DEMOKRATISCH – LINKS

                      KRITISCHE INTERNET-ZEITUNG

RENTENANGST

Archiv für März 20th, 2014

Prozess gegen DL – abgewiesen

Erstellt von Redaktion am 20. März 2014

Keine Maulkorbbeschlüsse durch die Linke für DL

Das Vorhaben Linke Maulkorbbeschlüsse über die Zivilgerichte auf DL zu übertragen ist wohl gründlich in die „eigene Hose“ gegangen. So ist vieles getratscht und geredet worden über DL in der saarländischen Linken in den letzten Wochen und Monaten, wo von wir mit Sicherheit nur einen kleinen Teil selber mitbekommen haben oder uns auch zugetragen wurde.  DL würde bald geschlossen und ließe sich von der saarländischen NPD finanzieren. Verbreitet unter anderen auf öffentlichen Parteitagen von verblendeten oder „verblödeten“ Fanatikern. So lesen wir es auch in den an das Landgericht  verschickten Klageschriften.

Rufmord oder die Verbreitung von falschen Tatsachen wird so etwas im allgemeinen genannt und einige Mitglieder legen hiermit ein beredtes Zeichen ob ihrer wohl mangelnden Erziehung in der Kinderstube, als auch ihrer begrenzten linken  Denk – und Sichtweise offen. Aber, wie schon an anderer Stelle erwähnt, wer sich mit dieser Partei beschäftigt, sollte sich zuvor entsprechend Rüsten und ein dickes Fell zulegen. Zumal sich das in NRW persönlich Erlebte nicht von den Vorkommnissen im Saarland unterscheidet.

Zur Öffnung der vollständigen Schriftstücke wurde uns durch unseren Anwalt abgeraten. Seiner Empfehlung, Zitate aus diesen Schriftstücken wiederzugeben und dann das Urteil, sobald es vom Landgericht im Internet eingestellt wird, zu verlinken werden wir somit nachkommen.

So erhielten wir mit Datum vom 10. 09. 2012 das Schreiben einer Saarbrücker Anwaltssozietät, welche im Auftrag des Anwalt und wissenschaftlichen Berater der Fraktion der Linken im saarländischen Landtag  Marc Schimmelpfennig bekanntgab, dessen Interessen zu vertreten. Wir zitieren aus diesem Schreiben wie folgt:

In Ihrem Internetportal www.demokratisch-links.de veröffentlichen Sie zahlreiche Beiträge sowie Kommentierungen von Dritten, welche sich (auch) mit meinen Mandanten befassen. Gegen die vollständige Nennung des Namens meines Mandanten setzt sich dieser hiermit zur Wehr.

Die in Ihrem Portal veröffentlichten Beiträge sind, soweit sich diese nicht ausreichend sachlich mit der Partei meines Mandanten auseinandersetzen, nicht mehr vom Recht der freien Meinungsäußerung gedeckt und stellen unzulässige Schmähkritik dar. Selbst soweit die Erwähnung des Namens meines Mandanten möglicherweise noch vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt wäre, ergibt sich die Unzulässigkeit der Nennung des Namens meines Auftraggebers aus dem Gesamttext Ihres Internetangebotes.

Der Einleitung folgt die Aufzählung von neun Artikel oder Kommentare, in welchen dem Herren die Nennung seines Namens  nicht genehm erscheint und wir wurden somit aufgefordert diese Schriftsätze bis zum 28. 09. 2012 entsprechend abzuändern oder zu löschen. Dieser Forderung haben wir natürlich nicht entsprochen und dieses Schreiben auch nicht beantwortet.

Mit Datum vom 07. 05. 2013, acht Monate später,  wurde mir dann die persönliche Klage über ein Münsteraner Anwaltsbüro vom Landgericht Münster zugestellt in welcher es in der Hauptsache um den Artikel vom 24. 01. 2013 „Die Linke – Probleme mit Demokratie und Rechtsstaat“ ging. Ich wiederhole hier aus meinen damals geschriebenen Artikel:

Wir stellen fest, dass der genannte Rechtsanwalt Schimmelpfennig als wissenschaftlicher Berater Angestellter der Fraktion des Landtages ist und Parteiinteressen bearbeitet? Hat die LSK zu konzentriert auf seine Hymne gehört oder wollte sie diesen Verstoß nicht wahrhaben? (…) Verblendete Fanatiker haben Angst um ihre Meinungshoheit innerhalb eines Rechtsstaates und erhalten Unterstützung von willigen Juristen, welche wohl sonst am Hungertuch nagen müssten, da sie in ihren Beruf keine Anerkennung finden.“

Des weiteren wird in der Klageschrift aus dem Artikel vom 10. 01. 2013 „Manipulieren macht Pause“ hingewiesen und auch daraus zitiert.

Kritisiert wird in der Klageschrift die Form der Meinungsäußerung wenn wir lesen – Zitat:

„Die auf der Internetseite eingestellten Beiträge sind weltweit und dauerhaft abrufbar und zudem durch Suchmaschinen auffindbar. Damit unterscheidet sich die Form der Meinungsäußerung erheblich von an deren Formen der Meinungsäußerung wie z.B. dem Leserbrief in einer Zeitung. Zudem sind die Beiträge nicht ausdrücklich als bloße Meinungsäußerung bzw. Kritik gekennzeichnet. (…)
Der Inhalt der den Kläger namentlich nennenden Beiträge sowie die sich darauf beziehenden Kommentare rücken den Kläger in ein Licht, das geeignet ist, dessen persönliche und berufliche Integrität in Frage zu stellen. Der Kläger wird als Handlanger einer abweichende Meinungen unterdrückenden Clique von Politikern dargestellt. Unterstellt wird dem Kläger u.a. die wissentliche Beteiligung an einem rechtswidrigen, mindestens jedoch undemokratischen Verfahren.“

Da ich unterdessen meinen Wohnsitz nach Köln verlegt hatte war das Landgericht in Münster nicht mehr zuständig und die Klage wurde an das Landgericht in Köln verwiesen.

Dort kam es dann am Mittwoch den 19. 02. 2014 zu der entsprechenden Verhandlung an der ich selbstverständlich persönlich teilnahm. Ich sah dieses als eine Ehre an, für meine eigenen Belange einstehen zu dürfen. Die gewonnenen Eindrücke über diese Verhandlung teilte ich am gleichen Tag auf, so wie ich meine, humorvoller Art und Weise in der Satire „Ein schöner Gerichtstag“ auf DL mit.

Das am 12.03.2014 verkündete Urteil erhielt ich am 18.03.14  postalisch unter dem AZ 28 O 467/13 zugestellt. Es wird in einigen Tagen auch auf der Webseite der Landesrechtsprechungsdatenbank von NRW (nrwe.de) frei zu lesen sein.

Da das Interesse an dieses Urteil doch überraschend groß ist und ich bereits einige Anfragen per Mail erhalten habe, hier ein Hinweis für alle Interessenten: Das Urteil kann auch gegen die Zahlung einer gewissen Verwaltungsgebühr auf der genannten Webseite bestellt werden. Sobald es aber dort online gestellt ist, wird es auf DL verlinkt.

Hier schon einmal vorweg einige Zitate aus dem Urteil:

(…)

(…)

(:::)

Das informationsinteresse der Öffentlichkeit sieht die Kammer als gegeben an, denn die Berichte befassen sich mit Vorgängen einer Partei, die im Bundestag, sowie indiversen Länder- und Kommunalparlamenten vertreten ist. Für die Öffentlichkeit istvor diesem Hintergrund durchaus der innerparteiliche Umgang der Mitglieder miteinandervon Interesse. Dieses Interesse erstreckt sich auch auf die handelnden Personen undumfasst deshalb auch die Person des Klägers. Dem steht nicht entgegen, dass diesernach eigenem Vortrag nicht in der Öffentlichkeit steht bzw. keine Parteiämter bekleidet. Denn er hat beruflich an den berichteten Sachverhalten teilgenommen, wobei auch kritisiertwird, dass er in seiner Stellung als Angestellter einer Landtagsfraktion Parteiangelegenheiten wahrnimmt.

Zitate: -Ende-

Das Kammergericht des Landgericht Köln hat mit seinen drei anwesenden Richtern ein klares und eindeutiges Urteil gesprochen, die vorgetragenen Klagepunkte als unzulässig verworfen und den Anspruch auf öffentliche Aufklärung entsprechend gewürdigt. Natürlich stellt sich jetzt auch die Frage wer denn nun diese anfallenden Rechnungen begleichen wird. Ein Punkt welcher sehr wichtig werden könnte, da mir innerhalb eines Anrufes mitgeteilt wurde dass der Kläger, umlaufenden Gerüchten nach, im Auftrag des Landesverband oder der Fraktion handelte.

Berichtete er doch selber in seiner Klageschrift über einen angeblich erhaltenen Auftrag des verstorbenen ehemaligen Vorsitzenden Rolf Linsler. Ich zitiere aus der Klageschrift:

„Rolf Linsler berichtet, dass am 15.01.2011 eine Sitzung der BSK in Berlin stattfinden wird, bei der es ausschließlich um „Saarland-Verfahren“ geht. Als Vertreter des Landesverbandes wird Thomas Lutze an dieser Sitzung teilnehmen. Zudem schlägt Rolf Linsler vor, dass Marc Schimmelpfennig Thomas Lutze als „Verfahrensbeobachter“ begleiten soll. Marc Schimmelpfennig soll in Zukunft als Berater des Landesverbandes in Schiedsverfahren mit Sandy Stachel zusammenarbeiten. Dies wird einstimmig beschlossen (Beschluss 02/2011).“

Fortsetzung:

So macht es DIE LINKE

Fotoquelle: Wikipedia – Urheber Deval Kulshrestha

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Der Obama-Putin-Fakten-Check

Erstellt von Redaktion am 20. März 2014

Mit Otto von Bismarck gegen US-Marketing

Hoch zu Ross – gegen Drohnen

Autor: U. Gellermann

Rationalgalerie

Datum: 20. März 2014

Wer in diesen Tagen deutsche Medien konsumiert, der kann den Beschwörungen nicht entgehen, er solle doch den Russen verteufeln, die westlichen Reihen fester schliessen und einem deutschen Sonderweg, einer relativen Selbstständigkeit aber sofort entsagen. Hatte man bis jüngst noch gedacht, eine brave NATO-Mitgliedschaft der Bundesrepublik und ein andauerndes EU-Mantra würde der deutschen Formierung genügen, erlebt man jetzt den dritten Grad der Gehirnwäsche. Was mag los sein? Will sich Bayern abspalten? Will die dänische Minderheit heim in dänische Reich? Liebäugeln die Sorben mit dem Anschluss der Oberlausitz an die Slowakei? Wie auch immer, in dieser schweren Lage gibt die RATIONALGALERIE mit ihrem „Obama-Putin-Fakten-Check“ außenpolitische Entscheidungshilfe.

Wer die vielen Bilder von Putins nacktem Oberkörper kennt, dem kann eine gewisse sexuelle Färbung im Putin-Marketing nicht entgangen sein. Diese zur Schau gestellte Männlichkeit – auch in den Klischees vom Reiter-, Fechter-, Judoka- und Jäger-Putin erkennbar – zielt auf den Mann im Mann, auf das archaische Überleben des Stärkeren. In einer abgesofteten Gesellschaft wie der deutschen, in der die blutigsten Kämpfe auf dem Sektor des Gender-Mainstreamings ausgetragen werden, kann dieser Pin Up-Boy kaum Punkte sammeln. Zudem muss man vermuten, dass sich hinter der plakativen Männlichkeit ein kleiner, verängstigter Junge verbirgt, der die Muskeln nur zum Selbstschutz und zur Selbsttäuschung aufpumpt.

Wer nach Obamas sexuellen Reizen fragt, landet automatisch bei seiner Frau. Genauer: Wenn in den USA nur Männer wählen dürften, wäre Michelle längst Präsidentin. Obamas Marketing-Trick besteht darin, in der Reiz-Frage ein wenig hinter seiner Frau zurückzutreten und sich zugleich mit dieser Trophäe zu schmücken. Vor ein paar Tagen, zur besten Sendezeit und mitten in der Ukraine-Krise, zeigt eine der öffentlichen TV-Anstalten den US-Präsidenten beim Einkaufen für seine Familie in einem Laden der Textilkette GAP, und was erklärt er den beglückten Verkäuferinnen? „Es schadet nie, etwas mitzubringen, wenn man unterwegs war“, sagte er zu den Mitarbeiterinnen und schaulustigen Kunden wie auch den Journalisten. „Damit punktest du, wenn du nach Hause kommst.“ Tja Putin, so geht das. Nicht mit dem Säbel rasseln, sondern der Rasselbande was mitbringen.

Dabei wäre es so einfach: In der Moskauer Altstadt, im Arbat, gibt es am „Ploshchad Kiyevskogo Vokzala“, also ausgerechnet am Kiewer (!) Bahnhof, auch einen GAP-Store. Da hätte doch, ganz zufällig – wie Obama von Kameras begleitet – Wladimir Putin mal einkaufen können und anschließend, im Burger King am selben Platz, mit einem „Big King“ in der Hand eine nette Bemerkung über die amerikanische Kultur machen können. Aber wem sollte er schon aus dem GAP-Store etwas mitbringen? Seit seiner Scheidung, weiß die FAZ, „ist er nur noch mit Russland verheiratet.“ Wer mag schon solche Streber: Tag und Nacht den russischen Laden in Ordnung halten, das ist doch unmenschlich. So macht man keine Punkte. So weit zur Software. Aber wie sieht es mit der Hardware aus?

Die USA verfügen über rund 1.000 Militärstützpunkte in der ganzen Welt: Von Deutschland über Albanien bis ins ferne Neuseeland, allein zehn Stützpunkte finden sich in Lateinamerika, in jener Gegend, die von den USA als ihr Hinterhof begriffen wird. Ob die amerikanische Militärpräsenz in postsowjetischen Ländern wie Georgien, Usbekistan oder Kirgisien vom Pentagon als das Besetzen von Vorgärten angesehen wird, ist unbekannt. Bekannt ist, dass die Welt vom „Unified Combatant Command“, dem Vereinigtem Kampfkommando der USA in „Areas of Responsibilities“, in US-Verantwortlichkeitsgebiete eingeteilt wurde. Wie „die Welt“ das findet, wurde bisher nicht erfragt.

Russland ist Herr über kümmerliche 24 russische Militärstützpunkte in neun ehemaligen Sowjetrepubliken und einem weiteren in Syrien. Angesichts der vielen dämonischen Putin-Fotos in den deutschen Medien stellt sich die Frage, was die Russen denn mit ihrem Militär überhaupt anstellen. In der postsowjetischen Area, also in den letzten 22 Jahren, ist die russische Armee nicht über vier Kampfeinsätze hinaus gekommen. Der im Westen populärste war jener im Oktober 1993 als der Säufer Jelzin das russische Parlament beschießen ließ, weil das nicht so wollte wie er. Rund 200 Tote waren eine der Folgen. Dann gab es noch zwei blutige Kriege in Tschetschenien, die von den Russen als „Kampf gegen den Terror“ ausgegeben wurden, das konnte aber schon deshalb nicht stimmen, weil dieser Begriff den USA gehört. Und der Kampf um Süd-Ossetien lief unter dem geklauten Etikett von „Freiheit und Selbstbestimmung“. Auch diese Stereotypen sind Eigentum der USA.

In den letzten 22 Jahren waren die Streitkräfte der USA zehn mal unterwegs: Auf sogenannten Missionen, mit selbsterteilten Mandaten oder im Einsatz. Nur der Irak-Krieg erhielt das wahre Kriegs-Prädikat. Mal war es ein sehr dringend notwendiger Kampf gegen den Terror, dann wieder eine humanitäre Mission oder ein Einsatz für die Freiheit, wie zuletzt in Libyen. Die vom Westen hochgelobten libyschen „Rebellen“ müssen da was missverstanden haben, jüngst nahmen sie sich die Freiheit, einen schönen großen Öltanker zu entführen. Da haben die Marines vom Lenkwaffen-Zerstörer „USS Roosevelt“ den Idioten mal schnell das Ende der Freiheitsfahnenstange gezeigt. Überhaupt scheinen die Freiheiten in Ländern wie dem Irak, Afghanistan oder Libyen eher zur Zerstörung staatlicher Strukturen zu führen, als zu jener Demokratie, die vor und während der US-Kriege so oft besungen wird.

Gegen Putin spricht auch eindeutig seine Herkunft aus dem düsteren KGB, dem sowjetischen Geheimdienst, einem Lieblings-Sujet der deutschen Medien. Anders als dem farbigen, lockeren Obama ist dem käseweißen Putin alles eklig Geheimdienstliche zuzutrauen. Und ist da nicht der ganz geheime „Sluschba wneschnei raswedki“ (SWR, Dienst der Außenaufklärung), der mit seinen 13.000 Mitarbeitern solche Sachen macht wie „Elite-Agenten mit falschen Namen und konstruierten Biografien zu koordinieren, die in verschiedenen wichtigen Ländern platziert werden.“ So was Altmodisches würde den 40.000 Kollegen von der NSA nie einfallen: Die machen ihren Job vom Rechner aus. Das ist modern und schick: Mit dem US-i-Phone in das Merkel-Phone, das ist der Trend. So wird der SWR abgehängt.

Vergleicht man das jeweilige Bedrohungs-Potential der beiden Mächte, vergleicht man ihre Kriegs-Fähigkeit und -Bereitschaft, könnte man auf die Idee kommen, eine Politik der Äquidistanz, des gleichem Abstands zu den beiden Mächten würde den Deutschen jenen Spielraum verschaffen, wie er zuletzt im NEIN Gerhard Schröders zum Irak-Krieg kurz aufblitzte. Eine solche Überlegung ist der deutschen Außenpolitik und den angeschlossenen Medien fremd. Man geht lieber mit Obama shoppen als mit Putin zu reden. Als 1887 Otto von Bismarck einen „Rückversicherungsvertrag“ zwischen dem Deutschen Reich und dem Russischen Reich abschloss, war das kein Akt der Liebe. Es war der temporär gelungene diplomatische Versuch, einen Krieg in Europa zu verhindern. Erst der sturzdumme Kaiser Wilhelm II. verweigerte der Vertragsverlängerung seine Unterschrift. – Im Auswärtigen Amt kennt man vielleicht noch den Namen Bismarck. Eine eigenständige Aussenpolitik ist eher unbekannt.

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Podiumsdiskussion zum Aufruf des Europäischen Frühlings:
„GraPo statt GroKo“
U.a. mit Michael Vilsmeier, Initiator des Aufrufs und Martina Michels (MdEP), Angelo Mastrandrea (Journalist der italienischen Zeitschrift »il manifesto«), Moderation: Uli Gellermann, Herausgeber der RATIONALGALERIE

 

Am 22. 03. 2014, 11.00 Uhr
Im Hauptgebäude der Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) auf dem Campus Treskowallee 8 in 10318 Berlin.

 


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Fotoquelle: Wikipedia

Quelle Düsseldorfer Auktionshaus
Urheber Emil Volkers (1831–1905)

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DL – Tagesticker 20.03.14

Erstellt von Redaktion am 20. März 2014

Direkt eingeflogen mit unserem Hubschrappschrapp

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1.) Ein abgesprochener Sieg für die SPD

Die SPD ist stolz auf die Einigung über den Mindestlohn, und sie hat Grund dazu. In wichtigen Punkten haben sich die Sozialdemokraten gegen die störrische Union durchgesetzt.

TAZ

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2.) Rot-Rot-Grün in der Abkühlphase

Eigentlich hatten sich Linke, SPD und Grüne vorgenommen, in dieser Legislaturperiode Gemeinsamkeiten auszuloten. Stattdessen rasselt der Eiserne Vorhang herunter.

MOZ

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3.) „Mystic“ liefert neuen Diskussionsstoff für NSA-Debatte

Der US-Geheimdienst NSA soll über ein besonderes Abhörwerkzeug verfügen, was auch den künftigen NSA-Untersuchungsausschuss im Bundestag beschäftigen könnte.

Der Tagesspiegel

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4.) Linke planen Klassentreffen

Autonome aus ganz Deutschland wollen sich am Samstag in Berlin versammeln. Im Internet kündigen sie militante Aktionen an. Das erste Auto ging bereits in Flammen auf. Mehr könnte folgen

TAZ

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5.) Opposition boykottiert Rühe-Kommission

Eine Kommission soll die Regeln für Auslandseinsätze der Bundeswehr überprüfen. Grüne und Linke fürchten, dass der Bundestag künftig übergangen wird – und entsenden keine Vertreter ins Gremium.

Der Spiegel

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6.) Mögliche Wrackteile von Flug MH370 entdeckt

Neue Bewegung bei der Suche nach Flug MH370: Australiens Such- und Rettungsdienst hat nach eigenen Angaben womöglich Trümmerteile des vermissten Passagierflugzeugs von Malaysia Airlines im Indischen Ozean gefunden.

Der Tagesspiegel

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7.) So veräppelt das Web Merkels Power-Geste

Angela Merkel angelt sich Frank-Walter-Steinmeier? Die Tumblr-Bilderserie „Merkel holding Things“ sorgt in den sozialen Medien für große Begeisterung. Auslöser war ein Bild aus der heutigen Kabinettssitzung. Auch für Kreml-Chef Putin hat das Netz schon eine geeignete Merkel-Power-Geste erfunden.

FOCUS

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Treu unserem Motto: Es gibt keine schlechte Presse, sondern nur unkritische Leser

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