Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine hat, forciert durch den deutschen Klima- und Wirtschaftsminister Robert Habeck, die Frage nach der Notwendigkeit von Konsumverzicht voll auf die politische Agenda gehievt. Dabei ist diese Debatte keineswegs neu.
Schon vor rund einer Dekade, im Jahr 2011, veröffentlichte der „Wissenschaftliche Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen“ (WBGU ) ein Gutachten mit dem Titel „Welt im Wandel – Gesellschaftsvertrag für eine Große Transformation“. Die Autoren beriefen sich darin auf das kurz zuvor in einem aufsehenerregenden Fachartikel vorgestellte Konzept planetarer Belastungsgrenzen (planetary boundaries). Dessen Kernthese lautet: Wenn die Stabilität des gesamten Erdsystems gewährleistet bleiben soll, dürfen bestimmte Kipppunkte (tipping points) nicht überschritten werden. Um dieser Gefahr vorzubeugen, so die Schlussfolgerung im Gutachten, sei es dringend nötig, unsere vorherrschenden Konsum- und Produktionsmuster zu verändern.[1]
Dass diese Große Transformation mit massiven Einschnitten und damit zwangsläufig mit Verbot und Verzicht einhergehen würde, machte der WBGU deutlich, indem er sich in seinem Gutachten für die Aushandlung eines neuen Gesellschaftsvertrags aussprach. So wie sich in der klassischen Vertragstheorie die Menschen aus freien Stücken einer Regierungsform unterwerfen, um dem Chaos des Naturzustandes zu entgehen und somit ein Stück ihrer persönlichen Freiheit aufgeben, so müsse auch heute das gesellschaftliche Leben neu geregelt werden, um den Fortbestand der Menschheit auf dem Planeten Erde zu sichern. In einem wie auch immer gearteten neuen Gesellschaftsvertrag würden sich die Menschen darauf einigen, dass zum Wohl aller und zum Wohl zukünftiger Generationen Veränderungen notwendig seien. Ob nun explizit formuliert oder nicht: Das Gutachten legte damit nahe, dass bestimmte Dinge – aus guten Gründen – in Zukunft verboten sein würden und die Menschen Verzicht üben müssten.
Die Presseresonanz war schroff. In der „Welt“ sprach ein Autor von „Ökodiktatur pur“ sowie von antidemokratischem und jakobinischem Denken.[2] In der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ nahm man Anstoß an der Vorstellung eines „gestaltenden Staates“, dessen Aktivitäten nur „einem seltsamen Demokratieverständnis“ entsprungen sein konnten. Insgesamt wurde die Aufforderung zur Transformation als absurde Spinnerei abgetan.[3]
Neben dem immer wieder beschworenen Drohszenario einer Ökodiktatur ist seitdem vor allem die Verbotspolitik zu einer im politischen Diskurs reflexartig und inflationär genutzten rhetorischen Floskel geworden. Sie wird verwendet, um auf vorgeschlagene Maßnahmen zu reagieren, die das Konsumverhalten der Bürger vor dem Hintergrund einer Transformation hin zu mehr Nachhaltigkeit verändern wollen – sei es durch ein Tempolimit auf Autobahnen, die Reduzierung von Fleischkonsum oder das Verbot von Plastikverpackungen oder Inlandsflügen.
Die Empörung über eine Verbotspolitik richtet sich in Deutschland in den meisten Fällen gegen die Vorschläge von Bündnis 90/Die Grünen. Daher ist häufig auch von „grüner Verbotspolitik“ die Rede. Insbesondere der Vorschlag zur Einführung eines Tempolimits auf Autobahnen ruft regelmäßig eine lautstarke Gegenwehr hervor, die den vermeintlich religiösen Fanatismus hinter der Einschränkung der persönlichen Freiheit geißelt. So schrieb der Chefredakteur einer großen Tageszeitung im Jahr 2013 unter der Überschrift: „Tempolimit – Auf dem Weg zum unmündigen Bürger“ ohne jeden Anflug von Ironie: „Die Autobahn symbolisiert einen Raum maximaler Freiheit – in einem Land, das weitgehend lahmreguliert worden ist. […] Die Existenz aber solcher Freiräume provoziert den eifernden Gegenwarts-Pietismus, der in Gestalt der rot-grünen Opposition den Alltag der Menschen mit einem Katechismus umfassend regeln will.“ Anscheinend sei das Ideal dieser Parteien „ein Überstaat“, der „möglichst umfassend in die Freiheitsrechte seiner Bürger eingreift, um diese zu einem lahmen, anständigen und naturgefälligen Leben ohne luxuriöse Extravaganzen zu zwingen“.[4]
Inzwischen hat sich der Vorwurf der Verbotspolitik allerdings auf fast jede Form geplanter politischer Veränderungen ausgeweitet – sogar auf die, die von der Regierung in Angriff genommen werden. Der Begriff ist überall, in Verlautbarungen des Bundesverbandes Rind und Schwein („Verbotspolitik der Bundesregierung gefährdet Landwirtschaft“[5]) ebenso wie in Statements der Chef-Lobbyistin der Autobauer („Fortschrittswachstum statt Verbot und Verzicht“[6]). Selbst Regierungsmitglieder versuchen bewusst, sich in diesem Sinne zu profilieren. Bundesratsinitiativen werden von Bundesministern mit der Pauschalbegründung abgelehnt, es gebe schon „genug Verbote“.[7] Als seien grundsätzlich jedes Verbot und jedes weitere Verbot unangemessen.
Die fanatischen Gegner der Verbotspolitik kennzeichnet eine fatale Überzeugung: Der aktuelle Lebensstil muss nicht angepasst werden. Eine Politik ohne Verbote und Einschränkungen sei nicht nur möglich, sondern selbstverständlich. Damit verbunden ist die Vorstellung, die auch den Koalitionsvertrag der Ampel kennzeichnet, wonach die Herausforderungen des Klimawandels und der Umweltzerstörung sich allein durch innovativen technischen Erfindergeist und durch die rationalen Dynamiken des Marktes in den Griff bekommen lassen – in jedem Fall ohne staatliche Einschränkungen und „Bevormundungen“.[8]
Die Verteidigung der »Freiheit«
In diesem Zusammenhang wird in aller Regel der Begriff der Freiheit bemüht. Verbote und Verzicht verringerten die persönliche Freiheit – weniger in einem politischen als im Sinne je eigener Konsumentscheidungen. Ein von allen „Volksparteien“ gern genutzter Topos ist dabei das Bild des „kleinen Mannes“ (oder natürlich der „kleinen Frau“), der sich redlich abrackere und dem man wie dem Tabak verehrenden Lehrer Lämpel in Wilhelm Buschs „Max und Moritz“ doch bitte seine kleinen Freiheiten und Freuden gönnen solle. Der Topos hilft, um Verbotspolitik als sozial extrem ungerechten Eingriff in ein selbst erarbeitetes und damit zweifelsfrei wohlverdientes Konsumverhalten darzustellen.[9] So sah sich der damalige Fraktionschef der Union, Ralph Brinkhaus, 2019 zu der Verlautbarung veranlasst, dass er sich nicht schäme, Menschen zu repräsentieren, die „mit einem Verbrennungsmotor unterwegs sind, Nackensteaks essen und fleißig sind“. Schließlich seien diese „das Rückgrat unserer Gesellschaft“.[10]
Verbotspolitik verliert so jede Berechtigung. Die besondere Spezies des im Schweiße seines Angesichts überlebenden Bürgers genießt absoluten Schutz und verdient maximale Freiheit. Sie darf nicht Ziel von Verboten und Verzicht sein. Die Überzeugung, der Staat dürfe das Leben und damit das Konsumverhalten seiner Bürger nicht regeln, ist jedoch nicht nur ein Glaubensgrundsatz bestimmter politischer Milieus. Sie ist mittlerweile tief in der Gesellschaft verankert. Auch die Reaktionen auf die Corona-Maßnahmen haben diese Haltung unmissverständlich deutlich gemacht. Staatlich verordnete Verhaltensregeln wurden von manchen als illegitimer Eingriff in die autonomen Handlungsentscheidungen der Bürger zurückgewiesen. Das Wort „Freiheit“, verstanden als die Erlaubnis, trotz Ansteckungs- und eventuell Lebensgefahr alles tun und lassen zu können, was man möchte, wurde bei Protesten ebenso oft bemüht wie der Begriff und das Schreckensbild der vermeintlich existierenden oder unmittelbar bevorstehenden Corona-Diktatur seitens der sogenannten Querdenker. Die Steigerung war dann der Vergleich mit den Bevormundungen des SED-Regimes der DDR. Insbesondere diese Bewegung zeichnet sich dadurch aus, sich nichts vorschreiben lassen zu wollen. In einer demokratischen Regierung erblickt sie eine Tyrannendespotie, die es wagt, Konsumfreiheiten einzuschränken. Die extreme Haltung, als Individuum im Namen der eigenen Freiheit völlig ungestört tun und lassen zu können, was man will, sich weder einschränken zu müssen noch sein Verhalten zum Nutzen des Allgemeinwohls anzupassen, hat sich über die letzten Jahre immer stärker und in allen Lebenslagen verbreitet. Eine Richterin am Bundesgerichtshof stellte in einem Interview erstaunt fest: „Es ist doch eine Binsenweisheit, dass meine Freiheit immer nur so weit reicht, bis sie die Sphäre der anderen berührt. Ich wundere mich, dass man es als Zumutung empfindet, sich ein wenig einzuschränken im Interesse der anderen.“[11] Die so empfundenen Zumutungen lauten: Verbot und Verzicht.
Konsum als erste Bürgerpflicht
Entscheidend für die radikale Ablehnung von Verbot und Verzicht ist der Stellenwert des individuellen Konsums. Zum einen, weil in den aktuellen Transformationsdebatten ein Verbot immer den individuellen Konsum beschneiden würde; zum anderen, weil Konsum und das Recht, ungehindert zu konsumieren, das genaue Gegenteil von Verzicht sind.
Wäre es nicht die erste Pflicht der Regierung, die Klimaanlage in ihrer Käseglocke auszuschalten, bevor auch nur ein-e Bürger-In frieren muss? Eine Politikerpflicht?
Dass der Konsum jedoch solch eine Sonderrolle einnimmt, liegt am Glauben an die sogenannte Konsumentensouveränität. Der Begriff geht auf neoliberale Autoren wie William Hutt und Ludwig von Mises zurück. Mit diesem Konzept wurde nicht nur das Recht auf unbegrenzten und unreglementierten individuellen Konsum abgeleitet. In dieser Vorstellung löste auch der Konsument den politischen Bürger als Souverän ab. Um das Gemeinwesen effizient zu gestalten, war daher unbegrenzter individueller Konsum maximal geboten. Konsum wurde zur ersten Bürgerpflicht. Freiheit wurde zur ungestörten Konsumentscheidung und die Demokratie zu einer democracy of the consumer. Der Neoliberalismus fußt auf der Vorstellung eines allseits Nutzen spendenden Effekts des individuellen Konsums. Freie Märkte und damit Freiheit existieren nur, wenn konsumiert wird und der Einzelne nach Herzenslust konsumieren darf. Während in der Mehrheitsdemokratie individuelle Wünsche eingeschränkt werden können, ist das am Markt nicht der Fall. In puncto Freiheit, so die Neoliberalen, ist der Markt der Demokratie um Längen voraus. Wie schön ist doch eine Welt, in der man sich gar nicht am Allgemeinwohl orientieren muss, sondern ungestört nur an sich selbst denken darf!
Der phänomenale Erfolg des Neoliberalismus beruht auch darauf, dass genügend Menschen davon überzeugt worden sind, dass diese neoliberalen Grundprämissen einen unumstößlichen, naturgesetzlichen Charakter haben. In der heftigen Reaktion auf Verbotspläne und Verzichtszumutungen zeigt sich das überdeutlich. Die Ideologie des Neoliberalismus lässt den Schluss zu, dass Verbot und Verzicht, vom Staat verordnet, illegitime politische Instrumente sind und unterlassen werden müssen. Aber der Neoliberalismus basiert nicht auf Annahmen, wie die Welt wirklich ist – er basiert auf einer Weltanschauung, wie die Welt sein sollte. Ironischerweise ist die politische Nachhaltigkeit des Neoliberalismus kein evolutionärer Zufall, sondern das Ergebnis eines ausgetüftelten Plans neoliberaler Wissenschaftler, Denkfabriken und Interessenvertretungen, die jahrzehntelang in der westlichen Welt nicht müde wurden, die Politik mit der „Natürlichkeit“ der neoliberalen Ideen zu füttern.[12] Der Triumph des Neoliberalismus zeigt sich letztendlich in einer Politik, die im Geiste des Unterlassens steht. Individuen erwarten vom Staat, möglichst mit Verbots- und Verzichtsideen in Ruhe gelassen zu werden. Politiker orientieren sich am Vorbild eines möglichst untätigen Minimalstaats, der gar nicht in Betracht zieht, das Verhalten seiner Bürgerinnen und Bürger dann zu reglementieren, wenn es aus Nachhaltigkeitsgesichtspunkten der Allgemeinheit mehr schadet, als es dem Einzelnen nützt.
Quelle : Blätter-online >>>>> weiterlesen
*********************************************************
Grafikquellen :
Oben — Wahlkampf Landtagswahl NRW 2022 von Bündnis 90/Die Grünen auf dem Heumarkt in Köln. Zu Gast waren Robert Habeck (Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz) und Spitzenkandidatin Mona Neubaur
***************************
Unten — בתוך כיפת הזכוכית של הרייכסטאג
- CC BY-SA 4.0Hinweise zur Weiternutzung
- File:Interior of Reichstag dome.jpg
- Erstellt: 25. Juni 2016