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Archiv für Dezember 19th, 2022

Irans blutige 15 Minuten

Erstellt von DL-Redaktion am 19. Dezember 2022

Mit den Hinrichtungen will das iranische Regime die Protestierenden einschüchtern.

Ein Debattenbeitrag von Solmaz Khorsand

Doch es erreicht damit nur das Gegenteil. Die Hinrichtungen rütteln an ein kollektives Trauma aus einer Zeit, als es diese Weltöffentlichkeit nicht gab.

Es gibt da ein Zitat, das Hannah Arendt zugeschrieben wird. Iranerinnen teilen es derzeit wie eine Prophezeiung, wenn sie gefragt werden, ob ihnen dieses Mal, nach 43 Jahren Islamischer Republik, der Sturz des Regimes gelingen wird. Ob sie mit ihrer Bewegung, die sie längst Revolution nennen, das schaffen können, woran die Generationen vor ihnen gescheitert sind? Ihre Antwort: „Alle Diktaturen wirken stabil, und das 15 Minuten bevor sie kollabieren.“

Diese 15 Minuten scheinen für viele angebrochen zu sein. „Diese Revolution ist sicher“, schreibt die berühmte – derzeit inhaftierte – Frauenrechtsaktivistin Bahareh Hedayat jüngst in einem offenen Brief aus ihrer Zelle im Evin-Gefängnis. „Die Beseitigung dieser kriminellen Regierung wird definitiv kostspielig und riskant sein, aber es führt kein Weg daran vorbei, diese Kosten zu zahlen und sich den Gefahren zu stellen.“

Wie hoch die Kosten noch sein werden, lässt sich nach drei Monaten, nach rund 500 Toten, über 18.000 Inhaftierten und einer potenziellen Hinrichtungswelle, die spätestens am 8. Dezember eingeläutet wurde, nur erahnen. Mit Mohsen Shekari, 23, wurde die erste Person im Zusammenhang mit der aktuellen Protestbewegung hingerichtet, vier Tage später Majidreza Rahnavard. Wenige Wochen nach ihrer Festnahme, ohne Rechtsbeistand, mit Zwangsgeständnissen, vorgeführt in einem Scheinprozess, exekutiert, ohne Wissen der Familien.

Mindestens 28 Personen droht dasselbe Schicksal. Auf der Liste der potenziellen Todeskandidaten befinden sich laut Menschenrechtsorganisationen auch Minderjährige, wie die zwei Brüder Mohammad und Ali Rakhshani, 16 und 15 Jahre alt, aus der Provinz Sistan-Belutschistan. Dass auch Jugendliche exekutiert werden, ist kein Novum im Iran. Das Alter der Strafmündigkeit liegt für Mädchen bei neun Jahren, für Jungs bei 15. Zwar wurde 2013 ein Gesetz verabschiedet, nach dem Richter auf ein Todesurteil verzichten können, wenn sie bezweifeln, dass der Jugendliche zum Zeitpunkt der Tat bei klarem Verstand war. Doch haben Irans Richter in den vergangenen Jahren kaum davon Gebrauch gemacht, so die selbst inhaftierte Menschenrechtsanwältin Nasrin Sotudeh in einem Artikel für die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte. Das heißt: auf die Gnade der iranischen Justiz ist nicht zu hoffen. Trotzdem versuchen es die verzweifelten Angehörigen.

Es ist schmerzhaft, zu sehen, wie Mütter und Großmütter etwas unbeholfen vor wacklige Handykameras treten und die Behörden und die Weltöffentlichkeit anflehen, ihre Kinder und Enkel zu retten. Etwa den Radiologen Hamid Ghareh-Hassanlou, ein Arzt, der in den entlegensten Gebieten des Landes Schulen gebaut hat. Oder die Rapper Saman Yasin und Toomaj Salehi. Salehis Zwangsgeständnis wurde unlängst als perfides Video, untermalt mit seiner eigenen Musik, veröffentlicht. Oder die zwei Brüder Farzad und Farhad Tahazadeh aus Oshnavieh, einer kurdischen Kleinstadt, aus der laut kurdischen Nachrichtenagenturen allein sechs Protestierende zum Tode verurteilt wurden.

Fast wie in alten Zeiten – wer möchte da Führungen vergleichen ?

Ihre Namen zu nennen ist essenziell, jede Öffentlichkeit kann sie schützen. Daher ist die Initiative europäischer Politiker, die Patenschaften für die Betroffenen übernehmen, mehr als nur eine schöne Geste der Solidarität. Die Patenschaften erzeugen Aufmerksamkeit und Druck auf Irans Machthaber, das Regime, das trotz seines Paria-Status immer noch nach internationaler Anerkennung lechzt. Deswegen haben auch Irans Rausschmiss aus der UN-Frauenrechtskommission sowie der UN-Beschluss, eine Kommission zur Untersuchung von Menschenrechtsverletzungen im Land einzusetzen, historische Bedeutung. Noch nie in 43 Jahren wurde die Islamische Republik auf diese Art in puncto Menschenrechte verurteilt. Nicht umsonst hatten Aktivisten auf der ganzen Welt Freudentränen in den Augen, als sie von den Entscheidungen erfuhren. Zum ersten Mal, nach all den Jahren und Protesten, stellt die Weltöffentlichkeit für einen kurzen Augenblick die Menschen im Iran in den Mittelpunkt.

Die aktuellen Hinrichtungen rütteln an ein kollektives Trauma aus einer Zeit, als es diese Weltöffentlichkeit nicht gab: Die Exekutionen in den 1980er Jahren, unmittelbar nach der Revolution, als täglich Dutzende Oppositionelle, aber auch jene, die zur falschen Zeit am falschen Ort waren, hingerichtet wurden. Eine Welle, die ihren Höhepunkt 1988 erreichen sollte. Damals erließ Revolutionsführer Ayatollah Khomeini ein geheimes Dekret, nach dem alle „Feinde des Islam“, die sich damals in Haft befanden „so schnell wie möglich“ exekutiert werden sollen. Ein „Todes­komitee“ kümmerte sich um die Abwicklung. Die damaligen Gefängnisinsassen mussten nur ein paar Fragen beantworten: Welcher Partei gehörten sie an? Waren sie bereit, ihr abzuschwören? Waren sie Muslime? Beteten sie fünf Mal am Tag? Wer nur eine Frage „falsch“ beantwortete, wurde getötet.

Quelle          :         TAZ-online          >>>>>         weiterlesen

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Grafikquellen          :

Oben     —   Während seines Besuchs im Iran traf sich der syrische Präsident Bashar al-Assad mit dem iranischen Führer Seyyed Ali Khamenei

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Impfpflicht für Soldaten ??

Erstellt von DL-Redaktion am 19. Dezember 2022

BVerwG – Wissenschaft durch Gerichtsbeschluss
– Urteilsbegründung zur Impfpflicht für Soldaten

Bildergebnis für Wikimedia Commons Bilder Bundeswehr in Schulen Lupus in Saxonia / Wikimedia Commons (CC BY-SA 4.0)

Von Johannes Kreis

In unserer Reihe „Wir lesen diesen Mist, damit Sie ihn nicht lesen müssen“ beschäftigen wir uns mit der seit dem 13.12. auf der Webseite des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) veröffentlichten Urteilsbegründung zur Soldatenimpfpflicht.

Es hat mehr als 5 Monate gedauert, dieses Pamphlet zu verfassen. Bis heute verweigert das BVerwG eine Auskunft, welche Ausnahmen vorgelegen haben, so dass das Gericht nicht in der Lage gewesen ist, die Urteilsbegründung in der gesetzlich vorgeschriebenen Regelzeit von 2 Wochen nach der Verkündung des Urteils der Geschäftsstelle zu übermitteln.

Wir beschäftigen uns hier mit einigen Äußerungen des BVerwG zum Sachverhalt. Es ist unerheblich welche feingedrechselten Haarspaltereien deutsche Richter in eine Urteilsbegründung fabulieren, wenn schon vorne der Sachverhalt nicht richtig erfasst worden ist. In dem vorliegenden Fall wartet man allerdings vergebens auf juristische Finessen, denn der Sachverhalt ist für das BVerwG so kristallklar, dass die juristische Bewertung evident ist. Wird der Sachverhalt passend gestaltet, kann Rechtsprechung sehr einfach sein.

Die Urteilsbegründung enthält eine solche Menge an über den Text verteilten, unbewiesenen Behauptungen, Mutmaßungen, einseitigen Darstellungen bis hin zu gezielten Verdrehung von Tatsachen, dass man nicht auf jede einzelne Falschheit eingehen kann. Dabei dreht es sich immer um denselben Punkt. Die Impfungen haben einen hohen Nutzen und kaum Nebenwirkungen. Im Kern kann man es so zusammenfassen: RKI und PEI haben recht, wer etwas anderes behauptet, hat keine Ahnung.

Darf man die höchsten deutschen Verwaltungsrichter als naiv bezeichnen? Oder handelt es sich um Überzeugungstäter? Das einzige was klar ist, welcher Theorie der Einzelne auch anhängen mag, ein Gerichtsurteil ändert nichts daran, was tatsächlich in der Natur passiert. Das kann man nur beobachten. Zumeist ist der vollständige Einblick verwehrt und der Beobachtung ist, auch im Experiment, nur ein kleiner Ausschnitt der Natur zugänglich. In fast allen Fällen ist man auf statistische Auswertungen der Beobachtungen angewiesen. Es wirkt verzweifelt bis lächerlich, wie das BVerwG versucht aus den statistischen Daten Gewißheiten zu einer unterstellten Wirksamkeit der COVID-19 Impfungen und der Vernachlässigbarkeit von Impfnebenwirkungen herauszulesen. Das BVerwG folgt dabei vollkommen einseitig der amtlichen Interpretation der Daten, soweit diese überhaupt vorhanden sind.

Um bei der Statistik zu bleiben, das Urteil des höchsten deutschen Verwaltungsgerichts offenbart eine schwere Statistik-Schwäche. So hatte der Antragsteller vorgeschlagen, doch die Angehörigen der Bundeswehr regelmäßig auf Antikörper zu testen, um so die Notwendigkeit einer vollständigen Impfung aller Bundeswehrangehörigen zu prüfen. Davon unabhängig hätte sich jeder Einzelne freiwillig impfen können, wenn er oder sie das für notwendig erachtet hätte.

Dazu merkt das BVerwG an:    —   Rz 114

„Außerdem würde eine laufende Überprüfung der Antikörper-Titer bei ca. 180 000 Soldatinnen und Soldaten einen unverhältnismäßigen Aufwand verursachen.“

Ja, was soll man dazu sagen? Natürlich testet man zur Bewertung des Immunstatus nicht jeden einzelnen Soldaten, sondern man bedient sich statistischer Methoden und testet eine repräsentative Stichprobe der Grundgesamtheit. Das ist schon deshalb zulässig, weil auch bei einem vollständigen Test der Grundgesamtheit Fehler auftreten würden. Finden sich bei der Bundeswehr ähnlich viele Menschen mit Antikörpern gegen SARS-CoV2, wie im Bundesdurchschnitt, ca. 95%, so relativiert sich die Notwendigkeit einer dienstlichen Pflicht zur Impfung. Das Ziel einer Impfung ist es ja gerade, die Produktion von Antikörpern zu provozieren. Diese Notwendigkeit entfällt ganz offensichtlich, wenn es schon Antikörper gibt. Aufgrund einer natürlichen Infektion produzierte Antikörper wirken zudem wesentlich breitbandiger als aufgrund einer Impfung produzierte, da bei der natürlichen Infektion der Körper auf das gesamte Virus reagiert und nicht nur auf einen kleinen Ausschnitt.

Das in der Urteilsbegründung hervorgehobene Risiko eines schweren Verlaufs relativiert sich deutlich, wenn 95% der Angehörigen der Bundeswehr Antikörper gegen SARS-CoV2 besitzen. Vgl. zum Immunstatus in Deutschland,

Daten aus UK haben Monate vor der Urteilsverkündung am 7.7.2022 dieses Ergebnis vorgezeichnet, z.B. im März 2022,

“In England, 98.4% of the adult population (95% credible interval: 98.1% to 98.6%) are estimated to have antibodies against SARS-CoV-2 at the 179 ng/ml threshold, in the week beginning 14 February 2022.”

Ähnlich hohe Antikörper-Level, wie in England, berichtet die britische ONS von Irland, Schottland und Wales.  Warum nimmt ein BVerwG das nicht zur Kenntnis? Wird diese Tatsache erst dann relevant, wenn eine deutsche Behörde sie aufgreift? Das RKI erwähnt diese Daten nicht. Warum nicht? Oder werden solche Daten erst erheblich, wenn Monate später die deutsche Bundesregierung es für nötig befindet, eine eigene Studie in Auftrag zu geben? Und nur diese Daten sind dann relevant, für die deutschen Virus-Varianten dieser mutmaßlich weltweiten Pandemie? Was hat das BVerwG im Juli 2022 daran gehindert, die Ergebnisse aus UK zur Kenntnis zu nehmen?

Damit hat das BVerwG schon von Anfang an die Frage der Verhältnismäßigkeit einer Impfpflicht für Soldaten unter falschen Annahmen, genauer, unter Ignorieren bekannter Tatsachen, betrachtet.

Die Grundannahmen, die dem Urteil von Anfang an zugrunde lagen, kann man wie folgt zusammenfassen: Erstens, alles andere als eine Impfpflicht ist zu aufwendig. Zweitens, die verwendeten Substanzen sind praktisch nebenwirkungsfrei. Dazu aus dem Text der Urteilsbegründung,

Rz 119

„Im vorliegenden Fall konnte der Dienstherr davon ausgehen, dass die mit einer mRNA-Impfung verbundenen typischen Impfreaktionen nicht schwerwiegend sind.“

GC-Vaccination-600-E.png

Hinterhalts Schüsse bringen die besten Ergüsse ? 

Rz 120

„Daneben können im Einzelfall aber auch schwerwiegende und/oder länger andauernde Nebenwirkungen oder Impfkomplikationen eintreten. Zwar handelt es sich bei den gemeldeten schwerwiegenden Nebenwirkungen zunächst nur um Verdachtsfälle, die nur zu einem Teil auch nachweislich zwingend kausal auf die Impfung zurückzuführen sind. Auch waren die gemeldeten schwerwiegenden Nebenwirkungen sehr selten und in der Regel nicht von Dauer.“

Rz 121.

„Allerdings ist das Risiko eines schweren oder tödlichen Verlaufs [der Impfnebenwirkungen] statistisch betrachtet nicht hoch.“

Immerhin, selbst das BVerwG verweist auf 116 Todesfälle in einem Bericht des PEI, die zumindest in einem „möglichen“ oder sogar „wahrscheinlichen“ kausalen Zusammenhang mit dem Versterben eines Menschen stehen.

Rz 121

„Es gab 2 810 Verdachtsmeldungen über tödliche Verläufe. Davon hat das Paul-Ehrlich-Institut in 116 Fällen, in denen Patienten in zeitlich plausiblem Abstand zur jeweiligen Impfung an bekannten Impfrisiken verstorben sind, den Zusammenhang mit der Impfung als möglich oder wahrscheinlich bewertet […].“

Wenn man die Wertung der Todesfälle nicht über „möglich“ oder „wahrscheinlich“ hinauskommen läßt, dann kann man sich die Beweiserhebung auch sparen. Hier wird belohnt, dass sich das PEI nicht um eine systematische Untersuchung der Impfnebenwirkungen gekümmert hat. Der Kausalitätsbegriff ist asymmetrisch, mit einem positiven Test ist man mit Sicherheit an COVID-19 kausal verstorben (im Median-Alter von über 80 Jahren), aber gesunde Menschen sterben 14 Tage nach einer Impfung nur möglicherweise an impfinduzierten Nebenwirkungen.

In der Prüfung der Verhältnismäßigkeit einer Impfpflicht stellt das BVerwG diesen (mindestens) 116 „möglichen“ oder „wahrscheinlich“ kausal auf eine Impfnebenwirkung zurückgehenden Todesfälle den militärischen Nutzen gegenüber,

Rz 123

„In die Abwägung der Angemessenheit der Maßnahme ist aber auch der Nutzen der Impfung einzubeziehen. Der Dienstherr konnte im November 2021 bei Bewertung des militärischen Nutzens davon ausgehen, dass die Covid-19-Schutzimpfung für die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr gewichtige Vorteile mit sich bringen würde.“

Es folgt dann eine Liste von Leistungen der Bundewehr, die, so muß man es wohl verstehen, ohne Impfung gar nicht möglich gewesen wären. So wird z.B. der Auslandseinsatz in Mali genannt. Hier übersieht das Gericht, dass COVID-19 an Afrika vollkommen vorbei gegangen ist. Der Virus hat Afrika einfach ignoriert, oder besser, die Afrikaner haben das Virus ignoriert.

Als an die Adresse der Hinterbliebenen der (mindestens) 116 Impftoten in der deutschen Bevölkerung gerichtet, muß man in diesem Zusammenhang wohl folgende Ausführungen des BVerwG werten,

Rz 124

„Unter dem Gesichtspunkt der allgemein-militärischen Einsatzfähigkeit ist aber auch schon eine hohe Wahrscheinlichkeit für die Verhinderung eines schweren Verlaufs einer Covid-19-Erkrankung als bedeutender Vorteil einzustufen.“

„Zugleich bedeutet dies für den Dienstherrn kürzere Ausfallzeiten mit insgesamt höherer Einsatzbereitschaft.“

Rz 126

„Schließlich konnte der Dienstherr auch davon ausgehen, dass die Aufnahme der Covid-19-Impfung in die Gruppe der Basisimpfungen positive Auswirkungen auf die Einsatzfähigkeit der Bundeswehr im Ausland haben würde.“

Und natürlich darf in diesem Kontext auch die Ukraine nicht fehlen,

Rz 127

„Jedoch hat sich die militärische Bedrohungslage seit dem Beginn des Ukraine-Krieges verändert und eine Verlegung von Verbänden der Bundeswehr zur Erfüllung einsatzgleicher Verpflichtungen im Bereich der NATO wahrscheinlicher werden lassen.“

Unabhängig von der Frage, wann die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr durch COVID-19 jemals gefährdet gewesen wäre, ist es den Hinterbliebenen der (mindestens) 116 Impftoten sicherlich kein Trost, dass dies notwendige Opfer für die Einsatzfähigkeit der Bundeswehr gewesen seien sollen. Den Impftoten eine unterstellte eingeschränkte Einsatzfähigkeit gegenüber zu stellen, was hier weitestgehend reine Bereitschaft bedeutet, ist abwegig. Eine eingeschränkte Einsatzbereitschaft kann man immer unterstellen. Das BVerwG hätte vielleicht noch einmal deutlich machen sollen, ab wievielen Impftoten eine (möglicherweise) reduzierte Einsatzbereitschaft das kleinere Übel gewesen wäre. Es ist Teil des modernen Neo-Militarismus in Deutschland, dass schon eine unterstellte reduzierte Einsatzbereitschaft der Bundeswehr reicht, um Tote zu rechtfertigen.

In diesem Zusammenhang, also wenn es um die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr geht, verläßt sich das BVerwG ganz konkret auf Versprechungen,

Rz 124

„Hinzu kommt, dass eine 75%ige Reduzierung symptomatischer Erkrankungen ein gewichtiges Weniger an Ausfallzeiten durch Erkrankung und Quarantäne verspricht.“

Wo ist denn der Beweis für eine „75%ige Reduzierung symptomatischer Erkrankungen“ durch eine Pflicht zur Impfung? Es kann sich ja jeder freiwillig impfen lassen, wenn man denn an die Wirksamkeit dieser Experimental-Substanzen glaubt. (Mindestens) 116 Impftote sind auch bei einer freiwilligen Impfung zu viel, ungeachtet des 2G/3G Terrors und der einrichtungsbezogenen Impfpflicht im Gesundheitswesen.

Das BVerwG erspart es dem Leser nicht, dass die Bundeswehr für Gesundheitseinsätze auch „vulnerable“ Mitarbeiter einsetzt,

Rz 125

„Denn bei diesen Unterstützungseinsätzen im Gesundheitsbereich bestand einerseits ein erhöhtes Risiko des Zusammentreffens mit Infizierten und andererseits die Gefahr der Übertragung des SARS-CoV-2-Virus auf Angehörige vulnerabler Gruppen. Dabei hatte der bestmögliche Schutz vulnerabler Personen besondere Priorität.“

Dass sich die Bundeswehr in einem desolaten Zustand befindet, ist allgemein bekannt. Aber dass es so weit gekommen ist, dass man Lahme und Sieche in den Einsatz schickt, das erstaunt dann doch. Wahrscheinlich ist das der „Volkssturm“, zu dem sich auch Frau Strack-Zimmermann rechnet, die Allround-Expertin der FDP für Klima, Pandemie, Inflation, Energie und Verteidigung.

Wie stellt sich nun das BVerwG zu dem RKI und PEI einerseits und den Kritikern der Experimental-Impfstoffe andererseits? Die einleitenden Ausführungen zu diesem Abschnitt machen es deutlich, RKI und PEI verfügen über Informationen, die anderen Forschungsstellen gar nicht zur Verfügung stehen,

Rz 137

„Wie oben ausgeführt konnte sich der Dienstherr auf die fachlichen Einschätzungen des Robert-Koch-Instituts und des Paul-Ehrlich-Instituts bei der Einordnung der Gefährlichkeit des SARS-CoV-2-Virus und der Sicherheit der Covid-19-Impfstoffe verlassen.“

„Beide Fachbehörden beschäftigen eine Vielzahl hochspezialisierter Experten, die laufend die einschlägigen wissenschaftlichen Forschungsergebnisse auswerten und sich auf europäischer und internationaler Ebene mit den Überwachungsbehörden anderer Länder und der Europäischen Union austauschen. Sie werten in beträchtlichem Umfang nur ihnen zur Verfügung stehende Gesundheitsdaten aus und verfügen dadurch über Informationsquellen, die anderen Forschungsstellen nicht zugänglich sind.

Oha. Exklusive Informationsquellen der Behörden? Na, dann. Fraglich ist, zu welchen weiteren Themen deutsche Behörden exklusive Informationen besitzen? Und, warum leisten wir uns überhaupt noch eine Verwaltungsgerichtsbarkeit, wenn die Behörden über exklusive Information verfügen, die der Bürger nicht hat? Eine Beweisführung gegen eine Behörde ist dann von vornherein ausgeschlossen. In diesem Zusammenhang bekommen die schleppenden Auswertungen zu den Impfopfern auf Basis der Daten der Krankenkassen eine ganz neue Bedeutung. Offensichtlich ist es nach höchstrichterlicher Rechtsprechung anerkannt, dass deutsche Behörden auf Basis von der Allgemeinheit nicht zugänglichen Informationen agieren, unbeschadet der Frage, ob diese Informationen tatsächlich vorliegen oder das Vorliegen nur behauptet wird.

Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass nach höchstrichterlicher Rechtsprechung die amtliche Auskunft den Sachverständigenbeweis ersetzt,

Rz 138

„Treten amtliche Auskünfte an die Stelle von Sachverständigengutachten, bedarf die durch sie geklärte Frage im Allgemeinen keiner Klärung durch Einholung eines zusätzlichen Sachverständigengutachtens.“

Das BVerwG hat es dann doch nicht bei der amtlichen Auskunft belassen, sondern Sachverständige hinzugezogen, von eben denselben Behörden, dem RKI und dem PEI,

Rz 140

„Der Senat hat in der mündlichen Verhandlung zur Erläuterung der amtlichen Fachinformationen und zur Auseinandersetzung mit dem Sachvortrag des Antragstellers mehrere Fachleute des Robert-Koch-Instituts und des Paul-Ehrlich-Instituts als Sachverständige angehört, die ergänzende Fragen beantworten und Unklarheiten ausräumen konnten.

Damit ist das Urteil schon gesprochen, oder für wie blöd hält das BVerwG den Bürger?

Von den vom Gericht hinzugezogenen Sachverständigen des (als Bundesbehörden mittelbar beklagten) RKI und PEI, sind Parteisachverständige zu unterscheiden, die von den Parteien als sachverständige Zeugen in das Verfahren eingebracht werden. Zu den Parteisachverständigen, die von den Antragstellern benannt worden sind, heißt es einführend pauschal,

Rz 140

„Die wissenschaftliche Überzeugungskraft dieser amtlichen Auskünfte konnte – wie im Folgenden näher ausgeführt wird – durch den Antragsteller und die in seinem Namen auftretenden Parteisachverständigen nicht erschüttert werden.“

Den vom Gericht bestellten, mutmaßlich neutralen (weil amtlichen) Sachverständigen, ist der mutmaßlich parteiliche Sachverständige, der im Namen der Partei auftritt, gegenübergestellt. D.h. Sachverständiger ist nicht gleich Sachverständiger.

Ein Verwaltungsgericht folgt erstmal dem, was die Verwaltung sagt. Der Bürger kann dann nur noch versuchen, die Aussagen der Verwaltung zu erschüttern. Wie soll das gehen, wenn das Gericht schon vorher festgestellt hatte, dass die Verwaltung über Informationen verfüge, die Außenstehenden nicht zur Verfügung stünden, siehe oben, und Parteisachverständige von vorherein als parteilich betrachtet werden? Nach welchen Kriterien hat das BVerwG denn die eigenen Sachverständigen ausgewählt? Weil der Sachverständige von einer Behörde kommt, ist er automatisch unabhängig? Das führt das Verwaltungsgerichtsverfahren ad adsurdum, denn die Auswahl der gerichtlichen Sachverständigen, die ausnahmslos von der beklagten Partei (der Exekutive der BRD) kommen, nimmt das Urteil vorweg.

So liest man dann, neben weiteren Ausführungen zu den Aussagen der Parteisachverständigen der Antragsteller,

Rz 146

„Die Richtigkeit dieser Gefahrenprognose konnte insbesondere nicht durch den vom Antragsteller als Parteisachverständigen beigezogenen Prof. Dr. med. Sucharit Bhakdi erschüttert werden.“

Rz 149

„Auch die vom Antragsteller beigezogene Parteisachverständige Dr. med. vet. Susanne Wagner konnte die These von der relativen Ungefährlichkeit des SARS-CoV-2-Virus nicht überzeugend belegen.“

Rz 151, 152

„Soweit Frau Prof. Dr. Kämmerer, die selbst nicht auf dem Gebiet der Virologie forscht, dies in Frage stellt, beruhen ihre Einwände nicht auf eigenen empirischen Studien, sondern auf einer selektiven Auswertung der einschlägigen medizinischen Literatur.“

„Aus diesen Gründen folgt der Senat der Einschätzung von Oberstarzt Prof. Dr. Wölfel, dass Frau Prof. Dr. Kämmerer aus ihren richtigen Grundannahmen unzutreffende Schlüsse zieht.“

Rz 171

„Keinen Erkenntnisgewinn vermitteln auch die Hinweise des Antragstellers auf noch laufende wissenschaftliche Forschungen von Prof. Dr. Schirmacher (Heidelberg) und Prof. Dr. Matthes (Berlin).“

Rz 175

„Auch bei Würdigung des mündlichen und schriftlichen Vortrages des pensionierten Pathologen Prof. Dr. med. Arne Burkhardt ist davon auszugehen, dass die Risikoeinschätzung der Ständigen Impfkommission und des Paul-Ehrlich-Instituts auf verlässlicher Grundlage beruhen.“

Rz 179

„Ferner erbringt auch die Presseveröffentlichung der Betriebskrankenkasse (BKK) ProVita vom 24. Februar 2022 keinen Nachweis für wesentlich höhere Nebenwirkungen.“

Rz 181

„Soweit der Antragsteller in der mündlichen Verhandlung den Datenanalysten Tom Lausen als Parteisachverständigen beigezogen und dieser unter Bezugnahme auf die ihm zur Verfügung stehenden Daten auch vor Gericht eine wesentlich höhere Quote an Impfnebenwirkungen behauptet hat, ist auch diese Analyse letztlich nur eine wissenschaftlich nicht belegte Einschätzung auf unklarer und intransparenter Erkenntnisgrundlage. Derartige Datenanalysen vermögen den Beweiswert der amtlichen Auskünfte des Paul-Ehrlich-Instituts in seinen Sicherheitsberichten über die Zahl der gemeldeten Impfnebenwirkungen nicht zu erschüttern.“

Dagegen ist das, was die hauseigenen Sachverständigen von RKI und PEI sagen, reines Gold. Die Abteilungs- und Fachgebietsleiter des RKI und des PEI durften ihre eigenen amtlichen Auskünfte vor Gericht als Sachverständige bestätigen, unterstützt von Vertretern der Bundeswehr, und das ist dann der Sachverhalt.

Rz 168

„Schließlich ist es dem Antragsteller auch nicht gelungen, die Aussagekraft des Sicherheitsberichts des Paul-Ehrlich-Instituts als sachverständige amtliche Auskunft über unerwünschte Impfnebenwirkungen durch den Verweis auf andere Erkenntnisquellen oder die anderweitige Einschätzung von Experten zu erschüttern.“

Rz 183

„Dr. Mentzer hat in der mündlichen Verhandlung ausgeführt, nach seiner Einschätzung gebe es zwar ein sogenanntes „Underreporting“ im Bereich der weniger schweren Nebenwirkungen der Impfung, nicht aber im Bereich der schweren Impfschäden. Diese Einschätzung ist auch überzeugend.“

Sieht das PEI von der Ermittlung von Risiko-Kennzahlen wegen mutmaßlich zu großem Aufwand ab, so ist dies für das BVerwG „vertretbar“.

Rz 197

„Aus diesen Gründen habe das Paul-Ehrlich-Institut von deren Ermittlung abgesehen. Der Senat hält diese sachverständige Einschätzung für vertretbar.“

Selbst der Vergleich der Experimental-Substanzen der COVID-19 Spritzung mit tatsächlichen Impfstoffen kann entfallen,

Rz 198

„Schließlich verfängt auch der Einwand des Antragstellers nicht, dass man bei der Beurteilung der Zumutbarkeit der Covid-19-Impfung deren Nebenwirkungen mit den Nebenwirkungen von Influenza-Impfstoffen vergleichen müsse und dass die Nebenwirkungen der Covid-19-Impfung um ein Vielfaches höher seien.“

Schließlich bemüht das BVerwG noch das Europarecht, denn was die europäische Arzneimittelbehörde EMA von sich gibt, ist automatisch richtig, selbst wenn es falsch ist,

Rz 205

„Die vom Antragsteller geforderte Überprüfung der Rechtmäßigkeit des von der Europäischen Arzneimittelagentur durchgeführten Zulassungsverfahrens für die mRNA-Impfstoffe ist auch nicht deswegen notwendig, weil die den Herstellern erteilten bedingten Zulassungen für die Impfstoffe „Comirnaty“ und „Spikevax“ bei Nachweis eines Verfahrens- oder Rechtsanwendungsfehlers im Zulassungsverfahren automatisch unwirksam wären. Vielmehr gilt im Unionsrecht der Grundsatz der Vermutung der Rechtmäßigkeit von Gemeinschaftsakten.“

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Rz 206

„Dieser Grundsatz betrifft die Rechtsbeständigkeit von Gemeinschaftsakten und enthält […] das Prinzip der Rechtswirksamkeit auch fehlerhafter Gemeinschaftsakte […]. Er gestattet es insbesondere anderen europäischen und nationalen Behörden sowie Gerichten in nachfolgenden Verfahren von der Tatbestandswirkung dieses europäischen Rechtsakts auszugehen, das heißt in nachfolgenden Verfahren bei der Rechtsprüfung das tatbestandliche Vorliegen einer rechtswirksamen Zulassung festzustellen

Es beißt sich, wenn man europäischen Rechtsakten eine so hohe Bedeutung einräumt, dass sogar fehlerhafte Akte rechtmäßig sind, man aber seitens des Gerichts die Kenntnisnahme von weiteren Daten aus dem europäischen Ausland verweigert, z.B. von Daten aus UK oder Schweden.

Soweit eine kleine Auswahl aus der Fülle an Absonderlichkeiten in der Urteilsbegründung zur Soldatenimpfpflicht des BVerwG. Nicht umsonst zählt das Verwaltungsrecht zu den einfacheren juristischen Disziplinen, denn was die staatliche Verwaltung anordnet, ist erstmal richtig. Wenn der Bürger das erschüttern möchte, benötigt er Beweise, über die aber nicht verfügt, ja, gar nicht verfügen kann, weil echten Beweise eben nur der Verwaltung zu Verfügung stehen.

So staatsdeligitimierend wie diese Urteilsbegründung des BVerwG ist, wird sich das BVerwG wohl auf eine Überwachung durch den Verfassungsschutz einstellen müssen. Der Staat selbst arbeitet schlampig und versäumt es wichtige Daten zeitnah zu erheben. Dafür wird er seitens der Gerichte belohnt, denn die dadurch entstehende Unsicherheit wird ausschließlich zugunsten des Staates ausgelegt. Zugleich ignorieren die Gerichte Vergleichsdaten aus dem europäischen Ausland. Es ist nicht davon auszugehen, dass sich daran etwas ändern wird. Im Gegenteil, die aktuellen Diskussionen zur Datenqualität bei RKI und PEI werden dazu genutzt werden, das Projekt des „Europäischen Gesundheitsraumes“ mit europaweitem Datenzugriff auf persönliche Gesundheitsdaten voranzutreiben. Auch so wird Schlamperei auf nationaler Ebene belohnt werden.

Was hat diese Urteilsbegründung nun mit Naturwissenschaft zu tun? Nichts. Sie ist nur das klägliche Zeugnis einer selbsternannten Elite, die glaubt sich die Gesetzmäßigkeiten der Natur nach eigenem gusto zurechtbiegen zu können.

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Grafikquellen          :

Oben     —  Autor Lupus in Saxonia / Wikimedia Commons (CC BY-SA 4.0)

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2.Von Oben             —       Cartoon: Vielleicht sollten bei der Durchsetzung der allgemeinen Impfpflicht Tierärzte mit entsprechender Ausrüstung eingesetzt werden.

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CHINA – WTO – USA

Erstellt von DL-Redaktion am 19. Dezember 2022

Eigentor durch Heuchelei

Quelle       :        Scharf  —  Links

Ein Kommentar von Georg Korfmacher, München

Es ist schon erstaunlich, mit welcher Dreistigkeit und Arroganz die US-Politik immer wieder Streitigkeiten aller Art mit anderen Ländern aufgrund der von ihnen haushoch gehaltenen „regelbasierten Ordnung“ vom Zaun bricht.

Neuerlich wieder mit einer Technologie-Kontrolle in der Halbleiter-Technik gegenüber China, was China prompt als „wirtschaftliche Schikane“ anprangert und deswegen bei der WTO gegen die USA klagt. Aus Unkenntnis über alle Einzelheiten und Zusammenhänge mag man die „Exportkontrollen“ der USA als mittlerweile normales, obwohl untaugliches und WTO-widriges Mittel abtun, um die Weltwirtschaft nach kapitalistischen Vorstellungen zu beherrschen. Die Sache wird jedoch pervers, wenn man die Begründung des US-Handelsministeriums ansieht, das damit mögliche „Menschenrechtsverletzungen“ verhindern will.

Unabhängig davon, dass die Menschenrechte derzeit für alles herhalten müssen, geht die Heuchelei der USA gar über Menschenrechtsverletzungen im eigene Land und weltweit hinweg. Wo waren denn die Rufe nach dem Schutz der Menschenrechte, als die USA über Vietnam hergefallen sind? Wo bei den Überfällen auf den Irak, Iran, Jemen, Afghanistan und der Vereinnahmung von Militärstützpunkten? Und dieses für eigene Schandtaten blinde Land will Vorbild für eine regelbasierte Ordnung sein?

Welcher aberwitzigen Initiativen oder Taten der US-Regierung bedarf es noch, um den restlichen Westen endlich aus seinen Träumen von einer vom Westen diktierten Weltordnung zu reißen? Spätestens seit der Pandemie und dem Ukraine-Krieg mit seinen Folgen für die Welt zeigt sich deutlich, dass die Mehrheit der Weltbevölkerung deutlich auf Abstand zu den USA geht, zumal sich mit China und Indien zwei starke Länder zu zuverlässigen und selbstbewussten Handelsmächten entwickelt haben.

Das Monopol der USA schwindet. Es formiert sich unaufhaltsam eine multipolare Weltordnung, die die Probleme unserer Welt nur in friedlicher Koexistenz und gegenseitigem Respekt angehen kann und muss. Es wird interessant, zu beobachten, wie lange die USA noch brauchen, das zu verstehen und ihre heuchlerischen Mätzchen ein für allemal ad acta legen. Dabei drängt die Zeit, denn die willkürlichen Handlungen der US-Regierung wirken sich bei unserer globalen Arbeitsteilung weltweit auf die Lieferketten aus und schädigen Länder und Völker.

Mit diesen neuen Sanktionen zeigen die USA nur, dass es ihnen nicht um den Schutz der Menschenrechte geht, sondern nur um den Schutz der eigenen Industrie. Das jedoch zeigt die Kurzsichtigkeit ihres Handelns. Vor 40 Jahren konnte gar nicht genug in China produziert werden, um die eigenen Margen schamlos zu maximieren. Heute aber werden sie keinen Partner weltweit finden, der ihnen zuverlässig hochwertige Produkte zu den Konditionen wie bisher liefert.

Bei ihrer Geldgier führt das dann zunächst zu Teuerungen aller Art bis hin zum Nachfrageschwund und somit genau zum Gegenteil ihrer kurzsichtigen Ziele. Aber nicht nur das! Die sanktionierten Firmen werden alles daran setzen, die in diesem Fall Halbleiter selbst (besser) herzustellen. Und so führt Heuchelei zum Eigentor!

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Grafikquellen       :

Oben      —    WTO im Jahr 2005

QuelleImmanuel Giel 09:15, 14 Apr 2005 (UTC) /   Update: + Saudi-Arabien —Tsui 17:10, 18. 12.  2005 (UTC)

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Unten      —     Krieg in Afghanistan

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DIE * WOCHE

Erstellt von DL-Redaktion am 19. Dezember 2022

Wie geht es uns, Herr Küppersbusch?

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Kolumne von Friedrich Küppersbusch

Razzia – immer noch keine Polizeistudie. Herrschaft in Unruhe über  Iran-Proteste, Kernfusion: Alte Ingenieursreligion. Nancy Faeser will halbautomatische Waffen verbieten. Das iranische Regime richtet Protestierende hin. Und die Kernfusion macht falsche Hoffnungen.

taz: Herr Küppersbusch, was war schlecht vergangene Woche?

Friedrich Küppersbusch: Langweilige Zeitschriftentitel zu Weihnachten.

Und was wird diese Woche besser?

Erster Kriegswinter.

Nach der Razzia bei Reichsbürgern fordert Bundesinnenministerin Nancy Faeser ein schärferes Waffengesetz. Was machen die Sportschützen aus der Mitte der Gesellschaft?

Faeser will halbautomatische Waffen verbieten, ein ebenso halbautomatischer Reflex bei solchen Anlässen: Kann man immer mal machen, bei den „Reichsbürgern“ wurden keine gefunden. Knapp eine Million Menschen in Deutschland besitzen legal rund 5,5 Millionen Waffen; amtlich approbierter Knallkopf wird man mal durch schlichte Vereinszugehörigkeit, mal durch psychologische Gutachten. Faeser will nun weniger Datenschutz zwischen Gesundheits-, Waffen- und Polizeibehörden, Beamte sollen schneller gefeuert werden als sie feuern können. Justizminister Buschmann ist privat Trekki und zuckt beim Stichwort „Phaser“ eh immer, auch diesmal lehnt er vieles ab und hat aber einen Punkt: „staatsfeindliche Gesinnung im öffentlichen Dienst“ müsse früher erkannt werden. Womit die FDP fein raus ist unter Ballermännern und Faeser ein Problem hat: Immer noch keine „Polizeistudie“.

Mittlerweile wurde die zweite Person im Iran wegen der Proteste hingerichtet. Schaden die Hinrichtungen dem iranischen Staat?

Hoffentlich. Eine zweistellige Schar zum Tode Verurteilter hat das Regime sich zurechtgelegt, die Urteile lauten auf „Verbrechen gegen Gott“, das trifft es. Schlimm ist der Zusammenbruch aller Hoffnung: ob auf gedeihlichen Handel, reiche Gasvorkommen, ein Atomabkommen. Noch schlimmer ist, dass der moralisch nötige Verzicht auf all dies – auch nichts ändert. Das Regime herrscht in Ruhe; in Unruhe herrscht es noch mehr.

Einem US-amerikanischen Forschungsteam gelang der Durchbruch bei der Kernfusion. Können wir uns darüber freuen, eine unbegrenzte Energiequelle gefunden zu haben?

Superidee, die Sonne auf der Erde nachzubauen, dabei immense Mengen Strom zu verbrutzeln an einem Rohstoff, der nur in AKWs hergestellt werden kann: Tritium. Alternativ könnte man sich auch einfach um Sonnenenergie kümmern. Die Fusionsbilanz des US-Experiments fällt nur positiv aus, weil man den treibenden Laser nicht eingerechnet hat. Schließlich geht’s hier um mehr: die alte Ingenieursreligion, nach der jede Krise eine neue technologische Antwort findet. Mal davon ab, dass jede technologische Antwort neue Krisen gebracht hat.

Ukrainische Medien und Behörden meldeten zahlreiche Angriffe auf Kyjiw. Die USA erwägen, das Patriot-Flugabwehrsystem zur Verfügung zu stellen. Und was macht Deutschland?

Staunt über Befunde der frischen Studie der Uni Mainz zur „Qualität der Medienberichterstattung über den Ukraine-Krieg“. Danach ist die Lieferung auch schwerer Waffen das absolute Lieblingsthema von Bild bis FAZ. „Diplomatie“ dagegen wird mehrheitlich als „ambivalent“ oder „nicht sinnvoll“ berichtet. Das kann man wertegeleitet finden oder als „Hurrajournalismus“ zeihen; jedenfalls deckt sich der Mainstream der untersuchten Publikationen mit der US-Politik beziehungsweise der notorischen Frage: „Und was macht Deutschland?“

Die UN-Biodiversitätskonferenz findet in Montréal statt. Ein Ziel: Bis 2030 30 Prozent der weltweiten Fläche unter Schutz zu stellen. Was bringt’s?

Quelle        :     TAZ-online         >>>>>        weiterlesen

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DL – Tagesticker 19.12.2022

Erstellt von DL-Redaktion am 19. Dezember 2022

Direkt eingeflogen mit unseren Hubschrappschrap

Heute in der Leseauswahl des „Bengels“:  – . –  1.) Wo keiner mehr an Wahlen glaubt  – . –  2.) Puma-Panzer wegen schwerer Pannen nicht einsatzbereit  – . –  3.) Mit Tempo in die falsche Richtung  – . –  4.) Tierwohllabel von Cem Özdemir: Ein Minister duckt sich weg  – . –  5.) Mobilitätswende statt Autobahnbau  – . –   DL wünscht allen Leser-Innen eine gute Unterhaltung.

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Wären derartige Schläge auf die Hinterköpfe, nicht die notwendigen „Hallo Wach Tabletten“ für hiesige politische Dauerschläfer? Hier erfahren doch die Wähler erst nach den Wahlen, welche Schlafmützen die Clans aus den Parteien, für eine neue Regierung bestimmt haben. Spricht ein solche Verhalten nicht für ein Mehr des bereits herrschenden Lobbyismus?

KAUM BETEILIGUNG IN TUNESIEN – Bei der Parlamentswahl in Tunesien haben nicht einmal zehn Prozent der Wahlberechtigten ihre Stimme abgegeben. Die Menschen glauben nicht mehr, dass Wahlen etwas besser machen könnten.

1.) Wo keiner mehr an Wahlen glaubt

Was Misstrauensvotum gegen den Prä­sidenten und sein neues politisches System fiel deutlich aus. Am Wochenende gingen so wenige Tunesier zur Parlamentswahl wie seit der friedlichen Revolution 2011 nicht, als der Arabische Frühling in dem nordafrikanischen Land seinen An­fang nahm. Nur gut 804.000 der neun Millionen Wahlberechtigten gaben bei den vorgezogenen Par­lamentswahlen ihre Stimme ab, wie die Wahlbehörde ISIE mitteilte. Das entspricht einer Wahlbeteiligung von 8,8 Prozent. Im Wahllokal  Borj El Khadhra im Süden Tunesiens blieben laut der Wahlkommission die Wahlurnen ganz leer. Die Oppositionsparteien fordern nun den Rücktritt von Präsident Kaïs Saïed. Die „Nationale Rettungsfront“, in der sich mehrere Parteien zusammengeschlossen haben, rief zu Protesten auf, um das „System des 24. Juli 2021“ zu stürzen; damals hatte der Präsident die Macht übernommen. Die niedrige Wahlbeteiligung sei ein „Erdbeben der Stärke 8 auf der Richterskala“, teilte die Rettungsfront mit, in der die islamistische Ennahda-Partei eine wichtige Rolle spielt; sie war stärkste Kraft im alten Parlament. Parteien waren von den Wahlen ausgeschlossen.

FAZ-online

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Würden die von der Regierung beauftragten Mörder den „Doppel Wumser“ als Kanonenfutter entsprechend aufforsten, würden hier noch nützliche Dienste für Staat, Fahne, Eid und Hymne geleistet.

BUNDESWEHR – Der Schützenpanzer „Puma“ sollte bei der Nato eingesetzt werden. Nun zeigt sich offenbar: Kein einziges Gerät steht zur Verfügung.

2.) Puma-Panzer wegen schwerer Pannen nicht einsatzbereit

Wieder einmal muss der Generalinspekteur Eberhard Zorn eine Krise managen. Noch am Abend, nachdem ihn die Nachricht über die neue Pannenserie beim Schützenpanzer Puma erreicht habe, führte er Gespräche: mit der Rüstungsindustrie, die er um Hilfe bat, mit den Verantwortlichen in der Truppe, wo er sich Details zu dem Vorfall holte. So schildert Zorn seine Stunden nach Bekanntwerden der Alarm-Meldung, die einer seiner Spitzen-Soldaten absetzte. Für diesen Montagvormittag hat Verteidigungsministerin Christine Lambrecht (SPD) ein Krisengespräch in Berlin angesetzt. Generalinspekteur Zorn wird dabei sein. Und: Generalmajor Ruprecht von Butler. Er war der ranghohe Soldat, der mit einer brisanten Meldung, einem mehrseitigen internen Schreiben, für Hektik im Ministerium sorgte. Lambrecht erfuhr auf der Dienstreise in Afrika von dem Inhalt der E-Mail. Pannenserie beim Puma: „Totalausfall“. Von Butler ist Kommandeur der 10. Panzerdivision und spricht von einem „Totalausfall“. Bei einer Übung auf dem Gelände der Panzertruppenschule im niedersächsischen Munster sind die Schützenpanzer vom Typ Puma ausgefallen. Nicht einer, sondern der Reihe nach alle 18 eingesetzten Fahrzeuge. Der „Spiegel“ hatte zuerst über die Pannenserie berichtet.

WAZ-online

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1000 Jahre später werden Chronisten im Angesicht solcher Fotos vielleicht schreiben: „Waren das doch noch schöne Zeiten, als Politiker mit Warnwesten und Helmen ausgerüstet, pünktlich zur Arbeit erschienen! Heute  lungern sie doch nur noch Nutzlos umher, verfliegen ihre Zeit und stehlen den nicht existierenden Göttern mit brotlosen Geplapper den Tag.“ 

Energiepolitik der Ampel. In Rekordzeit hat die Regierung das erste deutsche Flüssiggasterminal eingeweiht. Schade, dass sie beim Klimaschutz nicht so viel Elan zeigt.

3.) Mit Tempo in die falsche Richtung

Wenn jetzt doch wieder Gas kommt, muss ich dann überhaupt noch die Heizung runterdrehen oder kürzer lauwarm duschen, um Putin kein Geld in den Rachen zu werfen? Die Botschaft, die vom Medientamtam zur Einweihung des ersten deutschen Flüssiggasterminals in Wilhelmshaven ausgeht, ist mehr als zwiespältig. Dort sprach Kanzler Olaf Scholz (SPD) von der neuen „Deutschland-Geschwindigkeit“ beim Bau des Terminals – und er, Klimaminister Robert Habeck (Grüne) sowie Finanzminister Christian Lindner (FDP) grienten selbstzufrieden mit Bauhelm und Arbeitsjacke in die Kameras. So schnell wie Elon Musk seine E-Auto-Fabrik bei Berlin in „Tesla-Geschwindigkeit“ gebaut hat, sollte das wohl heißen – aber eben „deutsch“. Seltsamer Vergleich. Scholz wollte aber sagen: Die Ampel rockt! Und ja, es ist eine Monsterleistung, dass Deutschland sich kaum zehn Monate nach Beginn des Ukrainekriegs bereits der Abhängigkeit von Kohle und Öl aus Russland entledigt hat – und nun mit dem LNG-Terminal am Jadebusen einen wichtigen Schritt dabei geht, auf Gas aus Sibirien zu verzichten. Allerdings: Die Geschwindigkeit, mit der hierzulande wichtige Projekte durchgezogen werden, ist trotzdem viel zu häufig einfach nur schnarchig. Siehe Verkehrswende. Siehe Wohnungsbau. Siehe Digitalisierung. Siehe die aktuelle Megapleite mit Kabelbränden und „Turmdefekten“ beim Schützenpanzer Puma. Trauriger Treppenwitz.

TAZ-online

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Ötzi wurde doch schon vor vielen Jahren in den Alpen gefunden, ist folglich keine Neuerscheinung oder Wiedergeburt. Aber – kann ein-e Politiler-in nicht nur das zum Ausdruck bringen, was sie in ihren holen Köpfen auch mit sich tragen können? 

Die hehren Erwartungen, die an Cem Özdemir gestellt wurden, haben sich nicht erfüllt. Im Gegenteil: Jenseits von Ankündigungen ist es um den Tierschutz schlecht bestellt. Das zeigt auch die Tragödie des geborstenen Aqua Doms in Berlin.

4.) Tierwohllabel von Cem Özdemir: Ein Minister duckt sich weg

Das Statement Franziska Giffeys zum geborstenen Aquadom in Berlin ist symptomatisch für den politischen Umgang mit Tieren in diesen Tagen. Es sei, so ihre erste Botschaft, „Glück im Unglück“ gewesen, dass sich die tsunamiartigen Wassermassen des Großaquariums bereits in den frühen Morgenstunden über die Straße ergossen hätten und dadurch nur zwei Menschen leicht verletzt worden seien. Erst nach den Sachschäden kommt sie auf die eigentliche, aber von ihr so nicht bezeichnete Katastrophe zu sprechen: 1500 Fische starben. Anstatt für diese Tragödie an sich geeignete Worte zu finden, redet sie dann über die Kinder, die nun ihre Attraktion verloren hätten. Diese insbesondere auf Freizeitzwecke gemünzte Äußerung dürften dem Betreiber des Komplexes, das schon häufig in der Vergangenheit durch fragwürdige Haltungsbedingungen in Verruf geratene SeaLife-Imperium, sicherlich gefallen haben. Aber im Ernst, solcherlei Kommentierungen, die man im Übrigen regelmäßig nach Stallbränden oder Massenkeulungen vernimmt und allem voran die wirtschaftlichen Folgen in den Vordergrund rücken, zeigen anschaulich, dass animale Wesen in unserer Gesellschaft über keine Lobby verfügen. Bestätigt wird dieser Eindruck aktuell vor allem mit Blick auf die Bundesebene. Wurde Cem Özdemir nach 16 Jahren lobbygeleiteter Agrarpolitik der Merkel-Ära als der Erlöser in Sachen „Tierwohl“ gepriesen, gibt sein neustes Gesetzesvorhaben Anlass zu Ernüchterung. Schon lange ist es im Gespräch, bald soll es kommen: ein für alle verpflichtendes Label für Fleischprodukte, das Aussagen über die Haltungszustände der „verarbeiteten“ Tiere treffen soll. Fünf Stufen sind vorgesehen, alles andere wäre auch zu einfach. Durchaus klingt dieses Reförmchen nach einem Fortschrittchen, zumal es bislang ja nur freiwillige Zertifizierungen gab. Aber was ändert es wirklich? Die Tücken liegen wie so oft im Detail.

Freitag-online

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Die Grünen in Auseinandersetzungen mit den FDP Republikanern fragt den Lehr Bub Merkels aus der SPD ? Wird die Ampel nun auf die braune Dauerphase eingestellt um allen Lobbyisten die Hälse vollzustopfen ? Keine Politik zeigte ihre Wege bislang offensichtlicher !

Die Ampel-Koalition muss die Klimaziele bei der Planung des Verkehrs berücksichtigen. Doch FDP-Verkehrsminister Wissing will lieber die Wunschlisten von Kommunen, Ländern, Industrie- und Handelskammern abarbeiten. Dazu gehört der Neubau von 850 Kilometern Autobahn. 

5.) Mobilitätswende statt Autobahnbau

Am Autobahn-Neubau scheiden sich die Geister von FDP und Grünen in der Bundesregierung. Verkehrsminister Volker Wissing will den 2016 von der damaligen großen Koalition beschlossenen „Bundesverkehrswegeplan 2030“ unverändert umsetzen. Dazu will er Autobahnplanungen beschleunigen und mögliche Alternativen ausblenden.  Die Grünen wollen Vorrang für klimafreundliche Mobilitätsprojekte. Sie pochen auf den Koalitionsvertrag und die Einhaltung der im Klimaschutzgesetz festgeschriebenen Klimaziele für den Verkehrssektor. Welche Auswirkungen hätte die Umsetzung des Verkehrswegeplans? Wunschlistenpolitik statt Netzplanung: 1050 „vordringliche“ Fernstraßen, also Autobahnen und Bundesstraßen, darunter mehr als 850 Kilometer Autobahn-Neubau, sollen bis 2030 fertig gebaut oder begonnen werden. Ein Plan, der aus Wunschlisten der Kommunen, Länder, Industrie- und Handelskammern resultiert. Möglichst jeder Bundestagwahlkreis soll einen Autobahnabschnitt oder eine Ortsumfahrung bezahlt bekommen. Das sichert die Abstimmungsmehrheit. Eine bundesweite Netzplanung für zukunftsfähige Mobilität gibt es hingegen nicht. Die Staus auf Autobahnen nahmen nach Angaben des ADAC (Allgemeiner Deutscher Automobil-Club) in den vergangenen zehn Jahren massiv zu. Das lag am schlechten Zustand der bestehenden Straßen und Brücken, aber auch daran, dass Straßen aus- und -Neubau zusätzlichen Verkehr anzieht.

FR-online

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Den Morgengruß an gleicher Stelle – schreibt jeden Tag
„Der freche Bengel“

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Anregungen nehmen wir gerne entgegen

Wir erhalten in letzter Zeit viele Mails mit Texten zwecks Veröffentlichung – Um diese zu verbreiten  sollten Sie sich aber erst einmal vorstellen und zeigen mit wem wir es zu tun haben.  Danke !

Treu unserem Motto: Es gibt keine schlechte Presse, sondern nur unkritische Leser

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