Erstellt von Redaktion am 3. Februar 2021
Nicht jeder wird gefragt. Aus Gründen
Eine Kolumne von Thomas Fischer
Spektakuläre Strafprozesse finden in der medialen Öffentlichkeit fast nie unter rechtlichen Gesichtspunkten Aufmerksamkeit, sondern meist wegen Besonderheiten der Personen oder im Hinblick auf Beweisfragen. Da redet dann gern jeder mit.
Gestern, am 28. Januar 2021, ist im Verfahren vor dem Oberlandesgericht Frankfurt wegen Mordes an dem Politiker Walter Lübcke und eines Mordversuchs an einem irakischen Asylsuchenden das Urteil gegen die beiden Angeklagten ergangen: Der Angeklagte E. wurde wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und vom Vorwurf des versuchten Mordes freigesprochen; der Angeklagte H. wurde wegen unerlaubten Waffenbesitzes zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Im Urteil gegen E. wurde die besondere Schwere der Schuld gemäß § 57a StGB festgestellt und ein Vorbehalt der Verhängung von Sicherungsverwahrung gemäß § 66a StGB angeordnet.
Kaum ist ein Tag vorbei, sind Zeitungen und Fernsehberichte, Foren und Chaträume schon wieder voll von Abertausenden »Würdigungen« des Urteils, von dem ja bislang nicht mehr bekannt ist als eine Pressemitteilung des Oberlandesgerichts und die kurze zusammenfassende mündliche Begründung durch den Senatsvorsitzenden, bei der nur die allerwenigsten anwesend waren, die sich dazu äußern. Das ist nicht verwunderlich und im Grundsatz auch nicht zu kritisieren, denn man kann von einer interessierten Öffentlichkeit nicht erwarten, eine Urteilsverkündung schweigend entgegenzunehmen und sich dann auf die eventuell Monate später erscheinenden umfangreichen schriftlichen Urteilsgründe zu freuen und bis dahin mit allen Bewertungen zurückzuhalten. Die Bürgerinnen und Bürger sind in ihrer Mehrzahl (zum Glück) keine Revisionsrichter, denen so eine Haltung geläufig und quasi in Fleisch und Blut übergegangen ist: Das Allererste, was man als (aktiver oder pensionierter) Revisionsrichter zu einem fremden Urteil sagt, ist stets und automatisch: Da kann man erst mal gar nichts sagen, bevor man nicht die Gründe kennt. Gemeint sind immer die schriftlichen Urteilsgründe. Sie werden im Strafprozess ganz regelmäßig erst nach der Verkündung geschrieben (siehe § 267 StPO) und geben dann die wesentlichen Erwägungen und Ergebnisse der Urteilsberatung wieder – in sehr geglätteter, formalisierter, meist zusammenfassender Form.
Allgemein
Es ist also in gewisser Hinsicht eine wohlfeile Überheblichkeit von »Profis«, den am Prozess und Prozessausgang interessierten Laien stets vorzuhalten, dass sie »die Akten nicht kennen« und insbesondere das Urteil nicht gelesen haben. In aller Regel können und dürfen sie es ja auch gar nicht lesen; nur die wenigsten erstinstanzlichen Urteile werden – in anonymisierter Form – veröffentlicht.
Etwas näherliegend ist schon der Vorhalt, dass, wer bei der Hauptverhandlung nicht dabei war, in aller Regel keine vernünftigen Aussagen über die Beweislage, die Beweisergebnisse und die Beweiswürdigung des Gerichts machen kann. Alles andere wäre ein Wunder: Stellen Sie sich beispielhaft vor, jede Woche würde in Ihrer Tageszeitung ein Bericht darüber erscheinen, was die Schüler einer Klasse des örtlichen Gymnasiums im Großen und Ganzen inhaltlich in ihren letzten Klassenarbeiten (Fächer: Deutsch, Mathe, Französisch, Latein, Sozialkunde, Chemie) geschrieben haben; Verfasser wären Journalisten, die keines der genannten Fächer und auch nicht Pädagogik studiert haben. Fänden Sie es angemessen, wenn Sie auf dieser Grundlage die Noten für die Klassenarbeiten sowie die Zeugnisnoten festsetzen würden, und zwar als Durchschnitt aller »Bewertungen« der Eltern? – Ich weiß: ein etwas fernliegend erscheinendes Beispiel. Aber nicht wirklich abwegig, wenn man es sich überlegt: Journalisten, die weder die Prozessakten kennen, noch – in aller Regel – Strafrecht (oder Rechtspsychologie, Kriminologie, Rechtsmedizin oder irgendeine andere verfahrensrelevante Wissenschaft) gelernt haben, schreiben aufgrund eines mehr oder minder intensiven »Eindrucks«, was ihnen an der Beweisaufnahme wichtig erschien, und bewerten dies aufgrund ihrer eigenen Einstellung. Das lesen wiederum Menschen, die noch wesentlich weniger Kenntnisse von all dem haben und sich mit der Sache oft nur wenige Minuten befassen. Wie sollte es da möglich sein, sich ein auch nur halbwegs vernünftiges, rationales, faktengestütztes Urteil zu bilden? Es ist nicht möglich.
Trotzdem besteht das Bedürfnis danach und ist oft übergroß und drängend. Im Strafrecht und seiner öffentlichen Darstellung und Verwirklichung spielen ja »symbolische«, öffentlichkeitswirksame, auf allgemeine Wirkungen abzielende Effekte eine große Rolle, und Verbrechen sind in aller Regel Ereignisse, die geeignet sind, die Menschen emotional stark zu betreffen und zu beschäftigen. Ihre Aufdeckung, »Aufarbeitung«, Aburteilung weckt Ängste, Projektionen, Hoffnungen, Gefühle. Daher darf man sich nicht wundern und beschweren, wenn genau dieser Effekt eintritt und sich öffentlich Bahn bricht.
Auf der anderen Seite aber stehen die Rationalität und die Erfordernisse und Grundlagen einer rechtsstaatlich verfassten Gesellschaft. Sie sehen vor, dass über die Schuld oder Unschuld die Gerichte entscheiden (siehe Art. 92 GG: »Die rechtsprechende Gewalt ist den Richtern anvertraut«), nicht »das Volk« oder gar diejenigen, die sich je nach Laune dazu erklären. Die Richter machen das übrigens nicht, weil sie es von Natur aus besser könnten. Das ergibt sich ja schon logisch daraus, dass es – als Schöffe oder ehrenamtlicher Richter – eben doch jeder kann. Die Richterstellung ist eine Frage der Legitimität, nicht der Fachkenntnisse. Letztere sind schon erforderlich, sie sind aber zusätzliche, berufsspezifische Anforderungen. Es gibt einen »Rechtsstab«, Rechtskundige, Richter, weil sich das Recht einer komplexen Gesellschaft anders nicht gleichmäßig und halbwegs willkürfrei regeln lässt. Bedenken Sie: Wenn Sie morgen aufgerufen würden, sich in der Stadthalle zu treffen, um einen Fall des Kapitalanlagebetrugs zu verhandeln und zu entscheiden, und wenn das allen immerzu geschähe und Sie mit Ihrer Nachbarschaft auch noch alle fremden Familienstreitigkeiten, Scheidungen, Trunkenheitstaten und Tausende andere Rechtsfälle, wäre das Ergebnis: blankes Chaos, schlimmer als jeder Dauer-Lockdown; nach spätestens vier Wochen würden Tod und Mordschlag ausbrechen.
Weil das so ist und eigentlich auch jedem einleuchtet, wenn er/sie nicht mal wieder auf dem Trip »Ich weiß von Natur aus, was richtig und gerecht ist« unterwegs ist oder zur Fraktion der »Alles eine Frage der Logik«-Schematiker gehört, muss der Bürger permanent sozusagen Kompromisse mit sich selbst machen. Das ist das Anstrengende an der bürgerlichen Demokratie und am Rechtsstaat: Man muss mit Zuständigkeiten, den eigenen Grenzen, den Zuständigkeiten anderer und damit leben, dass gesellschaftlicher Friede sehr entscheidend auf Vertrauen beruht, das in sozialen Institutionen symbolisiert wird.
Konkreter
Konkreter: Man darf (weil man innerlich »muss«) durchaus meinen, in diesem oder jenem Prozess habe man die »Wahrheit« ganz sicher erkannt. Und man darf auch enttäuscht sein, weil andere – unter Umständen auch das zuständige Gericht – es nicht so hingekriegt haben, wie es nach eigener Ansicht richtig wäre. Aber dann muss man stets einen Schritt zurücktreten und sagen: Die machen das, weil sie zuständig, weil ihnen die Aufgabe »anvertraut« ist, und nicht mir. Und man muss sich klarmachen, dass dieselben Richter noch über hundert andere Fälle entscheiden, von denen man selbst keine Ahnung hätte und bei denen man selbst sehr häufig »daneben« läge.
Ganz konkret
Im Verfahren gegen E. und H. vor dem OLG Frankfurt hat das Gericht einen angeklagten Mordversuch des E. an einem Flüchtling und eine Beteiligung des H. an dem Mord an Walter Lübcke für nicht bewiesen angesehen. Das ist zunächst einmal eine Tatsache, die zu keinerlei Aufregung Anlass gibt. Dass irgendwelche Menschen, Prozessbeobachter, Journalisten meinen oder behaupten, sie selbst hätten das anders entschieden, ist möglich, aber ohne Belang. Es gibt Hunderttausende, die immerzu behaupten, sie hätten irgendetwas Bedeutendes anders gemacht, gedacht oder entschieden, wenn man sie gefragt und gelassen hätte. Hat man aber nicht, und zwar aus Gründen. Im Übrigen kann ich jedem super-»mutigen« Ferndiagnoserichter nur empfehlen, sich einmal – zum Beispiel als Schöffe – tatsächlich in die Situation der Verantwortung zu begeben. Da werden, das kann ich Ihnen versichern, ganz große Helden oft sehr kleine Zwerglein.
Quelle : Spiegel-online >>>>> weiterlesen
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Grafikquellen :
Oben — Das Hanseatische Oberlandesgericht am Sievekingplatz in der Hamburger Neustadt wurde von 1907 bis 1912 nach Plänen von Lundt & Kallmorgen als oberstes Gericht für Hamburg, Bremen und Lübeck erbaut. Heute ist beherbergt es neben dem OLG Hamburg auch das Hamburgische Verfassungsgericht. Das Gebäude ist der Mittelpunkt des Justizforums, zu dem auch noch das Straf- und das Ziviljustizgebäude gehören.