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Erstellt von Redaktion am Samstag 20. April 2019

Aktive Sterbehilfe – wenn es der Politik hilft – JA

Datei:Bundesarchiv Bild 183-68431-0005, Polen, Konzentrationslager, Deportation.jpg

Von Simone Smollack

Aktive Sterbehilfe verleitet nicht dazu, „einfach so zu töten“. Sie gibt Sterbenden die Chance, ihren Todeszeitpunkt selbst zu bestimmen – und auch wieder verschieben zu können.

In zwei scheinbar einfachen Sätzen über das Ende des Lebens stecken sowohl Sprengkraft als auch ein großes Dilemma. Zwei Sätze, die Mitte dieser Woche fielen, als das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe über eine brisante Frage verhandelte: Soll Sterbehilfe in Deutschland erlaubt sein oder nicht? Den einen Satz sagte der Stuttgarter Palliativmediziner Dietmar Beck: „Ich wünsche mir die Freiheit, eine tödliche Spritze zu geben, wenn jemand, der todkrank ist, darum bittet.“ Den anderen Satz sagte Winfried Hardinghaus vom Deutschen Hospiz- und Palliativverband: „Leiden gehört immer zum Tod dazu.“

Im Gegensatz zu Ländern wie der Schweiz, Belgien und den Niederlanden, wo aktive Sterbehilfe möglich ist, steht sie in Deutschland seit drei Jahren unter Strafe. Der damalige CDU-Gesundheitsminister Hermann Gröhe hat das Verbot seinerzeit mit dem Strafparagrafen 217 durchgesetzt. Dagegen klagen nun Schwerkranke, Ärzt*innen und Sterbehilfevereine. Der Palliativmediziner Beck ist einer von ihnen. In der Verhandlung erzählte er von einer schwer kranken 80-Jährigen, der im Krankenhaus der selbstbestimmte Tod mithilfe einer Spitze verweigert wurde. Stattdessen wurde ihr das sogenannte Sterbefasten ermöglicht. Dabei verzichten die Betroffenen auf Essen und Trinken – bis sie tot sind. Wer schon einmal einen Menschen auf diese Weise hat sterben – und leiden – sehen, fragt sich ernsthaft, warum das als menschenwürdig gilt. Und wer bereits selbst auf die Zufuhr von Flüssigkeit und Nahrung verzichten musste – jenseits des allseits beliebter werdenden Heilfastens –, bekommt möglicherweise eine Ahnung davon, wie qualvoll das ist. Der Sterbeprozess der 80-Jährigen, von der Beck dem Verfassungsgericht berichtete, dauerte etwa drei Monate.

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Ich bin der Klempner eurer Organe

Möglich, dass Leiden zum Tod dazugehört. Doch die wenigsten Menschen sterben im Schlaf, jedes Jahr erleiden 120.000 Menschen in Deutschland den plötzlichen, nur kurz schmerzhaften Herztod. Bei fast 950.000 Toten im Jahr ist das eine zu vernachlässigende Zahl. Die meisten Sterbenden werden mehr oder weniger leiden. Aber muss das denn sein? Muss jemand mit einer unheilbaren Lungenkrankheit tatsächlich unter Qualen ersticken? Warum nimmt man einem alten Menschen, der lieber eher als später sterben will, die letzte Würde, indem man ihn „zu Tode pflegt“?

Quelle      :      TAZ      >>>>>          weiterlesen

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Grafikquellen    .

Oben      —         Historische Originalbeschreibung:

Polen, Konzentrationslager, Deportation

Zentralbild 28.10.1959 [Herausgabedatum] Faschistische Verbrechen in den besetzten Gebieten während des 2. Weltkrieges Unzählige Verbrechen wurden von den faschistischen deutschen Okkupanten während des 2. Weltkrieges in den besetzten Gebieten begangen.- Verbrechen, wie sie auch dem heutigen Bonner Minister Oberländer nachgewiesen werden können. (Die Bilddokumente sind entnommen aus dem Buch: „1939-1945 Die Leiden und der Kampf des polnischen Volkes“ herausgegen vom Hauptverband der Kämpfer für Freiheit und Demokratie in Warschau 1958). UBz.: Täglich kamen aus allen Richtungen neue Transporte mit Gefangenen in die faschistischen Vernichtungslager.

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Namensnennung: Bundesarchiv, Bild 183-68431-0005 / CC-BY-SA

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Unten     —    Jens Spahn, Mitglied des Deutschen Bundestages.

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