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RENTENANGST

Archiv für Februar 23rd, 2023

Beim Konsum ansetzen

Erstellt von DL-Redaktion am 23. Februar 2023

Konsum ist nicht nur eine private Entscheidung, sondern hat immer auch eine gesellschaftliche Dimension

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Ein Debattenbeitrag von Doris Fuchs

Grünes Wachstum bleibt Illusion, solange die dafür notwendige Technologie nicht verfügbar ist. Bis dahin heißt es, vorsorgend zu handeln.

Zeit, Gerechtigkeit und Demokratie kommen bei der Debatte um die Rolle von Energieeffizienz in der Transformation zu kurz. Schon jetzt sterben Menschen bei Naturkatastrophen, die mit dem Klimawandel verbunden sind, und wir sind gefährlichen Kipppunkten in unseren globalen ökologischen Systemen unglaublich nahe. Natürlich kann und muss technologischer Fortschritt einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung der Erderwärmung und auch anderer Nachhaltigkeitsherausforderungen leisten. Wir haben ihn aber jetzt, wo wir dringend handeln müssen, noch nicht ausreichend verfügbar, und ob er in Zukunft wirklich grünes Wachstum erlauben wird, ist hoch umstritten. Welche Maßnahmen stehen uns daher zur Verfügung, außer vorsorgend einen anderen Weg zu beschreiten? Wenn die Möglichkeit grünen Wachstums dann doch kommen sollte, können wir immer noch und erst recht die Korken knallen lassen.

Ein vorsorgendes Handeln ist umso notwendiger, als es Milliarden von Menschen in anderen Teilen der Welt gibt, die zunehmend in der Lage sind, unseren westlichen Konsummustern nachzueifern, und das auch nicht erst übermorgen. Umso größer und schneller muss die Wende in den Ländern mit den höchsten Pro-Kopf-Emissionen erfolgen. Wenn es auch einfach ist, mit dem Finger auf ein paar Länder zu zeigen, die da noch vor Deutschland liegen, so sind wir doch nicht weit von der Spitze entfernt.

Die Frage der Gerechtigkeit kommt aber nicht nur ins Spiel, wenn wir über Menschen in anderen Teilen der Welt nachdenken. Sie betrifft natürlich auch das Wohl unserer Kinder und Kindeskinder. Gerechtigkeit ist zudem für alle, die sich nur auf das Hier und Jetzt konzentrieren wollen, im Kontext von Klimakrise und -politik relevant. Der Nutzen von energieintensiven Aktivitäten und Infrastrukturen und die Kosten des Klimawandels sind extrem ungleich verteilt. Die meisten Deutschen sind keine Vielflieger und beheizen oder kühlen auch nicht riesige Häuser. Die Folgen der Klimakatastrophe betreffen alle, nur Reiche können sich besser schützen. Hier findet eine kontinuierliche Umverteilung von unten nach oben statt.

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Solche sozialen Auswirkungen gefährden die Nachhaltigkeitstransformation. Und sie gefährden unseren gesellschaftlichen Zusammenhalt und damit unsere Demokratie. Probleme, die aus der wachsenden Einkommensschere resultieren, den kommunikativen Blasen, in denen wir uns zunehmend bewegen, wie auch aus der mangelnden Responsivität der Politik den einkommensschwächeren Bevölkerungsgruppen gegenüber, werden durch die ungleiche Verteilung von Kosten und Nutzen weiter verschärft. Hier muss der Demokratie-erhaltende Aspekt von Nachhaltigkeit und Nachhaltigkeitspolitik zwingend mitgedacht werden. Wenn man nun die Notwendigkeit vorsorgenden Handelns und die Dimensionen von Gerechtigkeit und Demokratie zusammenbringt, dann muss die Frage nach einem gerechten Energiekonsum gestellt werden, der es erlaubt, auch in Krisenzeiten die grundlegenden Bedarfe aller zu bedienen. Ein Fokus auf Effizienzgewinne suggeriert, dass es Hauptaufgabe der Politik sei, technologische Innovation zu fördern. Kernaufgabe der Politik ist aber, ein gutes (Zusammen-)Leben Aller zu fördern. Dazu gehört auch die Auseinandersetzung mit Gerechtigkeits- und Verteilungsfragen.

Der Blick sollte sich auf das notwendige Mindestmaß an Konsum wie auch auf Maximalgrenzen des Konsums richten. Ein Mindestmaß an Konsum ist natürlich zur Bedürfnisbefriedigung und Möglichkeit, ein „gutes Leben“ zu führen, notwendig. Maximalgrenzen des Konsums wiederum würden garantieren, dass Überkonsum durch Einzelne oder Gruppen nicht die Möglichkeit eines guten Lebens für andere zerstört. Die Perspektive auf Konsumkorridore stellt die Frage nach „genug“, und zwar im doppelten Sinne: „genug für mich“ und „genug für alle anderen“. Sie erlaubt damit den Fokus auf zweierlei: Was ist für Lebensqualität wirklich wichtig? Das ist, wenn man mal all das Dekorum und Gedöns weglässt, für den allergrößten Teil von uns Menschen gar nicht so unterschiedlich. Hier gilt es, zwischen Bedürfnissen und Wünschen zu unterscheiden, wie auch zwischen Bedürfnissen und den Produkten oder Dienstleistungen, mit denen wir sie befriedigen. Während die Befriedigung eines Bedürfnisses ermöglicht werden sollte, muss nicht jeder Wunsch mit jedem Produkt befriedigt werden können.

Quelle        :          TAZ-online          >>>>>         weiterlesen

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Oben      —    Rekonstruktion eines Konsum-Ladens in der Ausstellung Die Welt der DDRDresden

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Angst vor den Blackout

Erstellt von DL-Redaktion am 23. Februar 2023

Hintergrund: Atomausstieg , Blackout und Angstkampagen

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Quelle         :     Mitwelt Stiftung Oberrhein

Von      :      Axel Mayer

„Wenn das AKW Wyhl nicht gebaut wird, gehen in Baden-Württemberg die Lichter aus“, sagte Ministerpräsident und Marinestabsrichter a.D. Hans Filbinger 1975. „Wenn wir die letzten drei AKW abschalten, gehen in Deutschland die Lichter aus“, drohen die atomar-fossilen Seilschaften heute. Die Zeiten ändern sich, aber die perfekt organisierten und immer wirksamen Angstkampagnen bleiben.

1975, vor bald einem halben Jahrhundert, in der heißen Phase des Wyhl-Konflikts, beauftragte die damalige Badenwerk-AG die Hamburger Werbeagentur Drews Verfahrensstrategien zu entwickeln, die eine zügige Überwindung des Widerstandes der Bevölkerung garantieren sollten. Das Manager Magazin und der Spiegel berichteten über die Vorschläge der Werbeagentur, die u.a. die folgenden Taktiken vorgeschlagen hatte:

  • Negativtaktik: Dramatisierung aller Probleme, die durch den Nichtbau von Kernkraftwerken entstehen. Die Ängste der Gegenwart durch die Ängste der Zukunft überdecken.
  • Verschleierungstaktik: Herunterspielen der Probleme, die im Zusammenhang mit Kernkraftwerken in der Bevölkerung auftauchen. Die Ängste durch Verfremdung der Probleme verdrängen.
  • Verschönerungstaktik: Einseitige, positive Informationen über alle Fragen (fast alle) der Kernenergie. Die Ängste einfach negieren und ein positives Bild aufbauen.

Dieses alte Strategiepapier kommt einem angesichts mancher heutigen Argumente der Atomlobby seltsam bekannt vor. Die damaligen Angst-Strategien werden heute noch verwendet, gerade wenn es gilt, für die Laufzeitverlängerung der AKW Neckarwestheim-2, Emsland und Isar-2 oder für den Neubau von Atomkraftwerken zu werben.

Mit Fakten für die Laufzeitverlängerung zu werben, ist nach Tschernobyl und Fukushima schwierig geworden.
Selbst die Ökonomie spricht seit einigen Jahren gegen die Atomkraft. Strom aus Wind und Sonne ist nicht nur umwelt- und menschenfreundlicher, sondern auch wesentlich kostengünstiger als Strom aus neuen AKW.
Erstaunlicherweise werben auch nicht mehr die alten deutschen Energiekonzerne für die Gefahrzeitverlängerung, denn diese können rechnen. Für die Laufzeitverlängerung werben aktuell die alten und neuen Atomparteien CDU, CSU,  FDP und AfD und die ihnen nahestehenden Medien, rechts-libertäre Seilschaften und die Netzwerke der Klimawandelleugner. Vor fünf Jahrzehnten fanden die inhaltlichen Auseinandersetzungen noch direkt zwischen Konzernen und Umweltbewegung statt.

Heute tarnt sich die Atomlobby „scheinbar klimafreundlich“ nach amerikanischem Greenscamming-Vorbild. Greenscamming ist eine PR-Technik, bei der umweltfreundlich klingende Namen und Bezeichnungen für Organisationen oder Produkte ausgewählt werden, die nicht umwelt- oder klimafreundlich sind. Eine häufig angewandte Greenscamming-Methode besteht z.B. darin, dass sich Anti-Umwelt-Organisationen klimafreundlich bzw. „grün“ klingende Namen geben, die ein Interesse am Umweltschutz suggerieren, um die Öffentlichkeit über ihre wahren Absichten und Motive zu täuschen.

Negativtaktik heute: Dramatisierung aller Probleme, die durch den Nichtbau von Kernkraftwerken entstehen. Die Ängste der Gegenwart durch die Ängste der Zukunft überdecken.

      • Blackout-Angst:

    Fachleute, unter anderem die Bundesnetzagentur, halten einen unkontrollierten, großflächigen Stromausfall für äußerst unwahrscheinlich. Laut dem Branchendienst Energate schließt der größte Übertragungsnetzbetreiber Tennet einen Blackout aus. Geschürt wird die Angst insbesondere von PolitikerInnen und Medien, die den Übergang zu den umweltfreundlichen und kostengünstigen Energien jahrzehntelang behindert haben, weil das Energieerzeugungsmonopol der Energiekonzerne durch die Energiewende gefährdet war. Medien in der Schweiz haben gerade aufgedeckt,

  • wie ein Millionär eine Blackout-Kampagne
      •  finanziert. 1975, kurz nach den Filbinger-Äußerungen wurde während eines Fußball-Länderspiels ein „Mini-Blackout“ in Südbaden inszeniert … Ob das wiederkommt?

      • Strompreis-Angst:

    Die Strompreise werden steigen, wenn wir die AKW abstellen, wird in vielen Medienberichten suggeriert. Diese Angstkampagne der atomar-fossilen Seilschaften hat eine doppelte Zielsetzung. Sie stärkt die Atomindustrie und sie lenkt von tatsächlichen Verursachern der explodierten Energiepreise ab. Für die

Kriegsgewinnler

      •  Chevron, BP, Shell, TotalEnergies und ExxonMobil war 2022 ein profitables Jahr. Die schmutzigen „Big Five“ erzielten einen gemeinsamen Jahresgewinn von knapp 200 Milliarden US-Dollar. (Eine Milliarde sind unglaubliche 1000 Millionen!)

      • Das Märchen vom billigen Atomstrom:

    Gerade weil wir aktuell von den Energiekonzernen ausgeplündert werden, wirkt das Märchen vom scheinbar billigen Atomstrom immer noch. Doch im Atomstromland Frankreich ist der Strompreis nur scheinbar billig. Die Schulden des teilverstaatlichten französischen Atom-Konzerns EDF stiegen im vergangenen Jahr von 43 auf unglaubliche 64,5 Milliarden Euro. (64.500.000.000 Euro)Den realen Preis für den Atomstrom werden die Menschen in Frankreich über ihre Steuern bezahlen. Ein schwerer Atomunfall hätte auch in Frankreich verheerende Folgen. Eine Regierungsstudie rechnet mit 430 Milliarden Euro Kosten. Sei es Atomkraft,

Cum-Ex-Betrug

     oder Übergewinne. Konzerne und Milliardäre freuen sich, dass sich Normalverdienende unter einer Milliarde Euro nichts vorstellen können.

 

In diesen Angst-Kampagnen zeigt sich die Macht der Mächtigen in diesem Land. Die Abschaltung der letzten 3 deutschen AKW ist Gefahrenabwehr. Der Kampf gegen die Atomkraft war aber 50 Jahre lang immer auch ein Kampf für Demokratie und für eine umwelt- und menschenfreundliche Energieversorgung.

Axel Mayer, Mitwelt Stiftung Oberrhein. Der Autor war 30 Jahre lang BUND-Geschäftsführer und Bauplatzbesetzer in Wyhl.

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Grafikquellen      :

Oben      —     Photograph: Luftfahrer = Norbert Blau Beschreibung: Luftbild von Wyhl aufgenommen bei einer Ballonfahrt mit dem Ballonteam Norbert Blau Quelle: Selbst photographiert im Juni 2003 Weitere Luftbilder von Wyhl

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Unten     —     Anti–AKW–Demonstration in Hannover gegen die Wiederaufbereitungsanlage (WAA) in Gorleben am 31. März 1979. Das Standbild aus einem Super 8 Schmalfilm zeigt ein Fahrzeug mit dem Schild „Whyl grüßt Gorleben“ und wurde vor dem Fabrikgebäude des Keksfabrikaten Bahlsen aufgenommen mit Blick auf das Eckgebäude an der Rühmkorffstraße.

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Guantanamo-Entlassungen

Erstellt von DL-Redaktion am 23. Februar 2023

Guantanamo-Entlassungen: Die USA in der Verantwortung

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Quelle      :        INFOsperber CH.

Daniela Gschweng / 

Das Leben eines ehemaligen Guantanamo-Häftlings ist eine fortgesetzte Gefangenschaft ohne Rechte und ohne Perspektive.

Viele ehemalige Guantanamo-Häftlinge führen ein elendes Leben. Den Terror-Stempel werden sie nicht mehr los, obwohl einige wohl nie ein Verbrechen begangen haben. Die USA kümmern sich kaum um ihren Verbleib.

Sabri al-Qurashi sei ein begabter Maler, schreibt die Journalistin Elise Swain, die sich über Monate per Internet mit dem ehemaligen Guantanamo-Häftling unterhalten hat. Für den «Intercept» berichtet sie über sein Leben in Kasachstan, wo er bis heute keinen Aufenthaltsstatus und damit auch keine Rechte hat. Der Jemenit malt ruhige Landschaftsbilder, aber auch Szenen aus der Gefangenschaft. Die Malerei helfe ihm, die Hoffnung nicht zu verlieren, sagt er.

Von Saudi-Arabien über Kandahar nach Guantanamo

2014 wurde al-Qurashi nach 13 Jahren aus Guantanamo entlassen. Ein freier Mann ist er bis heute nicht. Eigentlich, sagt er, sei es «jetzt genauso schlimm wie in Guantanamo, in vielerlei Hinsicht sogar noch schlimmer». Im US-Gefangenenlager in Kuba habe er gewusst, dass die Gefangenschaft enden würde. Ob sein jetziges Leben, das man nur als elend beschreiben kann, sich jemals zum Besseren wendet, weiss er nicht.

Festgenommen wurde der heute 52-Jährige auf einer Geschäftsreise nach Pakistan, die ihn nach Aufzeichnungen des Journalisten Andy Worthington auch nach Afghanistan führte. Er sei unterwegs gewesen, um Parfümöle bei den Herstellern zu kaufen, sagt al-Qurashi. Die Reise endete im US-Gefängnis von Kandahar. Von dort wurde er nach Guantanamo geflogen. «Der schlimmste Tag in meinem Leben», sagt er.

Der «Intercept» nimmt an, dass ein Warlord oder die afghanischen Polizei al-Qurashi verkauft hat. Die US-Armee bezahlte kurz nach 9/11 hohe Summen für mutmassliche Taliban- oder Al Kaida-Mitglieder. Ob er jemals ein Verbrechen begangen hat, ist unklar.

Ohne Anklage oder Prozess

Ende Dezember 2014 wurde er mit zwei anderen Jemeniten im Zuge einer geheimen Abmachung nach Kasachstan gebracht. Zuvor gab es ein Treffen mit Vertretern Kasachstans. Ein Transfer in den Jemen sei aufgrund der politischen Situation nicht möglich gewesen, schreibt der «Intercept». Eine Anklage oder einen Prozess gab es nie.

Laut der «New York Times» erklärte «ein hochrangiger Beamter der Obama-Regierung», dass insgesamt fünf nach Kasachstan umgesiedelte Ex-Gefangene «nach der Überstellung in jeder Hinsicht freie Männer seien».

In al-Qurashis Bericht für den «Intercept» klingt es anders. Nach einer Beobachtungszeit von zwei Jahren sei er ein freier Mann mit allen Rechten, hätten die US-Behörden versprochen. Und Kasachstan sei immerhin ein muslimisches Land. Die kasachischen Behörden seien gut ausgestattet, um die Überwachungsaufgaben zu übernehmen, die seine Entlassung erfordere. Ein Leben als normales Mitglied der Gesellschaft liege vor ihm. Al-Qurashi hoffte, seine Frau wiederzusehen oder zu sich holen zu können.

Als Sans-Papiers gestrandet

Nichts davon wurde wahr. Al-Qurashi hat keinerlei legalen Aufenthaltsstatus in Kasachstan und kann sich nicht frei bewegen. Als Sans-Papiers kann er keine Post bekommen oder absenden, kein Geld empfangen, nicht arbeiten, nicht reisen. Nicht einmal die unmittelbare Umgebung kann er allein verlassen. Wenn er das möchte, muss er den Roten Halbmond kontaktieren, der ihm eine Begleitung zur Verfügung stellt. Manchmal wartet er tagelang.

Der Rote Halbmond finanziert Lebensmittel und Wohnung und begleitet ihn. Soziale Kontakte zu knüpfen, hat der Ex-Häftling aufgegeben. «Die Regierung schikaniert jeden, mit dem ich in Kontakt komme», erzählt er. Sie warne Kontaktpersonen vor dem gefährlichen Terroristen. Er wolle niemanden in Schwierigkeiten bringen und habe deshalb aufgehört, sich mit anderen zu treffen.

«Sie haben keine Rechte»

Über die Jahre habe er mehrmals versucht, einen Besuch seiner Frau oder anderer Familienangehöriger zu arrangieren. Vergeblich. Als «Illegaler» dürfe er keinen Besuch bekommen. «Sie haben keine Rechte», hätten die kasachischen Behörden ihm gesagt. Der Rote Halbmond verhandelt seit Monaten über einen kurzen Besuch seiner Frau. «Ich versuche, nicht aufzugeben, aber alles ist gegen mich», sagt al-Qurashi.

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Es sei schwer, die Verzweiflung nach zwei Jahrzehnten in Gefangenschaft nicht zuzulassen. «Jetzt lebe ich, als wäre ich tot, und man sagt mir, ich sei frei, obwohl ich es nicht bin», schrieb er in einem Chat. Die Reporterin erlebte ihn in unzähligen WhatsApp-Videoanrufen dennoch als positiv und herzlich und humorvoll, schreibt sie.

«Jetzt lebe ich, als wäre ich tot, und man sagt mir, ich sei frei, obwohl ich es nicht bin.»

Sabri al-Qurashi, ehemaliger Guantanamo-Häftling

Vor vier Jahren wurde al-Qurashi auf der Strasse überfallen und im Gesicht verletzt. Eine Anzeige sei nicht möglich, schliesslich sei er illegal da, sagten die Behörden. Von dem Vorfall hat er eine Gesichtslähmung zurückbehalten, die chirurgisch behandelt werden müsste. Bisher hat er Akupunktur bekommen und ein Glas mit Blutegeln.

Von den insgesamt fünf Guantanamo-Häftlingen, die von den USA nach Kasachstan geschickt wurden, leben nur noch zwei dort. Muhammad Ali Husayn Khanayna wollte sich dem «Intercept» gegenüber nicht äussern. Asim Thabit Al Khalaqi, der dritte Jemenit, starb vier Monate nach der Ankunft in Kasachstan überraschend an einer schweren Krankheit. Angehörige werfen den Ärzten ärztliche Kunstfehler vor.

Lotfi bin Ali, ein Bürger Tunesiens, gab mehrere Interviews über sein desolates Leben in Kasachstan und wurde nach Mauretanien umgesiedelt. 2021 starb er dort an einer Herzkrankheit, von der man wusste; laut dem «Intercept», weil er keine adäquate Behandlung bekam. Die US-Behörden habe es nicht gekümmert, sagte sein ehemaliger Anwalt, Mark Denbeaux. Über den Verbleib von Adel Al-Hakeemy, ebenfalls Tunesier, ist nichts bekannt.

Wie wichtig ein ordentliches Gerichtsverfahren ist

Diese Lebensgeschichten zeigen einmal mehr, wie unmenschlich es ist, Menschen ohne ordentliches Gerichtsverfahren jahrelang festzuhalten, und wie gross der Wert eines ordentlichen Gerichtsverfahrens ist. Weder Schuld noch Unschuld der fünf nach Kasachstan Geschickten wurde jemals festgehalten. Die USA stuften sie wohl als geringes Risiko ein. Die Männer tragen dennoch das Stigma des gefährlichen Terroristen.

Auch bei den Gefangenen, die verurteilt wurden, bestehen erhebliche Zweifel an deren Schuld. Der Anfang Februar freigelassene Majid Khan beispielsweise berichtete mehrmals von Folter durch die CIA. Der Pakistaner wird in Zukunft in Belize in Mittelamerika leben.

Die US-Behörden bemühen sich mit Unterbrechungen seit Jahren, das Guantanamo-Gefängnis zu leeren und die heute noch eingesperrten 34 Gefangenen loszuwerden. Aber es ist eben das: ein Loswerden.

Eine Verantwortung, die keiner tragen will

Wer nach der Entlassung die Verantwortung für ehemalige Guantanamo-Häftlinge trägt, ist unklar. Das US-Aussenministerium, zunächst interessiert an einer sicheren Unterbringung ehemaliger Gefangener ausserhalb der USA, sieht seine Pflicht nach der zweijährigen Überwachungsfrist als getan an.

Die Verantwortung gehe an die Aufnahmeländer über, erklärte ein Sprecher des US-Aussenministeriums. Man ermutige alle Gastregierungen, ihre Verantwortung auf humane Weise und unter Berücksichtigung angemessener Sicherheitsmassnahmen wahrzunehmen. Die kasachische Botschaft in den USA reagierte auf eine Anfrage des «Intercept» nicht.

Inhumane Behandlung auch in anderen Ländern

Mit dem Ende der Regierung Obama stellten die USA auch die diplomatischen Bemühungen des Aussenministeriums zu ehemaligen Guantanamo-Häftlingen ein. Die Trump-Administration löste die für Umsiedlungen zuständige Stelle auf, die Ex-Häftlingen grundlegende Menschenrechte hätte garantieren können.

Länder wie Kasachstan, die Vereinigten Arabischen Emirate und Senegal nutzten diese Lücke aus. Die Emirate schickten Ex-Häftlinge ins Gefängnis, Senegal schob einen Ex-Gefangenen nach Libyen ab.

Seit August 2021 gibt es wieder eine US-Stelle für «Guantanamo Affairs», die mit der Diplomatin Tina Kaidanow besetzt ist. Al-Qurashis Anwalt Greg McConnell hat eine Anfrage an Kaidanow gerichtet. Das Personal sei sehr freundlich, sagt er zum «Intercept». Antworten habe er schon lange nicht mehr erhalten.

Die USA müssen Verantwortung übernehmen

Das bisher einzige Angebot der kasachischen Regierung ist laut al-Qurashi eine Reise zurück in den Jemen. Das könnte gegen das internationale Recht der Nichtzurückweisung verstossen, ordnet die Menschenrechtsspezialistin Martina Burtscher gegenüber dem «Intercept» ein. Im Jemen sei al-Qurashi wegen des Terror-Stigmas ein leichtes Ziel der dort agierenden Gruppierungen. Bisher weigert er sich, in den Jemen zu reisen. Für die USA hat die Unterbringung der verbliebenen Gefangenen Priorität.

Al-Qurashis Probleme sind nicht einzigartig. Rund 30 Prozent der ehemaligen Guantanamo-Häftlinge, die in Drittländer gebracht wurden, hätten keinen legalen Status, sagte die US-Organisation Reprieve vor einem Jahr.

Ohne sinnvolle Massnahmen der USA werde sich in dieser Angelegenheit auch nichts bewegen, sagt Mansoor Adayfi, ein anderer Jemenit, der 14 Jahre in Guantanamo eingesperrt war. 2018 wurde er nach Serbien entlassen. Obwohl er eine Aufenthaltsgenehmigung hat, fühlt er sich in Belgrad nicht sicher und wird noch immer überwacht. Er hat einige Folgeerkrankungen der Haft, die ihn einschränken, dokumentierte der «Intercept». Die serbische Regierung drohe regelmässig damit, die Unterstützung einzustellen. 2021 schrieb Adayfi an einem Buch mit dem Titel «Life After Guantánamo». «Welches Leben?», fragt man sich.

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Un­sichtbare Leichen

Erstellt von DL-Redaktion am 23. Februar 2023

Todesfälle von wohnungslosen Menschen

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Von Carolina Schwarz

Wohnungslose Menschen werden immer wieder Opfer von tödlicher Gewalt. Eine taz-Recherche rekonstruiert die bestätigten Todesfälle von 2022.

Mindestens 16 wohnungslose Menschen wurden 2022 in Deutschland getötet. Grundlage für die Recherchen der taz waren Daten der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V. Jedes Jahr sammelt der Verein in einer systematischen Medienanalyse die Gewaltfälle gegen wohnungslose Menschen in Deutschland. Dabei werden alle Fälle aufgelistet, über die in regionalen und überregionalen Medien berichtet wird.

Wohnungslose Menschen werden bespuckt und beschimpft, ihre Schlafplätze werden angezündet, sie werden Opfer von Raubüberfällen, Farbattacken oder Messerattacken. Viele der Taten bleiben straffrei. Die BAG Wohnungslosenhilfe e. V. kommt auf eine dreistellige Zahl an Gewaltvorfällen für das Jahr 2022. Klar ist, dass die Dunkelziffer deutlich höher ist, weil über viele Gewalttaten nicht berichtet wird.

Die tödlichen Gewalttaten der Dokumentation hat die taz recherchiert und mit zuständigen Polizeibehörden und Staatsanwaltschaften gesprochen. Nicht immer gab es in der Recherche eindeutige Ergebnisse.

Wie im Fall eines 64-jährigen obdachlosen Mannes in Berlin. Dieser sollte im September von Polizisten aus einem Heim in ein Krankenhaus verlegt werden, dabei brach er zusammen, fiel ins Koma und starb kurz darauf im Krankenhaus. Der Fall wurde im Kommissariat für Beamtendelikte im Landeskriminalamt untersucht. Der Opferverband ReachOut wirft der Polizei brutale Gewalt im Umgang mit dem Schwarzen Mann vor und beruft sich dabei auf Zeugenaussagen.

Die Polizeipräsidentin Barbara Slowik sagte damals, der Mann sei „unerwartet kollabiert“. Auf Anfrage der taz sagt die Berliner Staatsanwaltschaft heute, dass eine Leichenschau „keine Anhaltspunkte für ein Fremdverschulden“ ergeben habe. Die Todesursache bleibt ungeklärt. Der Fall taucht deswegen nicht in der Dokumentation der taz auf.

Die dokumentierten Fälle zeigen tödliche Gewalt in Obdachlosenunterkünften, bei Polizeieinsätzen oder auf der Straße. Die Tä­te­r*in­nen sind selbst wohnungslose Menschen, Verwandte oder bislang Unbekannte. Sie zeigen, dass das Leben von obdachlosen Menschen nicht sicher ist.

Nicht nur Gewalt durch Behörden und andere Menschen sind eine Gefahr für sie. Hitze, Kälte, Drogen oder unbehandelte Krankheiten und eine Politik, die sie nicht davor schützt, können zum Tod führen. Wie viele wohnungslose Menschen 2022 durch diese Umstände gestorben sind, ist nicht bekannt.

1. Frankfurt am Main: Am 22. Januar wird auf einem Brachgelände am Frankfurter Ostbahnhof in einem Wohnwagen die Leiche einer 40-jährigen Frau gefunden. Ermittlungen der Polizei ergeben, dass sie vor der Tötung Opfer sexualisierter Gewalt wurde. Der 38-jährige Tatverdächtige ist ebenfalls wohnungslos und sitzt seit einem Jahr in Untersuchungshaft. Einen Prozesstermin hat das Gericht bislang nicht anberaumt.

2. Frankfurt am Main: Am 12. März stirbt ein 45-jähriger Mann an schwerwiegenden Schädelverletzungen. Seine Leiche wird gut eine Woche nach der Tötung in einem Barackenlager gefunden. Ein 44-jähriger ebenfalls wohnungsloser Mann soll ihn im Streit mit einem oder mehreren Gegenständen geschlagen haben. Er konnte im Dezember festgenommen werden und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Die wegen des Verdachts des Totschlags geführten Ermittlungen dauern an.

3. Sigmaringen: Am 18. März tötet ein 60-jähriger Mann in einer Obdachlosenunterkunft einen 28-jährigen Mann mit einem Messer. Zuvor war es zum Streit zwischen den zwei Männern, die beide in der Unterkunft lebten, gekommen, es ging dabei auch um zu laute Musik. Gegen den Täter ist wegen Totschlags eine Gefängnisstrafe von zehn Jahren verhängt worden, er sitzt in Haft.

4. Neuss: Am 22. April wird in einem provisorischen Nachtlager die Leiche eines 31-jährigen mit zwei Stichwunden in der Brust gefunden. Tatverdächtig ist ein 18-Jähriger, der zuerst als Zeuge auftrat und einen anderen Mann belastete. Im Zuge der Ermittlungen verdichtete sich die Beweislage gegen den jungen Mann. Es wurde ein Haftbefehl gegen den ebenfalls Wohnungslosen erwirkt, das Motiv ist noch Gegenstand der laufenden Ermittlungen.

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5. Düsseldorf: Am 26. April wird im Parkhaus am Flughafen Düsseldorf die Leiche eines obdachlosen Menschen entdeckt. Die Obduktion legt eine Gewalttat nahe. Ein Tatverdächtiger konnte bislang nicht ermittelt werden, das Motiv ist unklar. Die Ermittlungen dauern an.

6. Berlin: Ein 39-jähriger Mann stirbt am 27. April nach einem Polizeieinsatz in Treptow-Köpenick. Bei einer „Durchsetzung eines Aufenthaltsverbots“ in einem Hausdurchgang eine Woche zuvor fixierten Beamte den Mann am Boden und setzten Pfefferspray ein, nachdem dieser sich gewehrt hatte. Das Verfahren wegen des Verdachts der Körperverletzung wurde eingestellt, die Ermittlungen kamen zum Schluss, dass der Einsatz des Pfeffersprays wegen einer „Notwehrlage“ gerechtfertigt war.

7. + 8. Offenburg: Am 31. Juli soll eine 44-jährige Frau in einem städtischen Obdachlosenheim ihre Schwester und ihre Tochter mit verschiedenen Küchenutensilien getötet haben. Dem war ein Streit vorausgegangen. Die Staatsanwaltschaft hat wegen des Vorwurfs des zweifachen Totschlags Anklage vor dem Landgericht Offenburg erhoben.

9. Frankfurt am Main: Am 2. August soll ein 23-jähriger Mann bei einem Polizeieinsatz im Frankfurter Bahnhofsviertel getötet worden sein. Der Mann soll mit einem Messer mehrfach auf einen Diensthund eingestochen haben. Er verstarb nach einem Schuss noch am Tatort. Die Ermittlungen gegen den Polizeibeamten wegen des Verdachts des Totschlags geführten Ermittlungen dauern noch an.

10. Köln: Am 3. August stirbt ein 48-jähriger Mann bei einem Polizeieinsatz im Zuge einer Zwangsräumung. Die Ermittlungen wurden eingestellt, „da der Schusswaffeneinsatz der Polizeibeamten durch das Notwehrrecht gerechtfertigt war“. Der Mann war mit einem Messer bewaffnet.

Quelle       :         TAZ-online          >>>>>       weiterlesen

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Description Armut Bettler Obdachlos
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Source Armut Bettler Obdachlos 

Author blu-news.org
w:en:Creative Commons
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Unten        —       Demonstration unter dem Motto „Wer hat der gibt!“ für die Umverteilung von Reichtum am 19. September 2020 in Berlin.

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DL – Tagesticker 23.02.2023

Erstellt von DL-Redaktion am 23. Februar 2023

Direkt eingeflogen mit unseren Hubschrappschrap

Heute in der Leseauswahl des „Bengels“:  – . –  1.) US-Regierung will Asylrecht einschränken  – . –  2.) Israel greift nach Raketenangriff Ziele im Gazastreifen an  – . –   3.) Mit Anlauf gegen die Wand  – . –  4.) Salt Lake City kämpft gegen giftigen Staub aus austrocknendem Großen Salzsee  – . –   5.) Lauterbach erwartet steigende Beiträge für Kassenpatienten  – . –   DL wünscht allen Leser-Innen einen schönen Tag und gute Unterhaltung.

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Können die sich selber als Demokraten ausgebenden Politiker-innen besser anzeigen wie sie den Republikanern in die Hände spielen können ? „Arisch“ – Dieser Stempel muss die Herkunft auszeichnen, mit Fahne, Marschmusik und absoluter Kriegsbereitschaft. Wetten das jetzt auch die Pascha hier in der EU, ganz schnelle Söder, Orban Beine bekommen werden ? Biden spricht mit einer solchen Auszeichnung seinem Vorgänger Trump die höchstmögliche Anerkennung zu. 

Die USA wollen härter gegen Asylsuchende vorgehen – dafür sind konkrete Regeln vorgesehen. Menschenrechtler kritisieren, die Pläne erinnerten an Bidens republikanischen Amtsvorgänger Trump.

1.) US-Regierung will Asylrecht einschränken

Die Regierung von US-Präsident Joe Biden will die Regeln für Asylsuchende angesichts des Andrangs an der Südgrenze deutlich verschärfen. Wer illegal in die USA einreist und auf dem Weg noch kein Asylverfahren in einem Transitland durchlaufen hat, soll künftig abgeschoben werden, teilten das Heimatschutz- und das Justizministerium am Dienstag (Ortszeit) mit. Dabei gibt es Ausnahmen, etwa für alleinreisende Minderjährige oder andere Asylsuchende, die glaubhaft machen können, dass sie aus gewichtigen Gründen Wege zur legalen Einreise nicht wahrnehmen konnten. Aber Personen, die diese nicht erfüllten, würden umgehend abgeschoben. Zudem gelte dann ein fünfjähriges Wiedereinreiseverbot. Asylsuchende müssen sich dem Entwurf zufolge zuerst über eine App registrieren und sollen dann innerhalb von 14 Tagen einen Termin für die legale Einreise bekommen, um ihren Asylantrag zu stellen. Berichten der „New York Times“ zufolge war die App in den vergangenen Wochen aber oft massiv überlastet, so dass es vielen Migranten nicht möglich gewesen sei, tatsächlich einen Einreisetermin zu bekommen. Ansturm im Mai erwartet. Die Regelung soll zwei Jahre gelten. Sie sei eine Notmaßnahme angesichts des für Mai erwarteten Ansturms an der Grenze mit Mexiko, hieß es. Dann sollen die als „Title 42“ bekannten Corona-Einreisebeschränkungen wegfallen. Die neue, rund 150 Seiten starke Richtlinie soll nun im Amtsblatt veröffentlicht werden, dann läuft bis zum Inkrafttreten eine 30-tägige Frist für Stellungnahmen.

Augsburger-Allgemeine-online

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Heusgen sei Dank ? Sieht so die Jahrelang gepriesene Israel-Politik aus „Nazionler“ Staatsräson aus? Aber suchte nicht schon immer, ein-e jede-r Nichts-wissende Politiker-in ihre-seine Hilfs-Zuarbeiterinnen selber aus? Kommt da ein nächster Putin in Riesenschritten angelaufen?

NAHOST-KONFLIKT – Militante Palästinenser im Gazastreifen feuern Raketen auf Israel. Die israelische Luftwaffe reagiert prompt greift Ziele der Hamas an. Die Situation ist extrem angespannt.

2.) Israel greift nach Raketenangriff Ziele im Gazastreifen an

Tel Aviv. Nach einem Raketenangriff aus dem Gazastreifen hat die israelische Luftwaffe mehrere Ziele in dem Palästinensergebiet beschossen. Darunter seien eine Waffenfabrik sowie ein Militärgelände der radikalislamischen Hamas, teilte die Armee mit. Berichten aus dem Gazastreifen zufolge wurde niemand verletzt. Von den beiden Militärposten stiegen demnach Rauchsäulen auf. Mehrere Häuser in der Nähe seien leicht beschädigt worden. Wenige Stunden zuvor hatten militante Palästinenser im Gazastreifen sechs Raketen auf Israel abgefeuert. Fünf Raketen seien abgefangen worden, eine Rakete sei in offenes Gebiet gefallen, teilte die israelische Armee mit. Offiziell bekannte sich zunächst keine palästinensische Gruppierung zu dem Angriff. Ein Sprecher der Hamas sagte, die bewaffneten Widerstandsgruppen im Gazastreifen seien das „Schild und Schwert“ des palästinensischen Volkes. „Ihre Geduld ist am Ende.“

H.-Abendblatt-online

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Hinter einen Schrank steht in den meisten Fällen eine noch härtere Wand und es ist schon auffällig das immer dieselben Politiker-innen vor die Gleiche laufen, selbst wenn es einmal nicht nur die Hausmeister sind. Es kommt sicher nicht von ungefähr wenn Stiftungen jährlich ca. 600 Mille an Steuergelder zugesprochen werden, welche dann bei den Löhnen und in der Familienarbeit fehlen! Trüffel suchende Schweine würden nie von Steuerhinterziehung reden, auch nicht als Täter.

Der AfD-nahen Erasmus-Stiftung darf nicht einfach so Geld vorenthalten werden. Das Urteil ist auch eine Quittung für die demokratischen Parteien.

3.) Mit Anlauf gegen die Wand

Die Niederlage vor Gericht hat sich der Bundestag selbst zuzuschreiben. Die demokratischen Fraktionen sind mit mehrjährigem Anlauf gegen eine Wand gelaufen. Durch stumpfes Aussitzen haben sie der AfD einen Erfolg beschert, den selbst ihre eigenen Ju­ris­t*in­nen prognostiziert haben. Die parteinahe Desiderius-Erasmus-Stiftung kann man ohne klare Kriterien und ohne gesetzliche Grundlage, die für alle gelten, nicht von der Stiftungsfinanzierung ausschließen. Zivilgesellschaftliche Ini­tia­tiven warnen schon lange davor, dass das bisherige Vorgehen, der Ausschluss per Haushaltsvermerk ohne Gesetzesgrundlage, verfassungswidrig ist, und forderten ein Stiftungsgesetz. Aber vor allem die großen Stiftungen haben sich gegen ein solches Gesetz gesperrt. Es war wohl zu bequem, den eigenen parteinahen Stiftungen Förderbeträge in Höhe von zuletzt rund 660 Millionen Euro auszuschütten. Kritik an dieser Intransparenz gibt es indes schon seit mindestens 40 Jahren. Die Grünen hörten aber auf, die Praxis zu kritisieren, seitdem sie selbst davon profitierten.

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