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Zurück unter Wellblech

Erstellt von Redaktion am Dienstag 8. Januar 2019

Als Kind verlor sie ihre Beine,
als Erwachsene hatte sie Angst vor ihrer Familie

File:Tirana from Above 2016.jpg

Aus Tirana Sarah Ulrich

Fllanxa Murra floh nach Deutschland und wurde abgeschoben. Ist Albanien auch für eine lesbische Romni ein sicheres Herkunftsland?

Im Norden Tiranas liegt das Mutter-Theresa-Krankenhaus, es ist das größte in ganz Albanien. Hunderte Menschen eilen zwischen Notaufnahme und Fachzentren hin und her. Nur eine Straßenkreuzung weiter, vom Krankenhausgelände ausgelagert, begrüßen ein müder Wachmann und ein Hund die BesucherInnen des Gebäudes V. „Spitali Psikiatrik“ steht auf einer braunen Marmorplatte geschrieben: die Psychiatrie.

Eine Krankenschwester sitzt bei der improvisierten Anmeldestation und prüft, wer das Gebäude betritt, mehr symbolisch als pedantisch. Glatte Steintreppen führen in den ersten Stock. Hinter einer weißen Eisentür, die nur von innen oder mit einem Schlüssel geöffnet werden kann, befindet sich die Frauenstation, auf der seit dem 6. Dezember auch Fllanxa Murra liegt.

Grelle Leuchtstoffröhren erhellen den langen Gang, die Wände sind gelb gestrichen. Getönte Fensterscheiben und Gitterstäbe trennen die Patientinnen von der Außenwelt. Die karge Einrichtung sei Konzept, sagt die Ärztin – Sicherheitsvorkehrungen, damit sich die Patientinnen nicht umbringen.

Fllanxa Murra, die junge Frau, die hier von allen beim Vornamen genannt wird, sitzt auf einem Metallbett und schaut auf ihr Handy. FreundInnen aus Deutschland schicken ihr Nachrichten. Sie fragen, wie es ihr geht, und schreiben, sie solle durchhalten. Was Murra nicht versteht, übersetzt sie mit einer App. Vor ihr steht ein Rollstuhl. Die Prothesen, die in einer Ecke in einer Mülltüte verpackt stehen, sind zu alt, als dass sie sich schmerzfrei mit ihnen bewegen könnte. Murra sagt, sie habe als Kind ihre Beine bei einem Unfall mit einer Landmine verloren. Sie zieht eine Decke bis zur Hüfte, eine Strickjacke schützt sie gegen die Zugluft.

Zwei Wochen zuvor wurde Fllanxa Murra abgeschoben. Im Oktober 2016 war sie nach Deutschland geflohen. Die 29-Jährige ist Balkanägypterin, eine Minderheit der Roma in Albanien, und wuchs in einer armen Region unweit der Kleinstadt Burrel auf. Als Murras Familie herausfand, dass sie lesbisch ist, sperrte sie sie für mehrere Tage in ein Zimmer ein, bis sie versuchte, sich umzubringen, erzählt Murra

Im November hat sie der taz ihre Lebensgeschichte erzählt, ihre Pläne für die Zukunft. Sie hatte in Taucha, einer kleinen Stadt unweit von Leipzig, ein Zuhause gefunden. Eine eigene Wohnung, regelmäßige medizinische und psychologische Betreuung, ein Deutschkurs und Gemeindefeste gehörten zu ihrem Alltag. „Fllanxa ist fester Bestandteil unserer Gemeinde. Gar nicht mehr wegzudenken“, sagte Lothar Trinks damals, ein ehemaliger Friedhofsgärtner, der Murra in ihrem Alltag half, zusammen mit anderen BürgerInnen aus Taucha und dem Queer Refugees Network in Leipzig.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat Murras Asylantrag als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt, da keine „begründete Furcht vor Verfolgung“ bestehe und sie in Albanien keine „Gefahr eines ernsthaften Schadens“ zu befürchten habe. Nicht als Romni, nicht wegen ihrer Homosexualität und auch nicht wegen ihrer Behinderung. 2015 ist Albanien von der Bundesregierung in die Liste der sicheren Herkunftsstaaten aufgenommen worden, eine Aussicht auf Asyl haben nur die allerwenigsten. Fllanxa Murra gehörte nicht dazu: Am Nikolaustag um drei Uhr morgens begann ihre Abschiebung.

Dass eine lesbische Frau im Rollstuhl abgeschoben wird, hat viele Menschen in Deutschland bewegt, Berichte über Murras Abschiebung wurden hundertfach in sozialen Netzwerken geteilt. Seitdem stellen sich ihr Anwalt und ihre FreundInnen in Taucha und Leipzig Fragen: Wie lief die Abschiebung ab, war sie rechtmäßig? Warum wurde Murra in Albanien in eine Psychiatrie gebracht? Und vor allem: Wie geht es ihr dort?

Einen Tag nach dem ersten Besuch steht Fllanxa Murra mit lila Krücken vor ihrem Bett und lächelt. Sie wirkt viel aufgeweckter als am Tag zuvor. „Wie geht es dir?“, fragt sie auf Deutsch, und beantwortet die Gegenfrage: „Es geht mir gut.“ Sie zeigt auf die Prothese und die Krücken, die ihr aus Deutschland mitgebracht wurden.

Sie weiß, wie wichtig es ist, dass sie die Details der Abschiebung genau und wahrheitsgetreu schildert. Sie hat Angst davor, Fehler zu machen. Angst vor einer „Rache“ der deutschen Behörden. Inzwischen hat sie sich auf ihr Bett gesetzt, das Stehen auf der Prothese strengt sie an. Die Ärztinnen glauben, dass Murra mit einer Bekannten aus Deutschland spricht. Wüssten sie von dem Interview, hätten sie es verhindert, sagt die Übersetzerin.

Um drei Uhr nachts habe es an der Klingel ihrer Wohnung in Taucha geklingelt, erzählt Murra. Drei Mal. Durch den Spion in der Wohnungstür habe sie gesehen, dass PolizistInnen vor der Tür stehen, eine Frau und fünf oder sechs Männer. Sie habe Angst bekommen und nicht gewusst, was sie tun solle. Um zu vermeiden, dass die BeamtInnen die Tür aufbrechen, habe sie entschieden, sie selbst zu öffnen.

Ein Polizist habe Murra auf Deutsch gesagt, man habe den Befehl zur Abschiebung. „Ich habe gesagt, dass ich niemanden in Albanien habe, dass es gefährlich ist, zurückzukommen“, sagt Murra. Immer wieder wiederholt sie die Worte, mit denen sie versucht habe, das Gesagte zu vermitteln: „Ich Anwalt“, „nicht Albanien“, „bitte helfen“, „Gefahr“. Sie habe geschrien – und die PolizistInnen hätten zurück geschrien: Sie solle sich beruhigen.

Murra erzählt, dass sie den BeamtInnen die ärztlichen Gutachten gezeigt habe. „Sie haben sie nicht durchgelesen, sondern einfach in meine Tasche gepackt.“ Dann habe man sie auf den Boden gedrückt und in Handschellen gelegt. Sie sagt, sie habe sich wegen ihrer fehlenden Finger an einer Hand befreien können und es geschafft, in die Küche zu fliehen. „Da habe ich ein Messer genommen und gedroht, mich umzubringen.“

Die PolizistInnen hätten ihr das Messer abgenommen, sie sei von vier Männern in einen Polizeiwagen gebracht worden, in ihrer Schlafkleidung. Ihre neue Prothese habe man nicht eingepackt, sondern nur die beiden über zehn Jahre alten, mit denen sie nicht richtig laufen kann. „Ich habe versucht, es zu erklären“, sagt Murra, „aber es war zu chaotisch.“ Die Beamtin sei gefahren, zwei Männer hätten sie festgehalten und ihr wehgetan. Später zeigt sie Fotos, die sie am Tag nach der Abschiebung gemacht hat. Zu sehen sind Hämatome an Murras Armen.

Am Flughafen in Leipzig hätten die PolizistInnen sie in ihrem Rollstuhl an die Bundespolizei übergeben, sagt Murra. Erst zu diesem Zeitpunkt sei eine Dolmetscherin dazugekommen. Murra sagt, sie habe versucht ihr zu erklären, dass sie mit ihrem Anwalt sprechen müsse. Die Dolmetscherin habe für die PolizistInnen übersetzt: „Nein, du hast keinen Anwalt. Wir brauchen nicht mit einem Anwalt reden.“ Sie solle sich benehmen, habe man ihr gesagt.

Dann habe man sie auf dem Boden festgehalten, ihren Kopf fixiert, den Mund zugehalten und Medikamente durch die Nase gespritzt. Murra imitiert den Ablauf, greift sich an den Hals und auf den Mund. Sie hat gegen ihren Willen Medikamente bekommen? Murra nickt. „Ja, ein flüssiges Mittel.“

Zwei Polizisten und ein Arzt hätten sie in das Flugzeug gebracht, wo man sie angeschnallt und erneut das Medikament verabreicht habe. Was es gewesen sei, wisse sie nicht. Sie sei müde geworden, habe Kopfschmerzen bekommen. „Es hat sich angefühlt, als hätte ich zwei Köpfe.“ In Albanien hätten der deutsche Arzt und die beiden Polizisten sie an die albanische Polizei übergeben, die schon gewartet habe. In einem Krankenwagen sei sie schließlich in die Psychiatrie gebracht worden.

Der Sprecher der Landesdirektion Sachsen sagt, man habe nicht entschieden, dass sie in eine Psychiatrie gebracht werde. „Die albanischen Behörden wurden allerdings vor Start des Flugzeugs über den Zustand von Frau Murra informiert.“

Der Sprecher der Bundespolizeiinspektion Leipzig bestätigt: „Nach der Landung in Tirana ist Frau M. an die örtlichen Grenzschutzbehörden übergeben worden.“ Dies entspreche den standardisierten Verfahren bei Rückführungen. Er rechtfertigt die Zwangsmaßnahmen damit, dass die Beamten Murra vor der Gefahr schützen wollten, aus dem Rollstuhl zu stürzen und sich dabei selbst zu verletzen. Dafür hätten die Beamten sie „soweit erforderlich und verhältnismäßig am Oberkörper“ festgehalten. Zu dem Vorwurf, dass Murra gegen ihren Willen Medikamente bekommen habe, gibt er keine Auskunft. Er selbst sei nicht dabei gewesen, auch sonst wisse „jetzt keiner mehr was darüber.“ Dem Vorwurf, Murra habe keinen Anwalt kontaktieren dürfen, hält die Bundespolizei entgegen: „Es bestand am 6. Dezember 2018 anwaltlicher Kontakt mit der Bundespolizei.“ Murras Anwalt Franz Schinkel bestätigt zwar, dass es den Kontakt gegen 9 Uhr 25 am Morgen gegeben habe, jedoch auf seine „eigene Initiative“ hin. Mit Fllanxa Murra selbst habe er nicht gesprochen.

File:Tirana, pohled.jpg

Nach dem sächsischen Gesetz über die Hilfen und Unterbringung bei psychischen Krankheiten wäre eine Zwangsmedikamentierung in Ausnahmefällen tatsächlich legal, wenn „der Patient krankheitsbedingt nicht fähig (ist), Grund, Bedeutung und Tragweite der Behandlung einzusehen oder seinen Willen nach dieser Einsicht zu bestimmen“. Ob das bei Murra gegeben war, prüft nun ihr Anwalt.

Er prüft auch, ob die Abschiebung zu diesem Zeitpunkt rechtlich in Ordnung war. Murras Anwalt kritisiert, dass sie nicht ausreichend Gelegenheit hatte, juristisch gegen die Ablehnung ihres Asylantrags vorzugehen. Am 20. November hatte er einen Duldungsantrag gestellt, um die Abschiebung auszusetzen. Am 29. November reichte er neue ärztliche Dokumente nach – unter anderem ein Schreiben der Universitätsklinik Leipzig. Darin wird Murra eine posttraumatische Belastungsstörung attestiert: „Die Gefahr einer deutlichen Verschlechterung der Symptomatik bis hin zum weiteren Suizidversuch“ sehen die Ärzte im Fall einer Abschiebung als „sehr wahrscheinlich“ an. Diese Gutachten sind allerdings nicht bindend – nach geltendem Recht muss ein von der Ausländerbehörde beauftragter Arzt eine Reiseunfähigkeit feststellen.

Quelle       :           TAZ        >>>>>          weiterlesen

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Oben       —         Tirana from Panoramic Bar & Restraurant – Tirana, Albania

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Author mikestuartwood

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Unten     —       Tirana, capital of Albania

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Author Martin Brož
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