Flüchtlingsstatus für Syrer bleibt
Erstellt von Redaktion am Dienstag 11. Oktober 2016
Das Verwaltungsgericht Trier will Syrern weiterhin vollständigen Flüchtlingsstatus zuerkennen.
Da brat mir doch einer nen Storch –
die flüchtet jeden Frühling aus Afrika um sich hier voll zu fressen
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Es habe sich gezeigt, dass die Praxis „jetzt erst recht“ richtig sei, sagte der Präsident des Verwaltungsgerichts.
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Damit widerspricht das Trierer Gericht dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
Warum das wichtig ist:
Das BAMF gewährt Syrern zunehmend nur noch subsidiären Schutz. DAmit einher geht ein verkürztes Aufenthaltsrecht. Viele Flüchtlinge klagen dagegen auf vollen Flüchtlingsstatus.
Das Verwaltungsgericht Trier hält an seiner Rechtsprechung zum Schutz syrischer Flüchtlinge fest. Eine Verhandlung mehrerer Klagen von Syrern auf vollen Flüchtlingsstatus habe gezeigt, dass die bisherige Praxis „jetzt erst recht“ richtig sei, sagte der Präsident des Verwaltungsgerichts, Georg Schmidt.
Auch weiterhin solle der Flüchtlingsstatus gewährt werden, wenn der Betroffene illegal aus Syrien ausgereist sei, in Deutschland einen Asylantrag gestellt habe und sich seit längerem hier aufhalte. „Nach unserer Erkenntnis droht aktuell den Menschen bei einer Rückkehr mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit die politische Verfolgung.“
Damit widerspricht das Trierer Gericht dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Die Behörde ist der Auffassung, dass viele Syrer nur „subsidiären Schutz“ bekommen und nicht als Flüchtlinge anerkannt werden sollen.
Deswegen hat das BAMF bereits in 156 Fällen Berufung gegen ähnliche Urteile des Trierer Verwaltungsgericht beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz eingelegt.
Politisch verfolgt oder nicht?
Das Gericht in Trier ist landesweit für Asylklagen zuständig – und hat in diesem Jahr bereits in Hunderten Fällen Klagen von Syrern Recht gegeben und Entscheidungen des BAMF aufgehoben.
Der subsidiäre Schutzstatus hat zur Folge, dass die Betroffenen eine Aufenthaltsberechtigung von nur jeweils einem Jahr haben – statt drei Jahren beim Flüchtlingsstatus.
Nach Angaben von Schmidt werden die Flucht und die Beantragung von politischem Asyl vom syrischen Regime als „Ausdruck einer politisch missliebigen Gesinnung und damit als Kritik am herrschenden System“ angesehen.
Quelle: Die Welt >>>>> weiterlesen
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Grafikquelle : Beatrix von Storch (Alternative for Germany)
Mittwoch 12. Oktober 2016 um 8:37
„Es gibt noch Richter mit Verstand“ – Gott sei Dank!