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RENTENANGST

Weblog und Pressekodex

Erstellt von Redaktion am Montag 31. Januar 2011

Blogger sollen Schutz klassischer Medien
in Anspruch nehmen können

File:Blog-684748 640.jpg

Blogger sollen in den Genuss der Privilegien der Presse kommen, wenn sie sich an deren ethische Codes halten. Diesen Vorschlag machte die Menschenrechtsorganisation Article 19 bei einer Tagung der Unesco zur Presse- und Meinungsfreiheit vergangenen Woche. Presseräte in einzelnen Ländern wie den Niederlanden hätten bereits begonnen, sich mit der möglichen Integration der neuen Klasse von Journalisten auseinanderzusetzen, sagte Agnès Callamard, Chief Executive von Article 19, gegenüber heise online.

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Überdies müssten dringend klare Regeln dafür geschaffen werden, wie und in welcher Form Provider in den Fluss der Kommunikation eingreifen dürfen. Aktuell neigten die Provider aus Angst vor juristischen Folgen zu Überreaktionen, wie etwa der kürzlich von Facebook verhängten Sperrung eines Forums stillender Mütter, das als obszön angeschwärzt worden war. (Monika Ermert) / (uma)

der komplette Artikel bei >>> heise.de
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Anmerkung

Es kommt immer mal wieder vor, dass jemand ganz Schlauer meint, über den Provider dem Betreiber eines Blogs eins auswischen zu können oder versucht, auf diese Art und Weise das Blog auszuknipsen.
Diesem dummdreisten Verhalten
einen Riegel vorzuschieben durch Vorgabe eines gesetzlichen Rahmens wird es höchste Zeit, damit ein verunsicherter Provider durch Überreaktion nicht zu Dingen hingerissen wird, die jeglicher rechtlichen Grundlage entbehren, und die er später teuer bezahlen müsste.
Einen Provider „an den Inhalten eines Blogs zu beteiligen“ – ausser es verstösst eindeutig gegen das deutsche Presserecht vom Inhalt her – ist töricht und in keiner Weise gegenwartsbezogen.

Das erinnert mich spontan an die Tussi, die den Kaffeebecher zwischen die Oberschenkel klemmte – bescheuertes amerikanisches ‚Produkthaftungsgehabe‘.

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Grafikquelle : This file is from Pixabay, where the creator has released it explicitly under the license Creative Commons Zero (see here).

File ID: 684748

Creative Commons CC-Zero This file is made available under the Creative Commons CC0 1.0 Universal Public Domain Dedication.
Source https://pixabay.com/en/blog-blogging-wordpress-leave-684748/
Author Sophie Janotta (Sophieja23)

2 Kommentare zu “Weblog und Pressekodex”

  1. Dieter Carstensen sagt:

    Es ist richtig, dass Blogger eben nicht unter den Schutz der Pressegesetze gestellt werden, es sind ja keine Journalisten.

    Da wird viel Missbrauch betrieben, jeder kleine Blogger hält sich heute für einen „Journalisten“.

    Das Telemedienegesetz regelt das Verhältnis ausreichend, finde ich.

    http://www.buzer.de/gesetz/7616/a149120.htm

  2. Robert Huppertz sagt:

    @ Carstensen: Das ist mit Verlaub Unsinn. Ab wann ist denn jemand ein kleiner und ab wann ein großer Blogger? Und warum kann in ihren Augen ein Blogger kein Journalist sein? Zahlreiche meiner freiberuflichen Kollegen publizieren ihre Arbeit über Blogs. Dabei gibt es sehr bekannte und weniger bekannte. An den qualitativ hochwertigen Inhalten ändert die Zahl der Leserschaft nichts.

    Weiter möchte ich anmerken, dass redaktionelles Schreiben im Angestelltenverhältnis stets der Grundtendenz des eigenen Arbeitgebers folgen sollte, will man auch morgen seinen Arbeitsplatz noch besetzen. Dadurch wird nicht nur die Pressefreiheit sondern auch die Subjektivität der Berichterstattung beeinflusst. Freie Redakteure sind diesen Zwängen nicht unterstellt. Der qualitative Wert dieser Arbeiten ist nicht selten wesentlich höher anzusetzen, da unbeschränkt und frei im Geiste.

    Dabei ist eine journalistische Ausbildung für die Arbeit klar von Vorteil, die Realität zeigt aber, dass gute journalistische Arbeit nicht zwingend mit einem jounalitischem Studium einhergehen muss. Auch Quereinsteiger können teilweise mit Recht den Anspruch erheben, gute handwerkliche Arbeit abzuliefern.

    Aus meiner Sicht ist es deshalb längst überfällig, diesen Kollegen unter dem Aspekt der demokratisch verankerten Informationsfreiheit (GG) den gleichen Schutz vor virtuellen Amokläufern oder korrupten Institutionen (auch zum Schutz von Quellen) zu gewähren, wie redaktionell angestellten Journalisten in einem Vertragsverhältnis auch. Nur so kann eine seriöse Grundlage für zuverlässige Informationen und Informationsreiheit gewährleistet werden, auch wenn das manchem Verleger bitter aufstoßen wird.

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