DEMOKRATISCH – LINKS

                      KRITISCHE INTERNET-ZEITUNG

RENTENANGST

Zumach siegt vor Gericht

Erstellt von Redaktion am Mittwoch 8. Mai 2019

Umstrittene Preisverleihung

Von Stefan Reinecke und Reimar Paul

Ein Mitglied der Göttinger Friedenspreis-Jury darf von Verleumdung sprechen. Die Jüdische Gemeinde hatte dagegen geklagt.

Der Rechtsstreit um den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Jury-Vorsitzenden des Göttinger Friedenspreises, taz-Korrespondent Andreas Zumach, ist vorerst entschieden. Das Landgericht Göttingen wies gestern einen entsprechenden Antrag des stellvertretenden Vorsitzenden der Jüdischen Gemeinde Göttingen, Achim Doer­fer, ab. Zumach hatte Doer­fer Verleumdung vorgeworfen. Doerfer hatte verlangt, dass Zumach den Vorwurf nicht aufrechterhält, und war vor Gericht gezogen.

Hintergrund ist der politische Krach um die Vergabe des diesjährigen Friedenspreises an den Verein „Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost“ im März. Schon im Vorfeld der Preisverleihung hatten unter anderem der Vorsitzende des Zentralrats der Juden in Deutschland, Josef Schuster, den Verein als antisemitisch kritisiert und das mit seiner Nähe zur Boykott-Kampagne BDS (Boykott, Desinvestitionen, Sanktionen) gegen Israel begründet.

Wegen der Vorwürfe zogen die Universität, die Stadt und die Sparkasse in Göttingen ihre Unterstützung für die Preisverleihung zurück. Die Verleihfeier konnte deshalb nicht wie sonst in der Hochschule stattfinden. Sie wurde in einer privaten Galerie veranstaltet.

Ein Bündnis forderte in einem Offenen Brief eine Neubesetzung der Preisjury und rief zu einer Kundgebung gegen die Verleihfeier auf. Die Jüdische Gemeinde Göttingen war Mitunterzeichner des Schreibens.

Vorwurf des Antizionismus

Zumach wurde darin vorgeworfen, er wettere „sinngemäß gegen eine vermeintliche ‚Israellobby‘“, die systematisch Redeverbote durchsetze und jegliche Kritik unterbinde. Zudem behaupte Zumach, dass es in der Preisjury keine Diskussion über antiisraelische Boykottkampagnen gegeben habe. Zumach, selbst Träger des Göttinger Friedenspreises, bestreitet diese Äußerungen. Den Unterzeichnern des Briefes warf er öffentlich Verleumdung vor. Doer­fer sah sich dadurch in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt.

Synagoge Göttingen.jpg

Bereits in der mündlichen Verhandlung am 24. April formulierte der Vorsitzende Richter Zweifel, dass Zumachs Vorwurf gegen Doerfer juristisch zu belangen sei. Gestern bestätigte das Landgericht: Bei der Äußerung handele es sich nicht um eine Tatsachenbehauptung, sondern um eine Wertung. Diese sei vom verfassungsrechtlich geschützten Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt und halte auch der gebotenen Abwägung mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Verfügungsklägers stand.

Quelle         :           TAZ           >>>>>         weiterlesen

—————————————————————————–

Grafikquellen       :

Oben          —       Andreas Zumach (2010)

—————————-

Unten        —      Synagoge in Göttingen, 2008 aus Bodenfelde dorthin versetzt

Kommentar schreiben

XHTML: Sie können diese Tags benutzen: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <s> <strike> <strong>