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RENTENANGST

Archiv für Mai 15th, 2023

Opfer der Parteipolitik

Erstellt von DL-Redaktion am 15. Mai 2023

Das Wirtschaftsministerium schuf die Energie-Agentur einst in einer Nacht-und-Nebel-Aktion

Für Arbeiten zu denen Politiker-innen nicht fähig sind, sich aber bezahlen lassen, werden  Mitarbeiter aus den Clans oder der Wirtschaft gesucht !

Ein Debattenbeitrag von Christine Wörlen

Die Energieagentur dena stand immer unter politischem Einfluss. Ihr Hauptjob – die Fachberatung bei der Energiewende – wird so ausgebremst.

Die Deutsche Energie-Agentur (dena) ist in aller Munde. Das ist ein völlig neues Gefühl für die 400 Mitarbeitenden. Als die technische Werkbank der Energiewende würde sie eigentlich schon gerne viele Leute erreichen, aber natürlich nicht mit Skandalnachrichten. Aber bereits die Gründung dieser Bundes-GmbH im Jahr 2000 war von parteipolitischer Trickserei geprägt. Das Bundeswirtschaftsministerium schuf die Agentur, die eigentlich als Gemeinschaftsprojekt geplant war, in einer Nacht-und-Nebel-Aktion, um klarzustellen, wer hier das Sagen haben würde.

Besetzt wurde es auch schon damals mit einem Freund des Hauses, Stephan Kohler – der gleichzeitig ein enger Vertrauter von Sigmar Gabriel und Frank-Walter Steinmeier war, der niedersächsischen SPD-Connection. Der Augsburger war zuvor bereits Chef der niedersächsischen Landesenergieagentur gewesen – technisch also qualifiziert. Politisch aber von Beginn an diskreditiert.

Das ganze Polittheater – damals wie heute – ist eine Katastrophe, denn es schadet dem so wichtigen Mandat einer Deutschen Energie-Agentur: die Energiewende mit Information und Kommunikation voranbringen, sie erklären und Bürger und Unternehmen zum Mitmachen motivieren. Das ist heute dringender notwendig denn je. Durch Putins Krieg und die Energiekrise haben auch die Grünen Probleme, diesem ebenso disruptiven wie langfristigen Transformationsprozess Richtung und Kontinuität zu geben. Und die Klima­kri­se hat leider keine Pause gemacht, während die Politik in den Merkel-Jahren schlief.

Dabei ist die Aufgabe der dena nicht das Machen von Politik. Vielmehr arbeitet die dena im vorpolitischen Raum – da, wo es an die Entwicklung von Ideen geht –, und bei der Umsetzung von Gesetzen. Gerade bei der Umsetzung der Energiewende fehlt es aktuell ganz massiv an Wissen.

Eine echte Deutsche Energiewende-Agentur müsste ein neutraler Informationsgeber für Ent­schei­dungs­trä­ge­r:in­nen sein. Das ist angesichts der vollkommen irrational aufgeladenen Debatte über „Habecks Heizhammer“ nötiger denn je. Zielgruppe der dena sind nicht (nur) Politiker:innen. Wirklich entscheidend ist die Information in die Breite. Energieverbrauchende, Haus­eigentümer:innen und Unternehmen praktisch aller Branchen benötigen leicht zugängliches Wissen darüber, wie sie ihren Energieverbrauch ohne Wohlfahrtsverluste einschränken und ganz praktisch auf erneuerbare Energien umsteigen können.

Hierzu kann die dena direkt beraten. Vor allem aber sollte sie auch Landes- und Kreisenergieagenturen, Verbraucherzentralen, Mietervereine, Schuldnerberatungen, Industrie- und Handelskammern und andere Organisationen in die Lage versetzen, selbst zu Energiewendemittlern zu werden. Diese Informationsfunktion kann keine andere staatliche Institution so systematisch wahrnehmen wie die dena, auch wenn sich die Verbraucherzentralen und NGOs redlich bemühen.

Aber die dena hat weitere wichtige Aufgaben. So leidet die deutsche Energiewende zum Beispiel unter einem erstaunlichen Datendefizit. Unsere Ent­schei­dungs­trä­ge­r:in­nen fliegen in weiten Bereichen im Blindflug oder zumindest in einem dichten Nebel. Wie der Chef der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, bereitwillig zugibt, kann er nur recht grob abschätzen, wie hoch der Wärmebedarf überhaupt ist. Aber Bauchgefühl kann teuer werden – zum Beispiel beim Gaseinkauf oder der Pacht von Flüssiggasstationen.

In Deutschland werden Energiedaten von der Industrie zusammengestellt. Früher von der sogenannten Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen, betrieben vom Braunkohleverband, heute vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft. Aber stellt die Gewährleistung der Energiesicherheit nicht eine hoheitliche Aufgabe der Daseinsvorsorge dar? Sollte nicht der Staat selbst sicherstellen, dass er jederzeit die Datenbasis für seine Entscheidungen hat? Im Strombereich, der von der Bundesnetzagentur reguliert wird, sieht es besser aus als in den Bereichen Gas und Wärme. Im Gebäudebereich gab es bis vor wenigen Jahren nicht einmal deutschlandweite Statistiken zur Zahl der Gebäude, geschweige denn zu ihrem Energieverbrauch. Auch hier muss die dena ansetzen.

Das führt zur dritten wichtigen Rolle, die die dena einnehmen sollte. Die dena ist eine Plattform für den Austausch zwischen den Akteuren der Energiewende. Das sind einerseits die Energieunternehmen. Aber dazu gehören auch die Ver­brau­che­r:in­nen und andere Gruppen. Sie haben eine – oftmals unnötige und übertriebene – Angst vor den Veränderungen, die Energiewende und Klimaschutz mit sich bringen. Neben den klassischen Zielgruppen Industrie und privaten Ver­brau­che­r:in­nen betrifft die Energiewende ja mittlerweile auch Kultureinrichtungen, Kirchen, Vereine, Medizin und Sportvereine. Die Energiewende und noch viel mehr der Klimaschutz sind Querschnittsthemen, die einen breiten gesellschaftlichen Diskurs benötigen.

Quelle        :         TAZ-online          >>>>>          weiterlesen

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Grafikquellen        :

Oben      —     Head of dena (Deutsche Energieagentur = German Energy Agency) at the VDMA Conference in Berlin 2012

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EU-Gelder fördern

Erstellt von DL-Redaktion am 15. Mai 2023

Verbrechen gegen afrikanische Migranten

Region Borkou –  refugees on the way to Libya

Quelle      :        INFOsperber CH.

Von      :    Alexander Rubinstein, Substack /   

Ein Bericht der UNO zur Lage in Libyen deckt Folter, sexuelle Ausbeutung und Zwangsarbeit auf. Die EU sei mitverantwortlich.

Eine dreijährige Untersuchung der Vereinten Nationen ist zu dem Schluss gekommen, dass Geldzuwendungen der Europäischen Union an libysche Staatseinrichtungen Straftaten gegen die Menschlichkeit begünstigt und gefördert haben. Diese reichen von Zwangsarbeit über sexuelle Ausbeutung bis hin zu Folter. Möglich geworden ist dies durch die finanzielle Unterstützung von staatlichen Einrichtungen, namentlich der libyschen Küstenwache sowie der libyschen Behörde für die Bekämpfung der illegalen Migration (DCIM).

In dem Bericht der UNO, der am 27. März 2023 veröffentlicht wurde, heisst es einleitend: «Die Kommission stellte fest, dass Verbrechen gegen die Menschlichkeit an Migranten in Haftanstalten begangen wurden. Diese standen unter der tatsächlichen oder nominellen Kontrolle der libyschen Behörde für die Bekämpfung der illegalen Migration, der libyschen Küstenwache und der libyschen Einrichtung zur Gewährleistung von Stabilität. Diese Institutionen erhielten technische, logistische und finanzielle Unterstützung von der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten»

Verbrechen und Willkür sind weit verbreitet im Land

In dem Bericht steht, dass es in dem einst wohlhabenden Land Libyen «eine weit verbreitete Praxis» sei, Menschen willkürlich zu inhaftieren, zu ermorden, zu vergewaltigen, zu versklaven, sexuell auszubeuten oder zu verschleppen. Diese Lage entwickelte sich, nachdem die NATO im Krieg gegen Libyen einen Regimewechsel erzwungen hatte. In der Folge herrschte dort während über einem Jahrzehnt ein Bürgerkrieg.

Der UNO-Bericht geht auch auf die Notlage von Migranten ein. Er klagt die Europäische Union dafür an, dass sie es der libyschen Regierung ermögliche, Verbrechen an  Afrikanern zu begehen, die in Europa Asyl suchen wollen.

Anstatt Migranten, die per Boot nach Europa reisen, selbst abzufangen, habe die Europäische Union diese unangenehme Arbeit an die libysche Küstenwache ausgelagert. Sobald die Küstenwache Migranten festnimmt, würden sie nach Libyen zurücktransportiert und sowohl in offizielle als auch in «geheime Gefängnisse» gebracht. Dort würden sie oft ausgebeutet, zum Zweck der finanziellen Bereicherung – mittels Zwangsarbeit, Lösegeldforderungen oder Prostitution.

Staatsbedienstete machen gemeinsame Sache mit Kriminellen

«Es gibt berechtigten Grund zur Annahme, dass Migranten in den Haftanstalten der Behörde für die Bekämpfung der illegalen Migration (DCIM) versklavt wurden», heisst es in dem Bericht, und dass Mitarbeiter und Beamte der DCIM und der Küstenwache «auf allen Ebenen» involviert seien. Hochrangige Beamte hätten sowohl bei der Inhaftierung als auch beim Abfangen mit Menschenhändlern und Schmugglern «gemeinsame Sache gemacht».

Wörtlich heisst es im Bericht der UNO: «Die Kommission fand auch stichhaltige Gründe für die Annahme, dass das Wachpersonal Zahlungen für die Freilassung von Migranten forderte und auch erhielt. Menschenhandel, Versklavung, Zwangsarbeit, Inhaftierung, Erpressung und Schmuggel brachten Einzelpersonen, Gruppen und staatlichen Institutionen erhebliche Einnahmen.»

Bereits im Jahr 2017 berichteten internationale Medien, dass der Sklavenhandel in Afrika wiederauflebe – mitverantwortlich sei der von der NATO unterstützte Krieg mit dem Sturz des libyschen Staatschefs  Moammar Ghaddafi. Die Vereinten Nationen haben nun bestätigt, dass diese Praxis nicht nur fortbesteht, sondern zudem noch von der EU unterstützt wird. UNO-Ermittler Chaloka Beyani sagte gegenüber Reportern: «Die Unterstützung der libyschen Küstenwache durch die EU […] hat zu diversen Menschenrechtsverletzungen beigetragen. Es ist auch klar, dass die libysche DCIM für eine Vielzahl von Verbrechen gegen die Menschlichkeit in den von ihr betriebenen Gefangenenlagern verantwortlich ist. Die Unterstützung, die sie von der EU erhielt, hat dies begünstigt. Wir behaupten zwar nicht, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten diese Verbrechen begangen haben, aber Tatsache ist, dass die gewährte Unterstützung die Verbrechen begünstigt und gefördert hat.»

EU-Gelder stützen eine kriminelle Infrastruktur

Nach Angaben der Brookings Institution aus dem Jahr 2021 zahlte die EU seit 2015 455 Millionen Dollar an die libysche Küstenwache und andere libysche Regierungsstellen. Eine Untersuchung von The Outlaw Ocean Project[1] und The New Yorker fand heraus, dass EU-Gelder «für alles aufkommen. Von den Bussen, die gefangene Migranten vom Hafen zu den Gefängnissen transportieren, bis hin zu den Leichensäcken für Migranten, die auf See oder in der Haft umkommen». Laut ihrer gemeinsamen Untersuchung erhielt Libyens Behörde für die Bekämpfung der illegalen Migration «30 speziell modifizierte Toyota Land Cruiser, um Migranten in der südlichen Wüste Libyens abzufangen», während das Geld der EU der DCIM auch ermöglichte, «10 Busse zu kaufen, um gefangene Migranten in Gefängnisse zu transportieren, nachdem sie gefangen genommen worden waren».

Der gewaltsame Sturz von Ghaddafis Regierung im Jahr 2011 durch die NATO und die von ihr unterstützten salafistischen Rebellenführer führten Libyen in einen Bürgerkrieg. In der Folge wurden weite Teile des Landes von Banditen übernommen, die Al-Qaida und ISIS nahe stehen. Als die NATO und deren dschihadistische Verbündete gegen Ghaddafi vorgingen, warnte Ghaddafi vergeblich, dass sein Sturz ganze Regionen des Kontinents destabilisieren und zu einer neuen Migrationskrise für Europa führen würde. Das Mittelmeer würde sich in ein «Meer des Chaos» verwandeln. Ghaddafis Sohn warnte damals in ähnlicher Weise: «Libyen könnte das Somalia Nordafrikas und des Mittelmeers werden. Sie werden die Piraten auf Sizilien, auf Kreta und in Lampedusa sehen. Sie werden Millionen von illegalen Einwanderern sehen. Der Terror wird gleich um die Ecke sein.»

Der Kampf um die Macht hält die libysche Krise in Gang

UNO-Ermittler und Professor Chaloka Beyani machte für die derzeitige Krise in Libyen einen «Kampf um die Macht» verantwortlich. Allerdings vermied er jeden direkten Bezug zu der Tatsache, dass erst die Intervention des Westens das dafür notwendige Machtvakuum schuf. Auch die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch vermied es in ihrer Meldung über den UNO-Bericht, den sie als «brutal und niederschmetternd» bezeichnete, die NATO-Intervention von 2011 zu erwähnen. Vielleicht liegt das daran, dass der damalige Direktor der Organisation, Ken Roth, den Angriff damals befürwortete.

Weil eine starke, stabile Zentralregierung in Tripolis fehlt, konnte sich eine ganze Industrie entwickeln, deren Geschäftsmodell die Ausbeutung von Migranten ist. «Die Inhaftierung und der Handel mit Migranten ist ein grosses Geschäft in Libyen. Es ist ein unternehmerisches Projekt», sagte Beyani gegenüber France 24 nach der Veröffentlichung des Berichts.

UNO-Bericht als Fussnote behandelt

Die Verwandlung Libyens in eine anarchische Höllenlandschaft führt dazu, dass nicht noch mehr Migranten das Ziel Europa erreichen. Der UNO-Bericht schätzt, dass sich während des Untersuchungszeitraums mehr als 670’000 Migranten in Libyen aufhielten.

Grosse Medien in den USA und in Europa haben den am 27. März veröffentlichten UNO-Bericht über Libyen weitgehend als Fussnote behandelt. Und doch ist der Westen hauptverantwortlich dafür, dass der Albtraum in Libyen weitergeht.


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Übersetzung: Thomas Hübner

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FUSSNOTE

[1] Laut www.youtube.com/c/theoutlawoceanproject: Das Outlaw Ocean Project ist eine gemeinnützige journalistische Organisation mit Sitz in Washington D.C. Die Organisation berichtet investigativ über Menschenrechts-, Umwelt- und Arbeitsfragen, die jene zwei Dritteln des Planeten betreffen, die von Wasser bedeckt sind.

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Staatsanwalt – Karlsruhe

Erstellt von DL-Redaktion am 15. Mai 2023

Erhebt Anklage gegen Autor von Radio Dreyeckland (RDL)

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Quelle:    Scharf  —  Links

Von    :    Achim Schill (mit Unterstützung von DGS für die juristischen Feinheiten)

Die ‚Tat‘: Verlinkung zum Archiv von linksunten

Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hat Anklage gegen einen Journalisten von Radio Dreyeckland erhoben (RDL vom 02.05.2023; vgl. die Presse­schau bei publikum.net vom 10.05.2023). Sie wirft ihm in Bezug auf diesen Artikel der Webseite des Freien Freiburger Radiosender vor,

„bei der Vornahme der Veröffentlichung zumindest billigend in Kauf ge­nommen [zu] habe[n], dass durch die von ihm gewählte inhaltliche Ge­staltung und die darin eingebettete Verlinkung des vollständigen Ver­einsarchivs die Bestrebungen und die Tätigkeit der verbotenen Vereini­gung ‚linksunten.indymedia‘ über eine bloße journalistische Berichter­stattung hinaus weiter beworben und gefördert wurden. Dies ist straf­bar gem. § 85 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 StGB.“ (Auskunft der Staatsanwalt­schaft Karlsruhe lt. taz-Blogs vom 05.05.2023; herv. von mir)

Schauen wir uns § 85 Absatz 2 Strafgesetzbuch mal etwas genauer an:

Wer sich in einer Partei oder Vereinigung der in Absatz 1 bezeichneten Art als Mitglied betätigt oder wer ihren organisatorischen Zusam­menhalt oder ihre weitere Betätigung unterstützt, wird mit Freiheits­strafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ (herv. von mir)

Aus dem „organisatorischem Zusammenhalt“ macht die Staatsanwalt­schaft Karlsruhe also eine [geistige] Bestrebung und aus dem „Unterstüt­zen“ wird ein „Bewerben“.

Worin besteht die juristische Problematik?

Der „organisatorische Zusammenhalt“ kann natürlich nur befördert wer­den, wenn die Vereinigung (in welcher Organisationsform auch immer) auch existiert. Gerade dies ist aber bei linksunten nicht der Fall, wie selbst das Bundesministerium des Inneren (BMI) bestätigt (s. taz-Blogs vom 11.02.20231).

Und das Bewerben ist ausdrücklich von der Strafbarkeit ausgenommen worden: „Verzichtet wurde auf die im Reg[ierungs]-E[ntwurf] noch ge­nannte Begehungsform des Werbens.“ (Bundestags-Drucksache V/2860; https://dserver.bundestag.de/btd/05/028/0502860.pdf, S. 6).

Eine Verurteilung würde also bedeuten, dass die Strafbarkeit nicht ge­setzlich, sondern gerichtlich bestimmt werden würde – und dass die Strafbarkeit nicht vor, sondern nach der Tat – nach Schreiben des Artikels – festgelegt werden würde.

Beides würde gegen Normen, die gemeinhin mit dem schillernden Wort „rechtsstaatlich“ bezeichnet werden, verstossen: nulla poena sine lege scripta et stricta (Keine Strafe ohne geschriebenes und ausdrückliches Gesetz / strafrechtliches Analogieverbot) / nulla poena sine lege praevia (Keine Strafe ohne der ‚Tat‘ vorausgegangenem Gesetz)2 – („Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.“ (Artikel 103 Absatz 2 Grundgesetz; herv. von mir)

Ein Bild als Straftat?

Weiter wurde in dem betreffenden RDL-Artikel ein Foto verwendet, dass die Parole zeigt: „Wir sind alle linksunten.indymedia“. Diese Foto zusam­men mit der Verlinkung des Archivs soll die tendenziöse Schlagseite des Berichts ausmachen (vgl. nd vom 02.05.2023: „Staatsanwalt wittert jour­nalistische ‚Einseitigkeit‘“)

In Wirklichkeit steht aber unter dem Foto: „‚Wir sind alle linksunten‘ – ob dem so ist, war auch ein Streitpunkt auf der Podiumsdiskussion über das Verbot der Internetplattform“.

Wie man daraus eine tendenziöse Schlagseite entnehmen kann, bleibt wohl das Geheimnis der Staatsanwaltschaft Karlsruhe. Im übrigen ist sog. „Tendenzfreiheit“ (was nicht ‚Freiheit von Tendenz‘, sondern die au­tonome [freie] Festlegung der politischen Tendenz von Medien meint3) gerade ein wichtiges und anerkanntes Element von Rundfunk-4 und Pres­sefreiheit5.

Strafbarkeit der Verlinkung des Archivs eines internet-Por­tals, das laut Bundesverwaltungsgericht NICHT verboten ist?

Aber es geht noch weiter: Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe ignoriert, dass das Bundesverwaltungsgericht 2020 (zum 2017 vom Bundesinnen­ministerium verfügten ‚linksunten-Verbot‘) entschieden hat, dass nicht die Medienplattform linksunten das Verbotsobjekt sei, sondern der Be­treiberInnenkreis:

Regelungsgegenstand des Verbotsbescheids ist nicht das Verbot des unter der Internetadresse ‚http://linksunten.indymedia.org‘ betriebenen Veröffentlichungs- und Diskussionsportals, sondern das Verbot des da­hinter stehenden Personenzusammenschlusses ‚linksunten.indymedia‘ als Organisation“ (https://www.bverwg.de/de/290120U6A1.19.0, Textzif­fer 33).

Wer immer dieser Betreiberinnenkreis auch gewesen sein mag – und wie er sich organisiert hatte –, seine geistigen Produkte in Form von im inter­net lesbaren Artikeln unterliegt dem Schutz der für sie einschlägigen Grundrechte aus Artikel 5 Absatz 1 Grundgesetz (Meinungsäußerungs- und Medienfreiheit):

„Eine Meinungsäußerung kann sehr gute Wirkungen haben, kann aber auch alle Rechtsgüter von Staat und Gesellschaft schwer schädigen. So­lange diese Gefährdung nur geistiger Natur ist, indem sie durch un­günstige Beeinflussung der Mentalität der Leser, Hörer oder Beschauer das Vertrauen zu bisher anerkannten Wahrheiten, als feststehend und richtig angenommenen Erkenntnissen oder herrschenden Sittengesetzen irgendwelcher Art erschüttert und dadurch vielleicht geistig den Boden für eine Änderung der bestehenden Anschauungen über Recht und Sitte vorbereitet, soll sie mit Rücksicht auf die guten Wirkungen der freien Meinungsäußerung, ohne die kein menschlicher Fortschritt denkbar ist, in Kauf genommen werden. […] die Freiheit der Meinungsäußerung [hat] vor allen Rechtsgütern solange den Vorrang […], als der Angriff auf sie lediglich mit dem ideellen Mittel sachlicher Überzeugung geschieht, […] umgekehrt [hat aber] jedes Rechtsgut seinerseits vor der Freiheit der Meinungsäußerung Vorrang […], sobald die Meinungsäußerung sich nicht auf ideelle Wirkungen beschränkt, sondern gleichzeitig auch materiell Rechtsgüter verletzt oder unmittelbar gefährdet.“6

Hinzukommt, dass diese Artikel nicht (nur) vom Betreiberinnenkreis ka­men (dies sogar eher selten), sondern überwiegend von den Lesern (open posting Plattform). Das heisst, eine Zurechenbarkeit von Inhalten und HerausgeberInnen dürfte eher schwierig herstellbar sein. Natürlich könnte man sagen, strafbare Inhalte hätten geblockt werden können; aber auch das würde kein generelles „Mediums-Verbot“ rechtfertigen. Überhaupt lässt das Grundgesetz gar keine Mediumsverbote zu (wichtig ist in dem Zusammenhang der Unterschied zwischen präventivem Vor­gehen [Verbot oder Vorab-Kontrolle künftiger Veröffentlichungen = Zen­sur im rechtlichen Sinne] und anlass-bezogenem repressivem Vorgehen nach Erstveröffentlichung gegen einzelne Texte, die z.B. im Falle von Be­leidigungen zulässig ist7):

„(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Be­richterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemei­nen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.“ (Art. 5 GG; herv. von mir)

Eine Zensur findet nicht statt. Punkt. Ein Verbot des künftigen Er­scheinens von linksunten.indymedia würde also das Zensurverbot ver­letzten; das linksunten – mit neuem HerausgeberInnenkreis – trotzdem nicht längst wieder erscheint, ist ein politisches Problem der linken Bewegung(en).

Was nachträgliche Einschränkungen anbelangt, kommen nur nur die sog. „allgemeinen Gesetze“8, die gesetzliche Bestimmungen zum Schutz der Jugend und die persönliche Ehre als Grundlage in Betracht. Das heißt: Es müsste, wenn dann jeder einzelne linksunten-Artikel darauf hin geprüft werden, ob gegen ihn auf der Grundlage der genannten Normen vorge­gangen werden darf. Aber auch daraus ergäbe sich immer noch kein ge­nerelles ‚Mediumsverbot‘.

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Außerdem beziehen sich die Schranken in Artikel 5 Absatz 2 Grundgesetz nur auf die vorstehenden Rechte in Absatz 1, aber nicht auf die erst nachfolgenden Rechte in Absatz 3 (anderenfalls würde der tatsächliche zweite Absatz erst am Ende von Artikel 5 stehen). Die Freiheit der Wissenschaft und Forschung – die kein exklusives ProfessorInnen- oder (etwas allgemeiner) AkademikerInnen-Recht ist – unterliegt den Schranken aus Absatz 2 also nicht. Zur Freiheit von Wissenschaft und Forschung gehört auch der Zugriff auf Archive und „Giftschrank“-Li­teratur sowie die Herausgabe von Quellensammlungen.

„Was die [Nachfolge-]Herausgeber [des Buback-Nachrufes9] getan ha­ben, ist eines, und was sie gewollt haben, ist ein anderes, soweit es von dem, was sie getan haben, abweicht. Was sie getan haben, ist dies: Sie haben Texte verbreitet, die man unzweifelhaft verbreiten darf, weil sie selbst geschichtliche Tatsachen sind – die in diesem Land wenig genug gekannte Geschichte unterliegt nach der Rechtsordnung dieses Landes vorerst noch nicht strafrechtlich bewehrten Geheimhaltungspflichten –“.

(In Sachen „Mescalero“. Plädoyer vor dem Landgericht Bielefeld, in: Demokratie und Recht 1978, 224 – 229 [225])

Auch die bei linksunten.indymedia erschienen Artikel sind keine Staats­geheimnisse, sondern Teile linker Bewegungsgeschichte – daher sei auch an dieser Stelle die URL des Archivs noch einmal genannt:

https://linksunten.indymedia.org/.

AUS ALL DIESEN GRÜNDEN DARF DER RDL-AUTOR NICHT VERUR­TEILT WERDEN!

SOLIDARITÄT ORGANISIEREN!

1 Siehe dort Abschnitt: „BMI: „keine Erkenntnisse über eine Fortführung […] der […] Vereinigung ‚linksunten.indymedia‘“.

2 https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Nulla_poena_sine_lege&oldid=228890530.

3 Es geht also um das Recht zur politischen Bewertung von berichteten Tatsachen ist.

4 „Jedes Rundfunkprogramm wird durch die Auswahl und Gestaltung der Sendungen eine gewisse Tendenz haben, insbesondere soweit es um die Entscheidung darüber geht, was nicht gesendet wer­den soll, was die Hörer nicht zu interessieren braucht, was ohne Schaden für die öffentliche Mei­nungsbildung vernachlässigt werden kann, und wie das Gesendete geformt und gesagt werden soll. Bei solcher Betrachtung wird deutlich, daß für den Rundfunk als einem neben der Presse stehenden, mindestens gleich bedeutsamen, unentbehrlichen modernen Massenkommunikationsmittel und Fak­tor der öffentlichen Meinungsbildung die institutionelle Freiheit nicht weniger wichtig ist als für die Presse. In Art. 5 GG kommt das eindeutig zum Ausdruck, wenn Abs. 1 Satz 2 neben der Pressefreiheit ‚die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film‘ gewährleistet.“ (BVerfGE 12, 205 – 264 [260 f.]; https://www.servat.unibe.ch/dfr/bv012205.html#260 – zum Adenauer-Projekt „Deutsch­land-Fernsehen-GmbH“)

5 „Wenn sich der Staat […] zu Förderungsmaßnahmen für die Presse entschließt […], verlangt Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG, daß jede Einflußnahme auf Inhalt und Gestaltung einzelner Presseerzeugnisse so­wie Verzerrungen des publizistischen Wettbewerbs insgesamt vermieden werden. Staatliche Förde­rungen dürfen bestimmte Meinungen oder Tendenzen weder begünstigen noch benachteiligen. Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG begründet im Förderungsbereich für den Staat vielmehr eine inhaltliche Neu­tralitätspflicht, die jede Differenzierung nach Meinungsinhalten verbietet.“ (BVerfGE 80, 124 – 137 [133 f.; https://www.servat.unibe.ch/dfr/bv080124.html#133]; herv. von mir)

„Soll der Bürger politische Entscheidungen treffen, muß er umfassend informiert sein, aber auch die Meinungen kennen und gegeneinander abwägen können, die andere sich gebildet haben. Die Presse hält diese ständige Diskussion in Gang; sie beschafft die Informationen, nimmt selbst dazu Stel­lung und wirkt damit als orientierende Kraft in der öffentlichen Auseinandersetzung.“ (BVerfGE 20, 162 – 230 [174 f.; https://www.servat.unibe.ch/dfr/bv020162.html#174; herv. von mir]. Die zitierte Entscheidung ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Spiegel-Affäre, „bei der sich Mitarbeiter des Nachrichtenmagazins Der Spiegel aufgrund eines Artikels über die Verteidigungsfä­higkeit der Bundesrepublik einem Ermittlungsverfahren wegen möglichen Landesverrats ausgesetzt sahen. Weite Teile der westdeutschen Öffentlichkeit sahen darin einen Versuch, eine missliebige Pu­blikation zum Schweigen zu bringen“ [https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Spiegel-Aff%C3%A4re&oldid=233635058].)

6 Kurt Häntzschel, Das Recht der freien Meinungsäußerung, in: Gerhard Anschütz / Richard Thoma (Hg.), Handbuch des Deutsches Staatsrechts. Zweiter Band, Mohr: Tübingen, 1932, 651 – 675 (660, 661); Hervorhebungen und Normalschrift hier teils abweichend vom Original.

7 Siehe dazu: Warum das Verbot von linksunten.indymedia grundgesetzwidrige Zensur darstellthttps://de.indymedia.org/sites/default/files/2018/10/Unteilbar-Flugi.pdf.

8 Siehe zu diesem umstrittenen Begriff den Anhang 2 des Artikels von Detlef Georgia Schulze bei pu­blikum.net vom 10.05.2023: https://publikum.net/staatsanwaltschaft-karlsruhe-klagt-redakteur-von-radio-dreyeckland-rdl-an-presseschau/ bzw. https://de.indymedia.org/sites/default/files/2023/05/publikum-Pressseschau%20zu%20Anklage.pdf, S. 13 – 15.

9 Siehe zu diesem: https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=G%C3%B6ttinger_Mescalero&oldid=231577259.

Urheberrecht
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Oben           —       Das Grethergelände mit den Räumlichkeiten von Radio Dreyeckland im Erdgeschoss.

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DIE * WOCHE

Erstellt von DL-Redaktion am 15. Mai 2023

Wie geht es uns, Herr Küppersbusch?

https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/1/1b/Die-Woche.png?uselang=de

Kolumne von Friedrich Küppersbusch

ESC, EVG und Elon Musk: Top oder Flop? Die Züge fahren doch. Die Bahner verzichten auf ihren Streik, Elon Musk will nicht mehr Twitter-Chef sein, aber Robert Habeck will an Patrick Graichen festhalten.

taz: Herr Küppersbusch, was war schlecht vergangene Woche?

Friedrich Küppersbusch: ESC-Fans sagen: Der deutsche Beitrag.

Und was wird nächste Woche besser?

Selenski sagt: Der deutsche Beitrag.

Die Eisenbahnergewerkschaft EVG wollte ab heute schon wieder streiken – länger als je zuvor in diesem Jahr. Haben wir hier bald Zustände wie in Frankreich?

Dass Züge hier so pünktlich fahren und Lokführer so gut bezahlt werden wie in Frankreich? Keine Angst. Hier konnte das Arbeitsgericht Frankfurt einen Streik abbiegen und die Parteien zum Kompromiss verdonnern. In Frankreich lappen Streiks gern auch über Tarifkonflikte hinaus, das allgemeine Streikrecht ist dort älter als Gewerkschaften und Tarifkämpfe und hat Verfassungsrang. So gab es in Frankreich auch zivilgesellschaftliche Aufstände gegen ruinöse Reformpläne. Die Deutschen bestreiken die Bahn subversiv, indem sie Auto fahren, sinnfrei herumfliegen oder im Zug das Personal anmosern. Da sind wir genügsam, wenn wir ausreichend zu nörgeln haben.

Elon Musk hat seinen Rückzug als Twitter-Chef angekündigt. Wen sähen Sie gerne auf dem Posten?

ZDF-Intendant Norbert Himmler ließ im Februar durchblicken, mit Schweizer, belgischen und kanadischen Partnern an etwas zu arbeiten, das auf gar keinen Fall „öffentlich-rechtliches Twitter“ heißen solle. Aber ein bisschen so sein. Die dunkle Verliebtheit in die dämonische Vaterfigur Musk beschämt gerade auch die klügeren Diskursteilnehmer, da wallt und schwallt der vordemokratische Kindertraum von einer Führerperson, die es richten möge. Bullshit. Twitter ist eine Waffe, ein irrer Narziss wurde damit US-Präsident, und wer es reformieren möchte, liest zum Frühstück auch Traktate der Zeugen Jehovas, wo Lamm und Löwe einträchtig miteinander spielen. Wenn es heute noch eine Begründung für gesellschaftlich kontrollierte Massenmedien gibt, dann ist es die globale Macht „sozialer Netzwerke“. Dagegen ist ein bisschen Parteienspaß im Fernsehrat eher so Schülermitverwaltung. Liest man nach, wer auf Himmlers Idee Hass kübelt, kann sie so schlecht nicht sein.

Die SPD-geführten Länder und der Bund zeigen sich mit dem Ergebnis des Migrationsgipfels der vergangenen Woche zufrieden. Den CDU-geführten Ländern reicht die Finanzspritze nicht. Einig sind sich alle nur, dass der Zuzug nach Deutschland stärker kontrolliert werden soll. Kriegt Europa nun noch mehr Zäune und Mauern?

Kanzler Scholz hat ’ne Milliarde in die Parkuhr geworfen und holt die verfahrene Karre im November ab. Bis dahin folgt die Bundesregierung weiter den Abschottungsplänen der EU, also Abschiebungen, Haft, mehr „sichere Drittstaaten“. Das Ganze steht weiter im Widerspruch zur Hilfsbereitschaft vieler Menschen hier. Wie schon zu Angela Merkels Zeiten fehlt es an Initiative und Ideen des Gesetzgebers, private Hilfe staatlich zu unterstützen. Vulgo: Noch immer kann man einen Dienstporsche leichter steuerlich durchtricksen als, sagen wir mal, einen Syrer.

Robert Habeck will an der Person Graichen festhalten. Ist die Kampagne der Union gegen Habeck und seinen in Verruf geratenen Staatssekretär verlogen?

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DL – Tagesticker 15.05.2023

Erstellt von DL-Redaktion am 15. Mai 2023

Direkt eingeflogen mit unseren Hubschrappschrap

Heute in der Leseauswahl des „Bengels“:  – . –  1.) Bremen – SPD stärkste Kraft, Grüne verlieren deutlich  – . –  2.) Chef der Wagner-Söldner  – . –  3.) Generalverdacht im Netz?  – . –   4.) Die Türkei-Wahl  – . –  5.) 75 Jahre nach der  Staatsgründung Israel  – . –   DL wünscht allen Leser-Innen einen schönen Tag und gute Unterhaltung.

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Die Linke hält ihre Stimmen auch ohne Wagenknecht und die Partei der Pascha – Jäger sollte besser ihre Jagdangewohnheiten ändern.

Die SPD ist wieder stärkste Kraft im Land Bremen: Laut der ersten Hochrechnungen liegen die Sozialdemokraten mit Abstand vor der CDU. Die Grünen verlieren stark, die Bürger in Wut legen deutlich zu.

1.) SPD stärkste Kraft, Grüne verlieren deutlich

Die Hochrechnung (Stand 23.50 Uhr) zur Bremen-Wahl 2023 liegt vor: Demnach kommt die SPD laut Landeswahlleiter auf 29,9 Prozent und ist stärkste Kraft im Land Bremen. Die CDU folgt mit 25,7 Prozent vor den Grünen mit 11,7 Prozent. Die Linke erreicht (11,2 Prozent), die Bürger in Wut (9,6 Prozent) und die FDP (5,2 Prozent).  Die SPD um Spitzenkandidat Andreas Bovenschulte gewinnt damit fünf Prozentpunkte im Vergleich zu 2019. Vor vier Jahren waren die Sozialdemokraten erstmals in ihrer Geschichte in Bremen unter 30 Prozent geblieben (24,9 Prozent), hatten damit ihr historisch schlechtestes Ergebnis eingefahren und sich der CDU geschlagen geben (26,7 Prozent) müssen. Die SPD schaffte es trotzdem, gemeinsam mit den Grünen und der Linken eine rot-grün-rote Regierung zu stellen und mit Bürgermeister Andreas Bovenschulte zu regieren. „Was für ein Tag, was für ein Ergebnis“: Bremens Bürgermeister Andreas Bovenschulte zeigte sich nach den ersten Prognosen sichtlich erleichtert. „Die Nummer eins in Bremen, das sind wir“, sagte er weiter.

Weser.Kurier-online

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Im Krieg geht es immer auf Leben und Tod und da bleibt für Freundschaften keine Zeit mehr. Ich glaube das wissen auch alle daran beteiligten.

Prigoschin machte Ukrainern wohl verräterisches Angebot. – Ein Angebot, das dem Kreml gar nicht schmecken dürfte: Laut einem Bericht wollte Wagner-Chef Prigoschin der ukrainischen Führung die russischen Stellungen verraten.

2.) Chef der Wagner-Söldner

Jewgeni Prigoschin ist bekannt für seine Brutalität. Nun soll der Chef der Wagner-Söldner, die besonders grausame Methoden anwenden, der ukrainischen Führung ein unmoralisches Angebot gemacht haben. Wie die US-Zeitung „Washington Post“ berichtet, bot Prigoschin den Ukrainern im Januar Informationen über die Stellungen russischer regulärer Truppen an, falls Kiew seine eigenen Soldaten im Kampf um die Stadt Bachmut zurückziehen würde. Offenbar ließ „Putins Koch“, wie der Spitzname des Unternehmers lautet, dieses Angebot der ukrainischen Führung über Kontaktleute unterbreiten. Demnach sollten die Ukrainer ihre Truppen, die im Kampf um Bachmut vor allem Wagner-Söldnern gegenüberstehen, abziehen. Im Gegenzug würden sie dafür die Koordinaten russischer Einheiten erhalten, um diese angreifen oder bombardieren zu können. Auch soll er in den Gesprächen den sich verschärfenden Mangel an Munition innerhalb der russischen Armee thematisiert und die schlechte Moral der eigenen Söldner eingeräumt haben. Die „Washington Post“ beruft sich dabei auf ukrainische Quellen.

T.online

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Es ist doch seid vielen Jahren ersichtlich das die Mächtigen der Länder auf die Suche sind, die Volkesmeinung mehr und mehr einzuschränken. 

Wenn der EuGH die anlasslose Massenspeicherung von IP-Adressen auch bei Urheberrechtsdelikten zulässt, gibt es bald in Deutschland eine allgemeine Vorratsdatenspeicherung.

3.) Generalverdacht im Netz?

Die Vorratsdatenspeicherung könnte bald auch zur Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen zugelassen werden. Darüber jedenfalls verhandelt ab diesem Montag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Das Verfahren wird erstaunlicherweise in Deutschland noch kaum zur Kenntnis genommen. Das sollte sich dringend ändern. Es geht um eines der wichtigsten Verfahren zu den digitalen Bürgerrechten. Nicht das Bundesverfassungsgericht, sondern der EuGH ist das Bollwerk gegen die Einführung der Vorratsdatenspeicherung in der EU. In den Jahren 2014 und 2016 erklärte er eine anlasslose Speicherung der Internet- und Telekom-Verkehrsdaten der gesamten Bevölkerung für unverhältnismäßig. Unter dem Druck der EU-Staaten weichte er das generelle Verbot 2020 allerdings auf und ließ die anlasslose Speicherung von IP-Adressen zur Bekämpfung schwerer Kriminalität zu. Entscheidendes Beispiel für eine solche schwere Kriminalität war für den EuGH die Verbreitung von Kinderpornografie im Internet, die ohne allgemein gespeicherte IP-Adressen kaum aufgeklärt werden könne. Die Befürworter der Vorratsdatenspeicherung gaben sich damit aber nicht zufrieden. Sie wollen die Daten zur Verfolgung jeder Internet-Kriminalität verwenden. Im konkreten EuGH-Fall geht es um Urheberrechtsverletzung. Wenn der EuGH dem Drängen hier nachgibt, wird es bald aber auch um Beleidigung und Verleumdung im Internet gehen. Beim dritten Mal gibt es eine Geldbuße.

TAZ-online

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Es ist schon in einer „Freien Demokratie“ nicht ohne Risiko seine Botschafen herüberzubringen! Das sehen wir an den Popanz welcher um die Formationen der „Letzten Generation“ betrieben werden. Wir sollten aber nie vergessen: Die welche verdammen sitzen immer oben während die unten ihre Köpfe Schutzlos hinhalten müssen.

Auf einen Machtwechsel zu setzen, war westliches Wunschdenken. Präsident Recep Tayyip Erdoğan hat viel für die internationale Statur und ein störrisches Nationalbewusstsein der Türkei getan. Zum Leidwesen des Westens. Sollte er sich am 28. Mai durchsetzen, dürfte sich daran wenig ändern.

4.) Die Türkei-Wahl

Die türkischen Wähler haben die Entscheidung über die nächste politische Führung ihres Landes vertagt, aber durchaus eine Vorentscheidung getroffen. Ein Abstand von etwa fünf Prozent zwischen Präsident Recep Tayyip Erdoğan und Herausforderer Kemal Kılıçdaroğlu ist bemerkenswert. Er könnte bis zur Stichwahl am 28. Mai eher wachsen als abnehmen. Die Stimmen (5,3 Prozent) des ausgeschiedenen Drittplatzierten Sinan Ogan von derultranationalistischen Ata-Allianz dürften im Stechen eher dem Regierungslager als der Opposition zugutekommen. Auf einen Macht- und Systemwechsel zu setzen, hat sich als Wunschdenken erwiesen, und das, obwohl die jetzige Regierung durch eine prekäre Wirtschaftslage und nach dem Erdbeben im Februar einen Reputations-, aber offenbar nur in Maßen Autoritätsverlust hinnehmen musste. Sicher kann darüber spekuliert werden, ob und in welchem Maße Erdoğans störrischer Nationalismus diesen 14. Mai und seine Botschaft beeinflusst hat – geschadet hat er sicher nicht. Eine auf Souveränität und Selbstbestimmung bedachte außen-, vor allem regionalpolitische Agenda geriet vielfach zum Vabanque-Spiel, war ambitioniert und keinem Bündniskanon etwa der NATO zugetan.

Freitag-online

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Wer denn bitte, aus der Politik sollte denn das Denken übernehmen, wenn heutige Politiker-innen nicht einmal in der Lage sind ihr eigenes Handel entsprechend Einzuschätzen und sich der eigenen Trolligkeiten nicht erwehren können?

Gegenüber Israel ist Neutralität keine Haltung. Der Staat der Juden und das Volk der Täter, auf ewig verbunden. Und mehr denn je dazu verpflichtet, Neues zu denken. Gemeinsam. Einfach wird das nicht.

5.) 75 Jahre nach der  Staatsgründung Israel

Am Anfang war der Kampf. Israel, kaum ausgerufen, musste sich gegen arabische Verbände zur Wehr setzen – und das Wunder geschah: Der junge Staat widerstand, wurde nicht „ins Meer geworfen“, nicht ausgelöscht. Heute, am 14. Mai, ist er 75. Wer nicht an Wunder glaubt, ist kein Realist – wusste der große David Ben Gurion, der Staatengründer, und ihm glaubte schon Konrad Adenauer, der erste Bundeskanzler. An Israel zu glauben, daran, dass es fortbesteht, ist nur realistisch. Aber: Die Zeiten ändern sich. Ändern uns. Es muss verändern, wer das Bewährte bewahren will. Dazu sind Israel und Deutschland aufgerufen, eine Schicksalsgemeinschaft, einzigartig. Das Volk der Täter und der Staat der Opfer, verbunden auf ewig. Der Holocaust, die Shoah mit sechs Millionen toten Juden, der Versuch des industriellen Völkermords – sie sind der Urgrund der Beziehungen zwischen Deutschen und Israelis. Aber sie dürfen im Jahr 76 nicht der einzige Grund sein. Die Zukunft will gestaltet werden. Eher muss die Bundeswehr auf den Golan.

Tagesspiegel-online

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Den Morgengruß an gleicher Stelle – schreibt jeden Tag
„Der freche Bengel“

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