Bestandsaufnahme der EU
Erstellt von Redaktion am 11. Januar 2022
Im europäischen Zwischenland
Von Franz C. Mayer
Die EU ringt um Stabilität. Am Ende der Pandemie zeigt sich, dass wir aufeinander angewiesen sind. Das ist eine Chance für engere Zusammenarbeit.
Politische Stabilität ist keine Selbstverständlichkeit. Das hat die Erstürmung des Bundesparlaments in den USA vor einem Jahr nachdrücklich in Erinnerung gerufen, in einer mehr als 230 Jahre alten Union. Auch die wesentlich jüngere Europäische Union, Rechtsgemeinschaft und Friedensgarantin in der alten Welt nach den fürchterlichen Erfahrungen zweier Weltkriege, erscheint weniger denn je als dauerhaft gesichert.
Zurück zum Nationalstaat war vielerorts der erste Reflex nach Ausbruch der Pandemie im Frühjahr 2020. Längst überwunden geglaubte Grenzen wurden wieder sichtbar, Schlagbäume, Grenzkontrollen, Einreisesperren. Die europäische Integration ist indessen nicht nur wegen der Pandemie in der Defensive.
Nach der Eurokrise ab 2010, der sich anschließenden Flüchtlingskrise, dem Endlosdrama um den britischen Austritt und nun der Rechtsstaatskrise insbesondere in Polen und Ungarn ist die europäische Integration seit mehr als einem Jahrzehnt im Krisenmodus, in ungesichertem Terrain – in einem Zwischenland. Keine der Krisen kann als sicher überwunden gelten. Vor allem die Rechtsstaatskrise in Polen betrifft die Substanz der EU als Rechtsgemeinschaft.
Es geht dort nicht um vereinzelte Rechtsverstöße, sondern den systemischen Umbau zu einem Land ohne unabhängige Gerichtsbarkeit. Den aktuellen Machthabern geht es dabei vorrangig um die Sicherung dieser Macht. Unabhängige Gerichte und europäische Beobachtung stören da nur. Eine unabhängige Gerichtsbarkeit ist aber Beitrittsvoraussetzung und damit Geschäfts- und Vertrauensgrundlage für das rechtliche Miteinander in der EU.
Polen rauswerfen geht nicht
Schon deswegen kann von einer rein innerpolnischen Angelegenheit keine Rede sein. Es geht um die Frage, ob Polen in dieser Verfassung noch Mitglied der EU bleiben kann. Das große Problem der EU ist dabei, dass man einem Mitgliedstaat nicht einfach kündigen kann, anders als übrigens beim Europarat, dort ist ein Rauswurf möglich. Entsprechend macht die Europäische Kommission, was sie machen kann:
Sie geht mit den Mitteln des Rechts gegen den Rechtsstaatsabbau vor, mit Vertragsverletzungsverfahren und Zwangsgeldern. Bisher war dies nur begrenzt wirksam. Zwangsgelder in Höhe von 1 Million Euro pro Tag sind für einen Staatshaushalt gut verkraftbar, und selbst der zwischenzeitlich eingeführte, aber noch vom EuGH auf seine Kompetenzmäßigkeit zu prüfende Rechtsstaatsmechanismus, mit dem EU-Haushaltsmittel gesperrt werden können, dürfte nur begrenzte Reichweite entfalten.
Anders verhält es sich mit der Sperre der zur Pandemiefolgenbewältigung aufgelegten Wiederaufbauprogramme, wo es um Größenordnungen von 40 bis 60 Milliarden Euro geht. Dies würde in Polen spürbar sein. Die Eskalation des Streits kann zum Austritt führen, es besteht freilich auch das Risiko des „dirty remain“: der Nichtaustritt bei kontinuierlicher Sabotage aller innerunionalen Vorhaben, die Einstimmigkeit erfordern. Ein schneller Ausweg aus dem Dilemma zeichnet sich nicht ab.
Wirklich gefährlich an der Entwicklung in Polen ist vor allem die offen aggressiv beanspruchte bedingungslose Vorfahrt des Nationalstaates, gegen jede eingegangene rechtliche Bindung. Dieses Zurück zum Nationalstaat ist kein isoliertes Phänomen, was der Beifall aus Ungarn wie auch die verstörend nationalistischen Töne aus dem konservativen Spektrum in Frankreich indizieren. Der Koalitionsvertrag der Ampelregierung bezieht scheinbar klare Stellung in Sachen Rechtsstaatlichkeit.
Verstörende Töne aus Frankreich
Die Bundesregierung will bei den Entscheidungen über Mittel aus dem Wiederaufbaufonds nur zustimmen, „wenn Voraussetzungen wie eine unabhängige Justiz gesichert sind“. Genau gelesen macht man dies aber abhängig von den Vorschlägen der Kommission. Auch sonst verliert der Koalitionsvertrag eher, je länger man die Europapassagen liest.
Dass die bisher in Deutschland weitgehend unbeachtet gebliebene, nur sehr schleppend in Gang gekommene Konferenz zur Zukunft Europas „in einen verfassungsgebenden Konvent münden und zur Weiterentwicklung zu einem föderalen europäischen Bundesstaat führen“ sollte, lässt zunächst aufhorchen. Derartige legal science fiction findet sich für gewöhnlich eher in Grundsatzprogrammen, wo sie auch ihre Berechtigung hat, nicht im Regierungsfahrplan für die nächsten vier Jahre.
Die Frontex – das einzige was bislang unter dem Strich steht ?
Aus europaverfassungsrechtlicher Sicht stellen sich sofort Fragen. Nicht nur weil es keine „nicht-föderalen“ Bundesstaaten gibt und man für einen Bundesstaat mindestens noch einen Mitstreiter bräuchte – unter den anderen Mitgliedstaaten weit und breit nicht in Sicht. Die Eingliederung Deutschlands in einen europäischen Bundesstaat ist zudem insbesondere mit der bisherigen Rechtsprechung des BVerfG nicht vereinbar.
Es wäre also eine Grundgesetzänderung oder gar eine völlig neue deutsche Verfassung erforderlich – eine rechtliche Revolution. Wollte man das ernsthaft, dann würde man es doch weiter vorne im Text ansprechen, jedenfalls aber einen verfassungsrechtlichen Pfad zum Bundesstaat skizzieren. Noch befremdlicher ist der Koalitionsvertrag mit der Zielsetzung, der Europäische Gerichtshof solle nationales Recht ohne jeden EU-Bezug an europäischen Grundrechten messen können.
Koalition zeigt Gestaltungswillen
Auch dies käme einer rechtlichen Revolution gleich, aus verfassungs- wie europarechtlicher Perspektive, für die weder in Deutschland noch in der EU die erforderlichen verfassungs- und vertragsändernden Mehrheiten in Sicht sind. An diesen Stellen mangelt es dem Koalitionsvertrag an Ernsthaftigkeit.
Eine denkbare Erklärung dafür wäre, dass in den Verhandlungen viele EP-Abgeordnete die Feder geführt haben und dabei möglicherweise so etwas wie eine Wunschliste erstellten, die in der Folge dann asymmetrischerweise vor allem die nationalen Abgeordneten abzuarbeiten haben. Als positive Deutungsmöglichkeit bleibt immerhin, dass hier europäischer Gestaltungswille dokumentiert ist, der sich deutlich von der alten Regierung absetzt.
Quelle : TAZ-online >>>>> weiterlesen
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Grafikquellen :
Oben — Bruselas (Bélgica), 19 de Marzo 2012. En el Edificio Berlamont, de la Comisión Europea, el Canciller Ricardo Patiño se reunión con la Vicepresidenta de la Comisión Europea y Alta Representante para la Política Exterior y de Seguridad de la Unión Europea, Catherine Ashton.
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