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RENTENANGST

Die Keule des Kapitalismus

Erstellt von Redaktion am Donnerstag 9. Mai 2019

Kann es Meinungsfreiheit im Kapitalismus geben?

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Quelle     :       Scharf  –  Links

Von systemcrash

»Recht ist das Urphänomen irrationaler Rationalität. In ihm wird das formale Äquivalenzprinzip zur Norm, alle schlägt es über den selben Leisten. Solche Gleichheit, in der die Differenzen untergehen, leistet geheim der Ungleichheit Vorschub.« (T. W. Adorno, zitiert nach: Zur Staatskritik von Eugen Pachukanis)

Auch wenn im Grundgesetz das Zensurbot (auch wenn das juristisch nicht dasselbe ist wie Meinungsfreiheit) verankert ist, heisst das noch lange nicht, dass das auch so praktiziert wird. Und tatsächlich muss man dem ‚bürgerlichen‘ Gesetzgeber zu gute halten, dass die Trennung von ‚Meinung‘ und ‚Handlung‘ nicht so hermetisch ist, wie es vlt die liberale Tradition postuliert. Zwar mag diese liberale Trennung gut gemeint sein, aber politisch ist sie eher ’naiv‘. [1]

Der bürgerliche Staat[2] hat ein gehöriges Interesse daran, dass z. B. antimilitaristische Propaganda in der Bundeswehr (=sicherheitsrelevanter Bereich) wie eine (Straf)tat zu behandeln ist[3].

Selbst wenn dies der liberalen Rechtsauffassung widerspricht, wäre es politisch falsch und gefährlich (Illusionen verbreitend), dem bürgerlichen Staat seine ‚eigenen‘ liberalen Rechtsgrundlagen entgegenzuhalten, vielmehr sollte auch klargemacht werden, dass jegliche Rechtssprechung (oder doch zumindest überwiegend) in der bürgerlichen Gesellschaft immer einen Klassencharakter hat [4]. Das politische Ziel (stategisch) kann also nicht die ‚Liberalisierung‘ des bürgerlichen Staates sein, sondern seine Ersetzung durch Organe, die anderen sozialen Interessen verpflichtet sind. Der Gegensatz der (sozialen) Interessen kann letztlich also nicht innerhalb der Systemgrenzen und der ‚bürgerlichen Gesetze‘ (scheinbar ‚wertneutral‘, über den Klassen schwebend, [gesamtes] ‚Staatsvolk‘ umfassend) gelöst werden.

Taktisch und im Hinblick auf politische Prozesse ist es aber notwendig, die bestehenden Widersprüche (auch in den Rechtsauffassungen) auszunutzen und für möglichst grosse (politische) Freiheitsrechte einzutreten. (Die Frage der Haltung zu Rechtspopulismus und faschistische Organsiationen in diesem Zusammenhang lasse ich hier aussen vor, um das Ganze nicht thematisch zu überfrachten. In einem längeren Text müsste dieses Thema aber diskutiert werden)

Die Aussage:

„Der ‚Wert’ einer Meinung, eines Kunstwerks, einer politischen Aktivität etc. ist prinzipiell nicht vom Staat, und das heißt eben auch nicht von einem Gericht nachzuwiegen“ (Karl-Heinz Ladeur, Nochmals: Reformalisierung des Rechtsstaats als Demokratiepostulat?, in: Juristische Schulung 1981)

ist zwar eine liberale (oder auch anarchistische) ‚Nettigkeit‘, die auch von linken im taktischen Sinne genutzt/benutzt werden kann; politisch ist sie aber leider nur als ‚Naivität‘ oder Kinderei (im leninschen Sinne) zu bezeichnen; insbesondere im Angesicht der Realgeschichte der politischen Justiz, namentlich in Deutschland (auch wenn diese durchaus unterschiedliche Ausprägungsphasen hatte).

Nichtsdestotrotz wäre es in einer herrschaftsfreieren Gesellschaft durchaus wünschenswert, wenn dieses Postulat nicht ein ‚Wunschobjekt‘ bleiben würde. Und ich denke, da würde selbst ein Lenin nicht widersprechen wollen. 😉

Die sozialen Kämpfe geben jedenfalls auch vor dem Gerichtsgebäude und in den Gesetzestexten keine (historische) Ruhe! Und vlt hallt sogar das Todesschweigen und die Schmerzen der Opfer dieser Kämpfe in den geheiligten Hallen der bürgerlichen Staatsmaschine wider; – zumindest für diejenigen, die sich dafür ein ‚inneres Ohr‘ bewahrt haben.

Fazit: ‚Demokratie‘ unter dem ‚totalitären‘ Kapitalverhältnis reduziert sich im Kern und in letzer Analyse auf den vorauseilenden (verinnerlichten) Gehorsam zur ‚Selbstverwertung‘ und der Affirmation der ihr entsprechenden Bewusstseinsformen.[5]

Dies ist mitnichten ein krisen- und friktionsfreier Prozess. Aber dagegen (systematisch) zu arbeiten erfordert eine bewusste (politische) Haltung.

[1] Man muss dazu sagen, dass erst die bürgerliche  Gesellschaft die Individuuen als ‚Rechtssubjekte‘ geschaffen hat. Sie haben aber nur insofern Rechte, wie sie [abstrakt gleiche] Eigentümer von Waren sind; und sei es die Ware Arbeitskraft. Kapitalistische Ökonomie und Rechtsverhältnisse sind die zwei Seiten derselben Medaille: die ‚bürgerliche‘ Vergesellschaftung (‚Synthese‘).

„Der vom stummen Zwang der
Verhältnisse gesetzte Wille zum Tausch kann nur durch die
Unterwerfung der Tauschenden unter eine dritte Instanz realisiert
werden: Staatliche Souveränität ist damit notwendige
Existenzbedingung der Warenbesitzer und Warenbesitzerinnen.“ (Gruber/Ofenbauer)

[2] ‚Bürgerlich‘ ist er in dem Sinne, dass das Kräfteverhältnis zugunsten des Kapitals ist und seine Lobbyisten den grösseren Einfluss auf die Staats- und Regierungsgeschäfte ausüben.

[3] „Engels entwickelt nun den Begriff jener „Macht“, die man als Staat bezeichnet, der Macht, die aus der Gesellschaft hervorgegangen ist, sich aber über sie stellt und sich ihr mehr und mehr entfremdet. Worin besteht hauptsächlich diese Macht? In besonderen Formationen bewaffneter Menschen, die Gefängnisse und anderes zu ihrer Verfügung haben.

Wir sind berechtigt, von besonderen Formationen bewaffneter Menschen zu sprechen, weil die jedem Staat eigentümliche öffentliche Gewalt „nicht mehr unmittelbar zusammenfällt“ mit der bewaffneten Bevölkerung, mit ihrer „selbsttätigen bewaffneten Organisation“. Wie alle großen revolutionären Denker sucht Engels die Aufmerksamkeit der klassenbewußten Arbeiter gerade auf das zu lenken, was dem herrschenden Spießertum am wenigsten beachtenswert, am gewohntesten erscheint, auf das, was nicht nur durch fest eingewurzelte, sondern, man kann sagen, durch verknöcherte Vorurteile geheiligt ist. Das stehende Heer und die Polizei sind die Hauptwerkzeuge der Gewaltausübung der Staatsmacht, aber – kann denn das anders sein?“ (Lenin)

Man muss aber die vulgärmarxistische Vorstellung von ‚Basis‘ und ‚Überbau‘ zurückweisen (Staat = [nur] Unterdrückungsinstrument). Kapitalistische Ökonomie und Rechtsverhältnisse bedingen einander, und insofern ist auch auch jedes Subjekt immer auch Träger der kapitalistischen (Gesamt)Reproduktion. Und nur in historischen Ausnahmesituationen kann dieser Zustand aufgehoben werden (wenn die Verhältnisse ‚ins Tanzen geraten‘ [Marx])

„Indem der Staat als die reale Verkörperung des allgemeinen Willens von jedem bestimmten Inhalt der Einzelwillen abstrahiert, also diese Einzelwillen prinzipiell als gleich gültige setzt, gewinnt er seine spezifische – konstitutive wie prekäre – Verselbständigung gegenüber dem konkreten Einzelnen. Er muß ‚auftreten als ein von einer abstrakten Kollektivperson ausgehender Zwang,
der nicht im Interesse des Individuums, von dem er ausgeht, ausgeübt wird …,sondern im Interesse aller am Rechtsverkehr Beteiligten‘.“ (Gruber/Ofenbauer)

Ich stimme TaP, mit der ich diese Fragen diskutiere, allerdings zu:

„Ein Steinwurf ist etwas anderes als ein die Rechtfertigung eines 
Steinwurfs (oder die bloße Erklärung, warum manche Leute manchmal 
Steinwürfe für sinnvoll halten); ein Schuß ist etwas anderes als das 
Motiv für den Schuß.
Naiv ist m.E. NICHT das Beharren auf den Unterscheidung zwischen 
Äußerungen und (anderen) Handlungen, sondern vielmehr bloß das Negieren 
der Möglichkeit eines Ausnahmezustandes (und ausnahmszustands-ähnlichen 
Konstellationen), in denen – bürgerliche und sozialistischen – Staaten 
nicht nur Handlungen, sondern auch Meinungen verfolgen (vor-bürgerliche 
Staaten haben eh auch im Normalzustand Meinungen verfolgt).“ (aus einer email an mich)

[4] TaP (mit Dank für die juristischen Hinweise) hat da eine andere Meinung:

„Die Möglichkeit unterschiedlicher Gesetzesinhaltes und die Realität
unterschiedlicher Auslegungen bestehender Gesetze ist keine Frage des
Klassencharakters, sondern – wenn überhaupt – unterschiedlicher
Fraktionierungen innerhalb der gesellschaftlichen und politischen
Gruppen und staatlichen Apparate und des jeweiligen Kräfteverhältnisse
zwischen diesen.“ (per email)

Ich würde statt ‚keine Frage‘ ’nicht nur‘ sagen.

Allerdings sollte man allen Menschen (und wir sind alle ‚bürgerlich‘ sozialisiert‘, da unsere ‚Kultur‘ bürgerlich ist) zugestehen, dass sie sich rationalen Argumenten nicht zwingend entziehen (wollen). Das aber auch ‚Rationalität‘ nicht völlig frei ist von sozialen Interessenlagen und entsprechender Erkenntnisleitung ist dabei ein zu berücksichtigendes zusätzliches Problem.

„Soweit das geltende Recht einen reformerisch richtigen Inhalt hat, 
ist es unbedingt richtig und notwendig den bestehenden Staat beim Wort 
zu nehmen.“ (TaP)

Dem kann ich nicht widersprechen, aber die Kritik des Illusionären besteht genau darin, zu denken, dass der ‚reformerisch richtige Inhalt‘ in Stein gemeisselt sei. Denn das ist nichts weiter als ‚Rechtsfetischismus‘ (als [unkritische] ‚Ergänzung‘ zum ‚Wertfetisch‘). Die sozialdemokratischen Parlamentarier in Hitlers Gefängnissen und Konzentrationslagern hätte davon sicherlich ein Lied singen können.

Aus einem älteren Text von TaP:

„Rechtsfragen lösen sich nicht vollständig in
Machtfragen auf; das Recht kann [im Großen
und Ganzen] nur herrschaftstabilisierend wirken, wenn nicht in jedem Einzelfall schon
vorab feststeht, daß sich ‚die Macht‘ durchsetzt. Das Recht kann [auch im Sinne der
Herrschenden] nur funktionieren, wenn seine
eigene ‚Rationalität‘ [der Argumentation] /
Funktionsweise nicht [vollständig] von einem
Opportunismus der Macht untergraben wird.“

[5] „… die Vorstellung, natürliche Personifikation von
Staatlichkeit zu sein, ist nichts anderes als die Internalisierung und damit Subjektivierung des permanenten Zwangs als kapitalproduktives und staatsloyales Subjekt zu fungieren.“ (Gruber/Ofenbauer)

Zum Weiterlesen:

Zur Staatskritik von Eugen Paschukanis 

Nicht (nur) „linksunten“

19 Thesen zum linksunten-Verbot 

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Grafikquelle      :          Howard University’s TRAYVON MARTIN MILLION HOODIES RALLY at Freedom Plaza in the 1300 block of Pennsylvania, NW, Washington DC on Saturday afternoon, 7 April 2012 by Elvert Barnes Photography For more information visit thehureaction.com/dc-million-hoodies-march-to-demand-just… Visit Elvert Barnes COULD’VE BEEN ME / TRAYVON MARTIN PROJECT at elvertbarnes.com/CouldBeMe

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