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Whistleblowing

Erstellt von Redaktion am Samstag 20. Februar 2021

Das Pfeifen im Walde

Der Begriff Mimose wird metaphorisch für einen sehr empfindlichen und übersensiblen (oder sich von einer Krankheit erholenden) Menschen verwendet. Illustration Sensitive (Mimose) aus Fleurs Animées (Beseelte Blumen) des französischen Künstlers Grandville

Eine Kolumne von Thomas Fischer

Das Denunzieren, Verpfeifen und Enthüllen steht mit einem Bein auf dem Fels der hohen Moral, mit dem anderen im Sumpf des schmählichen Verrats. Je nach Lage der Interessen wird bejubelt oder verdammt. Die Kultur des Verdachts blüht.

Heute muss ich, sehr geehrte Leser, einmal wieder zwei verschiedene drängende Themen unterbringen, die zwar nicht zwingend, aber doch ein bisschen miteinander zu tun haben und daher von mir miteinander verbacken werden. Das eine ist die weiter blühende Aufregung um Kardinal Woelki, das andere die allgemeine Denunziation, neudeutsch Wistleblowing. Durch eine neue Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrecht (EGMR) wurden gewisse Grenzen des öffentlichen Verdächtigens in Erinnerung gerufen.

Brüder, Schwestern, Denunzianten

Felix Genn, Bischof zu Münster, zeigte, wie die »FAZ«, Zeitung für Deutschland, gestern wieder auf Seite 1 zu erwähnen wusste, im Dezember 2020 Herrn Dr. Woelki, Erzbischof zu Köln, an. Das ist ein schöner Ansatz für einen Leitartikel, zudem, wenn dieser »Neues Kapitel in Köln?« heißen soll. Dort gibt es, wie man weiß, so viele Kapitel und Kapitelchen, dass dem Münsteraner und dem Frankfurter ganz schwindlig wird. Trotzdem sollte man versuchen, das Gleichgewicht nicht zu verlieren.

Die Argumentation des »FAZ«-Leitartiklers – der hier nur stellvertretend genannt ist – lautet etwa so: Der Papst hat befohlen, die katholische Kirche möge bitte ihre strafrechtliche, moralische und geistliche Schuld erforschen, aufklären und bekennen sowie sich in der Welt diesseits des Paradieses so benehmen, wie es angemessen ist, wenn man vielen Menschen schweres Leid zugefügt hat. Doch, so die »FAZ«, »ist das Recht das eine und dessen Anwendung das andere«. Kardinal Woelki habe nach 2014 gegen die Meldepflicht verstoßen, was ihm die »Anzeige« seines lieben Mitbruders Genn einbrachte. Zudem halte Woelki »ein von ihm in Auftrag gegebenes Missbrauchsgutachten auf den Rat angeblich seriöser Anwälte als ‚rechtswidrig‘ zurück«. Sein Bischofsbruder Dieser habe dagegen »ein identisches Gutachten für das Bistum Aachen veröffentlicht«. Und das Schönste ist: »Dabei brauchte Woelki gar kein Gutachten… Seit Jahren liegen ihm Untersuchungen vor (…), wie Mitglieder der Bistumsleitung … massiv Recht gebeugt und gebrochen haben.«

Nun ja. Die »Anwälte«, die »angeblich seriös« sind, sind zwei Universitätsprofessoren und Lehrstuhlinhaber, die ganz gewiss nicht nur angeblich, sondern tatsächlich mindestens so »seriös« sind wie ein tatsächlicher Leitartikelautor und daher die Denunziation als »angeblich« nicht verdient haben. Auch das Wort »rechtswidrig« trägt seine Anführungszeichen ganz unverdient, denn der von der Bistumsleitung angegebene Grund für die Überprüfung ist ja in der Tat die Befürchtung, Teile des nicht bekannten Gutachtens könnten rechtswidrig sein.

Das Ergebnis all der Recherchen steht also, wie wir immer wieder lesen dürfen, schon fest, bevor sie beginnen.

Also, was soll’s? Die »FAZ« weiß, Bischof Dieser habe ein »identisches« Gutachten veröffentlicht. Wenn das Wort »identisch« den ihm allgemein zukommenden Sinn haben soll, ist diese Aussage schlicht falsch: Selbstverständlich ist das Gutachten für Köln weder identisch mit dem für Aachen noch für München noch für irgendein anderes Bistum. Das ist Sinn und Grund der Sache: Aachen ist nicht München oder Köln. Noch mehr verwundert, dass der Denunziations-Leitartikel das geheime Gutachten offenbar schon genau kennt: Er weiß nicht nur, dass es »identisch«, sondern auch, dass es überflüssig sei, weil sowieso schon klar sei, was drinsteht. Diese Argumentation liegt auf dem Niveau des internetbasierten Empörungsfestivals, wonach Grund des kardinalistischen Verhaltens von Köln einzig sei, die im Gutachten aufgeführten Verbrechen von Klerikern weiter zu vertuschen.

Das Ergebnis all der Recherchen steht also, wie wir immer wieder lesen dürfen, schon fest, bevor sie beginnen: Umso erstaunlicher die Wut, mit welcher immer wieder die Aufklärung des angeblich längst Bekannten gefordert wird. Dem Außenstehenden erschließt sich nur schwer, was eigentlich gefordert wird. Strafverfolgung längst verjährter Straftaten kann es nicht sein; fromme Sprüche und händeringendes Entschuldigen vor der Ewigkeit wohl auch nicht; das wäre etwas billig und außerdem inzwischen Routine. Natürlich könnte man sagen: Die katholische Kirche soll endlich mal das Kirchenrecht abschaffen, in allen Funktionsebenen eine Quote für Menschen einrichten, die sich beliebigen und meinetwegen auch wöchentlich wechselnden Geschlechtern zuordnen möchten, im Übrigen sich auf die Spuren Franz von Assisis und Hildegard von Bingens begeben, in härenen Gewändern um Vergebung der Unterdrückten bitten und statt von Steuer von milden Gaben leben wie die moralisch einwandfreien und sexuell vorbildlichen Mönche und Mönchinnen in Tibet. Das sollen die Katholiken und die Buddhisten und die Muslime und die Juden unter sich ausmachen, meint der Kolumnist.

Die Zeitung für Deutschland jedenfalls weiß nicht nur schon alles, was geschehen ist, sondern auch, wie es weitergeht: Für Woelki soll »eine Strafrechtskanzlei seines Vertrauens« (der beauftragte Rechtsanwalt und Hochschullehrer wird sich über die angedeutete Denunziation als Komplize gewiss freuen) »ein neues Missbrauchsgutachten« anfertigen und »Ross und Reiter« nennen. Sodann braucht es, so die »FAZ«, eine »unabhängige, öffentliche agierende Kommission«, um das Gutachten zu bewerten: also ein Tribunal, das ein Gutachten begutachtet, welches ein Gutachten begutachtet, das zuvor von »angeblich seriösen« Gutachtern bewertet wurde. Ein famoser Plan! Gewiss wird es in der öffentlichen Kommission total unabhängig zugehen und extrem schnell, und alle werden wissen, wer schuld war. Sobald wir mit denen fertig sind, nehmen wir uns die nächsten vor.

Worte, Namen, Spione

Dass der Denunziant der größte Lump im Lande sei, soll zwar Heinrich Hoffmann von Fallersleben gesagt haben, dem man ja schon wegen seiner Helgoländer Verse von 1841 fast alles glauben sollte. Ob es aber in diesem Fall wirklich stimmt, ist noch immer nicht ganz geklärt: Wenige Denunzianten betrachten sich selbst als Oberlumpen. Die Denunzierten sind natürlich stark negativ befangen. Beide Gruppen scheiden daher als neutrale Sachverständige aus. Die Denunziationsadressaten kommen schon eher in Betracht, allerdings richtet sich da die Bewertung allzu oft nach Anlass (siehe »aufgedrängte Bereicherung«), Inhalt (siehe dummes Geschwätz), Beruf (siehe Kommissar Maigret) und Interesse (siehe Othello).

Die differenten Kulturen und Subkulturen der Gesellschaft beschuldigen sich gegenseitig der sprach- und gedankenpolizeilichen Verfolgung.

Am Ende bleibt der objektive Dritte, im Zweifel also das allgemeine Interesse in Gestalt eines Volljuristen. Fachleute dieser Provenienz haben zum Denunzianten ein entspanntes, wenngleich distanziertes Verhältnis: So richtig lieb gehabt wird er einerseits nicht; andererseits: was wären der Patenjäger ohne den Mafiadenunzianten, James Bond ohne die abtrünnige Bösewicht-Geliebte und der Kriminalkommissar im BtM-Dezernat ohne die sieben Kleindealer, die er nach Belieben zu Aussagen nötigen kann!

Heutzutage regulieren sich der Mensch und seine Gefühle bekanntlich weithin, jedenfalls mehr als früher, über Worte. Selbstverständlich sind die Worte noch immer an Bilder gebunden, aber dank des lautstarken Dauerrauschens aus dem Internet und sämtlichen anderen Schallquellen zugleich ist die Verbindung zwischen Wort und Imagination wohl etwas lockerer geworden; sie funktioniert nach dem derzeitigen Masterplan sozusagen als unmittelbare Standleitung zwischen Innenohr, Stammhirn und Amygdala, während die Großhirnrinde etwas ins Hintertreffen geraten ist. Man weiß, was gemeint ist, wenn man ein wenig Erfahrung in den Foren der Meinungswut hat: Was man sagen, formulieren, aussprechen darf, ist in einem Gespinst von Zuschreibungen, Verachtungen, Unterstellungen gefangen, das die Guten von den Bösen unterscheiden soll. Die differenten Kulturen und Subkulturen der Gesellschaft beschuldigen sich gegenseitig der sprach- und gedankenpolizeilichen Verfolgung, behaupten, dies oder jenes »nicht mehr sagen zu dürfen« oder unbedingt sagen zu müssen. Schon kleinste Nuancen sprachlichen Ausdrucks – etwa in der Gender- oder Rassismusdebatte – enthüllen angeblich schwerste moralische Verfehlungen; umgekehrt erkennen sich die jeweils Gutgesinnten derselben Glaubensgemeinschaft an der Benutzung bestimmter Trigger-Wörter, Sprachcodes oder Metaphern. Das ist einerseits in hohem Maß albern und unintelligent, entspringt andererseits aber einer sozialen Wirklichkeit, die ebendies plausibel hervorbringt.

Der Whistleblower ist nach den Regeln dieser sprachlichen Codierungen ein Guter: kein Verräter, sondern ein Aufklärer; kein Denunziant, sondern ein Enthüller; kein Büttel der Mächtigen, sondern Helfer der Ohnmächtigen. Whistleblower heißen Manning, Snowden oder Deep Throat, kommen aus dem Inneren der bösen Mächte und Strukturen und verraten dunkle Geheimnisse, verbotene Handlungen oder unlautere Motive. »Verräter« hingegen sind Spione, gekaufte Informanten, Wichtigtuer mit moralisch fragwürdigen Motiven wie etwa Geldgier, Rache oder schlichte Boshaftigkeit.

Die Verwendung dieser Begriffe hat große Bedeutung erlangt. Das »Whistleblowing« gilt, so könnte man annehmen, inzwischen als eine höchst edle Betätigung, geboren aus dem moralisch verdienstvollen Gefühl, irgendein beliebiges Unrecht, eine Ungerechtigkeit, einen Missbrauch oder Skandal nicht länger ertragen, mitmachen oder decken zu wollen. Der Whistleblower kommt also, jedenfalls in der öffentlichen Darstellung, aus dem Inneren einer bösen Macht; er muss vor deren Einfluss und Rache beschützt und für seine Treue zum Guten und Rechtstreue belohnt werden.

Da ist unzweifelhaft einiges dran. Verborgene Strukturen, geheime Verbindungen, systematisch verheimlichte Tatsachen kann man oft nur erkennen, wenn sie von innen offenbart werden, also durch Eingeweihte oder Handelnde. Andererseits: Die Motive von Whistleblowern sind nicht stets und auch nicht notwendig edel, meist eher im Gegenteil: Sie wollen Vorteile, Belohnung, Schonung. Je nachdem, welches Interesse überwiegt und welches Interesse beim Anzeigeempfänger vorliegt, kann eine moralische oder rechtliche Seite berührt sein; beide können auch ganz verschieden zu beurteilen sein.

Ein externes Andienen als Informant, Hinweisgeber und Whistleblower mag zwar allgemein gern gesehen werden, ist aber nicht per se ehrenvoll.

Einem Arzt aus Liechtenstein wurde in einem vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) entschiedenen Fall gekündigt, weil er einen Kollegen (bzw. seinen Vorgesetzten) wegen des Verdachts unzulässiger Sterbehilfe (Tötung auf Verlangen) heimlich angezeigt hatte. Das war zwar strafrechtlich – im Sinn einer Verleumdung oder üblen Nachrede – nicht relevant, wohl aber arbeitsrechtlich, denn der Betroffene hatte seinen Verdacht nicht auf dem internen Weg über die dafür zuständigen Stellen geklärt oder klären lassen, sondern sich als Whistleblower der Staatsanwaltschaft angedient.

Das Ergebnis finden die einen gut, die anderen furchtbar. Es ist hier nicht der Ort, pauschale Bewertungen von EGMR-Entscheidungen abzugeben. Die Maßstäbe, die der Gerichtshof angewandt hat, scheinen mir jedenfalls plausibel. Nicht alles, was sich selbst mit dem Namen »Whistleblowing« adelt, ist mehr als eine haltlose Verdächtigung, die im Übrigen gerade wegen ihrer Heimlichkeit besonders schädliche Wirkungen entfalten kann. Sehr viele große Organisationen, Institutionen und Unternehmen haben heute Strukturen eingerichtet, in denen interne Hinweise auf Fehlverhalten oder rechtswidrige Fehlentwicklungen aufgenommen und verarbeitet werden können, ohne dass der anzeigenden Person Nachteile drohen. Wo solche Strukturen vorgehalten werden, müssen sie auch in Anspruch genommen werden. Ein externes Andienen als Informant, Hinweisgeber und Whistleblower mag zwar allgemein gern gesehen werden, ist aber nicht per se ehrenvoll und kann, wie der aktuelle Fall zeigt, auch berechtigte nachteilige Folgen haben.

Staat, Schuld, Strafe

Quelle      :         Spiegel-online       >>>>>          weiterlesen

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Grafikquellen     :

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J. J. Grandville – http://www.panteek.com/Fleurs/index.htm (Grandville Fleurs Animées, Antique Botanical Prints 1867).

Illustration „Sensitive“ (Mimose) aus „Fleurs Animées“ (Beseelte Blumen) von dem französischen

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Unten      —        Thomas Fischer auf der re:publica 2016
Ot – Eigenes Werk
Thomas Fischer (Jurist)
CC-BY-SA 4.0
File:Thomas Fischer-Jurist-rebuliva16.JPG
Erstellt: 4. Mai 2016

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