Erstellt von Redaktion am 3. August 2022
Wer Jura studiert, kommt schnell mit rassistischen und sexistischen Übungsaufgaben in Berührung.
Von : Marita Fischer
An den juristischen Fakultäten scheint das bisher nur wenige zu stören – obwohl die gesamte Gesellschaft die Folgen trägt. Wie kann das sein?
Fallbeispiele spielen in der juristischen Ausbildung eine zentrale Rolle. Anhand fiktiver Sachverhalte lernen die Studierenden Fälle in den verschiedenen Rechtsgebieten kennen und müssen die entsprechenden Rechtsnormen anwenden. Die Fallbeispiele werden dabei von den Lehrstühlen an den Universitäten erstellt und zur Bearbeitung zur Verfügung gestellt – eine inhaltliche Kontrolle gibt es nicht.
Wie problematisch das bisweilen ist, kann My Duyen Nguyen schildern. Im Laufe ihres bisherigen Jurastudiums an der Berliner Humboldt-Universität hat sie mehrere diskriminierende Fallbeispiele lesen müssen. In einem, so erzählt es die 25-Jährige, wird ein fiktives afrikanisches Land „Mungo Bongo“ genannt. Von dort reist ein Kannibale nach Bremen, wo er eine Sekretärin verspeist. Ähnliche Übungsfälle finden sich in Fachbüchern und in Lehrbüchern von Repetitorien, die zur Vorbereitung des ersten Staatsexamens dienen.
„Ein Klassiker ist es, dass in Strafrechtsfällen unnötigerweise die ausländische Nationalität des Täters genannt wird“, erklärt Nguyen. Sie berichtet von einem Fallbeispiel, in dem zwei Männer Geld aus einem Auto gestohlen haben. In dem Text wird explizit darauf hingewiesen, dass es sich dabei um polnische Männer handelt. „Ich weiß nicht genau, ob der Sinn dahinter ist, dieses Klischee zu bedienen, denn für den Fall selbst ist die Nationalität der Personen nicht relevant“, erzählt Nguyen irritiert. In den schlimmsten Fällen wurde sogar das N-Wort ausgeschrieben.
Das Jurastudium in Deutschland ist prestigeträchtig und gilt als besonders herausfordernd. Jurist:innen sind in der Gesellschaft hoch angesehen und haben oftmals gut bezahlte Jobs und mächtige Ämter inne. Eine ganze Säule der Demokratie wird von Jurist:innen gestellt: die Judikative. Und auch in der Legislative und Exekutive besetzen sie oft wichtige Posten. Umso verheerender ist es, dass die Lehrmaterialien der juristischen Ausbildung von rassistischen und sexistischen Stereotypen durchzogen sind. Gerade für von Rassismus betroffene Studierende kann die Begegnung mit den Klischees und Beleidigungen im Lehrmaterial verheerende Auswirkungen haben.
Es besteht die Gefahr der Retraumatisierung. „Das ist nicht schön, beim Lernen in einer Phase, die eh schon stressig ist, auch noch mit Rassismus konfrontiert zu werden“, berichtet My Duyen Nguyen. Wie andere nicht-weiße Jurastudierende ist sie Mitglied der Berliner Hochschulgruppe „Black, indigenous Jurastudierende of Colour“ (BiJoC). Iyiola Solanke, Rechtswissenschaftlerin an der University of Leeds, hat schon 2009 festgestellt, dass rassistische Mikroaggressionen im Studienalltag Studierende of Colour viel Kraft kosten und ihnen das Universitätsleben erschweren.
Altbackene Geschlechterklischees
Ähnlich erschreckend ist die Darstellung von Frauen in den Sachverhalten. Zunächst einmal kommen in nur rund 18 Prozent der Fälle überhaupt Frauen vor. Dann werden sie oft als hysterisch, weinerlich oder ängstlich charakterisiert, wie eine Studie von Dana-Sophie Valentiner aus dem Jahr 2016 zeigt. Die Rechtswissenschaftlerin hat Sachverhalte der juristischen Fakultäten der Universität Hamburg und der Bucerius Law School nach sexistischen Stereotypen durchsucht. Das Fazit: In vielen Fällen werden Frauen über eine Beziehung zu einem Mann definiert und seltener als berufstätig dargestellt. Insgesamt werden häufig stereotype, altmodische Geschlechterollen nachgezeichnet.
Im Familienrecht ist es besonders schlimm, findet die in Münster studierende Celine Weßeling. Sie ist bei den „Kritischen Jurist:innen“, einem Zusammenschluss linker Jurastudierender, aktiv. In vielen familienrechtlichen Fallbeispielen würden Frauen als liebevolle, fürsorgliche Mütter beschrieben, während Männer den Unterhalt für die Familie verdienen. Weßeling macht die Überrepräsentation von Männern unter den Juraprofessor:innen für diese Missstände mitverantwortlich: „Teil des Problems ist, dass sehr viele konservative Männer Juraprofessoren sind. Die sehen da nicht den Bedarf, die Sachverhalte zu modernisieren. Die meinen, sie stellen halt die Realität dar“, so die Studentin. Nur rund 15 Prozent der deutschen Professor:innen für Rechtswissenschaft sind Frauen. Gemeinsam mit einigen Kommiliton:innen hat Weßeling einen offenen Brief an das Dekanat und die Professor:innenschaft ihrer Universität geschrieben, in dem sie mehr Sensibilität für und im Umgang mit Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts von ihren Lehrenden fordern.
Elitärer Studiengang
Das Studium Das Jurastudium zählt zu den beliebtesten Studiengängen in Deutschland. Im Wintersemester 2020/2021 haben sich rund 15.000 Studierende neu für Rechtswissenschaften eingeschrieben. Zwischen 2000 und 2020 ist die Zahl der Jurastudierenden von rund 100.000 auf knapp 120.000 gestiegen. Allerdings beendet nur ein Teil die Ausbildung: 24 Prozent der Studierenden brechen das Studium ab. Beim ersten Staatsexamen fallen im Schnitt 25 bis 35 Prozent der Kandidat:innen durch, weitere 10 bis 20 Prozent scheitern am zweiten Staatsexamen.
Die Studierenden Männer und Frauen sind zu fast gleichen Anteilen vertreten. Kinder aus Nicht-Akademikerhaushalten, Schwarze Menschen sowie Menschen aus Einwandererfamilien sind unterrepräsentiert. Wer das Studium als Volljurist:in abschließt, arbeitet später oft in einem prestigeträchtigen Beruf und verdient überdurchschnittlich viel. (taz)
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Eine weitere Diskriminierungsquelle in der juristischen Ausbildung stellt das mündliche Staatsexamen dar. Das erläutert Helene Evers, Vorsitzende des Arbeitsstabs Ausbildung und Beruf des Deutschen Juristinnenbunds (djb): „Studien aus den Jahren 2014 und 2018 zeigen, dass migrantisierte Menschen und weiblich gelesene Menschen bei mündlichen Examensprüfungen schlechter abschneiden“, erklärt Evers. Die sexistische Abwertung der Leistungen von Frauen in mündlichen Examensprüfungen wird abgeschwächt, wenn mindestens eine Frau unter den Prüfer:innen ist. Deswegen fordert der djb unter anderem eine paritätische Besetzung der Prüfungskommissionen.
Vernachlässigte Rechtsgebiete
Die allgemeinen Lehrinhalte seien ein dritter Schauplatz, wo Diskriminierung während des Jurastudiums stattfindet, analysiert Helene Evers: „Welche Rechtsgebiete und Kompetenzen im Studium gelehrt und geschult werden, ist stark von den weißen, patriarchalen, ableistischen, klassistischen Strukturen geprägt“, so die Juristin. Familien-, Sozial-, Antidiskriminierungs-, Migrations-, Asyl- und Sexualstrafrecht werden im Pflichtteil des Jurastudiums kaum behandelt. Evers beschreibt die Konsequenzen dieser Gewichtung: „Die Rechtsgebiete sind folglich im Berufsleben weniger angesehen, es gibt weniger Professuren mit diesen Spezialgebieten, weniger Forschung, weniger politisches Interesse, weniger Lobbyarbeit für diskriminierte Lebensrealitäten.“ Die Nichtbeachtung bestimmter Inhalte werte die Menschen ab, die mithilfe dieser Rechtsgebiete geschützt werden können. Die Interessen von Frauen* und BIPoC werden durch fehlende einschlägige Lehrinhalte ignoriert und marginalisiert.
Insgesamt werden also in Deutschland ausgebildete Jurist:innen während des Studiums unreflektiert mit rassistischen und sexistischen Stereotypen konfrontiert. Raum für eine machtkritische Auseinandersetzung mit internalisiertem Rassismus und Frauenfeindlichkeit bietet der Lehrgang hingegen kaum. Nur wenige Studierende haben überhaupt die Zeit, Energie und Lust, sich neben dem umfangreichen Pflichtstoff noch mit der Sensibilisierung für Diskriminierung auseinanderzusetzen.
Gefahr für die Rechtsprechung
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Mittelfinger an den Rechtsstaat
Alle gleich ? Aber eben nicht wenn Sie von den Clan-Politikern berufen werden !
Ein Kommentar von Marita Fischer über Diskriminierung im Jurastudium
Vor dem Gesetz sind alle gleich. Das fordert das Rechtsstaatlichkeitsprinzip. Eine Ungleichbehandlung von wesentlich Gleichem, insbesondere eine Diskriminierung aufgrund von Geschlecht oder „Rasse“ verbietet außerdem Artikel 3 des deutschen Grundgesetzes.
Wenn Richter:innen nicht gelernt haben, diskriminierende Vorurteile zu reflektieren und bei ihrer Entscheidungsfindung ihren unconcious bias identifizieren und entsprechend gegensteuern können, sind ihre Urteile rassistisch und sexistisch. Wenn Staatsanwält:innen nicht gelernt haben, ihre eigenen Rassismen zu erkennen, wird die Strafverfolgung People of Color zu Unrecht (härter) bestrafen. Menschen werden sexistisch und/oder rassistisch diskriminiert.
Vielleicht sind die mächtigen Juristen schlichtweg ignorant und haben die offensichtlichen Probleme in ihrer Ausbildung nicht erkannt. Jurist:innen wird jedoch von der Gesellschaft eine hohe Intelligenz zugesprochen, durch den Abschluss des anspruchsvollen Studiums zertifiziert. Die Befürchtung liegt also nahe, dass weiße Cis-Männer Diskriminierung durchaus gezielt tolerieren und perpetuieren.
Quelle : TAZ-online >>>>> weiterlesen
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Grafikquellen :
Oben — Es folgt die historische Originalbeschreibung, die das Bundesarchiv aus dokumentarischen Gründen übernommen hat. Diese kann allerdings fehlerhaft, tendenziös, überholt oder politisch extrem sein. 18.12.1989 Bundesverfassungsgericht Karlsruhe II. Senat in alter Zusammensetzung (bis 1.12.1989) v.li. Dr. Everhardt Franßen, Konrad Kruis, Prof. Dr.Dr. Ernst Wolfgang Böckenförde, Vizepräsident Dr. Ernst Gottfried Mahrenholz, Ernst Träger, Prof. Dr. Hans Hugo Klein, Dr. Karin Graßhof, Dr. Paul Kirchhof
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Unten — fingers