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Uni Frankfurt gegen Asta

Erstellt von Redaktion am Dienstag 23. Februar 2021

Wenn der Asta der Uni-Leitung zu politisch ist

Von Kevin Culina

Darf der Asta der Universität Frankfurt zu Klimastreiks aufrufen oder sich zur BDS-Kampagne äußern? Das muss ein Verwaltungsgericht klären.

Sollen Studierendenvertretungen an den Universitäten sich politisch zu allem äußern dürfen? Zu schlechtem Mensa-Essen und fehlenden Schreibtischen in der Bibliothek? Oder auch gegen den Israelboykott und für einen besseren Klimaschutz?

Dieser Konflikt besteht seit Jahrzehnten und ist immer wieder Anlass für Rechtsstreits. Im Kern geht es um die Frage, ob dem Allgemeinen Studierendenausschuss (Asta) nur ein „hochschulpolitisches“ oder auch ein „allgemeinpolitisches“ Mandat zustehe. Diese Auseinandersetzung wird derzeit wieder einmal an der Goethe-Universität in Frankfurt am Main geführt. Ob der Asta seine Rechte übertreten hat, wie die Uni-Leitung behauptet, muss das Verwaltungsgericht beantworten.

Die rechtliche Situation um jene Beschränkung politischer Bekenntnisse erscheint auf den ersten Blick klar. Die Hochschulgesetze der Länder schreiben den Asten nur ein hochschulpolitisches Mandat zu, als gewählte Studierendenvertretungen und Körperschaften öffentlichen Rechts dürfen sie sich nicht zu allen allgemeinpolitischen Themen äußern.

So auch in Hessen. Allerdings haben die Asten auch die Aufgabe, die politische Bildung und das staatsbürgerliche Verantwortungsbewusstsein der Studierenden zu fördern. So steht es im hessischen Hochschulgesetz. Und darauf beruft sich der Asta, wenn er sich politisch äußert.

Gegen Sexismus, für Klimastreik

Und das tut er. In seinen Stellungnahmen tritt der Frankfurter Asta seit Jahren links, grün und antirassistisch auf, etwa indem er mit zu Klimastreiks aufruft, die sexistischen Äußerungen sogenannter Pick-up-Artists kritisiert oder sich klar gegen den umstrittenen Weiterbau der A49 stellt. Das Uni-Präsidium schickte dem Asta mehrfach Bescheide, in denen es das Überschreiten des „hochschulpolitischen Mandats“ beklagte.

In der Stellungnahme gegenüber dem Verwaltungsgericht, die der taz vorliegt, nennt das Uni-Präsidium mehrere Beispiele eines „anhaltenden rechtswidrigen Verhaltens“ des Asta, die zum Teil schon länger zurückliegen: eine Solidaritätserklärung mit den Students for Future sowie ein Aufruf zu einer Klimastreikwoche 2019, ein Antifa-Diskussionsbeitrag aus der Asta-Zeitung, eine Solidaritätserklärung mit Kurdistan gegen eine türkische Militäraktion sowie eine Resolution gegen die umstrittene antiisraelische Kampagne „Boykott, Divestment, Sanctions“ (BDS).

Der Asta habe seine gesetzlichen Kompetenzen, sein „hochschulpolitisches Mandat“ hierbei überschritten. Dadurch sei „ein Eingreifen der präsidialen Rechtsaufsicht geboten“ gewesen, erklärt Olaf Kaltenborn, Sprecher der Goethe-Universität. Gegenüber dem Asta begründet die Hochschulleitung: Politische Bildung bedürfe „am Neutralitätsgebot orientierter Berücksichtigung verschiedener politischer Sichtweisen“, heißt es in dem Bescheid an den Asta, der der taz vorliegt. Sofern allgemeinpolitische Veranstaltungen vom Asta organisiert würden, müssten diese diverse politische Sichtweisen aufzeigen.

Mathias Ochs, einer der Asta-Vorsitzenden, widerspricht vehement. „Es muss möglich sein, einen Brückenschlag von hochschulpolitischen zu allgemeinpolitischen Themen zu machen“, so Ochs. Die Studierendenvertretung legte entsprechend Widerspruch gegen den letzten Bescheid ein. Der Fall liegt jetzt beim Verwaltungsgericht.

Unverständnis auf vielen Seiten

„Besonders überraschend“ sei in der Stellungnahme der Uni-Leitung die Nennung der Resolution gegen BDS aus 2017 gewesen, sagt Ochs. Darin habe man sich für den Austausch mit israelischen Wis­sen­schaft­le­r:in­nen ebenso stark gemacht wie für ein sicheres jüdisches Leben an deutschen Hochschulen.

Der Beschluss stieß auf großen Zuspruch: Die Hochschulrektorenkonferenz (HRK), der bundesweite Dachverband der Hochschulen, begrüßte den Frankfurter Beschluss und verabschiedete im November 2019 einen ähnlichen. Auch die ­Goethe-Universität ist Teil der HRK. Der Asta findet diesen Aspekt entsprechend „besonders kontrovers“, so Ochs.

Ein gemeinsames Vorgehen gegen israelbezogenen Antisemitismus würde nun „dem Wunsch zum Opfer fallen, die politische Willensbildung der Studierendenschaft zu kontrollieren und zu beschneiden“, kritisiert die Asta-Vorsitzende Kyra Beninga. Auch Ruben Gerczikow ist über das Vorgehen des Präsidiums irritiert. „Für uns ist klar: der Kampf gegen Antisemitismus an Hochschulen gehört gefördert und nicht mit juristischen Maßnahmen unterbunden“, betont das Vorstandsmitglied der Jüdischen Studierendenunion (JSUD).

Quelle     :      TAZ         >>>>>        weiterlesen

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Grafikquellen     :

Oben      —     I, Dontworry

Unten     —   Mensa

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