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Transparenz an Hochschulen

Erstellt von Redaktion am Samstag 18. Juli 2015

Die Forschung bleibt anonym

Deutsche Kultur – wo bleiben die Kriegswitwen ?

Von Ralf Pauli

Die Verwaltung der Bundesländer wird immer transparenter. Nicht aber die der Universitäten – zum Schutz mächtiger Sponsoren.

Der Präsident der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz, Georg Krausch, hat guten Grund, zufrieden zu sein. Auch wenn ihm die Ausnahmeregelung für rheinland-pfälzische Hochschulen im geplanten Transparenzgesetz nicht weit genug geht. Im Juni hat die rot-grüne Landesregierung den Entwurf in den Landtag gebracht. Derzeit debattieren die Ausschüsse darüber. Wird er in der jetzigen Fassung verabschiedet, heißt das für Krauschs Uni: Sie muss geheime Kooperationsverträge mit dem Pharmakonzern Boehringer Ingelheim nicht offenlegen.

Eine Studentin hatte wissen wollen, ob der Arzneimittelkonzern eine Gegenleistung für die 150 Millionen Euro erhält, die die formell vom Konzern getrennte Boehringer Ingelheim Stiftung der Hochschule gespendet hat. Ihr Verdacht: Der Konzern hat sich die Rechte an etwaigen Patenten gesichert.

Am gesponserten Institut für Molekulare Biologie wird Genforschung betrieben, die für die Medikamentenherstellung relevant sein könnte. Für Uni-Präsident Krausch ist das bloße Spekulation: „Zwischen dem von der Stiftung finanzierten Institut für Molekulare Biologie und den Forschungskooperationen anderer Forscher der Uni mit dem Pharmakonzern bestehen keinerlei Verbindungen.“

Als Beweis dafür gewährte Krausch der taz Anfang Juli Einsicht in die Kooperationsverträge mit der Stiftung – unter der Auflage, nicht daraus zu zitieren. So privilegiert war die Studentin nicht. Ihr gegenüber verweigerte die Uni Mainz die Auskunft zu Kooperationsverträgen mit Boehringer Ingelheim. Zwar gilt die Auskunftspflicht in Rheinland-Pfalz schon seit 2009. Die Hochschule berief sich aber auf Anwendungshinweise des Innenministeriums, die anders als im Gesetz geschrieben Forschung und Lehre von der Informationspflicht ausnehmen. Die Studentin müsste vor Gericht ziehen, um die Hochschule zur Vertragseinsicht zu zwingen.

Quelle: TAZ >>>>> weiterlesen

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