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Über ein kastriertes Grundrecht

Erstellt von Redaktion am Dienstag 27. Oktober 2015

Über ein kastriertes Grundrecht

von Rudolf Walther

Das deutsche Asylrecht galt als das Leuchtfeuer der Verfassung. Nun wird daran herumgeflickt, bis es wegsaniert ist.

Es gab einmal den deutschen Innenminister Hermann Höcherl (CSU). Der verteidigte illegale Abhörungspraktiken des Verfassungsschutzes einmal mit dem Hinweis: „Die Beamten können nicht den ganzen Tag mit dem Grundgesetz unter dem Arm herumlaufen.“ Das war im September 1963. Wenn man heute Vorschläge zur „Lösung“ der Flüchtlingsfrage aus der ganz großen Koalition, Umfragen und Teilen der Medien hört, verraten sie ein gleiches Verhältnis zum Asylrecht. In Artikel 16, Absatz 2 des Grundgesetzes hieß es einst ganz schlicht: „Kein Deutscher darf an das Ausland ausgeliefert werden. Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.“

Dieses Recht nannte Burkhard Hirsch, der ehemalige Innenminister in NRW, das „Leuchtfeuer der Verfassung“. Es war eine weltweit einzigartige Norm, denn selbst der Art. 14.1 der Erklärung der Menschenrechte reicht weniger weit: „Jeder Mensch hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen.“

Der Art. 16 GG zeigt, welche Lehren die Väter und Mütter des Grundgesetzes 1949 in ihrer Beratung der Verfassung aus der zwölfjährigen Nazidiktatur zogen, die 500.000 jüdische Bürger, oppositionelle Demokraten, Sozialisten und Kommunisten ins Exil trieb.

Verglichen mit der schnörkellosen Diktion des Grundgesetzartikels wirkt der geschäftsmäßige Jargon, mit dem der politisch herrschende Konformismus heute das Asylrecht im Namen von „pragmatischem Humanismus“ aushebelt, nur peinlich und provinziell: „Alles in der Welt ist ja relativ“, lautet der steinern-behäbige Gemeinplatz des baden-württembergischen Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann. Wer ihn kritisiert, bekommt seine hausgemachten „Realitäten“ aufgetischt, die er mit wohlfeilen Versprechungen ohne Datum und Substanz wie dem „Beschäftigungskorridor“ für Balkanflüchtlinge garniert. Dieses Versprechen im papierenen Asylkompromiss dient dem Ministerpräsidenten zur Selbstberuhigung über die Komplizenschaft bei der bigotten Schandtat.

In seinem „pragmatischen Humanismus“ übertroffen wird Kretschmann nur noch von seinem Parteifreund und Tübinger Oberbürgermeister Boris Palmer, der am Grundgesetz vorbei „Obergrenzen“ für Asylbewerber einführen möchte, das heißt, Flüchtlingen die Chancen zu nehmen, hier Schutz zu finden. Die Abschiebung von Flüchtlingen mit militärischen Transportmaschinen findet Palmer „hart, aber realistisch“ sowie „bitter, aber wahr“ – den Verzicht auf Abschiebungen im Winter dagegen „nicht mehr zeitgemäß“.

Auf dieser Schwundstufe des „Humanismus“ trifft sich Palmer mit dem Konservativen Reinhard Müller, der am 22. Oktober in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung schrieb: „Abschiebungen wirken inhuman – doch nur deshalb, weil sie mit einer Illusion aufräumen. Humaner wäre es, diejenigen, die ganz offensichtlich keinen Anspruch auf Schutz und Bleibe haben, gar nicht ins Land zu lassen.“ Der Entschluss für Abschiebungen in rechtsfreien Eilverfahren ist nur der letzte Akt beim Wegsanieren des Asylrechts.

Lange und trostlose Vorgeschichte

Quelle: TAZ >>>>> weiterlesen

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Fotoquelle: Wikipedia – Author Dontworry — / — CC BY-SA 3.0

Ein Kommentar zu “Über ein kastriertes Grundrecht”

  1. Robert J.K. sagt:

    Rupert Scholz, 78, war Staatsrechtsprofessor in Berlin und Bundesverteidigungsminister in Bonn.

    Führende Politiker argumentieren, sie müssten wegen des Grundgesetzes alle Flüchtlinge ins Land lassen.

    Das Gegenteil ist richtig, erklärt Verfassungsrechtler Rupert Scholz.

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