taz-Recherche zu Drohmails
Erstellt von Redaktion am 6. September 2020
Wer steckt hinter „NSU 2.0“?
Hinter jeder Uniform steckt ein Staat welcher den absoluten Gehorsam fordert !
Von Sebastian Erb, Christian Schmidt, Dinah Riese, Konrad Litschko, Luisa Kuhn.
Seit Jahren bekommen Menschen, die sich gegen Rechts stellen, Morddrohungen vom „NSU 2.0“. Wer verschickt sie? Die Spur führt vor die Haustür eines Polizisten.
Eigentlich geht es um versteckte Botschaften in Mails, die jemand nachts verschickt, der gerne „der Führer“ wäre und Menschen damit droht, sie „umzulegen“. Um einen verdächtigen Polizisten, der mit Kolleg*innen rechtsextreme Nachrichten auf Whatsapp austauscht, der Linke auch mal Terrorist*innen nennt und schon 2013 enthusiastisch dafür warb, die AfD zu wählen.
Es geht um einen der größten Polizeiskandale, den es in Deutschland je gab, und ein bis zu 60-köpfiges Ermittlungsteam, das anscheinend immer einen Schritt langsamer ist als die Täter.
Doch am Anfang – das passt zu dieser deutschen Geschichte – geht es zunächst nur um ein Fax.
Es ist die Frankfurter Anwältin Seda Başay-Yıldız, die im Sommer 2018 zuerst davon spricht. Başay-Yıldız war Nebenklage-Anwältin im NSU-Prozess. Der NSU ermordete von 2000 bis 2007 aus rassistischen Motiven mindestens zehn Menschen. Başay-Yıldız vertritt aber auch einen Islamisten, der nach Tunesien abgeschoben wird – zu Unrecht, wie ein Gericht urteilt. Zahlreiche Medien berichten über den Fall.
Weil man ihren Mandanten nicht sofort zurückholt, fordert Başay-Yıldız damals von der Stadt Bochum ein Zwangsgeld von 10.000 Euro. „Das Fax ist in der Nacht raus, das Geld muss gezahlt werden“, wird sie in den Berichten zitiert. Das rechtsextreme Hetzportal PI-News schreibt am 1. August, die Anwältin fordere „die Kohle knallhart per Fax ein“.
Am 2. August 2018 bekommt Başay-Yıldız selbst ein Fax, gesendet über einen Onlineanbieter. Als Absender angegeben: Uwe Böhnhardt, der Name eines der toten NSU-Terroristen. Im Fax wird sie als „miese Türkensau“ beschimpft, und ihr wird gedroht: „Als Vergeltung für 10000 € Zwangsgeld schlachten wir deine Tochter.“ Auch der Name der Tochter steht in dem kurzen Text und die Wohnanschrift der Familie. Das Fax endet mit „Gruss NSU 2.0“. Damit beginnt ein Kriminalfall, der das Vertrauen in die Polizei erschüttern wird.
Denn als die Frankfurter Ermittler*innen nachforschen, woher der Absender die Privatadresse und die Angehörigen der Rechtsanwältin kennt, werden sie stutzig: Ausgerechnet im eigenen Haus hat am selben Tag jemand exakt diese Daten abgerufen. Jemand vom Streifendienst aus dem 1. Revier, direkt in der Frankfurter Innenstadt.
Ist es möglich, dass jemand von der Polizei illegal auf vertrauliche Personendaten zugreift, um sie in Drohschreiben zu verwenden, die sich auf rechtsextreme Mörder beziehen?
Die Verwirrung ist groß. Es kommen mehr Schreiben, mal gehen sie an einzelne Adressaten, mal sind es Sammelmails an Redaktionen oder sogar die Ermittler*innen. Mal enthalten sie Geburtsdaten, Privatadressen und Namen von Verwandten, die öffentlich nicht bekannt sind. Mal nur gegoogelte Informationen.
Ermittelt die Polizei in dem Fall, in dem eigene Kolleg*innen in Verdacht stehen, wirklich gut genug?
Die Schreiben beziehen sich aufeinander und manchmal sogar auf andere Drohschreiber*innen. Im Juli 2020, zwei Jahre nach dem ersten Fax, prüft der Generalbundesanwalt, ob er den Fall übernimmt. Der hessische Polizeipräsident wird entlassen, ein Sonderermittler eingesetzt. Bis heute werden immer neue Mails mit Beschimpfungen und Drohungen verschickt. Inzwischen sind es mehr als 80.
Unerträglich für die Betroffenen – und wie ein Stinkefinger in Richtung Polizei.
Wer steckt hinter „NSU 2.0“? Wie werden die Empfänger*innen der Drohschreiben ausgewählt? Und ermittelt die Polizei in dem Fall, in dem eigene Kolleg*innen unter Verdacht stehen, gut genug?
Uns liegen mehr als ein Dutzend der Drohschreiben vor. Wir werten Unterlagen aus, recherchieren in sozialen Netzwerken und Darknet-Foren. Wir sprechen mit Empfänger*innen der Drohungen, mit Ermittler*innen. Und irgendwann stehen wir vor einem Haus in Frankfurt, in dem ein Polizist wohnt, und betätigen die Klingel, an der sein eigener Name nicht steht. Über diesen Polizisten hat die Öffentlichkeit bislang so gut wie nichts erfahren.
Wir sind bereits Anfang 2019 auf ihn gestoßen, bei einer Recherche über zwei andere mutmaßlich rechtsextreme Polizisten im hessischen Kirtorf. Aber die Hinweise waren vage, seine mutmaßliche Rolle war noch unklar. Als der „NSU 2.0“-Skandal sich ausweitet, schauen wir genauer auf die Puzzleteile, finden seinen Namen heraus, Details über seine Person, seine Facebook-Seite. Und dann bekommen wir die Bestätigung: Er ist der Hauptverdächtige, gegen den bis heute im Fall „NSU 2.0“ ermittelt wird. Er heißt Johannes S.
Der Anrufer
Am Freitag, den 17. August 2018 ruft ein Mann bei der taz an, der zu einem der Geschäftsführer durchgestellt wird. Er sagt, er sei Polizist vom Abschnitt 36, Berlin-Wedding. Es gehe um eine Strafanzeige gegen unbekannt, die Hengameh Yaghoobifarah erstattet habe. Yaghoobifarah schreibt seit Jahren für die taz, vor allem eine Kolumne. Der Anrufer fragt nach Yaghoobifarahs Kontaktdaten. Der Geschäftsführer will ihn an eine der beiden stellvertretenden Chefredakteurinnen weiterleiten. Er erreicht sie nicht.
Ein paar Tage später, am 22. August gegen 15 Uhr, ruft der Mann erneut an, mit unterdrückter Nummer. Dieses Mal erreicht er die Chefredaktion. Sie hat in der Zwischenzeit erfahren, dass Yaghoobifarah keinen Kontakt zu einem Polizeirevier im Wedding hatte. Und überhaupt: Irgendetwas stimmt nicht. Sie bittet den angeblichen Polizisten so lange um seine Kontaktdaten, bis er das Gespräch mit einer Drohung beendet: „Ihrer Kollegin blüht noch einiges.“ So hat es die stellvertretende Chefredakteurin in einem Gedächtnisprotokoll festgehalten.
Hengameh Yaghoobifarah bekommt schon länger massive Drohungen, meist wenn ein polarisierender Text veröffentlicht wird. Der letzte große Aufreger war zu diesem Zeitpunkt etwa ein Jahr her, im Oktober 2017 erschien eine Kolumne unter dem Titel „Deutsche, schafft euch ab!“.
Eine Woche vor dem Anruf im August 2018 erwähnt zunächst die Basler Zeitung und dann das Hetzportal PI-News die inzwischen schon fast ein Jahr alte Kolumne und belegt die Autor*in mit diskriminierenden Ausdrücken.
Es hatte zuvor schon Versuche gegeben, Yaghoobifarahs Daten auszuspionieren, mit durchaus aufwendigen Aktionen. 2017 etwa täuschen Unbekannte eine Einladung zu einem Vortrag in die Schweiz vor und gelangen so an Yaghoobifarahs Adresse. Daraufhin werden Pizzen, Zeitungen und Magazine an Yaghoobifarah geschickt, sogar ein Inkassounternehmen meldete sich wegen eines angeblich nicht zurückgezahlten Kredits. In einer anonymen Mail stand: „Ich hoffe, dass Dir mein Spiel ansonsten Spass macht.“
Die beiden Anrufe bei der taz im August 2018 reihen sich da zunächst ein. Dass sie eine besondere Dimension haben, ahnt damals noch niemand. Zwei Wochen zuvor war das erste „NSU 2.0“-Drohfax bei der Frankfurter Rechtsanwältin Başay-Yıldız eingegangen. Doch die Öffentlichkeit weiß davon noch nichts.
Mitte Dezember 2018 wird das Drohfax an Başay-Yıldız durch Medien öffentlich gemacht. Der Skandal in Hessen weitet sich aus. Ein Polizist mit einem privaten Nazimuseum fliegt auf, Polizisten mit Hitlergruß, Polizisten als Reichsbürger und so viele problematische Chatgruppen, dass es schwerfällt, den Überblick zu behalten. In der hessischen Polizei scheinen Rechtsextreme ihre Ideologie frei ausleben zu können, ohne von Kolleg*innen oder Vorgesetzten gestoppt zu werden. Rund 60 Beamt*innen ermitteln zwischenzeitlich wegen der rechtsextremen Umtriebe in den eigenen Reihen.
Ein Jahr vergeht. Am 8. Oktober 2019 erreicht die taz um 1.39 Uhr über ihr Leserbriefformular eine Nachricht, als Kontakt ist eine Mailadresse angegeben, die auf „yandex.com“ endet, vor dem @-Zeichen steht ein rassistisches Schimpfwort. Es ist die Adresse, die die Ermittler*innen dem „NSU 2.0“ zuordnen.
In der Mail wird die stellvertretende taz-Chefredakteurin als „Volksschädling“ beschimpft. Der Absender schreibt, dass er sie ja „persönlich telefonisch schon vor Monaten zutreffend belehrt habe“, dass sich Hengameh Yaghoobifarah zurückzuhalten habe. Es stehen diverse Insiderinformationen in der Mail, neben der Anspielung auf das Telefonat auch die Wohnadresse der Rechtsanwältin Başay-Yıldız, die schon im ersten Drohfax an sie genannt wurde.
Der Anruf ein gutes Jahr zuvor erscheint nun in einem anderen Licht. Er hat etwas mit „NSU 2.0“ zu tun. Der taz-Justiziar informiert das Berliner Landeskriminalamt (LKA), der Staatsschutz ermittelt.
In Hessen sind die Ermittlungen vorangegangen. Erst steht eine Streifenpolizistin aus Frankfurt in Verdacht. Sie war an dem Computer eingeloggt, von dem aus die Daten von Başay-Yıldız abgefragt wurden. Die Polizistin bestreitet die Abfrage, doch die Ermittler*innen durchforsten ihr Handy und stoßen auf eine Chatgruppe mit vielen rechtsextremen Nachrichten.
Einen Kollegen aus demselben Revier machen sie als Hauptverdächtigen aus. Auch er war Mitglied der Chatgruppe, auch er war zum Zeitpunkt der Adressabfrage im Dienst. Die Ermittler*innen glauben: Er hat die „NSU 2.0“-Faxe verschickt. Es ist Johannes S. Bis heute ist er der einzige konkrete Tatverdächtige. Wochenlang wird er überwacht.
Legt man die Nachrichten nebeneinander, wirken sie wie eine Schnitzeljagd. Empfindet der Urheber der Drohschreiben alles nur als Spiel? Mit wem spielt er es – mit seinen Opfern? Den Behörden?
Ein Dreivierteljahr nach der ersten Mail an die taz, am 23. Juni 2020, kommt wieder eine Nachricht vom „NSU 2.0“ bei der Redaktion an, dieses Mal mit noch deutlicherer Bezugnahme auf die Anrufe im Jahr 2018. Diese Nachricht wird gleich fünfmal an die taz geschickt, über Kontaktformulare und direkt als Mail, gegen halb vier Uhr morgens, wieder von der Yandex-Adresse, „SS-Obersturmbannführer“ als Absendername, Betreff: Hengameh Yaghoobifarah.
Neben sexistischen und queerfeindlichen Beschimpfungen steht in der Mail auch Yaghoobifarahs Geburtsdatum. Das ist zwar nicht sehr leicht zu finden, aber auch nicht geheim. Vor allem aber ist das genaue Datum des zweiten Anrufs in der taz-Redaktion genannt. Der „Führer“ des „NSU 2.0“, wie sich der Absender bezeichnet, schreibt, dass er „schon am 22.8.2018 telefonisch höchstpersönlich klargemacht“ habe, „dass wir Hengameh Yaghoobifarah […] ganz besonders zutreffend betreuen werden“. Die Mail endet mit „Heil Hitler“.
Der taz-Justiziar gibt auch diese Mail ans LKA weiter. Schnell ist klar: Bei dem Anrufer und dem Mailschreiber muss es sich um denselben Mann handeln. Andernfalls müsste es einen engen Informationsaustausch gegeben haben. Wie sonst sollte der Mailschreiber zwei Jahre später den Anruf in der taz auf den Tag genau datieren können?
Es spricht einiges dafür, dass es sich bei dem Absender der „NSU 2.0“-Mails um eine einzelne Person handelt, jedenfalls nicht um eine größere Gruppe. „Der Führer des NSU 2.0“ schreibt immer wieder aus der Ich-Perspektive. Die uns vorliegenden Mails haben eine weitgehend identische Formatierung, aber es ist kein Baukastensystem. Die einzelnen Schreiben sind individuell auf eine*n Empfänger*in oder einen Sachverhalt zugeschnitten. Ihr Ton ist eine seltsame Mischung aus formal und vulgär.
Mehrfach taucht auch derselbe Rechtschreibfehler in einem selten gebrauchten Wort auf. „Blut wird fließen, knüppelhagedick!“ steht in den Mails. Und das im Abstand von Monaten. Es müsste „knüppelhageldick“ heißen, mit l.
Quelle : TAZ >>>>> weiterlesen
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Grafikquellen :
Oben — Polizei im Ordnungsdienst bei 1. Mai-Krawallen in Zürich
Autor : Mark Hull
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2.von Oben — Ahmet Davutoğlu, damals Außenminister der Türkei, 2011 am Anschlagsort in Köln
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