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Vorsicht ! Politiker

Erstellt von Redaktion am Mittwoch 16. November 2011

Vorsicht ! Politiker

Ob ein demokratischer Staat stark ist, hängt unmittelbar von der moralischen und charakterlichen Qualität und der fachlichen Qualifikation seiner gewählten Volksvertreter ab. Pragmatisches und zweckrationales Denken allein helfen da nicht weiter, es verstellt vielmehr den Blick auf die gerechte, zielorientierte und sozialverträgliche Zukunft unseres demokratischen Gemeinwesens.

So, wie die Gerechtigkeit das oberste Prinzip politischer Institutionen sein muss, so ist die Sozialverträglichkeit des politischen Handelns die erste Bedingung für den demokratischen Staat. Denn ohne Sozialstaatlichkeit ist Demokratie nicht lebensfähig. Demokratien, denen Sozialstaatlichkeit nicht gleichgewichtig gegenübersteht, verkommen zu Plutokratien, Oligarchien oder Diktaturen. Nur der Sozialstaat garantiert somit das Überleben einer Demokratie, nur er garantiert es den Bürgerinnen und Bürgern, am allgemeinen gesellschaftlichen Leben teilzuhaben und Entscheidungen in voller Selbstbestimmung zu treffen. Denn ohne Sozialstaat gibt es keine Freiheit und ohne Freiheit ist selbstbestimmtes Leben ein Widerspruch in sich selbst. In weiser Voraussicht haben daher die Väter und Mütter unserer Verfassung den Sozialstaat, den leider nur wenige in seiner grandiosen Bedeutung erkennen, in unser Grundgesetz geschrieben.

Dass die grundsätzliche Bedeutung von Demokratie und Sozialstaatlichkeit den meisten Politikern und nahezu allen Medienmachern unbekannt ist, beweist ihr Handeln, Schreiben und Produzieren der vergangenen fünfzehn Jahre. Der Sozialstaat ist kein Thema des Neoliberalismus, er ist vielmehr sein Todfeind. Der echte Boden einer wirklichen Demokratie und eines Sozialstaats dagegen ist Gift für die Pflanze „Neoliberalismus“. Dass diese verheerende Pflanze in unserer Gesellschaft wuchern konnte, hat seine Ursache nämlich darin, dass der unersetzliche Wert der Demokratie und der Sozial- und Rechtsstaatlichkeit aus unseren Köpfen, aus den Köpfen unserer Lehrer, aus den Lehren an unseren Schulen und Hochschulen, aus unseren Parteien, aus den Köpfen der Politiker, aus den Köpfen der Medienmacher und aus den Köpfen unserer großen Organisatoren verschwunden ist.

Fast jeder kennt den ersten Satz des ersten Artikels unseres Grundgesetzes – fast jeder kennt aber eben auch  nur diesen ersten Satz. Kaum jemand kennt den gesamten Text. Nicht die Bürger, nicht die Lehrer, nicht die Professoren, nicht die Medienmacher, nicht die Politiker. Die Deutsche Verfassung ist für die meisten Deutschen ein blinder Fleck. Es damit wie mit der Philosophie: Alle reden davon, aber keiner weiß, wovon er redet. So ist denn Ahnungslosigkeit und Unwissenheit inzwischen das herausragende Merkmal der Deutschen.

Wer auf die Strassen geht, wer in die Klassenzimmer geht, wer in die Hörsäle der Universitäten geht, wer in die Seminare der Manager oder in die Konferenzen der Medienmacher geht und fragt, was denn die Grundlagenbestimmungen unseres Staates seien, der stößt auf dröhnendes Schweigen. Die Exzellenzen, die „Hochgebildeten“, die, die sich selbst als Leistungsträger unserer Nation verstehen, sie wissen es nicht! Sie wissen nicht, auf welchen ehernen Grundlagen sie denken, lehren und handeln. Sie glauben, etwas zu wissen, wissen aber nichts. Wenn sie doch wenigstens gestehen würden, dass sie nichts wissen. Denn dann wüssten sie immerhin doch etwas, nämlich dass sie nichts wissen. Und dann könnte man zu ihnen sagen: „Wer weiß, dass er nichts weiß, weiß mehr als der, der nichts weiß, und nicht weiß, dass er nichts weiß“.

Wer in unserer Gesellschaft lehrt, Politik betreibt oder auf irgendeine Weise sonst agiert, der sollte wissen, wo er steht. Denn wer nicht weiß, wo er steht, kann nicht bestimmen, wohin er will. Deshalb seien ihm die Grundlagenbestimmungen unseres Staates an dieser Stelle nochmals erklärt. Denn es ist der Artikel 20 des Grundgesetzes, den jeder Deutsche, so er Deutscher sein will, kennen muss. Und so lautet dieser Artikel also wie folgt:

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

 

 

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“

Wenn also alle Gewalt vom Volke ausgeht und das Volk in Wahlen seine Vertreter bestimmt, dann korrespondiert die Stärke des Staates unmittelbar mit der charakterlichen und fachlichen Qualität dieser gewählten Vertreter. Diese üben stellvertretend „alle Gewalt“ aus; in demokratischer Verantwortung, mit sozialer Verträglichkeit und Verantwortung und unter einem obersten Prinzip – nämlich dem der sozialen Gerechtigkeit.

Denn soziale Gerechtigkeit ist, das kann nicht oft genug wiederholt werden, die erste Tugend politischer und sozialer Institutionen. Ohne soziale Gerechtigkeit funktioniert auf lange Sicht kein Staat. Deshalb müssen selbst funktionierende und wohlabgestimmte Gesetze und Institutionen, wenn sie ungerecht sind, abgeschafft werden.

Wenn aber nicht mehr das Volk durch Wahlen und Abstimmungen „alle Gewalt“ ausübt, wenn vielmehr mächtige Interessengruppen zunehmend  Verhalten und Organisation des Staates bestimmen, dann stimmt etwas nicht im Staate Deutschland. Dann  ist das Gewaltmonopol verkauft und verraten.

Das ist der Stand der Dinge:
Unsere Demokratie ist durch die Herrschaft  eines Teils über das Ganze – nämlich der Ökonomie und der Finanzindustrie über die Demokratie – außer Kraft gesetzt. Unsere verfassungsmäßige Ordnung ist beseitigt. Und so gilt nun der 4. Satz unserer Staatsgrundlagenbestimmung: „Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand…“.

Durch Artikel 1 unseres Grundgesetzes, der die Menschenwürde und die Grundrechtsbindung zum Inhalt hat, durch Artikel 20, der die Staatsgrundlagen bestimmt und durch Artikel 28, der sich mit dem Artikel 20 verbindet, ist unsere Richtung vorgegeben. Diese Richtung ist ehernes Gesetz. Denn der Artikel 79 Abs.3 stellt fest: „Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.“

Insofern sind wir eine Schicksalsgemeinschaft.

Dass seit Jahren mächtige Interessengruppen in unserer Gesellschaft in Gestalt des Neoliberalismus mit diffusen und psychologischen Mitteln die verfassungsmäßigen Grundlagen unseres Gemeinwesens angreifen und die Beseitigung unserer unumstößlichen Gesetze betreiben, kann am Beispiel der sozialstaatlichen Absicherungen, nämlich der  gesetzlichen Rentenversicherungen, der gesetzlichen Krankenversicherungen und der gesetzlichen Pflegeversicherungen unwiderlegbar bewiesen werden. Ungeheuerlich und ehrlos daran aber ist, dass die von uns nach Artikel 20 Abs. 2 gewählten Vertreter uns nicht nur gegen sie verteidigen, sondern vielmehr uns verraten, die Fahnen gewechselt haben und ins Lager der Verfassungsfeinde geflohen sind. Politiker der Sozialdemokratie, der christlichen Demokraten, der Grünen und der „freien“ Demokraten haben sich gegen die lebenswichtigen Absicherungen des weitaus größten Teils unseres Volkes gestellt und  Verrat beübt. Aus Feigheit und Unwissen, aber auch durch die leichtfertigen Übernahme falscher Theorien, haben sie uns in die Irre und an  Rand des sozialen, wirtschaftlichen und finanziellen Abgrunds geführt. Sie haben uns und unsere sozialen Grundsicherungen an Finanzhasardeure, an Raubtierkapitalisten, an wildgewordene Banker, an unverantwortlich Hedgefonds und an Private-Equity-Unternehmen ohne Not verhökert und verschachert. Sie sind auf falsche Versprechungen hereingefallen, sie sind über den Tisch gezogen und ausgetrickst worden von den Bluffs der großen privaten Banken und Versicherungen sowie von den Irrlehren einer großen Zahl von sogenannten Wirtschaftswissenschaftlern und deren Helfershelfern, den Medien.

Was sie angerichtet haben, kann jedermann unter www.bund-der-pflegeversicherten.de in der Rubrik „Die großen Bluffs der privaten Banken und Versicherungen“ einsehen. Denn bereits im Jahre 2002, als Rot/Grün das Land regierte, warnte der Bund der Pflegeversicherungen vor den katastrophalen Folgen des unverantwortlichen Umgangs mit den gesellschaftlichen Lebensgrundlagen.

O armes Deutschland!

Bund der Pflegeversicherten e.V.

Gerd Heming (Vors.)

November 2011

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Grafikquelle    :    Wikipedia
Source     It’s all about love
Author     Candida Performa

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2 Kommentare zu “Vorsicht ! Politiker”

  1. Thomas A. Bolle sagt:

    Wer ist das?
    Ich bin durch gesetzliche Regelung Mitglied der Pflegeversicherung. Bei mir war noch keiner von so einer Organisation.
    Oder hat da jemand wieder einmal einen Posten für seine Visitenkarte gebraucht?

  2. emschergenosse sagt:

    Die Deutsche Verfassung ist für die meisten Deutschen ein blinder Fleck.

    schreibt Gerd Heming unter anderem in seiner ausgezeichneten Abhandlung.

    Nur hier liegt er falsch: Wir haben ein Grundgesetz – grob gesagt: Resultierend aus dem damaligen Dreimächte-status.
    Wir haben keine Verfassung! Denn genau auf diese wird im sogenannten Grundgesetz verwiesen:

    Artikel 146
    Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

    …und genau davor haben die Politiker – egal aus welchem Stall – Angst, dass das Deutsche Volk sich eine Verfassung gibt.
    „Väter des Grundgesetzes“ – wenn ich das schon höre und wie klug die waren. Teilweise kamen sie aus dem braunen Sumpf und machten als später weiter ‚Politiker‘ weiter. Globke und Filbinger sind die eklatantesten Beispiele.
    Bei einer Verfassungsgebung sollten sich diese „Experten“ am besten raushalten – irgendwie. Und hohe Beamte des Staates und vor allem Richter dürfen nicht mehr nach dem Parteibuch handverlesen werden.

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