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Was für ein Bamf

Erstellt von Redaktion am Samstag 26. Mai 2018

Übersicht über Vorwürfe, Personen,
und die politischen Manöver

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Bamf – ein jeder will’s und niemand kann’s ?

Von Benno Schirrmeister und Ulrich Schulte

In der Affäre um die Asylbescheide der Bremer Außenstelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) wird mit vielen Unbekannten hantiert. Eine Übersicht über die Vorwürfe, Personen und die politischen Manöver, um die es geht.

1.Wer ist Ulrike B.?

Die zentrale Figur der allgemeinen Aufregung ist eine 57-jährige Beamtin, die ab 1992 die Bremer Außenstelle des Bamf aufgebaut hat. Ihr wird vorgeworfen, zwischen 2013 und 2016 eigenmächtig und in enger Kooperation mit dem Hildesheimer Anwalt Irfan C. massenhaft Asylbescheide ausgestellt zu haben, die das Bundesinnenministerium heute als rechtswidrig einstuft. Etwa 400 Bremer Entscheidungen könnten zurückgenommen werden. Ob an den erhobenen Vorwürfen überhaupt etwas dran ist, prüft derzeit die Bremer Staatsanwaltschaft.

Noch im Jahr 2017, als Ulrike B. wegen Disziplinarmaßnahmen  des Bundesamtes keine Asyl-Entscheidungen mehr hatte treffen können, soll sie unter dem Account eines ihrer Untergebenen einen fingierten Bescheid erstellt haben.

2.Um welche Fälle geht es?

Die Bremer Außenstelle übernahm unter Ulrike B. Fälle, die nicht aus ihrem unmittelbaren Einzugsbereich stammten, auch solche, die woanders schon bearbeitet worden waren. Das war aber nicht illegal. Derzeit, so das Bamf gegenüber der taz, werden die Regelungen für solcherlei Übernahmen neu überarbeitet. Die meisten der jetzt als anrüchig empfundenen Entscheide betreffen jesidische Familien aus dem Irak: „Asylverfahren von syrischen und irakischen Antragstellern jesidischen oder christlichen Glaubens“, so hatte seinerzeit Innenminister Thomas de Maizière (CDU) den Bundestag informiert, „werden vom BAMF seit dem 18. November 2014 prioritär in einem vereinfachten Verfahren bearbeitet.“

Vereinfachtes Verfahren bedeutet laut Bamf unter anderem die „temporäre Aussetzung der Anhörung“ der Antragsteller und eine „Entscheidung über die Anträge mittels eines Fragebogens“. Dieses schriftliche Verfahren brachte laut einer Studie „neue Herausforderungen hinsichtlich rückwirkender erkennungsdienstlicher Behandlung sowie Prüfung der Passdokumente“ mit sich, also das, was jetzt in Bremen als defizitär gebrandmarkt wird. Hat die Bremer Außenstelle womöglich nur besonders konsequent die vom Ministerium vorgegebenen vereinfachten Verfahren umgesetzt? Das Bundesinnenministerium ließ die taz-Anfrage bis zum Redaktionsschluss unbeantwortet.

3.Was war der Auslöser?

Eine gescheiterte Abschiebung im Sommer 2016: Eine sechsköpfige jesidische Familie, die 2015 aus dem Irak flüchtete, soll nach dem Willen der Region Hannover nach Bulgarien ausreisen – das Land, in dem sie auf ihrer dramatischen Flucht vor dem drohenden Genozid durch die IS-Milizen erstmals Asyl beantragt hatte. Deswegen hatte das Bamf in Friedland ihren Antrag gemäß Dublin-Verordnung zurückgewiesen, Abschiebeandrohung inklusive. Die hebt das Bamf Bremen am 21. Juli 2016 kurzerhand auf, weil den Betroffenen in Bulgarien menschenrechtswidrige Behandlung drohe. Der Regionspräsident von Hannover, Hauke Jagau (SPD), und sein Genosse, Innenminister Boris Pistorius, beschweren sich beim Bamf. Dessen damaliger Leiter, Frank-Jürgen Weise, der auf Nachfrage nichts zu den Vorgängen sagen will, kassiert das Bremer Veto. Am 2. Februar wird ein Teil der Familie abgeschoben.

In einem Parallelfall aus demselben Zeitraum hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg mittlerweile die Rechtsauffassung der Bremer Bamf-Leiterin bestätigt. „Auch nach strengen Maßstäben“ sei die Annahme gerechtfertigt, dass Asylbewerber*innen in Bulgarien „mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung droht“. Deshalb dürfen „in Bulgarien anerkannte Schutzberechtigte derzeit nicht nach Bulgarien abgeschoben werden“.

4.Wer hat ungerechtfertigt Asylstatus bekommen?

Das kann nur sagen, wer die Akten kennt – und die weiterzugeben wäre skandalös. Bekannt ist, dass es sich bei einer großen Zahl um sogenannte Dublin-Verfahren gehandelt haben soll. Nicht überprüfbar sind Meldungen über bereits in der Bundesrepublik Deutschland Vorbestrafte, deren Asylverfahren „von Anfang an rechtswidrig“ gewesen sein soll, wie das Bamf dem Spiegel mitteilte.

Dass Vorbestrafte unter den angezweifelten Fällen sein sollen, wäre nicht skandalös: Vorstrafen in Systemen ohne faire Gerichtsverfahren können Ausdruck politischer Verfolgung sein (Nelson Mandela hatte lebenslänglich und wäre dennoch asylberechtigt gewesen).

Darüber hinaus können auch Menschen, die Gewaltdelikte begangen haben, aus politischen Gründen verfolgt werden. Drittens ist die Zahl der falschen Selbstbezichtigungen in Asylverfahren erheblich, weil die strafrechtliche Ermittlungen nach sich ziehen, die ein Abschiebehemmnis sind. Outet sich jemand bei Antragstellung als syrischer Geheimdienstler, hat er wahrscheinlich sogar Anspruch auf Asyl, denn abtrünnigen Agenten von nichtdemokratischen Regimen droht in ihrer Heimat in aller Regel Verfolgung. Dass er gesondert zu überprüfen wäre, leuchtet trotzdem ein: Diese Routine soll in einem Fall außer Kraft gesetzt worden sein.

5.Handelt es sich um ein spezielles Problem der Außenstelle Bremen?  –    bis 13

Quelle   :       TAZ       <<<<<       weiterlesen

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Grafikquelle  :    Autor  —  DL / privat — CC BY-SA 3.0 via Wikimedia Commons

 

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