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Urteil im Halle-Prozess

Erstellt von Redaktion am Montag 21. Dezember 2020

Der Gesellschaftsprozess

File:MKBler - 393 - Synagogen-Mahnmal (Halle).jpg

Am Montag wird das Urteil gegen den Halle-Attentäter Stephan Balliet gesprochen. Doch das Besondere an diesem Verfahren war nicht der Umgang mit dem Täter – sondern der mit den Überlebenden.

Von Martin Nejezchleba und Valerie Schönian

Es gibt Momente in diesem Prozess, in denen kann man dem Rechtsstaat förmlich dabei zusehen, wie er um Haltung ringt. An Verhandlungstag sieben etwa, an einem Mittwoch im August.

Seit Stunden beschäftigen sich die Anwälte der Nebenklage nicht mit Stephan Balliet, dem mutmaßlichen Attentäter von Halle, dem vorgeworfen wird, in der Nähe der Synagoge und in einem Dönerladen zwei Menschen erschossen zu haben.

Stattdessen befragen die Nebenkläger mehrere Ermittler des Bundeskriminalamts, die als Zeugen geladen sind. Sie befragen sie so eindringlich, dass es zuweilen wirkt, als säßen diese Ermittler selbst auf der Anklagebank. Als sollten die BKA-Beamten gestehen – ihr eigenes Scheitern, ihr Versagen womöglich.

21 Nebenklage-Anwälte sind zugelassen in diesem Prozess, einem der bedeutendsten und größten, die Sachsen-Anhalt je erlebt hat nach 1990. In ihren schwarzen Roben nehmen die Opfer-Anwälte gleich drei Sitzreihen im Gerichtssaal ein. Und hinter dem, was sie tun, steckt eine Strategie. Sie haben nicht nur das Ziel, die Schuld des Täters nachzuweisen. Sie wollen mehr: Sie wollen in diesem Prozess das große Ganze sichtbar machen. Die Gefahren des internationalen Rechtsterrorismus. Den Rassismus, den es in Deutschland gibt und der, so sehen das nicht wenige Nebenkläger, von den Behörden sträflich unterschätzt wurde. Sie wollen über Polizeiversagen sprechen, über gesellschaftliche Zusammenhänge. Über die Ignoranz derer, die Menschen wie Stephan Balliet jahrelang gewähren ließen.

Sie wollen, dass dieser Prozess leistet, was ein Prozess eigentlich gar nicht leisten kann. Oder doch?

Am kommenden Montag wird das Urteil gegen Stephan Balliet gesprochen, und dass ihn eine lebenslange Freiheitsstrafe erwartet, gilt als sicher. Die Beweislage ist eindeutig, er hat sich selbst gefilmt bei seinen Taten. Am 9. Oktober 2019 zog Balliet durch Halle, bewaffnet mit einem Arsenal an selbst gebauten Gewehren und Sprengsätzen. Er wollte in die Synagoge eindringen, dort ein Massaker anrichten. Er scheiterte an der mittlerweile berühmt gewordenen Tür in der Friedhofsmauer. Stattdessen tötete er eine Passantin auf der Straße und einen Kunden in einem Dönerladen. Balliet ist wegen zweifachen Mordes angeklagt, wegen des versuchten Mordes an 68 Menschen, Volksverhetzung, Holocaust-Leugnung.

Aber die Erwartungen an diesen Prozess, von Anfang an, beinhalteten eben nicht nur eine strafrechtliche Aufklärung. Sondern auch eine Form der gesellschaftlichen Aufarbeitung eines antisemitischen, rassistischen Anschlags. Manche wünschen sich, dass dieser Prozess eine Debatte in Gang setzen möge, wie sie in Ostdeutschland wohl noch zu wenig geführt wurde: über das rechtsextreme Problem hier, auch über das Milieu, aus dem der Täter stammt.

Das ist in keinem Gesetzbuch vorgesehen. Die Macht so eines Staatsschutzsenats, mit seiner Vorsitzenden Richterin, ist eng begrenzt. Er soll über Schuld und Unschuld richten. Und eine gerechte Strafe für den Angeklagten bemessen.

Doch wenn man sich den Halle-Prozess in der Rückschau betrachtet, wenn man viele Prozesstermine gesehen, mit Zeuginnen und Zeugen, mit Experten und Politikern gesprochen hat, festigt sich der Eindruck: Ein bisschen ist diesem Senat, ist der Vorsitzenden Richterin sogar der Beginn einer breiteren Auseinandersetzung gelungen.

An jenem Augusttag, an dem die Anwälte das BKA ins Verhör nehmen, mahnt die Bundesanwaltschaft: Man solle sich doch bitte auf das konzentrieren, worum es gehe, die Bemessung der individuellen Schuld des Angeklagten. Daraufhin beharken sich die Anwälte, die Opfervertreter, alle fallen einander ins Wort. Stephan Balliet, der mutmaßliche Täter, krümmt sich einmal vor Lachen auf seiner Anklagebank. Kichert. Genießt es, als sei es seine Show.

Bis Ursula Mertens, die Richterin, allem ein Ende setzt. „Sie hören jetzt auf zu lachen, Herr Balliet!“

Und Balliet verstummt. Die Dinge ordnen sich wieder.

„Ich habe in vier Sprachen keine Worte gefunden, um diesen Tag zu beschreiben. Für den Mörder habe ich ein Wort gefunden: Feigling. Sie haben nicht gewonnen, Sie haben auf ganzer Linie versagt. Mein Bruder lebt, ich lebe. Entstanden ist noch mehr Liebe und Zusammenhalt. Wir werden nicht weggehen. Und wissen Sie was? Ich werde Vater, ich bekomme ein Kind. Und ich werde das Beste geben, es hier großzuziehen.

I., erlebte den Anschlag am Kiez-Döner mit

Dass Balliet versuchen würde, dieses Verfahren zu seinem Podium zu machen, das hat sich schon viel früher gezeigt, schon am Tag des Prozessauftakts, am 21. Juli 2020 im Landgericht Magdeburg, Saal C24.

Es gibt Tage, da gleicht das Verfahren eher einer Bewältigung

Eigentlich führt das höchste Strafgericht Sachsen-Anhalts, das Oberlandesgericht Naumburg, das Verfahren. Aber es brauchte den größten Verhandlungssaal des Bundeslands. Der Raum wurde umgebaut, weil es selten Prozesse mit so vielen Nebenklägern gibt. Vor allem viele derer, die sich zur Tatzeit in der Synagoge aufgehalten haben, die von Stephan Balliet in Todesangst versetzt wurden, wollen teilhaben. Graue Kabinen für Dolmetscher wurden aufgestellt, mindestens sieben Übersetzer sind immer da. An die 280 Journalisten haben sich akkreditiert, auch aus den Niederlanden, aus den USA, aus Israel. Zwei Stunden zu spät beginnt die Verhandlung, weil die Einlasskontrollen den Andrang nicht bewältigen können.

HalleSynagoge 01.JPG

Ich kann für mich sagen, ich fühle mich nach dem 9. Oktober hier wesentlich mehr zu Hause als vor dem 9. Oktober. Weil ich gesehen habe, dass die absolute Mehrheit der Menschen absolut verschieden, aber geeint ist gegen Hass, Mord und Nazis.

Max Privorozki, Vorsitzender der Jüdischen Gemeinde zu Halle, erlebte den Anschlag ebenfalls in der Synagoge.

Als dann Stephan Balliet den Raum betreten hat, an Händen und Füßen gefesselt, in eine dünne schwarze Jacke gekleidet, dauert es nicht lange, bis er sagt: „Die Übertragung der Tat ist wichtiger als die Tat an sich.“ Der Anschlag, das Töten von Menschen: War das für Balliet vor allem ein Mittel, um sein Weltbild zu verbreiten? Er ist, das zeigt schon der erste Prozesstag, überzeugt von der angeblichen Überlegenheit weißer Männer. Balliet will Nachahmer motivieren, seine Fantasie vom Rassenkrieg in die Tat umsetzen. Wenn im Zeugenstand vom Holocaust gesprochen wird, grinst Balliet. Als eine Zeugin aus der Synagoge darüber spricht, wie froh sie sei, dass ihre Freunde überlebt haben, aber dass es ihr lieber gewesen wäre, selbst zu sterben anstelle der beiden Mordopfer, da flüstert Balliet seinem Anwalt zu: „Mir auch.“ Das jedenfalls wollen Anwälte der Nebenklage so gehört haben. Einmal sagt Balliet: Natürlich hätte er auch Kinder getötet, „damit meine Kinder das in Zukunft nicht machen müssen“. Balliet verteidigt sich nicht, er eskaliert. Einem Psychologen hat er erzählt, dass ihm die höchste Strafe recht sei, am liebsten die Todesstrafe. Er will den Effekt.

Quelle     :             Zeit-online         >>>>>        weiterlesen

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Grafikquellen:

Oben        —           Auf dem Jerusalemer Platz in Halle an der Saale befindet sich das Synagogen-Mahnmal. Von der 1870 gebauten Synagoge konnte nur das Portal, welches nun das Mahnmal darstellt, erhalten werden, während das sonstige Gebäude in der Reichspogromnacht von den Nationalsozialisten zerstört wurde.

MKBler (CC BY-SA 4.0)

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Unten    —         Synagoge in Halle (Saale), Jüdischer Friedhof, Humboldtstraße

Ein Kommentar zu “Urteil im Halle-Prozess”

  1. Jimmy Bulanik sagt:

    Das Urteil ist gegen den rechtsterroristischen Kapitalverbrecher ist gerechtfertigt. Dabei wissen alle, daß dies Urteil von der gesamten Welt zur Kenntnis genommen werden wird.

    Gleichwohl gibt es innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ganze Geflechte von Netzwerken von Rechtsextremisten. Diese müssen viel entschlossener angegangen werden.

    Zum einen bedarf es nach dem Prinzip der Legalität mehr Repression. Konkret bedeutet dies, Verurteilungen ohne Bewährung. Auf der anderen Seite stärker auf Aussteigerprogramme setzen.

    Die Geldströme der Rechtsextremen Geschäfte müssen wo immer es möglich ist, unterbrochen werden. Wie das verhindern von Konzerten. Pachtverträge von privaten Grundstücken unterbinden durch die Kommunikation durch die MdL des zuständigen Landtages mit der Eigentümerin oder Eigentümer. Die Finanzämter dürfen jederzeit die Unternehmungen prüfen ob sie ihre Steuern zahlen. Das Ordnungsamt darf jede Unternehmung prüfen ob alle Regelungen eingehalten werden. Das gleiche gilt für die Feuerwehr, respektive des Brandschutz.

    Vor einer Demonstration durch Rechte ist es gänzlich relevant daraufhin zu wirken, daß die örtliche Staatanwaltschaft anwesend sein werden wird. Bei dem Begehen von Straftaten, unverzüglich Strafverfahren eingeleitet werden.

    Bürgerinnen und Bürger dürfe eine Bürgerinitiative gründen. Eigene Dokumente erstellen. Damit zu den öffentlichen Sitzungen des Innenausschuss des Landtages fahren. Dort von Angesicht zu Angesicht mit den Obleuten der Fraktionen zu sprechen und die eigenen Dokumente zu überreichen.

    Auf Dauer wird sich der Erfolg einstellen.

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