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Archiv für Mai 23rd, 2023

Respekt bis zum Tod

Erstellt von DL-Redaktion am 23. Mai 2023

Recht auf freiverantwortliches Sterben

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Ein Debattenbeitrag vin Michael de Ridder

Der Zusammenhalt unserer Gesellschaft setzt voraus, den Menschen auch und gerade die Vorstellung  vom eigenen Lebensende selbst zuzugestehen.

Unter den nicht wenigen Menschen – in der Regel schwer und aussichtslos körperlich erkrankt –, die sich an mich wenden, um ihr Leben selbstbestimmt zu beenden, finden sich – in steigender Zahl – auch hochaltrige Menschen mit dem Anliegen eines proaktiven, präventiven Suizids.

Was verbirgt sich hinter einem solchen Verlangen? Ohne Zweifel kann der Lebensweg im hohen Alter zunehmend zum Leidensweg werden, der durch vielfältige Krankheiten, Beschwerden und Einbußen gekennzeichnet ist: chronischer Schmerz, Atemnot, Bewegungseinschränkungen, Lähmungen, Inkontinenz, Abnahme des Hör- und Sehvermögens, Gleichgewichtsstörungen, Stürze und Sturzangst.

Dazu können nachlassende geistige Fähigkeiten bis hin zur Demenz sowie brüchiger werdende und sich auflösende soziale Beziehungen kommen. Das Vermögen, ein selbstständiges Leben zu führen schwindet, vice versa nehmen Hilfs- und Pflegebedürftigkeit zu und sind letztendlich unausweichlich. Für manch hochaltrigen Menschen stellt sich daher die Frage: Will ich das alles erleben und ertragen? Will ich den mir drohenden, unabänderlichen Autonomieverlust hinnehmen?

Die übergroße Mehrheit kranker, alter, gebrechlicher und pflegebedürftiger Menschen bejaht bewusst oder unbewusst diese Frage und überantwortet sich privater oder institutioneller Pflege, palliativmedizinischer und hospizlicher Behandlung, Versorgung und Zuwendung. Dieses etablierte System der Versorgung leistet enorm viel und ist unverzichtbar. Es quantitativ und qualitativ auszuweiten ist dringend geboten, gerade angesichts des demografischen Wandels, weil es – trotz aller bekannten Mängel – vielen Menschen ein ihnen gemäßes und friedliches Lebensende sicherstellen kann.

„Zum Schatten meiner selbst werden“

Und doch muss niemand diese Versorgungsangebote wahrnehmen. Eine wachsende Zahl alter Menschen erwägt aus unterschiedlichen Gründen – gänzlich unabhängig von der Güte und Qualität ihrer künftigen Versorgung –, über die Umstände, die Zeit und den Ort ihres Todes selbst verfügen zu wollen.

Letzteres wünscht eine meiner Patientinnen. Frau S. ist 84 Jahre alt, promovierte Philologin, verwitwet und kinderlos. Sie ist gebrechlich, leidet aber nicht an einer schweren Erkrankung. Allerdings sind Frühsymptome einer dementiellen Entwicklung ärztlicherseits attestiert, die ihr Denk- und Urteilsvermögen (noch) nicht beeinträchtigen.

Umfassend legt sie mir dar, dass sie immer ein selbstbestimmtes und glückliches Leben geführt habe, sie jedoch ihrer eigenen Hinfälligkeit, insbesondere dem Vollbild einer Demenz, an der auch ihre Mutter und ihr Bruder litten, unbedingt zuvorkommen wolle: „Zum Schatten meiner selbst zu werden entspricht nicht den Vorstellungen von dem Wert und der Würde meines Lebens. Noch bin ich in der Lage, selbstbestimmt und freiverantwortlich über mein Leben zu entscheiden – doch wie lange noch?“

Als Arzt muss man sich um Empathie bemühen

Keineswegs sollten sich Ärzte als Dienstleister empfinden, die Suizidwilligen nur Medikamente zur Selbsttötung bereitstellen. Als Arzt muss man sich um Empathie bemühen und dem ganz persönlichen ärztlichen Gewissen und ethischen Koordinatensystem verpflichtet sein. Entscheidend ist, gemeinsam mit den Patienten einen ergebnisoffenen Dialog zu suchen.

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Es geht um eine unwiderrufliche Entscheidung, die Zeit braucht, aufseiten der Patienten wie des Arztes

Suizidhilfe muss plausibel und nachvollziehbar sein, gerade dann, wenn der Sterbeprozess, wie im Fall von Frau S., nicht absehbar ist. Es geht um eine unwiderrufliche Entscheidung, die Zeit braucht und reifen muss, aufseiten der Patienten wie des Arztes. Zwischen Frau S. und mir ist dieser Prozess noch nicht abgeschlossen.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. 2. 2020, das Suizid und Suizidhilfe zu Grundrechten erklärte, ebnet auch Frau S. den Weg, mit ärztlicher Hilfe ihr Leben autonom zu beenden. Die Entscheidung, so das Verfassungsgericht, „muss freiverantwortlich, von festem Willen getragen und ohne äußeren Druck zustande gekommen sein und sich zudem als zeitkonstant erweisen“.

Es darf keine Hierarchie geben

Autonomie bezeichnet das Vermögen, auf Grundlage eigener Werte und Überzeugungen authentisch, also nach kritischer Selbstreflexion, zu entscheiden. Dies im Falle eines Suizidverlangens zu prüfen obliegt dem zuständigen Arzt, im Zweifel einem Arzt für Psychiatrie. Es geht dabei allein um die mentale Verfasstheit des Suizidanten, seine Einwilligungsfähigkeit also, nicht um die Inhalte seiner Entscheidung. Die muss er nicht rechtfertigen.

Quelle        :        TAZ-online            >>>>>      weiterlesen

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Grafikquellen     :

Oben           —     Valentine Godé-Darel am Tag vor ihrem Tod (Gemälde von Ferdinand Hodler, Januar 1915)

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Netzpolitik Strafanzeige:

Erstellt von DL-Redaktion am 23. Mai 2023

Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen FinFisher

FinFisher GmbH and Elaman GmbH office building, view of the main entrance

Quelle          :        Netzpolitik ORG.

Von       :       

Der ehemalige Staatstrojaner-Hersteller FinFisher muss sich vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft hat vier ehemalige Geschäftsführer angeklagt. Sie wirft ihnen vor, Überwachungstechnologie ohne Genehmigung an den türkischen Geheimdienst verkauft zu haben. Anlass ist unsere Strafanzeige.

Die Staatsanwaltschaft München I hat Anklage gegen die Staatstrojaner-Firmengruppe FinFisher erhoben. Vier Geschäftsführer des ehemaligen Firmengeflechts müssen sich jetzt vor dem Landgericht München I verantworten. Ihnen wird vorgeworfen, ihr Staatstrojaner-Produkt ohne die dafür notwendige Genehmigung in die Türkei verkauft zu haben.

Anlass ist unsere Strafanzeige, die wir 2019 gemeinsam mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte, Reporter ohne Grenzen und dem Europäischen Zentrum für Verfassungs- und Menschenrechte verfasst und eingereicht haben. Bisher hat FinFisher die Vorwürfe immer bestritten.

Die Staatsanwaltschaft hat über drei Jahre ermittelt und 15 Liegenschaften durchsucht, darunter auch die Firmenzentrale in München. Zudem haben sie Schweden, Zypern, Malaysia, Bulgarien und Rumänien um Rechtshilfe gebeten.

Laut Anklage haben die Angeschuldigten neue Exportrichtlinien nach 2015 umgangen, indem sie „die Ausfuhr der Überwachungssoftware auf dem Papier ohne Genehmigung über eine in Bulgarien sitzende Gesellschaft“ abgewickelt haben. „Die Entwicklung der Überwachungssoftware fand tatsächlich aber weiterhin durch das Entwicklungsteam der FinFisher Labs GmbH, federführend in Person des Angeschuldigten H. in München, unterstützt durch die in Rumänien tätigen Entwickler, statt.“

Im Januar 2015 haben die Angeklagten laut Anklageschrift einen Vertrag über fünf Millionen Euro mit der Türkei abgeschlossen. Leistungsempfänger war demnach der türkische Inlandsgeheimdienst MİT. Laut Staatsanwaltschaft hat FinFisher den Empfänger verschleiert und „eine tatsächlich nichtexistierende ‚Generaldirektion für Zollkontrolle‘ in Ankara benannt“. Der Staatstrojaner von FinFisher wurde im Sommer 2017 gegen den Gerechtigkeitsmarsch der türkischen Zivilgesellschaft um den aktuellen Präsidentschaftskandidat Kemal Kılıçdaroğlu eingesetzt.

Jetzt müssen sich die Angeklagten vor Gericht verantworten. Seit einem Jahr sind die dazugehörigen Firmen bereits insolvent und aufgelöst. FinFisher ist für Stellungnahmen nicht mehr erreichbar.

Update (17:20): Die beteiligten NGOs haben eine gemeinsame Pressemitteilung veröffentlicht.

Sarah Lincoln erklärt für die Gesellschaft für Freiheitsrechte:

FinFisher hat offenbar jahrelang Überwachungssoftware illegal an autoritäre Regierungen verkauft, und damit weltweit zur Überwachung und Unterdrückung von Menschenrechtsverteidiger*innen, Journalist*innen und Oppositionellen beigetragen. Dass die Verantwortlichen nun endlich belangt werden, ist ein längst überfälliges Signal, dass solche Verstöße nicht ungestraft bleiben dürfen.

Miriam Saage-Maaß kommentiert für das Europäische Zentrum für Verfassungs- und Menschenrechte:

Bislang konnten Firmen wie FinFisher trotz europäischer Exportregulierung fast ungehindert weltweit exportieren. Die heutige Anklageerhebung ist längst überfällig und führt hoffentlich zeitnah zur Verurteilung der verantwortlichen Geschäftsführer. Aber auch darüber hinaus müssen die EU und ihre Mitgliedstaaten viel entschiedener gegen den massiven Missbrauch von Überwachungstechnologie vorgehen.

Katja Gloger erklärt für Reporter ohne Grenzen:

Verletzungen der Pressefreiheit gehen heute in vielen Fällen mit dem Einsatz von Überwachungssoftware einher. Für die Betroffenen bedeutet jeder einzelne Fall einen massiven Eingriff in ihre Persönlichkeitsrechte. In autoritären Staaten kann das für Journalisten und ihre Quellen, für Aktivistinnen und Oppositionelle dramatische Folgen haben.


Hier die Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft:


  • Datum: 22.05.2023
  • Staatsanwaltschaft: München I
  • Pressesprecherin: Oberstaatsanwältin Anne Leiding
  • Pressemitteilung

Anklageerhebung wegen gewerbsmäßigen Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsgesetz durch den nicht genehmigten Verkauf von Überwachungssoftware an Nicht-EU-Länder

Die Staatsanwaltschaft München I hat mit Anklageschrift vom 03.05.2023 Anklage wegen gewerbsmäßigen Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsgesetz in drei tateinheitlichen Fällen in Mittäterschaft zum Landgericht München I – Große Strafkammer – gegen insgesamt vier Angeschuldigte erhoben. Ihnen wird vorgeworfen, als Verantwortliche der FinFisher-Unternehmensgruppe durch den Verkauf von Überwachungssoftware an Nicht-EU-Länder vorsätzlich gegen Genehmigungspflichten für Dual-Use-Güter verstoßen und sich damit strafbar gemacht zu haben.

Die spezialisierte Abteilung für politische Strafsachen der Staatsanwaltschaft München I hat in dem Themenkomplex umfangreiche und aufwändige Ermittlungen durchgeführt. Ermittlungsinitiierend für das Verfahren gegen die Angeschuldigten war eine gemeinsame Strafanzeige vom 05.07.2019 von vier Nichtregierungsorganisationen, die sich für Pressefreiheit und Menschenrechte einsetzen. Mit ihrer Strafanzeige legten sie Analysen von IT-Experten vor, welche zu dem Schluss kamen, dass die Überwachungssoftware FinSpy im Jahr 2017 über eine gefälschte Webseite der türkischen Oppositionsbewegung unter Vorspiegelung falscher Tatsachen zum Download angeboten wurde, um diese auszuspähen.

In Zusammenarbeit mit dem Zollkriminalamt und unter Unterstützung weiterer Strafverfolgungsbehörden hat die Staatsanwaltschaft München I am 06.10.2020 insgesamt 15 Objekte (Geschäftsräume und Privatwohnungen) rund um München und ein Unternehmen aus der Unternehmensgruppe in Rumänien durchsucht. Im Laufe der Ermittlungen wurden Rechtshilfeersuchen an Schweden, Zypern, Malaysia, Bulgarien und Rumänien gerichtet.

Die Staatsanwaltschaft geht in ihrer Anklage von folgendem, vor Gericht noch zu beweisenden Sachverhalt aus: Der Hauptgeschäftszweck der FinFisher Gruppe bestand in der Entwicklung und dem weltweiten Vertrieb von Software zum Einsatz durch Strafverfolgungsbehörden und Nachrichtendienste. In diesem Bereich zählte die Gruppe weltweit zu einem der führenden Unternehmen. Hauptprodukt war die als „FinSpy“ bezeichnete kommerzielle Spähsoftware, mit deren Hilfe es möglich war, die volle Kontrolle über PCs und Smartphones zu erlangen und dabei auch die laufende Kommunikation zu überwachen. Abnehmer waren Staaten in der EU, aber auch sog. „EU001“-Staaten (für die durch die EU eine Allgemeine Ausfuhrgenehmigung erteilt wurde: Australien, Island, Japan, Kanada, Neuseeland, Norwegen, Schweiz, Liechtenstein, UK, USA) und insbesondere sog. „Nicht-EU001“-Staaten, mit denen der wesentliche Teil des Umsatzes der FinFisher Gruppe erzielt wurde.

Mit der zum 01.01.2015 in Kraft getretenen Änderung der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 (sog. Dual-Use-Verordnung) wurde die Ausfuhr von Überwachungstechnologien aus der EU der Genehmigungspflichtigkeit unterstellt, was für die FinFisher Gruppe eine existentielle Gefährdung bedeutete, da hierunter auch die von ihr entwickelte und verkaufte Überwachungssoftware fiel. Durch eine global verzweigte Firmenstruktur sollte der Anschein erweckt werden, dass auch nach Inkrafttreten der gesetzlichen Beschränkungen zum 01.01.2015 der Vertrieb der Überwachungssoftware in Ländern außerhalb der EU rechtskonform fortgeführt werde. Tatsächlich wurden alle geschäftlichen Aktivitäten der verschiedenen Unternehmen fortwährend von München aus gesteuert, geleitet und koordiniert. Die Angeschuldigten G., H., T und D. waren jeweils Geschäftsführer von GmbHs der FinFisher-Gruppe. D. war zudem der Finanzchef und Verantwortlicher der Exportkontrolle der Firmengruppe.

Um dennoch weiterhin Verträge mit sog. Nicht-EU001-Ländern abwickeln zu können, beschlossen die Angeschuldigten, die Ausfuhr der Überwachungssoftware auf dem Papier fortan ohne Genehmigung über eine in Bulgarien sitzende Gesellschaft R. abzuwickeln. Nach außen, d.h. durch Schaffen einer entsprechenden Papierlage, sollte der Eindruck entstehen, dass Verträge mit Kunden aus dem Länderkreis Nicht-EU001 mit Änderung der Rechtslage nicht mehr über die in München sitzenden Gesellschaften bedient wurden. Die Entwicklung der Überwachungssoftware fand tatsächlich aber weiterhin durch das Entwicklungsteam der FinFisher Labs GmbH, federführend in Person des Angeschuldigten H. in München, unterstützt durch die in Rumänien tätigen Entwickler, statt.

Ende Januar 2015 wurde ein Vertrag über die Lieferung von Überwachungssoftware, Hardware, technischer Unterstützung, Schulungen etc. in die Türkei im Wert von 5,04 Mio. EUR geschlossen. Zur Verschleierung, dass die vertraglich vereinbarten Lieferungen tatsächlich von den Angeschuldigten aus München bestimmt wurden und Leistungsempfänger der türkische Geheimdienst MIT war, waren in dem Vertragsdokument als Verkäuferin die bulgarische Gesellschaft R. und als Empfängerin der Lieferung eine tatsächlich nichtexistierende „Generaldirektion für Zollkontrolle“ in Ankara benannt.

In der Folge kam es ab dem 01.03.2015 zu drei Tathandlungen durch die jeweilige Übermittlung eines Links für den Download an den türkischen Geheimdienst MIT. Zugunsten der Angeschuldigten werden diese rechtlich als tateinheitlich begangen gewertet, da alle drei Tathandlungen auf dem einheitlichen Vertragsschluss beruhten. Die Software wurde in der Türkei auf zuvor breitgestellte Hardware heruntergeladen und aufgespielt, im Anschluss daran wurden Schulungen zur Anwendung durchgeführt.

Wie allen Angeschuldigten bewusst war, wurde die für die Ausfuhr der Überwachungssoftware erforderliche Exportgenehmigung bis zur Einstellung des Geschäftsbetriebs der FinFisher Gruppe zu keinem Zeitpunkt erteilt, und zwar auch nicht durch die bulgarischen Exportbehörden. In Deutschland wurde eine Exportgenehmigung nicht einmal beantragt. Den Angeschuldigten war ebenfalls bewusst, dass Geschäfte mit Ländern der Ländergruppe Nicht-EU001 der FinFisher Unternehmensgruppe und damit mittelbar auch ihnen selbst erhebliche Einnahmen brachten, sie handelten in der Absicht, sich durch diese Geschäfte eine fortlaufende Einnahmequelle von erheblichem Umfang zu verschaffen.

Über die Eröffnung des Hauptverfahren und damit über eine mögliche Terminierung der Hauptverhandlung wird die zuständige Große Strafkammer des Landgerichtes München I entscheiden.

Allgemeiner Hinweis zum Zeitraum zwischen dem Datum der Anklageerhebungen und der Veröffentlichung der Pressemitteilung: Nach den Richtlinien für das Straf- und Bußgeldverfahren (Nr. 23 Abs. 2 RiStBV) darf eine Anklageerhebung der Presse erst dann bekannt gegeben werden, wenn die Anklageschrift einem Angeschuldigten bzw. dessen Verteidigung nachweislich zugegangen ist.

Lizenz: Die von uns verfassten Inhalte stehen, soweit nicht anders vermerkt, unter der Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.

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Oben           —     FinFisher GmbH and Elaman GmbH office building, view of the main entrance

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Leben als Vasall der USA?

Erstellt von DL-Redaktion am 23. Mai 2023

Wollen wir wirklich zum Vasallen der USA verkommen?

Quelle       :        Scharf  —  Links

Ein Kommentar von Georg Korfmacher, München

Spätestens seit dem offenen Ukraine-Krieg ist klar, dass die USA dahinter stehen und vom Rest der Welt erwarten, gemeinsam Russland zu schwächen. In ihrer militärisch-simplen Denke haben sie aber offensichtlich übersehen, dass die Mehrheit der Länder und somit der Weltbevölkerung sich von den US-Hegemonialvorhaben abwendet und eigene Wege zur Entwicklung des Volkswohles sucht.

Also bleiben den USA nur die von ihnen geführte NATO mit ihren europäischen Mitgliedern, um ihre Politik unter den Vorwand des Ukraine-Krieges durchzuziehen. Getreu ihrem bisherigen Gehabe sind dabei Länder, die ihrer militärischen Macht unterworfen oder wirtschaftlich untergeordnet sind, keine Partner auf Augenhöhe, sondern Staaten in einem unbedingten Treueverhälnis zu den USA und unter deren Führung. Ein Paradebeispiel dafür liefert Olaf Scholz höchstpersönlich in einer Pressekonferenz von Biden am 7.2.2022, auf der erim heiklen Zusammenhang mit der Nord-Stream-Sabotage unterwürfig erklärte, dass „wir (die Deutschen) absolut einig (mit den USA) sind und keine anderen Schritte unternehmen werdeb)“. (White House Press Conference).

In Hiroshima ging es in derselben Tonart weiter. Er konnte zwar keine F16 zusagen, weil wir keine haben, aber mindestens Beihilfe zum Krieg der USA gegen Russland durch Pilotenausbildung, wobei die USA dann das Gerät liefern. Ach wie gut dass niemand weiß, dass er eigentlich Rumpelstilchen heißt. Er will nicht wahrhaben, dass die Politik in Europe seit dem Ukraine-Krieg offen von den USA bestimmt wird, während über 90 Proznt unserer Bevölkerung Frieden will. Aber da ist ja Ramstein, das exterritoriale Sprungbrett der USA für die Steuerung des Krieges in der Ukraine. Welche Absurdität und Respektlosigkeit gegenüber der Souveränitäteines angeblichen Partnerlandes! So behadelt man Vasallen.

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Und dann das Geschwurberl unserer Außenministerin von ihrer regelbasierte Ordnung, die sie sich von den USA überstülpen lässt. Dabei warnt sogar Henry Kissinger vor einem Regime Change. Bis 2020 hatte sich die EU trotz vieler Schwierigkeiten gut und zum Wohl von 400.000 Mernschen entwickelt. Mit der Corona-Pandemie gab es dann erste Risse und mit dem Ukraine-Krieg war es dann
zappenduster. Europa darf nur noch machen, was die USA vorgeben. Allen voran Deutschland, das zwar erst seine Friedenspolitik an den Nagel hänhen musste, umab sofort auf allen Gebieten der Aussenpolitik im Tarnazug aufzutreten.

Nein, unser Volk will diese Vasallengebahren unserer Politiker gegenüber den USA mehrheitlich nicht. Das Volk wünscht sich eine im europäischen Rahmen eigenständige, ökologisch sinnvolle und humane Zukunft. Die Vielfalt der Völker und Kulturen in Europa ist dafür eine gute Basis. Selbstbestimmt, eigenverantwortlich und in Harmonie mit der Welt, in der wir leben. Während die USA seit Beginn ihrer Existenz mit Krieg und Unterdrückung herrschen, sollten gerade wir Deutschen aus zwei stolz begonnenen aber elend verlorenen Kriegen gelernt haben, dass Krieg nie Probleme löst, sondern nur neue schafft. Andere Länder wie Indien, Brasilien, der mittlere Osten und in Afrika machen uns gerade vor, dass und wie man sich aus dem US-Vasallentum lösen kann. Sind wir dazu zu schwach oder zu dumm?

Urheberrecht
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Oben       —   Commemorative medallion for the 2018 North Korea–United States summit issued by the White House Communications Agency.

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Spargel- + Erdbeerernte

Erstellt von DL-Redaktion am 23. Mai 2023

Bundesregierung muss eingreifen

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Solche Lieder hötrn wir jrdes Jahr aufs Neue. Es wird sich aber nichts ändern, da sich Polutik nicht ändert.

Von Jost Maurin

Viele ErntehelferInnen aus Osteuropa werden ausgebeutet. Die Ampel muss endlich dafür sorgen, dass sie eine ausreichende Krankenversicherung bekommen.​

Immer noch werden in Deutschland viele ErntehelferInnen aus Osteuropa ausgebeutet. Wer Spargel, Erdbeeren oder Gemüse vom Feld holt, bekommt teils weniger als den Mindestlohn, muss an seinen Arbeitgeber Wuchermieten bezahlen und ist schlecht krankenversichert. Das hat zuletzt eine Studie der Organisation Oxfam gezeigt.

Doch nach fast eineinhalb Jahren Ampelkoalition ist kaum Besserung in Sicht. Zwar haben SPD, Grüne und FDP in ihrem Koalitionsvertrag versprochen: „Für Saisonbeschäftigte sorgen wir für den vollen Krankenversicherungsschutz ab dem ersten Tag.“ Denn viele ArbeiterInnen haben nur eine private Gruppenversicherung, die weit weniger Leistungen übernimmt als die gesetzliche. Manche Beschäftigte berichten, sie hätten ihre Behandlung selbst bezahlen müssen.

File:Bundesarchiv Bild 183-R0312-500, Mark Brandenburg, Spargelernte.jpg

Bisher aber hat die Koalition keinen Gesetzentwurf vorgelegt, um diesen Missstand zu beheben. Aus den beteiligten Ministerien heißt es seit Monaten, sie würden sich noch untereinander abstimmen. Staatssekretäre schicken sich gegenseitig Briefe – weiterhin stehen manche ArbeiterInnen im Notfall ohne ausreichende Krankenversicherung da.

Der Grund für dieses Verzögerungstaktik ist klar: Die Agrarlobby scheut höhere Kosten durch ordentliche Versicherungen. Der Gesamtverband der deutschen Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände hält es für nicht nachvollziehbar, dass Saisonkräfte in die gesetzliche Krankenversicherung einzahlen sollen – obwohl sie während ihres vergleichsweise kurzen Aufenthalts in Deutschland in der Regel nur wenige Leistungen in Anspruch nehmen könnten.

Quelle        :      TAZ-online        >>>>>        weiterlesen

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Grafikquellen          :

Oben     —   Erdbeerpflücker bei Tettnang ernten Früchte von Fragaria × ananassa

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DL – Tagesticker 23.05.2023

Erstellt von DL-Redaktion am 23. Mai 2023

Direkt eingeflogen mit unseren Hubschrappschrap

Heute in der Leseauswahl des „Bengels“:  – . –  1.) Die CDU verliert die Geduld mit Mario Czaja  – . –  2.) Diese Justiz erschüttert das Vertrauen in den Rechtsstaat  – . –  3.) Corona – Impfschaden in Brüssel  – . –  4.) KI-„Godfather“ Geoffrey Hinton: „Sprechende Maschinen können uns manipulieren“  – . –  5.) „Lindner sorgt für Chaos“  – . –   DL wünscht allen Leser-Innen einen schönen Tag und gute Unterhaltung.

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So arbeiten die Rutengänger in den politischen Clan – Parteien nun einmal. Wer noch gestern der beste Freund war, ist schon morgen der größte Feind. Und genau so sehen aufmerksame Beobachter auch das, was am Ende dabei herauskommt. – Nichts – Pack schlägt sich. Pack verträgt sich !

Die CDU verliert die Geduld mit Mario Czaja. Der Generalsekretär kommt im Osten nicht gut an. Dort verlangt man von der Parteizentrale mehr Biss. Das könnte auch Parteichef Merz in Bedrängnis bringen.

1.) Die CDU verliert die Geduld mit Mario Czaja

Eigentlich hätte die Kampagne ein Selbstläufer sein müssen. Seit Wochen wütet halb Deutschland gegen die Heizungsverbotspläne des grünen Wirtschaftsministers Robert Habeck. Das Thema taugt nicht nur für die Stammtische. Auch beim Zentralverbandstag Haus & Grund Deutschland hatte die CDU-Abgeordnete Julia Klöckner vor einigen Tagen den Saal mit ein paar flotten Sprüchen gegen die Grünen gerockt. Was konnte da schon schiefgehen, wenn die CDU zur Unterschriftenkampagne „Für eine Wärmewende ohne soziale Kälte“ aufruft? Es ging eine Menge schief. Erst bekam man in der Parteizentrale kalte Füße wegen der Sache mit den Unterschriften. Das erinnerte doch zu sehr an die Unterschriftenaktion gegen die von der rot-grünen Bundesregierung geplante Reform des Staatsbürgerschaftsrechts. Die nutzte kurz vor der Jahrtausendwende vor allem Roland Koch im hessischen Wahlkampf. Dort meldeten sich Bürger an den Unterschriftenständen mit der Frage, wo sie hier gegen Ausländer unterschreiben könnten. Koch gewann die Wahl, die Union im Bund aber musste sich für lange Zeit gegen Rassismus-Vorwürfe wehren.

Berliner-Zeitung-online

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Die Mitarbeit in einen Clan wird doch von einen jeden Partei-Mitglied gefordert, wenn er – sie, eine Spitzenposition einnehmen möchte. Das schließt auch einen großen Teil der Justiz mit ein.

Diese Justiz erschüttert das Vertrauen in den Rechtsstaat. Eine Frage des PreisesDank eines „Deals“ kommt der ehemalige Audi-Chef Stadler wohl mit einer Bewährungsstrafe davon. Wie auch Teile des Remmo-Clans. Es zeigt sich: Ob man in Deutschland bestraft wird oder nicht, ist eine Frage des Preises.

2.) Diese Justiz erschüttert das Vertrauen in den Rechtsstaat

Gelegentlich kann man gar nicht so viel staunen, wie man sich wundern muss. Und das auch noch zweimal direkt hintereinander. Vergangene Woche ist im Strafverfahren gegen den Ex-Audi-Chef Rupert Stadler im Dieselskandal eine Bewährungsstrafe in Aussicht gestellt worden. Und es ist das Urteil gegen die Dresdner Kunstschatz-Räuber des Berliner Remmo-Clans ergangen. In so unterschiedlichen Welten diese beiden Strafverfahren und Verbrechen spielten, verbindet sie doch eines: In beiden Fällen legt der deutsche Rechtsstaat eine derart frühlingshafte Milde an den Tag, dass an seinem faktischen Funktionieren gezweifelt werden darf. Rupert Stadler hatte sich wegen Betrugs zu verantworten. Audi hatte wie auch andere große deutsche Autohersteller bei Tests den Schadstoffausstoß der Dieselmotoren mittels Software manipuliert, um sich ein aufwendiges Bauteil in den Autos zu sparen. Der Skandal beschäftigt seit Jahren die Gerichte, nicht nur hierzulande. In den USA haben deutsche Autokonzerne horrende Strafen aufgebrummt bekommen. Clan-Strukturen in der deutschen Autoindustrie.

T.online

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War es in der EU nicht erlaubt zu Fragen, ob denn vielleicht eine Person vom Fach unter den Händlern die EU vertrat? Oder vielleicht ganz bewusst nur Laien dort anwesend sein durften ?

Die EU-Kommission hat im Frühjahr 2021 einen milliardenschweren Auftrag für Corona-Impfstoffe an den Pharmakonzern Pfizer vergeben. Nun wird klar: Die Konditionen waren schlecht ausgehandelt. Doch Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen gibt sich wortkarg und mauert bei der Aufarbeitung.

3.) Corona – Impfschaden in Brüssel

Nachfragen zwecklos, Ursula von der Leyen antwortet nicht. Wenn es um den größten Impfstoff-Deal aller Zeiten geht, den die Präsidentin der EU-Kommission im Frühjahr 2021 mit dem US-Pharmakonzern Pfizer abgeschlossen hat, dann gibt sich die Brüsseler Behörde zugeknöpft. Was von der Leyen per SMS-Kurznachricht von ihrem Handy mit Pfizer-Chef Albert Bourla abgesprochen haben mag, wird wie eine geheime Verschlusssache behandelt. Auch die milliardenschweren Verträge, die die CDU-Politikerin im Namen der EU abgeschlossen hat, bleiben tabu – nicht einmal das Europaparlament erhält volle Einsicht. Die New York Times biss bei ihren Nachfragen ebenso auf Granit wie die Europäische Staatsanwaltschaft, die EU-Bürgerbeauftragte oder der Rechnungshof. Auch die taz hat nachgefragt: Was die Kommission denn zu der jüngsten strafrechtlichen Klage einer Privatperson aus Belgien und zu den Vorwürfen gegen von der Leyen sage, wollten wir wissen. „No comment“, kein Kommentar, antwortete von der Leyens Chefsprecher Eric Mamer – nicht einmal, sondern mehrfach. Gemeinsam haben die 27 Mitgliedstaaten Ende 2020 begonnen, den dringend benötigten Impfstoff bei Pfizer und anderen Pharmakonzernen zu bestellen. Weil die Zeit drängte, nahm man es mit den Konditionen und der Kontrolle nicht so genau. Pfizer bekam mehrfach den Zuschlag – nicht zuletzt, weil deren Impfstoff beim deutschen Unternehmen BionTech hergestellt wird. Das sichere Arbeitsplätze und Know-how in Europa, sagte von der Leyen.

TAZ-online

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Je mehr auf die Menschen eingeredet wird, je eher neigen sie dazu diese Einsichten einzunehmen. Das alles spiegel sich Tag für Tag schon in der Politik und derer nächsten Verwandtschaft den Religionen wieder.  

Künstliche Intelligenz. – Dr. Geoffrey Hinton kündigt bei Google und wird seitdem mit Anfragen überhäuft. Als einer der Pioniere der digitalen Intelligenz hat er es sich jetzt zur Aufgabe gemacht, vor ihren Gefahren zu warnenö

4.) KI-„Godfather“ Geoffrey Hinton: „Sprechende Maschinen können uns manipulieren“

Der Mann, der oft als „Godfather“ der künstlichen Intelligenz bezeichnet wird, bestätigt nur wenige Tage, nachdem er Google verlassen hat, um die Welt vor den Risiken der digitalen Intelligenz zu warnen, dass er auf Anfragen von Bernie Sanders, Elon Musk und dem Weißen Haus reagieren wird. Dr. Geoffrey Hinton, 75, erhielt 2018 die höchste Auszeichnung der Informatik, den Turing-Preis, für seine Arbeit zum sogenannten „Deep Learning“, dem mehrschichtigen Lernen bei Maschinen, zusammen mit Yann Lecun von Meta und Yoshua Bengio von der University of Montreal. Die Technologie, die heute die Grundlage für die KI-Revolution bildet, ist das Ergebnis von Hintons Bemühungen, das menschliche Gehirn zu verstehen – Bemühungen, die ihn davon überzeugt haben, dass digitale Gehirne biologische Gehirne bald ablösen könnten. Aber der in London geborene Psychologe und Informatiker gibt vielleicht nicht den Rat, den die Mächtigen hören wollen. „Die US-Regierung hat unweigerlich eine Menge Bedenken bezüglich der nationalen Sicherheit. Und ich neige dazu, ihnen in diesen Punkten zu widersprechen“, sagte er dem Guardian. „Ich bin mir zum Beispiel sicher, dass das Verteidigungsministerium der Meinung ist, dass die einzigen sicheren Hände für diese Technologien das US-Verteidigungsministerium sind – die einzige Gruppe von Menschen also, die Atomwaffen tatsächlich nutzen.“ Google ist so verantwortungsbewusst, wie man es im Kapitalismus erwarten kann.

Freitag-online

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Ein jeder von uns muss von dem Leben was er sich zuvor Eingekauft hat. So heißt es denn auch: „Friss Vogel – oder stirb.“ Wie schön das sich die Politik auch einmal von der realistischen Seite zeigt.

Grüne kritisieren Finanzminister wegen geplanter Kürzungen.  20 Milliarden Euro muss der Finanzminister einsparen. Ein kursierender Vorschlag wird hart kritisiert, am Mittwoch muss Lindner deshalb in den Haushaltsausschuss.

5.) „Lindner sorgt für Chaos“

20 Milliarden Euro groß ist das Loch, das Finanzminister Christian Lindner für den kommenden Haushalt noch stopfen muss. Wie genau der FDP-Politiker das anstellen will, ist noch unklar. Über Monate ist das Finanzministerium Eckwerte für den Haushalt schuldig geblieben, selbst erfahrene Haushaltspolitiker tappten im Dunkeln. Nun verdichten sich jedoch die Hinweise, dass Lindner an die freien Ausgaben fast aller Ministerien heranwill. Im Rahmen einer sogenannten Globalen Minderausgabe könnten demnach alle Ressorts – mit Ausnahme des Verteidigungsministeriums, das mehr Geld erhalten soll – dazu gebracht werden, die Finanzierungslücke zu schließen. „Die zuletzt in die Debatte gebrachten Rasenmäher-Vorschläge sind keine ernstzunehmende Haushaltspolitik.“   Grünen-Politiker Andreas Audretsch kritisiert Lindners Plan. Der Plan, über den der „Spiegel“ vergangene Woche berichtete, könnte dafür sorgen, dass die einzelnen Ministerien selbst entscheiden könnten, wie sie Einsparungen umsetzen. 10 bis 13 Milliarden Euro könnten so eingespart werden – allerdings nur an den freien, sogenannten „disponiblen“ Mitteln. Doch daran gibt es harsche Kritik des grünen Koalitionspartners. An diesem Mittwoch ist Lindner deshalb im Haushaltsausschuss vorgeladen, um seine Pläne zu erklären. „Christian Lindner muss endlich seinen Job machen. Erst scheitert er daran, Eckwerte durchs Kabinett zu bringen, nun sorgt er für Chaos bei der Aufstellung des Haushaltsentwurfes“, kritisiert jedoch schon vorab Andreas Audretsch, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Grünen.

Tagesspiegel-online

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Den Morgengruß an gleicher Stelle – schreibt jeden Tag
„Der freche Bengel“

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Anregungen nehmen wir gerne entgegen

Wir erhalten in letzter Zeit viele Mails mit Texten zwecks Veröffentlichung – Um diese zu verbreiten  sollten Sie sich aber erst einmal vorstellen und zeigen mit wem wir es zu tun haben.  Danke !

Treu unserem Motto: Es gibt keine schlechte Presse, sondern nur unkritische Leser

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Grafikquellen          :

Oben     —   DL / privat – Wikimedia

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