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Was darf der AStA?

Erstellt von Redaktion am Mittwoch 8. März 2017

Es ist ungeklärt…..

Ein Rechtsstreit an der Universität Frankfurt zeigt: Es ist ungeklärt, wie politisch sich Studierendenvertretungen äußern und engagieren dürfen

von Astrid Ehrenhauser

Pragmatisch klingt es, was Bodo Steffen zu dem Urteil sagt: „Man kann sich darüber freuen, weil man hat ja nicht verloren.“ Gewünscht hätte sich der Pressereferent des AStA Hannover jedoch ein klares politisches Zeichen in dem Gerichtsstreit zwischen dem Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) der Uni Frankfurt und einem „Pick-up-Artist“.

Dieser sorgt seit über einem Jahr deutschlandweit für Aufmerksamkeit (siehe Kasten). Unter anderem der AStA Hannover hatte sich mit den Frankfurtern solidarisiert, denn der Streit hat Relevanz. Betrifft er auch die brisante Trennung von allgemein- und hochschulpolitischem Mandat der ASten. Diese können sich nämlich als gewählte Studierendenvertretungen und Körperschaften öffentlichen Rechts nicht zu allen allgemeinpolitischen Themen äußern. So ist es in den jeweiligen Hochschulgesetzen der Länder geregelt.

Wann genau politisches Engagement jedoch zu weit geht, ist nicht immer klar. Obwohl der rein formale Sieg vor dem Landgericht Frankfurt diese Frage ausklammert, zieht Valentin Fuchs, Vorstand des AStA Frankfurt, dennoch „politischen Aufwind“ aus dem Urteil: „Wir sind erleichtert. Das ist Rückenwind für studentische Plattformen.“

Im Kern ging es dem AStA dar­um, sein hochschulpolitisches Mandat nicht beschneiden zu lassen und ein klares Zeichen gegen Sexismus zu setzen. Das Oberlandesgericht hatte dem AStA und dessen Zeitung in seiner Urteilsbegründung vor einem Jahr das Recht abgesprochen, sich zu dem allgemeinpolitischen Thema „Pick-up-Artists“ zu äußern – also zu Männern, die damit prahlen, Frauen notfalls mit Gewalt ins Bett zu kriegen. In letzter Konsequenz fiel das Urteil jedoch deshalb zugunsten des Klägers aus, weil dieser unzulässig identifizierbar gemacht worden sei, so die Begründung.

Wann aber überschreiten ASten ihr politisches Mandat? Grundsätzlich haben sie die Aufgabe, die Interessen der Student*innen zu vertreten, die von der Wohnungssuche bis zur Rechtsberatung reichen. Große politische Erfolge konnten ASten zuletzt etwa bei Semestertickets und der Abschaffung von Studiengebühren verbuchen. In Baden-Württemberg setzten sich die ASten aktuell gegen die geplante Wiedereinführung der Studiengebühren ein. Und das ist auch juristisch völlig unstrittig. Auch dass ASten sich klar politisch äußern, wenn sie Antirassismus- oder LGBTI-Referate an ihrer Hochschule aufbauen.

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Quelle : TAZ >>>>> weiterlesen

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Fotoquelle:   ChrklEigenes Werk

 

  • CC BY-SA 3.0
  • File:UdS GebA5 2.jpg
  • Erstellt: 27. September 2016
  • Sitz des AStA an der Universität des Saarlandes

 

 

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