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Erstellt von Redaktion am Samstag 11. Februar 2017

Urteil zu Schmähgedicht über Erdoğan

Drei Viertel Böhmermann verboten

File:Jan Böhmermann in Rostock 2014 09.jpg

Der Satiriker darf weite Teile der Satire gegen Erdoğan nicht wiederholen. Das Hamburger Landgericht bestätigte damit eine frühere Eilentscheidung.

Das Landgericht Hamburg hat dem Satiriker Jan Böhmermann untersagt, 18 von 24 Zeilen seiner Gedichts „Schmähkritik“ zu wiederholen. Es bestätigte damit  seine einstweilige Verfügung vom Mai 2016. Böhmermann hatte für diesen Fall schon im Vorfeld angekündigt, in Berufung zu gehen.

Böhmermann hatte das Gedicht Ende März 2016 in seiner Sendung Neo Magazin Royale vorgetragen. Dort heißt es unter anderem, dass Erdogan „Ziegen fickt“ und „Kinderpornos schaut“. Erdogan klagte auf Unterlassung. Das Gedicht reproduziere rassistische Vorurteile gegenüber Türken und verletzte seine Menschenwürde.

Böhmermanns Anwalt Christian Schertz argumentierte im November in der mündlichen Verhandlung, Böhmermann habe Erdogan nur erklären wollen, „wie die Meinungsfreiheit in Deutschland geschützt wird“, dass hier nur „sehr krasse“ Aussagen wie im vorgetragenen Schmähgedicht verboten seien.

Das Landgericht stufte Böhmermanns Gedicht nicht als Schmähkritik ein. Denn Böhmermann gehe es durchaus um eine Auseinandersetzung in der Sache, nicht nur um die Beschimpfung Erdogan Anlass des Gedichts war die kurz vorher erfolgte Einbestellung des deutschen Botschafters in der Türkei nach einer harmlosen Satire der NDR-Sendung Extra 3. Böhmermann habe hier „Machtkritik“ geübt.

Quelle ; TAZ >>>>> weiterlesen

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Fotoquelle : Jan Böhmermann mit seinem Programm „Schlimmer als Jan Böhmermann“ in Rostock 2014

Author Jonas Rogowski – own work
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