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Archiv für August 24th, 2021

Von Kabul nach Palma

Erstellt von Redaktion am 24. August 2021

Kabul ist angeblich überall

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Der Afrobeat von Dominic Johnson

Immer mehr Rebellen in Afrika bezeichnen sich als Ableger des „Islamischen Staats“. Die Antiterrorkriege führen zu ungewöhnlichen Konstellationen.

Die Islamisten hatten die Stadt überrannt, es gab Berichte über Morde und Brandschatzungen. Verzweifelt versuchten Tausende, auf das letzte sichere Gelände zu gelangen, wo sich die weißen Ausländer gesammelt hatten.

Das ist nicht Kabul in diesen Tagen, sondern das war Palma im März 2021. Die Stadt an der Küste des Indischen Ozeans in Mosambik fiel am 24. März an die islamistischen Shabaab-Rebellen, die große Teile von Mosambiks nördlichster Provinz Cabo Delgado an der Grenze zu Tansania unter ihre Kontrolle gebracht haben.

Der letzte sichere Ort war zuerst das Amarula-Hotel am Strand, wo unter anderem private Sicherheitskräfte und Ingenieure für die im Aufbau befindliche Flüssiggasanlage Afungi zehn Kilometer südlich einquartiert waren, und dann Afungi selbst. Tausende von Menschen suchten dort Einlass. Viele hatten sich in den Wäldern versteckt und erreichten die Zuflucht erst nach tagelangen Fußmärschen, die manche nicht überlebten. Die Evakuierungen übernahmen schließlich private und staatliche Elitekämpfer aus verschiedenen Ländern mit Hubschraubern und Booten.

Internationale Aufmerksamkeit erregte das Drama von Palma kaum. Hier war schließlich keine internationale Militärintervention zuvor gescheitert. Der Bürgerkrieg in Mosambik mit Tausenden Toten und Hunderttausenden Flüchtlingen spielt sich fern von der Weltöffentlichkeit ab – obwohl die Rebellen dort als Teil des globalen „Islamischen Staats“ (IS) gelten und ihr Krieg für Afrikas größtes neues Erdgasprojekt das vorläufige Aus bedeutet.

Massaker an Zivilisten

Mosambiks Shabaab-Rebellen als IS-Ableger zu listen war am 10. März eine der ersten afrikapolitischen Entscheidungen des neuen US-Präsidenten Joe Biden. Ebenso als Teil des IS gelistet wurde damals die Rebellenarmee ADF (Allied Democratic Forces) in der Demokratischen Republik Kongo, der Tausende von Menschen zum Opfer gefallen sind. Bereits dem IS zugerechnet werden Somalias Shabaab-Islamisten, Boko Haram in Nigeria und der „Islamische Staat in der Großen Sahara“, die radikalste der islamistischen Untergrundarmeen des Sahel.

So gibt es nun in jeder Region Afrikas reale oder angebliche IS-Ableger. Die Kriege, die sie führen und die gegen sie geführt werden, sind brutal. Massaker an Zivilisten mit zweistelligen Todeszahlen sind Routineereignisse. Aber sie machen kaum jenseits der betroffenen Länder Schlagzeilen, manchmal nicht einmal mehr dort.

Dafür aber sind Afrikas Antiterrorkriege zum Tummelplatz für Militärinterventionen in ungewöhnlichen Konstellationen geworden sowie zum Exerzierfeld für neue Formen der Kriegsführung. In der Sahelzone treibt Frankreich mit der multinationalen Eingreiftruppe G5-Sahel die Integration afrikanischer Armeen unter einem gemeinsamem Kommando voran und baut Afrikas erste europäische Spezialkräftemission auf.

In Somalia perfektionierten die USA die Eliminierung von Dschihadisten per Drohne, und die Afrikanische Union setzt dort ihre erste multinationale Eingreiftruppe ein. Im Kongo wird der Kampf gegen Rebellen mit der Militarisierung des Schutzes von Nationalparks verknüpft, wo solche Gruppen sich gern aufhalten. In Mosambik hat das ferne Ruanda in den letzten Wochen mit einer bilateralen Militärintervention die von den Shabaab-Islamisten gehaltenen Städte im Norden des Landes zurückerobert.

Militärinterventionen geraten aus der Mode

Deutsche Soldaten Somalia 1993.jpg

Direktes Eingreifen von außerhalb Afrikas, wie es Frankreich noch im Sahel betreibt, gerät aus der Mode. Überall stützt man den Aufbau von Spezialkräften, zu denen sich nichtstaatliche Sicherheitsunternehmen gesellen: vor allem, damit nicht stattdessen Russland mit seinen berüchtigten Wagner-Söldnern als Erstes den Fuß in die Tür setzt, wie bereits in der Zentralafrikanischen Republik.

Aber wie sinnvoll ist es, all diese Konflikte über den islamistischen Kamm zu scheren? Eine bewaffnete Rebellion als IS abzustempeln nützt vor allem der jeweiligen Regierung. Sie bekommt dann jede Militärhilfe, um die sie bittet; die unangenehme Frage, ob man mit den Rebellen reden sollte, statt sie einfach zu töten, stellt niemand mehr. Lokale Konfliktfaktoren kann man ignorieren, Aufständische sind Freiwild. Aber wenn man genauer hinguckt, sind gerade die beiden neuesten IS-Klassifizierungen fragwürdig.

Quelle         :       TAZ-online         >>>>>        weiterlesen

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Corona-Haftungsklauseln

Erstellt von Redaktion am 24. August 2021

Behörden täuschen Öffentlichkeit 

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Quelle      :        INFOsperber CH.

Urs P. Gasche /   

Haftpflichtig seien die Impfstoffkonzerne und nicht der Bund, insistiert das BAG. Doch das erweist sich als warme Luft.

Infosperber warf den Behörden vor, «um den Brei herum zu reden», wenn es darum geht, wer bei allfällig später auftretenden Impfschäden die Haftung übernimmt. Am 8. August informierte Infosperber über den geheimen Vertragsentwurf von Pfizer mit dem Staat Albanien: «Knebelverträge sollten 10 Jahre geheim bleiben». Kernstück des Pfizer-Vertrags ist ein völliges Ausschliessen jeglicher Haftungsfolgen. Wahrscheinlich setzte Pfizer gleichlautende Klauseln auch in den Verträgen mit der Schweiz und mit Deutschland durch. Die Behörden verweigern eine Offenlegung der Haftungsklauseln.

Ähnliche Freistellung der Haftung im Vertrag mit AstraZeneca

Jedenfalls stellt auch der Vertrag, den die EU-Kommission am 26. August 2020 mit AstraZeneca über die Vorbestellung von Impfstoffen abschloss, die Impfstoffhersteller materiell von jeglicher Haftung frei. Die Klauseln sind anders formuliert als im geleakten Vertragsentwurf von Pfizer, aber nicht weniger umfassend. Siehe die Faksimiles am Schluss dieses Artikels.

Höchstwahrscheinlich mussten die Schweiz und Deutschland eine ähnliche Befreiung von sämtlichen Haftungsfolgen unterschreiben. Die Schweiz bestellte bei AstraZeneca über fünf Millionen Dosen und gab den grössten Teil an Covax (Verteilung in der Dritten Welt). Doch weder der Bundesrat noch die deutsche Bundesregierung geben bekannt, welche Haftungsklauseln sie mit AstraZeneca und Pfizer unterschrieben haben. Der Vertragsentwurf von Pfizer mit Albanien, der nur dank eines Whistleblowers als Licht kam, enthält eine Schweigepflicht, welche die Regierung bis zehn Jahre nach Auslaufen des Vertrags einhalten soll.

Das Bundesamt für Gesundheit BAG will weder bestätigen noch dementieren, dass Pfizer auch im Vertrag mit der Schweiz eine Schweigepflicht über den ganzen Inhalt des Vertrags durchsetzte.*

Von allen Haftungsfolgen befreit

Im geleakten Vertragsentwurf mit Albanien befreit Pfizer/Biontech nicht nur sich selbst von allen Kostenfolgen für irgendwelche Schäden. Auch sämtliche Drittbeteiligte an der Produktion, an der Distribution, der Vermarktung sowie auch die beauftragten Forscher und die Verabreicher des Impfstoffs wie Ärzte usw. sind von jeglicher Haftung befreit. (Ziffern 8.1 bis 8.4 des Vertragsentwurfs)
Falls Geschädigte gegen Pfizer/Biontech irgendwo vor Gericht klagen, müssen die Vertragspartner (also die Regierungen) sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten, Vergleichskosten, Entschädigungen, Bussen und andere Ausgaben von Pfizer/Biontech übernehmen.

Im Vertrag von AstraZeneca musste die EU-Kommission materiell ähnliche Klauseln unterschreiben (siehe am Schluss des Artikels).

Trotzdem behauptet das BAG auch im neusten Impfstrategie-Papier, dass die Konzerne «grundsätzlich» haften würden, und zwar gemäss dem Produktehaftpflichtgesetz PrHG: «Verträge, die der Bund mit Impfstoffherstellern abschliesst, beseitigen die Haftpflicht des Herstellers nicht.» Es folgt dann etwas später der Satz: «Der Bund kann den Herstellern lediglich [sic!] zusagen, allfällige finanzielle Schäden, die dem Hersteller aus dessen Haftpflicht entstehen, in bestimmten Fällen auszugleichen (sog. Schadensdeckung des Bundes).»

Eine solche Schadensdeckung übernimmt der Bund bei den Corona-Impfstoffen nicht nur «in bestimmten Fällen», sondern in allen erdenklichen Fällen – jedenfalls dann, wenn er vergleichbare Klauseln wie die EU oder Albanien unterschreiben musste.

Für eine solche totale Freistellung der Haftung kann es nachvollziehbare Gründe geben. Doch warum redet das BAG um den Brei herum, anstatt offen zu kommunizieren, dass dem Bund keine andere Wahl blieb, als die Impfhersteller und Ärzte von sämtlichen finanziellen Haftpflichtschäden zu entbinden? 

Mit seiner Informationspolitik schürt das BAG unnötig das Misstrauen von Impfskeptikern.

Vernebelungstaktik mit dem Produktehaftpflichtgesetz

Um den heissen Brei herum informiert das BAG, wenn es um die Haftung der Impfhersteller für noch unbekannte gesundheitliche Schäden der Impfstoffe geht. Das BAG erwähnt immer wieder das Produktehaftpflichtgesetz PrHG. Auf eine Frage von Infosperber zur Haftung bei «unvorhergesehen auftretenden Impfschäden» antwortete das BAG am 11. August:

«Für den Hersteller ist das Produktehaftpflichtgesetz PrHG anwendbar … Wir können lediglich erneut festhalten, dass Verträge, die der Bund mit Impfstoffherstellern abschliesst, weder die Haftpflicht des Herstellers beseitigen noch begründen sie eine Haftpflicht des Bundes. Allerdings ist der Bund befugt, im Rahmen der Kostenübernahme auf der Grundlage des Epidemiengesetzes EpG mit den Herstellern zu vereinbaren, deren Schäden aus ihrer Haftpflicht in bestimmten Fällen auszugleichen.»

Die juristische «Haftung des Herstellers beseitigen» kann wohl niemand. Doch diese Aussage ist eine Täuschung der Öffentlichkeit. Denn diese versteht unter Haftung, dass die Hersteller für Folgeschäden auch finanziell haften. Doch von dieser finanziellen Haftung haben sich die Konzerne in den erwähnten Verträgen vollständig befreit.

Als «schönfärberisch» bezeichnete Infosperber auch die Darstellung des BAG, wonach ein Impfstoffhersteller für noch auftretende gesundheitliche Schäden seines Impfstoffs aufgrund des Produktehaftpflichtgesetzes» PrHG hafte. Denn für schwerwiegende Folgeschäden, die bei der Zulassung des Impfstoffs nicht voraussehbar waren, sieht dieses Gesetz gar keine Haftung vor. Es schliesst vielmehr explizit jede Haftung aus, wenn «der Fehler nach dem Stand der Wissenschaft und Technik im Zeitpunkt, in dem das Produkt in Verkehr gebracht wurde, nicht erkannt werden konnte». Das trifft für alle Folgeschäden von Impfungen zu, welche mit den sehr kurzen Zulassungsstudien nicht erkennbar waren.

In einem aktuellen Kommentar zu den Ausschlussklauseln im Produktehaftpflichtgesetz  schreibt Professor Walter Fellmann von der Universität Luzern: «Der Hersteller haftet für schädliche Eigenschaften eines Produktes nicht, die zwar im Zeitpunkt des Inverkehrbringens seiner Erzeugnisse objektiv vorhanden, nach dem damaligen Erkenntnisstand von Wissenschaft und Technik aber nicht erkennbar waren.»

Zum Vertrag, den die EU-Kommission mit AstraZeneca abschloss, erklärt Professor Walter Fellmann:

«Die Freistellung [von Haftungskosten] umfasst alle denkbaren Produkthaftungsansprüche.»

Und zu den Klauseln im Vertragsentwurf von Pfizer mit Albanien sagt Fellmann:

«Auch im Pfizer-Vertrag findet sich eine umfassende Freistellungsklausel, die Produkthaftungsansprüche abdeckt.»

Doch das BAG erweckt wiederholt den falschen Anschein, dass die Impfhersteller zur Kasse kommen könnten, falls die Impfungen zu unerwarteten gesundheitlichen Schäden führen. Originalinformation des BAG:

«Für die Hersteller ist das Produktehaftpflichtgesetz anwendbar … Verträge, die der Bund mit Impfstoffherstellern abschliesst, beseitigen die Haftpflicht des Herstellers nicht.»

Das ist Sand in die Augen gestreut. Das Gesetz ist zwar für Schäden, welche die Hersteller voraussehen konnten, in dem Sinne «anwendbar», dass Geschädigte gegen die Hersteller Haftpflichtklagen einreichen können. Nur: Sämtliche finanziellen Folgen der Gerichtsverfahren, Vergleiche und Urteile muss der Staat den Impfherstellern zahlen. Es gibt keine Haftungsansprüche, für welche die Impfhersteller finanziell geradestehen müssen – jedenfalls wenn die Schweiz und Deutschland materiell die gleichen Haftungs-Freistellungsklauseln unterschrieben haben wie in den oben genannten Verträgen.

Pfizer/Biontech: «Es kann längerfristige gesundheitsschädigende Nebenwirkungen geben, die noch nicht bekannt sind.»

«Der Käufer [die Regierung] nimmt zur Kenntnis, dass die langfristigen Wirkungen und die Wirksamkeit des Impfstoffs derzeit nicht bekannt sind und dass der Impfstoff unerwünschte Wirkungen haben kann, die derzeit nicht bekannt sind.»

Pfizer Unbekannte Langzeitschäden
Art. 5.5 des Vertragsentwurfs von Pfizer für Albanien vom 1.6.2021. Pfizer befreit sich im Vertrag von jeglichen Kostenfolgen. © Pfizer

Präsidentin der Impfkommission flunkert

Auch Professorin Claire-Anne Siegrist, frühere Präsidentin der Eidgenössischen Impfkommission, erweckte in den Tamedia-Zeitungen den Eindruck, dass die Pharmakonzerne finanziell haften (Tages-Anzeiger und Bund vom 9. Januar 2021: «Wissenschaftlerin antwortet Impfskeptikern»). Auf die Aussage, Pharmakonzerne würden Folgeschäden der Impfung auf den Staat abwälzen und keine Kosten übernehmen, antwortete Siegrist:

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«Wenn die Pharmaunternehmen nicht verantwortlich gemacht werden könnten, wäre das tatsächlich schockierend. Zum Glück ist das aber nicht so. Die Pharmaunternehmen bleiben zu 100 Prozent verantwortlich für alle Herstellungsfehler.»

Gefragt wurde Siegrist nach den Folgeschäden der Impfung und nicht nach Herstellungsfehlern. Auf den Hinweis von Infosperber, dass die bisher bekannt gewordenen Verträge die Impfkonzerne von sämtlichen finanziellen Forderungen freistellen, und auf die Frage, ob sie Einblick in die Verträge der Schweiz nehmen konnte, um obige Aussage zu machen, antwortete Siegrist:

«Die Vertraulichkeit geht so weit, dass ich nicht einmal das Recht habe, ihnen zu sagen, ob ich die Verträge gesehen habe oder nicht.»

Die Frage von Infosperber, warum sie denn verraten dürfe, dass die Schweiz nach ihren Informationen keine Freistellung aller Kostenfolgen gewährt habe, beantwortete Siegrist nicht mehr.

Zur Haftung bei möglichen Impfschäden erklärte Siegrist gegenüber den Tamedia-Zeitungen anschliesslich doch noch:

«Die einzige Verantwortung, die die Regierungen übernehmen, ist folgende: die Entschädigung für den Fall, dass nach der Impfung eine schwere, aber seltene Nebenwirkung auftritt. Die Regierungen haben diese Mitverantwortung akzeptiert, damit der Impfstoff schneller hergestellt werden kann.»

Siegrist erwähnte nur «schwere, aber seltene Nebenwirkungen». Sie sagte nicht, dass die Pharmakonzerne auch für leichtere und häufigere Nebenwirkungen, die bei der Zulassung noch nicht bekannt waren, von jeglichen Haftungskosten befreit sind.

Ebenfalls in Tamedia-Zeitungen warnte Gesundheitsexperte Willy Oggier:

«Für solch eine Verstaatlichung des Risikos gibt es bei den Banken den Begriff des moralischen Fehlanreizes, Denn wer nicht [finanziell] haftet, kann zu leichtsinnigem Verhalten verleitet werden.»

 

Rechtslage, falls die Schweiz einen materiell gleichlautenden Haftungsausschluss unterschrieben hat

Es ist nicht bewiesen, aber wahrscheinlich, dass die Schweiz und Deutschland eine materiell gleiche Haftungsfreistellung zugunsten der Impfhersteller unterzeichnen mussten wie die EU und Albanien.

Deshalb schrieb Infosperber am 11. August dem BAG:

Guten Abend [XY]

Ich weiss nicht, ob die BAG-Medienstelle in den Vertrag der Schweiz mit Pfizer Einsicht erhielt.

Gehen wir doch einmal von der wahrscheinlichen Hypothese aus, dass die Ziffern zur Haftung im Vertragsentwurf mit Albanien identisch sind mit den entsprechenden Ziffern, welche die Schweiz mit Pfizer unterschrieben hat. 
Bitte korrigieren Sie folgende Aussagen, falls sie nicht zutreffen:
Sie schreiben, dass «das Produktehaftpflichtgesetz PrHG anwendbar ist». Natürlich können Geschädigte aufgrund dieses Gesetzes gegen Pfizer oder impfende Ärzte klagen. Dann gibt es zwei Möglichkeiten:

1. Das Gericht kommt zum Schluss, dass a) «der Fehler, der den Schaden verursacht hat», bereits vorlag, als der Pharmakonzern den Impfstoff in Verkehr brachte. Und b) dass der Pharmakonzern den Fehler bereits «im Zeitpunkt, in dem das Produkt in Verkehr gebracht wurde», erkennen konnte. (Bedingungen gemäss Art. 5 PrHG).
In diesem Fall wird Pfizer für den Schaden gemäss PrHG haftbar.
Allerdings müsste dann der Bund gemäss den Verträgen von Pfizer [und AstraZeneca] sämtliche Kosten des Gerichtsverfahrens und sämtliche Folgekosten des Urteils übernehmen. Daraus kann geschlossen werden, dass Pfizer für Fehler gemäss PrHG finanziell in keinem Fall haftet. Denn Pfizer wird auch bei einer erfolgreichen Klage keinen einzigen Dollar zahlen müssen.

2. Das PrHG schliesst jede Haftung der Hersteller aus, wenn «der Fehler nach dem Stand der Wissenschaft und der Technik im Zeitpunkt, in dem das Produkt in Verkehr gebracht wurde, nicht erkannt werden konnte» (Art. 5 PrHG). Bei allfälligen gesundheitlichen Folgeschäden der Impfung, die erst durch ein nachträgliches Monitoring und eine nachträgliche Überwachung entdeckt werden, besteht also keine Haftung nach PrHG. 
Das BAG beruhigte wiederholt, dass bei möglichen Impfschäden das PrHG «in Frage» komme bzw. «anwendbar» sei. Das BAG informierte jedoch nicht gleichzeitig darüber, dass das PrHG  für mittel- und langfristige Impfschäden nicht anwendbar ist.

Vielmehr erklärt das BAG, «dass Verträge, die der Bund mit Impfstoffherstellern abschliesst, weder 

a) die Haftpflicht des Herstellers beseitigen noch 

b) begründen sie eine neue Haftpflicht des Bundes».

Zu a) Unter «Übernahme der Haftpflicht» versteht die Öffentlichkeit, dass Pfizer beim Unterliegen vor Gericht auch alle Kosten zu tragen hat. Doch beim Pfizer-Impfstoff werden alle finanziellen Folgen der Herstellerhaftung dem Bund aufgebürdet.

Zu b) Laut Vertragsentwurf von Pfizer [und dem AstraZeneca-Vertrag mit der EU] muss der Staat auch Entschädigungs- und Genugtuungszahlungen an Geschädigte übernehmen, die ein Gericht zugesprochen hat, oder die in einem Vergleich vereinbart wurden [unabhängig vom Epidemiengesetz].

Unsere Frage vom 6. August bleibt unbeantwortet: ‹Warum hat das BAG nie klar informiert, dass das Produktehaftpflichtgesetz Folgeschäden von Produkten (wie später auftretende Nebenwirkungen), die nicht voraussehbar sind, gar nicht erfasst?›»  

Mit freundlichen Grüssen, Infosperber

Antwort des BAG vom 13. August:

«Wir nehmen keine Stellung zu einem Vertragsentwurf eines anderen Staates … Wir verzichten darauf, den Vertragsentwurf mit dem von der Eidgenossenschaft mit Pfizer abgeschlossenen Vertrag zu vergleichen. Dies umso mehr, als diese Verträge derzeit noch nicht veröffentlicht werden. Entsprechend können wir die von ihnen gezogenen Schlüsse weder bestätigen noch dementieren.»

Das BAG lässt sich also nicht auf die Hypothese ein, dass die Schweiz eine materiell gleiche Haftungsfreistellung zugunsten der Impfhersteller unterzeichnen musste wie Albanien oder wie die EU-Kommission. So lange die Behörden die unterschriebenen Haftungsklauseln nicht offenlegen, können sie weiterhin wie das BAG behaupten: 

«Verträge, die der Bund mit Impfstoffherstellern abschliesst, beseitigen die Haftpflicht des Herstellers nicht.»

Der Vertrag von AstraZeneca mit der EU und der Vertragsentwurf von Pfizer mit Albanien sehen jedoch vor, dass die Staaten bei Klagen gegen die Impfhersteller sämtliche Verfahrens-, Gerichtskosten, Bussen oder Entschädigungen einschliesslich der Anwaltskosten übernehmen müssen. Auch die impfenden Stellen, darunter die Ärzte, sind von jeglichen Haftungsfolgen befreit.

*Das BAG tut so, als ob das Öffentlichkeitsgesetz zum Zug käme

Die BAG-Verantwortlichen tun so, als ob der Vertrag mit Pfizer eine Offenlegung durchaus erlauben würde und deshalb das Öffentlichkeitsgesetz BGÖ anwendbar sei. Dieses sehe eben vor – so das BAG zu Infosperber –, dass «Berufs- Geschäfts- oder Fabrikationsgeheimnisse» nicht offengelegt werden müssen.

Das Verstecken hinter dem BGÖ und angeblich schützenswerten Geheimnissen ist in doppelter Hinsicht fragwürdig:

  • Erstens verschweigt das BAG, dass das BGÖ vorschreibt, private Interessen jeweils mit dem öffentlichen Interesse abzuwägen. Das BAG unternimmt jedoch nicht einmal den Versuch, diese Rechtsgüter abzuwägen. Das BAG legt nicht dar, warum die Haftungsklauseln ein Geschäftsgeheimnis sei, das schützenswerter ist als das in diesem Fall sehr grosse öffentliche Interesse. (Art. 7.2 BGÖ).
  • Zweitens verschweigt das BAG, dass es selber beim Eidgenössischen Öffentlichkeitsbeauftragten anders argumentierte. Als der Beobachter im letzten Herbst Einsicht in die Verträge mit Moderna und AstraZeneca verlangte, lehnte dies das BAG mit dem Argument ab, es stünden laufende und künftige Verhandlungen [über das Beschaffen weiterer Impfstoffe] auf dem Spiel. Es gehe, so wörtlich, um «den Schutz von Gesundheit und Leben, die öffentliche Ordnung und Sicherheit sowie staatliche finanzielle Interessen».

Der Öffentlichkeitsbeauftragte akzeptierte diese letzte Begründung und verfügte deshalb ein «Aufschieben» der Offenlegung. In der Verfügung heisst es: «Sobald die Beschaffung zum Covid-19-lmpfstoff abgeschlossen ist, gewährt das BAG den Zugang nach den Vorgaben des Öffentlichkeitsgesetzes.»
Doch auch diese Vorgabe will oder darf das BAG offensichtlich nicht einhalten. Die Behörde kündigte während der Verhandlungen mit dem Öffentlichkeitsbeauftragten bereits an, dass es auch künftige Gesuche ablehnen werde mit dem Argument, das Berufs-, Geschäfts- und Fabrikationsgeheimnis der Pharmafirmen zu wahren. Auf diesen Verweigerungsgrund ging der Öffentlichkeitsbeauftragte nicht ein.

Infosperber hat jetzt seinerseits ein neues Offenlegungsgesuch eingereicht. Ein Gericht wird die Haftungsklauseln kaum als Geschäftsgeheimnis taxieren. Gegebenenfalls wird das BAG dann dazu stehen müssen, dass die Schweiz in den Verträgen mit den Pharmaherstellern eine absolute Schweigepflicht vereinbarte, die Vorrang habe vor dem Öffentlichkeitsgesetz.

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Die Freistellung jeglicher Haftung im Vertrag von AstraZeneca mit der EU-Kommission vom 26.8.2020 (Einschwärzungen von der EU-Kommission)

AZ 1 und 2
Vertrag AstraZeneca: Ziffer 14.1 © EU
AZ 3
Vertrag AstraZeneca: Ziffer 14.2 © EU
AZ 4 und 5
Vertrag AstraZeneca: Ziffer 15.1 und 15.2 © EU
AZ 6
Vertrag AstraZeneca: Ziffer 15.3 © EU
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Oben        —     

Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen in Berlin am 29. August 2020.

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2.) von Oben         —     vue de l’artiste Amani Bodo réalisant sa toile

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Merkels – Totalversagen

Erstellt von Redaktion am 24. August 2021

– bei Menschenrechten für Julian Assange

RUEDA DE PRENSA CONJUNTA ENTRE CANCILLER RICARDO PATIÑO Y JULIAN ASSANGE.jpg

Quelle:    Scharf  —  Links

Von Hannes Sies

Menschenrechte müssen verteidigt werden, darüber sind sich alle einig. Aber gilt das auch für Julian Assange? „Das Verfahren liegt in den Händen der britischen Justiz, und das kommentieren wir an dieser Stelle nicht.“ Merkels Regierung zeigt bislang ein Totalversagen -verteidigt werden nur Menschenrechte, die von missliebigen „Regimen“ verletzt werden. Das ist zwar besser als nichts, aber diese Einseitigkeit macht unglaubwürdig. Obwohl eine mahnende Stellungnahme der Menschenrechtsbeauftragten der Bundesregierung zum Fall Assange vorliegt (die nach den lückenlosen Beweisen der psychischen Folterung von Julian Assange gefolgt von wütenden Protesten des UNO-Folterbeauftragten Nils Melzer auch unvermeidbar war), stellen sich Regierungsvertreter von Kanzlerin Merkel auf (seltene) Pressenachfragen taub -der mit Propaganda-Macht völlig gleichgeschaltete Medien-Mainstream mauert, nur linke Kleinmedien berichten.

Nach der fortgesetzten Folterhaft des Wikileaksgründers in London gefragt, will unsere Bundesregierung nicht kommentieren, zuständig sind immer andere, man habe alles schon gesagt und dem sei nichts hinzuzufügen, weshalb man dem nichts hinzufügen wolle. Mexiko habe Assange Asyl angeboten? Asyl würde nicht angeboten, sondern nachgefragt. Dümmlich-besserwisserische Belehrungen hinter denen sich zynisch-bürokratische Menschenverachtung versteckt, mehr hat Merkels bald abgewählte Gurkentruppe nicht zu bieten. Die einzige Partei im Bundestag, die sich von Anfang an, nachhaltig und ernsthaft für die Rechte von Julian Assange eingesetzt hat, ist die Linke im Bundestag, wie ich in meinen Artikeln wiederholt nachgewiesen habe. Grüne und SPD (Labour-Politiker Corbyn protestiert -wo ist Olaf Scholz?) hängen sich in seltenen Einzelfällen an Prominenten-Appelle etc. dran, wenn es denn der demoskopischen Popularität nützt. Mehr war nicht, auch wenn die Briten inzwischen schon Assange-Unterstützer wie Craig Murray inhaftieren. Die ganze Erbärmlichkeit unserer etablierten Politik hier noch einmal anhand von Merkels Regierungspressekonferenzen dokumentiert:

https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/regierungspressekonferenz/2468686#content_1

Verfahren gegen Julian Assange 28.6.21

FRAGE: Ein Schlüsselzeuge im Verfahren des US-Justizministeriums gegen Julian Assange hat zugegeben, zentrale Vorwürfe in der Anklageschrift gegen den Wikileaks-Gründer gefälscht zu haben. Hat die Bundesregierung Kenntnis von dieser Aussage? Plant sie vor diesem Hintergrund, sich bei ihren britischen und US-amerikanischen Partnern für die Freilassung von Assange einzusetzen?

SASSE (): Ich kann dazu etwas sagen. Wir haben natürlich die Diskussion von Herrn Warweg, die er am Wochenende auch über die Social Media geführt hat, verfolgt. Wir bleiben allerdings bei der Position, dass sich unsere Haltung im Fall Assange nicht geändert hat. Das Verfahren liegt in den Händen der britischen Justiz, und das kommentieren wir an dieser Stelle nicht.

https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/regierungspressekonferenz/2432278#content_0

Stellungnahme der Menschenrechtsbeauftragten der Bundesregierung zum Fall Assange 1.6.21

FRAGE: Frau Adebahr, an den vergangenen Sitzungstagen war mehrfach die Stellungnahme der Menschenrechtsbeauftragten der Bundesregierung zur Causa Assange hier verhandelt worden. Dabei hat das Auswärtige Amt nicht Stellung bezogen, und zwar mit Hinweis darauf, das Statement spreche für sich selbst. Nun gehört es aber zu den Aufgaben der Menschenrechtsbeauftragten, dass sie der auswärtigen Politik und dem Außenministerium Vorschläge für die Ausgestaltung von Menschenrechtsfragen in ihrem Bereich macht. Das Statement deutet ja darauf hin, dass sie Handlungsbedarf sieht.

Meine konkrete Frage: Welche Anregung zieht das Außenministerium bzw. der Außenminister persönlich aus dem Statement von Frau Kofler für die Gestaltung der auswärtigen Politik in dieser Causa?

ADEBAHR (): Ich glaube, Frau Sasse hat sich hier ausführlich auch zu dem Statement von Frau Kofler eingelassen und unsere Haltung dazu ausgeführt.

ZUSATZFRAGE: Pardon, wenn ich da direkt nachhaken darf: Sie hat gesagt, sie werde dazu keine Stellung nehmen, sondern das Statement stehe für sich selbst. Es soll ja nicht bestritten werden, dass das für sich selbst steht; die Frage ist vielmehr: Wie steht das Auswärtige Amt dazu? Es ist die Aufgabe der Menschenrechtsbeauftragten, das Außenministerium in dieser Causa zu beraten, und ein Statement hat da schon einen Empfehlungscharakter. Welcher ist das, was nehmen Sie daraus wahr?

ADEBAHR: Frau Sasse hat ja auch darauf hingewiesen ? wie Frau Kofler das auch getan hat ?, dass Großbritannien an die Europäische Menschenrechtskonvention gebunden ist. Sie hat auch erwähnt, dass Julian Assange als australischer Staatsbürger von uns nicht konsularisch betreut werden kann und dass die Bundesregierung dazu keine eigenen Erkenntnisse hat, und bei dieser Einschätzung bliebe es weiterhin. Das heißt, sie hat schon ein bisschen mehr als „kein Kommentar“ gesagt.

Heck cattle in Grube Leonie.JPG

Damit sollten manche Behörden Bekanntschaft machen ?

Ich kann gern noch einmal wiederholen, was wir hier für das Auswärtige Amt zu diesem Fall Assange sagen, nämlich dass das ein Verfahren ist, das bei der britischen Justiz liegt, und dass es für diese Stelle hier dabei bleibt, dass wir den Prozessverlauf nicht öffentlich kommentieren und Entscheidungen der britischen Justiz nicht bewerten. Das ist auch heute noch die Sachlage. Wie Sie wissen, besteht in diesem Verfahren weiterhin die Möglichkeit von Rechtsmitteln, und Herr Assange ist frei, diese Möglichkeit wahrzunehmen. Das ist die Position des Auswärtigen Amtes, die ich Ihnen hier verkünden kann.

FRAGE: Teilt die Bundesregierung die Auffassung der , dass es sich bei der fortdauernden Haft für Assange unter anderem um psychische Folter handelt? Falls ja: Was sind geplante Schritte dagegen bzw. was wird zur Aufklärung unternommen?

ADEBAHR: Dazu verweise ich auf das, was ich eben schon gesagt habe.

ZUSATZFRAGE: Könnte die Bundesrepublik, zumal wegen des Brexit keine Verwicklungen mit dem Vereinigten Königreich denkbar wären, ähnlich wie Mexiko dem Whistleblower Asyl anbieten?

ADEBAHR: Das ist, glaube ich, eine spekulative asylrechtliche Frage, die im Bereich des oder des läge. Ich glaube aber nicht, dass wir uns hier dazu äußern.

GRÜNEWÄLDER (): Genau. Asyl bietet man nicht an, sondern Asyl wird erbeten, und dann wird das personenbezogen auf den jeweiligen Fall bezogen geprüft. Insofern bliebe das abzuwarten.

FRAGE: Frau Demmer, wie verfolgt die Kanzlerin den Fall Assange? Geht es da für sie um Pressefreiheit oder um Geheimnisverrat?

DEMMER (): Herr Seibert hat hier ja am Montag dazu Stellung genommen. Dem habe ich nichts hinzuzufügen.

ZUSATZFRAGE: Welche Stellung hat er da übernommen?

DEMMER: Herr Seibert hat gesagt, dass wir das Urteil zur Kenntnis genommen haben. Ansonsten schließe ich mich den Bewertungen und Aussagen von Frau Adebahr hier und heute auch noch einmal an.

https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/regierungspressekonferenz/2471358

Reise der Bundeskanzlerin in die USA 14.7.21

FRAGE: Ich habe eine Verständnisfrage zu dem Themenkatalog der Kanzlerin. Angela Merkel liegen ja auch die Menschen- und Völkerrechte immer sehr am Herzen. Werden auch Themen wie die Schließung des Gefangenenlagers Guantánamo oder die Freilassung von Julian Assange Agenden bei diesem Treffen sein?

SEIBERT: Über das Thema Assange haben wir bereits am Montag gesprochen, in der Vergangenheit ohnehin mehrfach. Dem habe ich jetzt nichts hinzuzufügen.

https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/regierungspressekonferenz/2471804

Reise der Bundeskanzlerin nach Washington 19.7.21

FRAGE: In meiner Frage geht es auch um die Gefährdung der Pressefreiheit und um Überwachung. Frau Fietz, ich habe beim Besuch der Kanzlerin in Washington nicht mitbekommen, dass sie sich in Sachen nachweislicher Überwachung der NSA in Deutschland beim US-Präsidenten dafür eingesetzt hat, dass das aufhört, dass sie sich für die Freilassung von Julian Assange eingesetzt hat. Das ist ja die amerikanische konkrete Gefährdung der Pressefreiheit. Hat sie denn die nachweislichen Drohnenangriffe via Ramstein angesprochen? Bei all diesen drei Themen habe ich nichts von ihr gehört.

FIETZ (): Sie haben in der Pressekonferenz hören können, was besprochen worden ist. Dazu, was darüber hinaus in vertraulichen Gesprächen besprochen worden ist, kann ich Ihnen hier keine Angaben machen.

ZUSATZ: Sie können ja sagen, ob das der Kanzlerin wichtig war und ob sie das angesprochen hat.

FIETZ: Ich kann dem nichts weiter hinzufügen.

https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/regierungspressekonferenz/2473150

Aberkennung der ecuadorianischen Staatsbürgerschaft von Julian Assange 28.7.21

FRAGE: Wird die Regierung wegen der Aberkennung der Staatsbürgerschaft Ecuadors von Julian Assange in den internationalen Organen tätig, oder ist die Regierung trotz der gesundheitlich problematischen Lage des Gefangenen nach wie vor unbesorgt?

ADEBAHR (): Wir haben die Entwicklung und diese Entscheidung zur Kenntnis genommen. Das ist eine Entscheidung eines ecuadorianischen Gerichts, die wir an dieser Stelle nicht kommentieren oder bewerten.

https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/regierungspressekonferenz/2476676#content_4

Auslieferungsverfahren gegen Julian Assange 11.8.21

FRAGE: Gibt es neben dem Vertrauen in das britische Rechtssystem eine grundsätzliche Haltung der Bundesregierung zum weiteren Schicksal des gesundheitlich gefährdeten politischen Häftlings Assange, zur Frage seiner Auslieferung an die bzw. zum weiteren, anders gearteten Umgang mit ihm?

BURGER (): Ich kann zu diesem Fall nur noch einmal wiederholen, was wir hier bereits vielfach ausgeführt haben: Die Bundesregierung sieht das große öffentliche Interesse am Auslieferungsverfahren gegen Julian Assange im Vereinigten Königreich. Entsprechend verfolgt die Bundesregierung wichtige Entwicklungen und Äußerungen hierzu auch aufmerksam. Nach der erstinstanzlichen Ablehnung der Auslieferung von Assange in die wird die Bundesregierung wie bisher auch die weiteren Verfahrensschritte verfolgen. Die Zuständigkeit für das Verfahren liegt jedoch bei der britischen Justiz. Das Auswärtige Amt kann Julian Assange als australischen Staatsbürger nicht konsularisch betreuen. Über die Haftbedingungen und den Gesundheitszustand von Herrn Assange haben wir deshalb als Auswärtiges Amt auch keine eigenen Erkenntnisse. Im Übrigen werde ich dem Prozessverlauf in Großbritannien von hier aus nicht weiter kommentieren.

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Grafikquelle :

Oben      —   Londres (Reino Unido), 18 de Agosto 2014, Canciller Ricardo Patiño y Julian Assange ofrecieron una rueda de prensa con presencia de medios internacionales. Foto: David G Silvers. Cancillería del Ecuador.

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DER ROTE FADEN

Erstellt von Redaktion am 24. August 2021

Angst ist doch auch nur so ein lästiges Gefühl

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Durch die Woche mit Ariane Lemme

Wie es ist, sich hormonell vollgepumpt vor’m Klima und dem Wahlkampf zu fürchten? Was, wenn sich ein Vielficker in der U-Bahn prügelt? Ein Erfahrungsbericht.

Ich gebe es wirklich nicht gerne zu, aber: In dieser Woche herrscht in meinem Hirn ziemliche Leere. Kein schlauer Gedanke, nur Verzweiflung. Das Klima: im Arsch, nicht zu retten. Zwei Grad Erwärmung sind eigentlich schon das Mildeste, auf das wir hoffen dürfen. Dann sind es zur Abwechslung mal wieder Islamofaschisten, die Frauen, Männer und Kinder in Angst, Elend und Tod stürzen, beziehungsweis Islamofaschist:innen, Sprache ändert schließlich unser Bewusstsein, wie uns auch dieser trübselige Wahlkampf nicht vergessen lässt.

An den mag ich sonst gar nicht denken. Wen soll ich bitte wählen? Keinem der drei Kandidaten (sorry, Baerbock, fühlen Sie sich bitte mitgemeint, solange Sie nichts für die Frauen in Afghanistan tun, brauchen Sie deswegen nicht rumheulen) traue ich bei der Abschwächung des Klimawandels oder im außenpolitischen Kampf für Menschenrechte viel zu. Und innenpolitisch? Ja mei, seien wir ehrlich, wie viel wird sich da nach der Wahl schon ändern? Bisschen mehr oder weniger soziale Gerechtigkeit, bisschen mehr oder weniger Verfolgung und Aufarbeitung rechtsextremer Straftaten, bisschen mehr oder weniger Tropfen ins überhitzte globale Klima.

Bin ich abgestumpft? Nee, ich habe eine Scheißangst. Nicht nur vor dem, was klimatisch ansteht, auch vor der Angst an sich. Denn ich sehe ja an meinem – zugegeben hormonell frisch aufgepumpten – Mutterhirn, dass Angst nicht gerade ein umgängliches Gefühl ist. Ich kenne es noch aus meiner Schulzeit, als ich die Angst – damals waren es Atomtod, Rinderwahn, Balkankrieg und ganz normale Autofahrten – zu meiner zentralen Lebensaufgabe machte. Also einer hübschen Zwangsstörung, die ich durch die richtige Anzahl von Licht an- und ausknipsen, Türen auf- und zumachen und einer sehr, sehr weirden, pustenden Ausatmetechnik versuchte in Schach zu halten vermochte.

Wer weiß, vielleicht haben Sie es meinen schlaflosen Nächten zu verdanken, dass kein zweites Tschernobyl passiert ist! Damals fühlte es sich jedenfalls so an, als läge das Wohl der Welt in meinen Händen. Das meiner Familie sowieso; warum die trotzdem Auto fuhren – trotz meiner eindringlichen Warnungen –, war mir unverständlich.

Man muss sich rauswagen

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Neben dieser schweren Verantwortung war irgendwann nach der Grundschule – die nahm ich noch locker nebenbei mit – nicht mehr so viel Kraft und Luft in meinem Kopf für Binär-, Oktal- oder Hexadezimalsystem oder lateinische Verben. Schade, sonst wäre ich vielleicht doch Psychotherapeutin statt Journalistin geworden. Dass das schlau gewesen wäre, sehe ich jetzt, wo ich Mutter bin.

Während ich überall Bilder von den Wänden stürzen, den Kopf meiner Tochter zwischen den Bettchenstäben eingeklemmt und Viren springen sehe, sind die Therapeuten, die ich kenne, mit ihren Kindern wahnsinnig tiefenentspannt. Die nehmen ihre Babys auf dem Fahrrad mit, machen keine Ideologie aus Muttermilch und sind überhaupt so cool, wie ich mich selbst als Mutter immer gesehen habe – bevor ich es wurde.

Quelle      :        TAZ-online       >>>>>       weiterlesen

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Grafikquellen          :

Oben        —             Roter Faden in Hannover mit beschriftetem Aufkleber als Test für einen möglichen Ersatz des auf das Pflaster gemalten roten Strichs

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Unten         —      210818-M-TU241-1009 HAMID KARZAI INTERNATIONAL AIRPORT, Afghanistan (August 18, 2021) Marines with the 24th Expeditionary Unit (MEU) guide an evacuee during an evacuation at Hamid Karzai International Airport, Kabul, Afghanistan, Aug. 18. U.S. Soldiers and Marines are assisting the Department of State with an orderly drawdown of designated personnel in Afghanistan.

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DL – Tagesticker 24.08.2021

Erstellt von Redaktion am 24. August 2021

Direkt eingeflogen mit unseren Hubschrappschrap

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Natürlich – Überraschungen führen bei einen Haufen von Uniformträgern meisten zu Niederlagen, da als allerstes der Stechschritt unterbrochen werden muss. Spricht doch die heutige Regierung gerne und nicht umsonst von Herden, welche unter ihre  Kontrolle gehören. Aber anderseits – wer sich dem Staat zur Freiwilligkeit verpflichtet fühlt, denkt ja auch nicht normal, denn ein Staat zeigt doch immer nur das, was die beteiligten  Parteien während ihrer Regierungszeit von ihm übrig lassen. Ein solches Wissen dürfte bei einen Hauptmann Voraussetzung sein, denn ohne Abitur und Freiwilligkeit wird niemanden ein solches Lametta aufgeklatscht werden, geschweige denn seinen Treueeid schwören.

„Wer behauptet, die Lage kam überraschend, der lügt“

1.) Ex-KSK-Soldat rechnet mit Regierung ab

Oliver Schneider ist ehemaliger Hauptmann der Bundeswehr-Eliteeinheit KSK und war mehrfach in Krisengebieten an komplexen Evakuierungsoperationen beteiligt. Jetzt rechnet der Ex-Soldat in einem exklusiven Gastbeitrag für FOCUS Online mit der viel zu spät begonnen Rettung von Deutschen und Ortskräften im kollabierenden Afghanistan ab. Seit mehr als zwanzig Jahren übt die Bundeswehr die Evakuierung von deutschen und EU-Staatsbürgern sowie von anderweitig Schutzbefohlenen aus Krisen- und Kriegsregionen. Die sogenannten Standard Operating Procedures (SOP) sind eingeübt, das Material und das Personal wird 24/7/365 an verschiedenen Standorten vorgehalten. Es wird fleißig geübt. Jährlich. Train as you fight, fight as you train. Abhängig von der Lageentwicklung und den dann zu treffenden politischen Entscheidungen kann verlegt werden. So die Theorie. So beschwören es auch die Marketing-Bemühungen der Bundeswehr. Auf Youtube und anderen Social-Media-Kanälen kann man sich das Prozedere anschauen, sodass es auch für Laien verständlich wird. KSK-Offizier zum Evakuierungsdrama in Afghanistan: „Wer behauptet, die Lage kam überraschend, der lügt“

Focus-online

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Sicher, aber hat Mutti ihr Hausfreund, der Ackermann, nicht schon in grauen Vorzeiten von Peanuts (Erdnüsse) gesprochen ? Läuft nicht so ziemlich die gesamte Fäkalienbude in Berlin immer nur mit offenen Händen herum, da wohl die Hartz 4 Diäten für ein, den „Positionen entsprechendes Leben“ nicht ausreicht ? Wer als DR oder Professor am Hungertuch nagen muss, wird für jedes Almosen dankbar sein. Wird nicht genau darum diese Herde, den konkurrierenden Uniformierten Raubtieren des Staates, vorenthalten?

FDP erhält mehr als drei Millionen Euro durch Großspenden

2.) Geldregen aus der Wirtschaft

21 Großspenden erhielt die FDP bereits im Wahljahr, SPD und Linke keine. Zwei Unternehmen begründen ihre Spende mit dem Engagement der FDP für Geringverdiener. Für die FDP läuft es in diesen Tagen. In Umfragen stehen die Liberalen mit rund 12 Prozent so gut da, wie lange nicht. Fünf Wochen vor der Bundestagswahl wird FDP-Chef Christian Lindner bereits als „Kanzlermacher“ bezeichnet. Auch finanziell haben sich die vergangenen Wochen gerechnet. Allein seit Anfang Juli erhielt die Partei rund 1,3 Millionen Euro an Großspenden. Am Montag tauchten zwei weitere auf der Seite der Bundestagsverwaltung auf. Dort müssen Parteien Spenden von mehr als 50.000 Euro unverzüglich angeben. Dieses Mal erhielten die Liberalen je 100.000 Euro von den Discountern Tedi und Woolworth. Zwei Unternehmen, die bislang noch nie auf den Spendenlisten von Parteien aufgetaucht sind. Was erhoffen sich Tedi und Woolworth davon? Eine Tagesspiegel-Anfrage beantworten die beiden Unternehmen, die über die B. H. Holding GmbH, miteinander verbunden sind, sechs Minuten nacheinander wortgleich. Man sei davon überzeugt, dass die Freien Demokraten „einen wichtigen Beitrag in einer neuen Regierung“ leisten könnten.

Tagespiegel-online

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Würde in der Politik ein Verursacher-Prinzip gelten, müsste doch zuallererst das Eingeständnis für gemachte Fehler von der Regierung ausgehen ? Dieses wird aber nicht geschehen, da Wahlen ins Haus stehen und alles so weiter gehen soll wie gehabt. Wer eine andere Politik wünscht, muss auch das Recht haben, dieses in aller Öffentlichkeit zu zeigen. Machen die, der Wirtschaft verpflichteten Parteien irgend etwas anderes? Es ist die Pflicht einer Regierung in Voraus zu denken und nicht immer den Tatsachen hinterherzulaufen. Warum ist der Bundestag mit Doktoranten und Professoren überbesetzt, welche nur mit ihren Klugscheißereien herumalbern, so das für ein nüchternes Nachdenken kein Platz in den Köpfen bleibt ? Warum fliegen Merkel und Maas nicht nach Afghanistan um von dort Ausreisen zu regeln,  aus Angst um ihr bisschen Leben ?

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Abstimmung über Afghanistan-Einsatz

3.) Linke will mit Jein stimmen

Im Bundestag steht die Entscheidung über den Evakuierungseinsatz in Afghanistan an. Die Linken-Spitze empfiehlt der Fraktion, sich zu enthalten. Die Parteiführung der Linkspartei hat sich entschieden: Die Bundestagsfraktion soll sich bei der Abstimmung über das nachträgliche Bundeswehrmandat für die bereits laufende Evakuierung von Menschen aus Afghanistan geschlossen enthalten. „Wir sind für die Rettung von möglichst vielen Menschen, deshalb wollen wir nicht dagegen stimmen“, begründete die Parteivorsitzende und Spitzenkandidatin Janine Wissler am Montag das empfohlene Jein. Die Linkspartei kritisiert, dass die Bundesregierung die Evakuierung katastrophal umsetze. „Deshalb halten wir eine Enthaltung für einen gangbaren Weg“, sagte Wissler auf der wöchentlichen Pressekonferenz in der Berliner Parteizentrale. Die Kritik der Linken richtet sich vor allem dagegen, dass das militärische Mandat zu weit gefasst sei, der Kreis der Personen, die für die Flüge in Frage kommen, aber zu eng. Daher empfiehlt die Parteiführung keine Zustimmung zu den bereits laufenden Evakuierungsflügen der Bundeswehr. Für die Linksfraktion wäre es dennoch ein Novum, wenn sie sich geschlossen enthielte. Haben die Linken im Bundestag doch bisher gegen alle Auslandseinsätze der Bundeswehr gestimmt und waren von Anfang an gegen den Einsatz des Militärs in Afghanistan. Der Parteivorstand, der sich am Sonntag zu einer Sondersitzung per Video traf, hatte sich drei Stunden Zeit genommen, die heikle Frage zu diskutieren. Teil­neh­me­r:in­nen sagten der taz, man habe lange und gründlich abgewogen, um Formulierungen gerungen – und das ohne „Gepöbel“. Alle oder keiner.

TAZ-online

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Jetzt sind wir also genau dort, wo die Dummheit einst zum Schminktisch eilte um Jedermann/Frau etwas vorzuspielen was sie selber nicht sein konnten? Wer daran glaubt was dem Volk aus der Politik vorgespielt wird, sollte auch die Märchensammlung der Gebr. Grimm nicht auf ihren Wahrheitsinhalt abklopfen? Wenn ein/e Politiker-In jemals gearbeitet hätte, wäre sie/er in diesem seit jeher anrüchigen Gewerbe, kaum nach Oben gekommen. Haben nicht gerade in heutiger Zeit die politischen Clans, den einstigen Platz des Adels und der Raubritter voll verwirklicht ?

Armin Laschet erntet mit Wahlkampfvideo Spott und Hohn

4.) Armin Laschet vor der Bundestagswahl

Auch wenige Wochen vor der Bundestagswahl fällt CDU-Kanzlerkandidat Armin Laschet der Wahlkampf eher schwer. Nun sorgen auch noch drei Jahre alte Videos für Probleme. Unter dem Titel „Deutschland gemeinsam machen“ haben die Unionsparteien und ihr Kanzlerkandidat Armin Laschet* ein Wahlkampfvideo zur Bundestagswahl 2021* veröffentlicht, das gleich mit mehreren Szenen für massive Kritik und manchen Spott aus dem Internet gesorgt hat. Bereits ganz zu Beginn zeigt es Laschet darin bei einem Vor-Ort-Termin als NRW-Ministerpräsident vor einigen Jahren, wie er in einer Gruppe weißgekleideter Besucher mit Bergmannshelm und Lampe durch einen Stollen marschiert. Als einziger der Gruppe hat Laschet dabei ein erkennbar verdrecktes Gesicht. Das Internet nahm die Vorlage dankend an. Die Aufnahmen stammen aus dem Jahr 2018, als Laschet als nordrhein-westfälischer Ministerpräsident zur Stilllegung des letzten Bergwerks des Landes, der Zeche Prosper-Haniel in Bottrop, fuhr und von einem Pressetermin an der Seite seines Vaters Heinz, selbst ehemaliger Bergmann, eindrückliche PR-Bilder mitbrachte. Mit Ruß im Gesicht und ohne. Die Bilder, die zu Beginn seines neuen Wahlkampfwerbespots zu sehen sind, zeigen ihn mit und haben im Licht seiner Kanzlerkandidatur für CDU* und CSU* zahlreiche Fragen aufgeworfen. Das Land Nordrhein-Westfalen berichtete damals von einem „bewegenden Besuch“, die Reaktionen auf den Auftritt thematisierten schon damals die Frage nach dem kohleverschmierten Gesicht des Ministerpräsidenten.

FR-online

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Erneut spielt Merkel für die Uniformen und Fahnen die Hampel Frau in der Ukraine. Aus den Rückweg von Moskau umkurvte sie gekonnt, gewollt  Afghanistan Ließe die Angst Flügel wachsen, säße die Regierung lange auf den Mond anstatt dahinter ?

Mit einer Gipfelveranstaltung erinnert die Regierung in Kiew an die russische Annexion der Krim 

5.) Die Ukraine fordert die Krim zurück

Kiew erlebt derzeit intensive Tage: Im Zentrum der ukrainischen Hauptstadt wird am heutigen Dienstag mit einer riesigen Militärparade der 30. Unabhängigkeitstag gefeiert. Zwei Tage zuvor besuchte Angela Merkel zum letzten Mal als Bundeskanzlerin die Stadt. Am Montag empfing Präsident Wolodymyr Selenskyj Delegationen aus 45 Staaten zur Gründungsveranstaltung der sogenannten Krim-Plattform, eines diplomatischen Formats, das die russische Annexion der Krim weltweit in den Fokus rücken will. Unter den Gästen waren alle EU- und Nato-Länder. Doch was nach einen Erfolg Kiews auf internationaler Bühne klingt, ist es nicht. Vor allem das Abschiedstreffen mit Merkel, die eigentlich als wichtigste Verbündete der Ukraine unter westlichen Spitzenpolitikern gilt, war eine angespannte Angelegenheit. Bereits der ungewöhnlich bescheidene Empfang der Bundeskanzlerin am Flughafen Boryspil sprach Bände. Für Verstimmungen sorgten die baldige Fertigstellung der Ostseepipeline Nord Stream 2 und die damit verbundene Frage der Zukunft des russischen Gas-Transits durch die Ukraine. Aktuell bringt der Transit Kiew jährlich rund zwei Milliarden Dollar ein. Doch die Gasdurchleitungen sind für die Ukraine auch eine sicherheitspolitische Angelegenheit: Aus Regierungssicht macht der weitere Transit Militäraktionen Russlands im Nachbarland weniger wahrscheinlich. Zwar betonte Merkel, Nord Stream 2 dürfe von Russland nicht als «politische Waffe» benutzt werden und setzte sich für eine Fortsetzung des Transits auch nach dem Ende des aktuellen Vertrages im Jahr 2024 ein. Wie der Westen Zuwiderhandlungen Moskaus ahnden will, blieb aber unklar. Zudem wies die Bundeskanzlerin Kiew auf eine mögliche Verringerung des Transits hin, sollte der Gasverbrauch der EU aufgrund der angepeilten Klimaneutralität zurückgehen. «Im Bezug auf die Verlängerung des Transitvertrages sprachen wir über sehr allgemeine Sachen», kommentierte Selenskyj unzufrieden. «Ich verstehe bisher nicht, wo die Ukraine nach 2024 stehen wird und wer uns konkrete Garantien gibt.»

ND-online

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Den Morgengruß an gleicher Stelle – schreibt jeden Tag
„Der freche Bengel“

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Anregungen nehmen wir gerne entgegen

Wir erhalten in letzter Zeit viele Mails mit Texten zwecks Veröffentlichung – Um diese zu Verbreiten  sollten Sie sich aber erst einmal vorstellen und zeigen mit wem wir es zu tuen haben.  Danke !

Treu unserem Motto: Es gibt keine schlechte Presse, sondern nur unkritische Leser

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Grafikquellen          :

Oben     —   DL / privat – Wikimedia

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Unten     —       Karikatur von Gerhard Mester zum Klimawandel: „Weiter so“

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