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Archiv für Mai 11th, 2023

Klimavolksentscheid Berlin

Erstellt von DL-Redaktion am 11. Mai 2023

Besser zielen fürs Klima

Ein Debattenbeitrag von Heinrich Strößenreuther

Genauer kommunizieren, auch auf dem Land präsent sein: Was sich aus dem verlorenen Quorum des Berliner Klimavolksentscheids lernen lässt.

Die 105.425 Unterschriften für den „Volksentscheid Fahrrad“ und für „Changing Cities“ lösten im Juni 2016 einen verkehrspolitischen Tsunami aus. Mittlerweile haben wir in Berlin ein Mobilitätsgesetz, über 50 Bürgerentscheide zum Radverkehr in der gesamten Republik, einige davon auf Landesebene. Radverkehrspolitik ist zur Pflichtaufgabe geworden auf Bund-, Länder- und Gemeindeebene und in den kommunalen Spitzenverbänden.

Berlin in einem Jahrzehnt fossilfrei machen: Diese Erwartungshaltung gäbe es ohne die Initiative nicht

Was, so fragte ich mich, würde passieren, wenn wir das Gleiche mit einem versierten Supportteam nochmal machen – mit der Klimapolitik? Mit meiner Gründung von „GermanZero“ gelang genau das: Mittlerweile sind 100 Klimaentscheide-Teams unterwegs, in 40 Kommunen gibt es bindende Beschlüsse, bis spätestens 2035 klimaneutral zu werden.

Nummer 4 dieser Klimaentscheide war die Initiative „Klimaneustart“, die im Mai 2020 startete. Mit vier Jahren Dauerkampagne und fünf Mobilisierungsphasen war sie fünfmal erfolgreich: Klimanotstand 2019, Klimabürgerrat 2021, Antrag auf Volksbegehren 2022, Volksbegehren 2022 und zuletzt der Klimavolksentscheid in Berlin mit 51 Prozent Jastimmen. Das war und ist eine Spitzenleistung bürgerlicher Mobilisierung.

Durch die Sabotage der damals noch Regierenden Bürgermeisterin von Berlin, Franziska Giffey, die Volksabstimmung bewusst nicht auf den Wahltag zu legen, ist der Volksentscheid erwartungsgemäß am Quorum gescheitert. Was bleibt – und deshalb lohnt sich jeder Bürgerentscheid –, ist das große Stadtgespräch über den weiteren politischen Kurs. Diesen Druck und die Erwartungshaltung gäbe es ohne die Initiative nicht. In dieser Pflicht werden CDU und SPD stehen: Berlin in einem Jahrzehnt fossilfrei machen.

Lernen lässt sich aus dem verlorenen Quorum und den hohen Neinstimmen-Anteilen für weitere Bürgerentscheide dennoch einiges: Erstens: Beim politischen Angebot, das Klimaschutzgesetz bereits auf 2030 klimaneutral auszurichten, wurde ein Wagnis eingegangen. Ein Volksentscheid muss aus der Mitte der Bevölkerung gewonnen werden können, es muss zu einem guten politischen Common Sense passen. 49 Prozent Neinstimmen waren nicht gegen Klimaschutz, aber gegen eine Berlin überfordernde Geschwindigkeit. Deshalb: Besser zielen, an den richtigen Stellen die richtigen Fachleute reinholen und die Kompetenz einbinden, die längst vorhanden ist.

Zweitens: Medial fehlte die fundierte Gegenantwort auf die Nichtmachbarkeits-Diskussionen. Ein Masterplan für 2030 Zero fehlte in der Diskussion, die Kritiker hatten leichtes Spiel und die Gelegenheit, die vielen Neinstimmen fachlich zu unterfüttern. Ein Berlin mit ausreichend Solar- und Windstrom durch Solardächer, Wind- und Solarparks im Land oder in Partnerschaft mit Brandenburg wäre bis 2030 machbar, der Wärmebereich und der Verkehrsbereich etwas später. Mit Recherche, Expertise, Dialogveranstaltungen oder eigenen Interviewpartnern für die Medien lässt sich gegen die Kritik gewinnen.

Drittens: Die Klimabewegung versagt darin, außerhalb der großen Städte Menschen für gute Klimapolitik zu gewinnen. Die Engagierten sind überwiegend urban, in den Außenbezirken melden sich wenig Freiwillige. Diese unabsichtliche, aber fehlende geografische Inklusion führt zu einer monothematisch urbanen Klimapolitik – und zur Blindheit zu den Stimmungen in den Außenbezirken. Deshalb: Systematischer betrachten, wo welche Menschen gewonnen werden müssen, sie verstehen und mit gezieltem Organizing in den Außenbezirken mehr Rückhalt entwickeln.

Viertens: Wir als Klimabewegung haben es nicht verstanden, für unser Anliegen, die Maßnahmen und die Verbesserungen zu werben. Jeden Grunewäldler kann man nachdenklich machen, weil das Bewässern der Rasenflächen in wenigen Jahren vielleicht schon verboten wird. Jedem Autopendler hätte man mit „Geiz ist geil“-Parolen die Kostenvorteile des E-Auto-Fahrens näherbringen können. Den knapp 200.000 Einfamilienhausbesitzern hätte man vorrechnen können, wie viel billiger und sicherer die Strom- und Wärmeversorgung via Solar auf dem Dach und Wärmepumpe im Garten wird. Deshalb: Zielgruppen genauer definieren und mit Fakten und Argumenten aus deren Sicht werben.

Auch mal im Sprachjargon von CDU und FDP kommunizieren

Fünftens: Die Klimabewegung war mal wieder vergnügt in der rot-grünen Bubble unterwegs, mit all ihren Insignien vom Fahrrad über Kleidung und Wortwahl. Es wurde nicht verstanden, auch einmal aus Sicht der Nicht-Grünen-Perspektive zu werben, im Partei- und Sprachjargon von CDU oder FDP zu kommunizieren. Klima bleibt damit die Aufgabe der „anderen“ – und wird eben nicht breit getragen, wie es ein erfolgreicher Volksentscheid erfordert. Warum sollten dann auch CDU oder FDP für mehr wirksame Klimapolitik bei ihren Wählern werben, wenn es auf den Markenkern der Grünen einzahlt? Deshalb: Bewusst parteiübergreifend, inklusiver, aber auch parteifokussierter kommunizieren, Türen auf- und nicht zumachen, in Parteien eintreten.

Quelle       :         TAZ-online          >>>>>     weiterlesen

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Oben      —     Photo of waste mismanagement in Ogun state, Nigeria (Mülldeponie in Nigeria)

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Die Genfer Konvention

Erstellt von DL-Redaktion am 11. Mai 2023

Der Traum gigantischer Flüchtlingslager an der EU-Aussengrenze

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Quelle      :        INFOsperber CH.

Von      :     Heribert Prantl /   

Wohlfahrts- und Flüchtlingsorganisationen, die sich an die Genfer Konvention halten, können nicht mehr auf die Grünen zählen.

Ein Traum geht in Erfüllung. Es war und ist der Traum von sehr konservativen Bundesinnenministern seit vielen Jahrzehnten. Es war schon der Traum des CSU-Haudegen Friedrich Zimmermann, der vor vierzig Jahren Bundesinnenminister war. Es war dann der Traum von Manfred Kanther, der vor dreissig Jahren CDU-Bundesinnenminister war. Es war schliesslich der Traum des Sozialdemokraten Otto Schily, der Kanther martialisch nachfolgte. Und es war zuletzt der Traum des christsozialen Innenministers Horst Seehofer, als 2015 viele Flüchtlinge nach Deutschland kamen. Jetzt ist es der Traum der amtierenden Bundesinnenministerin Nancy Faeser von der SPD.

Dieser Traum besteht darin, die Flüchtlinge schon an den Aussengrenzen der Europäischen Union aufzuhalten, sie in gigantischen Lagern festzusetzen und dort eine schnelle, kursorische Asylprüfung durchzuführen – eine Prüfung nach dem Aschenputtel-Prinzip: Die Guten, möglichst wenige, dürfen dann rein; die Schlechten, möglichst viele, sollen draussen bleiben. Es ist dies ein Teil der Hotspot-und Abschreckungs-Konzepte, die in der Europäischen Union seit einiger Zeit diskutiert und intensiv vorbereitet werden. Die Hotspots sind Freiluftgefängnisse, wie man sie von den griechischen Inseln Kos oder Lesbos kennt.

Zum Traum von den Flüchtlingslagern an den Rändern Europas gehört auch die perfid-rabiate Ausweitung des Konzepts der sicheren Drittstaaten: Flüchtlinge, die an der EU-Aussengrenze aufgehalten werden, sollen in irgendwelche Staaten in Afrika oder sonst wohin verfrachtet werden; Staaten wie Ruanda, Senegal oder Tunesien sind da im Gespräch; sie sollen Geld dafür erhalten, dass sie bei der sogenannten «Auslagerung des Flüchtlingsschutzes» mitmachen.

Auslagerung des Flüchtlingsschutzes

Die deutsche Bundesregierung ist dabei, auf dieses Konzept einzuschwenken. Es sei, so schwärmt die amtierende SPD-Innenministerin, das «Momentum» dafür da. Im Koalitionsvertrag der Ampel-Parteien steht das noch etwas anders. Da wird allerlei Menschen- und Flüchtlingsfreundliches geschrieben und angekündigt, dass die neue Bundesregierung am «Konzept der AnKER-Zentren zur Unterbringung der Asylantragstellenden … nicht festhält».  Das geschah deswegen so, weil die Grünen damals darauf beharrten (und weil der damalige SPD-Verhandler Boris Pistorius dem Flüchtlingsschutz zugeneigt war). Diese AnKER-Zentren waren von der Regierung Merkel und CSU-Innenminister Seehofer eingeführt worden; es handelt sich um Zentren «für Ankunft, Entscheidung, Rückführung». Jetzt soll dieses Konzept verschärft und an den Aussengrenzen im ganz grossen Stil praktiziert werden.

Der Alptraum von Pro Asyl und Flüchtlingsorganisationen

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Die Grünen, zu deren DNA der Schutz von Flüchtlingen seit jeher gehörte, sind unter dem Druck ihrer Kommunalpolitiker offenbar bereit zum Nachgeben: Der Flüchtlingsschutz bei den Grünen wackelt heftig. Das ist das Momentum. Es ist dies der Alptraum von Pro Asyl und vielen Wohlfahrts- und Flüchtlingsorganisationen, die die Genfer Flüchtlingskonvention hochhalten und sich um Flüchtlinge kümmern. Sie hatten bisher politische und parlamentarische Unterstützung bei den Grünen. Früher haben diese für Flüchtlingsschutz demonstriert. Sie müssten jetzt eigentlich gegen sich selbst demonstrieren. Wäre die Partei noch wie früher, dann würden sie das «Momentum» bekämpfen und sich vor dem Innenministerium festkleben. Sie kleben lieber an der Macht.


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

Keine. Dieser Kommentar des Kolumnisten und Autors Heribert Prantl erschien am 7. Mai 2023 als «Prantls Blick» in der Süddeutschen Zeitung.

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Oben      —   Nachtbetrieb im Erstaufnahmezentrum Simbach am Inn, 24. Oktober 2015

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Bund und Länder einig:

Erstellt von DL-Redaktion am 11. Mai 2023

Union verwässert Schutz von Whistleblower:innen

Quelle          :        Netzpolitik ORG.

Von      :       

Nach langem Gezerre hat sich der Vermittlungsausschuss auf ein Hinweisgeberschutzgesetz geeinigt – und das Gesetz in einigen Punkten abgeschwächt. Schon diese Woche könnte der Schutz von Whistleblower:innen endgültig beschlossen werden und im Sommer in Kraft treten.

Ende der Woche könnte es endlich so weit sein und Deutschland ein Gesetz zum Schutz von Whistleblower:innen erhalten. Bund und Länder einigten sich gestern Abend im Vermittlungsausschuss auf ein fertiges Hinweisgeberschutzgesetz. Im Bundestag soll es am Donnerstag, im Bundesrat am Freitag angenommen werden. In Kraft treten könnte es dann schon im Sommer.

Mit dem neuen Gesetz will die Ampelkoalition Menschen schützen, die Rechtsverstöße am Arbeitsplatz oder in der öffentlichen Verwaltung aufdecken wollen. Bislang mussten Hinweisgeber:innen in Kauf nehmen, womöglich Repressalien wie Mobbing, Jobverlust oder Klagen ausgesetzt zu sein. Mit der – reichlich verspäteten – Umsetzung einer EU-Richtlinie aus dem Jahr 2019 soll damit künftig Schluss sein.

Grundsätzlich geht der Anwendungsbereich über die EU-Mindestvorgaben hinaus und umfasst auch bestimmte Verstöße gegen deutsches Recht, etwa straf- und bußgeldbewehrte Verstöße. Unternehmen und Einrichtungen des öffentlichen Sektors ab 50 Mitarbeitenden müssen interne Meldestellen einrichten, wobei kleinere Unternehmen diese gemeinsam betreiben können. Zudem sieht das Gesetz auch externe Meldestellen vor, unter anderem beim Bundesamt für Justiz (BfJ).

Die Verhandlungen im Vermittlungsausschuss waren notwendig geworden, weil die Unionsparteien im Bundesrat das Gesetz blockiert hatten. Da half selbst das waghalsige Manöver der Ampel nicht, die zustimmungspflichtigen Passagen, die sich auf die Länder bezogen hatten, aus dem Gesetz herauszulösen. Ein Kompromiss musste her. Und über den sind nicht alle glücklich.

Anonyme Meldewege nicht mehr Pflicht

So entfällt etwa die Pflicht, anonyme Meldekanäle einzurichten, die der Bundestag noch vorgesehen hatte. Hinweisgeber:innen müssen also von Beginn an ihre Identität preisgeben, wollen sie unter den Schutzbereich des Gesetzes fallen. Der grüne Bundestagsabgeordnete Till Steffen hält den Kompromiss bei anonymen Meldestellen für vertretbar, denn ganz entfallen soll dieser Weg nicht.

„Das Bundesamt für Justiz wird die Möglichkeit zu solchen anonymen Dialogen schaffen“, sagt der Abgeordnete zu netzpolitik.org. „Wir gehen davon aus, dass dies die Unternehmen überzeugen wird, diese Möglichkeit auch freiwillig bei sich einzurichten“, so Steffen. Ob sich die Hoffnung erfüllt, muss sich noch weisen, zumal sich hinweisgebende Personen zunächst an die interne Stelle wenden sollen.

Für die Nichtregierungsorganisation Transparency International ist die Verwässerung „unverständlich“, sie sieht Unsicherheiten auf Unternehmen, Behörden und hinweisgebende Personen zukommen. „Obwohl Unternehmenspraxis und Forschung eindeutig zeigen, dass die Gewährleistung von Anonymität zu mehr und besseren Meldungen führt, wird das Gesetz an dieser Stelle abgeschwächt“, schreibt die NGO. Insgesamt werde das Signal gesendet, dass der Schutz der Hinweisgebenden und der Hinweise nicht an erster Stelle stehen.

Abstriche gab es auch bei einem anderen wichtigen Punkt. Der Kompromiss streicht ersatzlos eine Regelung, die das Recht auf immaterielle Schadensersatzansprüche festgeschrieben hatte – also das Recht auf eine angemessene Geldentschädigung, wenn der erlittene Schaden kein Vermögensschaden war, sondern eine Folge etwa von Mobbing oder sonstiger Drangsalierung.

Dabei entsteht eine Regelungslücke, die obendrein der EU-Richtlinie widerspricht. In jedem Fall könne das Streichen dieser Regelung „gravierende Auswirkungen für Whistleblower haben“, kritisiert Simon Gerdemann, der an der Universität Göttingen zum Whistleblowing-Recht forscht. „Damit fällt ein Schmerzensgeldanspruch für sehr viele Repressalien, von denen Whistleblower betroffen sind, weg.“

Pikant daran ist zudem, dass gegen Deutschland bereits jetzt ein EU-Vertragsverletzungsverfahren läuft. Eine sowohl verspätete wie unvollständige Umsetzung der EU-Richtlinie könnte saftige Geldbußen nach sich ziehen.

Halbierte Geldbußen bei Verstößen

Durchsetzen konnten sich die Unionsparteien auch bei den Unternehmensbußen, die bei Verstößen gegen das Gesetz vorgesehen sind. Die Maximalstrafe beläuft sich künftig auf 50.000 Euro – die Hälfte dessen, auf was sich die Koalitionsparteien ursprünglich geeinigt hatten. Sowohl Union als auch Arbeitgeberverbände wollten die Belastungen für die Wirtschaft tunlichst klein halten und freuen sich nun über die Schwächung des Gesetzes.

Ganz zufrieden sind sie indes weiterhin nicht. So bleibt etwa die Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU) bei ihrer „Fundamentalkritik an der Gesamtregelung“, da sie weiter gehe als die EU-Richtlinie. „Berechtigter Hinweisgeberschutz muss immer in das Verhältnis zu berechtigten Unternehmensinteressen gesetzt werden“, heißt es in einer Pressemitteilung der VhU.

Freilich blieb selbst der ursprüngliche Vorschlag aus dem Bundesjustizministerium hinter dem Koalitionsvertrag zurück. Dieser versprach noch, Hinweise über erhebliche Verstöße gegen Vorschriften oder sonstiges erhebliches Fehlverhalten zu schützen, das nicht klar illegal ist und dessen Aufdeckung im besonderen öffentlichen Interesse liegt. Potenzielle Whistleblower:innen werden sich vor einer Meldung wohl juristisch beraten lassen müssen, ob ein von ihnen beobachteter Missstand tatsächlich vom Gesetz erfasst wird.

Nationale Sicherheit geht vor

Ebenso sind die Geheimdienste weiterhin vollständig ausgeklammert. Einem deutschen Edward Snowden bliebe nur, sich unter hohem persönlichen Risiko an die Presse zu wenden und zu hoffen, dass die Identität nicht durchsickert. Und für an sich vom Gesetz geschützte Hinweisgeber:innen ist der Gang an die Medien ohnehin nur in bestimmten Fällen der letzte Schritt, um auf Missstände aufmerksam machen zu können.

Der nun erzielte Kompromiss zeige, dass es bei den Unionsparteien und Teilen der Wirtschaft nach wie vor große Vorbehalte gegen Whistleblower:innen gebe, obwohl diese im Interesse von Gesellschaft und Wirtschaft handeln, so Kosmas Zittel von Whistleblower-Netzwerk. „Erfreulicherweise hat sich wenigstens die Erkenntnis durchgesetzt, dass mit einer Einschränkung des sachlichen Anwendungsbereichs keinem gedient gewesen wäre.“

Auch Kai Dittman von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) ist erleichtert, dass es das erste Mal überhaupt Schutz für Hinweisgebende gibt. Allerdings wirke das Gesetz sehr unfertig: „Eigentlich müsste sich die Regierung direkt schon an eine Reform setzen, die etwa auch Whistleblowing in Nachrichtendiensten, bei den meisten Verschlusssachen und im Bereich des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes ermöglicht“, so Dittman zu netzpolitik.org. „In der Praxis gibt es gerade im Bereich Diskriminierung und Belästigung viele unternehmensinterne Meldungen.“

Lizenz: Die von uns verfassten Inhalte stehen, soweit nicht anders vermerkt, unter der Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.

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Grafikquelle :

Oben     —     The Whistleblower Barnstar. Derivative work composition of File:Barnstar of Diligence Hires.png by User:PedantUser:WapcapletUser:Antonu + File:Metal whistle Long Whistling.svg by User:MichaelFreyUser:Markus Schweiss.

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DER ROTE FADEN

Erstellt von DL-Redaktion am 11. Mai 2023

Streiken und Kleben: Fahrerflucht nach vorn

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KOLUMNE VON LUKAS WALLRAFF

Diese Woche wurde aus guten und schlechten Gründen gestreikt. Derjenige, der nach zwei verpatzten Wahlgängen hätte streiken sollen, hat’s nicht getan.

Das war knapp. Fast wäre diese Kolumne diese Woche ausgefallen. Denn es war ja LKW-Streik. Endlich hatte ich auch mal einen Anlass, meine dienstlichen Verpflichtungen ruhen zu lassen. Ich weiß zwar nicht, ob mein Namenskürzel als Streikbegründung arbeitsrechtlich durchgehen würde. Auch der Verweis darauf, dass ich als Student für die Firma Schlund & Ruppert Klopapier ausgefahren habe, würde vermutlich als verjährt abgetan. Eine larmoyante Klage über das taz-Gehalt zöge kaum, denn im Vergleich zu den georgischen und usbekischen Langstreckenfahrern, die an einer Autobahn in Hessen gegen ihre Ausbeutung durch eine polnische Spedition protestierten, geht es uns bestens.

Aber am Ende ist alles glimpflich ausgegangen. Die LKW-Fahrer erhielten doch noch ihren Lohn, um den man sie betrügen wollte. Auch wenn das nur geschah, um eine besonders lukrative Lieferung in die Schweiz zu sichern, sind die Trucker die Gewinner dieser Woche. Sie bewiesen Mut, bekamen recht und endlich mediales Interesse für ihre katastrophalen Jobbedingungen. Also beendeten sie ihren Streik und ich natürlich auch.

Dafür gab es in Berlin Blockaden auf den Straßen. Und ich gebe zu: Nicht nur als persönlich betroffener LKW bin ich von der Letzten Generation genervt, die jetzt versucht, die Hauptstadt lahmzukleben, sosehr ich versuche, diese Protestform zu verstehen. Wirklich. Aber ich begreife einfach nicht, was die destruktive Behinderung von Autofahrern bringen soll, die ja nicht nur Porsche-Fahrer beim Rasen ohne Tempolimit trifft, sondern auch prekär bezahlte Berufstätige, Krankenwagen oder ­soccer moms und dads, die ihre Kinder zum Auswärtsspiel in umliegende Dörfer bringen, wohin nur einmal am Tag ein Bus fährt. Es scheint mir taktisch ungeschickt zu sein, eine Mehrheit gegen sich aufzubringen, die man bei den nächsten Wahlen eigentlich bräuchte, um klimapolitisch voranzukommen.

Aufmerksamkeit ist auch kein Selbstzweck. Dass es den Klimawandel gibt, weiß inzwischen jedes Kind und jeder Opa. Nur wenige leugnen ihn noch. 80 Prozent sind für mehr Klimaschutz. Nicht das Ziel ist strittig, sondern der Weg, der möglichst gerecht gestaltet werden sollte. Wie kompliziert das ist, zeigt sich beim geplanten Heizungsaustausch. Die Blockierenden signalisieren mit ihren immer gleichen Klebemitteln jedoch vor allem: Ihr checkt es nicht. Wir müssen euch nerven. Denn ihr seid zu blöd, die Dringlichkeit der Klimakatastrophe zu kapieren. Das mag auch bei mir zutreffen, aber eine Beleidigung ist selten ein guter Anfang für ein Erfolg versprechendes Gespräch, das in einer Demokratie nötig wäre. Sie hilft eher den fossilen Hardlinern, die mit vollkommen übertriebener Härte auf die Proteste reagieren.

Quelle      :        TAZ-online         >>>>>       weiterlesen

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Oben        —     Roter Faden in Hannover mit beschriftetem Aufkleber als Test für einen möglichen Ersatz des auf das Pflaster gemalten roten Strichs

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DL – Tagesticker 11.05.2023

Erstellt von DL-Redaktion am 11. Mai 2023

Direkt eingeflogen mit unseren Hubschrappschrap

Heute in der Leseauswahl des „Bengels“:  – . –  1.) Bund stellt eine Milliarde Euro mehr für Flüchtlingskosten bereit  – . –  2.) Ein neuer Tiefpunkt  – . –  3.) Das grüne Eigentor  – . –    4.) Syrien kehrt in Arabische Liga zurück  – . –   5.) „Lappalien verstopfen Notaufnahmen“  – . –   DL wünscht allen Leser-Innen einen schönen Tag und gute Unterhaltung.

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So einfach schmeißen die politischen Lumpen ihre sozialen Grundprinzipien den Rechten in die Rachen! 100 Milliarden für ihre Kriegerische Mörderbanden ! Da kann ja nur eine vertrocknete Scheibe Brot für für notleidende Menschen über bleiben. Es dürfte nun doch nur eine Frage der Zeit sein, das den Parteien die Mitglieder Scharenweise davonlaufen.

Nach stundenlangen Verhandlungen steht das Ergebnis: Der Bund gibt den Ländern mehr Geld für Flüchtlinge. Wird es künftig ein dynamisches Finanzierungssystem geben?

1.) Bund stellt eine Milliarde Euro mehr für Flüchtlingskosten bereit

Bund und Länder haben sich beim Flüchtlingsgipfel im Kanzleramt nach rund sechsstündigen Verhandlungen geeinigt. Der Bund stellt den Ländern in diesem Jahr nun eine Milliarde Euro zusätzlich für die Versorgung von Flüchtlingen bereit, wie die Nachrichtenagentur AFP am Mittwoch aus Teilnehmerkreisen erfuhr. Die Grundsatzentscheidung über dauerhaft höhere Bundesmittel für die Flüchtlingskosten wurde allerdings vertagt, wie aus dem Beschluss hervorgeht, den die Ministerpräsidenten am Mittwochabend mit Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) vereinbarten. Im November soll demnach entschieden werden, ob weitere Mittel nötig sind.Die Länder hatten vor dem Treffen ein dynamisches Finanzierungssystem gefordert, das sich automatisch steigenden Asylbewerberzahlen anpasst. Ein derartiges System hatte es bis 2021 gegeben, als der Bund pro Flüchtling 670 Euro zahlte. Aus Teilnehmerkreisen hieß es nun, zu der Frage eines solchen „atmenden Systems“ werde eine Arbeitsgruppe geschaffen. Beschluss: Konsequentere Abschiebungen abgelehnter Asylbewerber. Der Beschluss formuliert auch Maßnahmen für beschleunigte Asylverfahren und konsequentere Abschiebungen abgelehnter Asylbewerber. Unter anderem verspricht die Bundesregierung, einen Gesetzentwurf vorzulegen, um Georgien und Moldau zu sicheren Herkunftsstaaten einzustufen.

Berliner-Zeitung-online

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So tief reicht die Chlan-schaft unter den angeblichen Gegnerschaften, wenn es um das Private in det Politik geht. Die Clubs der Scheinheiligkeit.

Auch die russische Botschaft in Berlin feierte den „Tag des Sieges“. Unter den Gästen: Ex-DDR-Chef Krenz, AfD-Politiker Gauland – und ein ehemaliger Bundeskanzler. Laut der TAZ war auch der Linke Klaus Ernst unter den Gästen.

2.) Ein neuer Tiefpunkt

Gerhard Schröder schien schon tief gefallen zu sein. Selbst nach dem russischen Überfall auf die Ukraine hielt der Altkanzler stur an seiner Freundschaft mit dem Kriegsverbrecher im Kreml fest, von Einsicht zeigt er noch immer keine Spur. Stattdessen klagte Schröder gegen den Bundestag, der ihm Mitarbeiter und Büros zusammenstrich. Sein früheres Amt beschädigte Schröder schon, als er ein halbes Jahr nach der verlorenen Bundestagswahl 2005 Lobbyist beim russischen Staatskonzern Gazprom wurde. Doch jetzt hat der Immer-noch-SPD-Politiker einen neuen Tiefpunkt erreicht. Nicht nur, dass sich Schröder von der russischen Botschaft in Berlin zur Feier des „Tags des Sieges“ am Dienstagabend einladen ließ. Peinlich ja, aber so ist Schröder halt, könnte man sagen. Noch unverständlicher ist allerdings, dass sich der Altkanzler und seine Frau So-yeon Schröder-Kim nicht einmal von den übrigen Gästen abschrecken ließen. Neben den Schröders hatten sich eingefunden: Egon Krenz, der letzte Staatschef der DDR, der in den Mauerschützenprozessen zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt wurde und bis heute die Verbrechen der SED leugnet. Im Ukraine-Krieg steht er ausdrücklich auf russischer Seite und verurteilt die Waffenlieferungen an Kiew. Schröder feiert mit Krenz, Gauland und Chrupalla.

t.online

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Für viel Posten in den Regierungen ihrer Länder scheinen die sich dafür zur Verfügung stellenden Köpfe einfach zu leer zu sein. Wer glaubt denn noch daran, das Diese ihren Aufgaben gewachsen zu sind, wenn sie ihr eigenes Tun vollkommen aus den Augen verlieren?

Graichen-Affäre im Klimaministerium. Es mag den Grünen um die gute Sache gehen – aber auch wegen zögerlicher Selbstkritik ist die Affäre längst zu einer Gefahr für die Ampel geworden.

3.) Das grüne Eigentor

Kennen Sie Mario Czaja? Der CDU-Generalsekretär fährt, wenn er nicht gerade genüsslich dem grünen Wirtschaftsminister Robert Habeck wegen der Graichen-Affäre ans Schienbein twittert, gern große Geschütze auf für den Bau von Autobahnen. Die A 100, behauptete Czaja kürzlich im Bundestag, werde für weniger Lärm und weniger Abgasemissionen sorgen, wenn sie quer durch Berlin gepflügt sein wird. Czajas Bruder Sebastian, ein aktuell nicht weiter wichtiger FDP-Politiker, der ebenfalls stets mehr Autobahnen fordert, ist mit einer Frau verheiratet, die nach eigenen Angaben Referentin für Länderangelegenheiten ist – bei der Autobahn GmbH. Was die Raserliebhaberei der Czajas mit der Causa Graichen zu tun hat? Nichts. Sie zeigt erst einmal nur, wie nahe sich in der Hauptstadt Ex­per­t:in­nen und Po­li­tik:in­nen stehen. In jeder Partei. Sie zeigt aber auch, wie politische Kommunikation funktioniert. Allein durch die Thematisierung der familiären Bande entsteht ein, ja, was? Ein Geschmäckle? Selbst wenn es sich hier nur um eine vollkommen harmlose Liebesaffäre zwischen fachlicher Expertise und politischer Agitation handeln sollte, das Odeur des Verwerflichen verzieht sich nicht mehr. Wer so einen Trumpf dem politischen Gegner vor die Nase legt, muss sich nicht wundern, wenn er ihn bei nächster Gelegenheit um die Ohren gehauen bekommt. Dass den Grünen ein solcher Fehler unterlaufen ist im wichtigsten und umkämpftesten Ressort, dem Klimaministerium, ist unverzeihlich. Es geht nicht um Korruption.

TAZ-online

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Ja, ja, die Realpolitik die macht meistens die Menschen verrückt und darum braucht sie Niemand. Ein als Mensch lebender wäre sicher nicht so einfach davongekommen und hätte einen hohen Preis für seine Freveltaten bezahlt.

Zeichen der Zeit. – Mit der Entscheidung der Arabischen Liga, das 2011 suspendierte Mitglied Syrien wieder aufzunehmen, werden die Auswirkungen eines multipolaren Politikverständnisses im Nahen Osten deutlich. Über Realpolitik im Umgang mit Syrien

4.) Syrien kehrt in Arabische Liga zurück

Präsident Baschar al-Assad wird mit der Rückkehr Syriens in die Arabische Liga weder rehabilitiert noch hofiert. Vielmehr ist der Tatsache Rechnung getragen, dass er einen souveränen Staat führt, und das derzeit alternativlos. Sein Regime konnte internen wie externen Gegnern widerstehen, die seit 2011 dessen Sturz betreiben. Assads Armee und Milizen haben erbittert und gnadenlos um den Machterhaltgekämpft. Den 22 Mitgliedern des arabischen Staatenbundes dürfte das bekannt, manchen davon nicht fremd sein. Wenn sie die Suspendierung aufheben, fällt das ins Fach „Realpolitische Entscheidung“. Die wird getroffen, um auf der Höhe des eigenen regionalen Geltungsanspruchs zu sein. Man sollte das nüchtern zur Kenntnis nehmen, statt wie in Deutschland aufgebrachte bis hysterische Reaktionen folgen zu lassen, bei denen die Furcht durchschimmert, von den Ereignissen überholt zu werden. Längst betreiben die Arabischen Emirate, Ägypten, Jordanien und Tunesien wieder Botschaften in Damaskus. Der Irak, Algerien und Palästina wollten die ihren nie schließen. Ende April traf der saudische Außenminister Prinz Faisal Staatschef Assad, um ihm gleichfalls diplomatische Normalität zuzusichern. Diesen Stimmungsumschwung zu ignorieren, schien nicht länger opportun. Die von China moderierte Entkrampfung zwischen Teheran und Riad tat ihr Übriges. Womöglich lässt sich nun sogar der Jemen-Krieg beenden, zumindest aber eindämmen. Da der Iran und Saudi-Arabien jeweils jemenitische Konfliktparteien protegieren, scheinen Übereinkünfte über eine dauerhafte Waffenruhe denkbar. Wie viel damit gewonnen wäre, zeigt der vom Bürgerkrieg geflutete Sudan.

Freitag-online

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Und wie viel bezahlen diejenigen welche gleich mit ihren Flieger vor geflogen kommen ?

Union fordert Notaufnahme-Gebühr von 20 Euro. Wer selbst in die Notaufnahme gehen kann, ist CDU/CSU zufolge oft kein Notfall. Eigenmächtiges Erscheinen soll deshalb nach dem Willen der Fraktion künftig Geld kosten.

5.) „Lappalien verstopfen Notaufnahmen“

Die Union unterstützt den Vorstoß der Kassenärzte zu einer Gebühr für Patientinnen und Patienten, die ohne vorherige telefonische Ersteinschätzung in die Notaufnahme kommen. In einem Bundestagsantrag, der dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND/Donnerstag) vorliegt, schlägt die CDU/CSU eine Gebühr von 20 Euro vor. Dadurch würden Rettungsdienste und Notfallambulanzen spürbar entlastet und insbesondere die Qualität und Intensität der Behandlung von echten Notfällen deutlich gesteigert, argumentiert die Union. Dem Vorschlag zufolge müssen Personen, die nicht mit dem Rettungsdienst eingeliefert werden oder keine ärztliche Einweisung haben, verpflichtend den Notruf 112 oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116117 anrufen. Dort wird eine Ersteinschätzung vorgenommen und gegebenenfalls ein Termin für die Notaufnahme vergeben. Wer ohne Anruf und Termin selbst in Notaufnahme geht, soll nach dem Willen der Union 20 Euro zahlen. „Wir wollen in Deutschland ein ähnliches Modell wie in Dänemark einführen, um dafür zu sorgen, dass in den Notaufnahmen echte Notfälle schnell behandelt werden und diese nicht weiter von Patienten mit Lappalien verstopft werden“, sagte der CSU-Gesundheitspolitiker Stephan Pilsinger dem RND.

Tagesspiegel-online

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Den Morgengruß an gleicher Stelle – schreibt jeden Tag
„Der freche Bengel“

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Anregungen nehmen wir gerne entgegen

Wir erhalten in letzter Zeit viele Mails mit Texten zwecks Veröffentlichung – Um diese zu verbreiten  sollten Sie sich aber erst einmal vorstellen und zeigen mit wem wir es zu tun haben.  Danke !

Treu unserem Motto: Es gibt keine schlechte Presse, sondern nur unkritische Leser

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