Von Riester zu Nahles
Erstellt von Redaktion am Samstag 14. Januar 2017
Altersarmut trotz Rente
von Christoph Butterwegge
Das Thema Rente wird im bevorstehenden Bundestagswahlkampf eine weit größere Rolle spielen als in der Vergangenheit – nicht zuletzt wegen der wachsenden Angst vieler Menschen vor Altersarmut, die auch unter der Großen Koalition nicht abgenommen hat. Dagegen könnte eine solidarische Bürger- oder Erwerbstätigenversicherung dieses Kardinalproblem der Gesellschaft nicht nur lösen, sondern auch die politische Brücke zwischen SPD, Bündnisgrünen und Linkspartei für eine rot-rot-grüne Koalition nach der nächsten Bundestagswahl bilden – wenn denn die bisher nur an lockeren Gesprächsrunden beteiligten Parlamentarier der drei Fraktionen dies ernsthaft wollten.
Schließlich gehört die Bürgerversicherung im Gesundheitsbereich schon länger zum Forderungskatalog aller drei Parteien – und das aus gutem Grund. Denn um die Renten zukunftssicher und armutsfest zu machen, reichen bloße Schönheitsreparaturen wie in der Vergangenheit immer wieder unternommen und auch aktuell von Arbeitsministerin Andrea Nahles geplant, keinesfalls aus.
Vielmehr muss der Kreis der Beitragszahler endlich erweitert werden: Nicht bloß (Solo-)Selbstständige müssten in die Rentenversicherung einbezogen werden, sondern auch Beamte, Abgeordnete und Minister. Auch erwachsene Nichterwerbstätige könnten einer Mindestbeitragspflicht unterworfen werden. Für jene Personen, die den nach der Einkommenshöhe gestaffelten Beitrag nicht entrichten können, müsste der Staat einspringen.
Allenthalben wird prognostiziert, dass zukünftig immer mehr Seniorinnen und Senioren relative Armut droht. Um dem zu begegnen, muss das Solidar- gegenüber dem Äquivalenzprinzip gestärkt werden. Dazu wäre eine starke An- bzw. gar die Aufhebung der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung notwendig, wie es SPD-Generalsekretärin Katarina Barley vorgeschlagen hat. Denn warum muss die Solidarität bei einem Monatseinkommen von 6200 Euro in West- und 5400 Euro in Ostdeutschland enden, wie das momentan der Fall ist? Wer mehr verdient, braucht für das über diesen Betrag hinausgehende Einkommen keine Rentenversicherungsbeiträge zu entrichten – ebenso wenig wie sein Arbeitgeber. Die Schweiz macht vor, dass es auch anders geht und Spitzenverdienern deshalb nicht zwingend unangemessen hohe Renten gezahlt werden müssen: Dort ist die staatliche Rentenzahlung gedeckelt, obwohl auf das ganze Erwerbseinkommen Rentenbeiträge fällig werden. Eine stark degressive Ausgestaltung der Leistungskurve entspräche viel eher dem bewährten Modus bei Dienst- und Sachleistungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung: Dort erhält der Abteilungsleiter trotz seines höheren Beitrages schließlich auch nicht mehr Grippetabletten als seine Sekretärin mit demselben Krankheitsbild.
Hinzu kommt ein weiteres: Die aktuelle Hauptursache für Erwerbs- und spätere Altersarmut bildet der breite Niedriglohnsektor. Um wenigstens allen sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten eine armutsfeste Rente zu ermöglichen, muss der gesetzliche Mindestlohn auf über 10 Euro pro Arbeitsstunde angehoben werden. Nötig ist zudem eine Überführung der Mini- und Midijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse, ein Verbot der Leiharbeit sowie eine stärkere Beschränkung von Werk- und Honorarverträgen. Außerdem sollte die Bundesagentur für Arbeit wieder verpflichtet werden, für Hartz-IV-Bezieher (ausreichend hohe) Beiträge in die Rentenkasse einzuzahlen.
Quelle: Blätter >>>>> weiterlesen
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Fotoquelle:
- CC BY-SA 3.0
- File:Prof Dr Christoph Butterwegge.jpg
- Erstellt: 15. März 2013