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Vergessene Millionen

Erstellt von Redaktion am Montag 11. Juli 2011

Tausende „LEYEN I – Empfänger“ [vormals: HARTZ IV] schenken der GEZ diese Kohle, unnötigerweise!!!

Gefunden in der SZ:
Süddeutsche Zeitung – Von Thomas Öchsner – Gigantisches Geschenk an die Öffentlich-Rechtlichen: Hartz-IV-Bezieher müssen eigentlich keine Rundfunkgebühren zahlen, aber etwa die Hälfte lässt sich gar nicht erst von den monatlichen 17,98 Euro befreien. Hochgerechnet aufs Jahr beschert das den Rundfunkanstalten 400 Millionen Euro an Mehreinnahmen.


Bis zum 31.12.2010 wurde von der ARGE ein Zuschlag zu Leyen I – früher HARTZ IV – bezahlt, wenn man aus dem Bezug von Arbeitslosengeld I ‚ausgegliedert‘ wurde und nach Alg II „gewechselt2 wurde.
Diese Zulage wird nun seit dem 1.1.2011 nicht mehr bezahlt. An diesen Zuschlag war jedoch die Befreiung von den GEZ-Gebühren gekoppelt. Wer diesen Zuschlag nach § 24 des SGB II erhielt, konnte von diesen GEZ-Räubereien nicht befreit werden, sondern erst nach Ablauf der einjährigen Bezugsfrist dieser ARGE-Zulage.

Dieser Zuschlag nach § 24 des SGB II ist durch Bundesgesetz seit 01.01.2011 entfallen. Daraus resultiert verbindlich zwingend, dass für jeden Leyen I – früher HARTZ IV – Bezieher die Bezahlung der GEZ Gebühr entfällt.

und das bereits seit dem 1. Jan. 2011!

Wir möchten an dieser Stelle auch darauf hinweisen, dass die GEZ nicht allein mit einer Kopie des Bescheides zu befriedigen ist, sondern die Befreiung muss auf einem besonderen GEZ-Formular beantragt werden.
UP.
ausführliches Presse-Blabla bei der Süddeutschen Zeitung

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