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RENTENANGST

Thomé-Newsl. 2012-03-30

Erstellt von Redaktion am Samstag 31. März 2012

Der neueste Newsletter von Harald Thomé – tacheles

– zu folgenden Themen:

1. Aktuelles zur Vorbehaltsregelung beim EFA
Georg Classen vom Berliner Flüchtlingsrat hat seine EFA Hinweise noch mal aktualisiert, diesmal hat er insbesondere Handlungshinweise ausgeführt, wie sich verhalten werde kann, wenn SGB II – Leistungen abgelehnt werden. Er hat auch rausgearbeitet, dass mindestens SGB XII – Lei8stungsansprüche bestehen. Die Materialien gibt es hier: http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/EFA_Vorbehalt_Kommentar.pdf Dann noch ein Hinweis von Prof. Dorothee Frings unter dem Titel: Sozialleistungen für Unionsbürger/innen nach der VO 883/2004, der ist hier zu finden: http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/Frings_Sozialleistungen_883-2004.pdf und noch eine Zusammenfassung des DW: Sozialleistungen für Unionsbürger, hier zu finden: http://www.harald-thome.de/media/files/Texte_12_2011_Sozialleistungen_fuer_Unionsbuerger.pdf

Zusammengefasst mit der Vorbehaltsregelung versucht die Bundesregierung „Flüchtlingsströme aus dem Süden Europas“ abzuhalten, die Regelung ist Europarechtswidrig. In der Beratungspraxis werden jetzt viele Unionsbürger die Beratungsstellen aufsuche, da die JC’s ihnen die Leistungen versagen werden, genauso werden immer mehr Unionsbürgern die Leistungen gar nicht mehr erhalten. Hier empfiehlt es sich Kontakt mit den Flüchtlingsberatungsstellen aufzunehmen und bei diesen nach Rechtsanwälten anzufragen, die in diesen Fragestellungen firm sind. Mit Hilfe der Ra’s sollten dann entsprechende Eilverfahren durchgeführt werden. Die Linien hat Georg ausreichend aufgezeigt.

2. Rechtswidrige Weisung der BA zu § 26 SGB II
Die BA hat eine neue Weisung zu § 26 SGB II herausgegeben, darin wird vorgegeben: „Macht der Leistungsbezieher von seinem Sonderkündigungsrecht (für Zusatzbeiträge seiner Krankenkasse) keinen Gebrauch, ist davon auszugehen, dass er bereit ist, den Differenzbetrag selbst aus eigenen Mitteln zu zahlen. Eine Übernahme des Differenzbetrags durch das Jobcenter ist ausgeschlossen“. Diese Weisung verstößt schlichtweg gegen geltendes Recht, § 11b Abs. 1 Nr. 2 SGB II bestimmt klipp und klar, wenn ein „Sozialversicherungsbeitrag“ worunter Zusatzbeiträge der GKV zu fassen sind besteht, ist dieser vom Einkommen abzusetzen. Bei der Absetzung hat entgegen der Weisung das JC kein Ermessen, er muss, insofern er vorhanden ist, abgesetzt werden.

3. Interne BuT Zahlen NRW
Dann möchte ich euch ein internes Papier der Landesregierung NRW zum Thema Antragsquoten, unerledigte Anträge, Ausschöpfung der Bundesmittel zu den Bildungs- und Teilhabeleistungen nicht vorenthalten. Die dort veröffentlichten Zahlen belegen, dass durchschnittlich 25 % aller Bildungs- und Teilhabeanträge noch gar nicht bearbeitet wurden, die absolute Spitze ist der Kreis Viersen mit zu 75 % Nichtbearbeitung. An diesen Zahlen wird deutlich- wobei ich noch von einer Schönrechnerei ausgehe – wie skandalös das BuT Paket gestrickt ist und das es hier einen erheblichen Änderungsbedarf gibt, denn so wie es gestrickt ist, ist ein ein Bildungs- und Teilhabeverhinderungspaket. Die Infos gibt es hier: http://www.harald-thome.de/media/files/12-03-12-BuT-Zahlen-NRW.pdf

4. Dolmetscher- und Übersetzungsdiensten der BA
In einer aktuellen HEGA weist die BA darauf hin, dass die BA und die JC’s Unionsbürger gemäß der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Koordinierung der Systeme der Sozialen Sicherheit SGB II/SGB III – Antragsteller nicht benachteiligen darf. Die Ämter haben die Pflicht Übersetzungen vorzunehmen und Dolmetscherdienste anzubieten; dies gilt insbesondere für die Übersetzung der Anträge von Personen, die nach dieser Verordnung anspruchsberechtigt sind. Die Kosten für Übersetzungen von Schriftstücken sowie die Kosten für entsprechende Dolmetscherdienste werden in allen Fällen von Amts wegen übernommen. Das und einiges mehr i der Weisung unter: http://www.arbeitsagentur.de/nn_164884/zentraler-Content/HEGA-Internet/A20-Intern/Dokument/HEGA-05-2011-VV-Dolmetscher-Uebersetzungsdienste.html

5. Niederschlagungsantrag bei PKV Versicherte Beitragsschuldner stellen!
Ferner gibt es eine BA Verfahrensinfo zum Umgang mit Altschulden in der privaten Krankenversicherung durch Beitragslücke. Nach Auskunft des BMAS hat der Verband der privaten Krankenversicherungen e. V. mitgeteilt, dass die privaten Versicherungsunternehmen grundsätzlich bereit sind, auf die durch die Begrenzung des Zuschusses nach § 26 SGB II entstandenen Beitragsschulden von Leistungsberechtigten nach dem SGB II zu verzichten. PKV Versicherte Beitragsschuldner sollten daher schriftlich beim jeweiligen Versicherungsunternehmen um einen Verzicht auf die Beitragsforderungen ersuchen. Diesem (formlosen) Antrag sollte ein durch das Jobcenter erstellter Nachweis über den Leistungsbezug in dem betreffenden Zeitraum beigefügt werden. Weiteres dazu unter: http://www.arbeitsagentur.de/nn_166486/zentraler-Content/HEGA-Internet/A07-Geldleistung/Dokument/VI-SGB-2-2012-03-12.html

6. Jobcenter darf nicht bei Facebook schnüffeln
Der Hessische Datenschutzbeauftragte stellt fest das JC’s Leistungsempfängern nicht in sozialen Netzwerken „hinterherschnüffeln“ dürfen. Eine solche Erhebung und Verwendung von Daten sei rechtswidrig. Eine Datenerhebung der Sozialverwaltung in sozialen Netzwerken ist ohne konkreten Anlass in einem begründeten Einzelfall unzulässig. Diese Möglichkeit der Datenerhebung steht als generelles Instrument nicht zur Verfügung.
Der Bericht ist hier zu finden: http://www.datenschutz.hessen.de/download.php?download_ID=245&download_now=1
dann Ordnungsziffer 3.9.3

7. RAK Anerkennungen bitte übersenden
Diverse Anwälte, die meine Fortbildungen besucht haben, dürften jetzt die TN-Bescheinigungen als FAO Nachweis eingereicht haben, ich bitte euch mir die FAO Anerkennung kurz per Mail/Brief/Fax zu bestätigen.

8. Nächste SGB II – Grundlagenseminare in Berlin/Leipzig/Wuppertal/Dresden/Frankfurt und Hannover
Dann möchte ich an dieser Stelle auf meine nächsten SGB II – Grundlagenseminare von mir hinweisen, diese finden statt am 14./15./16. Mai in Berlin und am 31. Mai/1. Juni in Leipzig, am 4./5. Juni in Wuppertal, am 7./8. Juni in Dresden, am 25./26./27. Juni in Frankfurt und am 2./3. Juli in Hannover. Ausschreibung und Anmeldung, sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html

9. Fortbildung Aufrechnung, Kürzen und Rückfordern im SGB II am 20./21. Juni in Hamburg
In dieser Fortbildung am 20./21. Juni in Hamburg werden die vielfältigen leistungsverkürzenden Änderungen durch die neuen Rechtsänderungen, die neuen Regeln bei der Darlehensgewährung und die drastische Aufrechnungsmöglichkeit von behördlichen Erstattungs- und Ersatzansprüchen beackert. Die Fortbildung ist ein absolutes Muss für Praktiker, die sich mit dem neuen Recht im Detail vertraut machen wollen. Beschreibung und Anmeldeunterlagen gibt es hier: http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html

10. Fortbildung: ALG II-Bescheide prüfen und verstehen am 23./24. Mai in Hamburg
Auch diese Fortbildung biete ich jetzt wieder an, die nächsten FoBi’s finden am 23./24. Mai in Hamburg, am 11./12. Juni in Wuppertal und am 18./19. Juni in Berlin an. In dieser zweitägigen Fortbildung wird systematisch die Einkommensanrechnung laufender und einmaliger Einnahmen, die Einkommensbereinigung und „die Wissenschaft und Detektivarbeit“ ALG II – Bescheide zu verstehen und zu prüfen, vermittelt.
Ausschreibung und Anmeldung, sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html

11. Vertiefungsfortbildung: Rechtsdurchsetzung in der Sozialrechtsberatung
Diese Fortbildung ist neu konzeptioniert, sie ist eintägig und ich biete sie an folgenden Terminen an: am 19. April in Dresden, am 26. April in Wuppertal, am 8. Mai in Stuttgart und am 30. Mai in Hannover. Ausschreibung und Anmeldung, sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html

So, das war es mal wieder für heute. Mit besten und kollegialen Grüßen

Harald Thomé
Fachreferent für Arbeitslosen- und Sozialrecht
Rudolfstr. 125
42285 Wuppertal

www.harald-thome.de
info@harald-thome.de

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Grafikquelle    :

Typische Streckenführung auf der Wasserstrecke

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