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Verdrängte Opfer nach 45

Erstellt von Redaktion am Montag 8. April 2019

„Asoziale“ und „Berufsverbrecher“

Datei:Bundesarchiv Bild 146-1993-051-07, Tafel mit KZ-Kennzeichen (Winkel).jpg

Von  Erhard Grundl

Als solche deklariert erhielten viele Menschen nach 1945 keine Anerkennung als NS-Opfer. Das muss sich ändern, sagen Abgeordnete wie Erhard Grundl. Ein Gastbeitrag.

Mit 18 Jahren kam Anita Köcke 1943 ins KZ Uckermark. „Ich habe dem Jugendamt gehört“, sagte sie über sich. Mit vierzehn musste sie beim Bauern morgens 70 Kühe melken. Sie lief fort, wurde aufgegriffen, bekam neue Stellen zugewiesen, lief wieder fort. Schließlich galt sie als „arbeitsscheu“.

Tausende junge Frauen und Mädchen ab 16 Jahren oder jünger waren im sogenannten „Jugendschutzlager Uckermark“, nah dem Frauen-KZ Ravensbrück, interniert. Wie Hildegard Lazik, die russische Kriegsgefangene mit Lebensmitteln unterstützt hatte und im KZ zwangssterilisiert wurde. Oder wie Amelie S., die wegen kleiner Diebstähle aufgefallen war. Viele waren vorher in der Fürsorge, weil ihre Mütter ledig waren und Kinder hatten von verschiedenen Männern. Um Jugendschutz ging es hier nicht. Jedenfalls nicht um den der Internierten. Sie galten als „gemeinschaftsfremd“, als „asozial“ oder „Berufsverbrecherinnen“. Vor ihnen sollte die nationalsozialistische „Volksgemeinschaft“ geschützt werden – ein Leben lang.

Auch über 70 Jahre nach Kriegsende weist die Aufarbeitung des Nationalsozialismus erhebliche Lücken auf. Das betrifft den Holocaust, der in seiner Singularität zu Recht im Zentrum deutscher Erinnerungskultur steht. Das betrifft aber auch die bisher wenig beachteten Opfergruppen der sogenannten „Asozialen“ und „Berufsverbrecher“. Viele Betroffene haben das Stigma verinnerlicht und schwiegen aus Scham über das Erlittene. In der von Zeitzeugen überlieferten Geschichte der Konzentrationslager fehlt ihre Perspektive bis heute. Das hat zu Lücken geführt im kollektiven Gedächtnis und in den Familiengeschichten.

Die damals als „Asoziale“ oder „Berufsverbrecher“ Bezeichneten hätten unterschiedlicher kaum sein können. Manche waren vielleicht, wie Ringelnatz über eine seiner Figuren schrieb, etwas schräg ins Leben gebaut, ungelenk oder widerständig und anders. Viele waren arm, in die Armut geboren. Schon ihre Eltern hatten nicht „funktioniert“. Stand im Gesundheitspass des Kindes, dass die Eltern arbeitslos, vorbestraft oder alkoholkrank waren, reichte das, um dem Kind „geborenes Verbrechertum“ oder erbliche „Asozialität“ zu attestieren. Verfolgt wurden aber auch Hamburger Swing Kids. Mit ihrer amerikanischen Kleidung, ihren langen Haaren und der Begrüßungsformel „Swing Heil!“ waren sie für Heinrich Himmler, Reichsführers SS, „Arbeitsscheue“ und ein „Übel“, das „radikal ausgerottet“ werden musste.

Verfolgte Lebensentwürfe

Es ging nicht um Straftaten, sondern um Lebensentwürfe. Die Internierung im KZ traf ab Mitte der 1930er Jahre sozial unangepasst lebende Menschen. Mit dem Instrument der „rassischen Generalprävention“ wurden sie als „gemeinschaftsfremd“ aus dem Kreis der Freien ausgeschlossen. Denn zu schützen war nicht das Kind oder der Jugendliche, nicht der Mensch mit seinen Sehnsüchten und seinen Krisen, sondern allein die nationalsozialistische „Volksgemeinschaft“.

Es war ein offen formuliertes Programm, wie Wolfgang Ayass schreibt, und ging einher mit Begriffen wie „Auslese“, „Ballastexistenzen“ und „Ausmerze“. Wer als „gemeinschaftsfremd“ galt, für den gab es keine Rechte. Betroffen waren Obdachlose, Frauen, die als „sexuell verwahrlost“ galten, wegen des Kontakts zu Fremdarbeitern, einer Abtreibung, vermeintlicher oder tatsächlicher Prostitution. Oder Kleinkriminelle wie Ernst Nonnenmacher, der wegen Wäsche- und Holzdiebstahls ein Vorstrafenregister hatte und zur Vernichtung durch Arbeit im Steinbruch im KZ Flossenbürg interniert wurde. Das Schicksal seines Onkels hat Frank Nonnenmacher in seinem eindrücklichen Portrait zweier Brüder („DU hattest es besser als ICH“, 2014) festhalten.

Im Rahmen der Verfolgungspraxis wurden die Begriffe „Asoziale“ und „Berufsverbrecher“ zunehmend unterschiedslos verwandt. Auch Homosexuelle, Juden, Sinti und Roma oder politische Oppositionelle wurden von Justiz und Verwaltung als „asozial“ bezeichnet und verfolgt. Der Begriff war dabei gezielt ungenau und diente auch dazu, derer habhaft zu werden, für die die Zuschreibung „Berufsverbrecher“ nicht passte.

Denkmal 03 Nationalsozialismus.jpg

Armut war selbst verschuldet, so die Logik der Nazis. Sie widersprach dem Bild des neuen, funktionstüchtigen Menschen und hatte aus der öffentlichen Wahrnehmung zu verschwinden. Die Ermächtigungsgesetze von 1933 schufen den rechtlichen Rahmen für die reichsweite Erfassung und Verfolgung der „Asozialen“ und „Berufsverbrecher“. Die Ausgestaltung der Maßnahmen gegen sie war dann Sache der Länder. Eine KZ-Haft anordnen konnten Polizeidirektionen, Landratsämter und Regierungspräsidenten. Sie erfolgten aber auch auf Vorschlag von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Wohlfahrtspflege, von Bürgermeistern, Gesundheits- und Arbeitsämtern, in Einzelfällen von klinischen Anstalten, nicht selten aufgrund von Denunziationen durch Mitbürger oder auch Angehörige.

Quelle       :         TAZ          >>>>>          weiterlesen

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Grafikquellen:

Oben     —       Tafel mit KZ-Kennzeichen (Winkel) Info non-talk.svg

Abzeichen für Juden:
Besondere Abzeichen: Jüdischer Rasseschänder / Rasseschänderin / Fluchtverdächtiger / Häftlingsnummer / 1a Häftling:  1936/44

Namensnennung: Bundesarchiv, Bild 146-1993-051-07 / Unbekannt / CC-BY-SA 3.0

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Unten      —       Denkmal an die Opfer des Nationalsozialismus errichtet im Jahr 2011 am Platz vor der Kath. Kirche in Rosegg

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