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Urteile – Hambacher Forst

Erstellt von Redaktion am Dienstag 14. Januar 2020

Sechs Monate zu Unrecht im Knast

Ende Gelände Nord-Süd-Bahn blockade 23-06-2019 39.jpg

Die Chorsänger des Knabenchor

Aus Aachen von Bernd Müllender

Die juristische Aufarbeitung der Hambach-Besetzung dauert an. Harte Urteile der ersten Instanz werden vom Landgericht kassiert.

Die Angeklagte kommt ganz in Schwarz. Toni H., 20, ist von ihrem Wohnort Rostock zum Amtsgericht Aachen angereist, wo gegen sie verhandelt wird. Im September 2018 hatte sie die Menschen am besetzten Hambacher Wald in ihrem Wohnwagen mit Essen versorgt. „Solidarisches Kochen“ hieß das. Bei einer Polizeikontrolle gab H. ihre Personalien an, durchaus korrekt, aber ohne einen Ausweis vorlegen zu können. Deshalb musste sie ins Polizeipräsidium Aachen, zur ID-Feststellung.

Dort versuchte H. zu verhindern, dass ihre Fingerabdrücke genommen wurden. Dabei soll sie versucht haben, einen Polizisten ins Bein zu beißen. Der junge Staatsanwalt spricht bei der Verhandlung von „körperlicher Misshandlung“ und „tätlichem Angriff auf einen Amtsträger“.

Das Verfahren ist eines von etlichen, die seit der rabiaten Waldräumung mit Tausenden Einsatzkräften im September 2018 gegen Protestierende im und rund um den Hambacher Forst laufen. Immer wieder landeten Aktivistinnen und Aktivisten in U-Haft, teils lange. Meist lauten die Vorwürfe: Widerstand gegen die Staatsgewalt oder Körperverletzung.

Am Freitag sind die beiden als Zeugen geladenen Polizeibeamten der Wahrheitsfindung vor Gericht wenig dienlich. Der eine kann sich nicht erinnern, ob er wirklich dabei war („da waren so viele …“), der andere nur an das Gefühl von H.s Mund an seinem linken Oberschenkel, als sie neben ihm hockte. Wunde? Gebissabdruck? Nein. Hose kaputt? Auch nicht. Der Staatsanwalt wiegelt ab: Normal sei eine „Nulltoleranzstrategie bei Angriffen auf Vertreter des Staates“, aber in diesem „absoluten Ausnahmefall“ könne man es auch beim Tatbestand der einfachen Widerstandshandlung belassen. Der Richter nickt: „Fünf Sozialstunden?“ – „Na, zehn sollten es schon sein.“ Urteil: Zehn Sozialstunden. Nach 45 Minuten ist der Spuk vorbei.

Eine unbekannte Zahl an Verfahren

Selten gehen Verfahren um den Hambacher Wald, der dem Braunkohle-Abbau im Tagebau Hambach im Weg steht, so glimpflich aus. Wie viele es genau gibt, weiß niemand, auch weil sie nach Jugendstrafrecht oft am Wohnsitzort stattfinden, nicht am Tatort. Viele der vorläufig Festgenommenen waren noch keine 21 Jahre.

Eine der bekanntesten Gefangenen, die sich „Eule“ nennt, war wegen versuchten Tretens nach einer Polizeibeamtin von Richter Peter Königsfeld zunächst zu neun Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt worden. Königsfeld diagnostizierte „erhebliche schädliche Neigungen“ – ein Begriff aus lange vergangenen Zeiten.

Eule saß inklusive U-Haft über ein halbes Jahr ein. Das Landgericht Köln kassierte erst die Haft und im Mai das Urteil. Stattdessen verfügte das Gericht drei Wochen Jugendarrest, die durch die Haft abgegolten waren. Zudem habe Eule binnen sechs Monaten 40 Sozialstunden abzuleisten, möglichst im Bereich Umwelt- und Naturschutz.

Bei der jungen Frau soll es sich, so hatte das Landgericht per Fotoabgleich mit dem Berliner Einwohnermeldeamt herausgefunden, um die 19 Jahre alte Paula W. handeln. Die Gutachterin in Kerpen hatte sie nach umfänglichen Untersuchungen zu 79,8 Prozent Wahrscheinlichkeit als 21 oder älter geschätzt. Die 20,2-Prozent-Jugendliche äußerte sich nicht zur Identität. Dadurch entging ihr Haftentschädigung. Auch sonst war sie wenig kooperativ: Ein langes taz-Interview im Mai gab sie nicht frei, weil ihr einzelne Passagen nicht passten.

Wo steckt „Eule“?

Was aus Eule wurde, weiß weder die Gefangenenbetreuungsorganisation Anarchist Black Cross Rhineland noch ihr Anwalt Christian Mertens: „Nach Rechtskraft eines Urteils bin ich rechtlich raus.“ Weder das Landgericht, die Staatsanwaltschaft Köln noch das Amtsgericht Kerpen konnten oder wollten auf taz-Anfrage Auskunft geben, was aus den Sozialstunden geworden ist.

Baumhaus,Hambacher Forst,NRW.jpg

Dem Hambacher Wald geht es derweil nach zwei Sommern extremer Trockenheit nicht gut. Bagger des Energiekonzerns RWE haben ihre Schneisen bis auf 50 Meter an das Gehölz herangetrieben und verharren als ständige Drohung in der Nähe. Die Räumung diente, wie anhand von Regierungsdokumenten längst belegt ist, nicht dem vorgeschobenen Brandschutz der Baumhäuser, sondern allein, um Platz für die Kettensägen zu machen.

Quelle        :         TAZ         >>>>>          weiterlesen

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Grafikquellen         :

Oben         —           Blockade der Nord-Süd-Bahn durch Ende Gelände am Kraftwerk Neurath am 23. Juni 2019.

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Unten        —              Baumhaus der Widerstandskämpfer, die sich gegen die Zerstörung des Hambacher Forsts einsetzen

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