„Schlicht frauenfeindlich“
Erstellt von Redaktion am Donnerstag 19. Dezember 2019
Verfassungsbeschwerde zu Paragraf 219a
Von Dinah Riese
Die Ärztin Bettina Gaber ist rechtskräftig verurteilt, weil sie über Abtreibungen informiert. Nun wendet sie sich an das Bundesverfassungsgericht.
Wenn Bettina Gaber sagen soll, ob Paragraf 219a des Strafgesetzbuchs zeitgemäß ist, lacht sie laut auf. „Zeitgemäß? Ich finde ihn schlicht frauenfeindlich“, sagt die Berliner Frauenärztin. Der Paragraf verbietet ihr, öffentlich darüber zu informieren, wie sie Schwangerschaftsabbrüche durchführt.
Weil die Ärztin das nicht akzeptieren wollte, stand auf ihrer Webseite trotzdem der Satz: „Auch ein medikamentöser, narkosefreier Schwangerschaftsabbruch in geschützter Atmosphäre gehört zu unseren Leistungen.“ Im November wurde sie deswegen rechtskräftig zu einer Geldstrafe von 2.000 Euro verurteilt. Nun will sie erreichen, dass der Paragraf vom Bundesverfassungsgericht ganz gekippt wird: Am Montag hat Gaber Verfassungsbeschwerde erhoben.
Sie wehrt sich damit dagegen, verbotene „Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft“ gemacht zu haben. Das Gesetz sei „monströs“, schreibt Gabers Anwalt Johannes Eisenberg in der Verfassungsbeschwerde, die der taz vorliegt. „Ich verstehe es nicht. Es ist ein klassisches Gesetz von Leuten, die sich nicht einigen können, und es deshalb völlig unverständlich formulieren.“
Doch auf Grundlage „unklarer Gesetze“ dürfe man niemanden verurteilen. Wen er mit den „Leuten, die sich nicht einigen können“ meint, zeigt ein Blick zurück auf die vergangenen zwei Jahre: die Politik.
Vorgängergesetz von 1933
Paragraf 219a fristete lange ein Dasein im Strafgesetzbuch, ohne dass viele Menschen von seiner Existenz Kenntnis genommen hätten. Das Vorgängergesetz wurde 1933 erlassen, 1974 übernahm es die damalige sozialliberale Koalition weitestgehend. Es verbot in seiner damaligen Fassung unter anderem, dass Ärzt*innen öffentlich und zu ihrem eigenen Vermögensvorteil oder in grob anstößiger Weise darüber informieren, dass sie Abtreibungen vornehmen.
Da schon das gängige ärztliche Honorar als Vermögensvorteil gilt, war davon jede noch so sachliche öffentliche Information über die Leistung erfasst. Das Gesetz kam aber kaum zur Anwendung.
Bundesweite Bekanntheit erlangte der Paragraf erst, als im November 2017 die Gießener Ärztin Kristina Hänel vom Amtsgericht Gießen zu einer Geldstrafe verurteilt wurde, weil sie genau das getan hatte: Sie hatte auf ihrer Webseite darüber informiert, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführt und welche Methoden sie anbietet. Hänel wurde zum Gesicht im Kampf gegen den Paragrafen, auch sie hatte angekündigt, bis zum Bundesverfassungsgericht gehen zu wollen.
Nun hat Bettina Gaber sie überholt. Das Bundesverfassungsgericht kann, so steht es auf dessen Webseite, „die Verfassungswidrigkeit eines Aktes der öffentlichen Gewalt feststellen, ein Gesetz für nichtig erklären oder eine verfassungswidrige Entscheidung aufheben und die Sache an ein zuständiges Gericht zurückverweisen“. Es kann Gabers Beschwerde aber auch abweisen.
Yannic Hendricks Hobby: Anzeigen stellen
Angezeigt wurden beide Ärztinnen von radikalen Abtreibungsgegnern. Vor allem zwei Männer durchforsteten über Monate hinweg systematisch das Internet und stellten Strafanzeigen, wenn sie auf eine Seite mit entsprechenden Informationen stießen. Einer von ihnen, Klaus Günter Annen, betreibt die Webseite Babycaust, auf der er Abtreibungen mit dem Holocaust gleichsetzt. Der andere ist der Mathematikstudent Yannic Hendricks, der in der taz erklärte, diese Anzeigen seien sein „Hobby“.
Nach Hänels Verurteilung entbrannte ein erbitterter politischer Streit um das Schicksal des Paragrafen. Grüne, Linke, FDP und SPD sprachen von einer „Kriminalisierung“ von Ärzt*innen und wollten den Paragrafen abschaffen oder zumindest weitgehend reformieren. Die Union hingegen wollte unbedingt an ihm festhalten.
Der Paragraf, so das Argument, schütze vor einer „Verharmlosung“ von Schwangerschaftsabbrüchen und diene dem „Schutz des ungeborenen Lebens“. Für eine Abschaffung hätte es eine knappe Mehrheit im Bundestag gegeben. Doch dann gingen SPD und Union im März 2018 erneut eine Große Koalition ein.
Ein langes Ringen zwischen den Koalitionspartnern begann, an dessen Ende ein Kompromiss stand: Seit dem Frühjahr 2019 dürfen Ärzt*innen öffentlich darüber informieren, dass sie Abbrüche vornehmen – für jede weitere Information aber müssen sie auf die Webseiten befugter Stellen verweisen, etwa der Bundesärztekammer. Diese legt derzeit eine Liste an, auf der bislang aber nur rund 215 der insgesamt 1.200 Ärzt*innen stehen, die bundesweit Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Man habe damit Rechtssicherheit geschaffen und den Frauen den Zugang zu Information erleichtert, freute sich die SPD.
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Gerichtsentscheidung zum Paragraf 219a
Hoffentlich bald Klarheit
Kommentar von Patricia Hecht
Das Bundesverfassungsgericht soll den Streit um den Paragrafen 219a beenden. Dann gäbe es endlich Klarheit für Ärzt*innen und Frauen.
Endlich. Nach mehr als zwei Jahren Kampf um den Paragrafen 219a, nach einer politischen Schmierenkomödie, nach einer Reform des Paragrafen und nach Urteilen, die zeigen, dass die Situation nach der Reform widersprüchlicher ist als zuvor – nach all dem soll nun endgültig entschieden werden, ob der Paragraf 219a Bestand haben soll.
Dass der von der Großen Koalition geschlossene Kompromiss den Praxistest nicht bestehen würde, war absehbar, auch wenn die SPD das nicht wahrhaben wollte. Die Realität aber zeigt der Politik, wie schlimm die Lage tatsächlich ist: Ärzt*innen, die auf ihren Websites darüber informieren, dass und wie sie Schwangerschaftsabbrüche anbieten, können weiter angezeigt werden. Sie können als „Tötungsspezialisten“ diffamiert werden. Sie können über Listen öffentlich an den Pranger gestellt werden. Aber sie können noch immer nicht selbst sachlich über eine Leistung informieren, die laut Weltgesundheitsorganisation zur medizinischen Grundversorgung gehört.
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Grafikquellen :
Oben — Barbara Binek (ehem. Lebenspartnerin von Anne Klein), Kristina Hänel (Ärztin), Michaele Schreyer, Natascha Nicklaus (Ärztin), Nora Szász (Ärztin), Barbra Unmüßig (Vorstand Heinrich-Böll-Stiftung), Jutta Wagner (Jury) Foto: Stephan Röhl…
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2.) von Oben — Kristina Hänel bei Verleihung des Anne-Klein-Frauenpreises (2019)…
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Unten — Protest against Paragraph 219a…