Zum Strafprozess W. Lübcke
Erstellt von Redaktion am Samstag 4. Juli 2020
Gestehen Sie!
Eine Kolumne von Thomas Fischer
Im Frankfurter Strafprozess um den Mord an Walter Lübcke machen zwei Geständnisse von sich reden. Sie stammen vom selben Angeklagten und widersprechen sich. Wie finden wir das?
Filme
Zur Einstimmung zunächst einmal ein kleiner Ausflug in die Fiktion. Sie kennen gewiss die Filme, in denen es, jedenfalls an der Oberfläche, um nichts anderes geht als um ein Geständnis. Beispielhaft will ich einmal nennen: „Das Verhör“ (1981) von Claude Miller, mit Lino Ventura, Michel Serrault und Romy Schneider. Es geht, sehr vereinfacht gesagt, um ein Gespräch, das als Auskunft beginnt und als Überlebenskampf endet, um Wirklichkeit, Wahrheit, Intelligenz und Empathie, Angst, Wut, Verzweiflung, Liebe. Und um ein Geständnis. Großes französisches Kino also. Falls Sie den Film nicht kennen, holen Sie das möglichst nach; es lohnt sich.
Wir kennen aber natürlich auch zahllose andere Kriminalfilme, in denen ein tatsächliches Geschehen – eine Tat – mittels eines Bemühens um ein Geständnis rekonstruiert oder imaginiert wird. Die klassische „Tatort“-Konstellation macht das, nachdem der Zuschauer mittels einer durchweg humorvollen Rechtsmedizinerin und allerlei Spurensicherung über das Auffinden einer Leiche und bei Gelegenheit einer dienstlichen Autofahrt über die aktuellen Beziehungsprobleme des Hauptkommissars informiert wurde, gern mittels Einblicken durch die innenverspiegelte Scheibe in den Vernehmungsraum. Hinter der Scheibe stehen eine Staatsanwältin und der zweite Kommissar und betrachten gemeinsam mit dem Zuschauer gespannt die Szene; innen rät der Kollege dem Verdächtigen, seine letzte Chance zu nutzen, „reinen Tisch“ zu machen, am besten ohne störenden Verteidiger. Irgendwann muss der Vernehmer abgelöst werden, weil er sonst die Nerven verliert und den verstockt lügenden Mörder zu schlagen beginnt…
Nun gut, lassen wir das. Beim „Tatort“ wissen wir ja, anders als bei Millers Film, wie es ausgeht. Aber gerade dann, wenn, wie üblich, das Gewicht der Indizien „erdrückend“ ist und der Beschuldigte „unter ihrer Last zusammenbricht“, kann es doch merkwürdig erscheinen, dass man sich so viel Mühe macht, das Bekenntnis der Schuld leibhaftig und ausgesprochen zu erlangen. Wobei auch dies nicht immer nötig ist: In einem infolge einer veröffentlichten Schilderung durch einen Verfahrensbeteiligten bekannt gewordenen Fall hat die strafjuristische Fachwelt einst Kenntnis erlangt von einer Gerichtsszene, in welcher zum Zweck eines „Deals“ mit abgesprochenem Geständnis der Angeklagte unwillig schweigend die angeblich geständige Fantasiegeschichte seines Verteidigers anhörte und partout nicht laut zugeben wollte, dass es so gewesen sei. Daraufhin rief ihm der Vorsitzende mehrfach laut zu: „Nicken Sie! Nicken Sie!“ – Ein schönes Beispiel empathischer Kommunikation, fast so spannend wie „Hören Sie auf mich!“.
Ein Geständnis ist gar nicht so leicht. Das weiß man eigentlich, auch wenn die Fernsehkommissare noch so oft versichern, dass man zu Ruhe und Frieden gelange, wenn man sich die Dinge von der Seele rede, oder der Ermittlungsrichter, dass man über Haftverschonung durchaus reden könne, falls ein Geständnis erfolge. Probieren Sie’s einfach mal aus: Auch wenn Sie, wovon ich selbstverständlich ausgehe, keine unentdeckten Straftaten begangen haben, gibt es gewiss die eine oder andere geständniswürdige Begebenheit oder Motivation in Ihrem Leben, irgendetwas, dass Ihnen total peinlich ist und dessen Offenbarung unangenehme Folgen haben könnte. Wenn Sie sich einmal kurz darauf konzentriert haben, könnten Sie zur befreienden Tat schreiten und heute ein Geständnis ablegen – der Person gegenüber, die es angeht. Na? Wie sieht es aus? Hemmschwelle? Ja, so ist es mit den Geständnissen. Man kann davon ausgehen, dass es bei Mord und Vergewaltigung auch nicht wesentlich leichter fällt als beim Seitensprung oder einer kleinen Unterschlagung im Betrieb.
Wirklichkeiten
Man kann dem Menschen nicht in den Kopf hineinschauen. Das ist eine ebenso banale wie bedeutsame Tatsache. Vor vierhundert Jahren, zu Beginn der Neuzeit, kam die europäische Gesellschaft auf der Grundlage der Hinwendung zur Rationalität zu der Ansicht, in Strafprozessen gehe es um die wirkliche, dem Beweis und der zwischen rational denkenden Menschen kommunikativ vermittelbare Wahrheit. Bis dahin war überwiegend Gott für die Wahrheit zuständig gewesen, die sich auf Erden niemals ganz enthüllte und vom Menschen nur aufgrund von Gnade und Erleuchtung geahnt werden konnte. Die „Gottesbeweise“ des Mittelalters waren also keine Denkfehler, sondern Zeugnisse des Glaubens. Die Neuzeit hingegen schritt zur „Inquisition“, also zur Untersuchung und Befragung, mit dem Ziel der Erforschung einer überprüfbaren, nachvollziehbaren, materiellen Wahrheit. Der Inquisitionsprozess war, aus dem Blickwinkel der Moderne, ein großer Fortschritt; die zeitweise exzessive Ausdehnung seines Beweismittels Folter steht dem nicht entgegen.
Wenn Gottesbeweise und magische Rituale die Wahrheit nicht enthüllen und unbezweifelbare Beweise fehlen, kann die Wahrheit nur durch ein Geständnis des Täters festgestellt werden. Das ist der Ursprung des Gedankens an eine überragende Beweiskraft eines Geständnisses. Denn nur der Täter selbst weiß – oder kann wissen -, was er im Einzelnen gedacht, gewollt, getan hat; nur er kennt alle Motive, alle Erwägungen, alle Hemmnisse.
Natürlich hat ein Geständnis nur dann rationalen Wert, wenn es „frei“ ist, also das Ergebnis einer selbstverantworteten Entscheidung. Die Folterpraxis des 17. und 18. Jahrhunderts stand dem nicht grundsätzlich entgegen, auch wenn dies aus heutiger Sicht befremdlich erscheinen mag. Denn die Folter der Inquisition wurde „maßvoll“ und wissenschaftlich eingesetzt, sie folgte strengen Regeln, die dem Verdächtigten eine Chance sowohl zur Reflexion als auch zum Freispruch ließen. Die, die „peinliche Befragung“ durchführten, wussten selbstverständlich, dass man unter der Folter fast alles zugibt und dass solche Geständnisse nichts wert sind. Verwertbar waren daher Geständnisse vor und nach der Folter, ausgeruht und bei klarem Verstand, nicht aber abgequälte Bekenntnisse.
Quelle : Spiegel-online >>>>> weiterlesen
————————————————————————-
Grafikquellen :
Oben — SEK-Beamter auf einem Dach
—————————————-
Unten — Thomas Fischer auf der re:publica 2016
Ot – Eigenes Werk
Thomas Fischer (Jurist)
CC-BY-SA 4.0
File:Thomas Fischer-Jurist-rebuliva16.JPG
Erstellt: 4. Mai 2016.