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Zum B. Grundeinkommen

Erstellt von Redaktion am Donnerstag 23. Juli 2020

Zur Diskussion um die Forderung nach einem bedingungslosen Grundeinkommen in der LINKEN

File:Die Linke Grundrecht Grundeinkommen BGE Berlin 2013.jpg

Quelle       :        Scharf  —  Links

Von Ralf Krämer

Die Wahrheit zur Diskussion um die Forderung nach einem bedingungslosen Grundeinkommen in der LINKEN

Der Partei DIE LINKE steht eine höchst schädliche und Spaltungspotenzial bergende Auseinandersetzung bevor, ob sie die Forderung nach einem bedingungslosen Grundeinkommen (BGE) in ihre Parteiprogrammatik aufnehmen soll. Dazu werden von den Protagonist*innen dieser Forderung falsche oder verzerrte Behauptungen verbreitet, unter anderem in mehreren Beiträgen auf „scharf links“. Ich möchte einige davon richtigstellen.

Erst mal zum Ausgangspunkt: In ihrem Erfurter Grundsatzprogramm, 2011 beschlossen und durch Mitgliederentscheid mit 96% bestätigt, fordert DIE LINKE: ein Recht auf gute, existenzsichernde Arbeit, kürzere und geschlechter-gerechte Verteilung der Arbeitszeit in einem neuen Normalarbeitsverhältnis; eine armutsfeste Mindestsicherung für alle, ohne Sperrzeiten oder andere Sanktionen; eine armutsfeste solidarische gesetzliche Rente einschließlich einer solidarischen Mindestrente; eine solidarische Gesundheits- und Pflegevollversicherung, in die alle einzahlen und daraus abgesichert sind; einen sozial-ökologischen Umbau, der Einstiege und Übergänge für eine demokratische sozialistische Wirtschaftsordnung schafft. Es ist also nicht so, dass DIE LINKE keine Positionen zum Thema Existenzsicherung hätte, sondern es gibt klare, weitgehende und praktisch einheitlich getragene Forderungen. Zum Thema BGE steht als ein ausdrücklich verhandelter Kompromiss: „Teile der LINKEN vertreten darüber hinaus das Konzept des bedingungslosen Grundeinkommens, um das Recht auf eine gesicherte Existenz und gesellschaftliche Teilhabe jedes Einzelnen von der Erwerbsarbeit zu entkoppeln. Dieses Konzept wird in der Partei kontrovers diskutiert. Diese Diskussion wollen wir weiterführen.“

Der Bundesparteitag 2015 befasste sich als Schwerpunktthema mit dem BGE und fasste als Kompromiss, dem die BAG Grundeinkommen zugestimmt hatte, einen breit getragenen Beschluss „DIE LINKE und das Bedingungslose Grundeinkommen“, in dem diese Position bestätigt und unter anderem ausgeführt wird: „Es wird innerhalb der Partei DIE LINKE und unter ihren WählerInnen auch in absehbarer Zukunft sowohl BefürworterInnen wie GegnerInnen eines Bedingungslosen Grundeinkommens geben. (…) Jede Form  von Entscheidung in dieser Frage (…) in der einen oder anderen Richtung würde jeweils Teile der Partei und ihrer sozialen Basis von der LINKEN abstoßen.“ An dieser Sachlage hat sich seitdem nichts geändert.

Trotzdem beantragte die BAG Grundeinkommen schon 2017 einen Mitgliederentscheid zu dieser Frage. Nachdem ein Antrag dazu auf dem Parteitag und im Bundesausschuss nicht durchkam, begann sie mit einer Unterschriftensammlung für einen Mitgliederentscheid dazu. Dazu bietet eine Satzungsregelung und eine Ordnung für Mitgliederentscheide die Grundlage und muss von allen Seiten beachtet werden. Im Frühjahr 2020 gab es Verhandlungen zwischen Vertreter*innen der BAG und der Parteiführung mit dem Ergebnis, dass der Parteivorstand (PV) einen Antrag auf den kommenden Parteitag einbringen soll, den Mitgliederentscheid spätestens ein Jahr nach der Bundestagswahl 2021 durchzuführen. Die BAG reichte im Gegenzug ihren Antrag nicht ein. Ich habe im PV übrigens dagegen gestimmt, weil die BAG nicht rechtzeitig genügend Unterschriften hatte und den Antrag schon im Herbst 2019 hätte eingereicht haben müssen, um alle Fristen und Diskussionszeiten vor der Entscheidung über das Bundestagwahlprogramm 2021 zu wahren, auf das das Mitgliederbegehren gerichtet war.[1] Ohne die Vereinbarung mit dem PV würde also vorerst überhaupt keine Mitgliederabstimmung zustande kommen, was die beste Lösung wäre.

Statt sich zu freuen, dass sie den PV so über den Tisch gezogen haben, wird der PV nun von der BAG kritisiert und von einigen BGE-Fans geradezu beschimpft, weil er etwas getan hat, wozu er durch die Ordnung für Mitgliederentscheide und die Parteitagsbeschlüsse verpflichtet war. Der PV muss nämlich mit dem Antrag auch sein Votum mit Begründung dafür vorlegen und er hätte auch bei Antragstellung durch die BAG eine Stellungnahme dazu abgeben müssen. Der PV ist laut Satzung an Parteitagsbeschlüsse gebunden und so hat in Verantwortung gegenüber der Partei eine Zwei-Drittel-Mehrheit logischerweise eine ablehnende Empfehlung beschlossen: „Der Parteivorstand plädiert für ein NEIN, gegen das Begehren des Mitgliederentscheides, DIE LINKE auf die Forderung eines bedingungslosen Grundeinkommens festzulegen. (…) Eine Festlegung der LINKEN auf die Forderung nach einem bedingungslosen Grundeinkommen würde unsere Politikfähigkeit in den konkreten Auseinandersetzungen, in Bündnissen und Bewegungen ebenso gefährden wie die notwendige Pluralität und Breite der LINKEN.“ Das tritt keineswegs die innerparteiliche Demokratie mit Füßen, sondern ist ihr Ausdruck, indem es den klaren Regeln dazu folgt.

In der Sache ist festzustellen, dass die sozial ausgerichteten BGE-Modelle und insbesondere das der BAG Grundeinkommen, auf das in dem Mitgliederentscheid Bezug genommen werden soll, völlig illusorisch sind, schon weil sie gigantische Umverteilungsvolumina und dazu Mehreinnahmen erfordern würden. Die BAG erfindet dazu etliche neue Steuern und Abgaben und Umbauten der bisherigen Systeme. Sie ignoriert dabei Überwälzungseffekte und rechtliche wie politökonomische Grenzen und Kräfteverhältnisse, die im Kapitalismus eine Besteuerung der Gewinne mit um die 100% unmöglich machen. Es gelingt nicht einmal, wesentlich geringere Forderungen durchzusetzen, obwohl es dafür breite Umfragemehrheiten gibt, stattdessen drohen weitere Steuersenkungen für Unternehmen.

http://www.archiv-grundeinkommen.de/material/pk/PK-6-finanzierbarL-v.jpg

In der Wirklichkeit würden alle Erwerbseinkommen bzw. ihre Kaufkraft massiv höher belastet, ein BGE müsste überwiegend von den Lohnarbeitenden bezahlt werden. Ein großer Teil der Erwerbsarbeitenden würde per Saldo verlieren, und bei allen blieben von jedem zusätzlich verdienten Euro vielleicht noch 20 Cent übrig. Entsprechend flächendeckend müssten die Kontrollen gegen Schwarzarbeit und die Umgehung von Steuern und Abgaben sein. Dabei wäre ein BGE höchsten für einzelne, aber nicht für die Gesellschaft eine Alternative zur Erwerbsarbeit. Diese müsste unvermindert weitergehen, weil nur sie die Güter und Dienste produziert, die man mit einem BGE kaufen könnte, und die Einkommen, die zur Finanzierung umverteilt werden müssten.

Die BGE-Forderungen beruhen insgesamt auf Behauptungen und Begründungen, die einer kritischen Überprüfung nicht standhalten. Sie machen Menschen falsche Hoffnungen und lenken ab von den Forderungen, für die es reale Durchsetzungsmöglichkeiten gibt und für die wir gemeinsam mit vielen Bündnispartner*innen in Gewerkschaften, Sozialverbänden und Initiativen kämpfen. Die BGE-Forderung missachtet die grundlegende Bedeutung der Arbeit und ein BGE würde neue Ungerechtigkeiten schaffen. Die BGE-Forderung steht in Konkurrenz und Widerspruch zu zentralen Programmpunkten der Linken, auch zu einer sozialistischen Perspektive der Überwindung des Kapitalismus, auch wenn die BGE-Anhänger*innen etwas anderes behaupten.

Ich erspare mir das hier weiter auszuführen und im Einzelnen zu begründen, sondern verweise dazu auf das Info und die Folien des ver.di Bereichs Wirtschaftspolitik, auf die mich bei meiner Präsentation gestützt habe, über die auf „scharf-links“ am 25.6.2020 ohne Hinweis darauf verzerrt berichtet wurde: https://wipo.verdi.de/publikationen/++co++ab29a9ba-db39-11e7-ade4-525400940f89. Wieso die BGE nichts mit Sozialismus zu tun hat und das Mitgliederbegehren schädlich ist, habe ich hier genauer begründet: http://www.scharf-links.de/90.0.html?&tx_ttnews[swords]=kr%C3%A4mer&tx_ttnews[pointer]=2&tx_ttnews[tt_news]=67350&tx_ttnews[backPid]=65&cHash=2ae794575b. Weitere Beiträge zu einer linken Kritik der BGE-Vorstellungen finden sich auf www.grundeinkommen-kritik.de

[1] Der Text des Antrags der BAG Grundeinkommen lautet: „Die Partei DIE LINKE nimmt ein emanzipatorisches bedingungsloses Grundeinkommen, wie es beispielsweise die BAG Grundeinkommen in und bei der Partei DIE LINKE vorschlägt, in ihre politische Programmatik auf. Sie lehnt neoliberale Grundeinkommensmodelle ab. Dazu wird der Parteivorstand aufgefordert, dem Bundesparteitag bis 2020 eine entsprechende Neufassung des Parteiprogramms zur Einarbeitung eines linken bedingungslosen Grundeinkommenskonzeptes vorzuschlagen.“ Der Mitgliederentscheid müsste spätestens sechs Monate nach Feststellung seiner Zulässigkeit stattfinden (Ordnung für Mitgliederentscheide, § 4 (1)). Es wäre geboten, diesen Zeitraum weitgehend auszuschöpfen, um § 3 (4) ebd. gerecht werden zu können: „Alle Organe der Partei und ihrer Gebietsverbände haben dafür Sorge zu tragen, dass eine breite innerparteiliche Diskussion über das Für und Wider der beim Mitgliederentscheid zu beantwortenden Frage ermöglicht wird.“ Vorher hätte der Parteivorstand noch eine schriftliche Stellungnahme abgeben müssen (ebd., § 3 (3)). Die Feststellung der Zulässigkeit hätte spätestens vier Wochen nach Einreichung des Antrags zu erfolgen (ebd. § 2 (1)). Um sicherzustellen, dass ein Mitgliederentscheid rechtzeitig vor dem 1.5.2020 durchgeführt ist, hätte er also spätestens Anfang Oktober 2019 mit der hinreichenden Zahl an Unterschriften beantragt werden müssen. Dieser Zeitpunkt war zum Zeitpunkt des Parteivorstandsbeschlusses am 14.4.2020 lange vorbei. Es war völlig unmöglich, den beantragten Mitgliederentscheid rechtzeitig vor dem Antragschluss zu diesem Parteitag noch durchzuführen und abzuschließen. Jetzt soll der Parteitag durch die Folgen der Corona-Pandemie bedingt erst 30.10.-1.11.2020 stattfinden. Damit würde sich rechnerisch dieser Zeitpunkt, an dem der Antrag spätestens hätte eingereicht werden müssen, auf in den März 2020 verschieben. Auch dieser Zeitpunkt war bei Beschlussfassung des PV am 14.04.2020 vorbei und zudem ist in Frage zu stellen, ob unter den Corona-bedingten Einschränkungen eine breite innerparteiliche Diskussion entsprechend § 3 (4) der Ordnung für Mitgliederentscheide überhaupt möglich wäre. Die BAG gibt das in ihrer Erklärung vom 23.6.2020 sogar selbst zu: „Bis zum anstehenden Bundesparteitag wäre der Mitgliederentscheid auch aufgrund des späten Zeitpunktes, zu dem wir das Unterschriftenquorum erreicht haben, regulär nicht mehr durchführbar gewesen.“

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Grafikquellen       :

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Source Die Linke

Author stanjourdan from Paris, France

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