Showdown im Bundestag
Erstellt von Redaktion am 12. Dezember 2020
Terroranschlag auf dem Breitscheidplatz
Bericht von Sebastian Erb und Christina Schmidt
Was macht eigentlich der Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern? In Berlin sagen die Abgeordneten: So etwas haben wir noch nie erlebt.
Der Breitscheidplatz-Untersuchungsausschuss im Bundestag hat einen klaren Auftrag. Er soll herausfinden, ob es zu verhindern gewesen wäre, dass der Terrorist Anis Amri am 19. Dezember 2016 mit einem gestohlenen Lkw in einen Weihnachtsmarkt raste. Zwölf Menschen starben damals, mehr als 60 wurden schwer verletzt. Der Attentäter schaffte es, aus Berlin zu flüchten, und wurde in Mailand von Polizisten erschossen. Wieso haben das weder die Nachrichtendienste noch die Ermittler*innen kommen sehen?
Damit sie solche Fragen beantwortet können, müssen ihnen der Generalbundesanwalt, das BKA, Ministerien und sogar die Geheimdienste ordnerweise Schriftstücke liefern, Kommunikation offenlegen, mal geschwärzt, mal streng geheim.
Dass etwas in ihren Unterlagen fehlt, bekommen die Abgeordneten in Berlin mit, als ein Journalist recherchiert. Im Mai 2020 heißt es in einem WDR-Bericht, ein Mitarbeiter des Verfassungsschutzes Mecklenburg-Vorpommern habe sich an den Generalbundesanwalt gewandt. Vorgesetzte sollen ihm untersagt haben, Informationen über mutmaßliche Unterstützer Amris in Berlin weiter zu geben. Auch von Waffenhändlern ist die Rede, von dschihadistischen Netzwerken, jedoch alles vage.
Träfe das zu, wäre es ein mehrfacher Skandal: Der Generalbundesanwalt hatte nach dem Attentat alle verfügbaren Unterlagen aus Behörden in ganz Deutschland angefordert, warum blieben also Informationen in Schwerin liegen? Und: Warum erfährt der Bundestag erst jetzt davon?
Es ist ein seltsamer Verdacht: Ausgerechnet der kleine Verfassungsschutz in Mecklenburg-Vorpommern soll Hinweise zur Vorbereitung des schlimmsten islamistischen Attentat in der deutschen Geschichte gefunden haben – um sie dann nicht weiter zu geben?
Die Ausschussmitglieder beschließen, der Sache nachzugehen. Sie fangen mit einem Puzzlestück an. Und am Ende zeichnet sich ihnen ein Bild von einem Bundesland, in dem das Innenministerium seinen Verfassungsschutz offenbar nicht im Griff hat.
Der Whistleblower
Am 26. November kommt ein Mann mit Schiebermütze in den Bundestag, aus Sicherheitsgründen nennen ihn alle hier nur T. S.. Er erscheint mit Begleitschutz.
Er war Verfassungsschutz-Mitarbeiter in Mecklenburg-Vorpommern, ein Agent also, er führte sogenannte Vertrauensleute, kurzum: Es war seine Aufgabe, Informationen darüber zu gewinnen, wo Extremisten möglicherweise eine Gefahr darstellen. Islamismus und Dschihadismus sind sein Fachgebiet.
Was er dem Ausschuss erzählt hat, ist geheim. Genauso wie die Vermerke, Treffberichte und Briefe, die er schrieb. Wir haben anhand von vertraulichen Gesprächen und öffentlich gestellten Fragen und Antworten rekonstruiert, wie er den Sachverhalt darstellt.
Anfang Februar 2017 erhielt T. S. einen Anruf seines Kollegen A.B.. Auch der ist V-Mann-Führer. A.B. berichtet ihm von einem Gespräch mit einer Quelle, die er schon lange regelmäßig trifft. Diese Quelle hat erzählt, was mehr als drei Jahre später den Untersuchungsausschuss beschäftigt – und das Innenministerium in Schwerin unter Druck setzt.
Die Quelle berichtet, sie habe gehört, dass Anis Amri bislang unbekannte Kontakte in Berlin hatte. Zu einer Familie aus Neukölln. Mehrfach sei Amri bei Ihnen zu Besuch gewesen, vielleicht habe er auch in einer ihrer Immobilien gewohnt. Die Familie ist bekannt, sie soll Verbindungen in die organisierte Kriminalität haben. Nun könnten sie also auch noch Amris Unterstützer gewesen sein. Dann aber berichtet die Quelle von noch brisanteren Details: Die Familie hätte Amri für den Anschlag beauftragt und nach der Tat zur Flucht nach Holland verholfen. In einem schwarzen Auto. Von einer Belohnung sei die Rede gewesen, Bargeld in einer Tasche oder einem Sack.
Zu diesem Zeitpunkt, wenige Wochen nach dem Attentat, gilt Amri als Einzeltäter. Und als Islamist. So erklären sich Behörden die Tat. Die Informationen, die die Verfassungsschützer in Mecklenburg-Vorpommern hören, kratzen sehr an dieser Darstellung.
T. S. informiert seinen Referatsleiter über diese Wendung. Etwa drei Wochen später geht ein Vermerk an das Bundesamt für Verfassungsschutz raus. Darin berichtet das Landesamt von der Quelle und ihren Schilderungen zu Amris Bekanntschaft in Neukölln. Von einem Anschlagsauftrag steht darin aber nichts, auch nichts über einen Fluchtwagen oder Geld.
Warum wurde dieses Wissen nicht weitergegeben?
Hier unterscheiden sich die Schilderungen. P.G., der Referatsleiter von T. S. und A.B., sagte als Zeuge im Ausschuss, er habe damals, im Februar, davon nichts gewusst. Später zweifelt er die Glaubhaftigkeit der Information an und entschied deshalb, sie nicht weiterzuleiten.
Für die andere Version gibt es zahlreiche schriftliche Belege.
Im Herbst 2019 schreibt T. S. einen Brief an den Generalbundesanwalt. Er ist drei Seiten lang, in Kopie hat ihn auch das Bundesamt für Verfassungschutz bekommen und auch der Staatssekretär im Innenministerium von Mecklenburg-Vorpommern. In diesem Brief schildert T. S., wie er die Information bekam und was damit geschah.
Jagdschlösschen für Uniformträger in Berlin
In seiner Version hat sein Vorgesetzter ihn gebeten, die Quelle erneut zu treffen. Die Schilderungen der Quelle bleiben konsistent. Trotzdem bekommen die Quellenführer T. S. und A.B. die Anweisung, das nicht zu verschriftlichen. Es folgen weitere Treffen mit der Quelle, Besprechungen mit der Referatsleitung, auch der Verfassungsschutzchef wird in Kenntnis gesetzt. Etwa zu diesem Zeitpunkt soll A.B. zurück zur Polizei versetzt werden. Die beiden V-Mann-Führer wollen ihr Wissen unbedingt weitergeben, und schreiben deshalb den Fluchtwagen und das Geld in einen späteren Treffbericht. Vor dem Ausschuss nennen sie das einen Trick. So wird ein Vermerk über den 24. Mai 2017 der erste Beleg darüber, dass die Information über Amri, über das Geld und den Fluchtwagen existiert.
Diese Variante wiederholt T. S. als er schließlich vom BKA befragt wird. Die Schilderungen seines Kollegen A.B. stimmen damit überein. Sogar die Quelle sagt bei den Ermittler*innen dasselbe aus.
Diese Version ist also mehrfach abgesichert. Oder haben sich hier drei Personen abgesprochen, um ihre Glaubwürdigkeit zu retten?
Der Verfassungsschutzchef
Am Donnerstagabend, 26. November, kommt es zu einem Auftritt, über die langjährige Abgeordnete sagen: An so etwas können sie sich nicht erinnern. Benjamin Strasser von der FDP wird von einer „vordemokratischen Haltung“ des Innenministeriums in Mecklenburg-Vorpommern sprechen.
Es ist zwanzig vor Acht, im Europasaal im Paul-Löbe-Haus läuft die Sitzung des Untersuchungsausschusses zum Breitscheidplatz schon seit ein paar Stunden. Der Zeuge wird hereingerufen, Ministerialdirigent Reinhard Müller, 64, Chef des Verfassungsschutz in Mecklenburg-Vorpommern seit 2009. Sein Amt ist direkt im Innenministerium angesiedelt, er ist Abteilungsleiter. Früher war er lange bei der Polizei.
Müller hat einen Rechtsbeistand dabei und Aktenordner. Schräg hinter ihm sitzt die Vertreterin des Landes Mecklenburg-Vorpommern, eine Juristin. Ihre Aufgabe ist es darauf zu achten, dass der Zeuge keine Dinge sagt, die von seiner Aussagegenehmigung nicht gedeckt sind. Bei der letzten Sitzung hat diese Aufgabe der Justiziar des Innenministeriums übernommen, aber er wurde des Saales verwiesen, weil er selbst in den Fall involviert war.
Müller liest sein Eingangsstatement vor. Die Vorwürfe seien unzutreffend sagt er, die zu Amri vorliegenden Informationen seien in sich nicht schlüssig gewesen und deshalb „nicht weitergabefähig“. Weitere Aussagen könne er aber nur in einer als geheim eingestuften Sitzung machen.
Als erster ist nun ein Abgeordneter der CDU an der Reihe, er schafft anderthalb Aufwärmfragen, bis sich die Landesvertreterin zum ersten Mal meldet. „Ich muss jetzt leider intervenieren“, sagt sie. „weil die Aussagegenehmigung gegen eine Antwort sprechen würde.“ Denn: Keine Aussagen zu Personalangelegenheiten und T. S. sei ja eine Personalangelegenheit. Sie fordert den Ausschluss der Öffentlichkeit.
Die Fronten sind jetzt klar. Auf der einen Seite die Bundestagsabgeordneten, die Fragen stellen wollen, weil das ihr Auftrag ist. Die das schon in 110 Sitzungen gemacht haben und die es nicht ausstehen können, wenn ein Zeuge selektiv berichtet. Auf der anderen Seite ein Verfassungsschutzchef, der nichts sagen darf oder will oder beides. Und der eine Landesvertreterin hinter sich weiß, die alles geben wird, damit er nichts sagen muss. Sie macht das gleichermaßen engagiert wie unbeholfen, dass sie manchen im Saal Leid tut.
In einer Beratungspause nimmt der Verfassungsschutzchef vor dem Saal sein Handy und telefoniert aufgeregt. Er gibt das Handy an die Landesvertreterin weiter. Das wird noch einige Male passieren an diesem Abend.
Die beiden haben mit Thomas Lenz telefoniert, dem Innenstaatssekretär in Schwerin, wie Müller später sagt. Lenz ist gerade der Chef im Ministerium, weil Lorenz Caffier Tage zuvor zurückgetreten ist, nachdem er seine Haltung zu einem rechten Netzwerk nicht erklären konnte. Es sei aber nur um die Auslegung der Aussagegenehmigung gegangen, sagt Müller. Lenz ist selbst Zeuge in dem Komplex.
Eine Landesregierung gegen den Bundestag. Geheimhaltung gegen Aufklärung. Der Ausschuss entscheidet einstimmig: Die Vernehmung wird öffentlich fortgesetzt.
Wieder meldet sich die Landesvertreterin. Sie ruft: „Oktoberfestattentat!“ Im Saal schauen sich die Abgeordneten fragend an. Der Sitzungsleiter hat gerade gesagt, dass die Vetreterin „jede einzelne Beschränkung in der Aussage“ begründen müsse. Es folgt ein Dialog, der zeigt: Die Person, die aufpassen muss, dass alles rechtmäßig läuft, hat selbst große Schwierigkeiten, sich im Recht zu orientieren.
Landesvertreterin: „Ich wollte jetzt nur sagen, dass wir in den Bereich der Quellen kommen. Und da gibt es ja das Oktoberfestattentat. Das ist ziemlich eindeutig: Sobald es sich um Quellen dreht und tiefere Information fließen sollen – also definitiv nicht in öffentlicher Sitzung.“
MdB Volker Ullrich (CDU/CSU): „Was hat das mit dem Oktoberfestattentat zu tun? Finde ich, es ist eine seltsame Bemerkung, mit Verlaub.“
Landesvertreterin: „Wie bitte?“
Sitzungsleiter: „Also, das müssen Sie jetzt begründen. Sie haben damit angefangen.“
Landesvertreterin: „Die Entscheidung – Entschuldigung – natürlich. (…) Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Oktoberfestattentat. Darauf beziehe ich mich.“
Ullrich: „Auf welchen Leitsatz und auf welche rechtliche Erwägung?“
Die Landesvertreterin liest in ihren Unterlagen und nennt dann eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2017. Die Abgeordneten werden ungeduldig.
Sitzungsleiter: „Ich warte auf die Begründung. Herr Ullrich hatte nach dem Leitsatz gefragt, auf den Sie Ihre Begründung stützen.“
Landesvertreterin: „Ich darf doch kurz nachdenken, oder?“
Die Abgeordneten fragen weiter. Sie wollen nichts zur Identität von Quellen oder anderen geheime Details wissen. Trotzdem wiederholt der Verfassungsschutzchef in unterschiedlichen Formulierungen vor allem: Er sage gerne aus, aber nur in geheimer Sitzung. Die Sitzung ist wie eine Schallplatte, die hängengeblieben ist.
MdB Benjamin Strasser (FDP): „Herr Müller, die Entscheidung, den Hinweis nicht weiterzugeben, also weder an die Polizei noch an andere Landesämter für Verfassungsschutz, die haben Sie letztendlich getroffen?“
Verfassungsschutzchef: „Herr Strasser, Sie können nicht von mir erwarten, dass ich jetzt an dieser Stelle zu diesen ganzen komplexen internen Abläufen…“
Strasser: „Ich habe eine ganz konkrete Frage gestellt: Wer hat die Entscheidung getroffen? Sie oder jemand anders?“
Verfassungsschutzchef: „Ich kann diese Frage an dieser Stelle nicht beantworten.“
Quelle : TAZ-online >>>>> weiterlesen
Grafikquellen :
Oben — Siège du Bundestag au Palais du Reichstag.
2-) von Oben — das Gebäude des Bundesamtes für Verfassungsschutz auf dem Kasernengelände am Treptower Park in Berlin
Unten — Didacta 2015 in Hannover. Besuch am 26. Februar 2015 in den Messehallen und Außengelände
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