BSK findet das Grundgesetz
Erstellt von Redaktion am 13. Oktober 2012
Wer hat denn das Licht eingeschaltet und Idioten aufgeweckt
Das niemand in der Partei DIE LINKE vor Überraschungen gefeit ist werden wir im folgenden Artikel nachweisen. Was geht vor in der Partei, die BSK wandelt sich vom Saulus zum Paulus um einmal bei der Ideologie zu bleiben?
Da gibt es was Neues aus Rheinland – Pfalz zu lesen. Ein großer Teil der Basis zeigt sich unzufrieden mit ihrer Landesführung und versucht mit einem Brief auf diese, ihrer Ansicht nach, unhaltbaren Zustände im Landesverband aufmerksam zu machen. Als wesentlicher Auslöser wird eine Satzungsänderung auf den letzten Landesparteitag ausgemacht.
Also zuerst den Brief aus der Basis, dann der wesentliche Ausgangspunkt mit einen Beschluss der BSK, welcher dann wiederum zurückgenommen wurde. Wurden hierzu die sprichwörtlichen Affen mit Zucker oder überreifen Früchten gefüttert? Das zeigt die Natur ja immer wieder, mit Rauschmittel lassen sich nicht nur Affen bezirzen.
Da versucht eine nicht mehr gewählte, sondern auf den Parteitag in Göttingen zurückgetretene BSK in ihrer absoluten Selbstherrlichkeit weiterhin die Streitbeilegung zwischen den GenossInnen. Die so Erhabenen sehen sich scheinbar in einer Festanstellung mit festen monatlichen Bezügen? Obwohl der Anfeindungen müde beugen sie sich einer obskuren Parteiräson da ohne sie nichts mehr geht. Kennen wir aus der SPD und den Grünen, dort nennt man dieses gleich Staatsräson.
Nebenbei, in jedem Betrieb wäre der Bagage lange der Stuhl vor die Türe gestellt worden. Warum und weswegen, uninteressant. Sie sind nicht in der Lage die geforderte Aufgabe zu erfüllen? Tschüss ! Ja das Grundgesetz scheint besonders für LINKE Juristen ein besonders schwer verdaulicher Happen zu sein, oder warum wurde gerade dieses für jeden Bürger wohl wichtigste Gesetz scheinbar wohlweislich übergangen?
Als Fazit ist es schon auffällig das es scheinbar in einer LINKEN besonders schwer ist mit Anstand den Rücktritt anzutreten. Das zeigt die Führung in Rheinland – Pfalz und auch die Schiedskommission sehr deutlich. Der angestrebte Sozialismus in der LINKEN zeigt schon heute überdeutlich die häßliche Fratze der ehemaligen SED, dort wäre auch niemand freiwillig gegangen.
Liebe Genossinnen und Genossen,
als LINKE sind wir angetreten, um für mehr soziale Gerechtigkeit und ökologische Verantwortung, für eine friedlichere Welt und gegen die zerstörerischen Folgen einer kapitalistischen Ordnung zu streiten.
Stattdessen streiten wir uns viel zu oft untereinander. Wir wollen nicht im Einzelnen darüber philosophieren, warum dies so ist und wer an welchem Streit Schuld trägt. Tatsache aber ist, dass die derzeitige Eskalation unmittelbar vor dem Landesparteitag und kurz vor dem Bundestagswahljahr vor allem von Elke Theisinger-Hinkel und Wolfgang Ferner verantwortet wird. Beide sind gleichermaßen für den skandalösen Umgang mit Parteigeld verantwortlich und sehen offenbar nur die Chance, durch das Eröffnen neuer Streitigkeiten von ihrer Verantwortung für die desaströse Entwicklung unserer Partei abzulenken. Zu einer solchen Strategie der „verbrannten Erde“ werden wir nicht länger schweigen.
Jüngster, vorläufiger Höhepunkt dieses Vorgehens war die letzte Sitzung des Landesvorstandes – die mangels Beschlussfähigkeit keine Sitzung war: Trotz klarer Satzungslage und eindeutigen Bestimmungen über die Beschlussfähigkeit verdreht Wolfgang Ferner in seinen Darlegungen vorsätzlich und wissentlich sowohl Wortlaut als auch Sinn dieser Regeln. Wobei das nur der juristische Teil der Diskussion ist: Viel schwerer wiegt doch, dass die Landesvorsitzenden zu keiner Veranstaltung mehr als 15 MitstreiterInnen begrüßen können, dass sie sogar zu LaVo-Sitzungen nur noch eine Handvoll LaVo-Mitglieder bewegen und dass sie, dies wissend, nun schon vorab mit der Beschlussunfähigkeit mangels Beteiligung arbeiten und gar nicht mehr versuchen, möglichst gut besuchte LaVo-Sitzungen sicher zu stellen.
Tricksen, Täuschen, aufeinander hetzen
Die absurden juristischen Winkelzüge ändern nichts an dem politischen Bankrott, den Elke Theisinger-Hinkel und Wolfgang Ferner seit Monaten immer weniger kaschieren können: Wolfgang Ferner und Elke Theisinger-Hinkel haben seit langem jede politische Mehrheit im Landesverband verloren, eine die Landesvorsitzenden stützende politische Kraft ist in unserem Landesverband weit und breit nicht in Sicht. Daran ändert auch der neue Koalitionsversuch Wolfgang Ferners, der für seine jüngst verkündete Doppelkandidatur mit Alexandra Erikson seine bisherige Co-Vorsitzende Theisinger-Hinkel von heute auf morgen wie die sprichwörtliche heiße Kartoffel fallen gelassen hat, nichts. Die Bilanz der beiden Vorsitzenden ist die schlechteste Bilanz, die Vorsitzende der LINKEN in RLP bisher vertreten mussten. Wir haben den beiden amtierenden Landesvorsitzenden deshalb schon vor Monaten mehrfach angeboten, im Sinne unserer Partei auf das „Waschen schmutziger Wäsche“ zu verzichten – sofern beide bereit wären, auf eine erneute Kandidatur als Landesvorsitzende zu verzichten. In der Politik wird so etwas als „gesichtswahrende Lösung“ bezeichnet und sie dient dazu, nicht unnötige Gräben aufzureißen. Leider haben beide dieses Angebot, das angesichts der Bilanz ihrer Tätigkeit mit der Bezeichnung „großzügig“ noch sehr zurückhaltend beschrieben ist, ausgeschlagen. Beide nehmen bewusst in Kauf, dass die Diskussion über ihre Tätigkeit in aller Öffentlichkeit geführt werden wird und sich der Parteitag deshalb voraussichtlich sogar mit Vorwürfen wie Untreue beschäftigen muss. Das ist ganz sicher nicht der Wahlkampfauftakt, den unsere Wählerinnen und Wähler von uns erwarten.
Als hätte es eines weiteren Beweises hemmungslosen Egomanentums bedurft, hat insbesondere Wolfgang Ferner offenbar seinen ganzen juristischen Sachverstand eingesetzt, um U. L. und andere in seinem Sinne zu instrumentalisieren: Der selbsternannte Basisdemokrat L. hat, nachdem die Bundesschiedskommission seinen Antrag gegen die rheinland-pfälzische Form der Trennung von Amt, Beschäftigung und Mandat Recht gegeben hatte, „plötzlich“ festgestellt, dass er die Trennung von Amt und Mandat nun doch toll findet – und hat seinen dagegen gerichteten Antrag an die BSK zurückgezogen. Damit war der BSK jede Grundlage für einen Beschluss entzogen – Schiedskommissionen werden nach Schiedsordnung nur auf Antrag tätig. Der Volksmund nennt das:
Wo kein Kläger, da kein Richter.
Bundesschiedskommission: Eindeutig zweideutig
Trotzdem hat die BSK einen sogenannten Feststellungsbeschluss gefasst. Darin heißt es sinngemäß:
1) Die Satzung in RLP – also auch die Trennung von Amt und Mandat – gilt.
2) Diese Trennung von Amt und Mandat verstößt aber gegen die Bundessatzung. Deswegen wird die BSK, wenn bei unserem Parteitag Kandidaturen wegen der Trennung von Amt, Beschäftigung und Mandat nicht zugelassen würden, einer Anfechtung der Betroffenen Recht geben. Aus formaljuristischen Gründen gilt also unsere Landessatzung – solange bis jemand dagegen einen Schiedsantrag einreicht. Denn dann würde die Bundesschiedskommission erneut so entscheiden, wie sie es schon einmal getan hat (siehe Anlage). Für ein juristisches Hauptseminar oder das Fortbildungsmaterial eines Wolfgang Ferner mag das eine interessante Fallkonstellation sein. Für eine politische Partei ist es ein Desaster.
Wir stehen nun erneut vor der Situation, dass Schiedskommissionen und möglicherweise Gerichte über die Geschicke der Partei bestimmen werden – und nicht die Mitglieder und ihre gewählten Parteiorgane. Ein denkbar schlechter Auftakt für das bevorstehende Bundestagswahljahr, ein beschämendes Zeugnis völliger Politikunfähigkeit unserer Verantwortungsträger.
Wolfgang Ferner – wenn Verantwortungslosigkeit Programm wird
Fassen wir zusammen: Der Landesvorsitzende Wolfgang Ferner weiß, dass er keine eigene Mehrheit im Landesverband hat. Deshalb spekuliert er darauf, dass andere in Verantwortung für die Landespartei auf Kandidaturen verzichten. Dabei nimmt der Landesvorsitzende Wolfgang Ferner vorsätzlich und wissentlich in Kauf, dass es voraussichtlich anders kommen wird und der nächste Landesparteitag wiederholt werden muss. Dieses Verhalten ist an Verantwortungslosigkeit kaum zu überbieten und stellt alles in den Schatten, was wir mit Wolfgang Ferner in den vergangenen Monaten erleben mussten: Ein Landesvorsitzender, der die satzungswidrige Verausgabung von sechsstelligen Geldbeträgen verantwortet, unter dessen Ägide die Landespartei ein gutes Drittel ihrer Mitglieder verloren hat, dessen politische Farb- und Sprachlosigkeit ein wichtiger Grund für aktuell 2 Prozent Wähleranteil im neuesten Politrend ist, ein Landesvorsitzender, der nun auch noch die Landespartei zugrunde richtet, weil er seinen persönlichen Ehrgeiz vor die naheliegendsten Interessen unserer Partei stellt – ein solcher Landesvorsitzender ist schlicht und einfach nicht tragbar.
Solidarität ist ein wichtiger Punkt unserer Überzeugungen. Und wer in unserer Partei ein Amt ausübt, hat Anspruch auf unsere Solidarität. Aber Solidarität ist keine Einbahnstraße: Wer immer wieder ohne jede erkennbare Einsicht selbst elementare Regeln unserer Partei bricht, wer seine persönlichen Interessen eindeutig auf Kosten unserer Partei durchsetzen will und wer nicht davor zurückschreckt, dabei auch in Kauf zu nehmen, dass unsere in der Krise befindliche Landespartei endgültig und unwiderruflich zerbricht – ein solcher Funktionär, und sei es der Landesvorsitzende, hat nicht nur keine Solidarität verdient – er verdient die rote Karte!
Bundesschiedskommission
In dem Schiedsverfahren
des Kreisverband Rhein-Lahn, vertreten durch den Vorstand – Antragsteller –
gegen
den Landesverband Rheinland-Pfalz, vertreten durch den Vorstand, – Antragsgegner –
hat die Schiedskommission in ihrer Sitzung am 11. 02. 2012 durch ihre Mitglieder Sybille Wankel(Vorsitz), Ruth Kampa, Sebastian Meskes, Dieter Müller, Anke Schwarzenberg, Birgit Stenzel und Sandra Wünsch beschlossen,
dem Antrag der Antragssteller wird stattgegeben. Die auf dem Landesparteitag Rheinland-Pfalz am 13.11.2011 beschlossene Änderung der Landessatzung bezüglich der Trennung von Amt und Mandat (§ 18 a) wird aufgehoben.
Der Beschluss erging einstimmig.
Begründung:
Mit Schreiben vom 17. 11. 2011 focht der Antragsteller den Beschluss des Landesparteitages vom 13. 11. 2011 zur Änderung der Landessatzung, die Neufassung des § 18 a „Mitglieder des Landesvorstandes dürfen nicht gleichzeitig Mandatträger/Innen in einem finanziellen oder durch Arbeitsvertrag oder vergleichbare Abhängigkeiten begründeten Verhältnis zur Partei oder zu Abgeordneten der Europa-, Bundes-, oder Landesebene stehen“ an.
Sie meinten, dass der in der Satzungsänderung vorgenommene Ausschluss von sämtlichen Abgeordneten des Europaparlamentes, des Bundestages, des Landtages, Mitarbeiter der Partei und Mitarbeiter von Abgeordneten des Europaparlament, des Bundestages oder des Landtages von einer Wählbarkeit in den Landesvorstand die Mitgliederrechte unzulässig einschränke.
In der Stellungnahme des Antragsgegners vom 09.02.2012 wies dieser darauf hin, dass die Satzungsänderung auf dem Landesparteitag vom 13.11.2011 statuengemäß mit der notwendigen 2/3 Mehrheit zustande gekommen ist. Er meinte, dass hier keine unzulässige Einschränkung der Mitgliederrechte vorläge. Es läge auch kein Verstoß gegen die Bundessatzung und das Parteiengesetz vor, da die Bundessatzung ein Höchstmaß an Mitgliedern der Parlamente in den Vorständen, nicht ein Mindestmaß vorschreibe.
Eine Einschränkung des Wahlrechts läge nach seiner Ansicht nicht vor, da das aktive Wahlrecht ja nicht beschränkt worden sei.
1. Die Bundesschiedskommission hatte über den Antrag der Antragstellerin erstinstanzlich zu entscheiden, da zum Zeitpunkt der Antragstellung und auch noch zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung in diesem Verfahren keine beschlussfähige Landesschiedskommission im Land Rheinland-Pfalz bestand.
2. Der Antrag ist zulässig. Die Mitglieder des antragstellenden Kreisverbandes sind durch die angefochtene Satzungsänderung direkt in ihren ;itgliederechten betroffen. Die im Rubrum benannten Genossen haben durch ihre persönliche Unterzeichnung zu erkennen gegeben, auch ihre eigenen Interessen als Mitglieder des Landesverbandes Rheinland – Pfalz zu vertreten. Der Antrag ist form – und fristgerecht eingereicht worden.
Der Antrag ist auch begründet. Die auf dem Landesparteitag vom 13.11.2011 vorgenommene Änderung der Landessatzung, stellt eine unzulässige Einschränkung der rechte der Mitglieder des Landesverbandes Rheinland-Pfalz dar.
Ein „Grundrecht“ jedes Mitgliedes einer Partei ist die Wahrnehmung seines passiven und aktiven Wahlrechts, auch zu Parteiämtern. Dies kann sowohl aus dem Regelungen des § 10 Abs. 2. Parteiengesetz, als auch bereits aus dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz des Artikels 3 Abs. 1 Grundgesetz hergeleitet werden.
Mögliche Einschränkungen können nach sachdienlichen Gründen innerhalb der politischen Entscheidungsfindung der Parteien getroffen werden. Eine derartige Möglichkeit ist beispielweise die in der Linken vorgesehene Quotenregelung oder auch die in § 32 Abs. 4 der Bundessatzung gefasste Regelung, dass die Mitglieder des Parteivorstandes und jedes Landesvorstandes mehrheitlich keine Mandatsträgerinnen und Mandatsträger der Europa-, der Bundes- bzw. der Landesebene sein dürfen.
Es wird somit eine bestimmbare Anzahl von Mitgliedern der Partei von der Ausübung ihres passiven Wahlrechts für entsprechende Parteiämter ausgeschlossen. Ihre Mitgliederrechte sind für diese MandatsträgerInnen insoweit eingeschränkt.
Dem Antragsgegner ist in diesem Zusammenhang nicht zuzustimmen, dass aus der regelung des § 32 Abs 4 der Bundessatzung gefolgert werden kann, dass ein vollständiger Ausschluss des passiven Wahlrechts für Mandatsträger/Innen sowohl der Europa-, Bundes- und Landesebene sowie der genannten Mitarbeiter/Innen für die Wahl als Mitglieder des Landesvorstandes zulässig sei.
Vielmehr ist die Regelung des § 32 Abs. 4 der Bundessatzung insoweit auszulegen, als dass das passive Wahlrecht von maximal der Hälfte der zu wählenden Mitglieder der Vorstände beschränkt werden kann, wenn sie entsprechende MandatsträgerInnen sind. Eine strikte Trennung von Amt und Mandat und noch darüber hinausgehend für einen Ausschluss sämtlicher Genossinnen und Genossen, die in einem Mitarbeiterverhältnis mit Abgeordneten bzw. Regelmäßige finanzielle Zuwendungen von der Partei erhalten, geht weit über diese Regelung hinaus.
Der Landesverband Rheinland-Pfalz war, auch im Rahmen seiner Satzungskompetenz, nicht berechtigt, die Rechte der Mitglieder des Landesverbandes auf Wahrnehmung ihres passiven Wahlrechts über das Maß hinaus einzuschränken, als das es in der Bundessatzung vorgesehen ist. Mit der hier angefochtenen Satzungsänderung auf dem Landesparteitag vom 13.11.2011 lag somit ein Verstoß gegen insoweit höherrangige Regelungen der Bundessatzung vor. Die hier vorgenommene Satzungsänderung war unzulässig und war aufzuheben.
Dem Antrag der Antragsteller war damit stattzugeben.
Bundesschiedskommission
Feststellungsbeschluss
In dem Schiedsverfahren
des Kreisverbandes Rhein-Lahn, Vertreten durch den Vorstand – Antragssteller –
gegen
den Landesverband Rheinland – Pfalz, vertreten durch den Vorstand – Antragsgegner –
stellt die Bundesschiedskommission fest, dass auf Grund der Antragsrücknahme sämtlicher, namentlich erwähnter Antragssteller die Satzung des Landesverbandes Rheinland – Pfalz in Form ihrer auf dem Landesparteitag am 13.11.2011 beschlossenen Änderungen, hier des § 18a, in Kraft bleibt.
Die Bundesschiedskommission hatte mit Beschluss vom 30.05.2012 unter dem Aktenzeichen BSchK/113/2011 auf Grund des ursprünglichen Antrags der Antragsteller die von ihnen angefochtenen Änderungen der Landessatzung auf dem Landesparteitag vom 13.11.2011 bezüglich der Trennung von Amt und Mandat aufgehoben.
Hiergegen legte der Antragsgegner Beschwerde ein.
Bevor die Bundesschiedskommission über diese Beschwerde entscheiden konnte, nahmen die Antragsteller ihren Ursprungsantrag zurück, so dass die Bundesschiedskommission keine endgültige Entscheidung mehr treffen konnte.
Im Übrigen weist die Bundesschiedskommission darauf hin, dass sie weiterhin ihre rechtliche Würdigung aus der Begründung des Beschlusses vom 30.05.2012 aufrecht hält.
gez. Sibylle Wankel
Vorsitzende
Berlin, den 11. Oktober 2012
——————————————————————————————————————————
Grafikquelle :
Abgelegt unter P. DIE LINKE, Rheinland-Pfalz, Überregional | 15 Kommentare »