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Archiv für Februar 23rd, 2012

Oskars Aschermittwoch

Erstellt von Redaktion am 23. Februar 2012

Fußvolk auf Tour
So wie wir saufen – so wählen wir auch

Das war ein Tag geschaffen für Bürger, welche auch einmal auf das Fernsehen und den Rundfunk verzichten können, um so dem ganzen Trubel zu entkommen. Aschermittwoch, ein Tag an dem sich hirnlose Politiker zur allgemeinen Freude der noch vom Restalkohol abgefüllten Zuhörer die Falschheiten ihres Berufsstandes um die Ohren schlagen. Die Lügen, hohlen Phrasen und falsche Versprechungen sind nur im Halbsuff zu ertragen.

So versucht ein jeder Idiot egal aus was für einer Partei auch immer, den noch größeren Vollpfosten die hohe Welt der Politik mit Worten zu erklären, welche er selber nicht versteht. Einfach unglaublich, man versucht den Leuten zu sagen dass man morgen etwas machen möchte was man vor fünf Jahren schon hätte machen können aber nie machen wird, da es dem eigenen Geldbeutel nicht förderlich ist.

So war es ein Zufall das der gestrige Aschermittwoch auf den 22. 02. fiel welcher gleichzeitig der zehnte Jahrestag der Hartz Gründung war. Ja, richtig es ist nun zehn Jahre her, dass sich eine Kommission im Auftrag einer Grünen / SPD Regierung zwecks Neuregelung des Arbeitsmarktes zusammenfand. Viele Bürger haben später diese neue Gesetzgebung unter den Schlagworten Foltern und fördern am eigenen Leib erfahren müssen.

Die Hartz Gesetze waren aber auch der Anlass zur Gründung einer neuen Partei welche unter der Maxime Hartz muss weg startete und heute noch, wenn auch nicht mehr so laut, diese Forderung stellt. Was ist passiert in den vergangenen Jahren? Was wurde von den in Wahlzeiten gegebenen Versprechungen eingehalten? Weniger als gar nichts, zumindest für den Wähler, denn dieser hatte mit Zitronen gehandelt, oder wie man sagt, die A…Karte gezogen.

Einer der großen Gewinner der Hartz Gesetzgebung war unter anderen, man lese und staune, neben den Unternehmern, die Partei die LINKE, welche auf Kosten der Beitrags- und Steuerzahler viele Millionen Euro einsackte und diese Gelder in die Parteiführer investierte. Daneben gelang es auch sehr vielen Mandatsträgern von Stadt bis hoch zum Bund ihr persönliches Leben zu vergolden. Dieses alles auf Kosten der Prekären und auch den Hartz 4 Empfängern die nun ihr Vertrauen dieser Partei immer mehr wieder entziehen, da sie in ihren Erwartungen und Hoffnungen von Grund auf entäuscht wurden.

Entstanden ist eine Apparatschik – und Funktionärs – Partei die ihres gleichen vergeblich suchen wird. Eine Partei welche mit ihren Flügeln alles erschlägt was Ideologisch nicht schnell genug auf deren Bäume folgen kann. Eine Partei in welcher es einigen extremen Minderheiten gelungen ist die allgegenwärtige Kontrolle zu ihrer eigenen Nutzung zu übernehmen. Das die Partei in der Gesellschaft nicht angekommen ist und auch so nie ankommen wird, will natürlich von den Großverdienern auch niemand merken da sie beim Untergang bereits persönlich ausgesorgt haben.

So sind die vermeintlich ausgeteilten Schläge auf die anderen Parteikonkurrenten und die verbalen Beschimpfungen gleichzeitig auch Schläge und Verhöhnungen gegen die eigenen Leute. Bekommen sie doch an solchen Tagen von den eigenen Leuten vorgehalten warum immer noch die gleichen Forderungen gestellt werden wie mit der Einführung von Hartz 4 und zur Gründung der Partei, um hier nur ein Beispiel anzuführen.

Da musste in der Halle von Wallerfangen gestern schon der Kabarettist Detlev Schönauer angeheuert werden um den Anwesenden etwas zum Lachen bieten zu können. 600 Menschen sollen sich dort eingefunden haben, berichtet die Saarbrücker-Zeitung und bei solchen Meldungen schimpft man dann noch über eine der Partei nicht wohlgesonnene Presse. Laut Berichte von Besuchern fasst die Halle 400-500 Menschen. Rund 350-400 sollen gezählt worden sein, mehr nicht, was auch aus den Fotos ersichtlich wird.

So wird eine Dame in pinkfarbener Weste erwähnt welcher „gleich der Deckel weg fliegt“, was für ein Deckel auch immer, sowie über andere Banalitäten berichtet. Das Politische konnte man bereits in den Jahren zuvor lesen. Privat wurde da noch etwas von Bier und Heringe erzählt deren Köpfe an langen Tischen saßen. Das ganze aber so verschwommen da das Recht auf Rausch scheinbar entsprechend genutzt wurde und alle froh waren endlich wieder zu Hause zu sein.

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Bildmaterial: Rodena de, gem. AWDL – ohne inhaltliche Übernahme der Artikelinhalte – frei zur Nutzung bei Quellnennung)”

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Richter und Regierungen

Erstellt von Redaktion am 23. Februar 2012

Der Anschein der Nähe

Datei:DBP 1981 1106 Grundgedanken der Demokratie.jpg

Wer wäscht dort wessen Hände? In Unschuld ganz gewiss nicht, sollten sie sich doch laut Grundgesetz eigentlich gegenseitig kontrollieren, zugunsten des Volkes, der Wähler.

Der Artikel 20 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland besagt:

„(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.“

Mit diesem Absatz des Ewigkeitsartikels wird die Demokratie begründet: das Volk ist der konstitutive Begründer der Staatsgewalt. Damit wird festgehalten, dass es keine Gewalt mehr geben darf, die nicht vom Volk ausgeht. Der Grundgesetz-Satz heißt deshalb nicht „Die Staatsgewalt geht vom Volke aus“, sondern „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“. Die Begründer des Grundgesetzes haben damit festgelegt, dass das Volk der Souverän ist, der durch Wahlen und Abstimmungen seine Gesamtgewalt auftrennt in „besondere Organe der Gesetzgebung“ (Legislative), also Bundestag und Länderparlamente, „der vollziehenden Gewalt“, (Exekutive), also Regierung und Verwaltung, und „der Rechtsprechung“ (Judikative), also alle Gerichte.

Weiter heißt es dort: „In Deutschland ist die Justiz fremdbestimmt. Sie wird von einer anderen Staatsgewalt – der Exekutive – gesteuert, an deren Spitze die Regierung steht. Deren Interesse ist primär auf Machterhalt gerichtet.

Quelle: Wikipedia >>>>> weiterlesen

Ist es nicht schon als eine Beleidigung des Grundgesetzes anzusehen, wenn Politiker glauben über all ihre schmutzigen Finger im Spiel haben zu müssen. Raus mit der Bagage aus der Justiz, den Rundfunkräten, Aufsichtsräten und so weiter. Werden doch alle diese Funktionen mehr oder weniger als Alibis mißbraucht sich die eigenen Taschen zu füllen. Entsprechende Sach- und Fach- Kenntnisse sind mehr oder weniger nicht vorhanden, wie es die allgemeine Gesetzgebung zeigt, in der ohne die Lobbyisten praktisch gar nicht läuft.

In einer offenen Diskussion nimmt sich die Piratenpartei zur Zeit dieses Themas an. Auf der Website Gewaltenteilung kann sich jeder beteiligen.


Die Bundesregierung ist am Mittwoch mal wieder nach Karlsruhe gereist. Diesmal aber musste sie nicht um die Fortgeltung von Gesetzen und Verträgen bangen. Das Treffen wirkte eher wie ein Rendezvous zweier befreundeter Staatsorgane. Richter und Regierende haben über moderne Technologien und die weitere Entwicklung in Europa geplaudert.

Das Bundesverfassungsgericht sprach im Vorfeld von „Arbeitsgesprächen“, die Bundesregierung von einem „allgemeinen Gedankenaustausch“. Nach einer Diskussion hinter verschlossenen Türen im Sitzungssaal des Gerichts gab es ein gemeinsames Abendessen. Fast alle Verfassungsrichter und etwa die Hälfte der Bundesregierung inklusive Bundeskanzlerin Angela Merkel saßen in bunter Reihe – um sich besser kennenzulernen.

Es war nicht die erste Begegnung dieser Art. Dokumentiert sind solche Treffen seit 1986. Seither gab es fünf weitere offizielle Runden, zuletzt im Juni 2010 in Berlin. Ähnliche Kontakte unterhält das Verfassungsgericht mit dem Bundestag. Einmal pro Wahlperiode kommen die Richter mit dem Parlamentspräsidium und den Fraktionsvorsitzenden zusammen. Auch die Stuttgarter Landesregierung trifft man regelmäßig – weil das Gericht in Baden-Württemberg sitzt.

Aktive und ehemalige Verfassungsrichter halten die Treffen für völlig harmlos und unproblematisch. Schließlich seien sie nicht geheim, sondern werden per Pressemitteilung der Öffentlichkeit angekündigt. Und die Sprecherin des Gerichts versichert, dass weder offiziell noch am Rande über laufende Verfahren und über vergangene Urteile gesprochen werde.

Quelle: TAZ >>>>> weiterlesen

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Grafikquelle    :

Quelle scanned by NobbiP
Urheber Deutsche Bundespost
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Wulff und Ehrensold ?

Erstellt von Redaktion am 23. Februar 2012

 

Gedanken über „sparsamen Umgang mit Steuergeld“

PRESSEERKLÄRUNG der Hartz 4 Plattform
von Hartz4-Plattform-Sprecherin Brigitte Vallenthin

Ich frage mich, ob „Ehre“ und „Sold“ von zusammen fast ½ Million Euro die angemessene Antwort sind auf die Frage, in welcher Weise sich der nicht gerade ehrenvoll abgetretene Ex-Bundespräsident um Deutschland verdient gemacht hat. Was könnte Anlass sein, dass der Steuerzahler sich für sein Wirken jährlich und lebenslang mit unverhältnismäßigen Privilegien bedanken muss? Gäbe es nicht vielmehr gute Gründe, stattdessen dem Grundgesetz-Artikel-3 zu folgen – der das Gerechtigkeitsprinzip zum Grundrecht eines jeden erklärt, wonach „alle Menschen vor dem Gesetz gleich“ sind? Wie würden sich Justitias Waagschalen verändern, wenn man da als Messlatte den Hartz IV-Rechner anlegte?

Nach öffentlichen Willensbekundungen politischer Vertreter aus Bundesregierung und Opposition soll offenbar der vermutlich nicht zufällig auf „politische“ Gründe zielenden Formulierung in Christian Wulffs Rücktrittsrede gefolgt und daraus ein Recht aus dem Gesetz über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten (BPräsRuhebezG) zugunsten des Ex-Bundespräsidenten abgeleitet werden. Das bedeutete, er bekäme gemäß § 1 BPräsRuhebezG einen „Ehrensold in Höhe der Amtsbezüge“. Soweit aus unwidersprochenen Presseveröffentlichungen bekannt ist, setzt sich dieser derzeit aus dem Ruhegehalt von 199.000,00 € und 280.000,00 € Sachleistungen – für Büro, Sekretariat, persönlichen Referenten, Personenschutz, Auto und Chauffeur – pro Jahr zusammen. Insgesamt müsste hierfür der Steuerzahler nach 1 ½ jähriger Amtszeit jedes Jahr 479.000,00 €, sprich fast ½ Million aufbringen. Rechnet man das einmal hoch auf die stetig steigende durchschnittliche Lebenserwartung von Männern – ausgehend von mindestens 85 Jahren -, die mit einem guten Ehrensold-Leben vermutlich noch deutlich überschritten werden dürfte, so käme man beim 52jährigen Ex-Bundespräsidenten Wulff auf die Gesamtsteuergeldsumme von 15.807.000,00 € – Sterbegeld sowie Witwen- oder Waisengeld noch nicht mitgerechnet. Ich finde es verächtlich, wenn jetzt teilweise das Totschlagargument Neiddebatte bemüht wird, um von einem ernsthaften Diskurs der Rechts- und Moralfragen abzulenken. Immerhin leben wir nicht mehr im Jahre 1922, als das Vorgänger-Gesetz von der Reichsregierung verabschiedet wurde, das als Vorlage für das BPräsRuhebezG diente. Wir leben inzwischen fast 1 Jahrhundert später mitten in einer dramatischen, weltweiten Finanz-, Wirtschafts- und Sparkrise mit nicht andeutungsweise absehbarem Ausgang.

Pro Jahr würde Christian Wulffs „Ehren“-Sold-Leben den Steuerzahler mit 479.000,00 € einen Gesamtbetrag kosten, von dem unter Hartz IV-Bedingungen rund 60 Menschen leben müssen.

Und diese halbe Million muss der Steuerzahler inzwischen binnen 1 ½-Jahresfrist gleich zweimal pro Jahr aufbringen, für Herrn Köhler und für Herrn Wulff. Obendrein eine Finanzbelastung, die alleine die Folge falscher Personalentscheidungen der Bundeskanzlerin ist. Man kann ja mal Fehler machen! Wo aber bleibt die Haftung von Angela Merkel für diese fast 1 Million? Einfach kommentarlos auf den Steuerzahler abgewälzt – und auch noch mit schulterzuckender Zustimmung der SPD und ihrer Generalsekretärin Andrea Nahles? Soll das etwa einfach in der Schublade mit dem Etikett „Peanuts“ verschwinden?

Und damit ist die „Ehrensold“-Belastung für den Steuerzahler noch lange nicht am Ende. Drei weitere Bundespräsidenten a.D. sind zusätzlich noch in Ehren zu besolden. Bei voller Inanspruchnahme der Fünf also eine Jährliche Belastung der Steuerzahler von fast 2 ½ Millionen Euro.

Da sind sicher zwei Fragen an alle fünf Jahr für Jahr „ehren“-besoldete Bundespräsidenten a.D. in Sachen Transparenz nicht unbillig:

1.Wie hoch sind die seit ihrem Ausscheiden aus dem Bundespräsidenten-Amt jährlich in Anspruch  genommenen Geld- und Sachleistungen des Ruhegeldes aus § 1 BPräsRuhebezG?

2.Sind die Bundespräsidenten a.D. davon abhängig, um zu leben, bzw. welche Einkommen, Renten bzw. sonstige Altersruhegeldbezüge erhalten Sie darüber hinaus?

Mindestens von Piraten und Linken würde ich erwarten, dass sie sich dieser Fragen annehmen.

Denn Menschen, die infolge nicht vorhandener Arbeitsplätze und eines wachsenden Niedriglohnsektors unverschuldet unter Hartz IV leiden, fällt in diesem Zusammenhang sogleich der Satz ein, den sie in fast jedem ihrer Leistungsverweigerungs- oder Leistungskürzungs-, sprich Sanktions-Amtsbriefe lesen müssen: „wir müssen mit dem Geld der Steuerzahler sparsam umgehen.“ Sie werden in sinnlose „Maßnahmen“, 1-€-Jobs, Leiharbeit unter Androhung des vollständigen Existenzverlustes gezwungen. Zugleich werden Ihnen selbst geringste Bezüge werden als Einkommen vom Regelsatz abgezogen.

Warum gilt, so müssen diese Menschen sich fragen, der Gerechtigkeits-Artikel-3 des Grundgesetzes (GG) nicht auch für Herrn Wulff? Warum finden es Parteivertreter in Berlin offensichtlich „alternativlos“, diesem Ex-Präsidenten leistungslosen Sold nachzuschmeißen? Schlimmer noch, nichts dabei zu finden, das damit zusammenhängende Wort „Ehre“ – wie ich finde – auch noch dadurch zu beflecken, dass sie – von einer mutmaßlichen strafrechtlichen Relevanz abgesehen – dessen skandalös unmoralisches und unehrenhaftes Verhalten auch noch sanktionslos belohnen.

Dass laut aktueller spiegel-online-Meldung Christian Wulffs Parteifreunde – angeführt vom Merkel-Vertrauten Peter Altmaier – sich hinter der Kanzlerin versammeln und vor Ihren abermals gescheiterten Präsidenten stellen, wundert wenig. Das hatten Sie ja bereits zurückliegend getan – zumindest, solange es „in der Küche nicht allzu heiß“ geworden war.

Spannend dürfte jetzt sein, inwieweit sich die im Bundestag und in den Länderparlamenten vertretenen Parteien mit dem § 5 BPräsRuhebezG befassen. Der könnte ihnen die Möglichkeit eröffnen, das Bundesverfassungsgericht anzurufen und die Frage klären zu lassen, ob „das Bundesverfassungsgericht einen Bundespräsidenten nach Artikel 61 des Grundgesetzes für schuldig erklärt“ und „darüber zu entscheiden“ hat, „0b und in welcher Höhe die in diesem Gesetz vorgesehenen Bezüge zu gewähren sind.“ (§ 5 BPräsRuhebezG)

Und nach Artikel 61 GG könnte das nach meiner Einschätzung vom mutmaßlich strafrechtsrelevanten Vorsatz abhängen, den – wie der Presse zu entnehmen – gegenwärtig ja die Staatsanwaltschaft zu prüfen scheint:

„Der Bundestag oder der Bundesrat können den Bundespräsidenten wegen vorsätzlicher Verletzung des Grundgesetzes oder eines anderen Bundesgesetzes vor dem Bundesverfassungsgericht anklagen.“ (Art. 61 GG)

Für den „Antrag auf Erhebung der Anklage“ braucht es jeweils „mindestens ein Viertel der Mitglieder des Bundestages oder ein Viertel der Stimmen des Bundesrates“.

„Der Beschluss auf Erhebung der Anklage bedarf der Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages oder von zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates.“ (Art. 61 GG)

Notwendig wäre in diesem Zusammenhang sodann die lückenlose Aufklärung der Bürger durch die Politik, ob dieses Verfahren auch nach dem Ausscheiden aus dem Amt in Bezug auf die Frage der Rechtmäßigkeit des „Ehren“-Solds noch möglich ist, oder ob eine rechtzeitige Flucht auch davor schützen könnte.

Wenn allerdings die politische Klasse in Berlin wirklich noch ein Fünkchen Anstand und Verantwortung besäße, so täte sie alles dafür, dass hier die einzigen, deren Verantwortlichkeit das BPräsRuhebezG überhaupt benennt, tatsächlich zu Wort kämen – nämlich die Bundesverfassungsrichter in Karlsruhe. Denn es dürfte den Bürgern schwer vermittelbar sein, wenn die Bundesregierung – einzig und alleine für die vermasselte Präsidentschaft verantwortlich – sich selber auch noch aufschwingen wollte, die Bürger zu Zahlmeistern ihrer Misswirtschaft zu verdonnern, ohne dass dafür eine gesetzliche  Legitimation erkennbar wäre – außer der Begründung mit dem 90 Jahre zurückliegenden „Vorgänger-Gesetz, dem „Gesetz über das Ruhegehalt des Reichspräsidenten“ vom 31.12.1922.“ Prof.Dr. Hans Herbert von Arnim, „Warum der Bundespräsident nicht zurücktreten kann“, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht, 30.01.2012)

Wie auch immer – gestern war Aschermittwoch – Asche auf’s Haupt, Herr Wulff !
Nehmen Sie sich selber beim Wort und „setzen Sie Zeichen“ !
Geben Sie den „Ehrensold“ zurück, ehe es andere tun!

Wiesbaden, 23. Februar 2012

Brigitte Vallenthin
Presse
Hartz4-Plattform
die Hartz IV-Lobby
Fon 0611-1721221
Mobil 01525-3520721
info@hartz4-plattform.de

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Grafikquelle    :   Zehntabgabe von Bauern bei einem Grundherren

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