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RENTENANGST

Archiv für Dezember 22nd, 2022

Debatte um Moor und Wolf

Erstellt von DL-Redaktion am 22. Dezember 2022

Abkommen zum Schutz der Artenvielfalt

Tiervielfalt Oktober 2007.jpg

Argumente die Schützenbrüder nicht mehr zum Jagen von Wölfen tragen zu dürfen ?

Ein Debattenbeitrag von Heike Holdinghausen

Der Vertrag von Montreal löst nicht das Problem des Artensterbens. Aber er bildet einen wertvollen Leitfaden, um Biodiversität besser zu schützen.

Hat wirklich irgendwer geglaubt, die Weltgemeinschaft – und auf der Konferenz der Mitgliedsstaaten der Biodiversitätskonvention in Montreal war ja wirklich die ganze Welt, auch die USA, obwohl sie nicht Mitglied sind, und der Vatikan ist egal – würde so eine Art Umweltgesetzbuch verabschieden? Die Länder würden an einem Dezembertag des Jahres 2022 verkünden, sie würden künftig ihre Chemieindustrie gesundschrumpfen, Ackergifte verbieten, Düngemittel reduzieren, die Plastikproduktion einschränken; sie würden die Landrechte neu ordnen, den Straßenbau einstellen, den Papierverbrauch rationieren? Sie würden ihre Banken und Investmentsfonds an die Kette legen und ihnen Investitionen verbieten, die Böden versiegeln, die Klimakrise anheizen und Meere verdrecken? Und so weiter?

Das alles wäre nötig, um wirksam weltweit den Verlust der Biodiversität zu stoppen. Es wäre nötig, um Tieren und Pflanzen Lebensräume zu bieten und Ökosysteme zu erhalten.

Von denjenigen, die sich schon länger mit dem Schutz der Artenvielfalt befassen, hat das wohl niemand ernsthaft geglaubt. Obwohl jetzt einige so klingen: Der Vertrag sei nicht konkret genug. Er wiederhole die Fehler der Aichi-Ziele, die der Vertrag von Montreal ersetzen wird: Hehre Ansprüche, nix dahinter, keine Sanktionen für Frevler, keine Berichtspflichten für Staaten oder Unternehmen, keine Verbote. Das ist alles richtig, wenn man an den Vertrag von Montreal den Maßstab einer Richtlinie oder eines Gesetzes anlegt. Mit solch einem Maßstab aber lässt sich das „Rahmenabkommen“ der CBD, der Konvention über Biologische Vielfalt, nicht fassen. Das Abkommen mit seinen „Goals“, also langfristigen, und „Targets“, also kurzfristigen, konkreten Zielen, ist eine Diskurshilfe. Nicht mehr. Aber das ist nicht wenig.

Gewiss: Es ist weniger als das Klimaabkommen von Paris. Dieses hat zwar bislang nicht dazu geführt, dass die Treibhausgasemissionen – neben der Landwirtschaft übrigens der zweite große Treiber der Biodiversitätsverluste – sinken. Aber „Paris“ ist rechtlich verbindlich und ermöglicht somit Klagen – etwa vor dem Bundesverfassungsgericht. Seine Kraft entfaltet der Vertrag aber vor allem mit seinem „1,5-Grad-Ziel“. Das halten die meisten Wissenschaftler zwar für nicht mehr erreichbar, doch im politischen Diskurs ist es unschätzbar. Das Ziel wird inzwischen auch von jenen als Argument akzeptiert, die den Klimawandel vor 10 Jahren noch für so drängend hielten wie die Reform der Buchpreisbindung.

Wer die Politiker-innen nicht erkennt hat sein Leben verpennt.

Biodiversität ist ein harter Kampf um Interessen: Wer verdient an einem Stück Land? Wer will die Natur erhalten?

Inzwischen ist das Ziel aller ernstzunehmenden Politikangebote in Deutschland die Klimaneutralität innerhalb der nächsten 30 Jahre, auch wenn sich über die jeweiligen Lösungsvorschläge natürlich trefflich streiten lässt. In den meisten Demokratien ist es ähnlich, in Diktaturen, die auf Stabilität bedacht sind – wie China – ebenso. Seine Wucht hat der „Paris-Moment“ nicht durch den Wortlaut der Verträge entfaltet, sondern durch das Bekenntnis, Klimaschutz jetzt ernst zu nehmen.

Solch ein Bekenntnis hat beim Verlust der biologischen Vielfalt bislang gefehlt. Nun ist es da. Wucht und Durchsetzungskraft wird das Abkommen von Montreal künftig nicht dadurch entfalten, dass das interessierte Publikum es zerredet und sich in Textexegese verzettelt. Sondern dadurch, dass Umweltverbände, Bürgerinitativen und Parteien das Bekenntnis nutzen, um lokale, politische Entscheidungen zugunsten der Biodiversität durchzusetzen.

Wenn der Deutsche Bauernverband künftig gegen die Wiedervernässung von Moorgebieten wettert, stellt er sich offen gegen einen Vertrag der Länder der Welt. Denn auch Deutschland muss wertvolle, zerstörte Naturflächen renaturieren, und Moore fallen Natur- und Klimaschützern da als erstes ein. Wenn das EU-Parlament beschließt, den Abschuss von Wölfen in Europa zu erleichtern, handelt es gegen den Geist von Montreal. Denn der sieht vor, dass die Populationen von Wildtierarten groß genug sein müssen, um die genetische Vielfalt innerhalb der Arten und somit ihre Widerstandskraft gegen Umweltveränderungen zu erhalten. Und der Verband der Ölsaaten verarbeitenden Industrie muss bessere Antworten als bisher finden, wenn er gefragt wird, von welchen brasilianischen Äckern die Soja-Importe seiner Mitgliedsunternehmen stammen, und ob dort die Rechte der lokalen Bevölkerung geachtet wurden oder nicht.

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Grafikquellen       :

Oben       —     Eine Collage, die die Tiervielfalt anhand eines vorgestellten Bildes darstellt.

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Unten       —         Fischsterben in der Oder

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Von Entdecker und Viren

Erstellt von DL-Redaktion am 22. Dezember 2022

Warum sind die „Entdecker“ neuer Kontinente nicht an einem für sie neuen, einheimischen Virus gestorben?

Erste Reise, Abfahrt in die Neue Welt, 3. August 1492.jpg

Vielleicht gab es zu Zeiten der großen Entdecker weniger Viren, da die Welt noch intakt war?

Von Johannes Kreis

Wir möchten die Frage stellen, wenn man Viren einschleppen können soll, warum kann man Viren nicht auch abholen?

Oder anders gefragt, warum sollen Ureinwohner an den neuen Viren der Kolonisatoren gestorben sein, die Kolonisatoren aber nicht an den für sie neuen Viren der Ureinwohner? In Bezug auf Virusvarianten von den Ureinwohnern waren die Populationen der ankommenden Kolonisatoren naiv. Hier geht es um Prozesse auf der molekularen Ebene und da gibt es keine ausgezeichnete Richtung, vom Kolonisator zum Ureinwohner.

Charles Darwin umsegelte auf der HMS Beagle 5 Jahre lang, von 1831 bis 1836, die ganze Welt und verstarb 1882 im Alter von 73 Jahren in England. Es wird auch nichts von Pandemien berichtet, die Charles Darwin und der HMS Beagle gefolgt wären.

Deshalb hier einige Anmerkungen.

Es geht wieder um die Zoonose-Hypothese, die den diversen Fakedemien der letzten 40 Jahre zugrunde liegt. Ohne die Zoonose-Hypothese geht es nicht.

Es gibt keinen Beweis, dass in den letzten 40 Jahren alle 3-8 Jahre ein Virus von einem Tier auf den Menschen als neuen Wirt übergesprungen ist und zu einer Pandemie geführt hat, angefangen mit HIV, über BSE, MERS, SARS(1), diverse Schweine- und Vogelgrippen, SARS-CoV2 bis zu den Affenpocken.

Man kann eine Zoonose nicht aus dem genetischen Abstand zwischen einer Virussequenz beim Tier und einer Virussequenz beim Menschen herauslesen. Dieser Abstand ist beliebig, denn er wird auf Basis von ausgesuchten Referenzsequenzen, einmal beim Tier und einmal beim Menschen bestimmt. Aufgrund der extrem hohen genetischen Variabilität von Viren („quasi-species“) gibt es in der Natur keine definierten Referenz-Sequenzen. Die gibt es nur in den Gen-Datenbanken, die zu stark von den Referenz-Sequenzen abweichende Virensequenzen nicht aufnehmen. Damit werden die Referenz-Sequenzen stabilisiert und man versucht, künstlich einen Abstand aufrecht zu erhalten, über den eine Virus springen könnte. Findet man dann irgendwann eine Gensequenz beim Menschen, die einer viralen Sequenz bei einem Tier ähnlich ist, so erklärte man eine Zoonose. Das geht nur deshalb, weil man alle Zwischenschritte, die im Rahmen der natürlichen Evolution zu der neuen Sequenz beim Menschen geführt haben, nicht erfasst. Man könnte sie auch gar nicht erfassen, weil es viel mehr Virusvarianten in  der Natur gibt, als der winzige Bruchteil suggeriert, der selektiv in den Gen-Datenbanken erfasst wurde. Der neue, mutmaßlich zoonotische Erreger wird dann pauschal als kausal für eine Vielzahl von diffusen Symptomen erklärt.

Ohne das singuläre Ereignis der Zoonose funktioniert der ganze Pandemie-Hokuspokus nicht. Weil der Erreger (hier ein Virus) für den Menschen neu sein soll, soll er besonders gefährlich sein. Dafür gibt es ebenfalls keinen Beweis. Das ist unabhängig von der Frage, ob es überhaupt eine Zoonose gab.

Man greift deshalb zu Plausibilisierungen und nimmt historische Ereignisse, bei denen Erreger neu in eine Population eingebracht worden sind, oder dies zumindest plausibel ist, und behauptet, dass es daraufhin ein Massensterben in dieser Population gegeben hätte. So wäre zwar die Zoonose weiterhin nicht bewiesen, aber dennoch die Gefährlichkeit neuer Erreger, die in eine naive Population gelangen.

So wird häufig behauptet, dass indigene Menschen (Ureinwohner) von neuen Krankheitserregern getötet worden wären, die von den Kolonisatoren eingeführt wurden, z.B. während der Kolonialisierung Amerikas (Christoph Columbus im Jahr 1492) oder Chinas (Marco Polo im 13. Jahrhundert) oder Japans (portugiesische Seeleute aus Macau, 1542, und katholische Missionare ab 1549) oder Indiens (unter anderem Vasco da Gama, 1498).  Ein jüngeres Beispiel sollen die Eskimos (Inuit) sein.

Dieses Argument basiert nur auf kolonialer Arroganz, da umgekehrt die Kolonisatoren (die „Eroberer“)  auch mit einer neuen Bevölkerung von Menschen und damit für sie neuen menschlichen Viren (und anderen Erregern) konfrontiert waren. Denn auch in den Ureinwohnern haben sich beständig neue Virusvarianten entwickelt. Und die indigene Bevölkerung war viel größer und lebte in einer Umgebung, die für die Kolonisten völlig neu war, aber nicht neu für die Ureinwohner.

Warum sollten Krankheitserreger der Ureinwohner die Kolonisten nicht durch den gleichen Effekt getötet haben? Das Argument sollte in beide Richtungen funktionieren. Und irgendwann sind die Kolonisatoren auch wieder zurückgesegelt. Aber abgeholte und zurückgeschleppte Pandemien werden nicht berichtet.

Es gibt keine Erwähnung einer Pandemie in Troja, als die Griechen Troja belagerten, weder auf der griechischen noch auf der trojanischen Seite, weder vor noch nach der Eroberung Trojas. Die Sklavenschiffe, die vom 17. bis 19. Jahrhundert von Afrika nach Amerika (und zurück) segelten, importierten keine Pandemie nach Amerika (und auch nicht zurück nach Zentralafrika).

China, Indien und Japan haben sich auch nach der Ankunft westlicher Seefahrer weiterentwickelt und sind nicht von eingeschleppten Viren vernichtet worden. Auch sind die westlichen Seefahrer nicht an für sie neuen chinesischen, indischen oder japanischen Viren gestorben.

Die Wahrheit ist viel einfacher, aber auch deutlich brutaler. Die Indianer in Nord- und Südamerika wurden schlicht versklavt und umgebracht. In China, Indien und Japan ist das nicht gelungen.

Das gleich gilt für die Eskimos, deren Lebensraum immer weiter eingeschränkt wurde. Umgekehrt hätten die Eindringlinge in diesen Lebensraum an neuen Virenvarianten, die sich unabhängig in der Eskimo-Population entwickelt haben, erkranken müssen.

In Bezug auf die Eskimos (Inuit) ist vielmehr zu fragen, von welchen suppressiven Maßnahmen der kanadischen Regierung, z.B. Zwangssterilisation von Frauen, die Viren-Diskussion ablenken soll.

“At least 60 Indigenous women are pursuing a class-action lawsuit against the Saskatoon Health Region, the province of Saskatchewan, the Canadian government and medical professionals for their experiences with coerced, forced or pressured sterilization in Saskatchewan over the course of 20 to 25 years. The procedures, which occurred from about the 1930s to as recently as 2017, targeted Indigenous women specifically.

Die aktuelle Diskussion zu RSV Viren bei Eskimos, die vor allem von Veterinärmedizinern aus dem RKI Umfeld getrieben wird, zeigt nur eins, PCR ist zur Diagnose einer Erkrankung vollkommen ungeeignet. Hier sitzt die Virologie erneut ihren eigenen, falschen Hypothesen auf. Sobald der PCR Test anschlägt, wird das Testresultat als kausal ursächlich für eine Erkrankung unterstellt. Dass das falsch ist, sieht man schon daran, dass es zur Aufrechterhaltung dieses Unsinns notwendig ist, positiv Getestete ohne Symptome als „symptomlos erkrankt“ zu definieren

Baculoviridae virion.jpg

Der PCR Humbug der „symptomlos Erkrankten“ geht auf HIV und die Hypothese des „slow virus“ zurück. Ein „langsamer Virus“ soll 15 – 20 Jahre nach einer Infektion zu Symptomen führen. D.h. 15 – 20 Jahre lang soll man symptomlos an HIV (nicht AIDS!) erkrankt sein, bevor man danach symptomatisch am AID Syndrom, d.h. an opportunistischen Infektionen durch eine Immunschwäche erkranken soll. Es gibt das AID Syndrom, das in den 1980er und 1990er Jahren bei schwer drogenabhängigen und mangelernährten Homosexuellen in den USA auftrat, nach Jahren des Antibiotikamißbrauchs und multiplen Infektionen mit Geschlechtskrankheiten durch ungeschützten Analverkehr. Aber das AID Syndrome hatte nie etwas mit HIV zu tun. Es gibt keinerlei Beweise für die Existenz von „langsamen Viren“. Nur, nach 15 -20 Jahren der antiretroviralen Therapie ist jeder Mensch krank, von den schweren Zellgiften der mutmaßlichen HIV Therapie (nicht AIDS Therapie!).

Bei diesem Pseudo-Argument des „Einschleppens von neuen Viren“ geht es darum, einerseits die grundsätzliche Gefährlichkeit von Viren zu belegen und gleichzeitig die besondere Gefährlichkeit von mutmaßlich neuen Erregern in einer naiven Population zu beweisen. Mit genau denselben Pseudo-Argumenten hat man in den 1990er Jahre zu HIV argumentiert. Tatsächlich wurden die Ureinwohner Amerikas einfach umgebracht (im Gegensatz zu den Chinesen, Indern und Japanern) und HIV+ gemessene Menschen starben an hohen Dosen des hochgiftigen AZT.

Die weit überwiegend milden bis unbemerkten Verläufe bei einer SARS-CoV2 Infektion zeigen, dass die überwiegende Mehrzahl der Menschen rasch eine Immunität aufbauen konnte.

Zum einen kann die zelluläre Immunantwort spezifisch auf Viren reagieren. Das ist für SARS-CoV2 seit April 2020 bekannt. Christian Drosten und Leif Erik Sander sind Co-Autoren dieser Arbeit, die eine vorangegangene Exposition mit endemischen humanen Cornaviren (HCoV) annimmt. Dieser Mechanismus wirkt unabhängig von Antikörpern („seronegative“).

“We demonstrate the presence of S-reactive CD4+T cells in 83% of COVID-19 patients, as  well  as  in  34%  of SARS-CoV-2  seronegative  healthy  donors (HD),  albeit  at  lower frequencies.”

“In light of the very recent emergence of SARS-CoV-2, our data raise the intriguing possibility that pre-existing S-reactive T cells in a subset of SARS-CoV-2 seronegative HD represent cross-reactive clones raised against S-proteinsprobably acquired as a result of previous exposure to HCoV. Endemic HCoV account for about 20% of “common cold” upper respiratory tract infections in humans.”

Zum anderen, viel wichtiger, auch gegen einen unterstellten, neuartigen Erreger wie SARS-CoV2 kann das Immunsystem wirksame Antikörper bilden (humorale Immunantwort). Das ist das „Ischgl-Phänomen“ aus Mitte 2020, das durch Daten aus England, ebenfalls aus Mitte 2020, bestätigt wurde. Das RKI hat dies vollständig ignoriert.

„Auffällig sei, dass von den positiv auf Antikörper getesteten Personen zuvor nur 15 Prozent die Diagnose erhalten hatten, infiziert zu sein, sagt von Laer. „85 Prozent derjenigen, die die Infektion durchgemacht haben, haben das unbemerkt durchgemacht.“

“However, additional analysis shows that, of those who tested positive, only 33% (95% confidence interval: 25% to 43%) reported any evidence of symptoms at the time of their swab test or at either the preceding or subsequent swab test. The share fell to 22% of those testing positive when accounting for those who reported evidence of symptoms only at the time of their swab test.”

Ohne wirksame Antikörper sind diese “symptomlosen Erkrankungen” nicht zu erklären. Aufgrund einer natürlichen Infektion gebildete Antikörper wirken zudem viel breitbandiger, als aufgrund einer Impfung produzierte Antikörper, da bei der natürlichen Infektion der Körper dem ganzen Virus ausgesetzt ist und nicht nur einem kleinen Bruchstück. Es nicht erforderlich, dass der Mensch permanent Antikörper produziert. Der Körper stellt nach einigen Wochen die Produktion dieser Antikörper ein und bildet Gedächtniszellen, die bei Bedarf sofort spezifische Antikörper bereitstellen können, falls der Körper erneut mit dem Erreger infiziert wird. Der Mensch ist dann immun.

Es hat massive Versuche gegeben, aufgrund einer natürlichen Infektion gebildete Antikörper gegen SARS-CoV2 als wirkungslos zu erklären, so wie man das bei HIV gemacht hatte. Nur durch eine Impfung erzeugte Antikörper oder industriell produzierte monoklonale Antikörper sollten wirksam sein. Bei einem Atemwegsvirus mit einer Inkubationszeit von einigen Tagen, war dieser Unsinn schnell wiederlegt.

Die hohen Antikörper-Level Mitte 2020 durch natürliche Infektion sind plausibel, denn sie wurden auch bei anderen Coronaviren beobachtet, vgl.

  • Severance et al., “Development of a Nucleocapsid-Based Human Coronavirus Immunoassay and Estimates of Individuals Exposed to Coronavirus in a U.S. Metropolitan Population”, Clin Vaccine Immunol. 2008 Dec; 15(12): 1805–1810, published online 2008 Oct 22, https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC2593164/

“We screened sera from 10 children and 196 adults and established primary cutoff points based on immunoglobulin G (IgG) antibody levels of the predominantly seronegative children. The proportion of seropositive adults for each coronavirus was as follows: 229E, 91.3%; HKU1, 59.2%; NL63, 91.8%; and OC43, 90.8%.

Damit hat sich SARS-CoV2 wie ein endemischer Virus verhalten. Das ist auch konsistent mit dem niedrigen Krankenstand in 2020 , wie ihn übereinstimmend alle Krankenkassen berichtet haben, vgl. stellvertretend,

Krankenstand insgesamt gesunken – Insgesamt betrachtet, liefert der Gesundheitsreport jedoch keine Hinweise auf eine grundsätzliche Verschlechterung der Gesundheit von Erwerbspersonen durch die Coronapandemie. Mit einem Krankenstand von 4,14 Prozent lag das Jahr 2020 sogar unter den Werten der Vorjahre (2019 4,22 Prozent; 2018 4,25 Prozent).“

Antikörperstudien in England ab Mitte 2021 haben die hohen Antikörper-Level bestätigt. Allerdings gab es zu diesem Zeitpunkt auch Antikörper, die auf die Impfungen zurückgingen. Vgl. die Ergebnisse aus August 2021,

“In England, it is estimated that over 9 in 10 adults, or 93.6% of the adult population (95% credible interval: 92.5% to 94.5%) would have tested positive for antibodies against SARS-CoV-2, the specific virus that causes coronavirus (COVID-19), on a blood test in the week beginning 12 July 2021, suggesting they had the infection in the past or have been vaccinated.”

Vergleichbare Antikörper-Level berichtete die ONS von Irland, Schottland und Wales. Die Antikörper-Level werden von der ONS in repräsentativen Stichproben regelmäßig überwacht. Z.B. März 2022,

“In England, 98.4% of the adult population (95% credible interval: 98.1% to 98.6%) are estimated to have antibodies against SARS-CoV-2 at the 179 ng/ml threshold, in the week beginning 14 February 2022.”

Es hat in Deutschland bis Oktober 2022 gedauert, bis eine eigene, deutsche Antikörperstudie vorlag, die die Ergebnisse aus UK erwartungsgemäß bestätigt hat.

Dank des späten Zeitpunkts der deutschen Studie und unter Ignorieren der Ergebnisse aus Ischgl oder England, kann man jetzt behaupten, es hätte allein an den Impfungen gelegen. Die vielen „symptomlos Erkrankten“ in 2020 zeigen, dass es nicht an den Impfungen gelegen haben kann. Die gab es in 2020 noch nicht.

Das Ausbleiben der von der Theorie der „Pandemien durch neue, zoonotische Erreger“ vorhergesagten Katastrophe zeigt, dass  diese Theorie falsch ist. Und damit ist diese Theorie auch für HIV falsch. HIV hat nichts mit dem AID Syndrom zu tun. HIV ist ein harmloser, Millionen von Jahren alter Passenger-Virus, den einige Menschen tragen und andere nicht.

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Grafikquellen          :

Oben     —   Christoph Kolumbus erste Reise, Abfahrt in die Neue Welt, 3. August 1492

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Verfassungsbeschwerden

Erstellt von DL-Redaktion am 22. Dezember 2022

Polizeiliche Big-Data-Analyse vor dem Aus?

Quelle          :        Netzpolitik ORG.

Von      :     

Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerden der Gesellschaft für Freiheitsrechte zur automatisierten Datenanalyse verhandelt. Hohe Streubreite und Zweckentfremdung der Daten legen eine Verfassungswidrigkeit nahe. Ein grundsätzliches Urteil zum Umgang mit KI bei der polizeilichen Datenauswertung ist dennoch nicht erwartbar.

Darf die Polizei all ihre Datenschätze zweckentfremden und mit Big-Data-Software auswerten? Können dabei gegebenenfalls auch die Daten von Unbeteiligten, Verbrechensopfern und Zeug:innen mit einfließen? In Hamburg und Hessen ist das möglich und zwar auf Grundlage zweier fast identischer Paragrafen in den Landespolizeigesetzen. In Hessen existiert bereits eine Software, die das umsetzt. Doch womöglich ist das nicht mehr lange so.

Denn das Bundesverfassungsgericht führte am Dienstag die mündliche Verhandlung von zwei Verfassungsbeschwerden der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und weiterer Bürgerrechtsorganisationen, in denen eben diese Regelungen als unrechtmäßig gerügt werden. Die Bürgerrechtler:innen halten die Rechtsgrundlage für polizeiliche Big-Data-Analysen nach § 25a HSOG in Hessen respektive § 49 HmbPolDVG in Hamburg für verfassungswidrig. Die automatisierte Datenauswertung verletze das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und weitere Grundrechte. Die GFF reichte daher im Namen verschiedener Beschwerdeführer:innen 2019 und 2020 Verfassungsbeschwerden in Karlsruhe ein.

Auf Grundlage der Regelung verwendet die hessische Polizei seit 2018 die Software HessenData des kommerziellen US-Anbieters Palantir. Sie ermöglicht es, die Daten zahlreicher polizeilicher Datenbanken und weiterer Quellen, wie Social Media, Mobilfunknutzung oder Meldebehörden, zu verknüpfen, um Beziehungen, Muster und andere Auffälligkeiten zu erkennen. In Hamburg könnte der Einsatz der Software demnächst folgen.

Anlasslos im Visier der Polizei

Unter den Beschwerdeführer:innen sind Journalist:innen, Jurist:innen, Bürgerrechtler:innen. Sie vereint die Sorge, Ziel unangemessener und intransparenter Durchleuchtung durch die Software zu werden. „Als Journalist:in/Rechtsanwält:in muss ich annehmen, im Kontakt mit Personen zu stehen, die als ‚gefährlich‘ gelten. Ich will nicht, dass mich eine Software deshalb selbst als Gefährder:in markiert – und die Polizei mir deshalb die Arbeit erschwert“, hieß es im Vorfeld der Verhandlung vonseiten der GFF.

Auch politische Aktivist:innen haben ein erhöhtes Risiko, in den automatisierten Analysen zu erscheinen. Denn „wer häufig in polizeilichen Datenbanken erfasst wird, hat ein hohes Risiko, dass die Datenanalyse auch zu ihm:ihr Querverbindungen zieht. Das können Zufälle sein – z. B. dass die Person auf der gleichen Versammlung polizeilich erfasst wurde wie eine Zielperson oder auf dem gleichen Foto war oder im gleichen Haus wohnt etc.“, erklärt Sarah Lincoln, Rechtsanwältin bei der GFF und Bevollmächtigte in der Verhandlung. Weitere eingriffsintensive Maßnahmen, wie Wohnungsdurchsuchungen oder Observationen, könnten sich daran anschließen.

Hohe Zahl an Unbeteiligten in der Auswertung

Das Anliegen der Beschwerdeführer:innen, als Unbeteiligte nicht in automatisierten Datenanalysen zu erscheinen, fand Anklang beim Landesdatenschutzbeauftragten Hessens, Alexander Roßnagel. Er kritisierte die hohe Zahl an Unbeteiligten, welche vor allem durch das Vorgangsbearbeitungssystem ComVor in die Analyse miteinbezogen werden. Denn darin werden alle Vorgänge der Polizei dokumentiert. Folglich befinden sich unter den erfassten Personen auch Opfer, Geschädigte, Zeug:innen und weitere Personen, die schlicht „zur falschen Zeit am falschen Ort waren“.

Dass die Sorgen der Beschwerdeführer:innen nicht unbegründet sind, bestätigte sich auch mehrmals anhand der Aussagen der Landesvertretung und Polizei. So ließ sich die hessische Ministerialrätin Elena Benz zu der Aussage verleiten, „aus kriminologischer Sicht können wir nie ausschließen, dass Daten nicht Ermittlungsansätze liefern“, und der in der Verhandlung angehörte Polizist Daniel Muth bemerkte: „Polizeilich kennen wir keine Unbeteiligten.“ Ihm zufolge sei die Einbeziehung der ComVor-Daten gerade deshalb so wichtig. Auch nach den Worten des hessischen Innenministers Peter Beuth (CDU), mit der „exponentiellen Entwicklung der Datenmengen“ müssten „die Sicherheitsbehörden Schritt halten“, um Leib und Leben der Bürger:innen schützen zu können, liegt es nahe, dass die Polizei künftig noch mehr Daten mit Software erschließen soll.

Massive Streubreite durch Funkzellendaten

Vor der Verhandlung war nicht bekannt, was eine Aussage des Landesdatenschutzbeauftragten Roßnagel klarmachte: Die gesamten Funkzellendaten aus den vergangenen zwei Jahren in Hessen werden im Quellsystem der Software gespeichert und können damit analysiert werden. Bei der Abfrage solcher Daten erhält die Polizei von den Mobilfunkbetreibern Informationen zu allen Handys, die in einem bestimmten Zeitraum in einem bestimmten Gebiet ins Netz eingewählt waren. Wenn man bedenkt, dass jede einzelne Abfrage laut dem Bundesdatenschutzbeauftragten Ulrich Kelber etwa 100.000 Datensätze enthält und jeder ermittlungsrelevante Treffer in den Daten zu einer Verlängerung der Speicherungsfrist führt, lässt sich dem Datenschützer zufolge von einer versteckten Vorratsdatenspeicherung sprechen.

Zwar hätten nach Angaben des hessischen Ministerialrats Bodo Koch auf diese Daten aktuell nur 50 Beamt:innen Zugriff. Diese Regelung hat sich die hessische Polizei jedoch selbst gegeben, das Gesetz sieht keine solche Begrenzung vor.

Einigkeit bei Datenschützern über mangelhafte Zweckbindung

Alle drei angehörten Datenschutzbeauftragten aus Hessen, Hamburg und für den Bund waren sich darin einig, dass mit der automatisierten Datenanalyse die Zweckbindung der Daten unzulässig aufgebrochen werde. Roßnagel zufolge seien die ComVor-Daten beispielsweise ursprünglich zu Dokumentationszwecken gesammelt worden, es handele sich um polizeiliche Verwaltungsdaten. Ihre Verwendung in der Software zur Analyse enthebe sie diesem Zweck. Er betont deshalb die Wichtigkeit der Klärung der Zweckbindung durch das Bundesverfassungsgericht.

Auch Richterin und Berichterstatterin des Verfahrens Gabriele Britz betonte durch ihre vielen Nachfragen zum Thema der Zweckbindung die Wichtigkeit. Sie stellte mehrfach die Frage an die hessischen Vertreter:innen, ob nicht eine Beachtung der Zweckbindung nur möglich sei, wenn der Ursprung der Daten in der Software-Anwendung gekennzeichnet sei. Das sei aber nach Angaben des hessischen Ministerialrats Koch nicht gegeben. Ihm zufolge fehlt bereits in den Quellsystemen die Kennzeichnung, weshalb auch in der Auswertung nicht feststellbar ist, ob Daten z. B. aus heimlichen und damit eingriffsintensiven Maßnahmen wie Wohnungsraumüberwachungen oder Staatstrojaner-Einsätzen stammen. Solche Daten unterliegen wegen ihrer hohen Eingriffsintensität engeren Zweckbindungen.

Selbst wenn im Nachgang einer Auswertung händisch überprüft würde, woher die Daten eigentlich stammen, wurden die Daten aus eingriffsintensiven Maßnahmen dann bereits ausgewertet, monierte einer der Bevollmächtigten der Beschwerdeführerseite, Tobias Singelnstein. Die Zweckentfremdung sei dann schon geschehen, selbst wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass der entsprechende Anlass eigentlich nicht gegeben war.

Intransparenz von Palantir verunmöglicht Evaluation

Constanze Kurz war als technische Sachverständige für den Chaos Computer Club geladen. Sie betonte in ihrem Eingangsstatement, dass das Gesetz nicht bloß technikoffen gestaltet sei, sondern auch datenoffen. Es biete beispielsweise die Möglichkeit, über die aktuellen Quellen hinaus biometrische Daten in die Software einzuspeisen. Der Grundrechtseingriff werde damit ungleich drastischer.

Datei:Bundesarchiv B 145 Bild-F083310-0001, Karlsruhe, Bundesverfassungsgericht.jpg

Die Intransparenz des Softwareherstellers Palantir verunmögliche außerdem wissenschaftliche Begleitung. Eine dringend notwendige Evaluation der Maßnahme sei damit ausgeschlossen. Laut Koch gibt es bislang auch keine polizeiinterne Statistik über die Erfolgs- und Misserfolgsquoten der Maßnahme.

Fokus liegt auf polizeilicher Praxis statt Gesetzestext

Wie bereits anhand der Verfahrensgliederung erwartbar, drehte sich die Verhandlung in großen Teilen um die konkrete Praxis der hessischen Polizei. Ersichtlich wurde, dass diese Schranken und Sicherheitsmechanismen eingeführt hatte, um die Datenanalyse zu beschränken. Doch das tat sie größtenteils eigenverantwortlich, teilweise in Zusammenarbeit mit dem hessischen Landesdatenschutzbeauftragten.

Auch bemerkte die Rechtsanwältin Lincoln im Nachgang: „Das, was die Polizei da macht, also Datensysteme zusammenführen und durchsuchen, wirkte jetzt nicht besonders ausgefeilt und auch die Beispiele wirkten eher harmlos.“

Mehrmals versuchten die Beschwerdeführer:innen die Verhandlung deshalb von den anwendungsbezogenen Einzelheiten der Software und ihres Einsatzes weg, hin zum eigentlichen Gegenstand der Beschwerde zu lenken: dem Gesetzestext. Denn dieser ermöglicht weitaus mehr, als die Polizei in Hessen offenbar aktuell durchführt und was der Polizei in Hamburg demnächst ermöglicht werden soll.

Gefahr hoch, dass KI-Systeme eingeführt werden

So fragte Lincoln, ob es für die Zusammenführung von Daten, wie sie die Polizei in ihren Beispielen häufig fordert, wirklich die Ermächtigung zur komplexen Datenanalyse braucht. Der Gesetzestext erlaube alles von Excel-Tabellen bis hin zu KI-Systemen, die Personen mit einer zwanzigprozentigen Wahrscheinlichkeit, Terroranschläge zu begehen, ausspuckt. Von solchen Systemen gehe jedoch die Gefahr aus, dass die Polizei „auf dem Holzweg ist und dafür auch noch ein selbstfahrendes Auto bekommt“, warnte Lincoln. Fehlgeleitete Ermittlungsansätze würden verstärkt, strukturelle Diskriminierung in den Daten fortgesetzt.

Auch Roßnagel merkte an, dass die Einführung von KI nur eine Frage von Jahren sei und grundsätzlich jede Neuanbindung von Daten im Interesse der Polizei stehe. Bislang sei die Deutungshoheit darüber, was im Interesse der Sicherheit liegt, allein bei der Polizei. Der Gesetzestext selbst lasse im Grunde alles offen.

Großer Wurf bleibt vermutlich aus

Im Vorfeld war die Erwartung groß, dass vom Gericht Neuland betreten und erstmals Regelungen zum polizeilichen Einsatz von KI gefunden werde. Der Fokus der Richter:innen in der Verhandlung legte aber nahe, dass daran kaum Interesse besteht. Wahrscheinlich dürften kleinere Schritte sein, um die spezifischen polizeilichen Datenanalysen zu regulieren und die existierende Praxis einzuschränken.

Lincoln resümierte im Nachgang: „Es ist an den Fragen und Kommentaren der Richter:innen deutlich geworden, dass die Ermächtigungsgrundlagen zur automatisierten Datenanalyse so nicht stehen bleiben werden. Weil die Menge der einbezogenen Daten zu groß, die Zweckbindung nicht ausreichend sichergestellt und die Eingriffsschwelle zu niedrig ist.“

Die Chance, eine Grundsatzentscheidung zum Umgang mit KI zu treffen, dürfte aber wahrscheinlich ungenutzt bleiben.

Update: Wir haben den Text nach Veröffentlichung geringfügig aktualisiert.

Lizenz: Die von uns verfassten Inhalte stehen, soweit nicht anders vermerkt, unter der Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.

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Grafikquellen      :

Oben     —     Sitzungssaalgebäude des Bundesverfassungsgerichts

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Net „Thoibao“ angegriffen

Erstellt von DL-Redaktion am 22. Dezember 2022

Mit Betrug gegen die freie Presse

Datei:120613 Doppelleben Artwork.pdf

Von Sven Hansen

Das vietnamesisch-deutsche Medium „Thoibao“ verliert Werbeeinnahmen, weil eine Firma behauptet, Urheberin seiner Inhalte zu sein. Der Chefredakteur vermutet einen politisch motivierten Angriff.

Das vietnamesisch-deutsche Onlinemagazin Thoibao.de (Die Zeit) wird wieder massiv angegriffen. Dieses Mal finanziell. Aufgrund einer mutmaßlichen Sicherheitslücke bei Facebook verliert das in Berlin ansässige Nachrichtenportal seit Wochen einen Großteil seiner Einnahmen. Thoibao vermutet dahinter einen politisch motivierten Angriff auf seine Presse- und Meinungsfreiheit – mutmaßlich durch Vietnams Geheimdienst.

„Seit dem 27. November hat eine Firma namens AJ Parkners in bisher 60 Fällen behauptet, Urheberin der von mir oder meinen Mitarbeitern produzierten und auf der Facebookseite von Thoibao geposteten Videos zu sein,“ sagt Chefredakteur und Eigner Trung Khoa Lê der taz. In Wahrheit habe Thoibao das Copyright. Doch Facebook habe die damit verbundenen Werbeeinnahmen AJ Parkners zugeleitet, nachdem die Firma das Urheberrecht reklamiert hatte. Standort und Geschäftsaktivitäten der Firma, die laut Lê wohl nur dem Urheberrechtsbetrug dient, sind nicht bekannt.

Facebook gehe Thoibaos Beschwerden nicht ausreichend nach, kritisiert der 51-Jährige. Zwar würde Facebook seine ­Widersprüche gegen angebliche Urheberrechtsverletzungen nach einiger Zeit akzeptieren. Dennoch erhalte Thoibao weiterhin nicht die Werbeeinnahmen aus den von AJ Parkners zu Unrecht beanspruchten Videos oder in Ausnahmefällen nur für die Zeit nach Anerkennung von Thoibaos Beschwerde. Dann sind die Einnahmen aber bereits viel niedriger.

Der Facebook-Konzern Meta ließ mehrere Anfragen der taz unbeantwortet. Lê erstattete gegen AJ Parkners Anzeige und bat Reporter ohne Grenzen (ROG) um Hilfe. Helene Hahn, dort Referentin für Internetfreiheit, nennt Metas Umgang mit Beschwerden „träge“ und „undurchsichtig“. Sie sagt: „Es ist unklar, wie bei Meta Prüfverfahren stattfinden.“ Hahn sieht Meta in der Verantwortung, doch sei der Plattformbetreiber immer unzugänglicher.

In Vietnam ist Facebook die Hauptnachrichtenquelle. Etwa 75 Prozent der Bevölkerung von 100 Millionen nutzen Face­book. Hanoi hat den Druck auf das soziale Netzwerk ständig erhöht. Meta-Chef Mark Zuckerberg persönlich wies Mitarbeiter an, Hanoi nachzugeben, wie die Whistleblowerin Frances Haugen 2021 vor dem US-Senatsausschuss aussagte. Vietnam liegt auf der Rangliste der Pressefreiheit von Reporter ohne Grenzen auf Platz 174 von 180 Staaten. 39 vietnamesische Medienschaffende sind derzeit inhaftiert.

Das Regime in Hanoi stören Thoibaos unabhängige Berichte. So enthüllte Thoibao Interna aus dem Machtzirkel der Kommunistischer Partei und berichtete 2017 als erstes über die Entführung eines vietnamesischen Geschäftsmannes und Ex-Kaders durch Vietnams Geheimdienst von Berlin nach Hanoi.

Thoibaos Berichte und Videos bei Facebook und Youtube werden laut Lê im Monat 20 Millionen Mal geklickt. 80 Prozent der Zugriffe kommt aus Vietnam. Für Meta sind Thoibaos Facebookseiten eine lukrative Werbeplattform. Umgekehrt erzielt Thoibao zwei Drittel seiner Monatseinnahmen von rund 15.000 Euro aus Facebook-Werbung. Entfällt dies wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen, wird Thoibao mit seinen zwölf festen und freien Mitarbeitern nicht überleben können.

Quelle          :         TAZ-online          >>>>>         weiterlesen 

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Grafikquellen          :

Oben     —        Plakat „Doppelleben – Der Film“

Verfasser DWolfsperger        /    Quelle   : Eigene Arbeit      / Datum  :  1. August 2012

Diese Datei ist lizenziert unter der Creative Commons Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 Deutschland Lizenz.

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Unten       —         Jemand hält bei Occupy San Francisco ein Schild mit der Aufschrift „FUCK FACEBOOK“ hoch.

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DL – Tagesticker 22.12.2022

Erstellt von DL-Redaktion am 22. Dezember 2022

Direkt eingeflogen mit unseren Hubschrappschrap

Heute in der Leseauswahl des „Bengels“:  – . –  1.) Cum-Ex-Jägerin verzichtet auf Ermittlungen gegen Olaf Scholz  – . –  2.) CDU-Außenpolitiker gehen mit Merkels Russland-Kurs hart ins Gericht  – . –   3.) Afghaninnen droht doppeltes Unrecht  – . –  4.) Im Land der Realitätsverweigerung  – . –   5.) TERRORISTISCHE GEOPOLITIK – »Wir halten den Lügen Fakten entgegen«  – . –   DL wünscht allen Leser-Innen eine gute Unterhaltung.

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Treffen zwei verschiedene Düfte aufeinander – Neutralisieren sich die zu einer Riesenstinkbombe ? Ein sicheres Zeichen – das es in der Politik keine Zufälle geben kann ?

„Mangels Anfangsverdacht“: Im Cum-Ex-Skandal wird es keine Ermittlungen wegen Verdachts auf Beihilfe zur Steuerhinterziehung gegen Olaf Scholz (SPD) geben. Doch auch wenn er juristisch nichts zu befürchten hat, kann der Kanzler nicht aufatmen.

1.) Cum-Ex-Jägerin verzichtet auf Ermittlungen gegen Olaf Scholz

Diese Nachricht dürfte für Bundeskanzler Olaf Scholz und den Hamburger Bürgermeister Peter Tschentscher befreiende Wirkung haben: Die für die Cum-Ex-Verfahren bundesweit federführende Kölner Staatsanwaltschaft verzichtet auf Ermittlungen gegen die beiden SPD-Politiker. Auch Oberstaatsanwältin Anne Brorhilker, Deutschlands hartnäckigste Cum-Ex-Ermittlerin, sehe keinen Anfangsverdacht für das Vorliegen einer Straftat, erklärte der für die Pressearbeit der Kölner Behörde zuständige Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer auf WELT-Anfrage Laut Bremer teilen „sowohl der Behördenleiter als auch Oberstaatsanwältin Brorhilker“ die Auffassung der mit der Bearbeitung einer Strafanzeige des Hamburger Staranwalts Gerhart Strate betrauten Staatsanwältin. Diese hatte Strate in zwei WELT vorliegenden Schreiben vom 14. Dezember 2022 mitgeteilt, dass ihre Behörde „mangels Anfangsverdacht“ davon absehe, Ermittlungsverfahren gegen den früheren Hamburger Bürgermeister Scholz und seinen damaligen Finanzsenator Tschentscher zu eröffnen. So habe insbesondere eine Auswertung der im Zuge weiterer Cum-Ex-Ermittlungen „zahlreich sichergestellten Postfächer von Mitarbeitern des Finanzamtes und der Finanzbehörde sowie von Herrn Dr. Tschentscher und Herrn Scholz keine Unterlagen zutage gefördert, die Rückschlüsse auf etwaige Gesprächsinhalte“ ermögliche.

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So lebt es sich eben unter den konservativen Republikanern ! Was die Merkel hat einst getan, macht den  Merz nach 16 gähnenden Jahren zum stolzen Hahn! So ganz Nebenbei wird sein Clan dem jetzigen Möchtegern Überflieger auch noch die Flügel stutzen! Aber, so sieht das wahre Gesicht der Politik aus: „Wer heute Freund ist – wird morgen zum Feind!“

Die CDU-Politiker Roderich Kiesewetter und Johann Wadephul kritisieren Merkels Russland-Kurs. Der Vorwurf: Die Altkanzlerin habe auch in schwierigen Lagen nie die Konfrontation gesucht.

2.) CDU-Außenpolitiker gehen mit Merkels Russland-Kurs hart ins Gericht

Prominente CDU-Außenpolitiker melden sich mit deutlicher Kritik am Russland-Kurs der früheren Parteichefin und Bundeskanzlerin Angela Merkel zu Wort. „Merkel hat im Verhältnis zu Russland nur auf Diplomatie, auf soft power gesetzt. Nötig wäre aber auch hard power gewesen“, sagte der Bundestagsabgeordnete Roderich Kiesewetter der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ vom Dienstag. Zwar habe Merkel den russischen Präsidenten Wladimir Putin nüchtern und realistisch eingeschätzt, „aber aus heutiger Sicht falsche Handlungsschlüsse gezogen“. CDU-Politiker Wadephul: Merkel wollte „nie die komplette Konfrontation mit Russland“. Auch nach der Krim-Annexion durch Russland 2014 habe Merkel ihren Kurs nicht geändert, sagte Kiesewetter. „Sie hat es abgelehnt, die ukrainische Armee auszubilden und Waffen zu liefern. Stattdessen setzte sie ausschließlich auf Diplomatie ohne militärische Unterfütterung, also den Minsker Prozess.“

KSTA-online

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Wie kann etwas klarer aufgezeigt werden als mit diesen Wirklichkeiten – welche keine Zufälle offenlassen. Es geht Hier ausschließlich um Ideologien zwischen den Religionen und der Politik ! In diesen beiden Institutionen suchen die Menschen verzweifelt nach ihren Strohhalm für ein besseres Leben und laufen seit tausenden von Jahren immer wieder vor die Wände, da die Prediger sich alle einig sind. Es dreht sich letztendlich immer nur um das Geld, ohne jedes Risiko und Arbeit. Diese alles geht nicht ohne die Verehrung beider Götter !

Hochschulverbot für afghanische Frauen. Der Westen muss auf das Bildungsverbot, das die Taliban gegen die Frauen verhängten, reagieren. Doch Sanktionen würden vor allem die Frauen treffen.

3.) Afghaninnen droht doppeltes Unrecht

Als die Taliban am 15. August vergangenen Jahres in der afghanischen Hauptstadt kampflos einmarschierten, waren sie ebenso vom schnellen Zusammenbruch der vom Westen unterstützten Regierung überrascht wie der Rest der Welt. Wochenlang schien es, als seien die Taliban völlig unvorbereitet auf die Übernahme der Macht gewesen. Nach außen hatte das für die Radikalislamisten den Vorteil, dass mancheR denken konnte, es werde unter den Taliban schon nicht so schlimm kommen, auch sie seien wohl lernfähig. Insbesondere im Hinblick auf frauenfeindliche Maßnahmen schien die anfängliche Zurückhaltung jenen Taliban ins Kalkül zu passen, die auf die diplomatische Anerkennung ihres neuen Regimes hofften. Sie wussten, dass die Entrechtung von Frauen einer internationalen Anerkennung den Weg verbauen würde. Inzwischen haben sich die Hoffnungen der Taliban auf Anerkennung ihres repressiven Regimes jedoch zerschlagen. Sogar gute Freunde ihres früheren Regimes, wie Pakistan oder Saudi-Arabien, halten sich aus guten Gründen zurück, von China ganz zu schweigen. Diejenigen Taliban, denen die internationale Anerkennung am Turban vorbeigeht, lachen sich hingegen ins Fäustchen. Sie vertreten die Meinung, dass alle schlechten Einflüsse, die die Umsetzung der vermeintlichen reinen Lehre des Islam gefährden, von außerhalb kommen und deshalb die Abschottung des Landes nur zu begrüßen ist.

TAZ-online

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Die Wege der meisten Touristen gleichen den Wegen der Politiker-innen auf Schritt und Tritt. Sie alle Dackeln ihren Führer-innen hinterher welche ihnen genau das zeigen was er, sie, -von Oben beaufsichtigt- zeigen darf. Das aber die meisten Menschen im Schatten des Zeig baren leben, ist nicht für die Gäste  bestimmt. 

Eine Reise durch Russland: Der Krieg in der Ukraine ist weit weg. Wer protestiert hat, sitzt im Gefängnis – wer an der Front war, ist betrunken. Wie haben der Krieg und Wladimir Putin das Land verändert?

4.) Im Land der Realitätsverweigerung

Ich laufe durch Sankt Petersburg, es ist Juni und die Nacht hell. Besoffene Jugendliche mit bunten Haaren stolpern durch silbrig glänzende Straßen. So aufgekratzt wirkt die Stadt, dass sie mir surreal erscheint und ich mich frage, ob es nur mir so geht. Irgendwann stehe ich vor einem klassizistischen Speicherhaus, über dem eine Leuchtschrift in Neonblau verkündet: You are on an island. Alle paar Sekunden erlischt das Wörtchen on. You are an island. Dann sind wir wieder on. Willkommen auf einer Insel namens Russland. Ich kann nicht genau benennen, warum ich hergekommen bin. Ich wurde in Russland geboren und habe hier gelebt, bis ich zehn Jahre alt war. Viele meiner Vorfahren aber stammen aus der Ukraine, aufgewachsen unweit des heute ausgelöschten Mariupol. Seit dem 24. Februar 2022 fühle ich mich krank, weil ich dieses Verbrechen, den russischen Überfall auf die Ukraine, nicht bewältigt bekomme. Vermutlich bin ich also gekommen, um zu sehen, ob es irgendeine Hoffnung gibt, dass sich Russland von innen heraus wandelt. Nichts in der Zarenstadt lässt an Krieg denken. Sankt Petersburg birst vor Touristen. Sie ziehen auch über die Insel „New Holland“, die hippe Shopping-Food-Event-Location, an der ich den leuchtenden Schriftzug in Neonblau gesehen habe. Vegane Konditoreien und Vintage-Stores bieten dort Törtchen und Kleidchen an, die gerne mal eine sibirische Monatsrente kosten. Einer der Investoren hinter dem Inselparadies ist Roman Abramowitsch, der wohl bekannteste reiche Russe. Läuft bei ihm, immer noch. Vielleicht braucht die europäische Fassade Russlands das echte Europa gar nicht mehr.

Freitag-online

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Und ewig das einfältige Grinsen aller beteiligten Politiker welche als Hinter-Männer-Frauen wegen ihrer Positionen, auf die eigentlichen Probleme – nicht belangt werden können. 

Ein »verdeckter« Kriegsakt. Der Anschlag auf Nord Stream und die hiesigen Reaktionen. Ende September werden drei der vier Röhren der Gaspipeline Nord Stream gesprengt. Eine beachtliche Leistung angesichts der Lage und Beschaffenheit der Objekte: 

5.) TERRORISTISCHE GEOPOLITIK – »Wir halten den Lügen Fakten entgegen«

 

 »Die betroffenen Stellen liegen 80 bis 110 Meter unter der Meeresoberfläche. Beide Pipelines haben einen Innendurchmesser von 1,15 Metern, Stahlwände mit einer Dicke zwischen 26,8 und 41 Millimetern und einen mehrlagigen Korrosionsschutz. Zuletzt umhüllt die Pipeline ein tonnenschwerer Mantel aus Stahlbeton.« (www.nord-stream.com) Zur Erzielung einer solchen Zerstörungswirkung ist einiges verlangt: eine gewaltige Menge, »vermutlich eine Sprengladung von mehreren hundert Kilogramm« (»Tagesschau«, 6.10.2022), die entsprechende Technologie für Operationen unter Wasser und einige Manövrierfreiheit, da die Ostsee als eines der militärisch am besten observierten Gewässer gilt. Eine logistische Leistung, zu der freiberufliche Terroristen kaum imstande sein dürften, sondern nur Staaten, und unter denen eigentlich auch eher wenige. Der ehemalige polnische Außenminister und heutige EU-Abgeordnete Radoslaw Sikorski bedankte sich prompt per Twitter bei den USA. Er und andere Beobachter fühlten sich an Bidens prophetische Ankündigung der begrenzten Haltbarkeit von Nord Stream vom Februar erinnert: »›Wenn Russland einmarschiert (…), dann wird es kein Nord Stream 2 mehr geben. Wir werden dem ein Ende setzen.‹ Reporter: ›Aber wie wollen Sie das genau machen, da (…) das Projekt unter deutscher Kontrolle ist?‹ Biden: ›Ich verspreche Ihnen, dass wir in der Lage sein werden, das zu tun.‹« (Biden während des Besuchs von Bundeskanzler Olaf Scholz, Deutsche Wirtschaftsnachrichten, 27.9.2022) Nach der Explosion äußert sich der US-Außenminister mit tiefer Zufriedenheit, dass Bidens Voraussage so perfekt eingetroffen sei: »Es ist eine enorme Chance, die Abhängigkeit von russischer Energie ein für allemal zu beenden und damit Wladimir Putin die Möglichkeit zu nehmen, Energie als Waffe zur Durchsetzung seiner imperialen Pläne einzusetzen. Das ist sehr bedeutsam und bietet eine enorme strategische Chance für die kommenden Jahre.« (US-Außenminister Antony J. Blinken, 30.9.2022)Wozu Biden sich in seinem Interesse und mit der Fähigkeit seines Militärapparats bekannt hat und was Blinken als großartigen strategischen Fortschritt feiert, das ist jedenfalls das Ergebnis dieser Aktion: die Unterbindung des russischen Gasgeschäfts über die Ostseeleitungen und vice versa der Möglichkeit, dass Deutschland angesichts seiner nationalen Notlage in der Gasversorgung auf diese Quelle zurückkommen kann. Der Elefant im Raum.

junge. Welt-online

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Den Morgengruß an gleicher Stelle – schreibt jeden Tag
„Der freche Bengel“

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Anregungen nehmen wir gerne entgegen

Wir erhalten in letzter Zeit viele Mails mit Texten zwecks Veröffentlichung – Um diese zu verbreiten  sollten Sie sich aber erst einmal vorstellen und zeigen mit wem wir es zu tun haben.  Danke !

Treu unserem Motto: Es gibt keine schlechte Presse, sondern nur unkritische Leser

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Grafikquellen          :

Oben     —   DL / privat – Wikimedia

 

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Unten        —       Церемония открытия газопровода «Северный поток».

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