DEMOKRATISCH – LINKS

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RENTENANGST

Archiv für Juli 31st, 2021

Alltag für Jour­na­lis­t-In­nen

Erstellt von Redaktion am 31. Juli 2021

Schon bist du beim Verfassungsschutz

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Sitzen die Staats-Schwachköpfe schon in den Bäumen ?

Von Jessica Ramczik

Tim Mönch ist professioneller Fotojournalist. Sächsische Staatsschützer sammeln trotzdem Daten über ihn – weil sie ihn als Linksextremisten sehen.

Am 14. Dezember 2019 tut Tim Mönch das, was Fotojournalisten tun. Mönch, dessen Fotos bereits in der taz, im Spiegel und beim ARD-Magazin „Monitor“ gezeigt wurden, fotografiert einen rechten „Zeitzeugenvortrag“ im sächsischen Leubsdorf. Das Foto des anwesenden Chemnitzer Stadtrats Robert Andres (ProChemnitz) veröffentlicht er auf seinem Twitter-Profil. Andres ist als Stadtrat eine Person des öffentlichen Lebens. Eine Veröffentlichung also rechtlich zulässig.

Dass Mönch in Leubsdorf als Journalist tätig war, will die Behörde nicht anerkennen. Grund für die Speicherung seiner Personendaten soll vielmehr sein, dass Mönch 2015 und 2016 an Demonstrationen teilgenommen habe, die „jeweils einen links­extremis­ti­schen Charakter aufwiesen“

Geregelt wird dies in Paragraf 23 des Kunsturhebergesetzes. Demnach dürfen Personen der Zeitgeschichte, so auch Politiker, fotografiert und diese Bilder veröffentlicht werden. „Ich bin mit der Veröffentlichung also völlig im Rechtsrahmen dessen geblieben, was ich als Journalist darf. Auch habe ich keine Fotos anderer Teilnehmer veröffentlicht“, sagt Mönch der taz.

Auch vor Ort sei alles regulär abgelaufen, sagt Mönch. „Ich war als Journalist zu allen Zeiten erkennbar. Die Beamten haben meinen Presseausweis kontrolliert.“ Trotzdem speichert der sächsische Verfassungsschutz diese journalistische Tätigkeit in seinen Akten, welche der taz vorliegen. Dort steht auch, dass Mönch einige Jahre zuvor linke Demos besucht habe.

Das Speichern der Daten von Berufsgeheimnisträgern ist rechtlich nicht zulässig, zudem genießen Jour­na­lis­t*in­nen auch durch die verfassungsrechtlich garantierte Pressefreiheit besonderen Schutz.

Als Extremist unterwegs

Dass Mönch jedoch in Leubsdorf als Journalist tätig war, will die Behörde nicht anerkennen. Grund für die Speicherung soll vielmehr sein, dass Mönch in den Jahren 2015 und 2016 an einer Demonstration teilgenommen habe, die „jeweils einen linksextremistischen Charakter aufwiesen“, wie es in der Antwort des sächsischen Verfassungsschutzes an Mönchs Anwältin heißt. Mithin verstoße die Datenspeicherung auch nicht gegen geltendes Recht, da Mönch auch beim Fotografieren der Teil­neh­me­r*in­nen des „Zeitzeugenvortrages“ als Linksextremist gehandelt habe.

Mönch erfährt davon erst, als er beim sächsischen Datenschutzbeauftragten ein Auskunftsgesuch darüber stellt, was die Behörde über ihn gespeichert hat.

Mönch beantragt schließlich mit Hilfe seiner Anwältin, dass diese Daten gelöscht werden. Der Verfassungsschutz gibt dem statt. Dass Mönchs Daten rechtswidrig gespeichert wurden, will der Verfassungsschutz dagegen nicht anerkennen: „Die Art von Recherchetätigkeit über den politische Gegner stellt eine typische Handlungsweise von Linksextremisten“, heißt es in einem Schreiben des sächsischen Verfassungsschutzes an Mönchs Anwältin. Eine Datenspeicherung sei damit rechtmäßig.

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Mit irre Potentaten – war schon immer beschwerlich zu Spaaßen

Der Verfassungsschutz teilt Mönchs Anwältin Kristin Pietrzyk lediglich mit, dass die Daten nicht mehr benötigt würden. Mönch widerspricht diesem Vorgehen, auch wegen fragwürdiger Quellen. Denn dass Mönch überhaupt beim Fotografieren als Linksextremist gehandelt habe, begründet der Verfassungsschutz mit der Nennung Mönchs in einem Artikel auf der rechtsextremen Webseite „Einprozent“.

Von Rechten diktiert

„Zugespitzt bedeutet dies, dass das Landesamt bei der Prüfung, ob Datenspeicherungen erfolgen dürfen, keine eigene Prüfung vorgenommen, sondern sie sich von Rechtsextremisten hat diktieren lassen“, heißt es im Widerspruchsschreiben von Anwältin Pietrzyk.

Der Verfassungsschutz weist dies in einem weiteren Schreiben zurück, Mönch sei bereits vor jenen Ereignissen erfasst worden. Auf Nachfrage der taz zu diesem Fall entgegnet eine Sprecherin der Behörde, dass sie aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Angaben zu Einzelpersonen machen werde.

Quelle          :          TAZ-online         >>>>>        weiterlesen

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Grafikquellen          :

Oben     —WDR-Dreharbeiten zu Tatort Köln „Wacht am Rhein“ Foto: Fotojournalisten bei der Arbeit.

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Eltern und soziale Medien

Erstellt von Redaktion am 31. Juli 2021

Kinderfotos dürfen ins Internet

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Eine Kolumne von Sascha Lobo

Die digitale Welt ist kein Angstraum, es gibt gute Argumente, die eigenen Kinder im Netz stattfinden zu lassen. So werden sie als Teil der Gesellschaft sichtbar. Familienfreundlichere Länder als Deutschland machen es vor.

Wenn man als Elternteil in Deutschland Sehnsucht nach wütender Herabwürdigung hat, lässt sich dieses Problem leicht lösen: Man postet in sozialen Medien einfach Fotos seiner Kinder. Je jünger, desto verlässlicher tauchen Leute auf, die moralisierend, herablassend oder empört Eltern schmähen, die ihre Kinder posten. Ton und Inhalt zeigen oft, wie sehr diese Menschen von der Alleinrichtigkeit ihrer Position überzeugt sind. Schon deshalb lohnt sich die nähere Betrachtung.
Es soll aber ausdrücklich nicht um Fotos und Filme gehen, mit denen die eigenen Kinder verspottet, verhöhnt oder öffentlich erniedrigt werden. Auch solche Eltern gibt es, und sie haben sich ihre dereinstige Abschiebung ins hoffentlich grellweiß gekachelte, lieb- und WLAN-lose Altersheim ohne jeden Familienbesuch redlich verdient. Nein, hier soll ein vermeintliches, leider oft gehörtes Elterngesetz analysiert werden: »Kinderfotos gehören nicht ins Internet«. Man muss ein paar Schritte zurücktreten, um den ideologischen Hintergrund mit aufs Bild zu bekommen. Denn sämtliche Fragen, die mit Reproduktion und Elternschaft zu tun haben, sind auch im 21. Jahrhundert noch stark patriarchal geprägt, es ist manchmal nur etwas schwieriger zu erkennen (für manche).
Patriarchat bedeutet wörtlich »Vaterherrschaft«, aber heute versteht man darunter auch, dass gesellschaftliche Strukturen Männern eher nützen als Frauen. Das ist zum Beispiel der Hauptgrund, weshalb 2021 in Deutschland von 30 Vorstandsvorsitzenden der Dax-Unternehmen exakt null weiblich sind. Oder warum durch das Ehegattensplitting – einem strukturell frauenfeindlichen Hobby der CDU/CSU – ein allein verdienender Mann samt nichts verdienender Ehefrau bei 45.000 Euro Gehalt im Jahr deutlich weniger Steuern zahlt als eine alleinerziehende Mutter mit zwei Kindern.

Mütter werden erkennbar heftiger kritisiert als Väter

Eine wesentliche Säule des Patriarchats ist sozialer Druck in Form der Beschämung, die in den meisten Fällen Frauen trifft. In der aus den USA nach Europa geschwappten Fachsprache für moralische Fragen der Netzzeit heißt dieser Mechanismus »Public Shaming« oder auch nur »Shaming«. Mir fällt schwer, eine Gruppe zu finden, die öffentlich häufiger, heftiger und unerbittlicher geshamet werden als Mütter. Egal für welche Verhaltensweise oder Nichtverhaltensweise. Zu viele Menschen begreifen absurderweise die bloße Darstellung anderer Lebensweisen als Angriff auf das eigene Leben und die eigenen Entscheidungen.

Hier schließt sich der patriarchale Babyfotozirkel, denn wie für vieles andere auch werden Mütter für Kinderfotos im Netz erkennbar heftiger kritisiert als Väter. Das mag damit zusammenhängen, dass im Durchschnitt Mütter ihre Kinder in sozialen Medien häufiger thematisieren. Aber selbst unter Babypostings von Vätern kann man regelmäßig Attacken gegen die dazugehörigen Mütter lesen – spätestens hier wird klar, wie patriarchal die Diskussion um Kinderfotos im Netz geführt wird. Nämlich oft als weiterer Anlass, Müttern ein schlechtes Gewissen zu machen, das Gefühl zu geben, sie dürften nicht tun und lassen, was sie möchten. Sondern hätten sich gefälligst an alle möglichen Regeln Außenstehender zu halten, weil sie eine Verpflichtung hätten für die ganz persönliche Kindeswohlvorstellung der Kommentatoren.

Natürlich gibt es sinnvolle Argumente gegen die Veröffentlichung von Kinderfotos im Netz. Es gibt allerdings auch nur auf den ersten Blick sinnvoll scheinende sowie zwischen beiden Polen hin- und herschillernde Argumente. Die radikale Anti-Kinderfoto-Fraktion pocht oft auf die Rechte der Kinder selbst, vor allem ihr Persönlichkeitsrecht.

Das ist an sich kein schlechtes Argument, aber es erscheint unvollständig. Eltern entscheiden für ihre Kinder jeden Tag dutzendfach Dinge, die ihr Leben beeinflussen, prägen, verändern. Für oder gegen eine Impfung etwa, die lebensrettend sein oder mit Nebenwirkungen einhergehen kann. Was das Kind isst und was nicht, wo es hingehen darf, welchen gesellschaftlichen, religiösen und weltanschaulichen Regeln es zu folgen hat und so weiter und so fort. Die Grundrechte des Kindes sind nicht gefährdet oder eingeschränkt, wenn man als Elternteil die Entscheidung trifft, ein Foto ins Netz zu stellen, bevor das Kind einwilligungsfähig ist.

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Schließlich wird auch die Entscheidung, mit dem Kind am Straßenverkehr teilzunehmen, selten offen kritisiert – dabei ist das nachweislich sogar lebensgefährlich. Es ist okay, wenn Eltern für ihre Kinder entscheiden, das ist im Rahmen der Gesetze sogar ihr Job.

Möchte man seinen Alltag nach dem Schlimmstmöglichen ausrichten?

Ähnlich verhält es sich mit der verbreiteten Angst, veröffentlichte Kinderfotos würden von Pädophilen missbraucht. Diese Angst ist technisch gesehen nicht unbegründet, und digitale Veröffentlichung ist meist gleichbedeutend mit einem gewissen Kontrollverlust über das veröffentlichte Werk. Aber es stellt sich eine andere, aus meiner Sicht größere Frage: Möchte man seinen digitalen Alltag, sein Netzleben, sein Leben insgesamt nach dem möglichen schlimmsten Fall ausrichten? Das können und sollen alle für sich beantworten, aber es ist illiberal, diese Entscheidung anderen aufpressen zu wollen.

Wenn man sich die dazugehörigen Kommentare in den sozialen Medien anschaut, wird es sogar noch bitterer. Hier führt dieses Argument nicht selten zur Täter-Opfer-Umkehrung. Es wird oft gedroht, die Kinderfotos veröffentlichenden Eltern seien schuld, wenn die Fotos auf pädokriminellen Seiten auftauchen. Das ist etwa so schlimm und falsch, als würde man einer Frau sagen, sie sei selbst dafür verantwortlich, wenn sie sexuell belästigt wird, weil sie einen Minirock anhat.

Quelle       :          Spiegel-online           >>>>>          weiterlesen

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Grafikquellen          :

Oben     —      Kindergarten students in Turkey

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Unten          —        Sascha Lobo; 10 Jahre Wikipedia; Party am 15.01.2011 in Berlin.

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Ein neuer Freiheitsbegriff

Erstellt von Redaktion am 31. Juli 2021

Klimakrise oder: Die Grenzen der Freiheit

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Von Till van Treeck

Allzu lange hat auch die Ökonomie die ökologischen Probleme unserer Zeit und damit die planetaren Grenzen weitgehend ignoriert. Nun aber ändert sich dies rasant: Schlüsselbegriffe wie „Markt“, „Wettbewerb“, „Wachstum“ oder „Schulden“ werden in den Wirtschaftswissenschaften neu gedacht und bewertet – insbesondere in Bezug auf unsere Freiheit. Das zeigte sich spätestens nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts Ende April, wonach die Bundesregierung die CO2-Emissionen erheblich schneller senken muss als ursprünglich geplant.[1] Begründet hat Karlsruhe dies mit einer drohenden Freiheitsgefährdung in der Zukunft. Damit kommen auch Ökonom*innen nicht mehr umhin, das Verhältnis von der Freiheit, zu produzieren und zu konsumieren, auf der einen Seite und dem Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlagen auf der anderen Seite neu zu bestimmen.

Das große Umdenken

Für bundesweites Aufsehen sorgte die Neujustierung dieses Verhältnisses aber schon Wochen vor dem Karlsruher Urteil, als der Leiter des Bezirksamts Hamburg-Nord, Michael Werner-Boelz (Grüne), im Februar bei Amtsantritt erklärte, aus Naturschutzgründen kein neues Einfamilienhaus in seinem Bezirk mehr zuzulassen. Prompt fegte ein Sturm der Entrüstung durchs Land. Eine zentrale Kritik lautete, dass diese politische Entscheidung die Freiheit der Menschen unzulässig begrenze.

In der Tat schränkt sie die Freiheit derer ein, die gern ein Eigenheim bauen wollen. Zugleich aber erhöht sie die Freiheit jener, die die Fläche und die dafür erforderlichen Ressourcen anders verwenden würden – klimaschonender, kreativer, emanzipatorischer. Statt eines privaten Eigenheims könnten auf dem gleichen Platz Wohn- und Gartenanlagen für sehr viel mehr Menschen entstehen. Unterm Strich könnte also durch das Verbot die Freiheit eher zunehmen.

Auch unter Wirtschaftswissenschaftler*innen wurde der Fall kontrovers verhandelt. Hierbei zeigte sich exemplarisch, dass das Nachdenken über Ökonomie, und damit auch über den Freiheitsbegriff, in den vergangenen eineinhalb Jahrzehnten offener geworden ist – ein Ergebnis nicht zuletzt der weltweiten Finanzkrise ab 2007 sowie vor allem der heute immer offensichtlicheren Klimakrise.

In den Jahrzehnten zuvor war der Mainstream der Wirtschaftswissenschaften ausgesprochen liberal oder gar libertär geprägt gewesen. Entsprechend eng war das vorherrschende Verständnis von Freiheit, was bis heute nachwirkt: Freiheit wurde einerseits – wie im Alltag – weitgehend als Abwesenheit von Zwang begriffen. Andererseits aber war sie zugleich eng an das private Eigentumsrecht gekoppelt. Mit seinem Eigentum sollte man tun dürfen, was man wollte. Von vielen Ökonomen wurde deswegen jeglicher „Eingriff“ in das Privateigentum mit der Begrenzung von Freiheit gleichgesetzt.

Das aber ignoriert einen wichtigen Teil der Wirklichkeit. Denn wenn man Privateigentum – also das Recht an einer Sache – mit Freiheit gleichsetzt, unterschlägt man den Freiheitsentzug derer, die das Recht an dieser Sache nicht haben. Die Freiheit der Eigentümer*innen zählt, die der anderen indes nicht. Oder um bei dem Hamburger Beispiel zu bleiben: Die Freiheit derjenigen, die sich im Norden der Hansestadt ein Eigenheim leisten können, zählt mehr als die der vielen anderen, die vielleicht gern über die Wiese laufen würden.

In der Marktwirtschaft, in der wir leben, wird das Privateigentum rechtlich geschützt. Hierfür gibt es viele gute Gründe, und in vielen Bereichen profitiert die ganze Gesellschaft davon, dass Einzelne kreativ werden und neue Produkte entwickeln, um ihr Privateigentum zu mehren. Es gibt jedoch gar keinen Grund, das Recht auf Privateigentum zu überhöhen, oder eine gesellschaftliche Debatte darüber, wann eine Sache in privatem Besitz sein sollte und wann nicht, zu tabuisieren. Vor allem sollte man das Recht auf Eigentum nicht mit Freiheit verwechseln, denn diese Verknüpfung führt den Freiheitsbegriff letztlich ad absurdum. Der politische Philosoph Jerry Cohen bezeichnet diese Verknüpfung eines rechtebasierten Freiheitsbegriffs mit einem neutralen Freiheitsbegriff als inkonsistent, weil sich beide Definitionen wechselseitig ausschließen. Die libertäre Tendenz, die Unfreiheit derjenigen, die nicht das Recht an einer Sache haben, zu übersehen, leide unter einer „monocular vision“, also einer halbseitigen Blindheit und verwende daher den Freiheitsbegriff missbräuchlich.

Mit Blick auf das Eigenheim könnte die Forderung nach einem „Eigenheim für alle“ eine Lösung für das Problem sein. Jedenfalls verfolgt diesen Ansatz die Politik der derzeitigen Bundesregierung, die durch das Baukindergeld und andere Fördertöpfe möglichst vielen Menschen zu einem eigenen Haus oder wenigstens einer Wohnung verhelfen will. In größerem Maßstab gedacht, ist das Wirtschaftswachstum eine klassische Antwort auf die Inkonsistenz des rechtebasierten Freiheitsbegriffs: Wenn beispielsweise die Menschen, die noch kein Haus haben, auch eines haben möchten, müssen wir eben mehr bauen – und so die vermeintliche Freiheit aller erhöhen.

Dieses Prinzip stößt aber an Grenzen, wenn es um Güter geht, deren Angebot sich nicht ohne Weiteres ausweiten lässt. Das ist gerade bei Wohnflächen für Einfamilienhäuser in guter Lage – etwa im Grünen und zugleich in Stadtnähe – und bei intakter Umwelt heute ziemlich offensichtlich. Man kann schlichtweg nicht ganz Deutschland mit solchen Eigenheimen zubauen, schon aus ökologischen Gründen. Wer also eines hat oder baut, nimmt unweigerlich anderen die Freiheit, das auch zu tun. Die Standardökonomik kennt dafür den Begriff der Externalität: Das Handeln der einen hat externe Effekte für andere.

Official limousine of the German chancellor, Audi A8 W12 6.0 L, registration plate 0-2, seen in Bremen 2010.jpg

Politiker haben die E-Roller geholt, dann sollten sie diese auch fahren.

SUV: Wettrüsten auf der Straße

Die Angelegenheit wird noch komplizierter durch die sogenannten positionalen Güter, wie sie der Ökonom Fred Hirsch in seinem Buch „Social Limits to Growth“ bezeichnet hat. Bei diesen Gütern geht es darum, den eigenen Status in der Gesellschaft zu demonstrieren, beispielsweise durch einen SUV.

Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer hat erst kürzlich davor gewarnt, dass die Grünen den Menschen den SUV wegnehmen wollten – seine Mahnung im Wortlaut: „Da geht es um unsere Freiheit.“ Und tatsächlich könnte man versucht sein, es als Ausdruck von Freiheit zu begreifen, wenn einzelne Leute sich derart riesige Autos kaufen. Sie wollen die Freiheit haben, ihrem persönlichen Geschmack zu folgen und sich im Straßenverkehr sicher zu fühlen. Doch selbst wenn man ignoriert, wie sehr diese Autos die Umwelt verschmutzen, wird man einräumen müssen, dass die Teilnahme dieser Autos am Straßenverkehr die Freiheit derer, die kleinere Autos oder Fahrrad fahren oder zu Fuß gehen, erheblich einschränkt.

Quelle          :          Blätter-online        >>>>>       weiterlesen

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Grafikquellen          :

Oben     —   Karikatur von Gerhard Mester zum Klimawandel: „Weiter so“

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Unten        —      The limousine of the German chancellor, an Audi A8 6.0 L, with vehicle registration plate 0-2. Here seen in Bremen on the German Unity Day.

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USA Gräben vertiefen sich

Erstellt von Redaktion am 31. Juli 2021

Sturm aufs Kapitol – im U-Ausschuss

Von Bernd Pickert

Der US-Untersuchungsausschuss zum Sturm aufs Kapitol könnte Fakten klären. Doch es geht nicht darum, der Wahrheit auf den Grund zu gehen.

Diese Woche hat er begonnen – der Untersuchungsausschuss des US-Repräsentantenhauses zu den Ereignissen des 6. Januar. Hunderte An­hän­ge­r*in­nen des noch amtierenden Präsidenten Donald Trump hatten an dem Tag das Kapitol gestürmt, waren in Sitzungssäle und Abgeordnetenbüros eingedrungen. Ihr Ziel: die endgültige Bestätigung des Wahlsieges von Joe Biden zu verhindern.

Es ist das zweite Mal, dass sich der Kongress mit dem Sturm aufs Kapitol beschäftigt. Schon beim Impeachmentverfahren gegen den dann schon nicht mehr amtierenden Trump waren die Ereignisse des Tages aufgerollt worden. Die Verfahren sind denkbar unterschiedlich, aber eines ist ihnen gemeinsam, auch wenn die De­mo­kra­t*in­nen das Gegenteil behaupten: Es geht nicht darum, die Wahrheit herauszufinden.

Die Aussagen der vier Polizisten beim Auftakt am Dienstag über ihre traumatischen Erlebnisse bei der Verteidigung des Kapitols gegen den wütenden Mob waren hochemotional und selbst in ihrer Überzogenheit glaubwürdig. Aber zur Klärung der politisch und juristisch tatsächlich offenen Fragen rund um den 6. Januar trugen sie nichts bei. Warum war die Polizei nicht vorbereitet? Warum dauerte es viele Stunden, bis Verstärkung durch die Nationalgarde anrückte?

Hier spaltet sich die politische Bewertung. Für die De­mo­kra­t*in­nen hat Trump einen Aufstand provoziert und sich dann geweigert, die adäquaten Maßnahmen gegen die eigenen Leute einzuleiten. Für die Re­pu­bli­ka­ne­r*in­nen ist das Quatsch: Wenn überhaupt, dann sei es Repräsentantenhaus­chefin Nancy Pelosi selbst, die für den Schutz hätte sorgen müssen. Und jetzt stelle sie – durch ihre Ablehnung mehrerer republikanischer Abgeordneter als Mitglieder des Untersuchungsausschusses – sogar noch sicher, dass ihre eigene Rolle nicht thematisiert werde.

Keine bis wenig neue Erkenntnisse

Im Ergebnis all des Hickhacks ist von vornherein völlig klar, dass der Untersuchungsausschuss keine bis wenig neue Erkenntnisse zutage fördern wird. Vor allem aber wird er nichts dazu beitragen, dass die gespaltene Öffentlichkeit sich auf eine gemeinsame, faktenbasierte Version dessen einigt, was am 6. Januar wirklich passiert ist.

Niemand hat die Protestierenden nach Europa geladen, um auch hier nach der verkauften Demokratie zu suchen ?

Genau wie vor dem Beginn der Anhörungen werden die De­mo­kra­t*in­nen auch hinterher von einem organisierten Aufstand sprechen, einem Putschversuch. Für die Re­pu­bli­ka­ne­r*in­nen wird es ein Riot am Rande einer friedlichen Demonstration bleiben – schlimm, ja, aber nicht so schlimm wie das Niederbrennen ganzer Stadtteile am Rande von Black-Live-Matter-Demos nach dem Tod von George Floyd.

Quelle       :       TAZ-online     >>>>>       weiterlesen

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Grafikquellen          :

Oben     —     Rioters outside the Capitol shortly after Congress was evacuated

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DL – Tagesticker 31.07.2021

Erstellt von Redaktion am 31. Juli 2021

Direkt eingeflogen mit unseren Hubschrappschrap

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Wer reibt sich noch die Augen vor Verwunderung wenn er in der letzten Zeit immer öfters liest, dass die Gerichte eines angeblich Demokratisch geführten Staat in schöner Regelmäßigkeit, die Anliegen der Gesellschaft über Rechtsentscheide  regeln muss? Gilt es nicht als Offenbarung wenn wir die Politiker-Innen immer öfters, wegen ihrer Unfähigkeit, am Karikatur-Pranger baumeln sehen? Wir sagen ; „Nichts verstanden mit Bedacht, darum haben sie auch nichts gemacht!“

VW-Abgasskandal : BGH stärkt Dieselbesitzer im Rechtsstreit um Verjährung

1.) VW-Abgasskandal

Ein Dieselbesitzer könnte auch nach der Verjährungsfrist Anspruch auf Schadenersatz haben. Die Musterfeststellungsklage habe aufschiebende Wirkung, urteilte der BGH. Im Streit um die Verjährung von Entschädigungsansprüchen im VW-Abgasskandal hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Rechte der betroffenen Autobesitzer und -besitzerinnen gestärkt. Der Start der Musterfeststellungsklage im Jahr 2018 verhindere, dass Ansprüche verjährten, selbst wenn sich ein Autokäufer erst später und nur vorübergehend dieser Klage angeschlossen habe, stellten die Karlsruher Richter fest. (Az: VI ZR 1118/20). Vor dem BGH ging es um den Fall eines Klägers, der im September 2013 einen gebrauchten VW Tiguan mit einem Dieselmotor vom Typ EA189 gekauft hatte. Er hatte sich zunächst der Musterfeststellungsklage angeschlossen, meldete sich aber dort wieder ab und reichte 2019 eine eigene Klage auf Erstattung des Kaufpreises nebst Zinsen ein. Das Landgericht Dessau-Roßlau in Sachsen-Anhalt wies die Klage im März 2020 ab. Auch das Oberlandesgericht Naumburg urteilte drei Monate später, dass die Ansprüche des Klägers verjährt seien. Musterfeststellungsklage hemmt Verjährung. Dem widersprach der BGH. Die Verjährung werde durch den Start des Musterfeststellungsverfahrens gehemmt, erklärte das Gericht. Dieses hatte Ende 2018 und damit vor Ablauf der Verjährungsfrist begonnen. Für den einzelnen Dieselkäufer sei es ausreichend gewesen, sich 2019 zum Klageregister anzumelden. Es sei auch legitim, sich ausschließlich der Musterfeststellungsklage anzuschließen, um damit die Verjährung zu verhindern.

Zeit-online

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Niemand hat doch von den dilettantischen Politikern erklärt wollen, was sie später noch aus ihren Schubladen ziehen werden, bis das jede weitere Corona-Variante des Griechischen-Alphabet durchgeforstet ist ? Auf Delta folgt Gamma, worüber Beta und die vielen weiteren Nachfolger schlicht vergessen oder übergangen werden?

Vollständig Geimpfte können sich mit Delta-Variante infizieren

2.) INTERNES DOKUMENT DER CDC

Erkenntnisse aus einem internen Dokument der US-Seuchenschutzbehörde könnten einen Kurswechsel der Impfkampagne einläuten. Nämlich, dass schon bald nicht mehr die Eindämmung der Corona-Pandemie oberstes Ziel wäre, sondern nur noch der Schutz des Einzelnen vor schwerer Krankheit oder dem Tod. Die Delta-Variante des Corona-Virus soll ernstere Krankheitsverläufe verursachen als frühere Mutanten des Virus. Berichtet wurde darüber in der Vergangenheit häufig. Ein internes Papier der obersten US-Seuchenschutzbehörde (CDC) bestätigt diese Beobachtungen, zusätzlich legt das Papier aber nahe, dass die Delta-Variante sich so einfach verbreite wie Windpocken, also über einige Meter durch die Luft. Daher müsse anerkannt werden, dass der Kampf gegen das Virus sich verändert habe, heißt es in dem Papier, das der Tageszeitung Washington Post vorliegt und die zuerst darüber berichtet hat. Aus dem unveröffentlichten CDC-Dokument, einer Präsentation, sollen die Schwierigkeiten herauszulesen sein, die die Behörde damit hat, die Öffentlichkeit davon zu überzeugen, Impfangebote wahrzunehmen und sich an Corona-Maßnahmen zu halten. Dazu zählen das Tragen von Masken. Denn in den USA steigen die Infektionszahlen seit Anfang Juli wieder kräftig an, die Sieben-Tage-Inzidenz ist in den USA aktuell fünfeinhalb Mal so hoch wie in Deutschland. Das liege laut dem Papier unter anderem auch daran, dass selbst geimpfte Menschen das Corona-Virus weitergeben könnten. Delta-Variante verbreitet sich noch einfacher als Ebola.

Cicero-online

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Da wollen sich einmal mehr Politiker-Innen einen Dr.-Hut der Unfähigkeit aufsetzen? Erst werden Spione von den Mörderbuben in Uniform für viel Geld angeworben, um in einer für die meisten der  weißen Platzhirsche, vollkommen „Unbekannten Welt“, den Kriechgang nicht auch noch zu verlieren, Diese nun als Heilsarmee großspurig retten – damit sie alsbald heimlich mit Flüchtlingen  wieder zurückgeschickt werden, zwecks Verdeckung des eigenen Versagen?

US-Truppenabzug aus Afghanistan

3.) Afghanische Mitarbeiter eingeflogen

Die US-Regierung bringt rund 200 ehemalige Helfer via Luftbrücke aus Afghanistan in die USA. Sie haben Anspruch auf ein spezielles Einwanderungsvisa. Die USA haben eine Luftbrücke für afghanischen Mitarbeiter eingerichtet, die ihre Heimat aus Furcht vor Vergeltungsaktionen der radikalislamischen Taliban verlassen wollen. Rund 200 ehemalige Helfer der US-Armee und ihre Familienangehörigen werden noch am Freitag in Stützpunkt Fort Lee im Bundesstaat Virginia erwartet, wie Regierungsmitarbeiter mitteilten. Afghanen, die für die USA gearbeitet haben, wird der Anspruch auf spezielle Einwanderungsvisa (SIV) gewährt. Damit können theoretisch über 50.000 Afghanen im Rahmen des „Unternehmens verbündete Flüchtlinge“ in die USA ausgeflogen werden. „Diese Neuankömmlinge sind nur die ersten von vielen, da wir schnell daran arbeiten, SIV-berechtigte Afghanen in Sicherheit zu bringen“, erklärte US-Präsident Joe Biden. Sie sollten in die Vereinigten Staaten, in US-Einrichtungen im Ausland oder in Drittländer gebracht werden, damit sie in Sicherheit seien, während ihre Visumanträge bearbeitet würden.

TAZ-online

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Doppelmoral ist die passende Antwort für die Politik der EU und auch von vielen überwiegend westlichen Staaten. Alle suchen nur nach den Splittern in den Augen anderer, den Balken im eigenen Auge verschweigen aber alle Geflissentlich.

Die Kritik ist selbstgerecht

4.) Diagnose: Doppelmoral

EU Polen und Ungarn stehen am Pranger, weil sie Rechtsstaatlichkeit und Pressefreiheit mit Füßen treten. Ende Juni 2021 durchsuchten Exekutivbeamte auf Beschluss der Staatsanwaltschaft Erfurt ein Dutzend Wohnungen in Thüringen, Bayern und Sachsen-Anhalt. Im Visier stand ein Weimarer Amtsrichter, dessen Handy und Laptop bereits zuvor beschlagnahmt worden waren. Sein – mutmaßliches – Verbrechen: Er hatte am 8. April die Maskenpflicht an zwei Schulen aufgehoben. Nun wollte der Staatsanwalt Absprachen mit Mittätern finden, um dem Richter eine mögliche Rechtsbeugung vorwerfen zu können. Anfang Mai 2021 eröffnete die Landesmedienanstalt Berlin-Brandenburg ein Verfahren gegen den Journalisten Ken Jebsen wegen der Verletzung journalistischer Sorgfaltspflicht. Der Vorwurf lautet, auf seinem Kanal KenFM würden unbelegte Behauptungen und Verschwörungstheorien verbreitet. Es ist das erste diesbezügliche Verfahren auf Basis einer erst im Herbst 2020 verschärften Gesetzeslage in Bezug auf Paragraf 19 des Medienstaatsvertrags, die Internetmedien einer inhaltlichen Kontrolle unterwirft. Ken Jebsen droht die Schließung seines Kanals. Mit diesen zwei Beispielen aus der deutschen Wirklichkeit sollte man einen Beitrag über die Vorwürfe Brüssels an Ungarn und Polen, die EU-europäische Rechtsstaatlichkeit und Pressefreiheit mit Füßen zu treten, wohl nicht beginnen. Außer man will provozierend darauf hinweisen, dass alles, was Brüssel den beiden osteuropäischen Staaten vorwirft, zwar richtig ist, aber seriöserweise in einem größeren Zusammenhang und in Relationen gesehen werden sollte. Diesen Versuch wollen wir unternehmen. Instrument zur Zähmung.

Der Freitag-online

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Kinder sind seit Schröders Zeiten immer ein Gedöns der SPD gewesen, da keine Gegenstimmen hörbar wurden.  Das wurde Nahtlos auch von der CDU/CSU übernommen. Spart es doch Kosten ein, welche wie wir später lesen, leicht für eigene Zwecke verwandt werden können.

Schulbeginn vor der 4. Welle. – Länder planlos nach den Sommerferien:

5.) Werden jetzt unsere Kinder „durchseucht“?

Zum Schulbeginn im Norden des Landes nächste Woche ist kaum ein Kind geimpft. Luftfilter sind Mangelware. Die Länder konnten die Zeit in den letzten Monaten abermals nicht nutzen, um Schulen und Lehrer ausreichend auf den digitalen Unterricht vorzubereiten. Der Unterricht soll wieder mit Masken und Schnelltests laufen – und viel Daumendrücken. Nicht nur aus den Schulen kommt harsche Kritik. Am Montag geht die Schule wieder los. Zumindest im Norden Deutschlands. Für rund 500.000 Kinder und Jugendliche in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern beginnt dann wieder der Alltag. Auf den Nordsee-Inseln hieß es bereits diese Woche wieder Schulbank drücken. Doch bald könnte sich der morgendliche Weg in die Penne wieder erübrigt haben: Wenn Corona-Infektionen wieder zunehmen und Inzidenzwerte wieder steigen, machen die Lehranstalten wieder dicht. Denn die Impfquote bei Kindern und Jugendlichen ist niedrig. Und ein infizierter Schüler kann eine ganze Klasse in die Quarantäne befördern. Seit dieser Woche sieht die Statistik des Robert-Koch-Instituts (RKI) zwar etwas besser aus als zuvor: Das RKI weist nun bei der Impfquote nicht mehr die Altersgruppe 0-17 aus, sondern nur noch die Zwölf- bis 17-Jährigen. Weil es für die Unter-Zwölf-Jährigen ohnehin keinen Impfstoff gebe, so das RKI auf Anfrage von FOCUS-Online. So verbesserte sich die Statistik der mindestens einmal geimpften Minderjährigen in Deutschland von 5,7 auf 19,4 Prozent. Aber: Die etwas schöneren Zahlen ändern nichts am grundsätzlichen Missstand: Die „Strategie“ der 16 Landesregierungen für ihre Schüler basiert auf dem Prinzip Hoffnung.

Focus-online

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Den Morgengruß an gleicher Stelle – schreibt jeden Tag
„Der freche Bengel“

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Anregungen nehmen wir gerne entgegen

Wir erhalten in letzter Zeit viele Mails mit Texten zwecks Veröffentlichung – Um diese zu Verbreiten  sollten Sie sich aber erst einmal vorstellen und zeigen mit wem wir es zu tuen haben.  Danke !

Treu unserem Motto: Es gibt keine schlechte Presse, sondern nur unkritische Leser

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Grafikquellen          :

Oben     —   DL / privat – Wikimedia

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