DEMOKRATISCH – LINKS

                      KRITISCHE INTERNET-ZEITUNG

RENTENANGST

Archiv für März 2nd, 2019

„Wir sind das Volk“

Erstellt von Redaktion am 2. März 2019

Verschiebungen in deutschen Gemütern

Ja, wir sehen sie wieder des öfteren wehen, die nationale Pracht mit den goldenen Gesäßstreifen. Ja, wir hören es auch des öfteren wieder klimpern, dieses Lametta in Form von Orden und Bändern in Gedenken an lange verblichene Mörder. Und ja, wir hören sie wieder treten, im Gleichschrift -die Uniformierten, wenn sie in Armeestärke aufbrechen um fremde Länder unter die Deutsche Knute zu bringen. Ihre krankhaften Neigungen toben sie dann zumeist in entfernten Ländern aus, da sie so vom eigenen Anhang nicht so rasch gesehen werden. Aber, und das ist das Entscheidende – sie glauben an die Macht ihrer Regierung welche sich einmal mehr die Erde untertan machen möchte, welches nur mit Hilfe einer Treudoofen  Anhängerschar möglich ist.

DL-Red.-IE

Von Detlev Claussen

Vom Bedürfnis nach einem Schlussstrich bis zur Parole „Wie sind das Volk“ – ein wichtiger Sammelband gibt historische Tiefenschärfe in unsere im aktuellen Rechtsruck verschärften Nation- und Heimat-Debatten.

Dieses Buch kommt wirklich zur rechten Zeit. Unter der Federführung von Norbert Frei hat sich in Franka Maubach, Christina Morina und Maik Tändler ein Team von Zeitgeschichtlern gefunden, das den deutschen Diskurs zu Nation und Identität kritisch unter die Lupe nimmt.

Zurecht wird darauf hingewiesen, dass sich „die politische und gesellschaftliche Tektonik bereits deutlich nach rechts verschoben“ hat, „wenn gefühlt das halbe Land im Dauerdebattenmodus darüber streitet, was Patriotismus und wo ‚Heimat‘ ist und wer oder was ‚deutsch‘“. Erinnerung tut Not. Zeitgeschichtler können helfen, für diesen Rechtsruck historisches Hintergrundwissen zu liefern.

Richtig Rechtssein war nach dem Nationalsozialismus noch lange nicht tot, es war nur lange out. Der Übergang vom nationalsozialistischen Deutschland zu den zwei deutschen Staaten stellte das nationale Selbstverständnis vor fast unlösbare Probleme. Entnazifizierung schien das Gebot der Stunde. Aber wie weit sollte sie gehen, wenn die überwältigende Mehrheit der Deutschen das von außen besiegte System unterstützt hatte?

Die westlichen Alliierten griffen die Hauptkriegsverbrecher heraus und überließen den deutschen Spruchkammern den Rest. Schnell machte das Wort der „Siegerjustiz“ die Runde. Ebenso mobilisierte der Vorwurf der Kollektivschuldthese die deutschen Gemüter, als ob nicht gerade die Spruchkammern dazu verpflichtet waren zu differenzieren. Das Bedürfnis nach einem Schlussstrich kam auf, nicht nur am rechten Rand, sondern in der Mitte der Nachkriegsgesellschaft. Die wichtigsten Parteien der neuen Bundesrepublik versuchten sich mit einer „Vergangenheitspolitik“ mit antialliierter Polemik eine gesellschaftliche Basis zu verschaffen. Von Beginn an war der nationale Diskurs im Westen durch das unaufgeklärte Verhältnis zu Nationalsozialismus und Weltkrieg kontaminiert.

File:Großer Zapfenstreich Ramstein Air Base 2002.jpg

Man muss sich nicht wundern, wenn die neue Rechte auf diese Geschichten zurückkommt. Aber ihre Geschichte besteht aus Gerüchten. Die angeblich erzwungene „Erinnerungskultur“ und die Unschuld der deutschen Soldaten sind zentrale Ansatzpunkte ihrer System- und Elitenkritik. Dabei ist die Erinnerungskultur ein (umstrittenes) Ergebnis jahrzehntelanger gesellschaftlicher Auseinandersetzungen. Noch 1998 hielt Martin Walser seine berüchtigte Auschwitzkeulenrede in der Frankfurter Paulskirche. Er erntete damit nicht sofort stürmischen Protest, sondern Standing Ovations des Festpublikums. Nur Ignatz Bubis und Pastor Schorlemmer blieben sitzen. Gesichert scheint die Erinnerungskultur keineswegs, und die vehemente Kritik an der Traditionspolitik der Verteidigungsministerin kommt heute nicht nur vom rechten Rand.

Noch schlimmer sieht es mit der Migration aus, die von den Autoren des Bandes in ihren unterschiedlichen Aspekten in West und Ost thematisiert wird. Xenophobe Reaktionen hat es in BRD und DDR zu verschiedenen Zeitpunkten gegeben; die Vereinigung wurde nach 1990 von rassistischen Ausschreitungen in Ost und West begleitet. Hier wuchs etwas zusammen, was die Euphorie über den Sturz der DDR-Diktatur nicht verdecken konnte. Mit der „Wir sind das Volk!“-Parole versucht heute die neue Rechte die demokratische Legitimität des Protestes in eine ethnische Systemkritik zu transformieren.

Quelle      :           TAZ            >>>>>         weiterlesen

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Grafikquellen       :

Oben      —          Systemkritische Protestfahne „BananenRepublik Deutschland“

Author MSGT JOHN P. SNOW, USAF
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Die Linke in Algerien

Erstellt von Redaktion am 2. März 2019

Der Melancholie der algerischen Linken

Assemblée populaire nationale (Algérie).jpg

Parlament in Algerien – ähnlich der Berliner Jukebox

von Arezki Metref

Bei der Präsidentenwahl am 18. April wird aller Voraussicht nach Abdelasis Bouteflika im Amt bestätigt werden. Die Opposition ist gespaltener denn je. Und die radikale Linke tut sich schwer, ihren einstigen Einfluss wiederzuerlangen.

Die Altbauwohnung, in der uns El Kadi Ihsane empfängt und in der die Büros seiner Internetseite „Maghreb émergent“ untergebracht sind, liegt im Zentrum Algiers, wo viele Häuser aus der französischen Kolonialzeit stammen. Ihsane hat Wirtschaftswissenschaften studiert und arbeitet heute als Journalist. Als junger Mann beteiligte er sich an den Protesten der Berber gegen die arabische Zentralmacht und landete 1980 im Gefängnis. Später machte er bei den illegalen Aktionen der Revolutionären Kommunistischen Gruppe (GCR) mit.

Vorbild für viele GCR-Mitglieder war Michalis Raptis, genannt „Pablo“: ein griechischer Trotzkist, der während des Algerienkriegs (1954–1962) die Nationale Befreiungsfront (FLN) unterstützt hatte und nach der Unabhängigkeit Berater des ersten algerischen Präsidenten Ahmed Ben Bella wurde.1 1989 ging aus der GCR die Sozialistische Partei der Arbeiter (PST) hervor.

„In Algerien gibt es auch heute noch eine antikapitalistische Linke“, erklärt Ihsane, aber er sieht sie nicht unbedingt als Teil der Opposition: „Es gibt Antikapitalisten, die gut mit der Regierung können, zum Beispiel die Parti des Travailleurs (PT), angeführt von Louisa Hanoune.“ Hanoune war früher eine engagierte Feministin und saß in den 1980er Jahren unter dem Regime von Chadli Benjedid ebenfalls im Gefängnis. Hanoune verurteile zwar alle Maßnahmen zur Marktliberalisierung und stärkeren Öffnung Algeriens, sagt Ihsane. Dass der aktuelle Präsident Abdelasis Bouteflika mittlerweile in seiner vierten Amtszeit regiert, habe sie jedoch noch nie kritisiert.

Nach der Unabhängigkeit 1962 lebten die Algerier unter dem Regime der Einheitspartei FLN (Front de Libération Nationale). Bis zur Einführung des Mehrparteiensystems 1989 waren alle anderen politischen Gruppierungen verboten und arbeiteten im Untergrund. Die Linke war damals in verschiedenen trotzkistischen Gruppen organisiert, vor allem in der Partei der Sozialistischen Avantgarde (PAGS), die aus der noch in der Kolonialzeit gegründeten Kommunistischen Partei Algeriens (PCA) hervorgegangen ist.

Der Kampf für die Unabhängigkeit hatte aus der FLN einen Schmelztiegel verschiedener politischer Strömungen gemacht. Innerhalb der Partei vermischten sich ideologische Versatzstücke der Linken mit nationalistischen und religiösen Dogmen konservativster Art.

Nach der Unabhängigkeit experimentierte die Regierung Ben Bella mit einem paradoxen Sozialismus, der Selbstverwaltung in der kolonial geprägten Landwirtschaft mit der Kollektivierung kleiner Unternehmen verband. Während der außenpolitische Fokus auf den Beziehungen zu sozialistischen Ländern lag – insbesondere Kuba –, wurde die PCA im eigenen Land verboten.

Am 19. Juni 1965 putschte sich Houari Boumedienne mit Hilfe des Militärs an die Macht. Die kommunistische Linke gründete als Reaktion auf den Staatsstreich die Organisation für Volkswiderstand (Organisation de la résistance populaire, ORP), aus der im Februar 1966 die PAGS hervorging. In den darauffolgenden Jahren entstand in Algerien eine widersprüchliche Situation: Während die Aktivisten der algerischen Linken verfolgt, verhaftet und gefoltert wurden, bot das Regime Revolutionären aus aller Welt Unterstützung und Asyl. Algier wurde gar zum „Mekka der Revolutionäre“.2

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Zwischen 1966 und 1989 bildete die PAGS die Speerspitze der algerischen Linken. Trotz Verbots leistete sie ab 1969 „kritische Unterstützung“ für das Regime Boumedienne. Die PAGS hielt seiner Politik zugute, dass sie auf ein eigenes Entwicklungsmodell setzte, um die Unabhängigkeit des Landes zu garantieren. Dazu gehörten progressive Maßnahmen wie eine Agrarreform, eine sozialistische Unternehmensführung und eine kostenlose Gesundheitsversorgung.

In den 1980er Jahren unterstützte die PAGS auch die Regierung von Chadli Bendjedid – obwohl auch unter ihm die Partei verboten blieb. In der Wirtschaftspolitik verfolgte Bendjedid einen liberaleren Kurs als sein Vorgänger. Bei sozialpolitischen Fragen schlug er eine konservativere Richtung ein. Ab 1984 etwa wurden Frauen durch ein neues rückwärtsgewandtes Familienrecht diskriminiert.

Die Unterstützung des Regimes trug zur Schwächung der Partei bei. In den 1980er Jahren befand sich die algerische Gesellschaft im Umbruch. Die sprachliche und kulturelle Vielfalt des Landes wurde endlich als Herausforderung ernst genommen. Gleichzeitig wurden die Forderungen nach Menschenrechten, nach Meinungs- und Pressefreiheit und politischem Pluralismus wieder laut, die man zuvor als westlich-bürgerliche Werte abgetan hatte. Hinzu kam die Auseinandersetzung mit dem neu erwachten Islamismus, in Algerien verkörpert durch die Islamische Heilsfront (FIS).

1989 wurde die PAGS legalisiert. Anfang der 1990er Jahre löste sie sich endgültig auf. Erklärt wird ihr Verschwinden unter anderem damit, dass das Regime die Partei im Kampf gegen den Islamismus instrumentalisiert hat. Sadek Hadjerès, der die PAGS bis zu ihrer Legalisierung führte, räumt ein: „Sicher, die Infiltrierung durch die Polizei hat dazu beigetragen, die Partei zu destabilisieren, ebenso wie die Verunsicherung nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion.“3

Vor allem habe die PAGS aber ihre Prinzipien verraten, die den Zusammenhalt sicherten und eine breite öffentliche Unterstützung garantierten. Laut Hadjerès hätte die PAGS die bewaffnete Auseinandersetzung zwischen Regime und Islamisten überleben können, wenn sie sich geweigert hätte, sich in den Konflikt einzumischen, und stattdessen für eine friedliche Lösung eingetreten wäre.

Tatsächlich war der Druck, den das Regime auf die PAGS und viele andere Parteien ausübte, so stark, dass ein Teil ihrer Führung dem sozialen Kampf abschwor, um nicht der FIS in die Hände zu spielen. El Kadi Ihsane bedauert, dass die algerische Linke eine „Partnerschaft mit dem Staat eingegangen ist. Als unabhängige Strömung tendiert ihr Einfluss heute gegen null.“

Seit der Implosion der PAGS liegt die algerische Linke in der Tat in Trümmern. Das liegt auch daran, dass die politische Landkarte seit dem „schwarzen Jahrzehnt“ (dem Bürgerkrieg in den 1990er Jahren) komplett neu gezeichnet wurde: Der neue Graben verläuft zwischen konservativ-islamistisch und progressiv-republikanisch. Der Klassenkampf, oder zumindest der Kampf gegen die Ungleichheit, durch den sich die Linke definierte, wurde so in den Hintergrund gedrängt. Heute sind die verschiedenen linken Strömungen außerstande ein gemeinsames Ziel zu formulieren, was auch jede mögliche Allianz verhindert.

Für Moulay Chentouf etwa, Präsident der Partei für Laizität und Demokratie (PLD), verläuft „die politische Frontlinie nicht zwischen links und rechts“. Seiner Ansicht nach besteht die Aufgabe heute darin, „das Land davor zu bewahren, sich von einer Republik in eine Theokratie zu verwandeln“.

Der Politologe Ahcène Ama­rouche teilt diese Sichtweise. Seit der ersten Wahl Bouteflikas zum Präsidenten 1999 sei außerdem eine weitere Spaltung hinzugekommen: Auf der einen Seite stehen jene, die direkt oder indirekt von dem erdölbasierten Rentensystem profitieren. Wegen ihrer guten Beziehungen zum Regime gewähren ihnen die öffentlichen Banken quasi unbegrenzt Kredite, um ihre Wirt­schafts­imperien aufzubauen und sich persönlich zu bereichern. Auf der anderen Seite stehen jene, „deren sozialer Status, unabhängig von ihrer politischen Einstellung, mehr oder weniger von ihrer Arbeit abhängt“. Sie bilden die Basis für das, was an linken Kräften noch übriggeblieben ist.

Yacine Teguia ist Sprecher der 1999 gegründeten Demokratischen und Sozialen Bewegung (MDS). Er empfängt uns in Algier in den Büros, in denen einst die Redaktion von „Saout Echaab“ („Stimme des Volkes“) untergebracht war, das offizielle Organ der PAGS. Teguia verweist auf die Analyse von Chérif El Hachemi, einem Gründungsmitglied der PAGS und später der MDS, der für einen „doppelten Bruch“ der algerischen Linken mit dem Islamismus und dem Regime eintrat. „Wir müssen mit dem despotischen Staat brechen, der einen rentenbasierten Neoliberalismus praktiziert. Der Hauptkampf findet dort statt.“

Ein anderer Vertreter der Linken meint, die Bruchlinie verlaufe ganz woanders: „Die Ära Bouteflika hat ein Algerien erschaffen, in dem die Anhänger des Regimes – Rechte, Linke, Islamisten oder Laizisten – den Gegnern des Bouteflika-Clans gegenüberstehen, die ebenfalls rechte, linke, islamistische oder laizistische Einstellungen haben können.“

Das Sinnieren über die Linke führt bei den meisten unserer Gesprächspartner dazu, dass sie sich auch gegenüber dem Islamismus positionieren. Herr Rachidi zum Beispiel, den wir im Hauptquartier der PST treffen, weist darauf hin, dass das Verschwinden der PAGS und das Aufkommen des Islamismus zeitlich zusammenfielen. Die Positionierung gegenüber dem Islamismus sei so schlagartig zur grundlegenden Frage geworden. Die „éradicateurs“ („Ausmerzer“), die gegen jeden Dialog mit der FIS waren, standen den „réconciliateurs“ („Versöhnern“) gegenüber, die sich für Gespräche und eine friedliche Lösung des Konflikts aussprachen.

Bei einem Treffen im Januar 1995 unter der Ägide der katholischen Gemeinde Sant’Egidio in Rom unterzeichneten mehrere politische Parteien ein Versöhnungsdokument, darunter die FIS, die FLN, die FFS und die PT. Die PST habe sich keinem dieser Lager zuordnen wollen, erklärt Rachidi: „Auch wenn wir damals nicht gehört wurden, war unsere Position die interessanteste: Gegen den Ansatz von Sant’Egidio, aber auch gegen die ,éradicateurs‘, die Bab El Oued4 bombardieren wollten. Diese Logik des ,weder noch‘ bot vielleicht keine greifbare Perspektive, war aber trotzdem konsistent: Man musste den Islamismus innerhalb der Gesellschaft bekämpfen. Und die beste Art, dies zu tun, war der Kampf für die sozialen Errungenschaften.“

Der in Frankreich lebende Soziologe Lahouari Addi erinnert daran, dass es die islamistische Strömung in den 1980er Jahren in der Tat verstanden hatte, „sich zum Sprachrohr der kleinen Leute und Benachteiligten zu machen“. Nach Meinung von Addis Fachkollegen Amèziane Manceur aus Oran haben sich die Islamisten damit „erfolgreich die Themen der PAGS angeeignet, allerdings mit einem ganz anderen Ziel als die PAGS, das in Organisation, Mobilisierung und Bewusstseinsbildung bestand“.

Zumindest eine Ansicht teilen die verschiedenen Stimmen der algerischen Linken: Die neoliberale und rentenbasierte Politik des Regimes und seiner Klienten bedroht einen Großteil der Bevölkerung. Auf die Frage, wie man dagegen vorgehen könnte, geben viele unserer Gesprächspartner zu – darunter zahlreiche altgediente Aktivisten –, dass es schwierig sei, einen kollektiven oder individuellen Weg zu finden; und sei es nur, die einst im Untergrund gesammelten Erfahrungen zu nutzen.

Abdelkader Benfodha, ein ehemaliger Gewerkschafter und alter PAGS-Kader, gehört zu jenen unbeugsamen Linksaktivisten, die heute in ihren Siebzigern sind und niemals aufgegeben haben: „Der Sozialstaat, so wie wir ihn damals in der PAGS begriffen, der für die benachteiligten Klassen der Arbeiter, der Beamten und der Angestellten im öffentlichen Dienst Sorge trägt, ist dabei zu verschwinden und durch die regellose Ausbeutung einer informellen Wirtschaft ersetzt zu werden. Zwischen 2005 und 2007 haben wir zwei Jahre versucht eine gemeinsame demokratische Linke aufzubauen, aber erreicht haben wir nichts.“

Datei:Alger night.jpg

Das Verschwinden der PAGS hat in der gesamten algerischen Linken einen bitteren Nachgeschmack hinterlassen. Es ist diese „Melancholie der Linken“, die der italienische Historiker Enzo Traverso so treffend beschrieben hat. Traverso schlägt optimistisch vor, „die mit den verlorenen Schlachten verknüpften Tragödien als Last und als eine Schuld, die auch das Versprechen einer Wiedergutmachung in sich tragen“, zu betrachten.5

Immer wieder wurden Initiativen gestartet, die dann meistens im Sande verliefen. „Was uns fehlt, ist ein kollektives Gedächtnis“, sagt Saïd Kateb, ehemals Mitglied der PAGS, der im Oktober 1988 verhaftet und gefoltert worden war. Heute versucht er zusammen mit seinen Genossen die Zweigstelle der MDS in Oran am Leben zu halten.

Manche unserer Gesprächspartner stellen eine ziemlich überraschende Überlegung an: Um die Linke von morgen aufzubauen, müsse man zur Revolution von gestern zurückkehren. „Heute ist es wie 1954 zu Beginn des algerischen Unabhängigkeitskriegs“, meint Messaoud Babadji. Er ist Anwalt und Juraprofessor in Sidi bel Abbès und war in der PAGS aktiv, bevor er Mitglied der Sammlungsbewegung für Kultur und Demokratie (RCD) wurde. „Unsere Mis­sion ist ganz einfach“, sagt er: „Zuerst müssen wir das rentenbasierte System infrage stellen und für eine produktive Wirtschaft eintreten. Und dann müssen wir für demokratische Freiheiten und Rechte kämpfen.“

Quelle     :        LE  Monde diplomatique          >>>>>       weiterlesen

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Grafikquellen       :

Oben     —     More than 25,000 candidates from 44 political parties are vying for a seat in Algeria’s People’s National Assembly. www.magharebia.com/r/3vx5 يتنافس أزيد من 25 ألف مرشح من 44 حزبا سياسيا على مقعد في المجلس الشعبي الوطني الجزائري. www.magharebia.com/r/3vx6 Plus de 25 000 candidats issus des rangs de 44 partis politiques s’affrontent pour un siège à l’Assemblée populaire nationale. www.magharebia.com/r/3vx7

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2. von Oben        —      Logo Du parti Socialiste des Travailleur Algériens

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Unten     —        Vue sur Alger de nuit.

Quelle originally posted to Flickr as Algérie 2006 (3)
Urheber PhR61

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Namensnennung
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Angriff auf Artikel 1 GG

Erstellt von Redaktion am 2. März 2019

Bleibt die Menschenwürde unantastbar?

Bundesarchiv B 145 Bild-F083315-0001, Karlsruhe, Bundesverfassungsgericht, Richter.jpg

von Ernst-Wolfgang Böckenförde

Im Zusammenhang mit den technologischen Neuerungen im Bereich der Gen- und Reproduktionstechnologien, aber auch in der Debatte über Folter sowie den Status und die Behandlung von Kriegsgefangenen ist in den letzten Monaten in der Bundesrepublik über den Art. 1 GG neu diskutiert worden. Die nicht zuletzt mit den Erfahrungen der NS-Zeit begründete „Garantie“ einer unbedingten, jedwede Abwägung ausschließenden Menschenwürde wird dabei auch von wachsenden Teilen der herrschenden Rechtslehre in Frage gestellt. Exemplarisch dafür steht die Neukommentierung des Art. 1 im tonangebenden Grundgesetzkommentar Maunz/Dürig durch Matthias Herdegen.

Im Kern kreist der Streit um die Frage: Darf die Menschenwürde als humanistisches Fundament unserer Verfassung tatsächlich einem Prozess der Abwägung unterworfen werden oder ist das Grundgesetz einem Menschenwürdeschutz verpflichtet, der keine Abwägung erlaubt?

Nachdem die „Blätter“ bereits in den vergangenen Monaten dieser zentralen Frage nachgegangen sind, zuletzt mit dem Beitrag von Heiner Bielefeldt über „Folter im Rechtsstaat“ (8/2004, S. 947-956), legen wir in dieser Ausgabe den Schwerpunkt auf die Diskussion über die Menschenwürde im Kontext der Gen- und Reproduktionstechnologien. Mit der Aufsehen erregenden Rede der Bundesjustizministerin Brigitte Zypries an der Berliner Humboldt-Universität im Oktober 2003 ist diese Debatte neu entbrannt, wie auch die widerstreitenden Auffassungen im Nationalen Ethikrat zeigen.

Der ehemalige Bundesverfassungsrichter Ernst-Wolfgang Böckenförde setzt sich im Folgenden kritisch mit der Neukommentierung der Menschenwürde durch Matthias Herdegen auseinander. Er sieht hier einen „Traditionsbruch“ in der herrschenden Rechtsauslegung, ein „Rütteln am Fundament“ und eine epochale Veränderung des Verständnisses der Menschenwürdegarantie.

Die Richterin des Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg, Rosemarie Will, Mitherausgeberin dieser Zeitschrift, geht in Auseinandersetzung mit der Position Böckenfördes der Frage nach, ob der Menschenwürde des Grundgesetzes tatsächlich die christliche Mitgifttheorie zugrunde liegt oder aber die aufklärerische Tradition Immanuel Kants. – D. Red.

Der Inhalt der Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes ist in den letzten Jahren lebhaft in die Diskussion geraten. Hervorgerufen wurde das nicht zuletzt durch die ungeheuren Fortschritte der Biomedizin und Biotechnologie vor allem im vergangenen Jahrzehnt. Symptomatisch für den Vorgang, der sich im rechtswissenschaftlichen Diskurs abspielt, ist die vor gut einem Jahr erschienene Neukommentierung von Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes im großen und lange tonangebenden Kommentar von Maunz/Dürig durch Matthias Herdegen.1 Sie stellt nicht eine Ergänzung und Fortschreibung von Dürigs Kommentierung mit Blick auf neu aufgetretene Problemlagen und Herausforderungen dar, sondern eine völlige Neukommentierung – den Abschied von Günter Dürig.

Symptomatisch ist dieser Vorgang auch deshalb, weil die Erstkommentierung von Günter Dürig, die 1958 erschien, nahezu 45 Jahre unangetastet im Kommentar stehen blieb, obwohl fast alle anderen Artikel des Grundgesetzes in dieser Zeit eine Zweitkommentierung, teilweise sogar eine Drittkommentierung erfahren hatten. Diese Verspätung hatte ihren Grund. Die Kommentierung der Artikel 1 und 2 durch Dürig war gewissermaßen das ideelle und normative Grundgerüst, auf dem sich der Kommentar insgesamt entfaltete, sie gab ihm das Profil und war ein Stück seiner Identität. Davon wollte man nicht lassen, so lange es ging, auch wenn eine Ergänzung oder erneute Bearbeitung angesichts der Entwicklung von Rechtsprechung und Literatur und neu aufgetretener Probleme schon länger angezeigt gewesen wäre.

Wie sah die Kommentierung durch Dürig aus?

Sie erwuchs aus der Gründungssituation der Bundesrepublik als ein Beitrag zur Entfaltung der neuen Ordnung, die das Grundgesetz nach den Erfahrungen des Machtmissbrauchs und der tausendfachen Missachtung der Menschenwürde im Dritten Reich aufrichten wollte. Dürig verstand die Menschenwürdegarantie, gedeckt durch die Beratungen des Parlamentarischen Rates, als Übernahme eines grundlegenden, in der europäischen Geistesgeschichte hervorgetretenen „sittlichen Werts“, wie er sich ausdrückte,2 in das positive Verfassungsrecht, das damit bewusst und gewollt ein Fundament vor-positiver Art in sich aufnahm. Auch trat er für die allseitige Geltung dieser Garantie ein, bezogen auf die gesamte Rechtsordnung, nicht beschränkt auf das Verhältnis Bürger – Staat, dem traditionellen Geltungsbereich der Grundrechte. Dem entsprach die Qualifizierung des Art. 1 Abs. 1 als objektivrechtliche Norm und zwar Fundamentalnorm, „oberstes Konstitutionsprinzip allen Rechts“, das sich dann schrittweise im Wert und Anspruchssystem des Grundrechtsteils des Grundgesetzes entfaltet, ohne indes selbst – für Dürig – ein subjektives Grundrecht zu sein.3 Denn ein solches Grundrecht unterliegt im Zusammenhang der Rechtsordnung notwendig Begrenzungen und Abwägungen, will es Bestand haben, während das Achtungs- und Schutzgebot der Menschenwürde nach Intention und Formulierung des Textes universal und „unantastbar“ gelten soll, selbst durch Verfassungsänderungen nicht zu relativieren (Art. 79 Abs. 3 GG).

Die praktische positiv-rechtliche Bedeutung der Menschenwürdegarantie liegt mithin darin, dass sie einen verbindlichen Maßstab für alles staatliche Handeln aufstellt, Staatszweck und Staatsaufgabe einerseits bestimmt und andererseits begrenzt. Sie verpflichtet, nicht nur im Staat-Bürger-Verhältnis die Menschenwürde zu achten und zu schützen, sondern darüber hinaus die Gesamtrechtsordnung so zu gestalten, dass auch von außerstaatlichen Kräften, sprich aus der Gesellschaft heraus und dem Verhältnis der Einzelnen untereinander, eine Verletzung der Menschenwürde rechtlich nicht stattfinden darf.

Den Inhalt der Menschenwürde bestimmte Dürig in einer Weise, die das vor-positive Fundament, das Art. 1 Abs. 1 in das positive Recht transformiert – damals communis opinio -, klar zum Ausdruck bringt: „Jeder Mensch ist Mensch kraft seines Geistes, der ihn abhebt von der unpersönlichen Natur und ihn aus eigener Entscheidung dazu befähigt, seiner selbst bewusst zu werden, sich selbst zu bestimmen und sich und die Umwelt zu gestalten.“4 Diese Freiheit zur Selbst- und Umweltgestaltung ist für alle Menschen gleich gedacht, sie ist dem Menschen an sich eigen; nicht die jeweilige Verwirklichung im konkreten Menschen, sondern die „gleiche abstrakte Möglichkeit“, das heißt die potenzielle Fähigkeit zur Verwirklichung ist entscheidend.

Bundesarchiv B 145 Bild-F083314-0010, Karlsruhe, Bundesverfassungsgericht, II. Senat (retuschiert).jpg

Auch dem ungeborenen Leben, dem Nasciturus, kommt die Menschenwürde einschließlich der daraus entspringenden Rechte zu: „Im Augenblick der Zeugung entsteht der neue Wesens- und Persönlichkeitskern, der sich hinfort nicht mehr ändert. In ihm ist alles Wesentliche und Wesenhafte […] dieses Menschen beschlossen. Er treibt zur Entfaltung dessen, was keimhaft in ihm liegt und bewirkt, dass der Mensch, mag er wachsen oder vergehen, stets er selber bleibt.“5 Der Nasciturus ist deshalb kraft seiner Menschenwürde Inhaber des Grundrechts auf Leben im Sinne des Art. 2 Abs. 2 GG.

Den weiteren Inhalt der Menschenwürdegarantie als fundamentaler objektiv- rechtlicher Norm suchte Dürig von den Verletzungshandlungen her zu bestimmen, orientiert am Leitfaden der so genannten Objektformel, die weithin Karriere bis in die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung hinein gemacht hat. Diese Objektformel sollte steuernde Leitlinie, nicht Subsumtionsformel sein.

Herdegens grundlegend veränderter Ansatz

Die neue Kommentierung von Herdegen stimmt zwar in etlichen Detailfragen im Ergebnis mit Dürigs Kommentierung überein, aber sie folgt, und darauf kommt es hier an, einem grundlegend veränderten Ansatz. Die Menschenwürdegarantie wird beweglich und anpassungsfähig, büßt ihren Charakter als Fels in der Brandung ein gutes Stück weit ein. Entscheidend ist die Absage an den Charakter der Menschenwürdegarantie als bewusster Übernahme eines vor-positiven geistig-ethischen Gehalts in das positive Recht, mit dem sie verknüpft bleibt. Die Absage ist deutlich: „Die im Parlamentarischen Rat herrschende Vorstellung, das Grundgesetz übernehme mit der Menschenwürdeklausel ‚deklaratorisch’ einen Staat und Verfassung vorgeordneten Anspruch ins positive Recht hat noch beachtliche Suggestionskraft. […] Für die staatsrechtliche Betrachtung sind jedoch allein die (unantastbare) Verankerung im Verfassungstext und die Exegese der Menschenwürde als Begriff des positiven Rechts maßgebend.“6 Die Menschenwürde als rechtlicher Begriff wird so ganz auf sich gestellt, abgelöst (und abgeschnitten) von der Verknüpfung mit dem vorgelagerten geistig-ethischen Inhalt, der dem Parlamentarischen Rat präsent und für Dürig so wichtig war. Was hierzu zu sagen ist, wandert ab in den „geistesgeschichtlichen Hintergrund“, worüber kundig berichtet wird, aber ohne normative Relevanz. Die fundamentale Norm des Grundgesetzes geht der tragenden Achse verlustig.

Zum Leitfaden der Interpretation wird die Aufnahme und Mitteilung der Deutungsvielfalt, ein Abstellen auf das, was sich dabei als Konsens zeigt, und die zurückhaltend-skeptische Suche nach Evidenzurteilen. Die Option für den Grundrechtscharakter und den subjektiv-rechtlichen Würdeanspruch der Menschenwürdegarantie – anders als bei Dürig eher ein Detailproblem als eine grundlegend-strukturelle Alternative zum Verständnis als objektivrechtliche Fundamentalnorm – öffnet das Tor zur Abwägung, die bei kollidierenden Grundrechtsansprüchen unvermeidlich ist, und zu flexibler Handhabung. Als Schlüsselsatz für die Kommentierung kann folgende Formulierung gelten: „Trotz des kategorialen Würdeanspruchs aller Menschen sind Art und Maß des Würdeschutzes für Differenzierungen durchaus offen, die den konkreten Umständen Rechnung tragen.“7

Was ist zu diesem Satz zu sagen, ist er nicht aus sich heraus einleuchtend? Ja und Nein. Er trägt einerseits sinnvolle Differenzierungen, wenn von der Art des Würdeschutzes die Rede ist, andererseits trägt er ebenso das Auseinanderfallen von Würdeanspruch und Würdeschutz, wenn er auf das Maß des Würdeschutzes abstellt.

Letzteres wird sehr deutlich bei der Gegenüberstellung vom Würdeschutz geborener Menschen und pränatalem Würdeschutz. Während für jede geborene Person die volle Trägerschaft der Menschenwürde kraft Zugehörigkeit zur Spezies Mensch außer Frage steht, unabhängig von sozialen Merkmalen oder der Befähigung zu sinnhaftem Leben, kommt es beim pränatalen Würdeschutz zu einer gleitenden Skala variierender Disponibilität. Die Kommentierung verabschiedet bewusst den traditionellen Diskurs und nimmt Zuflucht zu einer „prozesshaften Betrachtung des Würdeschutzes mit entwicklunsabhängiger Intensität eines bestehenden Achtungs- oder Schutzanspruchs.“8 Das Ziel ist, einerseits künstliche Trennungslinien beim „Ob“ des Würdeschutzes zu vermeiden, die Menschenwürde also auf das früheste Stadium menschlichen Lebens rückerstrecken zu können, andererseits aber beim „Wie“ des Würdeschutzes im Hinblick auf dessen Intensität eine weite Flexibilität zu erhalten.

Das kann schwerlich aufgehen. Ein so gesehener Würdeschutz führt mit seiner eigenen Relativierung notwendig auch zur Relativierung der Unabdingbarkeit und Unantastbarkeit der Menschenwürde selbst, wiewohl der Anschein erweckt wird, diese bestünden fort. Die Rechtfertigung erfolgt durch die Rückbeziehung auf den schon erwähnten Schlüsselsatz: „Wenn sich der Würdeanspruch seinem Umfang nach überhaupt nach den konkreten Umständen richten darf, muss dies in besonderer Weise für die Entwicklungsstufen menschlichen Lebens gelten.“9 Letztlich geht es um die rechtsdogmatische Etablierung eines Freiraums für die Gewährung und den Abbau von Würdeschutz nach den Angemessenheitsvorstellungen des Interpreten.10 Das wird nicht zuletzt im Blick auf die aktuellen Probleme der Biomedizin und Humangenetik aktualisiert, wie sich an etlichen Stellungnahmen zu den näheren Ausprägungen der Menschenwürdegarantie, die einen festen Boden nicht erkennen lassen, belegen lässt.

Vorläufer der Neukommentierung

Die Neukommentierung des Art. 1 Abs. 1 GG durch Matthias Herdegen und der darin sich dokumentierende Traditionsbruch kam nicht aus heiterem Himmel. Sie war nicht ohne Vorgänger, und sie steht auch gegenwärtig nicht allein. Ich greife einiges heraus.

Bereits 1985, veranlasst durch die heraufkommenden Probleme der Humangenetik, setzte sich Peter Lerche für ein eher restriktives statt ausdehnendes Verständnis der Menschenwürde ein.11 Er tat das nicht zuletzt um des Erhalts der Vorbehaltlosigkeit und – in heutigen Termini gesprochen – Abwägungsresistenz der Menschenwürdegarantie willen. Insofern ist dagegen nichts einzuwenden, denn jede Ausweitung oder Fortentwicklung einer solchen Garantie, mögen dafür angesichts neuer Problemlagen auch gute Gründe sprechen, birgt zugleich die Gefahr der Relativierung in sich, indem einerseits kategoriale Verbote, andererseits aber davon dann wieder gewisse Ausnahmen postuliert werden.

Wichtig ist jedoch der Argumentationsansatz, den Lerche hierfür wählt. Als vorbehaltlos zu schützendes Gut kann die Menschenwürde, so heißt es, „ihre Konturen nur verteidigen, wenn sie auf jenen tendenziell engen Bereich fixiert wird, wo sich die Zustimmung der Rechtsgenossen als eine Art Selbstverständlichkeit einstellt, ein Schutzbereich, der ‚selbstverständlich’ auch dann gelten, vorbehaltslos gelten müsste, wenn es einen Art. 1 Abs. 1 nicht ausdrücklich gäbe.“12 Und er fügt hinzu: „In wichtigen Bereichen der Humangenetik wird diese Selbstverständlichkeit aber fraglich“. Sieht man genau hin, bedeutet das für die Inhaltsbestimmung der Menschenwürde ein Abstellen auf das Konsensprinzip, den allgemein vorhandenen Konsens, und zwar nicht einen einmaligen zu einer bestimmten Zeit, sondern den je zeitigen Konsens. Es habe einen sehr guten Sinn, so Lerche, den Schutzbereich der Menschenwürde auf jenem engen Raum festzuhalten, der sich auf selbstverständliche Übereinstimmung zu stützen vermag.13 Die Ablösung von einem fundierenden geistig-ethischen Gehalt, mit dem die Garantie verknüpft bleibt, liegt darin beschlossen.

Eine vergleichbare Ablösung findet sich wenig später bei Hasso Hofmann. 14 Er wendet sich von der Mitgifttheorie ab, welche die Menschenwürde im Selbstsein und der Vernunftnatur des Menschen als ihm eigenen Qualitäten begründet sieht – sie bestimmte auch nach seiner Auffassung die große Mehrheit der Mitglieder des Parlamentarischen Rates bei der Schaffung des Grundgesetzes in der einen oder anderen Weise -, und ebenso von der Leistungstheorie Niklas Luhmanns.15 Ihnen stellt er seine soziale Anerkennungstheorie der Menschenwürde gegenüber. Würde des Menschen konstituiere sich – so seine These – in sozialer Anerkennung, durch positive Bewertung von sozialen Achtungsansprüchen; sie sei im Rechtssinn kein Substanz-, Qualitäts- oder Leistungsbegriff, sondern ein Relations- oder Kommunikationsbegriff und könne nicht losgelöst von einer konkreten Anerkennungsgemeinschaft gedacht werden.16 Die verfassungsrechtliche Garantie der Menschenwürde als Staatsfundamentalnorm zeigt sich so als wechselseitiges Versprechen der Teilhaber der verfassungsgebenden Gewalt, diesen Staat um der Würde des Menschen willen auf die gegenseitige Anerkennung als prinzipiell in gleicher Weise freie und würdige Mitglieder des Gemeinwesens zu gründen.17 Die universelle Menschenwürdeidee gibt dafür das Motiv, ist aber nicht selbst der Inhalt oder Gegenstand der Garantie.

Quelle      :      Blätter      >>>>>         weiterlesen

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Grafikquellen         :

Oben       —         A fini documentaristici, l’Archivio Federale Tedesco ha spesso conservato le didascalie originali delle immagini, che possono essere quindi erronee, di parte, obsolete o politicamente estreme. 18.12.1989 Bundesverfassungsgericht Karlsruhe v.li. Prof. Dr. Dieter Grimm, Prof. Dr. Hermann Heußner, Prof. Dr. Dr. Ernst-Wolfgang Böckenförde

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99 illegale Waffenexporte

Erstellt von Redaktion am 2. März 2019

Skandalurteil trotz 99 illegaler Waffenexporte in den Bürgerkrieg: „Schlag ins Gesicht der Opfer des Waffenschmuggels“

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Quelle     :       Scharf   –   Links

Von Kathrin Vogler, MdB

Zur Absprache zwischen dem Oberstaatsanwalt und den SIG-Sauer-Managern, die sich seit Dienstag wegen illegaler Waffenexporte in das Bürgerkriegsland Kolumbien vor dem Landgericht Kiel verantworten müssen, kommentiert Kathrin Vogler, Mitglied des Bundestages und friedenspolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag:

„Es ist nicht zu fassen, dass sich die Staatsanwaltschaft in diesem Verfahren auf einen Handel mit den Angeklagten eingelassen hat. Die von ihnen vorsätzlich und skrupellos organisierte Ausfuhr von 38.000 Handfeuerwaffen aus Deutschland über die USA in das damalige Bürgerkriegsland Kolumbien ist kein Kavaliersdelikt, sondern Beihilfe zum Massenmord: Die SIG-Sauer-Pistolen sind inzwischen über ganz Kolumbien verteilt. Nicht nur Polizeiangehörige und Soldaten, sondern auch Drogenbanden und Straßengangs benutzen sie. Die Zahl der Opfer dieser Waffen ist immens hoch. Die Bewährungsstrafen für die Mitverantwortlichen an den Morden in Kolumbien sind ein brutaler Schlag ins Gesicht für alle Angehörigen dieser Opfer.“

Dass nur einer der angeklagten Topmanager vom Landgericht Kiel neben der Bewährungsstrafe mit einer Geldbuße in Höhe von maximal 900.000 Euro belegt werden soll, kritisiert Kathrin Vogler scharf als „symbolischen Akt“, der in keinem Verhältnis zum angerichteten Schaden und der umgesetzten Pistolenmenge steht: „Wir haben es hier mit dem größten illegalen Export von Kleinwaffen in ein Bürgerkriegsland in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland zu tun. Der Wert der illegal nach Kolumbien geschmuggelten Pistolen beträgt bis zu 16 Millionen US-Dollar. Aber anstatt auf Abschreckung zu setzen und den unrechtmäßig erworbenen Umsatz abzuschöpfen, lässt das Gericht unverhältnismäßige Milde walten. Das Urteil signalisiert: gesetzwidriger Waffenexport lohnt sich und wird höchstens sachte bestraft. Es lädt geradezu dazu ein, es den SIG-Sauer-Managern gleich zu tun.“

Kathrin Vogler weiter: „Die einzig sichere Strategie, mit der ausgeschlossen werden kann, dass Rüstungsunternehmen aus Krieg, Gewalt und Mord Profit schlagen, ist ein umfassendes Rüstungsexportverbot. Als ersten Schritt dahin muss der Export von Kleinwaffen, den Massenvernichtungswaffen des 21. Jahrhunderts, gestoppt werden.“

Kathrin Vogler, MdB | Friedenspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE.

Mitglied im Auswärtigen Ausschuss | Stellv. Mitglied im Verteidigungsausschuss | Obfrau im Unterausschuss Zivile Krisenprävention | Stellv. Vorsitzende der deutsch-ukrainischen Parlamentariergruppe | Stellv. Vorsitzende der Parlamentariergruppe der arabischsprachigen Staaten des Nahen und Mittleren Ostens | Mitglied der deutsch-iranischen Parlamentariergruppe

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Grafikquelle        :        Kathrin Vogler. Foto: Niels Holger Schmidt

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Kolumne Macht

Erstellt von Redaktion am 2. März 2019

Telegramm nach Teheran

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Von Bettina Gaus

Mit Lichterketten macht man keine Außenpolitik: Es ist von Amts wegen richtig, dass Präsident Steinmeier dem Regime in Teheran gratuliert hat.

Vorsicht bei der Einführung neuer Traditionen und Gewohnheiten. Einmal etabliert, lassen sie sich meist nur schwer wieder abschaffen, ohne dass jemand beleidigt ist. Langfristige Verstimmungen sind oft die Folge. Was für unverbrüchlich treue Silvesterrunden oder die einst so romantisch wirkende Idee gilt, den Hochzeitstag ewig beim selben Italiener um die Ecke zu feiern, gilt auch für Beziehungen zwischen Staaten. Wie sich jetzt an der Kontroverse um das Glückwunschtelegramm von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier anlässlich des 40. Jahrestages der iranischen Revolution zeigt.

Es gibt gute, spontan wunderbar einleuchtende Gründe für Kritik an dem Telegramm. Das iranische Regime verletzt systematisch die Menschenrechte im eigenen Land und verfolgt eine aggressiven, militaristischen Kurs, der bereits ungezählte Todesopfer gefordert hat. Herzlichen Glückwunsch zur Diktatur? Lieber nicht.

Aber es war eben nicht Steinmeier, der als Bundespräsident mit dieser Praxis angefangen hat, und dieses Argument ist nicht der Versuch, mit dem Finger auf andere zu deuten, um von dem Fehler eines Einzelnen abzulenken. Sondern politisch relevant. Wer mit einer Tradition bricht, wie unselig die auch sein mag, sendet damit ein Signal aus.

Nichts als Routine

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Wurde er nicht schon zuvor im vierköpfigen Gremium ausgeklüngelt?

Die Europäische Union bedauert den Rückzug der USA aus dem Atomabkommen mit Iran. Die Meinungsverschiedenheiten zwischen den transatlantischen Verbündeten sind – auch – bei diesem Thema anhaltend und tief greifend. Und ausgerechnet zu diesem Zeitpunkt soll das deutsche Staatsoberhaupt ein Telegramm nicht abschicken, das in den letzten Jahren routinemäßig versandt wurde, ohne dass bislang ein Hahn oder eine Henne danach gekräht hätte? Wer meint, es gehe bei dieser Frage in erster Linie um eine prinzipielle Wertediskussion, dürfte auch glauben, dass sich Außenpolitik mit Lichterketten gestalten lässt.

Quelle         :         TAZ          >>>>>        weiterlesen

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Grafikquelle      :

Oben     — 

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Unten     —      Kölner Karnevals Orden, Närrisches Parlament, SPD, Köln, 1987 – DETAIL

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DL – Tagestricker 02.03.19

Erstellt von Redaktion am 2. März 2019

Direkt eingeflogen mit unseren Hubschrappschrap

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In der Politik war der Umgang mit Drogen schon immer ein Problem! So belustigt sich Trump am warmen Bier, derweil im Saarland der abgestandene Sud aus den alten bereits vertrockneten, knorrigen Bäumen gezapft wird.

Fall Otto Warmbier

1.) Trumps Faible für die harten Kerle

US-Präsident Trump glaubt nach eigenen Angaben dem nordkoreanischen Machthaber Kim Jong-un, dass dieser nichts von der Misshandlung des amerikanischen Studenten Otto Warmbier im nordkoreanischen Gefängnis gewusst habe. Es ist nicht das erste Mal, dass sich Trump auf die Seite eines autoritären Herrschers schlägt.

Sueddeutsche-Zeitung

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Zeigt sich hier nicht ganz deutlich eine gewisse Feigheit der Gesellschaft, auf das man die Brandstifter für die auslösten Krawalle frei herum laufen lässt?

Steigende Gewalt

2.) Neun Angriffe auf Journalisten in Chemnitz – an nur einem Tag

Die Zahl der gewaltsamen Angriffe auf Medienvertreter in Deutschland ist im vergangenen Jahr wieder deutlich gestiegen.Grund für den Anstieg von 8 (2017) auf 26 (2018) Angriffe sind vor allem die Proteste in Chemnitz im August. Dort wurden an nur einem Tag neun Journalisten angegriffen. Die meisten Taten haben einen politisch rechten Hintergrund.
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Sollten nicht die Politiker auf die Schulbänke gezwungen werden ? Dann würde das Volk anstatt der vielen Durchfälle vielleicht mehr Einfälle sehen? Die Kinder lernen in einer freien Gesellschaft dass, was im Leben viel wichtiger ist, als es ihnen die Lehrer je beibringen könnten. Das beste Beispiel zeigt die Politik, in der die größten Deppen die höchsten Posten besetzen. Die Kinder wissen doch schon heute das eins und eins keine rote Null sondern nur Starkregen verursacht. Das wurde einer Dr. Physikerin nie beigebracht.

Karliczek gegen Fridays for future-Streiks

3.) Ministerin pocht auf Schulpflicht

Aktivistin Greta Thunberg unterstützt am Freitag deutsche SchülerInnen bei Klimaprotesten. Die sollen in ihrer Freizeit demonstrieren, fordert Karliczek. Im Vorfeld der erstmaligen Teilnahme der schwedischen Aktivistin Greta Thunberg an den SchülerInnenaktionen für Klimaschutz in Deutschland hat Bildungsministerin Anja Karliczek (CDU) die Einhaltung der Schulpflicht angemahnt. Dass Schülerinnen und Schüler sich gesellschaftlich für Klima- und Umweltschutz engagierten, begrüße sie sehr, sagte die CDU-Politikerin der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“. Trotzdem gelte: „Auch unterstützenswertes Engagement gehört in die Freizeit und rechtfertigt nicht das Schulschwänzen.“

TAZ

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Die Gesellschaft sieht nur, immer mehr Geld für immer schlechtere Leistungen zahlen zu müssen. Sei es für Religion, bei den Behörden, den öffentlich-rechtlichen Sendern  oder sonstigen Pflichtleistungen dieses Unrechtsstaates, welcher sich auf immer schlankenren Füßen vom Acker macht. Für Waffen und Autos ist immer Geld vorhanden.

Streit um Rundfunkbeitrag  

4.) Söder schlägt automatische Erhöhung vor

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) schlägt vor, die Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Sender neu zu organisieren. Den Rundfunkbeitrag will er mit der Inflationsrate koppeln, so dass er automatisch steigen würde.  Dem „Spiegel“ sagte Söder, er stelle er sich einen Rundfunkbeitrag vor, der „automatisch in gleicher Höhe wie die Verbraucherpreise steigt und damit die Inflation ausgleicht.“ Dies würde den öffentlich-rechtlichen Radio- und TV-Sendern Planungsfreiheit geben. Ähnliche Vorschläge hatten bereits mehrere Länderchefs gemacht.

T-online

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Der Unterricht sollte ausgeweitet werden. Wären bestimm nicht nur Sammler aus dem Saarland daran interessiert.

In der Debatte um Islamunterricht geht es um eine „komplexe Materie“. Die Linke kritisiert das „heuchlerische Manöver“ der AfD.

5.) Lehrstunde für die AfD in Hessen

Zu einer Nachhilfestunde für die AfD über den Rechtsstaat geriet am Donnerstag die Debatte über den bekenntnisorientierten Islamunterricht in Schulen. Die AfD forderte, die Kooperation mit Ditib Hessen zum Ende des Schuljahrs aufzukündigen. Sie beanstandete in ihrem Antrag, dass Ditib nur die sunnitische Lehre unterrichte. Die AfD habe die „komplexe Materie“ offenbar nicht verstanden, sagte Kultusminister Alexander Lorz (CDU). Der Islamunterricht sei eine „staatliche Veranstaltung“ mit in Hessen ausgebildeten Lehren und einem hessischen Lehrplan.

FR

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Endlich einmal ein Interview in dem die politischen Arschlöcher auch mit ihren bürgerlichen Namen angesprochen werden und keine leeren Krater hinterlassen?

Martin Sonneborn im Interview

6.) „Hier wird auch tagsüber viel getrunken“

Der frühere Chefredakteur des Satiremagazins „Titanic“ im Europaparlament – kann das gut gehen? Ein Gespräch über fünf Jahre in Brüssel, Arschlöcher im Parlament, Uploadfilter und den nordrhein-westfälischen Innenminister Herbert Reul.

Saarbrücker-Zeitung

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heute-show vom 1. März 2019

7.) Nachrichtensatire mit Oliver Welke

ZDF

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Hinweise und Anregungen nehmen wir gerne entgegen

Treu unserem Motto: Es gibt keine schlechte Presse, sondern nur unkritische Leser

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