DEMOKRATISCH – LINKS

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RENTENANGST

Archiv für Juli 21st, 2022

Deutscher Nährboden

Erstellt von Redaktion am 21. Juli 2022

Schon vor der Shoah haben die Deutschen die ideologische Grundlage für den Nahostkonflikt geschaffen. 

Massengrab im KZ Bergen-Belsen - Fritz Klein - IWM BU4260.jpg

Von Ulrike Klausmann

Eine Antwort auf Charlotte Wiedemann. Der Großmufti von Jerusalem konnte über deutsche Sender seine antijüdischen Ansprachen verbreiten.

In ihrem Debattenbeitrag „Schuld und Nakba“ (taz vom 13. Juli) fordert taz-Autorin Charlotte Wiedemann, „im Land der Shoah über den is­rae­lisch-palästinensischen Konflikt mit Bedacht und Achtsamkeit zu sprechen“. Doch diese habe ich in ihrem Text vermisst. Wiede­mann beklagt einen Mangel an Empathie für das Leid, das die israelische Politik den PalästinenserInnen angetan hat und antut. Gibt es diesen Mangel in der deutschen Öffentlichkeit? Erhebungen der interdisziplinären Antisemitismusforschung belegen das Gegenteil: Sowohl im Internet als auch in unseren Qualitätsmedien geht die Berichterstattung zum Nahostkonflikt überwiegend auf die palästinensische Perspektive ein.

Mein Eindruck ist, dass sich allmählich zumindest die Qualitätsmedien um eine ausgewogenere Berichterstattung bemühen. Deshalb von einem „Bannkreis“ zu sprechen „um alles, worin der Begriff ‚Palästina‘ vorkommt“, erscheint übertrieben. Mit Recht verlangt Wiedemann im Zusammenhang mit diesem Thema „Genauigkeit, historische Redlichkeit und selbstkritische Betrachtung des Eigenen“. Doch wo ist die Genauigkeit, wo ist die historische Redlichkeit, wenn sie schreibt: „Beginnen wir mit dem Jahr 1948. Für Israel die siegreiche Gründung des neuen Staates, für Palästinenser der traumatische Verlust von Heimat, Kultur Existenz.“

Eine solche Verkürzung erweckt den Eindruck: Kaum war der israelische Staat gegründet, vertrieben die Juden die Araber aus ihren Dörfern. Dabei gab es schon vor der Staatsgründung Israels im britischen Mandatsgebiet Palästina Konflikte zwischen Arabern und Juden. Sie verschärften sich, als immer mehr Jüdinnen und Juden einwanderten, um den Pogromen in Osteuropa und dem wachsenden Antisemitismus in ganz Europa zu entkommen. Es gab auch Angriffe und Massaker von arabischer Seite.

Immer wieder begegnet mir im privaten, aber leider auch im beruflichen Umfeld die Erzählung: Den Konflikt zwischen Arabern und Juden im Nahen Osten gibt es erst seit der Staatsgründung Israels. Doch wenn man den Blick auf die arabischen Nachbarländer erweitert, fällt auf, dass es dort schon in den 1930er und den frühen 1940er Jahren Hass, Hetze und Pogrome gegen Jüdinnen und Juden gab. Beim Farhud, einem blutigen Pogrom in Bagdad im Jahr 1941, ermordeten arabische Nationalisten über hundert Juden; es gab Hunderte Verletzte. 1947 starben über 70 Juden in Aleppo, auch im Libanon und anderen arabischen Ländern kam es zu Verfolgungen und Übergriffen. Zu den Ursachen gehörte der wachsende arabische Nationalismus, aber auch die judenfeindliche Propaganda der Nationalsozialisten.

Diese hatten einen Radiosender eigens für ihre Propaganda im Nahen Osten eingerichtet. Von 1939 bis 1945 sendete Deutschlandsender Zeesen über Kurzwelle jeden Abend bis nach Indien auf Arabisch, Persisch und Türkisch. Lesungen aus dem Koran und antijüdische Hetze wurden mit arabischer Musik aufgelockert; die Sendungen erfreuten sich großer Beliebtheit. Die rund 80-köpfige Orientredaktion verbreitete antijüdische Stellen aus dem Koran und lud sie mit Stereotypen und Verschwörungsmythen des europäischen Antisemitismus auf. Im persischen Programm wurde Hitler zum 12. Imam hochstilisiert; der Sender rief zum Dschihad gegen die Juden auf.

Israel-Kritik nicht erlaubt

„NAZI-onale Deutsch-Demokratische  Staatsräson“

Auch der Großmufti von Jerusalem konnte über deutsche Radiosender seine antijüdischen Ansprachen verbreiten. Amin al-Husseini arbeitete seit 1937 mit dem NS-Regime zusammen. Die sechsjährige Hetze der Nationalsozialisten über den Kurzwellensender mit ihrem Export antisemitischer Verschwörungsmythen in den Nahen Osten leistete ihren Beitrag zum Judenhass in den arabischen Ländern, der bis heute nachwirkt.

Der Teilungsplan der UN-Generalversammlung von 1947, nach dem das Land in einen jüdischen und einen arabischen Staat geteilt werden sollte, wurde von den arabischen Staaten und der politischen Vertretung der Palästinenser abgelehnt. Einen Tag nach der israelischen Unabhängigkeitserklärung erklärten Ägypten, Saudi Arabien, Libanon, Transjordanien, Irak und Syrien dem gerade erst proklamierten demokratischen Staat der Juden den Krieg. Während dieses Kriegs kam es zu den Vertreibungen der PalästinenserInnen, zur Nakba. Etwa 700.000 Menschen verloren ihre Heimat, ein Teil blieb in Israel.

Was viele nicht wissen: Auch Jüdinnen und Juden wurden vertrieben – aus den arabischen Ländern. Seit 1948 verließen an die 850.000 Juden ihre Heimat im Jemen, im Irak, in Marokko und anderen arabischen Staaten. Israel hatte 520.000 dieser jüdischen Flüchtlinge aufgenommen und mehr oder weniger in ihre Gesellschaft integriert. Die Palästinenser, die in arabische Nachbarländer flohen, wurden dort nicht integriert. Viele leben dort bis heute mit eingeschränkten Rechten in Flüchtlingslagern.

Quelle      :          TAZ-online         >>>>>          weiterlesen

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Grafikquellen      :

Oben     —     Die Befreiung des KZ Bergen-belsen, April 1945 Dr. Fritz Klein, der Lagerarzt, steht in einem Massengrab in Belsen. Klein, der in Österreich-Ungarn geboren wurde, war ein frühes Mitglied der NSDAP und trat 1943 in die SS ein. Ab Dezember 1943 arbeitete er ein Jahr lang in Auschwitz-Birkenau, wo er bei der Auswahl der Häftlinge half, die in die Gaskammern geschickt werden sollten. Nach einer kurzen Zeit in Neungamme zog Klein im Januar 1945 nach Belsen. Klein wurde daraufhin wegen zweifacher Kriegsverbrechen verurteilt und im Dezember 1945 hingerichtet.

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BKA und Verfassungsschutz:

Erstellt von Redaktion am 21. Juli 2022

Anlasslose Übermittlung kurdischer Vereinsdaten ist rechtswidrig

Datei:KAS-Kanther, Manfred-Bild-5305-1.jpg

Ach ist Politik doch schön – wenn wir an den Schrauben drehen

Quelle          :        Netzpolitik ORG.

Von     :       

Vereine von ausländischen Staatsangehörigen werden in Deutschland in einem zentralen Register geführt. Mitglieder kurdischer Gründungen unterliegen einer besonderen Überwachung. Ein entsprechender Erlass von 1994 ist jedoch unauffindbar.

Das Bundesverwaltungsamt (BVA) übermittelt anlasslos Daten zu kurdischen Vereinen an die Polizei und den Geheimdienst. Hintergrund ist ein Erlass des damaligen Innenministers Manfred Kanther (CDU) aus dem Jahr 1994, mit dem die ein Jahr zuvor in Deutschland verbotene Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) verfolgt werden sollte.

Allerdings fehlt für diese bald dreißigjährige Praxis eine Rechtsgrundlage. Dies bestätigt ein Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste im Bundestag, das die Linken-Abgeordnete Gökay Akbulut beauftragt hat. Gegenüber netzpolitik.org kommentiert Akbulut dies als „krassen Rechtsbruch und politisch unerträglich“.

Extra-Auskunft, wenn Verein „politisch“ ist

Vereine, deren Mitglieder oder Vorstand sämtlich oder überwiegend keine Bürger:innen von EU-Mitgliedstaaten sind, gelten in Deutschland als „Ausländervereine“. Nach § 19 des deutschen Vereinsgesetzes müssen sie persönliche Daten aller Vorstände oder entsprechend berechtigter Personen innerhalb von zwei Wochen bei den zuständigen Landesvereinsbehörden melden.

Die Bundesländer leiten die Informationen anschließend zur Speicherung im Ausländervereinsregister beim BVA in Köln weiter. Auch dies ist im Vereinsgesetz geregelt. Mit Stichtag 14. April zählt das Register 14.690 Gründungen.

Sofern die Vereine als „politisch“ gelten, müssen sie auf Verlangen der Behörden zudem Namen und Anschriften aller Mitglieder herausgeben. Dann besteht auch eine Pflicht zur Auskunft über die Tätigkeit des Vereins sowie die Herkunft und Verwendung ihrer finanziellen Mittel. Für dieses Auskunftsverlangen muss keine konkrete Gefahr erkennbar sein, es genügt dafür das Ermessen der Vereinsbehörde.

„Spontanübermittlung“ von Vorratsdaten

Die kurdischen Vereine unterliegen einer zusätzlichen Überwachung. Das BVA leitet ihre auf Vorrat gespeicherten Informationen als sogenannte „Spontanübermittlung“ an das Bundeskriminalamt (BKA) und das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) weiter. Dort werden sie nach Auskunft des Ministeriums „mit dem Datenbestand der Sicherheitsbehörden abgeglichen“ und bei Bedarf behalten.

Diese anlasslose Weitergabe personenbezogener Daten ist ein Grundrechtseingriff, für den es eine gesetzliche Ermächtigung benötigt, betonen die Gutachter:innen der Wissenschaftlichen Dienste. Dies kann auch durch den Kanther-Erlass von 1994 nicht umgangen werden, denn bei diesem handele es sich um „bloßes Binnenrecht der Verwaltung“.

Hinzu kommt, dass der Erlass auch nicht mehr rechtlich überprüft werden kann. Denn beim Bundesinnenministerium ist das Dokument verschwunden, wie der Innenstaatssekretär Mahmut Özdemir (SPD) der Abgeordneten Akbulut jüngst mitgeteilt hat.

BKA- und Verfassungsschutzgesetz genügen nicht

Als Rechtsgrundlage für die Übermittlung an den Inlandsgeheimdienst sieht die Bundesregierung unter anderem das Verfassungsschutzgesetz des Bundes. Den Wissenschaftlichen Diensten zufolge genügt dies jedoch nicht. Zwar soll das BVA ohne Aufforderung bestimmte Informationen an den Geheimdienst übermitteln, etwa wenn dem Amt sicherheitsgefährdende Tätigkeiten bekannt werden. Hierunter fiele etwa die Mitgliedschaft in der 1993 verbotenen PKK oder etwaigen Tarnorganisationen.

Jedoch müsste das BVA in jedem Einzelfall vor der Weitergabe der Informationen an das BfV feststellen, ob solche Bestrebungen als Tatsachen erkennbar sind. In den „Spontanübermittlungen“ erfolgt dies aber regelmäßig nicht.

Ähnlich fragwürdig ist die Weiterleitung an das BKA, die das Innenministerium auf das BKA-Gesetz gründet. Auch hier braucht es aber tatsächliche Anhaltspunkte für Straftaten, schreiben die Wissenschaftler:innen des Bundestages. Die bloße Gründung eines kurdischen Vereins kann hierfür nicht genügen.

Prüfung, ob Erlass aus 1994 „dem aktuellen Bedarf entspricht“

In dem Gutachten zitieren die Verfasser:innen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Bestandsdatenauskunft vom 27. Mai 2020, in dem von einem „Doppeltürmodell“ die Rede ist. Demnach braucht es für derartige Informationsflüsse unter Behörden jeweils eine Rechtsgrundlage für die Abfrage sowie die Übermittlung. „Erst beide Rechtsgrundlagen gemeinsam, die wie eine Doppeltür zusammenwirken müssen, berechtigen zu einem Austausch personenbezogener Daten“, heißt es in dem Gerichtsbeschluss.

In der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsabgeordneten Akbulut schrieb auch das Innenministerium Ende April, es werde geprüft, „inwieweit der diesbezügliche Erlass aus dem Jahre 1994 noch dem aktuellen Bedarf entspricht“. Als Begründung wird jedoch nicht die fehlende Rechtsgrundlage genannt. Die „Datenübermittlungen zu Ausländervereinen“ genügten nicht mehr den „datenschutzrechtlichen Anforderungen“, heißt es in der Antwort.

Aus den Zahlen der letzten Jahre ist indes kein Rückgang der „Spontanübermittlungen“ erkennbar. 2021 wurden 75 kurdische Vereine vom BVA an Polizei und Geheimdienst gemeldet, ein Jahr zuvor waren es 90, für 2019 wird die Zahl mit 44 angegeben.

Mögliche Weitergabe an türkische Geheimdienste

Akbulut weist auf ein weiteres Problem hin. So ist es angesichts der deutsch-türkischen Sicherheitszusammenarbeit denkbar, dass die Daten aus dem Ausländervereinsregister direkt oder indirekt auch an türkische Geheimdienste weitergegeben werden. „Aus Gründen des Staatswohls“ will das Innenministerium hierzu aber keine Auskunft erteilen. Es ist also möglich, dass erst die Informationen aus Deutschland für einen Verfolgungswillen türkischer Behörden sorgt.

Auch das Bundesinnenministerium weiß um diese Repression gegen kurdische Bewegungen in der Türkei. Besondere Vorkehrungen werden deshalb aber nicht getroffen. Vielmehr heißt es in der Antwort auf die Kleine Anfrage, die Mitglieder „in einem in Deutschland legal tätigen Verein mit Bezug zu kurdischen Anliegen“ sollten die allgemeinen Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes für die Türkei beachten.

„Dass die Bundesregierung das Erdogan-Regime mit der Datenweitergabe dabei unterstützt, Oppositionelle zu verfolgen, ist ein absoluter Skandal“, kommentiert Gökay Akbulut. „Diese Geheimdienstkooperation mit der Türkei muss umgehend gestoppt werden.“

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Grafikquellen      :

Oben     —    Manfred Kanther Antworten auf Fragen unserer Zeit! CDU Besser für Hessen Abbildung:
Porträtfoto vor Menschenmenge im Hintergrund

Landtagswahlplakate Hessen (10-007) » CDU
Lizenz:KAS/ACDP 10-007 :
1003 CC-BY-SA 3.0 DE

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Unten      —     Istanbul 2018

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Zurück nach Mexico

Erstellt von Redaktion am 21. Juli 2022

Trumps «Remain in Mexico»-Gesetz gekippt

Datei:U.S - Mexico Border Wall.jpg

Quelle      :        INFOsperber CH.

Von   :   Daniela Gschweng /   

Migranten in die USA müssen ihren Asylentscheid nicht mehr jenseits der Grenze abwarten. Das ist nicht nur ein Grund zum Aufatmen.

Auch wenn es derzeit in allen Medien diskutiert wird – der Oberste Gerichtshof der USA beschäftigt sich nicht nur mit Abtreibungsrecht. Ende Juni hat dar Supreme Court ein umstrittenes Gesetz aus der Trump-Administration gekippt, das bei Migranten für viel Leid sorgte. Es verpflichtete Asylbewerber, den Ausgang ihres Asylverfahrens ausserhalb der USA in Mexiko abzuwarten.

Ein mittlerweile hinlänglich als krachkonservatives Gremium bekannter Gerichtshof hat also eine migrantenfreundliche Entscheidung getroffen. Auf den ersten Blick zumindest.

Was «Migrant Protection Protocol» festlegte

«Remain in Mexico» – oder MPP, wie das Gesetz kurz bezeichnet wird – bedeutete, Einwanderer mussten wochen- bis monatelang auf der mexikanischen Seite der Grenze warten, bis die Behörden eine Entscheidung über ihre Asylberechtigung gefällt hatten. Eine Regelung, wie sie Grossbritannien oder auch einige Politiker in der EU für vorteilhaft halten.

Von der US-Regelung betroffen waren nicht nur Mexikaner, sondern auch viele Menschen aus anderen zentral- und mittelamerikanischen Ländern. Bis Januar 2021 wurden zwischen 60‘000 und 70‘000 Menschen so nach Mexiko abgeschoben. Das hatte (und hat) weitreichende Folgen.

Immer wieder wurden Familien auseinandergerissen. Eltern, die nach Mexiko geschickt wurden, waren teilweise gezwungen, ihre Kinder in den USA alleinzulassen. Die Betroffenen haben in den oft überfüllten Grenzstädten keine Netzwerke, kaum Anlaufstellen und kaum Geld. An der ganzen Regelung gab es völkerrechtliche Zweifel.

Eine Situation, die Banden geradezu einlädt

Für mexikanische Städte in der Grenzregion ist der Zustrom eine Belastung, für Betrüger sind die Wartenden ein leichtes Opfer. Die Situation zieht die organisierte Kriminalität geradezu an.

Ein besonders drastisches Beispiel ist die mexikanische Stadt Nuevo Laredo, die sich am Ufer des Rio Grande gleich gegenüber des texanischen Laredo befindet. Die Sicherheitslage in Nuevo Laredo sei so prekär, dass für US-Personal eine Ausgangssperre und für andere US-Bürger eine Reisewarnung galt, berichtete «Buzzfeed» im März.

MPP, Migrant Protection Protocols, heisst die «Stay in Mexico»-Regelung auch. Von «Protection», (Schutz) kann allerdings oft keine Rede sein. Die mexikanische Regierung hat nicht die Mittel, den schwer bewaffneten Banden etwas entgegenzusetzen. Bis Ende 2021 wurden in Nuevo Laredo 130 Migranten entführt, Schiesserein, Mord und Vergewaltigungen sind häufig. Besonders bitter: Viele Migranten sind gerade vor Bandengewalt geflohen.

Am 18. März schickte eine leitende Beamtin des US-Aussenministeriums eine E-Mail an das US-Heimatministerium, in der sie forderte, Deportationen nach Nuevo Laredo aus Sicherheitsgründen sofort auszusetzen.

«Falls die kriminellen Netzwerke Vergeltungsmassnahmen gegen [die mexikanische Regierung] ergreifen, könnten die Migranten zwischen die Fronten geraten», schrieb Stephanie Syptak-Ramnath aus der US-Botschaft in Mexiko City. Als ein mexikanischer Verbrecher kurz zuvor in die USA ausgeliefert worden war, hatte es schwere bewaffnete Auseinandersetzungen gegeben.

Nicht alle wartenden Asylbewerber landeten in Nuevo Laredo oder einer anderen gefährlichen Grenzstadt, das muss fairerweise gesagt werden. Einige wurden mit Bussen an andere Orte in Mexiko gebracht und unter Schutzmassnahmen zu Anhörungen über die Grenze in die USA gebracht.

Nun ist das Gesetz also gekippt. Tausende Migranten dürfen in die USA einreisen, um ihr Verfahren dort abzuwarten. Migrantenorganisationen sind erfreut, allerdings mit eher sorgenvollem Unterton, berichtet beispielsweise «Mother Jones».

Was genau hat der Supreme Court entschieden?

Um diese Reaktion zu verstehen, muss man sich ansehen, was der Oberste Gerichtshof der USA genau entschieden hat. Das «Remain in Mexico»-Programm, das im Januar 2019 per Memo vom Department of Homeland Security (DHS) in Kraft gesetzt wurde, legt fest, dass Asylbewerber ihr Verfahren in Mexiko abwarten müssen.

Das US-Einwanderungsgesetz legt grundsätzlich fest, dass Grenz- und Zollbehörden Immigranten ohne Visum in Gewahrsam nehmen sollten, aber nicht müssen, während sie auf ihre Anhörung warten. Dafür aber reichten die Kapazitäten nicht aus. Sie können Bewerber dann auf die mexikanische Seite der Grenze zurückschicken, müssen das aber nicht.

Warum musste der Supreme Court überhaupt entscheiden?

Nach der letzten US-Präsidentenwahl gab es dann ein längeres Tauziehen um MPP. Im Januar 2021 setzte die Biden-Administration das «Remain in Mexico»-Gesetz bis auf weiteres aus. Im Juni 2021 beendete der US-Heimatschutz das Programm. Bundesstaaten, die der Meinung sind, dass ein übergeordnetes Gesetz verletzt wird, können den Staat verklagen. Genau das ist in diesem Fall passiert. Texas verklagte die USA.

Im August 2021 entschied ein texanisches Gericht, MPP wieder in Kraft zu setzen. Sein Argument: Wenn es nicht genügend Kapazitäten für eine «Immigration Detention» gebe, müssten folglich alle illegalen Einwanderer nach Mexiko zurückgebracht werden. Eine ausführliche Erklärung der juristischen Vorgänge findet sich im «Austin Statesman».

Anderthalb Jahre Tauziehen um ein Gesetz

Im Dezember 2021 nahm die Biden-Administration das MPP-Programm gezwungenermassen wieder auf. Seither schickten die USA rund 7000 weitere Wartende nach Mexiko zurück.

Der Supreme Court, bekannt unter dem Kürzel SCOTUS, urteilte dann, dass das untergeordnete Gericht in Texas nicht die Befugnisse habe, eine Entscheidung zu «Remain in Mexico» zu treffen. Mit anderen Worten: Über den praktischen Umgang mit Migranten entscheidet zukünftig der Oberste US-Gerichtshof.

Organisationen, die Migranten unterstützen, halten die Entscheidung nicht unbedingt für eine gute Nachricht. «In Zukunft könnte es für Anwälte und andere Unterstützer schwieriger werden, rechtswidrige einwanderungspolitische Entscheidungen anzufechten», erklärt der Jurist Aaron Reichlin-Melnick vom American Immigration Council, einer gemeinnützigen Organisation, die sich für Einwanderer einsetzt.

Grosse Baustellen im Migrationsrecht bleiben

Das Problem der Können-aber-nicht-müssen-Grundlagen im Einwanderungsgesetz ist mit der Entscheidung auch nicht gelöst. Die Regelung bleibt schwammig, sprich: Auslegungssache. Bis die jüngste SCOTUS-Entscheidung umgesetzt ist, dürfte es einige Wochen dauern. Oder noch länger.

Denn neben «Remain in Mexico» sind im US-Einwanderungsrecht noch andere Baustellen offen. Viele Migranten, die jetzt in Mexiko festsitzen, dürfen womöglich noch immer nicht in die USA einreisen. Das verhindert «Title 42», ein Gesetz, das im März 2020 in Kraft trat und die US-Öffentlichkeit vor Corona schützen soll. Migranten, die in den USA festgenommen werden, können damit zurück nach Mexiko geschickt werden, ohne dass sie einen Asylantrag stellen dürfen.

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Grafikquellen        :

Oben      —      Dies ist die Mauer an der Grenze zwischen den USA und Mexiko in San Diego. Der Schatten wird auf das US-Territorium geworfen.

Verfasser Amyyfory       /      Quelle    :  Eigene Arbeit      /   Datum   :    26. November 2021

Diese Datei ist lizenziert unter der Creative Commons Attribution-Share Alike 4.0 International Lizenz.

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Unten      —       Grenzübergang zu Mexico      –     Garita-km-26-b

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KOLUMNE – Poetical–Correct

Erstellt von Redaktion am 21. Juli 2022

Haupt­dar­stel­le­r*in im Ego-Film

Eine Kolumne vor Lin Hierse

Kritik am westlichen Lebensstandard. Wir wollen immer nur mehr. Doch ein Wandel kann nur beginnen, wenn wir verstehen, dass unser Mehr jemand anderes Weniger ist.

Die meisten Menschen verstehen sich als Prot­ago­nis­t*in­nen ihres Lebens. Das ist sicher nicht nur in wohlhabenden, individualisierten Gesellschaften so, aber vermutlich mehr, sobald ein Lebensstandard erreicht ist, der keinen ständigen Kampf um das Grundlegendste bedeutet. Ich starte von mir in die Welt, du von dir, sie von sich. Wir sind also Protagonist*innen, und als solche hoffen wir, alles haben zu können.

Das ist ein Versprechen des Hauptdarstellertums: Ich lebe, leide, mein Herz bricht, mein Konto auch, alles geht kaputt, ich werde zum Arschloch, lerne eine Lektion, bessere mich, nebenbei verbessere ich noch die Welt, dann belohnt mich das Universum, in dessen Zentrum ich stehe – weil ich das eben verdient habe. Dabei sehe ich sehr gut aus. Dazu Filmmusik.

Wir guten Menschen, denen Gutes widerfährt, natürlich ist das eine Erzählung. Eine sehr mächtige, profitable. Und eine absurde, wo wir doch wissen und ganz real spüren könnten, dass wir längst zu viel haben, dass wir auf Pump leben, dass unser Mehr jemand anderes Weniger ist.

Es ist kaum noch etwas übrig von dem seichten Vorabendfilm, in dem es doch um uns gehen sollte, mit Happy End unter Geranien. Trotzdem können ich, du, sie nicht loslassen von der Idee, dass es im Kern zuerst um uns geht und dann erst um irgendeine Sache. Das verkaufen wir uns selbst und wir kaufen es anderen ab. Und das gilt nicht nur für populistische Ministerpräsidenten, die strategisch Phrasen wie „Umerziehung“ bemühen, um Stimmung gegen Wandel zu machen.

Kapitalismus gewinnt immer

Politische Kämpfe brauchen Aufmerksamkeit. Also machen sie Deals, und wer Deals macht, macht oft Werbung. Haltung als Selling Point, gute Produkte, guter Lifestyle, gute Message. Gut. Hier sind 15 Prozent Rabatt mit dem Code „wearefuckedbutyoucanstillhaveitall“.

Das Problem dabei ist gar nicht so sehr, dass wir schöne Dinge kaufen und manche ihren Lebensunterhalt mit Werbung bestreiten. Das Problem ist eher, dass wir glauben, in der Zweckbeziehung von politischem Inhalt und Werbung könnte der Wandel gewinnen. Dabei gewinnt der Kapitalismus. Immer. Weil es nicht seine Spielregeln sind, die sich verändern, weil nicht er sich anpassen muss.

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Grafikquellen          :

Oben     —      Straßenschild „Ende der Bus- und Fahrradstrecke“ Schlagworte: Politische Korrektheit, Binnen-I Ort: Linz, Österreich Datum: 2005-01-15

Binnen-i-radfahrerinnen

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DL – Tagesticker 21.07.2022

Erstellt von Redaktion am 21. Juli 2022

Direkt eingeflogen mit unseren Hubschrappschrap

Heute in der Auswahl des „Bengels“:  – . –   1.) Wagenknecht verteidigt Kretschmer  – . –   2.) Ersatz für russisches Öl und Gas  – . –  3.) Noch mehr Ungereimtheiten  – . –  4.) Die Agrarindustrie nutzt die Situation aus  – . –  5.) USA – Grundrecht auf Abtreibung   – . –  DL wünscht allen Leser-Innen eine  gute Unterhaltung.

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Fällt es den heutigen Politiker-Innen nicht mit jeden Tag schwerer ihre wahren Absichten „pro Politik“ zu kaschieren? Mit Sicherheit lassen sich mit der Erzielung persönlicher Aufmerksamkeiten „Selbst ernannte Kult-Bücher“ besser verkaufen.

Nach Plädoyer für »Einfrieren« des Ukrainekriegs. CSU geht auf Distanz. Statt Zuspruch von den Unionskollegen erhält Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer mit seinem Vorschlag zur Beendigung des Ukrainekriegs nun Unterstützung von Sahra Wagenknecht. Auch die AfD sieht sich bestätigt.

1.) Wagenknecht verteidigt Kretschmer

Sachsens Regierungschef Michael Kretschmer (CDU) erfährt nach seinem Vorschlag für ein »Einfrieren« des Ukrainekriegs heftigen Widerstand aus den eigenen Reihen. Kretschmer vertrete »nicht die Haltung von CDU und CSU«, sagte etwa CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt. Unterstützung erhält der Ministerpräsident dagegen von der Linken und der AfD. »Kretschmer hat in diesem Punkt recht«, sagte etwa die Linken-Politikerin Sahra Wagenknecht der Nachrichtenagentur dpa. »Russische Rohstoffe und vor allem die relativ billige russische Energie sind Existenzbedingungen für eine wettbewerbsfähige deutsche Industrie, auf die wir nicht verzichten können.« Der Wirtschaftskrieg ruiniere Deutschland, »während er Putin kaum schadet und das Sterben in der Ukraine nicht beendet«, sagte Wagenknecht weiter. Kretschmer hatte erklärt, Deutschland müsse im Konflikt zwischen Russland und der Ukraine vermitteln und erwirken, »dass dieser Krieg eingefroren wird«. Zwar betonte er, der russische Krieg gegen die Ukraine sei ein Verbrechen und die Ukraine solle nicht auf Territorien verzichten. Doch sagte der CDU-Politiker mit Blick auf russische Rohstoffe auch: »Ich bin der festen Überzeugung, dass wir diese Rohstofflieferungen brauchen.«

Spiegel-online

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Aus der großen Gas-Anstalt in Berlin-Mitte aus der immer mehr ratlose Gesichter hinaussehen als hinein! Früher einmal wurde es auch als das „Hohe Haus“ bekannt an dem die meisten Fenster nach oben gerichtet sind, auf das ja niemand auf „sein“ Volk hinunter zu sehen genötigt wird?

Woher beziehen wir künftig unsere Energie? Europa leidet unter Öl- und Gas-Knappheit, weil Russland als Lieferant praktisch ausfällt. Deswegen wird fieberhaft nach neuen Bezugsquellen gesucht. Besonders vielversprechend ist da die Region um das Kaspische Meer mit traditionellen Förderländern wie Kasachstan und Aserbaidschan. Das Problem ist nur: Moskau betrachtet diese Länder als seine Einflusssphäre. Neue Konflikte sind programmiert.

2.) Ersatz für russisches Öl und Gas

Seit Russlands Einmarsch in der Ukraine haben die europäischen Länder nach alternativen Energiequellen gesucht, um ihre Abhängigkeit von russischen Lieferungen zu verringern. Bisher waren diese Bemühungen erfolglos, da es kurzfristig unmöglich ist, die Produktion auf das Niveau hochzufahren, das erforderlich wäre, um die russischen Energieexporte zu ersetzen und eine Infrastruktur zu schaffen, mit der Lieferungen auf die europäischen Märkte möglich wären. Langfristig ist die Diversifizierung der Energieversorgung jedoch eine reale Option, und die europäischen Länder konzentrieren sich dabei auf die kaspische Region, insbesondere auf die rohstoffreichen Staaten KasachstanTurkmenistan und Aserbaidschan. Diese Länder werden traditionell als russische Einflusszone betrachtet, aber Moskau könnte sie schon bald als eine bedeutende Gefahr für seine Vorherrschaft auf dem europäischen Energiemarkt sehen. Warum ist die kaspische Region so vielversprechend als Ersatz für russische Energie? Das Kaspische Meer ist eine der größten und ältesten Öl- und Gasförderregionen der Welt. Wie Russland nutzten auch die postsowjetischen Länder dort ihre Energieressourcen zum Aufbau ihrer Wirtschaft und wurden dabei immer abhängiger von Öl- und Gasexporten. Angesichts der geschwächten Volkswirtschaften nach der Pandemie und wegen der zunehmenden Störungen, die vor allem durch die russische Invasion in der Ukraine verursacht wurden, ist die Aufrechterhaltung der Versorgung in dieser Region von entscheidender Bedeutung. Größter Ölproduzent in Zentralasien.

Cicero-online

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Das dergleichen Vorfälle in einer selbst-erkannten „Werte-Demokratie“ überhaupt erst Angedacht werden können, ist der eigentliche Skandal, welcher sich einer jeden ländlichen Käsefabrik im Adel des Mittelalter sogar als Unwürdig erwiesen hätte. Sind Politiker-Innen nicht in der geistigen Lage, eigene Schlussfolgen zu ziehen?

Untersuchungsausschuss zu Lübcke-Mord. 2015 sperrte Hessens Verfassungsschutz die Akte von Stephan Ernst. Interner Widerstand dagegen wurde offenbar übergangen.

3.) Noch mehr Ungereimtheiten

Eine gute Stunde lang suchten die Abgeordneten der CDU-Fraktion im hessischen Landtag nach Widersprüchen in der Aussage der ehemaligen Mitarbeiterin des hessischen Landesamts für Verfassungsschutz. Doch die Zeugin, die am Mittwoch vor den Untersuchungsausschuss zum Mord am CDU-Politiker Walter Lübcke geladen war, blieb dabei: Als sie 2015 an der Entscheidung beteiligt war, die Akte des späteren Lübcke-Mörders Stephan Ernst zu sperren, habe sie ein Kollege auf den Vorgang angesprochen. Der Kollege sei „sehr verärgert“ gewesen, weil er diesen Schritt für falsch hielt. Sie habe diese Bedenken in einem Vermerk festgehalten und eine Prüfung verlangt, so die Zeugin weiter. Immerhin hatte im Jahr 2009 der damalige Präsident des Landesamts den rechtsextremistischen Gewalttäter als „brandgefährlich“ bezeichnet. Diese Einschätzung sei ihr damals bekannt gewesen, versichert die Zeugin. „Das war kein Standardfall“, sagt sie. Am Ende wurde die Akte von Stephan Ernst trotzdem gesperrt, trotz seiner Verurteilungen wegen einer Messerattacke auf einen Imam und einem Brandanschlag auf eine Flüchtlingsunterkunft. Von diesem Zeitpunkt an waren die Daten von Ernst für die Sicherheitsbehörden nicht mehr zugänglich, bis zur Ermordung von Lübcke. Dem Kollegen, der sich damals über die Sperrung der Akte geärgert hatte, habe sie nach diesem Mord gesagt: „Du hattest den richtigen Riecher“, so die Zeugin am Mittwoch im hessischen Landtag. Ein weiteres Versäumnis des Verfassungsschutzes.

TAZ-online 

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Aber schlagen nicht auch gewisse Parteien der Welt ihre Türen zu, indem sie ihre Bürger-innen draußen in der Hitze austrocknen lassen?

Die Agrarindustrie nutzt den stockenden Welthandel, um Preise hochzutreiben. 30 Prozent der Weltbevölkerung fehlt ein ausreichender Zugang zu Lebensmitteln. Das war schon vor dem Krieg in der Ukraine so. Die Vereinten Nationen schlagen Alarm.

4.) Die Agrarindustrie nutzt die Situation aus

Von dieser Krise sprach man bereits vor dem Ukraine-Krieg. 800 Millionen Menschen, ein Zehntel der Weltbevölkerung, litten ständig unter Hunger. Nach dem aktuellen Welternährungsbericht der Vereinten Nationen The State of Food Security and Nutrition in the World werden es mehr. Um fast 50 Millionen ist die Zahl der Hungernden im Vorjahr gestiegen, seit 2019 gar um 150 Millionen. Nach der „Agenda 2030“ der UN sollte bis 2030 Ernährungssicherheit für alle garantiert sein, danach sieht es nicht aus. Im UN-Report werden all jene berücksichtigt, die unter akutem Hunger und Unterernährung leiden. Rund 2,3 Milliarden Menschen waren das 2021 und damit nicht weniger als 29,3 Prozent der Weltbevölkerung. Berücksichtigt man alle, die sich keine gesunde Ernährung leisten können – viele davon leben auch in den reichen Ländern –, kommt man auf 3,1 Milliarden Menschen, ein Drittel der Weltbevölkerung. Und dabei sind die Folgen des Ukraine-Kriegs noch gar nicht erfasst. Dass es eine globale Ernährungskrise dieser Dimension gibt, hat verschiedene Ursachen: Der Energiepreisschock schlägt weltweit auf Logistik- und Transportkosten durch. Die Blockade von Seewegen bewirkt ein Übriges. Teilweise haben Staaten begonnen, Nahrungsmittel zu horten und Ausfuhren zu stoppen. Der globale Handel mit Saatgut und Düngemitteln stockt. Noch immer sind Liefer- und Wertschöpfungsketten unterbrochen, vor vielen Häfen stehen Containerschiffe im Stau. Dazu kommt ein Klimawandel, der in Brotkorb-Regionen Chinas, Indiens und Russlands 2022 zu erheblichen Ernteausfällen führt, verursacht durch Dürre und Bodenerosion.

Der Freitag-online

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Der Einfluss der Deutsch-Sekten Einwanderer scheint mit der Unterstützung von Trump wieder im Wachstum begriffen zu sein!

USA – 17 Abgeordnete wegen „zivilen Ungehorsams“ festgenommen. Bei einer Demonstration in den USA vor dem Supreme Court kommt es zu insgesamt 35 Festnahmen – darunter 17 demokratische Abgeordnete.

5.) USA – Grundrecht auf Abtreibung 

Die Demonstrant:innen hätten sich geweigert, die Straße zwischen dem Supreme Court und dem Kapitol der USA zu räumen, erklärte die zuständige Polizei auf Twitter. Es kam zu insgesamt 35 Festnahmen, 17 von ihnen betrafen demokratische Politiker:innen. Laut Bericht des Guardian hatten die Demonstrant:innen sich vor dem US-Kapitol versammelt, bevor sie zum Gebäude des Supreme Courts marschierten und „Our body, our choice“ (zu Deutsch: „Unsere Körper, unsere Entscheidung“) skandierten. Der Supreme Court der USA hatte im Juni das Grundrecht auf Abtreibungen gekippt. Seitdem haben eine ganze Reihe von konservativ regierten Bundesstaaten starke Beschränkungen von Schwangerschaftsabbrüchen oder gänzliche Verbote eingeführt. Die Gruppe der Verhafteten, zu der unter anderem die prominente progressive Demokratin Alexandria Ocasio-Cortez (oft abgekürzt als „AOC“) gehörte, stellte sich dem Bericht des Guardian zufolge entlang eines Fußgängerüberwegs vor dem Gericht auf. USA – Demonstration für Grundrecht auf Abtreibung endet in 35 Festnahmen Dort habe die Gruppe sich als „Akt des zivilen Ungehorsams“ auf die Straße gesetzt. Daraufhin hätten sich Polizeibeamten um sie herum aufgestellt und eine aufgezeichnete Nachricht abgespielt, die ihre bevorstehende Verhaftung wegen Blockierens der Straße ankündigte. Die Beamten hätten die Abgeordneten daraufhin festgenommen und in einen abgesperrten Bereich geführt, so die Informationen des Guardian.

FR-online

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