Wem gehört Berlin ?
Erstellt von Redaktion am Montag 4. März 2019
„Keine Armenviertel und keine Glaspaläste für Reiche“
Der Wohnraum ist knapp in Berlin, und er wird noch enger: Udo Wolf, Linke, über private Vermieter, Vergesellschaftung und Klientelpolitik.
Herr Wolf, wohnen Sie im Eigentum?
Ja, ich wohne im Eigentum.
Ihre Partei unterstützt die Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“. Haben Sie schon einmal mit der Deutsche Wohnen gesprochen?
Ich habe in der Vergangenheit mal mit Vertretern des Konzerns gesprochen. In jüngster Zeit nicht.
Die Volksinitiative beruft sich auf Artikel 15 des Grundgesetzes, wonach Grund und Boden durch Vergesellschaftung in Gemeinwohl überführt werden kann. Sie wollen die Deutsche Wohnen enteignen und entschädigen. Ist das ein reines Wahlversprechen?
Wir betreten damit Neuland, weil es bisher niemand versucht hat. Die Verfassung sieht in Artikel 14 das Instrument der Enteignung und in Artikel 15 die Vergesellschaftung mit Entschädigung vor. Wir müssen dieses Instrument genau prüfen. Wir haben einen so angespannten Wohnungs- und Mietenmarkt in Berlin, dass wir alle Instrumente prüfen müssen, die dazu geeignet sein können, den Mieten- und Wohnungsmarkt im Sinne der Mieter zu regulieren.
Der Regierende Bürgermeister Michael Müller sagte, Enteignung sei nicht sein Weg und seine Politik. Die Grünen sind indifferent. Die Wirtschaftssenatorin sagte, man müsse bezahlbare Wohnungen bauen und Bestände kaufen. Und die Linke will enteignen. Wie wollen Sie auf einen gemeinsamen Nenner kommen?
Auch die Linke sagt, dass Wohnungen gebaut und Mieten reguliert werden müssen. Aber Vergesellschaftung darf kein Tabu-Thema sein. Das ist schon ein weitgehender Eingriff in die Eigentumsverhältnisse und für uns eine ultima ratio. Wenn Wirtschaftsunternehmen problematische Dinge machen oder selbst zum Problem für das Gemeinwohl werden, muss man auch vergesellschaften können. Wir müssen darüber diskutieren, welche Möglichkeiten verfassungskonform und rechtssicher sind.
Wie wollen Sie die Gelder bei den Entschädigungen aufbringen? Die Initiative geht von 7,3 Milliarden bis 13,7 Milliarden Euro aus. Die Finanzverwaltung geht vom Verkehrswert aus. Bausenatorin Lompscher rechnet. Von welchem Wert gehen Sie aus?
Wir sprechen von Vergesellschaftung, dabei muss man nicht den Verkehrswert zugrunde legen. Der Gesetzgeber kann eine eigene Festlegung treffen. Welche Regelung vor Verfassungsgerichten Bestand haben könnte, müssen wir diskutieren.
Rot-Rot-Grün will die Anpassung der Gehälter ans Bundesniveau, die Fortsetzung der Schuloffensive und weiter Schulden abbauen. Dann greift die Schuldenbremse ab 2020. Finanzsenator Kollatz warnt vor weiteren Ausgaben. Wo sehen Sie noch finanziellen Spielraum?
Bei der Rekommunalisierung von Energienetzen oder Wohnungen erwirbt das Land ja Eigentum, das dauerhaft der Allgemeinheit zu Gute kommt. Für solche Dinge legen wir gerade Geld aus den derzeitigen Überschüssen zurück. Durch Eigenkapitalzuführungen an die landeseigenen Unternehmen, wie bei der Schulbauoffensive, können diese günstige Kredite aufnehmen, die nicht unter die Schuldenbremse fallen. Mit ähnlichen Finanzierungsmodellen könnte die Entschädigung beim Vergesellschaften größerer Wohnungsbestände über längere Zeiträume refinanziert werden.
Ohne Neubau geht es nicht. Die Linke setzt sich aber nicht an die Spitze einer Neubauinitiative. Im Gegenteil: Es geht immer um die Mieter und den Mieterschutz. Die Linke macht Klientelpolitik, oder?
Quelle : Der Tagesspiegel >>>>> weiterlesen
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Grafikquellen :
Oben — Udo Wolf, Vorsitzender der Linksfraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin…
- CC BY-SA 3.0 de
- File:Udo Wolf.jpg
- Created: 20 March 2012
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Unten — Der Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD, rechts), sowie die zwei Bürgermeister Klaus Lederer (Die Linke, mitte) und Ramona Pop (Bündnis 90/Die Grünen, links) bei der Vereidigung des Senats am 8. Dezember 2016