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RENTENANGST

Archiv für März 10th, 2023

Veraltetetes Familienrecht

Erstellt von DL-Redaktion am 10. März 2023

„Kind und Küche für Mama, Arbeit und Geld für Papa“

Ein Debattenbeitrag von Andreas Gran

Bei Trennungen und Versorgungsmodellen ist noch viel Luft nach oben. Die überholten Strukturen aufzubrechen, wäre im Sinne der Frauen und der Kinder.

Hier geht es nicht etwa um „Machtdurchsetzung“ zwischen Müttern und Vätern auf dem Rücken von Kindern, sondern um Impulse für eine moderne Gesellschaft, denn tatsächlich existiert sie einfach nicht: die Gleichberechtigung der Frauen. Sie würde den Grundrechten entsprechen, soll durch das Antidiskriminierungsgesetz realisiert werden, Quotenregelungen sollen sie durchsetzen und Gerichte gleichen einiges aus, aber die Missstände sind beruflich und gesellschaftlich verfestigt. Warum nur?

Eine denkbare Ursache ist, dass Emanzipation die Überwindung veralteter konservativer Rollenbilder notwendig macht, insbesondere beim elterlichen Bezug zu Kindern – auch bei Trennungen. Das klassisch-konservative Familienrecht aus dem Jahr 1900 fördert Gleichberechtigung keineswegs. Es erscheint als kontraproduktiv, denn es entspringt einem Ideal, das „klassische Hausfrauenehe“ genannt wird. Die gesetzlichen Grundlagen im Bürgerlichen Gesetzbuch stammen nämlich noch aus der Kaiserzeit, bestanden im faschistischen Obrigkeitsdeutschland und sind bis heute nicht überwunden. So besteht über Generationen hinweg die Rollenverteilung „Kind und Küche für Mama, Arbeit und Geld für Papa“, konsequent konservativ konserviert.

Damit Frauen und Männer sich gleichberechtigt entfalten können, sollte sich das endlich ändern. Im Kern ist allerdings familienrechtlich vorgesehen, dass das Sorgerecht bei dem Elternteil liegt, das den intensiveren Kindesbezug und Zeit für elterliche Sorge hat. Zwangsläufig ist das zunächst regelmäßig die Mutter. Ohne Eheschließung weist das Gesetz dies sogar explizit zu. Wer vor diesem Hintergrund rein pragmatisch denkt, könnte auf berufliche und soziale Selbstverwirklichung verzichten, um familienrechtliche Chancen nicht zu verschlechtern. Diese Lebensgestaltung ist Wasser auf die Mühlen für konservative Geschlechterklischees, die besonders von Männern gerne als Argument genutzt werden: Emanzipation sei allseits nicht gewollt, weil die althergebrachte „Normalität funktioniere“.

Selbstverständlich sollte jede Frau und jeder Mann frei über die individuelle Lebensführung entscheiden dürfen, aber solange staatlich ein nicht-emanzipiertes Lebensmodell geradezu schmackhaft gemacht wird, ist das gesellschaftliche Ergebnis nicht verwunderlich.

Um dem zu begegnen, ist eine Änderung des Familienrechts oder zumindest der oft unflexiblen Routine überfällig. Kernproblem ist dabei, ob als Regelfall „Trennungskinder“ ganz überwiegend, wie bei dem sogenannten Residenzmodell, bei einem Elternteil bleiben, oder ob der Umgang, zumindest bis zu einvernehmlicher Einigung, entsprechend des sogenannten Wechselmodells hälftig geteilt wird. Beim Wechselmodell ist auch die Ausgestaltung möglich, wonach der Umgang jeweils in derselben Wohnung stattfindet, was Kindern Geborgenheit geben kann, wenn es finanziell machbar ist. Beide Lebensmodelle stehen alternativ zueinander, sie haben Vor- und Nachteile.

Gleichwohl überzeugt eher das gleichberechtigte Konstrukt. Alle hätten dann gleiche Umgangsrechte, und um Gleichberechtigung geht es. Der oft leider monetäre Anreiz für Zerstrittene, Druck und Gegendruck auszuüben, würde vermindert. Beide Elternteile blieben für das Kind präsent. Dem entgegen fällt bislang nach mehr oder weniger jeder zweiten Trennung faktisch ein Teil komplett. Oft ist das der Vater, aber vermehrt auch die Mutter. „Besuch“ an nur jedem zweiten Wochenende reicht sicher nicht aus. Kindern wird noch immer der belastende interne „Loyalitätskonflikt“ aufgebürdet, weil sie den fehlenden Elternteil vermissen und vielleicht ihr Recht durch Auszug mit den Füßen durchsetzen, was staatlich kontrolliert, aber grundsätzlich nicht verhindert werden darf.

Die hälftige Aufteilung des elterlichen Umgangs ist für Kinder gewiss nicht immer die beste Lösung, etwa bei Trennungen noch vor der Geburt oder bei Desinteresse eines Elternteils. Außerdem kann das Modell für zusätzliche Unruhe im Alltag sorgen. Andererseits wirkt Abwechslung bisweilen durchaus bereichernd. All dies ist jedoch stets abhängig von der individuellen Lebenssituation.

Wichtig ist deshalb, dass die hälftige Aufteilung keineswegs eine Dauerlösung sein muss und dass versöhnliche Eltern frei in ihrer Abstimmung bleiben. Wenn dann wieder eine Vertrauensgrundlage aufgrund der solidarischen Elternverantwortung aufgebaut wird, können konsensfähige Eltern individuell andere Modelle entwickeln, aber eben aus einer Position auf Augenhöhe. Dabei sollte beratend unterstützt werden. Kommt es zu Reibereien, bleiben Gerichte und Behörden berechtigt, um zur Seite zu stehen oder auch um zu sanktionieren. Ein solches Einschreiten ist selbstverständlich geboten, wenn sich konkrete Risiken für das Kind abzeichnen, insbesondere wenn Gefahr von Gewalt droht.

Quelle       :           TAZ-online           >>>>>         weiterlesen 

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Das Demonstrationsrecht :

Erstellt von DL-Redaktion am 10. März 2023

Der Protest gegen das hessische Versammlungsgesetz wird lauter

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Quelle          :        Netzpolitik ORG.

Von          :         

Der Entwurf liegt auf dem Tisch, die Kritik daran gleich mit: Der hessische Landtag stimmt in kommender Sitzung über das sogenannte Versammlungsfreiheitsgesetz ab. Am Samstag findet in Wiesbaden eine Demonstration dagegen statt.

Mehr Freiheit und mehr Demonstrationskultur? Oder mehr Repressalien und Befugnisse für die Polizei? In der Sachverständigenanhörung im Innenausschuss vor gut einem Monat hatte Clemens Arzt jedenfalls wenig Anstrengungen unternommen, um seine Abneigung gegen den hessischen Entwurf eines Versammlungsfreiheitsgesetz zu verbergen. Schon der Name „Versammlungsfreiheitsgesetz“ sei ein „Euphemismus“, sagte der Staats- und Verwaltungsrechtler. Das Recht sich zu versammeln sei ein Grundrecht – ein neues Gesetz bräuchte es dafür nicht. Schon gar nicht eines, das in Teilen verfassungswidrig sei.

Das kritisierte nach der Expertenanhörung im Februar auch der rechtspolitische Sprecher der Linkspartei, Ulrich Wilken: Das neue Versammlungsgesetz schaffe zu große Hürden für Versammlungen und betrachte Proteste vor allem unter dem Gesichtspunkt ihrer Gefährlichkeit. „Der Begriff Versammlungsfreiheitsgesetz ist für den vorgelegten Entwurf unangebracht – besser würde Gefahrenabwehrgesetz passen.“

Demo gegen Gesetz angekündigt

Inzwischen regt sich auch in der Bevölkerung erster Protest. So ruft eine „Arbeitsgruppe gegen das hessische Versammlungsfreiheitsgesetz“ – für Samstag um 13 Uhr zur Demonstration in Wiesbaden vor dem Hauptbahnhof auf. Im Netz solidarisieren sich unter anderem Antifagruppen, die Partei „Die Linke“ und Fridays for Future Frankfurt. Ihre Forderung: Das Gesetzesvorhaben sofort stoppen. Der Gesetzentwurf würde „zu einer erheblichen Behinderung von einer bunten und vielfältigen Versammlungs- und Demonstrationskultur führen“, heißt es in einer Pressemitteilung. In der Frankfurter Rundschau entgegnet hingegen Lukas Schauder, Mitglied des Innenausschusses im Landtag für die Grünen: Der Arbeitskreis hätte einen „etwas flexiblen Umgang mit der Wahrheit“. Die Grünen sind Teil der schwarz-grünen Landesregierung, welche das Gesetz durchsetzen will.

Sicher ist: In bereits acht Bundesländern gibt es bereits ein Versammlungsrecht auf Länderebene. Seit der Föderalismusreform 2006 ist das grundsätzlich möglich. Die Berliner als auch die Schleswig-Holsteinische Umsetzung gilt gemeinhin als beispielhaft für eine Vertrauenskultur zwischen Demonstrierenden und Staat. Die bayrische Version von Versammlungsfreiheit hat das Bundesverfassungsgericht im April 2022 in Teilen gekippt – vor allem wegen grundrechtswidriger Überwachungsmaßnahmen. Auch in Nordrhein-Westfalen war das neue Versammlungsgesetz stark umkämpft, es gab über Monate Proteste, am Ende bekam die damalige schwarz-gelbe Regierung das Gesetz mit einigen kosmetischen Korrekturen durch den Landtag. Auch gegen dieses Gesetz läuft eine Verfassungsbeschwerde. Nun ist es also das Bundesland Hessen, das die Grenzen der Verfassung austestet. Oder etwa nicht?

Sachverständige haben grundrechtliche Bedenken

Umstritten ist unter anderem das Thema Videoüberwachung. Der Gesetzentwurf gestattet Übersichtsaufnahmen. Bei größeren Demos (ab rund 100 Menschen) darf die Polizei eine Demonstration präventiv abfilmen, um den Überblick über das Geschehen zu wahren. Ob die Demo draußen oder drinnen stattfindet, spielt dabei keine Rolle. Übersichtsaufnahmen legitimieren die Polizei allerdings nicht dazu, die Demo aufzuzeichnen, Daten zu speichern und einzelne Demoteilnehmer:innen zu identifizieren – eigentlich.

In der Anhörung wies Rechtsprofessor Clemens Arzt darauf hin, dass es heute technisch keine reinen Übersichtsaufnahmen mehr gebe: man könne alles immer „heranzoomen und herausdestillieren“. Übersichtsaufnahmen seien ein schwerer Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Danach haben Menschen das Recht, selbständig zu entscheiden, wem gegenüber sie welche Informationen preisgegeben. Durch die Videoüberwachung sei das nicht mehr gewährleistet, die Folge sei eine „sehr hohe Abschreckungswirkung“, sagte Arzt. Denn Demonstrierwillige könnten aus Angst vor staatlicher Überwachung vom Demonstrieren abgehalten werden.

Abschreckungspotentiale

Abschreckungspotential birgt laut einigen Expert:innen auch Paragraph 11 im Gesetzentwurf. Dort wird die Anwesenheit von Polizei während der Versammlung geregelt. Laut dem Grundrechtekomitee darf die Polizei darauf basierend Zivilbeamte entsenden, ohne dass sich die Beamten zu erkennen geben müssten. Für die Entsendung brauche es im neuen Gesetz auch keine konkrete Gefahr: Eine anlasslose Überwachung, „verfassungsrechtlich inakzeptabel“, meint Michèle Winkler von der Bürgerrechtsorganisation. Die Versammlungsfreiheit zeichne sich durch Staatsferne, nicht durch Staatsanwesenheit aus.

Mathias Hong von der Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl sagt hingegen, eine solche Befugnis ergebe sich nicht aus dem Gesetz. Einig sind sich die beiden Parteien hingegen in dem Punkt, dass die Anwesenheit von Polizei nur bei einer konkreten Gefahr legitimiert sein darf. Der Entwurf bleibt an dieser Stelle allerdings sehr vage – ein möglicher Freifahrtschein für polizeiliche Überwachung.

Unkonkret und unbestimmt

Zu unkonkret, zu verschwommen, zu unbestimmt: Eine ähnliche Kritik wie bei den Überwachungsmaßnahmen zeigt sich auch bei der Frage, welche Gegenstände Demonstrierende mitführen dürfen. So sieht der Entwurf sogenannte Anordnungsermächtigungen vor, durch welche die Polizei das Mitführen bestimmter Gegenstände bei einer Demonstration künftig unter Strafe stellen kann. Eine Maßnahme, die darauf abzielt, es Teilnehmer:innen künftig zu verbieten, sich unkenntlich zu machen. Häufig ist in diesem Zusammenhang auch vom Vermummungsverbot die Rede.

Das Problem dabei: „Eine Strafe gibt es nur bei Anfangsverdacht“, sagt Verwaltungsrechtler Hong in der Anhörung. Pauschale Anordnungsermächtigungen hebeln dieses Prinzip aus. Das bestätigt auch Clemens Arzt: Um etwa das Tragen eines Schals im Gesicht unter Strafe zu stellen, müsse eine Demonstrierende vorher überhaupt erst gegen Gesetze verstoßen. Die Polizei habe kein generelles „Identitätsfeststellungsrecht“. „Wenn beispielsweise ein kurdischer Oppositioneller in Deutschland demonstriert, möchte er vielleicht aus guten Gründen nicht, dass der türkische Geheimdienst sein Gesicht sieht, wenn er hier in diesem Lande operiert“, sagt Arzt.

Gefahrenabwehr statt Vertrauen

Der Entwurf offenbart, dass die Regierung das Prinzip Skepsis walten lässt. Das wird an vielen Stellen deutlich. Vieles, was den eigentlichen Kern der Versammlungsfreiheit ausmacht, wird mit der Gießkanne sanktioniert. Neben dem Verbot des Mit-Sich-Führens bestimmter Gegenstände, ist die Anmeldepflicht ein Beispiel. Clemens Arzt dazu: Grundsätzlich treffe Veranstalter:innen erst einmal keine Pflicht, eine Demonstration überhaupt anzumelden.

Im hessischen Entwurf gibt es dennoch eine solche Pflicht – verfassungsrechtlichen Bedenken zum Trotz. Allein sieben Ordnungswidrigkeiten verzeichne das Gesetz beim Verstoß gegen vermeintliche Anmeldepflichten. Laut Arzt wird so die grundrechtliche Versammlungsfreiheit „weitestgehend eingeschränkt“.

Ein ähnlicher Vorbehalt zeigt sich darin, dass auch das Verweigern von Polizeianwesenheit ein Bußgeld nach sich zieht. Dabei könnte man meinen, die hessische Landesregierung hätte ihre Lehren aus der Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum bayrischen Versammlungsgesetz gezogen. Das Gericht hat dort etliche Bußgeldbestimmungen außer Vollzug gesetzt.

Das neue hessische Versammlungsgesetz soll schon in der kommenden Landtagssitzung beschlossen werden.

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Oben       —       Wegen Verstößen gegen die Infektionsschutzauflagen wurde die Versammlung mithilfe von Wasserwerfern aufgelöst

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Worst-Case-Szenarien II

Erstellt von DL-Redaktion am 10. März 2023

Über aufgeklärten Katastrophismus und Analphabet*innen der Angst

File:Schoolchildren examine replica of 'Fatman' atomic bomb at the Nagasaki Atomic Bomb Museum, Nagasaki, Japan.tif

Quelle     :     Untergrundblättle – CH

Von       :        MAS

„Gewalt gegen Gewalt funktioniert nicht. Sie dürfen den Krieg gar nicht erst anfassen, denn er ist infektiös wie ein Virus.“ Alexander Kluge.

Vor zwei Jahren habe ich hier einen Artikel über das geleakte Strategiepapier des deutschen Innenministeriums veröffentlicht, in dem ich eine Parallele zum „catastrophisme éclairé“ von Jean-Pierre Dupuy zu entdecken meinte (1).Dieses interne Papier wurde von einem bislang anonym gebliebenen Expertenteam aus Virologen, Epidemiologen, Medizinern, Wirtschafts- und Politikwissenschaftlern mit dem Ziel erarbeitet, unterschiedliche Szenarien der Ausbreitung des Coronavirus zu analysieren, unabhängig von ihrer jeweiligen Eintrittswahrscheinlichkeit. Falls nichts unternommen werde, rechne man mit „über einer Millionen Toten im Jahr 2020 – für Deutschland allein.“ Insofern sei 1.) der „Worst Case (.) mit allen Folgen für die Bevölkerung in Deutschland unmissverständlich, entschlossen und transparent zu verdeutlichen“; 2.) die „Vermeidung des Worst Case (.) als zentrales politisches und gesellschaftliches Ziel zu definieren“; und 3.) den Bürger*innen klar zu machen, „dass folgende Massnahmen nur mit ihrer Mithilfe zu ihrem Wohl umgesetzt werden müssen und können.“ (2)Bei den Kritiker*innen war damals von Panikmache die Rede. Viele, auch ich, stiessen sich an der formulierten Absicht, mittels drastischer Schilderungen – von den Krankenhäusern abgewiesene Schwerkranke sterben „qualvoll um Luft ringend zu Hause“, Kinder bringen ihre Eltern ins Lebensgefahr, „weil sie z.B. vergessen haben, sich nach dem Spielen die Hände zu waschen“ usw. – eine „Schockwirkung“ (3) erzielen zu wollen, um Akzeptanz innerhalb der Bevölkerung für die ergriffenen Massnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehen herzustellen.

Der aufgeklärte Katastrophismus im Sinne Dupuys besteht genau in dieser Schockwirkung, in einem negativen Gesellschaftsentwurf, „der die Form eines fixen Zukunftsbilds annimmt, das man nicht will“ (4). Dieser Entwurf muss katastrophal genug sein, um abstossend zu wirken, und glaubwürdig genug, um zum Handeln zu bewegen. Insofern muss die geringe Eintrittswahrscheinlichkeit einer Gefahr in eine Gewissheit verwandelt werden, man muss, wie Dupuy empfiehlt, vom schlimmsten Szenario ausgehen, „um den maximalen Schaden auf ein Minimum zu reduzieren“, damit das Unaufhaltsame nicht eintrifft. (5) Die Voraussage zeitigt selber Wirkung – jene nämlich, sich selbst zu dementieren.

Nehmen wir ein aktuelles Beispiel: Kürzlich wurde der Gesundheitsminister bei Lanz in die Mangel genommen, nach dem üblichen 4-gegen-1-Prinzip (den Moderator eingerechnet). Markus Grill warf Lauterbach vor, sich einer „Rhetorik der Angst“ bedient zu haben, als er etwa am 18. April 2021 folgenden Tweet postete:

„Es gibt jetzt die Möglichkeit, in den nächsten 6 Wochen noch einmal weit über 10.000 Menschen meist im Alter von 40-60 J zu retten, mit letztem strengen Lockdown. Oder sind wir dafür nicht bereit, weil uns die Einschränkungen 10.000 Tote nicht wert sind. Dann hätten wir versagt.“

Der Lockdown blieb aus. Nach sechs Wochen informierte sich der Chefreporter beim Robert-Koch-Institut: Es waren in Wirklichkeit „nur“ 700 Tote. Sein Fazit: „Ich finde es sowieso eine relativ schlechte Art (…) zu kommunizieren, ein Arzt nimmt Patienten eigentlich unbegründete Ängste. Und ich finde auch ein Politiker sollte nicht mit Ängsten operieren, die möglicherweise auf sehr wackligen Beinen stehen.“

Lauterbach verteidigte die Prognose, berief sich auf die ihm damals vorliegenden „hochkomplexen Modellrechnungen“ renommierter Wissenschaftler wie Michael Meyer-Hermann und Viola Priesemann, die – wie Grill sofort einwarf – „oft kolossal danebenlagen“.

So funktioniere Wissenschaft, entgegnete Lauterbach, und verwies später auf das „Präventionsparadox“. Gegenüber Heribert Prantl wurde er in seiner Verteidigung grundsätzlicher:

„Was ich wirklich ablehne und falsch finde, dass also eine Warnung vor dem, was wirklich stattfinden kann – schwere Erkrankung, Todesfolge, Long Covid usw. –, (…) dass man das im Nachhinein als eine Panikmache abtut“. (6)

Man kann Lauterbach vieles vorwerfen, – eines aber nicht: Die Pandemie wie Trump oder Bolsonaro bagatellisiert zu haben. Er wirkt tatsächlich ein wenig wie der Unglücksprophet aus Günther Anders Parabel „Die beweinte Zukunft“, an Noah, den einsamen Rufer in der Wüste, der für seine Botschaft auf die Zeitform der vollendeten Zukunft zurückgreifen musste.

Zunächst ist es natürlich richtig, dass die Datenlage bezüglich der getroffenen Corona-Massnahmen mangelhaft war. Der vom Bundestag beauftragte Bericht des Corona-Sachverständigenrates vom Juli 2022 hat längst bestätigt: „Insgesamt ist ein Zusammenhang zwischen der Höhe der Inzidenz und der Massnahmenstärke nicht erkennbar.“ (7)

Doch indem wir das wissenschaftliche Nichtwissen betonen, schreibt Jean-Pierre Dupuy (8), gerät die Katastrophe aus dem Blick und hält uns davon ab, verantwortlich zu handeln.Die grösste Schwierigkeit besteht in unserer Unfähigkeit zu glauben, dass der schlimmste Fall tatsächlich eintreten wird. Je grösser die Katastrophen erscheinen, für um so unwahrscheinlicher werden sie gehalten, bevor sie eintreten, doch um so selbstverständlicher erscheinen sie, sobald sie eingetreten sind – eine Erfahrung, auf die bereits Henri Bergson im Zusammenhang mit dem Ersten Weltkrieg hingewiesen hat.

„Trotz meines Schockes, und meines Glaubens, dass ein Krieg selbst im Fall eines Sieges eine Katastrophe wäre, fühlte ich (…) eine Art von Bewunderung für die Leichtigkeit, mit der der Wandel vom Abstrakten zum Konkreten vonstatten ging: Wer hätte gedacht, dass eine so ehrfurchtgebietende Möglichkeit mit so wenig Aufhebens in die Wirklichkeit eintreten würde? Dieser Eindruck von Einfachheit überwog alles.“ (9)

„Katastrophen zeichnen sich durch eine in einem gewissen Sinne inverse Zeit aus“, schlussfolgert Dupuy. „Als ein Ereignis, das aus dem Nichts hervorbricht, wird die Katastrophe möglich nur durch ihre „Selbstermöglichung“ (um einen Begriff Sartres zu verwenden, der in diesem Punkt ein Schüler Bergsons war). Und das ist genau die Quelle unseres Problems. Wenn man einer Katastrophe vorbeugen will, dann muss man an ihre Möglichkeit glauben, bevor sie eintritt. Wenn es andererseits gelingt ihr vorzubeugen, dann versetzt ihr Nichteintreten die Katastrophe ins Reich des Unmöglichen und die Vorsichtsmassnahmen werden im Nachhinein als sinnlos angesehen.“ (10)

Wer sich heute angesichts des Kriegs in der Ukraine vor einer möglichen Eskalationsdynamik fürchtet, die sich bis hin zum Einsatz taktischer Atomwaffen erstreckt, wird von Expert*innen dahingegen beruhigt, bloss einem Putinschen Narrativ aufzusitzen. Florence Gaub sagt etwa bei Maischberger:

„Ich tue mich ein bisschen schwer mit diesem Worst Case Szenario, was hier davongaloppiert mit uns. Wenn wir von Atomwaffen reden, reden wir immer über ein superhypothetisches Szenario. Sie sind nur einmal beziehungsweise zweimal, aber in ganz kurzer Zeit hintereinander, zum Einsatz gekommen. Die ganze Literatur zum Thema Abschreckung sagt, die Hauptfunktion ist, dass man damit drohen kann. Und das macht Putin die ganze Zeit. Und hier in Deutschland funktioniert das tatsächlich sehr gut.“ (11)

Es funktioniert sogar so gut, dass Prof. Dr. Joachim Krause, Direktor des Instituts für Sicherheitspolitik an der Universität Kiel, den Deutschen eine psychische Krankheit namens „Eskalationsphobie“ attestieren zu müssen glaubt:

„Von aussen betrachtet, ist die Berliner Debatte über Waffenlieferungen an die Ukraine von einer Angst vor Eskalation beherrscht, die in kaum einem anderen Land des Westens in dieser Intensität so zu beobachten ist. Während in anderen Hauptstädten mehr und mehr überlegt wird, welche Waffensysteme die Ukrainer benötigen, um die nächste russische Offensive abzuwehren oder um die russischen Truppen gar aus dem Land zu vertreiben, dreht sich die deutsche Debatte in geradezu hektischer Weise darum, wie man jede Eskalation vermeiden kann, weil sonst der dritte Weltkrieg ausbricht. Dabei ist es Russland, das in der Ukraine eskaliert, weil es dort unbedingt gewinnen will. Und ohne Bereitschaft des Westens, diese Eskalation mit einer überlegten, stufenweisen Gegen-Eskalation zu beantworten, wird es keinen Frieden in der Ukraine geben.“ (12)

Das ist ein klarer Fall von „Apokalypse-Blindheit“ (Günther Anders). Was kann man diesen – nochmals Günther Anders – „Analphabeten der Angst“ entgegnen?

Sich vor allem nicht so sicher zu sein, was Putin nun will oder nicht will, was er letztlich tun oder nicht tun wird. Wir wissen nicht, ab wann für ihn die rote Linie überschritten sein wird, welche „Gegen-Eskalation“, ob dies nun Panzer- oder Kampfjetlieferungen an die Ukraine sind, zum Einsatz taktischer Atomwaffen führen könnte. Dieses Wissen ist keinem Standardwerk über den Kalten Krieg oder Modellrechnungen atomarer Bedrohungsszenarien zu entnehmen. Es aufgrund dieser Ungewissheit einfach darauf ankommen zu lassen, wäre fatal; dann verhielte man sich in der Tat so, „als ob die Katastrophe selbst die einzige faktische Grundlage dafür bilden würde, die Katastrophe prognostizieren zu können.“ (13)

Folglich muss diese prinzipielle Ungewissheit – das ist das „Aufgeklärte“ an Dupuys Katastrophismus – in eine Gewissheit verwandelt und vom schlimmsten anzunehmenden Fall ausgegangen werden, um diesen verhindern zu können.

Ansonsten wird es übermorgen zu spät sein.

Fussnoten:

(1) „Worst-Case-Szenarien“ 07.02.2021: https://www.xn--untergrund-blttle-2qb.ch/gesellschaft/coronavirus-worst-case-szenarien-6245.html

(2) https://fragdenstaat.de/dokumente/4123-wie-wir-covid-19-unter-kontrolle-bekommen/, S.1.

(3) https://fragdenstaat.de/dokumente/4123-wie-wir-covid-19-unter-kontrolle-bekommen/, S. 13.

(4) Dupuy zit. Walter Francois: Katastrophen: eine Kulturgeschichte vom 16. bis ins 21. Jahrhundert. Reclam Verlag: Stuttgart 2010, S. 274f. Die beiden Werke von Jean-Pierre Dupuy, die sich diesem Thema widmen – Pour un catastrophisme éclairé. Quand l’impossible est certain, Seuil: Paris 2004 und Petite métaphysique des tsunamis, Seuil: Paris 2005 –, wurden noch nicht ins Deutsche übersetzt. Dupuy hat inzwischen über andere Katastrophen publiziert: La guerre qui ne peut pas avoir lieu: essai de métaphysique nucléaire, Desclée de Brouwer: Paris/Perpignan 2018 und La catastrophe ou la vie: pensées par temps de pandémie, Seuil: Paris 2021.

(5) Dupuy zit. n. Francois a.a.O., S. 274.

(6) Markus Lanz vom 9. Februar 2023. Zu Gast: Politiker Karl Lauterbach, Gesundheitsexperte Markus Grill, Ärztin Dr. Agnes Genewein und Journalist Heribert Prantl. ZDF-Mediathek: https://www.zdf.de/gesellschaft/markus-lanz/markus-lanz-vom-9-februar-2023-100.html

(7) Evaluation der Rechtsgrundlagen und Massnahmen der Pandemiepolitik. Bericht des Sachverständigenausschusses nach § 5 Abs. 9 IFSG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/S/Sachverstaendigenausschuss/220630_Evaluationsbericht_IFSG_NEU.pdf, S. 70.

(8) Vgl. Jean-Pierre Dupuy: „Aufgeklärte Unheilsprophezeiungen. Von der Ungewissheit zur Unbestimmbarkeit technischer Folgen“. In: Gerhard Gamm, Andreas Hetzel (Hg.): Unbestimmtheitssignaturen der Technik. Eine neue Deutung der technisierten Welt. Transcript Verlag: Bielefeld 2005, S. 81–102, hier: 93.

(9) Bergson zit. n. Dupuy a.a.O., S. 94.

(10) Dupuy a.a.O., S. 94f.

(11) Erich Vad und Florence Gaub: Wie der Ukraine-Krieg beendet werden könnte. 22.02.2023. ARD-Mediathek: https://www.ardmediathek.de/video/maischberger/erich-vad-und-florence-gaub-wie-der-ukraine-krieg-beendet-werden-koennte/das-erste/Y3JpZDovL2Rhc2Vyc3RlLmRlL21lbnNjaGVuIGJlaSBtYWlzY2hiZXJnZXIvMTRiZTE5MGUtMTk5Yy00YTM2LTllMjMtZjllZjQ2NzM1NzZh

(12) Joachim Krause. „Eskalationsphobie – eine deutsche Krankheit“, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung 7. Februar 2023.

(13) Dupuy a.a.O., S. 93.

Soweit nicht anders angegeben und keine Quellenangabe (Name einer Organisation oder Internet-Adresse) vorhanden ist, gilt für die Texte auf dieser Webseite eine Copyleft (Public Domain) Lizenz.

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Author OKJaguar         /        Source   :     Own work        /       Date     :      16. April   2019

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Daten als neue Munition

Erstellt von DL-Redaktion am 10. März 2023

Ukraine nutzt KI von Palantir

Von Adrian Lobe

Die US-Datenfirma Palantir liefert Software an die Ukraine, um feindliche Truppenbewegungen zu verfolgen. Ist das rechtlich und moralisch vertretbar?

Zu den Eigentümlichkeiten des Ukraine-Kriegs gehört, dass er mit den militärischen Mitteln und Taktiken des 20. Jahrhunderts geführt, aber mit Instrumenten des 21. Jahrhunderts organisiert wird. Brutale Abnutzungskämpfe in Schützengräben wie im Ersten Weltkrieg stehen satellitengestütztem Internet und Kryptofinanzierung gegenüber. Vor Kurzem wurde bekannt, dass die Ukraine bei der militärischen Zielerkennung, dem sogenannten „Targeting“, eine Künstliche Intelligenz der US-Firma Palantir nutzt.

Die Software namens MetaConstellation, die Palantir der Ukraine kostenlos zur Verfügung stellt, verarbeitet massenhaft Daten von Satelliten, Flugzeugsensoren und Drohnen, um in Echtzeit feindliche Truppenbewegungen zu verfolgen. Palantir-Chef Alex Karp jubilierte, die „Macht ausgefeilter algorithmischer Waffensysteme“ sei mittlerweile vergleichbar mit dem Besitz einer taktischen Atomwaffe.

Die verbale Offensive überrascht, heißt es doch immer, man müsse in dem Konflikt „rhetorisch abrüsten“. Doch Karp kann sich solche forschen Töne erlauben. Palantir ist einer der größten Player im globalen Überwachungskapitalismus. Die vom rechts-libertären Investor Peter Thiel gegründete Firma, die in der Anfangsphase vom Wagniskapitalarm der CIA mitfinanziert wurde, liefert Analysesoftware an Behörden auf der ganzen Welt.

Durch die Hintertür zur Kriegspartei

Es ist ein lukratives, aber gleichsam verschwiegenes Geschäft. Zu den Kunden von Palantir gehören neben US-Geheimdiensten und -konzernen unter anderem auch die Polizei in Hessen, deren eingesetzte Fahndungssoftware HessenData jüngst vom Bundesverfassungsgericht für teilweise verfassungswidrig erklärt wurde. Das Überwachungsnetz, das die umstrittene Analysefirma über die Welt geworfen hat, ist so engmaschig, dass sich darin nicht nur Terroristen und Drogendealer, sondern auch Betrüger wie der mittlerweile verstorbene Börsenmakler Bernie Madoff verfangen haben. Und möglicherweise auch russische Kriegsverbrecher. Palantir-Chef Karp erklärte in kühl-technischem Militärjargon, die Software seines Unternehmens sei für den größten Teil des „Targetings“ in der Ukraine verantwortlich.

Dabei stellt sich aus völkerrechtlicher Perspektive eine wichtige Frage: Wenn Teile der Befehlskette, nämlich die datengestützte Zielverfolgung, an ein US-Unternehmen delegiert werden, werden dann die USA durch die Hintertür zur Kriegspartei? Es ist schon erstaunlich: Über die Lieferung von Panzern wird hitzig diskutiert, über die Lieferung von Software und Daten jedoch kaum. Dabei sind Daten im Krieg mindestens so wichtig wie Munition.

Das weiß auch Palantir-Chef Karp, der sich als Teil einer Guerilla-Truppe sieht, die nicht nur für den Westen, sondern auch für ihre Anteilseigner kämpft. Viele Anleger, die in das börsennotierte Unternehmen investierten, spekulierten auf eine steigende Nachfrage an Überwachungssoftware im „Global War on Terror“.

„Mehr Google als Lockheed“, so beschrieb das Tech-Magazin „Wired“ einmal die Unternehmenskultur von Palantir – mehr Suchmaschine als Rüstungskonzern. Die Webseite des Konzerns wirkt wie die eines Biolabors. In einem Imagefilm blicken Menschen in medizinischer Kleidung in Mikroskope und füllen Reagenzgläser ab, laufen Impfampullen und Einwegmasken vom Band; in einer fast schon rührenden Szene hält eine Pflegerin am Krankenbett die Hand einer Seniorin. Der Hintergrund: Palantir hat einen millionenschweren Deal mit dem britischen Gesundheitsdienst NHS geschlossen – die Bilder von fürsorgendem Pflegepersonal lassen sich besser vermarkten als die bewaffneter Soldaten. Doch vieles von dem, was die T-Shirt-tragenden Softwareentwickler in ihren hippen Start-up-Räumen zu Code verschrauben, landet am Ende bei der Polizei oder dem Militär.

Waffenfähige Daten

So konnte die US-Armee mit einer Mustererkennungssoftware von Palantir herausfinden, dass Terroristen im Irak Garagentüröffner als ferngesteuerte Detonatoren benutzen. Auch bei der Aufspürung des Verstecks von Osama bin Laden soll die dubiose Datenfirma eine Rolle gespielt haben. Wenn die Ukraine nun bei der militärischen Zielauswahl auf die Software von Palantir zurückgreift, ist das, zumindest instrumentell, eine Fortsetzung des Krieges gegen den Terror. Nur: Wo und von wem werden die Entscheidungen getroffen? Wie hoch ist die Trefferrate? Was, wenn die Künstliche Intelligenz sich irrt?

Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil zu US-Drohneneinsätzen entschieden, dass die bloße Durchleitung von Datenströmen über eine Satelliten-Relaisstation an der Air Base Ramstein keine grundrechtlichen Schutzpflichten des deutschen Staates auslöst. Diese seien nur für „Handlungen oder technische Abläufe auf deutschem Staatsgebiet“ zu bejahen, „die einen relevanten Entscheidungscharakter aufweisen“. Das wäre zum Beispiel die Erstellung von Ziellisten oder Auswertung von Informationen.

Quelle         :         TAZ-online         >>>>>          weiterlesen

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Oben     —       World Economic Forum 2022, Dev, panel discussion

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DL – Tagesticker 10.03.2023

Erstellt von DL-Redaktion am 10. März 2023

Direkt eingeflogen mit unseren Hubschrappschrap

Heute in der Leseauswahl des „Bengels“:  – . –  1.) „Man darf niemanden einbürgern, der eine antisemitische Gesinnung hat“  – . –  2.) Schüsse bei Zeugen Jehovas in Hamburg – mehrere Tote und Verletzte  – . –  3.) Die Pa­ti­en­t:in­nen werden gläsern  – . –  4.) Neutralität in Sachen Klima? Was wir brauchen: Mehr Aktivismus!  – . –   5.)  NRW erneut Spitzenreiter bei Abschiebungen  – . –   DL wünscht allen Leser-Innen einen schönen Tag und gute Unterhaltung.

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In einer sich Demokratisch bezeichnenden Republik ist das Link sein doch schon zur Normalität geworden. Sinn der Demokratie ist es auch anderen Meinungen zu akzeptieren. Wo sollten denn die ganzen Reichsbürger, welche in den Dunkelkammern des Reichstages ihr Unwesen treiben geschehen, wenn diese in FDP und CDU/CSU sitzenden, ihrer Bleibe selbst in der AFD beraubt würden? Will denn Niemand die Schwierigkeiten sehen, welche die USA mit ihren Deutschen Ableger, den Republikaner Trump haben? Den will doch Keiner, nicht einmal geschenkt.

Die Ampel-Koalition will die Hürden zur Einbürgerung senken. Nun fordert die FDP, hierbei genau auf antisemitische Einstellungen bei möglichen künftigen Bürgern zu achten. Bei SPD und Grünen findet sich allerdings wenig Zuspruch für den Vorschlag.

1.) „Man darf niemanden einbürgern, der eine antisemitische Gesinnung hat“

Deutschland soll keinen einzigen Judenhasser mehr aufnehmen. Darauf müsse bei der Einbürgerung verstärkt geachtet werden, findet die FDP – und regt eine Kontrolle auf antisemitische Einstellungen an. „Wer Deutscher werden will, muss die Werte des Grundgesetzes teilen“, sagt FDP-Generalsekretär Bijan Djir-Sarai WELT zu seinem Vorstoß. So sollen Mitgliedschaften in verfassungsfeindlichen Organisationen ebenso geprüft werden wie die Beteiligung an antisemitischen Protesten. Djir-Sarai will das etwa in die bestehenden Einbürgerungstests integrieren. Zuerst hatte die „Bild“-Zeitung über seinen Plan berichtet. Die Ampel-Koalition will Einbürgerungen erleichtern. Künftig soll bereits nach fünf Jahren Aufenthalt in Deutschland ein Einbürgerungsanspruch bestehen, nach drei Jahren schon im Falle besonderer Integrationsleistungen. Derzeit liegt die Grenze bei acht Jahren. Zudem sollen Eingebürgerte eine mögliche zweite Staatsangehörigkeit behalten können. Das Bundesinnenministerium erarbeitet hierzu derzeit einen Gesetzesentwurf. Die Liberalen wollen darauf Einfluss nehmen. „Uns sind drei Aspekte wichtig: Die Beherrschung der deutschen Sprache, die Finanzierung des eigenen Lebensunterhalts und die Werte des Grundgesetzes“, so Djir-Sarai. „Bei Themen wie Rassismus, Antisemitismus oder der Gleichstellung von Mann und Frau darf es keine Diskussionen geben.“ „Einbürgerungstest muss Antisemitismus-Test sein“.

Welt-online

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Wie hätte Dietrich Bonhoeffer eine solche Tat als Urdeutscher kommentieren können: Erst waren es die Juden, danach die Islamisten und nun die Zeugen Jehovas – was wird als nächstes in Reih und Glied genommen ? Ein  Hubschrauber hat schon kontrolliert wer sich nach Oben abgesetzt  hat.

Bei einer abendlichen Veranstaltung der Zeugen Jehovas in Hamburg fallen plötzlich Schüsse. Mehrere Menschen sterben oder werden verletzt. Auch Stunden nach der Tat ist noch vieles unklar.

2.) Schüsse bei Zeugen Jehovas in Hamburg – mehrere Tote und Verletzte

RP-online

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Müsste es nicht die erste Staatspflicht sein, die Bürger-innen welche das Funktionieren erst durch ihre Steuerzahlungen ermöglichen, vor kriminelle Vereinnahmungen zu schützen? Aber wie heißt es doch so schön: „Ein jeder Saat kann nur so gut Arbeiten – wie es der Bildungsstand seiner Politiker-innen letztendlich zulässt!“ Demnächst werden die Bürger-innen von KI – Robotern vom betreten einer Behörde abgehalten. Eine Frau aus Köln wollte im letzten Sommer ihren Deutschen Pass verlängern, wurde schon vor den Betreten des Einwohnermeldeamtes mit einen Zettel auf die Ausländerbehörde abgewiesen! Dieses Papier liegt mir vor.

Digitale Gesundheitsakte. Die elektronische Patientenakte wurde so lange verschleppt, dass auch Ärz­t:innen den Glauben verloren. Nun kommt sie wirklich, sagt Karl Lauterbach.

3.) Die Pa­ti­en­t:in­nen werden gläsern

Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) will die Verbreitung der elektronischen Patientenakte (ePA) in Deutschland forcieren. Bis Ende 2025 sollen 80 Prozent der Pa­ti­en­t:in­nen die digitale Akte haben. Der Weg dahin: „Jeder ist automatisch Träger einer ePA, es sei denn, er widerspricht ausdrücklich“, so Lauterbach am Donnerstag bei der Vorstellung seiner Pläne. Die elektronische Patientenakte ist seit Jahren in Planung. Doch die Einführung verläuft schleppend. Zwar müssen die gesetzlichen Krankenkassen sie bereits seit 2021 anbieten. Doch bislang nutzt weniger als ein Prozent der Versicherten diese Option. Lauterbach sieht daher die medizinische Versorgung und den Forschungsstandort Deutschland in Gefahr. Institutionen und Unternehmen würden sich anderen Ländern zuwenden, in denen sie einfacher an die Daten herankommen. Mit der ePA sollen Ärz­t:in­nen die Daten ihrer Pa­ti­en­t:in­nen an einem zentralen Ort digital ablegen. Das betrifft etwa Befunde, Röntgenbilder oder eingenommene Medikamente. Be­hand­le­r:in­nen und auch die Versicherten selbst könnten dann darauf zugreifen. Zudem sollen auch Forschungsinstitutionen und Industrie diese Daten pseudonymisiert nutzen können. Lauterbach hofft, dass sich die medizinische Versorgung damit verbessert: einerseits durch eine bessere Forschung. Der Vorsitzende des Sachverständigenrats Gesundheit und Pflege, der Krebsforscher Michael Hallek, erinnerte bei der Vorstellung der Pläne, dass Deutschland sich in der Pandemie an Daten und Studien aus dem Ausland habe orientieren müssen. Auch in der Krebsforschung sei man aufgrund des Mangels an Gesundheitsdaten weit zurückgefallen. Alle Daten sofort verfügbar.

TAZ-online

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Wer dem Bacchus die Trüffel praktisch vor die Füße wirft, sollte sich nicht aus Verwunderung die Augen reiben, wenn sie von immer suchenden Schweinen auch gefunden werden,da diese keinen anderen Lebenssinn, als ihr suchen zum fressen, erklären können.

Klimaforschende sollen „neutral“ sein, heißt es immer – sonst riskieren sie im schlimmsten Fall ihren Job. Doch die gegenwärtige Krise ist zu groß, um nur mit akademischen Floskeln um sich zu werfen. Zeit für Aktivismus!

4.) Neutralität in Sachen Klima? Was wir brauchen: Mehr Aktivismus!

Die Hauptforderung von Greta Thunberg, als sie ihren Klimaprotest vor viereinhalb Jahren begann, lautete stets: „Hört auf die Wissenschaftler!“ Sie meinte damit vor allem die an den Berichten des Weltklimarats Beteiligten – und die meisten von uns fanden das einleuchtend. Lasst die Forschenden reden, befanden wir, das kann ja nicht schaden.Am besten sollen sie nur schreiben, und zwar in unzugänglicher Wissenschaftssprache, gerne kompliziert und mit Schachtelsätzen, Fußnoten, Substantivierungen. Sie wissen schon, so was wie: „Der Klimawandel mit den verbundenen Zunahmen der Häufigkeit und Intensität von Extremereignissen hat die Ernährungs- und Wasserversorgungssicherheit verringert, was Bemühungen, die Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDG) zu erreichen, behindert (hohes Vertrauen).“ Ja, das ist ein echtes Zitat des Weltklimarats. Vor allem aber sollen sie neutral bleiben. Was passiert, wenn sie das nicht tun, haben die amerikanische Geowissenschaftlerin Rose Abramoff und der Klimawissenschaftler Peter Kalmus zu spüren bekommen: Sie hielten auf einer Konferenz der American Geophysical Union im Dezember zu Beginn eines Vortrags ein Banner mit der Aufschrift „Out of the lab & into the streets“ in die Höhe.

Freitag-online

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Machen sie es der EU nach – Mauern sie sich ein. Natürlich heult der Reul auch im März mit seinen Sauerländer im Duett und duldet in diesem Land nur die Söder – CSU als Pascha Herrschaft. Unter einer schwarzen CDU können nur Mitmacher arbeiten, wenn sie stark gebräunt und ohne Hirn vom Ballermann kommen. Wie die SPD, so die Grünen, so würde auch die Linke in neuer Farbe auftreten.

Knapp 13 000 Migranten mussten Deutschland 2022 verlassen, allein 3100 wurden aus Nordrhein-Westfalen »rückgeführt«

5.)  NRW erneut Spitzenreiter bei Abschiebungen

Die Zahl der Abschiebungen aus Nordrhein-Westfalen (NRW) ist im Vorjahr im Vergleich zu 2021 um etwa 200 auf 3118 gestiegen. Damit ist NRW Spitzenreiter aller 16 Bundesländer und für jede vierte Abschiebung verantwortlich. Auf Platz zwei und drei landen Bayern mit mehr als 2046 und Baden-Württemberg mit 1650 »Rückführungen«. Das 2022 von SPD, Grünen und Linkspartei regierte Berlin rangiert mit 890 auf Platz fünf. Das geht aus einer am Dienstag auf der Website des Bundestags veröffentlichten Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion hervor. Dass NRW die Statistik anführt, liegt vor allem daran, dass es das bevölkerungsreichste Bundesland ist und damit nach dem Königsberger Verteilungsschlüssel stets die meisten Geflüchteten zugewiesen bekommt. Folgerichtig scheitern hier laut der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag die meisten Abschiebungen. Bundesweit konnten 2022 mehr als 23 000 Abschiebungen nicht vollzogen werden, knapp 3300 davon in NRW. In den meisten Fällen wird vom Bundesinnenministerium als Grund für gescheiterte Abschiebungen »Stornierung des Ersuchens« angeführt, etwa bedingt durch gestrichene Flüge.  Der Flüchtlingsrat NRW kritisiert offizielle Darstellungen wie auch Medienberichte zum Thema »gescheiterte Abschiebungen«. Tendenziell werde suggeriert, die Rückführungen seien wegen eines Verschuldens der Betroffenen nicht durchführbar gewesen, erklärt die Organisation auf »nd«-Anfrage: »Es gibt dafür in den meisten Fällen aber andere Ursachen. Da Abschiebungen nicht mehr angekündigt werden (dürfen), ist beispielsweise klar, dass Betroffene oft nicht angetroffen werden.« Kein Politikwechsel mit den Grünen.

ND-online

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Den Morgengruß an gleicher Stelle – schreibt jeden Tag
„Der freche Bengel“

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