DEMOKRATISCH – LINKS

                      KRITISCHE INTERNET-ZEITUNG

RENTENANGST

Archiv für April 23rd, 2012

Die – Woche

Erstellt von Redaktion am 23. April 2012

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Wie geht es uns, Herr Küppersbusch?

Im Wochenrückblick heute kommen Gedanken an das Promi-Schlaflabor im Bundestag auf, und der Massenmörder Breivik wird von den Medien zum Popstar gemacht, weil eine Millionen Sarrazin-Buchkäufer schlecht auf ein Gruppenfoto passen.

taz: Herr Küppersbusch, was war schlecht letzte Woche?

Friedrich Küppersbusch: „Schön, wenn Frauen wieder den Haushalt machen“: schwarz-gelbes Betreuungsgeld.

Was wird besser in dieser?

„Schön, wenn Frauen wieder den Haushalt machen“: grünes Wahlplakat in NRW.

Der Maulkorberlass ist gecancelt. Macht das die Arbeit im Bundestag wirklich besser?

Zu den zehnwöchigen Wulff-Festspielen hat es im Parlament exakt null Aussprache gegeben. Als die Deutschen nach Umfragen zu 70 Prozent gegen den Afghanistan-Einsatz waren, stimmte der Bundestag im Herbst mit 70 Prozent dafür. Wolfgang Thierse verdammte Talkshows, die neben Globalisierung und Europa für den Bedeutungsniedergang des Parlaments verantwortlich seien. So redet ein Schwanz, der mit dem Hund wedeln will: abstrakte Themen, unverständliche Sprache, überraschungsfreie Beiträge und ausgemauschelte Rednerlisten haben die außerparlamentarische Debatte, die Talks, Schlagzeilen und Marktforscher so starkgemacht. Gegen die Volkskammer im letzten Jahr DDR ist dieser Bundestag ein Promi-Schlaflabor. Hätte man ein Konzept gesucht, eine „Wir haben keine Ahnung und damit auch kein Problem“-Partei starkzumachen, die Piraten hätten sich nichts Besseres wünschen können als diesen Bundestag. Ob der den Maulkorb nun noch ein Loch enger schnallt oder nicht.

Warum machen wir den Massenmörder Breivik zum Popstar des Bösen?

Weil eine Million Sarrazin-Buchkäufer schlechter aufs Gruppenfoto passen.

Innenminister Friedrich hat die umstrittene Muslim-Studie vorab der „Bild“ geschickt. Ist es muslimischen Verbänden noch zuzumuten, mit ihm zu reden?

Quelle: TAZ >>>>> weiterlesen

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Der „Richter“ Thomé

Erstellt von Redaktion am 23. April 2012

Eine richterliche Tätigkeit
Kleine Einführung in die Aufgaben der Schiedskommission

Bildergebnis für Wikimedia Commons Bilder Linke Saar

Zunächst folgt der Text eines Aufsatzes, der im Internet der LINKE auffindbar ist, mit Kommentaren von Ulrich Meyer, Heusweiler, 22.04.2012

Juli 2010
Eine richterliche Tätigkeit – Kleine Einführung in die Aufgaben der Schiedskommission
Von Hendrik Thomé

Die Schiedskommissionen der Partei waren in den letzten zwei Jahren hoch belastet. Zugleich wird es immer schwerer, Kandidatinnen und Kandidaten für diese Gremien zu finden. Dieser Artikel kann vielleicht dazu beitragen, Abhilfe zu schaffen.
Alle Parteien haben Schiedsgerichte. Das Parteiengesetz schreibt das so vor. Ihre Aufgabe besteht im Wesentlichen darin, Sanktionen gegen parteischädigendes Verhalten zu verhängen und Wahlen und Beschlüsse auf ihr satzungsgemäßes Zustandekommen zu überprüfen und gegebenenfalls für unwirksam zu erklären.
Aus irgendeinem Grund heißen die Schiedsgerichte bei uns Kommissionen. Das änderte aber nichts daran, dass die Arbeit in einer Schiedskommission/Schiedsgericht eine richterliche Tätigkeit ist. Die Satzung stellt ihre schlichtende Funktion besonders heraus. Gütliche Einigungen bleiben aber eher die Ausnahme. Ein Grund dafür ist, dass der Verfahrensgegenstand für die Beteiligten nur begrenzt disponibel ist. Sie vertreten ja die Interessen der Partei oder zumindest einer Gruppe der Partei, die auf eine klare Entscheidung der Kommission in ihrem Sinne setzt.
Die Mitglieder der Schiedskommissionen müssen unabhängig sein. Formal dürfen sie keine politischen Ämter in der Partei ausüben. Die Unabhängigkeit kann auch eine Belastung sein, weil sie eine für Mitglieder einer Partei ungewöhnliche Eigenschaft erfordert: politische Zurückhaltung.

– Wer bei Linksfraktion, Landesvorstand, MdB oder MdL angestellt ist, und zugleich ein Richteramt in BSchK oder LSchK bekleidet, davon gibt es etliche, ist im besagten Sinne nicht unabhängig. Diese Situation ist beabsichtigt, ist in der LINKE ganz normal, wird bei Kritik mit Worthülsen verteidigt. Grund: die Parteioberen streben die Totalkkontrolle über die Partei an.

Die Bedeutung eines Schiedsgerichts für eine Partei kann sehr unterschiedlich sein. Im Idealzustand reicht sein bloßes Vorhandensein, um die Einhaltung der satzungsgemäßen Ordnung zu sichern. Die Mitglieder des Schiedsgerichts werden in diesem Fall keineswegs bedauern, dass niemand ihre Tätigkeit in Anspruch nimmt, sondern sich darüber freuen, dass die Regeln der innerparteilichen Demokratie scheinbar intuitiv beherrscht werden und innerparteiliche Auseinandersetzungen politisch und nicht satzungsrechtlich ausgetragen werden.

– Das könnte theoretisch sogar zutreffen, gäbe es nicht die Arroganz der Macht „unserer“ Parteioberen, die sich an kein Recht, Gesetz, Satzung gebunden fühlen, weshalb Mitglied keine andere Wahl hat, als sein vermeintliches Recht über die LSchK einzuklagen. Die Vergeblichkeit gehört zu den Folgen der rechtswidrigen (!) Totalkontrolle auch über die Schiedsgerichte.

DIE LINKE ist von diesem Idealzustand noch etwas entfernt. Sie sollte ihn aber anstreben.

– Trifft zu, mangels Führungsfähgkeit und Friedensfähigkeit der Parteiführung auf allen Ebenen.

Die Hauptverantwortung liegt bei den Mitgliedern …

– ? Sollen die Mitglieder ernsthaft schweigen angesichts der zahllosen (!) Rechtsverletzungen der Parteioberen, er Eigenmächtigkeiten, der Arronganz und Mißachtung, der Untätgkeit, des Ausgeschlossenseins, und was der Mißstände mehr sind? Über Abstimmungen konnten bislang keine Besserungen erreicht werden, weil auch die Mehrheiten fest in der Hand der Parteioberen sind!!!

… und den politischen Organen der Partei.

– diese tragen allerdings die Hauptverantwortung für die Fülle der Schiedsverfahren (Saarland)

Die Schiedskommissionen bekommen die Probleme zu sehen.

– Wirklich? Ich habe die Schiedsgerichte nur im – stets siegreichen – Kampf gegen die eigenen Mitglieder erlebt, völlig blind für die Sorgen der Mitglieder und die friedlosen Zustände in der Partei.

Über die Entscheidung der einzelnen Streitigkeit hinaus können sie nur insoweit zu ihrer Lösung beitragen, als dass sie der Partei – immer wieder – ihre eigenen Regeln erklären und daran appellieren, dass sie auch eingehalten werden müssen.

– So ein Unfug! Wann jemals haben Schiedsgerichte „der Partei“ – sind denn die Parteioberen gemeint? – ihre eigenen Regeln erklärt? Appelle hätten nicht gereicht, sondern nur harte Strafandrohungen wie Bußgelder oder das Ruhen des Amtes. Statt dessen kennt die Satzung nur Freispruch oder Ausschluß. Weil die Ultima Ratio in aller Regel aber unverhältnismäßig zu hart ist, bleibt nur der Freispruch. Gegen die Parteioberen reicht es ja nicht einmal zu einer Schuldfestellung!

Die Schiedsgerichtsbarkeit einer Partei kann eine wichtige Bedeutung bekommen, wenn sich hinter der Fassade einer demokratischen Ordnung Machtstrukturen etablieren, welche Entscheidungen in der Partei von oben nach unten durchsetzen, ohne dass die Mitglieder darauf wirksam Einfluss nehmen können. Erfahrungen dafür gibt es auch in nichtstalinistischen Parteien.

– Das gilt doch vollinhaltlich für die LINKE! Warum aber wird das nicht festgestellt und kritisiert? Warum wird so getan, als gälte dies nur für die anderen „bürgerlichen“ Parteien?

Die Verfallserscheinungen der bürgerlichen Parteiendemokratie sind so augenfällig, dass der englische Soziologe Colin Crouch sie schon als ein System der Postdemokratie begreift. Die Anrufung eines Schiedsgerichts kann aber nur dann einen Beitrag zur Wiederaneignung der Demokratie leisten, wenn der Verstoß sich auch als eine Verletzung formaler satzungsrechtlicher Regeln feststellen lässt.

– Trifft alles zu, doch werden diese Erkenntnisse seltsamerweise nicht auf die eigene Partei angewandt, obwohl dort besonders zutreffen! Wie blind darf man als BSchK-Richter sein?

Soweit ich weiß, ist die Agenda 2010 in der SPD formal demokratisch beschlossen worden. Gleichwohl war sie ein Erdbeben für die demokratische Kultur, von der sich auch eine linke Volkspartei nicht so leicht erholt.
Schiedsgerichte können in der Regel nicht die politischen Grundüberzeugungen einer Partei vor der Preisgabe durch ihre Funktionäre retten. Das müssen die Mitglieder schon selber tun.

– Im Vorfeld der „politischen“ Entscheidungen stehen die formalen Regeln. Sich als sachlich unzuständig zu erklären, verkennt die Ursachen der Dauerquerelen in der LINKE: die unglaubliche Arroganz und politische Dummheit der Parteioberen, verbunden mit weitgehend handwerklicher Unfähigkeit und Führungsschwäche.

Die Demokratiedefizite anderer Parteien waren ein Impuls für die Gründung der LINKEN. Ihre Satzung stärkt die Mitwirkungsrechte der Basis. Eine Schutzmaßnahme vor postdemokratischen Zuständen ist es, besonders wichtige Fragen in direkter Demokratie von allen Mitgliedern entscheiden zu lassen.

– So ein Unfug! Das mag in der Gründungsphase ja so gemeint gewesen sein. Nach der internen Machtübernahme aber – im Saarland durch WASG und Gewerkschafter und Oskar Lafontaine – und der Besetzung aller Schaltstellen mit den „eigenen“ Oskar-hörigen Leuten hat die LINKE längst ihre eigenen post-demokratischen Zustände erreicht, vermutlich unkorrigierbar.

Der erste Mitgliederentscheid nach der Gründung betraf die Frage der Zusammensetzung des geschäfts-führenden Vorstandes. Die Satzungsänderung sollte den nach dem angekündigten Rückzug von Oskar Lafontaine zwischen den Landesverbänden und Strömungen der Partei ausgehandelten Wahlvorschlag auf dem Parteitag wählbar machen. Es war gut, dass dieser Mitgliederentscheid durchgeführt wurde und er zu einem eindeutigen Ergebnis geführt hat. Die Ergebnisse einer Verhandlungsdemokratie bedürfen zur Legitimation der Zustimmung durch direkte Beteiligung der Mitglieder.
Paradoxerweise musste sich die Schiedskommission auf Antrag von Mitgliedern damit befassen, ob der Mitgliederentscheid überhaupt durchgeführt werden dürfe. Der Antrag war nicht offensichtlich unbegründet, weil es bislang nicht die laut Satzung vorgesehene Ordnung gab, welche die Durchführung von Mitgliederentscheiden regelte. Im Ergebnis musste der Antrag erfolglos bleiben, weil der Demokratiegewinn durch die unmittelbare Mitgliederbeteiligung gegenüber den formalen Bedenken überwog.

– Wie kann der oberste BSchK-Richter sich derart weit von den rechtliche Vorgaben der Satzung entfernen? Und welche Vorschläge zur Satzungsänderung hat er der Satzungskommission vorgeschlagen?

Die hohe Zahl der Verfahren vor den Schiedskommissionen belegt, dass ihr in der Aufbauphase der Partei eine besondere Bedeutung zugekommen ist. Worin diese Bedeutung nun genau liegt, ist schwer zu sagen.

– Wenn ich richtig liege, sind die meisten Schiedsverfahren erst später entstanden, schätzungsweise 2009/2010/2011, als die Fülle der Rechtsverletzungen seitens der Parteioberen erst richtig sichtbar wurde. Möglicherweise hat die Zahl der Verfahren wieder abgenommen angesichts der Aussichtslosigkeit auf Erfolg. Nur: wie blind muß man als ex-BSchK-Richter sein, um die Situation im Lande nicht zu erkennen?

Der demokratische Idealzustand ist noch lange nicht erreicht.

– Was soll diese Nonsens-Aussage, die „weise“ erscheint, aber sinnlos ist?

Es gibt aber auch keine postdemokratischen Verfallserscheinungen.

– Wirklich nicht? Diese Partei ist doch längst im freien Fall, hat politisch abgewirtschaftet, hat ihre Mitglieder mißachtet, hat keinerlei Nachwuchs mehr, ist zu einer Versorgungsorganisation verkommen, die – im Saarland wenigstens – alle Oskar-Hörigen im Amt und Mandat befördert.

Die Bundesschiedskommission hat sich Mühe gegeben, durch eine demokratiefreundliche und praxisnahe Auslegung der Satzung diesem Zustand etwas näher zu kommen.

– Das trifft so nicht zu. Und: bedeutet „sich bemühen“ nicht das Eingeständnis des Scheiterns?

Der Schiedskommission bot sich aber auch nicht das Bild einer völlig zerstrittenen, in Grabenkämpfe zwischen Ost und West, Fundis und Realos zersplitterten Partei, wie ein Spiegel-Redakteur es sich gerne zusammengereimt hätte.

– Das trifft zu, bedeutet jedoch keineswegs faire Verfahren.

Selbst in den Landesverbänden mit besonders vielen Schiedsverfahren wurde erfolgreich politisch gearbeitet.

– Schon wieder Nonsense! Dieser Hendrik Thomé schreibt sich lustig etwas zusammen, was keiner Realität entspricht. Wo denn – im Saarland – wurde politisch „erfolgreich“ „gearbeitet“?

Entscheidungen von größerer rechtlicher oder politischer Tragweite hat die Kommission im Internet veröffentlicht. Es sind eigentlich nur wenige. Die Arbeit wird durch die vielen kleinen Streitigkeiten bestimmt, die über die Grenzen einzelner Kreisverbände hinaus kaum Außenwirkung zeigen. Es muss eben jemand da sein, der sich darum kümmert. Und es sollten nicht nur die Schiedskommissionen sein.

– Was versteht der Autor unter „viele kleine Streitigkeiten“? Ist das seine Sichtweise über die verständlichen Sorgen und Ärgernisse der Mitglieder mit den Parteioberen? Ich erspare mir an dieser Stelle die Fülle der Negativbeispiele aus dem Saarland! Und daß sich die BSchK besonders „kümmert“, ist doch Unfug. Der Nachsatz deutet allerdings schwach an, daß die Führungsebenen dieser Partei weitgehend führungsunfähig sind. Ihnen gelingt ja nicht einmal die ordnungsgemäße Verwaltung. Warum aber wird das nicht deutlich ausgesprochen?

Meiner Einschätzung nach liegen die häufigsten Ursachen der Konflikte weniger in politischen Differenzen, sondern im persönlichen Umgang der Mitglieder untereinander.

– Nein, so nicht; die Streitereien der Mitglieder untereinander stellen m.E. die Minderheit dar gegenüber dem Streit aufgrund des arroganten Umgangs der Parteioberen mit den Mitgliedern.

Die Manieren der Mitglieder in anderen Parteien werden im Durchschnitt auch nicht besser sein, aber wir sind einfach aktiver.

– Was soll denn diese fast lobende Nonsense-Einschätzung der eigenen Partei?

Mehr Vorsicht bei der Nutzung des Internets wäre sehr zu empfehlen.

– Warum?

Es fehlt auch an einem geschulten Umgang mit Satzung und Wahlordnung.

– Unsinn! Wer Wahlversammlungen vorbereitet, hat sich – wo Erfahrung fehlt – eben entsprechend intensiver vorzubereiten. Daß dies bei wichtigen Wahlen teilweise unterlassen wurde, ist unverzeihlich sträflich, ist verantwortungslos, keine läßliche Sünde wegen Unerfahrenheit!

Wenn ein Kreisvorsitzender die Eintrittserklärungen über sechs Wochen in seinem Aktenkoffer herumschleppt, ohne sie zu melden, dann muss sich der Kreisverband nicht wundern, dass aufgrund einer besonders ausgefallenen Satzungsbestimmung auf einmal neue Mitglieder da sind, die von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen wollen.

– Es geht doch nicht über das Wundern, sondern um die totale Unfähigkeit bis Unwilligkeit etlicher Funktionsträger. Wer im Saarland von den Dienstleistungen einer Pia Döring, vormals LGF der LINKE Saarland, heute MdL der SPD (!), abhängig war, weiß, wovon ich rede. Warum wird dieses Versagen – hier auf der Verwaltungsebene – nicht scharf angeprangert?

Ein gelassenerer Umgang mit den kleinen Satzungsverstößen wäre auch wünschenswert.

– Was meint denn das nun wieder? Wir im Saarland haben derart häufig massive Satzungsverstöße erlebt, über die man nicht einfach hinwegsehen kann, daß der Versuch einer juristischen Klärung unabdingbar war. Als einer der Obermauschler hat sich der Landesvorsitzende, Rolf Linsler, erwiesen. Ein ex-BSchK-Richter aber, der sich so verächtlich über das Einklagen „kleiner Satzungsverstöße“ äußert, disqualifiziert -sich m.E. selbst

Wenn zum Beispiel in einem Ortsverein bei 15 Anwesenden die Nachwahl der stellvertretenden Sprecherin mit handschriftlich ausgefüllten Stimmzetteln durchgeführt wird, die in einen Hut und nicht in eine verschlossene Wahlurne geworfen werden, muss das kein Fall für die Schiedskommission werden.

– Ok., das sehe ich auch so.

Überhaupt: Die Möglichkeit, eine Schiedskommission anzurufen, ist kein politisches Mitwirkungsrecht. Sie ist ein innerparteilicher Rechtsbehelf, der für alle Beteiligten viel Arbeit und Aufwand bedeutet und sie dadurch hindert, politisch aktiv zu sein.

– Unsinn, denn Schiedsgerichte haben die Aufgabe, Streit zu schlichten und den internen Frieden wiederherzustellen. Unterschlagen wird erneut, daß die Parteioberen einerseits die Hauptverursacher der Streitereien sind, andererseits zur Mediation und Friedensstiftung unfähig, drittens zur Einsicht in eigenes Fehlverhalten unfähig, was ihre charakterliche Qualität deutlich macht. Eine in Folge politische Behinderung ist totaler Unsinn.

Schiedsverfahren sind unpolitisch. Es ist wie beim Fußball: Der Schiedsrichter kann der unterlegenen Mannschaft nicht zum Sieg verhelfen. Echten Einfluss auf den Spielverlauf nimmt er nur durch Fehlentscheidungen.

– Nein, sonst bräuchte es keine Schiedsgerichte, sondern nur Mitglieder- oder Vorstandsentscheide. Gerade diese allerletzteAussage beweist, wie wenig ein Hendrik Thomé etwas von seinem früheren Amt als BSchK-Richter verstanden hat. – Oder durfte er nichts davon verstehen?

– Die LINKE wäre gut beraten, diesen unausgegorenen Aufsatz wieder von der Internetseite zu streichen.

Hendrik Thomé war Vorsitzender der Bundesschiedskommission der Partei DIE LINKE von 2008 bis 2010.

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Weiterer Kommentar von Ulrich Meyer, Heusweiler, am 22.04.2012
Wer die z.B. bei DL vorgetragenen Klagen und Beschwerden gelesen hat, reibt sich die Augen über diese glättende und vereinfachende Darstellungsweise, als ginge es nur um einen freundlichen Besinnungsaufsatz für eine christliche Gazette. Diese Ausführungen dokumentieren eigentlich nur eins: Hendrik Thomé hat als BSchK-Richter offenbar rein gar nichts verstanden, weder sein Amt noch die Parteiprobleme! Oder sollte man besser sagen: BSchK-Richter Hendrik Thomé war sowohl ein Teil des Systems als auch ein Teil des Problems?
Ein Großteil der ihm vorgetragenen Kleinprobleme hatte vermutlich seine Ursache in der Blindheit der jeweiligen LSchK. Jedenfalls für das Saarland kann dies uneingeschränkt behauptet werden. Was Gilla Schillo darüber schreibt, verdient Anerkennung und Respekt, kann ich aus eigener Erfahrung und Anteilnahme vollinhaltlich nur bestätigen.
Vielleicht helfen ein paar eigene Beispiele für Schiedsverfahren, die ich allesamt verloren habe, ohne die Entscheidung wirklich akzeptieren zu können:
– Erstentwurf einer KV-Satzung für Saarbrücken 2007 –Streit mit KV Saarbrücken – von BSchK abgewiesen; Mitglied darf nicht Recht bekommen
– Antrag auf Beweissicherung aller (6) KV-Mitgliederversammlungen mit Erstwahlen 2007 – von BSchK abgewiesen; ob und wie gemauschelt wurde, blieb also ungeklärt
– Antrag auf Parteiauschluß des Landesschatzmeisters wegen Wahlmanipulation im Vorfeld 2007 – er hatte die M-Datei für eine Eigenwerbung bei allen Delegierten genutzt – Verfahren scheiterte wegen Unvollzähligkeit der LSK (absichtlich?)
– Antrag auf Wahrung meines Post- und Briefgeheimnisses – Geheimhaltung der Inhalte von Schiedsverfahren vor dem Landesvorstand – abgewiesen; Standpunkt: eingehende Post „gehört“ der Partei
– Antrag auf Rüge wegen Nichterfüllung der Amtspflichten – Nichtaushändigung von Vorstandsprotokollen bzw. um Monate verspätete Aushändigung; abgewiesen, Protokolle wurden kurz vor dem Schiedsverfahren zugestellt; Amtspflichten wurden nicht geklärt;
– Antrag auf Parteiauschluß – mangels anderer Maßnahmen – wegen öffentlicher Verunglimpfung verschiedener Verfahrensführer als angebliche „Prozeßhansel“ – abgewiesen, war freie Meinungsäußerung;
Angesichts der Aussichtslosigkeit aller Verfahren vor der LSchK habe ich diese Verfahren nicht weiter verfolgt. Mein Eindruck war: Mitglied darf im Streit mit dem Landesvorstand unter keinen Umständen Recht bekommen. Wer dennoch so „blöd“ ist, dies nicht zu begreifen und klagt, muß unterliegen, ganz gleich wie gut die vorgetragenen Argumente sind. Auch Spitzenanwälte können gegen den politisch und/oder persönlich motivierten (!) Parteiwillen – im Saarland vertreten durch Oskar Lafontaine – nichts ausrichten.
Inzwischen hat sich die Parteispitze durch zwei – inzwischen drei oder vier – von der Landtagsfraktion durch Anstellung finanzierte Volljuristen massiv aufgerüstet. Die erste Juristin, nach Anstellung auch der Partei als Mitglied beigetreten, wurde auf dem LPT 2010 „erfolgreich“ in die LschK gewählt und in der konstituierenden Sitzung zu deren Vorsitzenden. Als LSchK-Mitglieder wurden nur die Vorschläge des Landesvorstandes gewählt. Der in Abwesenheit schriftlich gestellte Bewerbungsantrag von Gilla Schillo wurde nicht verlesen, der Antrag von Gilbert Kallenborn wurde durch – satzungswidrigen – Adhoc-Antrag auf Reduzierung der LSchK verunmöglicht. (Anmerkung: so funktioniert die parteiinterne Demokratie im Saarland). Der zweite Volljurist vertritt den Landesvorstand bei seinen Verfahren. Inzwischen hat man in Berlin einen Korrespondenzanwalt unter Vertrag genommen. Die LSchK-Akten stehen in den Fraktionsräumen. Die eMail-Adresse ist eine Landtagsadresse. Die Beratungen zu Schiedsverfahren finden ebenfalls in der Fraktionsräumen statt, weil die Spitze des Landesvorstandes zugleich MdL-Status hat (Oskar Lafontaine, Heinz Bierbaum, Rolf Linsler, evtl. inkl. Barbara Spaniol). Bei LSchK-Verhandlungen findet daher nur noch ein einstudierter Schauprozeß statt, bei dem der Landesvorstand gleich zwei der drei Positionen innehat, von der Unterstützung durch die „handverlesenen“ LSchK-Mitglieder ganz abgesehen.
Die in einem Rechtsstaat (BRD!) gültigen Rechtsnormen setzen die Unabhängigkeit auch parteiinterner Schiedsgerichte voraus. D.h. die Richter müssen unabhängig von Weisungen und Abhängigkeitsverhältnissen sein, wie sie z.B. durch Anstellungsverhältnisse bei Partei oder Parteiobere oder Begünstigung oder Erpressung entstehen. Richter dürfen auch keinerlei Weisungen oder Vorabsprechen unterworfen sein. Richter haben die Pflicht, ihre Verfahren „ohne Ansehen der Person“, satzungsgemäß, zügig, unter Wahrung aller Umstände, mit korrekter Protokollführung, etc. durchzuführen. Tendenziell mit dem Ziel des Ausgleichs und der Friedensstiftung, auch mit leichter Begünstigung des Mitglieds gegenüber der ohnehin (über-)mächtigen Partei. Dazu gehört auch die Inpflichtnahme der Parteioberen und Funktionäre in ihre – in der Satzung nicht definierten – Aufgaben und Pflichten.
Derzeit hat Mitglied in der Auseinandersetzung mit dem Parteivorstand vor Parteigerichten NULL Chance. Es wäre daher einfacher und den Machtverhältnisse angemessener, würden solche Verfahren auch formal vom Parteigründer oder vom Parteivorstand entschieden werden: Störer werden per Vorstandsbeschluß ausgeschlossen, basta. Schiedsgerichte könnten dann per Satzung für Streitfälle von Mitglied gegen Landesvorstand für unzuständig erklärt werden – und alles wäre juristisch wieder in Ordnung – oder?
Abschließend sei gesagt: Weil Ex-Richter Hendrik Thomé so offenbar nichts begriffen hat, sollte er besser schweigen, die LINKE seinen jämmerlichen Beitrag besser löschen.
UM.

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Namensnennung: Bundesarchiv, Bild 183-A1206-0011-001 / Junge, Peter Heinz / CC-BY-SA 3.0
Abgebildete Personen
  • Benjamin, Hilde: Ministerin für Justiz, Mitglied des ZK der SED, DDR (GND 11885058X)
  • Streit, Josef Dr.: Generalstaatsanwalt, Volkskammerabgeordneter, ZK der SED, DDR
  • Toeplitz, Heinrich Dr.: Staatssekretär für Justiz, Präsident des Obersten Gerichts, CDU, Gesellschaft für deutsch-sowjetische Freundschaft (DSF), DDR
Abgebildeter Ort Berlin
Datum
Fotograf Junge, Peter Heinz

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OV Eppelborn i. KV Neunkirchen

Erstellt von Redaktion am 23. April 2012

Das Ende des OV Eppelbornim KV Neunkirchen / Saar?

File:2008-02-16-Oskar Lafontaine 0122.JPG

oder – das ist von Lafontaines Arbeit übriggeblieben ?

Heute morgen erreichte uns nachfolgender Aufruf und Erklärung des Vorsitzenden des OV Eppelborn Jürgen Zimmer zur Veröffentlichung.

Herr Zimmer legt Wert auf die Feststellung, dass er diesen Aufruf nicht an uns versandt hat, welches wir Ihm hiermit gerne bestätigen.
Nachtrag:
Wir teilen in diesem Zusammenhang mit, dass der Aufruf anonym an uns versandt wurde.

Red.DL/UP.

Hallo zusammen,

hier mal ein kleiner Einblick in den desolaten Zustand des KV Neunkirchen der Partei DIE LINKE.

Gruß […]

——————————-

Betr.: Kreismitgliederversammlung

VON: Jürgen Zimmer

AN: Juergen.zimmer@[…].com

Liebe Parteifreunde im Kreis Neunkirchen.

Zur Kreismitgliederversammlung am 22.04.2012 in Neunkirchen Furpach werden wir nicht anwesend sein!

Begründung
Nachdem wir mehrfach, seit Juni 2010 eine Prüfung unserer Kreiskasse Neunkirchen gefordert hatten, wurde im Januar vom Landesgeschäftsführer eine anstehende Prüfung zugesagt.
Bedingt durch die Landtagswahl, musste [diese Kassenprüfung] verschoben werden.
Nun, nachdem eine Kreismitgliederversammlung für den 22.04.12 bekannt gegeben wurde, stellten wir fest, dass kein Tagespunkt Kassenprüfung aufgeführt wurde.
Ein Kreisvorstand muss entlastet sein, damit es zu Neuwahlen kommen kann!

Die gewählten Kassenprüfer ( Neumann & Schreiner ) meldeten dem Landesgeschäftsführer jetzt eine Kassenprüfung an. Diese wurde am 12.04.12 für den 16.04.12 zugesagt.
Am 13.04.12 wurde Sie vom Landesgeschäftsführer verlegt auf den 19.04.12 ; 15.00 Uhr. Kassenprüfer Schreiner sprach die Uhrzeit dies mit seinem Arbeitgeber ab. Kassenprüfer Neumann verlegte alle seine Termine.

Zwischenzeitlich erfuhren wir, dass Frau Geschäftsführerin Andrea Küntzer gegen eine Kassenprüfung ist!
Am 19.04.12 wurde ich gegen 12.00Uhr von der LGS informiert, die Prüfung wäre auf 13.00 Uhr verlegt. Die Kassenprüfer wären informiert!!!

Nach Rücksprache erfuhr ich:
Max Schreiner und Horst Neumann wussten nichts von einer Terminverschiebung. Weiterhin gab M. Schreiner bekannt, durch Verlegung könne er nicht vor 15.00 Uhr erscheinen.
Horst Neumann wurde bei der LGS ( Landesgeschäftsstelle ) die Terminverschiebung bestätigt. Es wurde auch bestätigt: Die Prüfer wären informiert.
H. Neumann war danach gegen 13.15 Uhr in der LGS vor Ort. Die Kreisgeschäftsführerin verweigerte Ihm die Mitarbeit bei der Prüfung.
Als Prüfer waren zwei Mitglieder des Kreises Saarbrücken anwesend. Wer hatte Sie bestellt???
Als M. Schreiner gegen 14.45 Uhr kam, fand dieser nur den Beschluß: „Kasse ohne Mängel“ vor. Auch H. Neumann blieb es verwehrt zu prüfen, ob alle Ein- und Ausgänge mit Beschlüssen hinterlegt wurden.
Nach dem Parteiengesetz ist dies alles eine bösartige Verunglimpfung unserer Demokratie. Erschwerend kommt dazu, dass der anwesende Landesschatzmeister nicht eingeschritten war, um dies zu verhindern.

Ich bitte Euch, die am Sonntag anstehende Wahl zu boykottieren.

WIR WOLLEN GERECHTIGKEIT!
NUR VON UNS GEWÄHLTE KASSENPRÜFER HABEN DAS RECHT, DIE KASSE ZU ENTLASTEN!

Fragt Euch warum die Kreisgeschäftsführerin dies verweigert! Was hat Sie zu verbergen? -> Es sind Eure Mitgliedsbeiträge! Ihr habt ein Recht auf Überprüfung!

Boykottiert mit uns diese illegale Versammlung.

Wir werden diese Versammlung unserer gesetzlichen Möglichkeiten anfechten und treffen uns zur Beratung am Dienstag den 24.04.12 in Heiligenwald, in der Jahnturnhalle um 19.30 Uhr.

Wir wollen eine Linke Kraft! Wir wollen keine „Linke“ Diktatur.

Lasst uns gemeinsam einen neuen Aufbruch beginnen. Einen Aufbruch mit absoluter Transparenz!!!

Résistance!!! = Widerstand!!!

Jürgen Zimmer
(Vorsitzender Eppelborn)

Bitte informiert auch alle Mitglieder die kein Internet besitzen! DANKE!
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Attribution: Foto: Michael Lucan, Lizenz: CC-BY-SA 3.0 de

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