Urteil im Fall Gina-Lisa Lohfink
Erstellt von Redaktion am Mittwoch 24. August 2016
Das Urteil im Fall Lohfink ist ein Rollback für die Rechte der Frauen
Es spricht einer Frau das Recht ab, selber zu definieren, wann ein Sexualakt eine Vergewaltigung ist
„Wir brauchen endlich ein Gesetz, dass die Betroffenen schützt und nicht die Täter.“ Diese Forderung auf der Facebookseite Solidarität mit Gina Lisa Lohfink hat noch einmal besondere Aktualität erhalten.
Das Amtsgericht Tiergarten hat die Frau am 22. August wegen falschen Verdächtigungen zu einer Geldstrafe von 20.000 Euro verurteilt. Sie hatte zwei Männer der Vergewaltigung im Sommer 2012 bezichtigt und angezeigt. Unstrittig ist, dass die Männer Lohfink beim Sexualverkehr gefilmt und diese Videos ins Netz gestellt hatten. Dort ist deutlich zu sehen, dass Lohfink „Hört auf“ ruft.
Das Gericht hat diese Äußerungen nur auf das Filmen bezogen und daraus geschlussfolgert, dass der Sexualverkehr keine Vergewaltigung war (vgl. „Es gibt einen Unterschied zwischen Kein-Blümchen-Sex und einer Vergewaltigung“). Die Männer wurden bereits zuvor vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen. Ein solches Urteil könnte man noch so interpretieren, dass eben sehr schwer ist, Delikte wie Vergewaltigung rechtlich zu verfolgen, was eine feministische Kritik bereits vor Jahrzehnten wusste.
Das Urteil ist ein Angriff auf die Definitionsmacht der Frauen
Doch das gestrige Urteil hat eine andere Dimension. Es spricht einer Frau das Recht ab, selber zu definieren, wann ein Sexualakt eine Vergewaltigung ist. Das wird aus der Argumentation des Gerichts sehr deutlich. So wird mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen, dass Lohfink vor dem Geschlechtsakt K.-o. verabreicht worden seien.
Dafür wurden die aufgenommen Videos angeführt, auf denen Lohfink ansprechbar erschienen sei. Nun hat die Frau allerdings auch nie behauptet, sie wisse genau, dass ihr diese K.-o.-Tropfen verabreicht wurden. Sie hat es vermutet. Die Frage ist aber, warum kann hier ein eindeutig auf illegale Weise erstelltes Video – Frau Lohfink war mit den Aufnahmen nicht einverstanden und wollte sie löschen -, mit dem das Persönlichkeitsrecht der Frau verletzt wurde, überhaupt als Beweismittel gegen sie verwendet werden kann?
Schließlich sind genügend Fälle bekannt, wo illegal mitgeschnittene Gespräche nicht als Beweismittel verwendet werden durften, auch wenn Angeklagte freigesprochen werden mussten. Doch viel gravierender ist der enge Begriff von Vergewaltigung, den das Gericht zur Grundlage genommen hat.
Die wäre danach nur erfüllt, wenn die Frau nicht mehr ansprechbar wäre und sich auch nicht mehr artikulieren konnte Dabei wurde nicht zur Kenntnis genommen, dass es heute einen viel weiteren Vergewaltigungsbegriff gibt, der voraussetzt, dass die Frau deutlich macht, dass sie mit dem Geschlechtsverkehr nicht oder nicht mehr einverstanden hat. Der Einschub ist im Fall Lohfink wichtig.
Wenn das Gericht selber einräumt, dass die Frau die Videoaufnahmen ablehnte und das auch artikulierte, dann ist schwer vorstellbar, wieso das Gericht dann zu der Überzeugung kommt, sie wollte mit ihren Ausrufen nicht den Geschlechtsakt beenden. Schließlich war das der Gegenstand des Filmens.
Sie hatte erlebt, dass sich die beiden Männer an diesen Punkt zweifelsfrei über ihren Willen hinwegsetzen. Dann ist es doch eigentlich sehr wahrscheinlich, dass sie mit diesen Männern eben keinen sexuellen Kontakt mehr wollte und genau das artikulieren wollte. Dann könnte selbst ein zunächst einvernehmlicher Sex zu einer Vergewaltigung werden, wenn Lohfink angesichts der Videokameras die weitere Zustimmung verweigerte.
Im Zweifel für eine Frau, die eine Vergewaltigung anzeig
Quelle : Heise >>>>>> weiterlesen
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English: Gina-Lisa Lohfink
Deutsch: Gina-Lisa Lohfink auf der Gamescom 2010
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Author | CHR!S |
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