Thomé-Newsl. 2012-08-03
Erstellt von Redaktion am Sonntag 5. August 2012
Newsletter Tacheles Wuppertal von Harald Thomé
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
heute gibt es schon wieder einen Newsletter, diesmal zu folgenden Themen:
1. KdU Angemessenheitsregelungen verfassungswidrig?
Das SG Mainz (v. 08.06.2012 – S 17 AS 1452/09) vertritt die Auffassung, dass der Angemessenheitsbegriff zu den KdU nach § 22 Abs 1 S 1 SGB II und die Rechtsprechung des BSG zum „schlüssigen Konzept“ nicht mit dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art 1 Abs 1 Grundgesetz (GG) in Verbindungeistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art 1 Abs 1 Grundgesetz (GG) in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art 20 Abs 1 GG vereinbar ist und kommt zu dem Ergebnis, dass Kosten der Unterkunft, die nicht evident unangemessen hoch sind, stets als angemessen anzusehen sind. Damit macht das SG Mainz ein spannendes Fass auf. Die Entscheidung auf der Seite Sozialrecht in Freiburg: http://srif.de/files/1343035396_E120264.pdf
2. Hartz IV und Selbstständige – Kampagne gegen selbstständige ALG-II-Aufstocker
Die BA und von der Leyen planen offenbar, rund 125.000 betroffenen Existenzgründern und Selbstständigen das ergänzende ALG II dauerhaft zu streichen. Ende Mai 2012 erklärte Frau von der Leyen: „Selbstständigkeit und der Rest ist Hartz IV – das wird auf Dauer nicht gehen“.
In einem ersten Schritt wirf diffamiert, dann gibt die Bundesregierung eine Studie beim Institut für Mittelstandsforschung Bonn (IfM)in Auftrag, welches selbstverständlich zu dem Ergebnis kommt: „Aus volkswirtschaftlicher Sicht ist die Gewährung der Grundsicherung für Selbstständige kritisch“. Mal schauen wann und welche Gesetzesänderungen kommen. Aber auch spannend wird, ob diese verfassungskonform sind.
Hier ein zusammenfassender Artikel dazu: http://www.akademie.de/wissen/aufstocker-hartz-iv-entzug-streichung, ein aktueller Artikel in n-tv: http://www.n-tv.de/politik/BA-besorgt-ueber-steigende-Zahl-article3567096.html und hier geht es zur Auftragsstudie vom IFM: http://www.ifm-bonn.org/assets/documents/Working-Paper-02-11.pdf
Hier ist öffentlicher Druck gefragt!
3. BVerfG-AsylbLG-Urteil: dringend Widerspruch einlegen / Aktualisierte Sammlung Ländererlasse
Die Länder Brandenburg, Bayern, Ba-Wü, Rheinland Pfalz, Thüringen und Berlin haben mittlerweile Erlasse zur Umsetzung des BVerfG-AsylbLG-Urteils rausgegeben.
++ Der Bayerische Erlass fordert explizit dazu auf, das BVerfG-Urteil teilweise nicht zu beachten, indem er die Regelsätze zusätzlich um die Position Gesundheitsvorsorge kürzt.
++ Bayern, Ba-Wü und Berlin wollen die höheren Leistungen erst für Zeiträume ab 1.8.2012 gewähren.
++ Hamburg will [sogar] erst zum 1.9. mit der Auszahlung beginnen.
Die Flüchtlingsberatungsstellen raten nicht nur deshalb dringend dazu, in jedem Fall Widerspruch einzulegen! Wer keinen Widerspruch einlegt, verliert ggf. mindestens den Anspruch auf Nachzahlung der Differenzbeträge von ca 100 €/Person/Monat für den Monat Juli.
Aus den o.g. Gründen und bei Ablehnung des Widerspruchs sind Klagen und evtl. Eilantrag beim Sozialgericht zu prüfen.
Musterwiderspruch, Urteil, Ländererlasse, Kommentare usw:
http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/asylblg/BVerfG-AsylbLG-Urteil.html
4. Arbeitslosenberatungsförderung in NRW
Das MAIS NRW hat nun Maßgaben veröffentlicht aus denen ersichtlich ist wie und unter welchen Voraussetzungen eine Arbeitslosenförderung im Jahr 2013/14 in NRW stattfinden soll. Im Prinzip: alle die bisher gekriegt haben, sollen weiter bekommen. Neue Förderkonzepte sind nicht gewünscht. Weiterhin soll der „regionale Konsens“ darüber entscheiden wer gefördert wird, dieser „regionale Konsens“ ist ein selbst ernanntes Konglomerat aus JC/BA, Wirtschafsförderung und Beschäftigungsträgern. Dieses Konglomerat bestimmt dann, wer sich vor Ort mit der Arbeitslosenförderung selbst bedienen kann. Hier ist der Landesregierung/dem MAIS wieder besseren Wissen völliges Versagen vorzuwerfen.
Ich möchte daher auf ein im April 2011 von Tacheles vorgestellte Konzept verweisen und die Beteiligten auffordern dafür Sorge zu tragen, dass dieses wenigstens ansatzweise umgesetzt wird, das Konzept ist hier zu finden: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2011/ALO_Foerderungen_Forderungen.aspx , die dortigen Vorschläge sind weiterhin aktuell.
Allerdings müssen für die neue Förderphase die Gruppen und Organisationen die „unabhängige Erwerbslosenarbeit” ohne Eigenanteil möchten j e t z t a k t i v werden. Das bedeutet, sie sollten jetzt Anträge formulieren, diese an das MAIS, die Arbeitsmarktvertreter der Landtagsfraktionen schicken und bitte auch Tacheles zur Kenntnis geben. Dabei könnte in einem gewissen Rahmen Tacheles supporten, ggf. noch andere supportende Stellen gefunden werden. Diejenigen die weiter gefördert werden wollen, müssen ihre Anträge bis zum 31.Okt. stellen. Das MAIS Papier zur Fortsetzung der Förderung gibt es hier: http://www.harald-thome.de/media/files/120720_MAIS_Arbeitslosenzentren_Erwerbslosenberatungsstellen.pdf
5. KdU in NRW / Keine Position des MAIS in Sicht
Das MAIS hatte immer gesagt, wir warten auf den Volltext der BSG-Entscheidung vom 16. Mai 2012 und dann positionieren wir uns öffentlich, ob und wie rückwirkend Gelder zu zahlen sind und wie empfohlen wird, die KdU für die Zukunft festzusetzen. Die Volltextentscheidung des BSG liegt nunmehr seit über zwei Wochen vor, das MAIS schweigt. Das MAIS reagiert auch nicht auf Anfragen zum Thema (letzte Woche vom Verein Tacheles). Letzteres ist unhöflich, ersteres fatal. Es entsteht der Eindruck, dass das MAIS das aussitzen will. Der Verein Tacheles hat dem MAIS jetzt mehrere Monate Zeit gegeben um sich zur KdU Abzocke und zur Rückabwicklung zu positionieren. Ziel ist es weiterhin, die Verwaltungen nicht mit Zehntausenden Überprüfungsanträgen zu blockieren. Sondern dem MAIS die Möglichkeit zu geben durch Handlungsempfehlung die rückwirkende Leistungsgewährung zu administrierten. Es wird jetzt allerdings erwartet, dass eine solche alsbaldig rauskommt, ansonsten muss aus Sicht der Sozialberatungsstellen die Kampagne „Überprüfungsanträge gegen die KdU –Abzocke des MAIS NRW“ mit viel Öffentlichkeitsarbeit gestartet werden.
6. Örtliche Richtlinien bitte überprüfen !!!
Die Datenbank mit den örtlichen Richtlinien lebt von eurer Mitarbeit, ich möchte daher alle Newsletteradressaten bitte, über die Liste mit den örtlichen Richtlinien zu den Unterkunftskosten, Erstausstattung und Bildung- u. Teilhabe drüberzuschauen und auf Aktualität zu überprüfen.
Gerade im KdU Bereich gehe ich davon aus, dass sich das ein oder andere geändert hat. An der Stelle möchte ich auch mal bei dem ein oder anderen JC oder JC–Mitarbeiter bedanken und das als lobenswert herausstechen lassen, das mir von diesen dienstlich oder privat die aktuellen RiLi’s übersendt werden oder auch Hinweise dazu abgeben (im Gegensatz zum JC Wuppertal, was erst nach Einreichung einer Klage, Fachaufsichtsbeschwerde und Einschaltung des Datenschutzbeauftragten sich geruht Richtlinien, wenn auch immer noch unvollständig auszuspucken). Also Leute, prüft nach, ob nach alles aktuelles ist und übersendet die aktuellen Unterlagen!
[ … ]
So, das war es mal wieder für heute. Schöne Grüße an die Daheimgebliebenen oder schon wieder Daseienden oder die, die meinen Newsletter am Strand lesen.
Mit besten und kollegialen Grüßen
Harald Thomé
Fachreferent für Arbeitslosen- und Sozialrecht
Rudolfstr. 125
42285 Wuppertal
www.harald-thome.de
info@harald-thome.de
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