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RENTENANGST

Archiv für November 5th, 2019

Stadtgespräch aus Zwickau

Erstellt von Redaktion am 5. November 2019

Gedenken der NSU-Opfer in Zwickau – Nichts ist klar

Von Konrad Litschko

Vor acht Jahren flog der NSU auf. Das Erinnern an die zehn Mordopfer in Zwickau zeigt, wie wenig aufgearbeitet die Terrorserie ist.

In Zwickau stehen seit diesem Wochenende zehn Gedenkbäume im Schwanenteichpark. An Enver Şimşek, Abdurrahim Özüdoğru, Süleyman Taşköprü, Habil Kılıç, Mehmet Turgut, İsmail Yaşar, Theodoros Boulgarides, Mehmet Kubaşık, Halit Yozgat und Michèle Kiesewetter. Den zehn Mordopfern des „Nationalsozialistischen Untergrunds“, erschossen zwischen 2000 und 2007. Es ist ein Zeichen, dass Zwickau diese Menschen nicht vergessen will. Menschen, die starben, auch weil sich die NSU-Rechtsterroristen jahrelang unerkannt in Zwickau aufhalten konnten. Es ist ein überfälliges Zeichen.

Denn es ist inzwischen genau acht Jahre her, dass die Rechtsterrorserie aufflog – als sich in Eisenach Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt nach einem gescheiterten Bankraub erschossen und Beate Zschäpe in Zwickau den letzten Unterschlupf in die Luft jagte. Am Montag besuchte deshalb Bundeskanzlerin Angela Merkel die Zwickauer Gedenkbäume und legte Blumen ab. „Wir werden alles tun, damit sich so etwas nicht wiederholt“, sagte Merkel. Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer geißelte die „furchtbare, menschenverachtende Ideologie“ des Rechtsextremismus. Auch dies: ein deutliches Zeichen, klare Worte.

Nur leider ist bei der NSU-Aufarbeitung, acht Jahre „danach“, nur wenig so klar. Und die Gedenkbäume in Zwickau legen dies schonungslos offen.

Es ist bereits vielsagend, dass die Stadt so viele Jahre brauchte, um diese Bäume aufzustellen. Lange wurde das Thema NSU in der Stadt nicht angefasst. Die CDU warnte vor einem Stigma für Zwickau, die AfD unterschrieb bis zuletzt ein Memorandum zum NSU-Opfergedenken nicht. Als BürgerInnen 2016 Gedenkbänke aufstellten, wurden diese sofort zerstört. Gleiches geschah vor wenigen Wochen mit einem ersten gepflanzten Baum für Enver Şimşek. Die Stadt wiederum befragte die Opferangehörigen erst gar nicht, was sie von der Pflanzaktion halten, lud sie auch nicht zur Gedenkfeier ein. Gamze Kubaşık, Tochter des Dortmunder NSU-Opfers Mehmet Kubaşık, spricht von einer „Unverschämtheit“.

Zwickau, Hauptmarkt 13-004.jpg

Als die Bäume nun am Sonntag eingeweiht wurden, waren die zehn Opfernamen auf den Gedenkplatten nur „eingedeutscht“ geschrieben. Auch legte die AfD nun doch einen Kranz nieder. Einige TeilnehmerInnen empfanden dies als Provokation: von einer Partei, die Rassismus befeuert und deren Vertreter den NSU-Prozess einst als „Schauprozess“ verunglimpfte. Eine Frau schnitt das AfD-Band ab, die Polizei nahm sie vorübergehend fest und löste so einen Tumult aus. Ein NSU-Opfergedenken, das die Opfer brüskiert: Es ist ein Sinnbild.

Abgeschreckt fühlt sich keiner

Denn es ist ja nicht nur Zwickau. Auch in Thüringen wurde vor Jahren schon eine NSU-Mahnstätte beschlossen, es gibt sie bis heute nicht. Gleiches in Köln. Und auch in Kassel, Heilbronn, Nürnberg oder Rostock wurden Gedenkplatten an die Opfer zerstört. Es ist also schon zu viel, unschuldig Ermordeten zu gedenken. Das ist infam.

Quelle        :    TAZ           >>>>>        weiterlesen

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Grafikquelle          :

Oben          —          Die letzte Wohnung des NSU-Trios in Zwickau wurde von Beate Zschäpe im November 2011 zur Verdeckung zerstört

  • CC BY-SA 2.5Hinweise zur Weiternutzung
  • File:Nationalsozialistischer Untergrund – Explosion in Zwickau 2011 3 (aka).jpg
  • Erstellt: ‎16‎. ‎November‎ ‎2011

 

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Unten        —        Zwickau, Hauptmarkt 13

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Politische Lohndrückerei

Erstellt von Redaktion am 5. November 2019

Du besitzt ein Smartphone, wie kannst Du gegen den Kapitalismus sein

File:Foxconn Pardubice 01.JPG

Quelle         :          untergrund-blättle CH.

Vov      25Karat

Über erbärmliche Arbeitsbedingungen und Lohndrückerei. Dass den Onkel dein politisches Engagement schon eine Weile geärgert hat, ist klar.

Als du dich beim nächsten Familienfest mit Hilfe von Facebook von den Gesprächen abzulenken versuchst, sieht erseine Stunde gekommen: «Ich dachte, du wärst gegen Kapitalismus. Wieso benutzt du dann ein Smartphone? Und was ist eigentlich mit diesen Turnschuhen?», wirft er dir triumphierend entgegen. Man sieht es ihm an: Damit glaubt er, dich Traumtänzerin in die Ecke getrieben zu haben. Um eine Diskussion geht es ihm nicht wirklich. Dabei ist es tatsächlich gleichzeitig einfacher und komplizierter, als der Onkel meint.

Es geht ihm anscheinend ja um zweierlei: Er will dir Inkonsequenz vorwerfen: «Wie kannst du gegen ein System sein, dass du doch unterstützt, indem du seine Produkte kaufst?». Diesen Vorwurf würde er dir aber vermutlich nicht machen, wenn du einen Apfel isst – selbst wenn du den, ganz kapitalistisch, soeben im Supermarkt gegen Bezahlung erworben hast. Es geht ihm noch um etwas Anderes: Produkte nämlich, die unter nachweislich besonders beschissenen Bedingungen – in quasi-Sklavenarbeit bei Foxconn in China oder in Sweatshops – hergestellt wurden. Irgendwie sollen die wohl kapitalistischer sein als der Apfel oder sein Herzschrittmacher.

Nun sind diese Einwände, wenn man sie einmal zu Ende denkt, aber ziemlich unredlich. Gegen den Kapitalismus kann man nach solch einer Auffassung nur dann sein, wenn man in einer Höhle von den selbst gezogenen Kartoffeln lebt und sich in Blätter hüllt. Nun sind aber die Höhlen, in denen man unbehelligt leben kann, und die Flächen, auf denen man einfach so Gemüse anbauen kann, ziemlich selten geworden und wo ich meine Saatkartoffeln ohne Geld herbekommen soll, ist auch unklar.

Mal ganz abgesehen davon, dass besagter Onkel eine solche Lebensweise vermutlich auch nicht als löblich konsequentes politisches Engagement, sondern als komplette Spinnerei betrachten würde, führt dieser Ansatz also nicht besonders weit. In einer Welt, in der alles irgendjemandem gehört, gibt es keine wirklichen Nischen mehr. Allenfalls kann man Land kaufen und dann so tun, als sei das eine Nische, aber das ist natürlich eine Mogelpackung, denn das Geld dafür muss ja auch erst einmal irgendwo herkommen. Insofern ist das Argument mit der Inkonsequenz hinfällig.

Dann wäre da die Sache mit den Arbeitsbedingungen. Ohne Frage, ein Blick in die Fabriken, in denen ein Grossteil unserer alltäglichen Konsumgüter hergestellt werden, kann einem eigentlich nur Wut und Übelkeit verursachen. Kinder, die im Textilstaub 7 Tage die Woche, 12 Stunden pro Tag T-Shirts zusammennähen, sind ein hervorragendes Argument gegen den Kapitalismus. Aber ist es damit getan, dann einfach ein anderes Produkt zu kaufen?

In der Elektronikbranche ist es tatsächlich so, dass solche Praktiken ziemlich umfas send durchgesetzt sind. Wer immer einen Laptop besitzt, hat da mit grosser Wahrscheinlichkeit ein Produkt, das das Ergebnis von haarsträubenden Arbeitsbedingungen ist. Die grosse Verweigerung hilft mir da allerdings nicht weiter, denn den Laptop brauchen wir heutzutage einfach zum Arbeiten, zum Studieren und auch um uns politisch zu organisieren. Und Apple ist ein gutes Beispiel dafür, dass der Kauf von teureren Produkten nicht automatisch dafür sorgt, dass ArbeiterInnen besser entlohnt werden.

Wenn es etwa um Kleidung geht, wird häufig die irische Billigkette Primark als Beispiel herangezogen. Als 2013 in Bangladesch der Sweatshop-Komplex Rana Plaza zusammenstürzte und dort 1.129 TextilarbeiterInnen ums Leben kamen, war schnell klar, dass dort für Primark produziert wurde. Aber eben auch beispielsweise für Benetton, eine etwas teurere ita lienische Kette, deren KäuferInnen sich eher selten anhören müssen, dass ihre Konsumgewohnheiten unmoralisch sind. Benetton gibt für die Produktion seiner Kleidung also kaum mehr Geld aus als Primark, nur wird mehr Geld in Marketing und Verkaufsräume gesteckt, so dass den KundInnen suggeriert wird, dass es sich hier um ein hochwertiges Produkt handelt. Da fragt man dann auch nicht mehr nach den Produktionsbedingungen.

Und selbst wenn es stimmen würde, dass ein teures Produkt bedeuten würde, dass diejenigen die es hergestellt haben besser bezahlt werden, was ist dann mit den Menschen, die sich das teure Produkt einfach nicht leisten können? Ist ethischer Konsum wirklich eine politisch sinnvolle Strategie, wenn nur verhältnismässig reiche Leute sie sich leisten können? Oder ist es vielleicht doch nur eine weitere Art, arme Leute zu beschämen – diesmal dafür, dass ihre Unterhosen vermutlich von Kindern zusammengenäht wurden?

Machen wir uns nichts vor: Erbärmliche Arbeitsbedingungen sind das Ergebnis davon, dass etwas möglichst billig produziert und dann so teuer verkauft wird, dass es noch einen Profit abwirft. Dabei befinden sich KapitalistInnen in Konkurrenz zueinander – wer auf seinem Zeug sitzen bleibt, geht früher oder später pleite. Ein erprobter Weg, die Nase vorne zu haben, besteht darin, billiger zu produzieren und zu verkaufen als die Konkurrenz. Das heisst, die Lohndrückerei und die miesen Arbeitsbedingun gen sind schon im System angelegt.

Wann immer sich historisch an den Bedingungen etwas verbesserte (und die europäische Textilindustrie im 19. Jahrhundert etwa war ein ähnlich grauenhafter Ort wie heute die Sweatshops Asiens), war das das Ergebnis von Arbeitskämpfen oder einem Staat, der eingeschritten ist, weil die Lebenserwartung der ArbeiterInnen soweit gesunken war, dass der Nachschub an Arbeitskräften gefährdet war. Heute, unter den Bedingungen eines globalisierten Kapitalismus, wo Unmengen an Waren täglich um den Erdball geschickt werden, wird ein Grossteil der Konsumgüter vor allem dort produziert, wo Menschen aus Mangel an Alternativen und aufgrund politischer Rahmenbedingungen für sehr wenig Geld arbeiten.

Wenn wir dem mehr entgegensetzen wollen als den moralischen Appell, doch das teurere Produkt zu kaufen, dann bleibt uns nichts Anderes übrig, als dieses beschissene System aus den Angeln zu heben. Und zwischenzeitlich vielleicht dem Onkel zu sagen, dass er Unsinn redet.

Soweit nicht anders angegeben und keine Quellenangabe (Name einer Organisation oder Internet-Adresse) vorhanden ist, gilt für die Texte auf dieser Webseite eine Creative Commons Lizenz (CC).

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Grafikquelle         :         Čeština: Foxconn Pardubice

Author Nadkachna         –     Source   :    Own work

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Der Prozess in Würzburg

Erstellt von Redaktion am 5. November 2019

Vollrausch, Tötung, Geldstrafe

Letters of the Law – ‘R’ for Road Policing.jpg

Eine Kolumne von

Viele Menschen empören sich über ein Urteil eines Jugendgerichts beim Amtsgericht Würzburg. Um zu prüfen, ob das berechtigt ist, sollte man die Lage jedoch möglichst nüchtern betrachten.

Das Urteil

Ein Urteil des Amtsgerichts – Jugendgericht – Würzburg vom 23. Oktober 2019 hat für großes Aufsehen, Empörung und erstaunliche Schlagzeilen gesorgt. Das Gericht verurteilte einen 20-jährigen Heranwachsenden wegen fahrlässigen Vollrauschs zu einer Geldstrafe, deren Summe 5000 Euro beträgt. Wie viele Tagessätze ihr zugrunde liegen, wurde wie üblich nicht berichtet, obwohl es nur darauf ankommt. Für jemanden, der 30.000 Euro netto im Monat verdient, wären es fünf Tagessätze, für jemanden, der 415 Euro im Monat netto übrig hat, 360 Tagessätze. Den Unterschied merkt man, wenn man nicht zahlt: Dann müsste der Erste fünf Tage ins Gefängnis, der Zweite ein Jahr. In der Presse wird regelmäßig nur das Produkt aus Tagessatzzahl und Tagessatzhöhe (= Monatseinkommen durch 30) mitgeteilt, obwohl das sinnlos ist.

Dem Urteil lag eine Tat vom 23. April 2017 zugrunde. Der Angeklagte, damals 18 Jahre alt und Fahranfänger, fuhr nachts auf einer Nebenstraße mit seinem Auto nach Hause. Er hatte eine Blutalkoholkonzentration von fast 2,9 Promille; drei weitere junge Männer, ebenfalls alkoholisiert, saßen mit ihm im Auto. Aufgrund seiner Alkoholisierung übersah der Angeklagte zwei am Straßenrand gehende Fußgänger und fuhr eine 20-jährige junge Frau an. Sie starb wenige Tage später an ihren schweren Verletzungen.

Die „Bild“ nennt das Opfer „totgeraste Teresia“, lässt also dem Leser schon im Ansatz das übliche „Feeling“ zukommen, indem Empathie und Nähe vorgetäuscht wird. Das Opfer wird beim Vornamen genannt, als ob die „Bild“-Leser ein Recht darauf hätten, sich der jungen Frau aufzudrängen. Die Tat heißt „Totrasen“, obwohl es für das Ereignis ganz unerheblich ist, ob der Täter „gerast“ oder langsam gefahren ist. Das entspricht dem üblichen populären Umgang mit den Gefahren des Straßenverkehrs: Wer schnell fährt und Glück hat, fährt „sportlich“, wer schnell fährt und Pech hat, heißt „Raser“. Die „Raser“ gehören weggesperrt; aber das sind immer nur die anderen.

Die Überschrift des „Bild“-Artikels vom 23. Oktober lautete übrigens: „Wer soll dieses Urteil verstehen?“ Wer den Artikel liest, der hier nur stellvertretend für viele andere genannt ist, „versteht“ das Urteil auf gar keinen Fall; daran ändert auch der „Verkehrsexperte“ nichts, den „Bild“ bemüht. Dem Leser werden hier wie anderswo schon die einfachsten Grundlagen der Rechtsfragen entweder verschwiegen oder so verdreht mitgeteilt, dass der Informationsgehalt sich auf bloße Anstachelung von Empörung beschränkt. An diesem Schmierentheater hatte, wie es zu befürchten gilt, das Gericht jedenfalls insoweit einen Anteil, als es sich mit den merkwürdigsten Äußerungen zur mündlichen Urteilsbegründung zitieren lässt:

„Bild“: „Die überraschende Erkenntnis von Richter Krieger: ‚Wir hätten gern eine Jugendstrafe verhängt.‘ Aber das sei nicht möglich gewesen, da der Angeklagte schuldunfähig sei – wegen des hohen Promillewerts. Im Klartext: Niclas H. ist frei, weil er total besoffen war!“

Oder so: „Focus“: „Richter kann Vater von Teresa (+20) kaum ansehen. Richter Krieger: ‚Es fällt mir schwer, Ihnen in die Augen zu gucken.'“

Oder beim Bayerischen Rundfunk: „Richter: ‚Das Urteil ergeht im Namen des Volkes. Aber das Volk muss schon ein paar Semester Jura studieren, um das zu verstehen, was ich heute geurteilt habe.'“

Gehen wir einmal davon aus, dass der Vorsitzende des Jugendschöffengerichts („Wir“) genügend lange studiert hat, um zu verstehen, was er (oder sagen wir, unter Erinnerung an das Beratungsgeheimnis: die Mehrheit des Gerichts) geurteilt hat. Wenn Richter es schaffen, ihre eigenen Urteile verstanden zu haben, sollten sie so freundlich sein, sie dem Volk so zu erklären, dass es bei gutem Willen möglich ist, die Rechtslage zu erkennen. Wer es darauf anlegt, sich als „volksnah“ aufzuplustern und zu behaupten, dem von ihm selbst soeben angewendeten Recht fehle es an verfassungsgemäßer Legitimität, dem schreibt Art. 100 Abs. 1 des Grundgesetzes ohne Wenn und Aber vor, was er zu tun hat: Das Verfahren aussetzen und die Sache dem Bundesverfassungsgericht vorlegen. Entweder – oder: Man kann nicht der Held der Strafprozessordnung und der „Bild“-Zeitung zugleich sein.

Ein paar Korrekturen

Aus der BR-Berichterstattung:

„Der Richter begründete das Urteil mit dem ‚pubertären männlichen Verhalten‘, das den Tod der 20-Jährigen zur Folge hatte. Zudem sei der Hauptangeklagte schuldunfähig, da ihm keine ‚Neigungen‘ attestiert werden konnten und er zum Tatzeitpunkt stark alkoholisiert war. Vor Gericht gab der junge Mann an, sich nicht an den Unfall erinnern zu können. Die Staatsanwaltschaft hatte zweieinhalb Jahre Freiheitsstrafe nach Erwachsenenstrafrecht für den 20-Jährigen gefordert. Das Urteil wurde jedoch nach Jugendstrafrecht erlassen, da der Hauptangeklagte zum Tatzeitpunkt 18 Jahre alt war.“

Obwohl die einzelnen Worte dieses Berichts nicht falsch sind und der deutschen Sprache entstammen, ergeben sie in ihrem Zusammenhang fast keinen Sinn und sind auf Wirrnis angelegt. Selbst der oben zitierte Richter dürfte nicht „das Urteil mit dem pubertären Verhalten begründet“ haben. Richtig mag sein, dass der Angeklagte ein solches Verhalten zeigte; das weiß man nicht. Man wird aber nicht wegen pubertären Verhaltens bestraft, sondern wegen der Begehung von Straftaten. Ob diese Ausdruck von „pubertärem Verhalten“ sind, ist für die Strafbarkeit nur eingeschränkt und unter bestimmten Voraussetzungen von Bedeutung.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe nach Erwachsenenrecht beantragt. Das Jugendgericht verhängte „jedoch“, so der BR, eine Strafe nach Jugendrecht, „da der Hauptangeklagte zum Tatzeitpunkt 18 Jahre alt war.“ Das ist schräg. Die Staatsanwaltschaft weiß, dass es für die Anwendbarkeit von Jugend- oder Erwachsenenrecht auf das Alter des Beschuldigten zum Tatzeitpunkt ankommt. Daher liegt die Begründung, Jugendstrafrecht sei angewendet worden, „weil“ der Angeklagte zur Tatzeit 18 war, neben der Sache. Richtig ist, dass bei Personen zwischen 14 und 17 (sogenannten Jugendlichen) immer Jugendrecht anzuwenden ist, bei Personen ab 21 immer Erwachsenenrecht. Im Zwischenbereich von 18 bis 20 heißen die Personen „Heranwachsende“. Hier kommt es darauf an, ob der Täter (zur Tatzeit) „noch einem Jugendlichen gleichzustellen ist“. Es kommt also auf den Grad der Entwicklung, Reife, Verantwortungsentwicklung, Selbstständigkeit an: Es gibt 19-jährige, die den Entwicklungsstand eines 14-Jährigen aufweisen, und 18-Jährige, die ein in jeder Hinsicht selbstständiges Leben führen (können). Es kommt bei der Entscheidung aber auch auf die Art der Straftat an: Ein komplizierter Betrug eines 19-Jährigen wird selten „jugendtypisch“ sein, eine Schlägerei beim Fußball ziemlich oft.

Die Gerichte neigen dazu, die Anwendung von Jugendrecht recht großzügig zu bejahen. Das mag daran liegen, dass für die Entscheidung die Jugendgerichte zuständig sind, die aufgrund der speziellen Materie oft einer pädagogisch-psychologischen Betrachtung der Dinge näher stehen als Erwachsenengerichte.

Missverständlich ist die Erwähnung, es sei der „Hauptangeklagte“ gewesen, der zur Tatzeit erst 18 Jahre alt war. Das ist völlig unerheblich: Jeder Beschuldigte/Angeklagte wird natürlich nach seinen eigenen Voraussetzungen beurteilt. Wenn wegen ein und derselben gemeinsamen Tat ein Jugendlicher und ein Erwachsener angeklagt sind, wird gegen den einen Jugendrecht, gegen den anderen Erwachsenenrecht angewendet. Den Begriff „Hauptangeklagter“ gibt es im Strafprozess überhaupt nicht.

Die „schädlichen Neigungen“ haben mit der „Schuldunfähigkeit“ nichts zu tun; die Begründung ist vermutlich falsch zitiert, auf jeden Fall Unsinn. „Schädliche Neigungen“ sind eine von zwei (alternativen oder kumulativen) Voraussetzungen für die Verhängung von Jugendstrafe (also Freiheitsstrafe gegen Jugendliche). Das Jugendstrafrecht steht unter dem Oberbegriff des „Erziehungsgedankens“: Man will durch andere Maßnahmen (Auflagen, Weisungen, Arrest, Geldstrafe) möglichst die Verhängung der (oft eher schädlichen) Jugendstrafe vermeiden. Wenn aber entweder „die Schwere der Schuld“ oder „schädliche Neigungen“ bejaht werden müssen, ist Jugendstrafe zu verhängen. „Schwere der Schuld“ liegt zum Beispiel bei massiven Gewalttaten oder bei vorsätzlichen Taten mit hohem Schaden nahe. „Schädliche Neigungen“ sind, was man auch als „Tendenz zur sozialen Verwahrlosung“, Neigung zur Wiederholung, Fehlen von moralischen Strukturen und so weiter beschreiben kann. Bei Spontantaten, „Ausrutschern“, Taten unter Berauschung oder in emotionalem Stress liegen schädliche Neigungen nicht nahe.

Alkohol und Schuld

Quelle          :         Spiegel-online          >>>>>          weiterlesen

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Grafikquellen       :

Oben       —       The force Letters of the Law initiative continues today with the letter R for road policing looking at how West Midlands Police tackles drink drivers.

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Unten         —             Thomas Fischer auf der re:publica 2016

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Sind nun alle Bodo ?

Erstellt von Redaktion am 5. November 2019

Für eine LINKE-Alleinregierung

2019-10-27 Wahlabend Thüringen by Sandro Halank–11.jpg

Quelle       :      AKL

Von Claus Ludwig.

Es ist gut, dass die LINKE zur stärksten Partei in Thüringen geworden ist und bei gestiegener Wahlbeteiligung in absoluten Zahlen und prozentual zulegen konnte. Doch Grund zum Jubeln ist dieses Ergebnis nicht. Zwei Wochen nach dem Doppelmord von Halle haben die Stichwortgeber der Nazi-Terroristen unter dem offenen Rechtsextremisten Björn Höcke ihre Stimmen mehr als verdoppeln können. Jetzt werden Rufe laut, die LINKE solle mit der CDU koalieren oder die FDP zu R2G dazuholen. Die LINKE sollte  dies ablehnen.

Wie in Brandenburg und Sachsen hat es bei der Landtagswahl in Thüringen eine scharfe Polarisierung anhand der Frage “für oder gegen die AfD” gegeben. Viele dieser Wähler*innen haben ihre Stimme der stärksten Anti-AfD-Kraft und damit der Partei des Ministerpräsidenten Bodo Ramelow gegeben. In Sachsen profitierte davon die CDU, in Brandenburg die SPD.

Die LINKE gilt – nicht zu Unrecht – im Osten als Teil des Establishments. Die Regierungsbeteiligung hat die LINKE verändert, nicht aber die Verhältnisse. Auch unter Bodo Ramelow gab es keinen Politikwechsel, sondern überwiegend ein “weiter so”.

Es ist rechnerisch nicht möglich, eine Regierung ohne LINKE oder AfD in Thüringen zu bilden. Eine Regierung mit der CDU würde, gerade angesichts der nahenden Wirtschaftskrise, dazu führen, dass die LINKE die Mitverantwortung für eine Politik übernimmt, die gegen die arbeitenden Menschen gerichtet ist. Das würde der AfD die Möglichkeit eröffnen, noch stärker zu werden. Das gleiche gilt, wenn die LINKE mit SPD, Grünen weiter regiert und sich die FDP als neoliberale Laus in den Pelz holt.

DIE LINKE hat 31% der Wähler*innen für sich mobilisiert. Was macht sie daraus? Wie baut sie auf der Grundlage eine starke antirassistische Bewegung auf, um die AfD zu bekämpfen? Die LINKE sollte eine sozialistische Strategie zur Veränderung Thüringens entwickeln, mit klaren Eckpunkten und dafür im Parlament Unterstützung einfordern und auf der Straße, den Betrieben, Unis und Schulen mobilisieren (siehe unten).

In den nächsten Wochen wird viel von Verantwortung die Rede sein. Die wahre Verantwortung der LINKEN ist es, eine gesellschaftliche Alternative zu Sozialabbau, Niedriglöhnen, Armutsrenten und Rassismus zu formulieren und dafür auf allen Ebenen zu kämpfen – auf der Straße, im Parlament und – bei 31 Prozent Wähler*innen – auch in der Regierung. Das geht nicht mit den Establishment-Parteien von CDU, FDP, GRÜNEN und SPD, das geht nur mit einer linken Alleinregierung. Wenn die LINKE klare Beschlussvorlagen im Interesse der arbeitenden Menschen in den Landtag einbringt, müssen die etablierten Parteien Farbe bekennen, ob sie mit der AfD gegen die LINKE opponieren oder deren Anträge passieren lassen.

akl - Antikapitalistische Linke

Grafikquelle    :           Election night Thuringia 2019: Bodo Ramelow (Die Linke)

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DER ROTE FADEN

Erstellt von Redaktion am 5. November 2019

Lebensstile von Politikern

Roter Faden Hannover rote Zusatzmarkierung.jpg

Durch die Woche mit Robert Misik

Normal musst du sein! Dürfen linke Politiker Porsche fahren oder Brioni-Anzüge tragen? Wann immer solche Lebensstilfragen aufpoppen, geraten Argumente durcheinander.

Eine Freundin von mir vertritt die Ansicht, die Mentalitätsunterschiede zwischen Deutschen und Österreichern träten besonders plakativ in zwei Liedern zutage: in dem Song „Ruaf mi net an“ des verstorbenen Wiener Liedermachers Georg Danzer und in „Zu spät“ von den Ärzten.

Beide haben dasselbe Thema, nämlich verschmähte Liebe. Hauptfigur ist jeweils ein junger Mann, der von seiner Freundin verlassen wurde, weil sie sich einen klügeren, reicheren, prestigeträchtigeren Partner gesucht hat. Doch während in der deutschen Version die Ich-Figur in gigantomanische Fantasien verfällt, versinkt die österreichische Figur in weinerlichem Selbstmitleid.

Bei den Ärzten heißt es: „Doch eines Tages werd’ ich mich rächen / Ich werd’ die Herzen aller Mädchen brechen / Dann bin ich ein Star, der in der Zeitung steht / Und dann tut es dir leid, doch dann ist es zu spät.“

Bei Danzer dagegen tut der trauernde Twentysomething gar nichts, nimmt Tabletten, kann nicht mehr schlafen und verwünscht den neuen Liebhaber, der die Ex in Restaurants einlädt und ein teures Auto fährt. „I waß du hasd jetzt an Freund mid an Porsche / Geh sag ihm er soll do in Oasch geh.“ Allein dafür, dass er „Porsche“ auf „Oasch geh“ („in den Arsch gehen“) reimte, gebührt Danzer der Literaturnobelpreis. Der Porsche steht hier für Protzerei, für das Neureiche, auch ein bisschen für das Ludenhafte. Porsche repräsentiert auch ein wenig das Unse­riöse, Krösushafte.

Wir führen ja bei uns in Österreich meist ähnliche Debatten wie ihr in Deutschland, nur noch ein bisschen dümmer. Deswegen hatte die österreichische Sozialdemokratie zuletzt ihre „Porsche“-Debatte. Die SPÖ ist ja bei den vergangenen Parlamentswahlen auf 21 Prozent abgestürzt, Tags darauf trat der Bundesgeschäftsführer zurück und holte seine Habseligkeiten mit seinem schicken Oldtimer-Porsche aus der Parteizentrale. Als sich dann noch herausstellte, dass auch der Tiroler Landesvorsitzende mit einem modernen Porsche-Modell durch die Gegend kurvt, waren die „Luxus-Sozis“ in den Schlagzeilen und buchstäblich „im Oasch“.

Entkontextualisierte Debatte

Wann immer solche politischen Lebensstilfragen aufpoppen, geraten die Argumente durcheinander. Die einen meinen, linke Politiker müssten auch durch ihren Lebensstil ausdrücken, dass sie auf der Seite der einfachen Leute stehen, und dafür sind Villen, Luxuskarossen und teure Uhren, Brioni-Anzüge und Zigarren Gift. Die anderen meinen, dass diese Leute sich das Zeug ja erstens von ihrem verdienten Geld gekauft haben, sie daher auch niemandem Rechenschaft schuldig seien, dass es zweitens darum gehe, ob sie gute Politik machen, nicht ob sie in Sack und Asche herumliefen, und dass die Linken, drittens, doch für Wohlstand und Luxus für alle eintreten, nicht für Armut für jeden.

Quelle      :          TAZ        >>>>>         weiterlesen

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Grafikquellen      :

Oben      —           Roter Faden in Hannover mit beschriftetem Aufkleber als Test für einen möglichen Ersatz des auf das Pflaster gemalten roten Strichs

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DL – Tagesticker 05.11.2019

Erstellt von Redaktion am 5. November 2019

Direkt eingeflogen mit unseren Hubschrappschrap

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So wird heute in der SPD soziale Gerechtigkeit beschrieben ? Ja, die CDU ! Was soll sie auch tun ? Lässt sie sich nicht ihre personellen Restbestände als Parteimitglieder aus der Autoindustrie bezahlen ? De facto also Löhnen die morgigen Grundrentenbezieher für die heutigen Luxuskarossen der Autobauer für Merkel und Co.? Wie sagt der Volksmund immer : Die Teufel (die CDU/CSU) scheißen immer auf den großen Haufen.

Autogipfel:

1.) Die Industrie kommt zu billig weg

Die Bundesregierung hat gute Ideen, um Elektroautos konkurrenzfähig zu machen. Sie muss aber aufpassen, dass sie keine bedingungslosen Geschenke verteilt. Lange hat sich die deutsche Autoindustrie gegen die Elektromobilität gesträubt. Jetzt, da sie verstanden hat, dass es um ihre Existenz geht, hat sie die Panik gepackt. Statt langsam und sanft muss sie nun schnell und radikal auf E-Autos umstellen. Wie immer, wenn es nicht läuft, rufen die Autohersteller nach der Politik. Und wie immer hat die für die Probleme der deutschen Vorzeigeindustrie ein Ohr.
Zeit-online
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Wer in der EU hätte denn über den geistigen Horizont verfügen können, etwas anderes zu erwarten? Die Teutschen Schleim – Katzen oder – Kater etwa ?

„Existentielle Bedrohung“ :

2.) Empörung nach Amerikas Klimaabkommen-Kündigung

Führende Demokraten haben den Vollzug der 2017 eingeleiteten Kündigung des Pariser Klimaabkommens durch die amerikanische Regierung als schockierend bezeichnet. Der Klimawandel sei „die existenzielle Bedrohung unserer Zeit“ und gefährde Gesundheit und Wohlergehen aller Menschen, erklärte die Sprecherin des Repräsentantenhauses, die Demokratin Nancy Pelosi. Präsident Donald Trump begehe damit Verrat an der Zukunft aller Kinder, erklärte sie. Der im Senat führende Demokrat Chuck Schumer sprach von einem „dramatischen Rückschritt“, der sich jahrzehntelang negativ auf die Umwelt, die Wirtschaft und die nationale Sicherheit auswirken werde.

FAZ

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Wann werden die Gerichte den Mut aufbringen ihre gesetzgebenden Arbeitgeber auf Schadenersatz für veruntreute Steuergelder an die Kasse zu zwingen ?  Jeder Fisch hat seinen Kopf . 

hintergruende

3.) Strafe muss sein? – Karlsruhe urteilt zu Hartz-IV-Sanktionen

Erst streicht ihm das Jobcenter 117,30 Euro im Monat, bei der nächsten Verfehlung 234,60 Euro: Dass er bei der Arbeitssuche nicht kooperiert, wie er soll, hat für einen Hartz-IV-Empfänger in Erfurt 2014 schmerzhafte Folgen. Bei weitem kein Einzelschicksal. Aber darf der Staat das überhaupt: Menschen, die eh von der Hand in den Mund leben, den Geldhahn zudrehen? Damit setzt sich das Bundesverfassungsgericht seit Monaten auseinander. Am Dienstag wird in Karlsruhe das Urteil verkündet. (Az. 1 BvL 7/16)

Welt

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Es ist schon Erstaunlich. Die Säue an den internaltionlen Futterkrippen der Völker scheinen sich immer noch in gegenseitiger Eintracht zu toppen. Es sind folglich keine Deutschen Alleingänge, welche der Fresslust fröhnen.

Aussage in der Ukraineaffäre

4.) Frühere US-Botschafterin in Kiew fühlte sich durch Trumps Worte bedroht

Die frühere US-Botschafterin in der Ukraine, Marie Yovanovitch, hat Präsident Donald Trumps Aussagen über sie in einem Telefonat mit dem ukrainischen Staatschef als schockierend und bedrohlich beschrieben. Sie habe sich von den Äußerungen bedroht gefühlt und Vergeltungsmaßnahmen befürchtet, sagte sie Abgeordneten im Repräsentantenhaus. Das geht aus einer Mitschrift ihrer Aussage hervor, die am Montag veröffentlicht wurde. Die Anhörung unter Ausschluss der Öffentlichkeit fand bereits am 11. Oktober statt, sie war Teil der Vorermittlungen für ein mögliches Amtsenthebungsverfahren gegen Trump wegen der Ukraineaffäre.

Spiegel-online

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Da Schau Einer und Guck. Der Verdächtige wollte Niemanden treffen. Vielleicht wollte er durch eine Leichtung des Zuges einer Verspätung vorbeugen ?

NRW: Kind (2) von Flasche getroffen –

5.) Verdächtiger sorgt für diese überraschende Wende

Kamen. Am Bahnhof Kamen (NRW) ist am Freitagvormittag ist ein kleines Mädchen schwerverletzt worden, als ein Zug durch den Bahnhof fuhr. Das Kleinkind wurde von einer Flasche am Kopf getroffen und lebensgefährlich verletzt. Es musste operiert werden. Am Sonntag gab die Polizei Dortmund bekannt, dass der Tatverdächtige im Zuge von Zeugenaussagen ermittelt worden sei. Es handelt sich um einen 31-jährigen Moerser. Gegenüber der Polizei hatte der Mann zunächst angegeben, dass die Flasche in einem Zugabteil nahe am Fenster gestanden habe. Als er an einem Koffer hantierte, sei die Flasche herausgeflogen.

Der Westen

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War Polizei jemals anders ? Ob bei der Gestapo oder der Ha-po in HH. – Wo bei Menschen das Hirn in den Knüppel rutscht. Letztendlich erfüllen sie nur Staatsbefehle. Sitzen dem Staatsfunk nun die eigenen Reporter wohl zu nahe ? Kann China auch Hamburg oder die Braunkohlengebiete, wo so gerne die Hausbesitzer enteignet werden ? Als Vorwaner  eines nahenden Kommunismus ?

Wegen Polizeigewalt

6.) Hongkongs Journalisten protestieren

Das Wochenende in Hongkong war so gewalttätig wie lange nicht. Die Polizei demonstrierte Härte – auch gegen Journalisten. Das prangerten Medienschaffende auf einer Pressekonferenz der Polizei an. Was eigentlich eine reguläre Pressekonferenz der Polizei werden sollte, endete mit einem Eklat. Mehrere Hongkonger Journalistinnen und Journalisten hatten sich aus Protest gegen das harte Vorgehen der Polizei gegen Reporter und aus Protest gegen Festnahmen von Journalisten Helme aufgesetzt. Daran hatten sie Schilder mit chinesischen Schriftzeichen befestigt. Zu lesen war „Polizeigewalt und Lügen stoppen und untersuchen“. Die Polizei forderte die Journalisten auf, die Helme abzusetzen – doch diese weigerten sich. Polizeisprecher Ko Chun Pong ging die Helmträger hart an:

Tagesschau

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Dem Fussball fehlen heute die leuchtenden Hirne – „Roten Laternen“ – aus dem Saarland zu Beispiel ?

Nach Kovac-Aus:

7.) Lothar Matthäus starrt schon seit Stunden auf sein Telefon

„Wie lange brauchen die denn, bis sie sich endlich auf mich geeinigt haben“, fragt sich Lothar Matthäus, während er ungeduldig auf sein Telefon starrt. Seit gestern bekannt wurde, dass der FC Bayern Trainer Niko Kovac entlassen hat, sitzt der 58-jährige ehemalige Nationalspieler vor dem Telefonapparat und rechnet jeden Moment damit, dass es klingelt. „Diesmal kommen die nicht an mir vorbei“, murmelt Matthäus vor sich hin. „Immerhin bin ich Rekordnationalspieler und ich hab internationale Erfahrung und ich bin Loddamaddäus.“

Postillon

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