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Erstellt von Redaktion am Dienstag 9. Oktober 2018

Bundestagspräsident sieht „mögliche Verstöße“ von CSU-Ministern gegen Parteiengesetz

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Haben CSU-Bundesminister im Wahlkampf 2017 unzulässigerweise Mitarbeiter ihrer Ministerien für die Partei arbeiten lassen?  Die Bundestagsverwaltung geht dem Verdacht nach – lässt sich aber viel Zeit bei der Überprüfung.

Haben CSU-Minister im Bundestagswahlkampf 2017 in unzulässiger Weise Ressourcen ihrer Behörden genutzt? Seit Monaten prüft der Bundestag Recherchen des stern und räumt jetzt erstmals mögliche Regelbrüche ein.

Als Präsident des Bundestages hat der CDU-Politiker Wolfgang Schäuble vielfältige Aufgaben. Bei Feierlichkeiten wie zuletzt am Tag der deutschen Einheit hat er getragene Reden zu halten – und laut Gesetz muss er immer wieder prüfen, ob die Parteien unerlaubte Geldquellen zur Finanzierung ihrer Wahlkämpfe erschließen.

Die Rede zum Feiertag hat Schäuble vergangene Woche zu allgemeiner Zufriedenheit gehalten. Beim genauen Hinschauen bei der Parteienfinanzierung sollte er womöglich etwas schneller zur Sache kommen – zum Beispiel, wenn es um Vorwürfe gegen die CSU geht.

Es geht um Zuarbeit in CSU-Ministerien für Parteitermine

Bereits im Dezember 2017 hatten der stern und das ARD-Magazin „Report Mainz“ kritikwürdige Praktiken der drei seinerzeit CSU-geführten Bundesministerien für Landwirtschaft, Verkehr und Entwicklung publik gemacht. Der stern und „Report Mainz“ stützten sich dabei auf interne Papiere, die  die Ministerien auf Basis des Informationsfreiheitsgestz (IFG) freigeben mussten. Anders als fast alle anderen – von CDU und SPD geführten – Ressorts hatten die CSU-kontrollierten Ministerien darauf bestanden, dass sie das Recht hätten, ihren Ministern und Parlamentarischen Staatssekretären auch für reine Parteitermine Zuarbeit zu leisten – auch im Vorfeld der Bundestagswahl im September 2017.

Insbesondere das damals von CSU-Mann Christian Schmidt geführte Landwirtschaftsministerium erarbeitete wiederholt umfangreiche Unterlagen für Auftritte des Ministers und seiner Parlamentarischen Staatssekretäre bei reinen Parteiterminen – auch für die CDU Baden-Württemberg und auch in den heißen Wahlkampfwochen. Darunter war ein Auftritt von Schmidt Ende August 2017 im oberschwäbischen Kißlegg. Dort schimpfte er im Sudhaus der Brauerei Farny über die Grünen und forderte die dortigen CDU-Freunde zum Kampf auf: „Wir sollten nicht so tun, als wäre die Sache schon gelaufen!“

Das Ministerium hatte ihn zuvor mit Infos über die Brauerei und außerdem für ein zusätzliches Gespräch mit örtlichen CDU-Funktionären gebrieft. Die Staatsrechtlerin Sophie Schönberger prüfte für den stern die Unterstützung aus Schmidts Ministerium für zwei Parteitermine im Detail und fand in beiden Fällen, dass die Behörde „keine inhaltliche Zuarbeiten leisten“ hätte dürfen – aus Sicht der heute in Düsseldorf lehrenden Professorin „ein recht deutlicher Rechtsverstoß“.

Denn eigentlich sind die Regeln klar: Die Bundesregierung mit all ihren Beamten muss sich aus dem Wahlkampf heraushalten. Und der Kanzlerin und ihren Ministern ist es nicht erlaubt, die Anreise zu Wahlkampfterminen einfach auf Staatskosten zu organisieren. Alles andere würde den regierenden Parteien gegenüber der Opposition einen unerlaubten Vorteil verschaffen. Doch im Landwirtschaftsministerium und den anderen CSU-geführten Ressorts sah man das anders: Deren Minister und Staatssekretäre seien quasi immer im Dienst und dürften darum die Hilfe ihrer Behörden auch für Parteitermine in Anspruch nehmen. Die Spitzen des Hauses würden „bei öffentlichen Terminen immer auch als Bundesminister“ beziehungsweise Parlamentarische Staatssekretäre „wahrgenommen“ und das „unabhängig von Anlass und Veranstalter“, argumentierten Ende 2017 die drei CSU-geführten Ministerien wortgleich.

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Quelle     :        Stern-online         >>>>>           weiterlesen

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