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Erstellt von Redaktion am Donnerstag 8. November 2018

AFD – Wie braun darf es sein ?

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In dieser Woche beraten die Verfassungsschützer darüber, ob die AfD künftig beobachtet werden soll. Ihre erste Materialsammlung hat es in sich.

Im Presseclub der ARD diskutieren gerade mehrere Journalisten über die Gefahr von rechts, als das AfD-Mitglied Marc Brünjes jede Contenance verliert. Er bedauere, schreibt er bei Twitter, dass in Chemnitz gerade eine konspirative Gruppe von Neonazis aufgeflogen sei, „bevor sie Journalisten wie Sie abknallen konnten … Wirklich schade.“ Deutschland brauche einen Politikwechsel – zur Not auch mit Gewalt.

Brünjes, 54 Jahre alt, hat nach eigenen Angaben lange Zeit CDU gewählt. Anfang des Jahres bezeichnete er sich noch als „konservativ“, dann als „patriotisch“ und schließlich als „völkisch, nationalistisch“. Im April 2018 trat er in die Alternative für Deutschland (AfD) ein. Brünjes, so scheint es, hat eine Radikalisierung im Zeitraffer durchlaufen – und steht damit für eine Entwicklung der AfD, die von einer Vereinigung von Euroskeptikern zu einer Partei geworden ist, deren Chef Alexander Gauland offen von einem Systemwechsel spricht.

Eine der heikelsten Fragen der deutschen Innenpolitik lautet nun: Ist die AfD insgesamt derart extrem geworden, dass sie vom Verfassungsschutz beobachtet werden muss?

Ende dieser Woche, am 8. und 9. November, werden sich mehrere Dutzend Verfassungsschützer in der Zentrale des Bundesamtes für Verfassungsschutz in Köln versammeln, um zwei Tage lang zu diskutieren, wie sie mit der AfD umgehen wollen. Wie auch immer sie entscheiden werden, eines dürfte bereits feststehen: Entweder wird den Diensten vorgeworfen werden, sie seien auf dem rechten Auge blind – oder sie ließen sich zur Bekämpfung einer missliebigen Oppositionspartei missbrauchen.

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Der Verfassungsschutz, so steht es im Gesetz, hat „Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung“ gerichtet sind, zu beobachten. Er soll wie ein Vorwarnsystem funktionieren, das frühzeitig registriert, wenn sich an den Rändern der Gesellschaft etwas verschiebt. Wird eine Partei beobachtet, heißt das nicht, dass sie verboten ist, sie kann weiter legal auftreten und für sich werben. Aber eine Warnlampe leuchtet auf.

Die Entscheidung darüber, wen die Dienste beobachten, ist ebenso hochpolitisch wie gesellschaftlich delikat. Es gibt keine Formel und keinen Automatismus, nur die Erfahrungen der Vergangenheit und ein paar Leitsätze des Bundesverfassungsgerichts. Danach muss eine Partei damit rechnen, ins Visier des Verfassungsschutzes zu geraten, wenn sie die Würde des Menschen infrage stellt, die gleichberechtigte Teilnahme aller Bürgerinnen und Bürger am Prozess der politischen Willensbildung, das Gewaltmonopol des Staates oder die Unabhängigkeit der Justiz.

Stets haben die Einstufungen auch mit gesellschaftlichen Trends, mit der politischen Großwetterlage zu tun. Über Jahre etwa beobachtete das Bundesamt für Verfassungsschutz die Linkspartei, obwohl diese im Bundestag saß. Über linke Politiker wie den heutigen Thüringer Ministerpräsidenten Bodo Ramelow legten die Beamten Dossiers an, bis das Bundesinnenministerium schließlich 2014 zu der Einsicht kam, dass es mit dem revolutionären Potenzial der Linkspartei so weit her doch nicht sei.

Bis Anfang Oktober hatten die Landesämter für Verfassungsschutz Zeit, ihre Erkenntnisse über die AfD nach Köln zu schicken, 13 Länder haben alles in allem mehrere Hundert Seiten Material geliefert, zwei Länder – Schleswig-Holstein und das Saarland – meldeten Fehlanzeige; nur Sachsen, wo im kommenden Jahr gewählt wird und die AfD besonders stark ist, verweigerte sich mit Verweis auf rechtliche Bedenken.

Der Stoff hat es in sich

Bildergebnis für Wikimedia Commons Bilder Populismus

Wie schwer sich die Geheimdienstler mit der AfD tun, zeigt schon die Semantik: Als das Thema bei einer Telefonkonferenz der Dienste im Frühjahr angesprochen wurde, beharrte das Bundesamt nach Angaben von Teilnehmern darauf, es trage lediglich Erkenntnisse aus den Ländern zusammen, es dürfe aber nicht der Eindruck entstehen, die Bundesregierung forciere das Thema aus politischen Gründen. Zugleich verständigten sich die Behörden darauf, nicht von einer Materialsammlung zu sprechen – um nicht zu signalisieren, es sei bereits eine Vorentscheidung gefallen, wofür das Material gesammelt wird. Aber was dann? „Konvolut“, wie einige Beamte vorschlugen? „Analyse“, wie andere präferierten? Schließlich einigten sich die Beteiligten darauf, neutral von einer „Stoffsammlung“ zu sprechen, die, auch das ist wichtig, nicht nur belastendes, sondern auch entlastendes Material bündeln soll.

Nimmt der völkische Einfluss wirklich zu?

Quelle      :        Zeit-online          >>>>>        weiterlesen

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Grafikquellen   :

 Oben   —      Screenshot YOUTUBE

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2.)     von Oben     —      AfD Bundesparteitag am 23. April 2017 in Köln, MARITIM Hotel

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